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Katrin Eder: „Wer bei kleinen Solaranlagen kürzt, greift Familien und Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern in ihr Portemonnaie“

Statement von Klimaschutzministerin Katrin Eder zur geplanten Kappung der Förderung von Solar-Dachanlagen „Die geplanten Einschnitte bei der Solarförderung sind klimapolitisch falsch und sozialpolitisch problematisch. Damit erschwert der Bund vielen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern die dringend notwendigen Investitionen in die Energiewende. Es sind nicht die Großkonzerne, die sich Solaranlagen aufs Dach setzen, sondern junge Familien mit Kredit fürs Eigenheim, Rentnerinnen und Rentner, die knapp kalkulieren oder Alleinerziehende. Die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen wäre daher ein großer Fehler. Es droht eine Vollbremsung für die von Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende. Denn gerade die kleinen Solaranlagen haben zu einem regelrechten Solar-Boom in Rheinland-Pfalz und im ganzen Bundesgebiet geführt. Die Bundeswirtschaftsministerin muss diese Pläne stoppen. Sonst folgt nach der Altmaier-Delle die Reiche-Lücke. Die Energiewende wird erneut ausgebremst und damit die regionale Wertschöpfung. Auch hier in Rheinland-Pfalz. Ein Rückgang des Ausbaus der Dach-PV-Anlagen hat außerdem noch eine weitere, ganz praktische Auswirkung für Rheinland-Pfalz. Denn um den rückgängigen Ausbau von Dach-PV-Anlagen zu kompensieren, müssen verstärkt Freiflächen-PV-Anlagen ans Netz gehen. Dadurch wird die Flächenkonkurrenz mit Landwirtschaft und Naturschutz auch in Rheinland-Pfalz weiter verschärft. Statt primär versiegelte Flächen für die Installation von PV-Anlagen zu verwenden würde der Ausbau auf die grüne Wiese gesteuert. Zudem fehlt es im Gesetzentwurf an aufgezeigten Alternativen für Direktvermarktungsmodelle, die Privathaushalte einfach und unbürokratisch umsetzen können. Solaranlagen dürften für viele Durchschnittshaushalte am Ende nicht mehr bezahlbar sein und obendrein wird die Teilhabe an der Energiewende auch noch bürokratischer.“

Vorhaben: 'Potenziale und naturschutzfachliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden'

Bund und Länder einigen sich auf Solar-Kompromiss

Am 26. Juni 2012 einigten sich Bund und Länder nach monatelangen Auseinandersetzungen über die Solarförderung auf einen Kompromiss. Demnach soll die Förderung wie geplant rückwirkend deutlich sinken, und zwar für Anlagen, die ab 1. April gebaut wurden. Die Gesamtmenge der geförderten Solaranlagen soll auf 52 Gigawatt begrenzt werden. Wieder eingeführt wird eine mittlere Geräteklasse für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt.

Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG

Der Bundestag hat den geplanten Kürzungen der Solarförderung zugestimmt und neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am 29. März 2012 das Gesetz zu den Änderungen. 305 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 235 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung.

Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts (Vorhaben II c Solare Strahlungsenergie)

Die Zielstellung des Vorhabens besteht in der Unterstützung des BMU bei der Erfüllung der Berichtspflichten zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie, der Analyse und Darstellung der gegenwärtigen Situation, der Erarbeitung wissenschaftlich fundierter Vorschläge zur Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie und der Entwicklung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung des Förderrahmens. In Arbeitspakte 1 werden der Anlagenbestand und die Technologieentwicklung analysiert. Im Arbeitspaket 2 werden die verschiedenen Märkte (Angebots- und Nachfragemärkte) sowie Warenströme und Marktentwicklung bearbeitet. Die Betrachtung der Kostenentwicklung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgt in Arbeitspaket 3, in enger Abstimmung mit der in Arbeitspaket 4 vorzunehmenden Analyse von Eigenverbrauch und Netzparität. Schließlich werden in Arbeitspaket 5 die Umweltauswirkungen analysiert. Im übergreifenden Arbeitspaket 6 erfolgen Kommunikationsmaßnahmen (Expertenworkshops, Besprechungen mit dem Auftraggeber bzw. projektintern sowie im Rahmen der sonstigen EEG-Vorhaben) sowie die Bearbeitung von Stellungnahmen Dritter und unvorhergesehener Arbeiten. Die in den Arbeitspaketen erarbeiteten Inhalte gehen zum einen in die wissenschaftlichen Berichte ein, die zum 30.06.2013 bzw. 31.12.2013 vorgelegt werden sollen. Im ersten Halbjahr 2014 werden Aktualisierungen durchgeführt. Zum anderen gehen die Inhalte in die jährlich zum 30.06. vorzulegenden Monitoringberichte ein.

Vermittlungsergebnis zur Solarförderung

Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5. Juli 2010 darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss vorgesehen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober 2010.

Ausgestaltungsvorschläge für ein Ausschreibungsdesign für PV-Freiflächenanlagen

Das novellierte EEG 2014 sieht die Erprobung von Ausschreibungsmodellen zur Förderung von Er-neuerbaren Energien (EE) vor. Als sogenannter Ausschreibungspilot wurde das Technologiesegment PV-Freiflächenanlagen gewählt, indem erste Erfahrungen mit dem neuenFörderinstrument gesammelt werden sollen. Erste Ausschreibungen sind für 2015 geplant; die Pilotphase endet 2017 mit einer Evaluierung des Förderinstruments. Die Ausweitung auf andere Segmente und EE-Technologien ist nach der Pilotphase vorgesehen. Die Studie erarbeitet und vergleicht zwei alternative Vorschläge, wie das Ausschreibungsmodell für den Piloten PV-Freiflächenanlagen ausgestaltet sein kann. Anschließend wird analysiert, welche Gründe den Erfolg eines Ausschreibungsmodells für PV-Freiflächenanlagen beeinflussen und welche Punkte bei der Übertragung der erarbeiteten Ausgestaltungsvorschläge auf andere erneuerbare Segmente und Technologien berücksichtigt werden sollten.

Definition eines Qualitätszertifikats für Photovoltaik-Module

Im Rahmen dieses Vorhabens soll ein Vorschlag für ein Qualitätszertifikat Photovoltaik-Module erarbeitet und national abgestimmt werden. Das Zertifikat legt einen Minimalstandard für die Qualitätssicherung der PV-Module als Kernstück der PV-Anlage fest. Das Zertifikat soll die elektrische Sicherheit und die Ertragssicherheit der Module erhöhen. In die Abstimmung des Vorschlags werden Vertreter wichtiger deutscher Branchenakteure eingebunden, insbesondere Modulproduzenten, Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen sowie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW). Der Vorschlag soll in den für das Jahr 2013 geplanten Novellierungsprozess des EEG eingebracht werden. Das hier definierte Qualitätszertifikat soll als notwendige Bedingung für die Vergütung der vollen Einspeisevergütung für PV-Strom nach EEG vorgesehen werden. Strom aus PV-Anlagen ohne Q-zertifizierte Module würden demnach nur noch mit einem Abschlag vergütet. Der Vorschlag soll auch für den weiteren Ausbau der PV nach Auslaufen der Einspeiseförderung gemäß EEG eine wichtige Rolle spielen, indem er sich als Qualitätsstandard etabliert.

Clusterentstehung und -Entwicklung in der Photovoltaik: Wie ist die Position Sachsen-Anhalts?

Im Rahmen des 1. Aufrufs zur Förderung innovativer Forschungsprojekte außerhalb von Forschungsschwerpunkten - Programm des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung der Forschung führte das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ein Forschungsprojekt mit dem Ziel einer empirischen Analyse zur Clusterentstehung und -entwicklung der Photovoltaik in Ostdeutschland durch. In Kooperation mit dem Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik (CSP) in Halle standen dabei folgende vier Bereiche im Zentrum des Interesses: - Sektorale Analyse der Entwicklung im Bereich der Photovoltaik-Industrie - Faktoren der Entstehung und Entwicklung von industriellen Clustern in der ostdeutschen Photovoltaik-Industrie - Die Bedeutung von Netzwerken in der Photovoltaik-Industrie - Wirtschafts- und wissenschaftspolitische Schlussfolgerungen.

Iranisch-Deutsche Kooperationsprojekte auf dem Weg zu einem Nachhaltigen Energiesystem im Iran - Vorstudie zu Solarwärme-Technologien

Am Beispiel solarer Technologien zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wurden Rahmenbedingungen, Potentiale und konkrete Ansatzpunkte für den Einsatz erneuerbarer Energien und Energieeffizienz-Technologien im Iran untersucht. Das Projekt wurde vom Wuppertal Institut in Kooperation mit dem 'Centre for Environment and Energy Research and Studies (CEERS, Teheran), dem Büro Ö-Quadrat und Prof. Massarrat (Universität Osnabrück) durchgeführt und mit Mitteln der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass einerseits die Subventionierung der Energiepreise ein Haupthemmnis für die weitere Einführung und Entwicklung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz-Technologien im Iran ist, dass aber andererseits selbst bei den in großem Umfang subventionierten Energiepreisen es sich für den Iran lohnen würde, Solarkollektoranlagen zu 100 Prozent zu bezuschussen, wenn der Iran die eingesparte fossile Energie auf dem Weltmarkt zu Weltmarktpreisen verkaufen kann. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und in einer Pressekonferenz und einem Workshop in Teheran sowie in mehreren Publikationen in iranischen Medien iranischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern vorgestellt. Zusammenfassungen der Ergebnisse in Englisch und Farsi sind im Internet unter www.ceers.org/News/index.asp erhältlich.

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