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Solarpotential (2019) - Dachteilflächen

Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung, Form, Ausrichtung und Neigung der Dachteilfläche sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung der Photovoltaikanlage enthalten. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.

Dünnschicht-Tandem-Photovoltaik: Nachhaltige Perowskit/CIGS Solarmodule aus industriellen Prozessen, Teilvorhaben: Tintenstrahldruck, Modulverschaltung, Lebenszyklusanalyse

Bodenfunktionen 2020

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Flächen mit hoher Bedeutung für die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften sind fast ausschließlich auf die Außenbereiche von Berlin beschränkt. Sie sind zusammen mit den Flächen mittlerer Bedeutung fast ausschließlich in Wäldern lokalisiert. Der überwiegende Teil, vor allem innerstädtische Flächen, besitzt nur eine geringe Bedeutung. 01.12.1 Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften der Böden Weitere Informationen Die Ertragsfunktion der Berliner Böden erreicht nur in wenigen Fällen eine hohe Bewertung. Dies sind vor allem Standorte mit guter Wasser- und Nährstoffversorgung. Ursache für den hohen Anteil der Flächen mit geringer Ertragsfunktion ist die Nährstoffarmut und die häufig schlechte Wasserversorgung der sandigen Böden sowie der anthropogenen Aufschüttungen in der Innenstadt. 01.12.2 Ertragsfunktion der Böden für Kulturpflanzen Weitere Informationen Eine hohe Puffer- und Filterfunktion besitzen lehmige Böden mit einer geringen Wasserdurchlässigkeit sowie Böden mit einer hohen effektiven Kationenaustauschkapazität. Diese Anforderungen erfüllen vor allem Böden auf den Geschiebemergelhochflächen des Teltows und Barnims. Eine nur geringe Fähigkeit Schadstoffe zu filtern und zu puffern besitzen die sandigen Böden des Urstromtales. 01.12.3 Puffer- und Filterfunktion der Böden Weitere Informationen Eine hohe Bewertung der Regelungsfunktion mit einer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von weniger als ein Mal pro Jahr erhalten zahlreiche naturnahe Bodengesellschaften. Darunter fallen alle grundwasserbeeinflussten Bodengesellschaften sowie Wälder mit einer hohen Verdunstungsleistung. Die geringe Bewertung ist auf den innerstädtischen Bereich, Industrieflächen und Gleisanlagen konzentriert. 01.12.4 Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt der Böden Weitere Informationen Im Berliner Raum bestehen nur wenige Standorte mit besonderer Bedeutung für die Naturgeschichte. Sie beschränken sich auf naturnahe Böden, die sich meist in den Außenbereichen der Stadt befinden. Die häufig auch anthropogen stark veränderten Bodengesellschaften oder Böden aus Aufschüttungen besitzen als Archiv für die Naturgeschichte nur eine geringe Bedeutung. 01.12.5 Archivfunktion der Böden für die Naturgeschichte Weitere Informationen Flächen mit einer insgesamt hohen Leistungsfähigkeit sind überwiegend auf den Hochflächen im Norden und Süden, im Spandauer Forst und den Gosener Wiesen zu finden. Stark besiedelte Gebiete mit einer hohen Naturferne weisen dagegen eine geringe bis mittlere Leistungsfähigkeit auf. 01.12.6 Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion Weitere Informationen Das Potenzial des Bodens, Wasser zu verdunsten, steht in Abhängigkeit zur Flächennutzung, seinen bodenphysikalischen Eigenschaften, seines Wasserhaushalts und dem Anteil der versiegelten Fläche. Das daraus ermittelte Verdunstungspotenzial liefert ein Kriterium zur potenziellen Kühlleistung der Böden. 01.12.7.1 Verdunstungspotenzial der Böden auf Grundlage der Bodeneigenschaften Weitere Informationen Die Bodenkühlleistung beschreibt die Fähigkeit des Bodens, Sonnenenergie durch die Verdunstung von in ihm gespeicherten Wasser in latente Wärme umzuwandeln. Die Bodenkühlleistung ohne Berücksichtigung der Versiegelung stellt die Kühlleistung dar, die bei gleicher Landnutzung auf der vollständig unversiegelten Fläche zu erwarten wäre. 01.12.7.2 Kühlleistung der Böden ohne Berücksichtigung der Versiegelung Weitere Informationen Die Bodenkühlleistung beschreibt die Fähigkeit des Bodens, Sonnenenergie durch die Verdunstung von in ihm gespeicherten Wasser in latente Wärme umzuwandeln. Mit steigender Versiegelung nimmt die Bodenkühlleistung ab. 01.12.7.3 Kühlleistung der Böden mit Berücksichtigung der Versiegelung Weitere Informationen

Grundwassertemperatur 2015

Die Grundwassertemperatur im Ballungsraum von Berlin ist bzw. wird durch den Menschen nachhaltig verändert. Die seit den 1980er Jahren im oberflächennahen Grundwasser des Landes Berlin durchgeführten Temperaturmessungen zeigen, dass im zentralen Innenstadtbereich die Durchschnittstemperatur z. T. um mehr als 4 °C gegenüber dem dünner besiedelten Umland erhöht ist. Die Temperaturmessungen belegen, dass sich dieser Temperaturanstieg zunehmend auch in größeren Tiefen mit mehr als 20 m bemerkbar macht. Die Ursachen für die Temperaturerhöhung sind vielfältig und stehen im direkten Zusammenhang mit der fortschreitenden baulichen Entwicklung und den vorhandenen Nutzungen an der Erdoberfläche. Es lassen sich dabei direkte von indirekten Beeinflussungen der Grundwassertemperatur unterscheiden (s. a. Abbildung 1): Unter einer direkten Beeinflussung der Grundwassertemperatur werden alle Wärmeeinträge in das Grundwasser durch das Abwasserkanalnetz, Fernwärmeleitungen, Stromtrassen und unterirdische Bauwerke wie Tunnel, U-Bahnschächte, Tiefgaragen etc. verstanden. Sie umfassen auch Wärmeeinträge, die mit der Grundwasserwärmenutzung und -speicherung in Verbindung stehen. Unter einer indirekten Beeinflussung der Grundwassertemperatur werden Prozesse im Zuge der Urbanisierung verstanden, die mit der Veränderung des Wärmehaushalts der bodennahen Atmosphäre entstehen. Nach Gross (1991) sind als wichtige Größen zu nennen: Die Störung des Wasserhaushalts durch einen hohen Versiegelungsgrad. Die Veränderung der thermischen Oberflächeneigenschaften wie Oberflächenwärmeleitung und -wärmekapazität durch Versiegelung und Anhäufung von Baukörpern. Die Änderung des Strahlungshaushalts durch Veränderungen in der Luftzusammensetzung. Die anthropogene Wärmeerzeugung (Hausbrand, Industrie, Verkehr). Im Vergleich zum Umland wird durch diese Unterschiede eine Veränderung im Wärmehaushalt hervorgerufen. Die Stadt heizt sich langsam auf, speichert insgesamt mehr Wärme und gibt diese wieder langsam an die Umgebung ab, d. h., sie kann allgemein als ein riesiger Wärmespeicher betrachtet werden. Langfristig führt dieser Prozess zu einer Erhöhung des langjährigen Mittels der Lufttemperatur (vgl. Karte Langjähriges Mittel der Lufttemperatur 1961-1990, Karte 04.02 ). Von der langfristigen Erwärmung ist auch das oberflächennahe Grundwasser betroffen. Die physikalischen Eigenschaften, die chemische und biologische Beschaffenheit des Grundwassers ist temperaturabhängig. Die Folge einer Erwärmung können eine Qualitätsverschlechterung des Grundwassers und eine Beeinträchtigung der Grundwasserfauna zur Folge haben. Berlin bezieht sein Trinkwasser zu 100 % aus dem Grundwasser, welches fast ausschließlich im Land Berlin gewonnen wird. Auch einen Großteil des Brauchwassers für industrielle Zwecke wird dem Grundwasser entnommen. Daher ist dem Schutz des Grundwassers vor tiefgreifenden Veränderungen wie z. B. einer deutlichen Grundwassertemperaturerhöhung oder -erniedrigung eine große Bedeutung beizumessen – insbesondere vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Wasserwirtschaft. Seit 1978 werden zur Bestandsaufnahme und Beobachtung der Veränderungen in tiefen Grundwassermessstellen, die über das ganze Stadtgebiet des Landes Berlin verteilt sind, verstärkt Temperaturprofile aufgenommen. Das vorliegende Kartenwerk soll die Fortschreibung der vorliegenden Dokumentation zur zeitlichen Veränderung der Grundwassertemperatur unter dem Stadtgebiet sein, als Genehmigungsgrundlage für Grundwassertemperatur verändernde Maßnahmen dienen und Eingangsdaten für die Planung und Auslegung von Anlagen zur Erdwärmenutzung zur Verfügung stellen. Zusätzlich kann es in Kombination mit anderen thematischen Karten wie z. B. der Geologischen Skizze ( Karte 01.17 ), der Grundwassergleichenkarte (Karte 02.12) oder der Potenzialkarten ( Karte 02.18 ) zur Entscheidungsfindung und Vorplanung einer energetischen Bewirtschaftung des Grundwassers herangezogen werden. Die Untergrundtemperatur ist z. B. eine wichtige Größe für die Auslegung von Erdwärmesondenanlagen. Grundwassertemperatur und Temperaturjahresgang Die wesentliche Wärmequelle für den oberflächennahen Untergrund bis in ca. 20 m Tiefe ist die Sonneneinstrahlung, die auf die Erdoberfläche trifft. Diese ist maßgeblich für die Oberflächentemperatur verantwortlich. Der oberflächennahe Boden wird durch die eingestrahlte Sonnenenergie erwärmt und dieser gibt die Wärme an die Atmosphäre und den Untergrund ab. Die Jahressumme des Strahlungsanteils der auf eine horizontale Oberfläche auftrifft (die sog. Globalstrahlung) beträgt im Land Berlin im Mittel rd. 1.000 kWh pro m² und Jahr. Sehr viele Einzelparameter an der Grenzfläche Luft/Erde beeinflussen das thermische Lokalklima. Die Farbe, Zusammensetzung, Oberflächenrauigkeit, Bedeckung, der Versiegelungsgrad, der Wasserhaushalt sowie die Ausrichtung zum solaren Strahlungseinfall urbaner Oberflächen entscheiden darüber, wie viel Energie aufgenommen und in der Bausubstanz „gespeichert“ bzw. von dieser an die Atmosphäre bzw. den Untergrund abgegeben wird. Grundsätzlich unterliegen die Temperaturen an der Erdoberfläche und somit auch der Wärmeeintrag bzw. -austrag periodischen Schwankungen mit einem Zyklus von einem Jahr, entsprechend dem Verlauf der Jahreszeiten. Die Oberflächentemperatur dringt mit abnehmender Intensität in den Untergrund ein. Die Eindringtiefe und die Geschwindigkeit, mit der die Wärme transportiert wird, ist abhängig von der Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes. Beim Wärmetransport im Untergrund kann zwischen einem konduktiven und konvektiven Wärmetransport unterschieden werden. Während beim konvektiven Wärmetransport die Wärmebewegung durch Materie wie z. B. Grund- und Sickerwasser erfolgt, wird beim konduktiven Transport Energie durch Stoßfortpflanzung zwischen den Molekülen transportiert. Im Gegensatz zur Sonneneinstrahlung als Hauptwärmequelle des oberflächennahen Bereichs besitzt der aus dem Erdinnern zur Oberfläche gerichtete Erdwärmestrom , der seinen Ursprung in der Wärmeentwicklung beim Zerfall radioaktiver Isotope hat, nur eine untergeordnete Bedeutung. In der kontinentalen Erdkruste ist die Wärmestromdichte – definiert als Wärmestrom pro Flächeneinheit senkrecht zur Einheitsfläche – regional verschieden. Nach Hurtig & Oelsner (1979) und Honarmand & Völker (1999) beträgt die mittlere Wärmestromdichte im Land Berlin zwischen ca. 80 und 90 mW/m². Daraus berechnet sich als Jahressumme eine Energiemenge zwischen rd. 0,7 und 0,8 kWh pro m² und Jahr und ist somit also rd. 1/1.000 geringer als die Globalstrahlung. Die Temperatur oberflächennaher Grundwässer wird im Wesentlichen durch den Energieaustausch zwischen Sonne, Erdoberfläche und Atmosphäre, untergeordnet durch den aus dem Erdinneren zur Oberfläche gerichteten Wärmestrom bestimmt. Die regionale Jahresdurchschnittstemperatur an der Oberfläche in Berlin beträgt unter anthropogen unbeeinflussten Verhältnissen ca. 8,0 bis 8,5 °C. Während die täglichen Schwankungen nur eine Tiefe von max. 1 m erfassen, reichen die jahreszeitlichen Schwankungen bis in eine Tiefe zwischen 15 und max. 25 m. Ab dieser Tiefe, in der jahreszeitliche Einflüsse nicht mehr zu registrieren sind, – der sog. neutralen Zone -, steigt die Temperatur in Abhängigkeit von der Wärmeleitfähigkeit der Gesteine und der regionalen Wärmestromdichte an (Abb. 2). Im Berliner Raum beträgt der durchschnittliche Temperaturanstieg im Bereich bis ca. 300 m Tiefe 2,5 bis 3 °C / 100 m. Oberflächengestalt und Grundwassersituation Das in nahezu ostwestlicher Richtung verlaufende Warschau-Berliner Urstromtal trennt die Barnim-Hochfläche im Norden von der Teltow-Hochfläche und der Nauener Platte im Süden der Stadt (Abb. 3). Die Geländehöhen des Urstromtales betragen 30 bis 40 m über NHN, während die Hochflächen durchschnittlich 40 bis 60 m über NHN liegen. Einzelne Höhen erheben sich bis über 100 m über das Meeresniveau (vgl. Karte der Geländehöhen, Karte 01.08). In Berlin ist der Porenraum der überwiegend sandig und kiesigen Sedimente der oberen 150 bis 200 m vollständig bis nahe an die Oberfläche mit Grundwasser erfüllt, das zur Trinkwasserversorgung der Stadt genutzt wird. Der Abstand vom Grundwasser bis zur Geländeoberkante (Grundwasserflurabstand) schwankt je nach Morphologie und Geologie zwischen 0 m und wenigen Metern im Urstromtal sowie fünf bis über 30 m auf den Hochflächen (vgl. Karte Flurabstand des Grundwassers, Karte 02.07 ). Die Grundwasserentnahmen zur Trink- und Brauchwassergewinnung haben zur Ausbildung von weit gespannten Senktrichtern der Grundwasseroberfläche geführt, die die natürlichen Grundwasserflurabstände und -fließgeschwindigkeiten erhöhen sowie die natürlichen Grundwasserfließrichtungen verändern. Dadurch sind in den Bereichen, in denen Brunnengalerien in der Nähe von Flüssen und Seen Grundwasser fördern, influente Verhältnisse entstanden, d. h. das Oberflächenwasser infiltriert als Uferfiltrat in das Grundwasser. Da das Oberflächenwasser aber durch vielfache Kühlwassereinleitungen von Heizkraftwerken ganzjährig erwärmt ist (wie z. B. im Bereich der Spree), führt diese Infiltration im Einzugsbereich des Oberflächengewässers zwangsläufig zu einer Erwärmung des Grundwassers. Besiedlungsstruktur und klimatische Verhältnisse Das Land Berlin besitzt eine polyzentrale Besiedlungsstruktur, die durch das Vorhandensein zweier Hauptzentren, mehrerer kleinerer Stadtzentren sowie einem dichten Nebeneinander von Wohnen, Grünflächen, Gewerbe und Industrie charakterisiert ist. Größere Gewerbegebiete und Industrieansiedlungen liegen bevorzugt an den vom Stadtkern radial zum Stadtrand gerichteten Siedlungs- und Entwicklungsachsen sowie an kanalisierten Oberflächengewässern. Vereinfacht lassen sich folgende Unterscheidungen treffen (Abb. 4): Grün- und Freiflächen Wohnnutzung (geringe bis mittlere Siedlungsdichte) und Mischnutzung, Kerngebietsnutzungen, Gewerbe- und Industrienutzung (Stadtzentren mit hoher Siedlungsdichte). Bei der Betrachtung der lokalklimatischen Verhältnisse in Berlin zeigt vor allem die baulich hochverdichtete Innenstadt tief greifende Temperaturveränderungen gegenüber dem Umland. So beträgt das langjährige Mittel der Lufttemperatur zwischen 1961 und 1990 nach der Karte Langjähriges Mittel der Lufttemperatur 1961 – 1990 ( Karte 04.02 ) am nordöstlichen Stadtrand in Buch zwischen 7,0 und 7,5 °C, im Innenstadtbereich sind dagegen ist das langjährige Mittel bis auf über 10,5 °C angestiegen.

Photovoltaikdemonstrationsanlage fuer die berufliche Aus- und Weiterbildung

Bebauungsplan Groß-Borstel 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Groß Borstel 3 vom 30. Mai 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 212) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gern ein bedarf (Schule)" für das Flurstück 764 der Gemarkung Groß Borstel in die Festsetzung "reines Wohngebiet", für die Flurstücke 102, 165, 286; 461, 511 und 512 der Gemarkung Groß Borstel in "allgemeines Wohngebiet" geändert. Für diese Wohngebiete ,wird eine dreigeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,6 sowie die südliche Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m nördlich der Nutzungsgrenze zur öffentlichen Grünfläche festgesetzt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die Bebauung auf den Flurstücken 102, 165, 286, 461, 511, 512 und 764 der Gemarkung Groß Borstel ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten und gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden."

Solarpotential (2019) - Gebäudeflächen/Fassade (nur geeignete Flächen mit einer mittl. spez. Einstrahlung von mind. 400 kWh/m²a berücksichtigt)

Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung auf die Fassadenfläche, den potentiellen Stromertrag sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung einer Photovoltaikanlage enthalten. Für die Potentialberechnung wurden nur Fassadenteile über 4 Metern Höhe betrachtet sowie lediglich die Gebäudeseiten, deren Fläche eine mittlere spezifische Einstrahlung von mindestens 400 kWh/m²a besitzen. Demnach sind z.B. keine nördlich ausgerichteten Fassaden enthalten. Da es sich um eine zweidimensionale Darstellung handelt, wurden alle geeigneten Fassadenpotentiale eines Gebäudes für die Gesamteinstrahlung und den potentiellen Stromertrag kumuliert. Gebäude unter 4 Metern Höhe oder bei denen alle Fassadenseiten eine mittlere spezifische Einstrahlung von unterhalb 400 kWh/m²a besitzen, wurden farblich grau dargestellt. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.

Solarpotential (2019) - Gebäudeflächen/Fassade (nur geeignete Flächen mit einer mittl. spez. Einstrahlung von mind. 400 kWh/m²a berücksichtigt) (WFS Dienst)

Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung auf die Fassadenfläche, den potentiellen Stromertrag sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung einer Photovoltaikanlage enthalten. Für die Potentialberechnung wurden nur Fassadenteile über 4 Metern Höhe betrachtet sowie lediglich die Gebäudeseiten, deren Fläche eine mittlere spezifische Einstrahlung von mindestens 400 kWh/m²a besitzen. Demnach sind z.B. keine nördlich ausgerichteten Fassaden enthalten. Da es sich um eine zweidimensionale Darstellung handelt, wurden alle geeigneten Fassadenpotentiale eines Gebäudes für die Gesamteinstrahlung und den potentiellen Stromertrag kumuliert. Gebäude unter 4 Metern Höhe oder bei denen alle Fassadenseiten eine mittlere spezifische Einstrahlung von unterhalb 400 kWh/m²a besitzen, wurden farblich grau dargestellt. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.

Solarpotential (2019) - Gebäudeflächen/Fassade (nur geeignete Flächen mit einer mittl. spez. Einstrahlung von mind. 400 kWh/m²a berücksichtigt) (WMS Dienst)

Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung auf die Fassadenfläche, den potentiellen Stromertrag sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung einer Photovoltaikanlage enthalten. Für die Potentialberechnung wurden nur Fassadenteile über 4 Metern Höhe betrachtet sowie lediglich die Gebäudeseiten, deren Fläche eine mittlere spezifische Einstrahlung von mindestens 400 kWh/m²a besitzen. Demnach sind z.B. keine nördlich ausgerichteten Fassaden enthalten. Da es sich um eine zweidimensionale Darstellung handelt, wurden alle geeigneten Fassadenpotentiale eines Gebäudes für die Gesamteinstrahlung und den potentiellen Stromertrag kumuliert. Gebäude unter 4 Metern Höhe oder bei denen alle Fassadenseiten eine mittlere spezifische Einstrahlung von unterhalb 400 kWh/m²a besitzen, wurden farblich grau dargestellt. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.

Solarpotential (2019) - Dachteilflächen (WFS Dienst)

Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung, Form, Ausrichtung und Neigung der Dachteilfläche sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung der Photovoltaikanlage enthalten. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.

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