Das Projekt "Vorhaben: 'Potenziale und naturschutzfachliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH.
Der Bundesrat hat am Freitag über das Solarpaket der Bundesregierung debattiert. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann forderte die Bundesregierung in seiner Rede vor der Länderkammer auf, die heimische Solarindustrie noch stärker und nachhaltig zu unterstützen. „Die Bundesregierung muss zügig handeln. Wir brauchen dringend eine auskömmliche Förderung für die Solarindustrie im Land, um die Produktionskapazitäten bei uns zu sichern und um den Ausbau hierzulande anzureizen“, erklärte der Minister in Berlin. Die europäische Solarindustrie leidet aktuell unter Wettbewerbsverzerrungen. Hoch subventionierte Solarhersteller aus China fluten den europäischen Markt aktuell mit billigen Solarmodulen. Zudem locken die USA PV-Unternehmen mit Subventionen, das Unternehmen Meyer Burger, das Standorte in Sachsen-Anhalt und Sachsen unterhält, hatte deshalb in den vergangenen Wochen bereits mit einer Produktionsverlagerung in die USA gedroht. „Während seitens der Unternehmen offen über die Schließung der Solarproduktionsstätten in Freiberg und Dresden nachgedacht wird, werden Standorte in den USA in großem Umfang ausgebaut“, konstatierte Willingmann. Dennoch halte die Bundesregierung aufgrund finanzieller Engpässe im Bundeshaushalt an Kürzungen bei Subventionen für die Solarbranche fest. „Die von der Bundesregierung geplante Halbierung der Mittel bei den im Klima- und Transformationsfonds auf 50 Millionen Euro halte ich für einen großen Fehler“, betonte der Minister. „Unsere Kostennachteile gegenüber China lassen sich inzwischen vor allem auf die fehlenden Skaleneffekte bei der Produktion zurückführen – ohne eine umfassende Erweiterung der Kapazitäten werden die heimischen Unternehmen langfristig keine Chance haben, im Preiskampf mitzuhalten.“ Flankierend zu einer direkten Industrieförderung sollte aus Sicht von Willingmann auch die Einführung qualitativer Kriterien bei der Ausschreibung beziehungsweise Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland geprüft werden. Seitens der Branchenverbände wurde unter anderem die Einführung von Resilienz-Boni und Resilienz-Auktionen gefordert. „Über diese Vorschläge sollte im politischen Raum offen diskutiert werden“, erklärte Willingmann. Der Minister betonte zugleich, dass entsprechende Regelungen bei der Solarförderung jedoch nicht zu negativen Auswirkungen für die Stromverbraucher oder für das Ausbautempo führen dürften: „Die Einführung solcher Maßnahmen muss daher mit Bedacht erfolgen. Ich halte sie aber für notwendig, damit der Ausbau der Solarenergie in Deutschland mit Modulen europäischer Herkunft fortgeführt werden kann. Wir dürfen uns auch hier nicht dauerhaft von anderen Ländern abhängig machen. Wir müssen vermeiden, bei einem wichtigen Teil unserer Energieversorgung erneut in Abhängigkeit von außereuropäischen Lieferanten zu geraten.“ Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers, dass Resilienz-Auktionen über eine Pilotausschreibung erprobt werden sollen, sei zu begrüßen. „Bevor diese Maßnahmen auf das allgemeine Ausschreibungsregime übertragen werden können, muss aber durch industriepolitische Maßnahmen die europäische Solarindustrie gesichert und Produktionskapazitäten ausgebaut werden“, betonte Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).
Die gestiegenen Energiepreise haben im vergangenen Jahr dazu geführt, dass Hauseigentümer verstärkt in Photovoltaik-Anlagen, Energiespeicher und Wärmepumpen investieren, um Strom und Wärme kostengünstiger und damit auch klimafreundlicher zu beziehen. Die Bundesregierung hat kurz vor dem Jahreswechsel auf diese Entwicklung reagiert und sich darauf verständigt, Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher über den Wegfall der Mehrwertsteuer zu begünstigen. Um eine dauerhafte Doppelförderung von Hausbesitzern zu vermeiden, wird das Energieministerium Sachsen-Anhalt das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt speichert“ vorzeitig einstellen und neu ausrichten. Aktuell wird geprüft, inwieweit Mieter und Unternehmen beim Thema Solarstrom ab 2024 stärker unterstützt werden könnten. Die im Rahmen des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt speichert“ gestellten Anträge aus dem Jahr 2022 wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) kurzfristig abarbeiten, neue Anträge können nicht mehr eingereicht werden. Ende 2022 waren 612 Anträge mit einem Fördervolumen von rund zwei Millionen Euro bei der IB eingegangen. Im Durchschnitt betrug die beantragte Fördersumme 3.000 Euro, 99 Prozent der Anträge stammten von privaten Haushalten. In den vergangenen Jahren war das Interesse an der Solarförderung stetig gewachsen. Das Ministerium hatte das Volumen der Förderung deshalb ab dem Haushaltsjahr 2022 von 500.000 Euro auf jährlich 1,5 Millionen Euro verdreifacht. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .
Das Projekt "Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts (Vorhaben II c Solare Strahlungsenergie)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg.Die Zielstellung des Vorhabens besteht in der Unterstützung des BMU bei der Erfüllung der Berichtspflichten zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie, der Analyse und Darstellung der gegenwärtigen Situation, der Erarbeitung wissenschaftlich fundierter Vorschläge zur Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie und der Entwicklung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung des Förderrahmens. In Arbeitspakte 1 werden der Anlagenbestand und die Technologieentwicklung analysiert. Im Arbeitspaket 2 werden die verschiedenen Märkte (Angebots- und Nachfragemärkte) sowie Warenströme und Marktentwicklung bearbeitet. Die Betrachtung der Kostenentwicklung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgt in Arbeitspaket 3, in enger Abstimmung mit der in Arbeitspaket 4 vorzunehmenden Analyse von Eigenverbrauch und Netzparität. Schließlich werden in Arbeitspaket 5 die Umweltauswirkungen analysiert. Im übergreifenden Arbeitspaket 6 erfolgen Kommunikationsmaßnahmen (Expertenworkshops, Besprechungen mit dem Auftraggeber bzw. projektintern sowie im Rahmen der sonstigen EEG-Vorhaben) sowie die Bearbeitung von Stellungnahmen Dritter und unvorhergesehener Arbeiten. Die in den Arbeitspaketen erarbeiteten Inhalte gehen zum einen in die wissenschaftlichen Berichte ein, die zum 30.06.2013 bzw. 31.12.2013 vorgelegt werden sollen. Im ersten Halbjahr 2014 werden Aktualisierungen durchgeführt. Zum anderen gehen die Inhalte in die jährlich zum 30.06. vorzulegenden Monitoringberichte ein.
Am 26. Juni 2012 einigten sich Bund und Länder nach monatelangen Auseinandersetzungen über die Solarförderung auf einen Kompromiss. Demnach soll die Förderung wie geplant rückwirkend deutlich sinken, und zwar für Anlagen, die ab 1. April gebaut wurden. Die Gesamtmenge der geförderten Solaranlagen soll auf 52 Gigawatt begrenzt werden. Wieder eingeführt wird eine mittlere Geräteklasse für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt.
Der Bundestag hat den geplanten Kürzungen der Solarförderung zugestimmt und neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am 29. März 2012 das Gesetz zu den Änderungen. 305 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 235 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung.
Das Projekt "Ausgestaltungsvorschläge für ein Ausschreibungsdesign für PV-Freiflächenanlagen" wird/wurde ausgeführt durch: BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH.Das novellierte EEG 2014 sieht die Erprobung von Ausschreibungsmodellen zur Förderung von Er-neuerbaren Energien (EE) vor. Als sogenannter Ausschreibungspilot wurde das Technologiesegment PV-Freiflächenanlagen gewählt, indem erste Erfahrungen mit dem neuenFörderinstrument gesammelt werden sollen. Erste Ausschreibungen sind für 2015 geplant; die Pilotphase endet 2017 mit einer Evaluierung des Förderinstruments. Die Ausweitung auf andere Segmente und EE-Technologien ist nach der Pilotphase vorgesehen. Die Studie erarbeitet und vergleicht zwei alternative Vorschläge, wie das Ausschreibungsmodell für den Piloten PV-Freiflächenanlagen ausgestaltet sein kann. Anschließend wird analysiert, welche Gründe den Erfolg eines Ausschreibungsmodells für PV-Freiflächenanlagen beeinflussen und welche Punkte bei der Übertragung der erarbeiteten Ausgestaltungsvorschläge auf andere erneuerbare Segmente und Technologien berücksichtigt werden sollten.
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5. Juli 2010 darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss vorgesehen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober 2010.
Das Projekt "Definition eines Qualitätszertifikats für Photovoltaik-Module" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.Im Rahmen dieses Vorhabens soll ein Vorschlag für ein Qualitätszertifikat Photovoltaik-Module erarbeitet und national abgestimmt werden. Das Zertifikat legt einen Minimalstandard für die Qualitätssicherung der PV-Module als Kernstück der PV-Anlage fest. Das Zertifikat soll die elektrische Sicherheit und die Ertragssicherheit der Module erhöhen. In die Abstimmung des Vorschlags werden Vertreter wichtiger deutscher Branchenakteure eingebunden, insbesondere Modulproduzenten, Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen sowie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW). Der Vorschlag soll in den für das Jahr 2013 geplanten Novellierungsprozess des EEG eingebracht werden. Das hier definierte Qualitätszertifikat soll als notwendige Bedingung für die Vergütung der vollen Einspeisevergütung für PV-Strom nach EEG vorgesehen werden. Strom aus PV-Anlagen ohne Q-zertifizierte Module würden demnach nur noch mit einem Abschlag vergütet. Der Vorschlag soll auch für den weiteren Ausbau der PV nach Auslaufen der Einspeiseförderung gemäß EEG eine wichtige Rolle spielen, indem er sich als Qualitätsstandard etabliert.
Das Projekt "Clusterentstehung und -Entwicklung in der Photovoltaik: Wie ist die Position Sachsen-Anhalts?" wird/wurde gefördert durch: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt.Im Rahmen des 1. Aufrufs zur Förderung innovativer Forschungsprojekte außerhalb von Forschungsschwerpunkten - Programm des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung der Forschung führte das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ein Forschungsprojekt mit dem Ziel einer empirischen Analyse zur Clusterentstehung und -entwicklung der Photovoltaik in Ostdeutschland durch. In Kooperation mit dem Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik (CSP) in Halle standen dabei folgende vier Bereiche im Zentrum des Interesses: - Sektorale Analyse der Entwicklung im Bereich der Photovoltaik-Industrie - Faktoren der Entstehung und Entwicklung von industriellen Clustern in der ostdeutschen Photovoltaik-Industrie - Die Bedeutung von Netzwerken in der Photovoltaik-Industrie - Wirtschafts- und wissenschaftspolitische Schlussfolgerungen.
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