Am 26. Juni 2012 einigten sich Bund und Länder nach monatelangen Auseinandersetzungen über die Solarförderung auf einen Kompromiss. Demnach soll die Förderung wie geplant rückwirkend deutlich sinken, und zwar für Anlagen, die ab 1. April gebaut wurden. Die Gesamtmenge der geförderten Solaranlagen soll auf 52 Gigawatt begrenzt werden. Wieder eingeführt wird eine mittlere Geräteklasse für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt.
Der Bundestag hat den geplanten Kürzungen der Solarförderung zugestimmt und neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am 29. März 2012 das Gesetz zu den Änderungen. 305 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 235 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung.
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5. Juli 2010 darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss vorgesehen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober 2010.
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Gräser" in Ochsenhausen Bekanntmachung im OAZ vom 15.03.2024 - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung vom 18.03. bis 19.04.2024 Satzung 01.02.2024 Planentwurf 01.02.2024 Schalltechnische Untersuchung Umweltbericht Neuabgrenzung Altlastenverdachstsfälle Untersuchung Bekanntmachung im OAZ vom 27.09.2024 - Beschluss öffentliche Auslegung Unterlagen für die öffentliche Auslegung vom 30.09. bis 31.10.2024 Sitzungsunterlage 17.09.2024 Beschluss 17.09.2024 Satzung 12.06.2024 Planentwurf 12.06.2024 Schalltechnische Untersuchung Umweltbericht Neuabgrenzung Altlastenverdachtsfälle Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Bebauungsplan "Solarpark Mittelbuch" Bekanntmachung im OAZ vom 26.04.2024 - Aufstellugnsbeschluss und frühzeitige Beteiligung Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung vom 29.04. bis 31.05.2024 Satzung Planentwurf Umweltbericht Bekanntmachung im OAZ vom 20.12.2024 Beschluss öffentliche Auslegung Unterlagen für die öffentliche Auslegung vom 23.12. bis 31.01.2025 Planentwurf Satzungen Abwägungstabelle Artenschutz Umweltbericht Bebauungsplan "Solarpark Schulrainhof" Bekanntmachung im OAZ vom 26.04.2024 - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Solarpark Ziegeläcker" Bekanntmachung im OAZ vom 21.06.2024 Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 24.06. bis 26.07.2024 Satzung mit Begründung Planentwurf Umweltbericht Bekanntmachung im OAZ vom 06.12.2024 Unterlagen für die Offenlage vom 09.12.2024 bis 17.01.2025 Satzung mit Begründung Planentwurf Abwägungstabelle Umweltbericht Artenschutzrechtliche Relevansprüfung Infobereich Kontakt Stadtverwaltung Ochsenhausen Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen {$lang_icon_phone}: 07352 9220-0 E-Mail schreiben
Der Bundesrat hat am Freitag über das Solarpaket der Bundesregierung debattiert. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann forderte die Bundesregierung in seiner Rede vor der Länderkammer auf, die heimische Solarindustrie noch stärker und nachhaltig zu unterstützen. „Die Bundesregierung muss zügig handeln. Wir brauchen dringend eine auskömmliche Förderung für die Solarindustrie im Land, um die Produktionskapazitäten bei uns zu sichern und um den Ausbau hierzulande anzureizen“, erklärte der Minister in Berlin. Die europäische Solarindustrie leidet aktuell unter Wettbewerbsverzerrungen. Hoch subventionierte Solarhersteller aus China fluten den europäischen Markt aktuell mit billigen Solarmodulen. Zudem locken die USA PV-Unternehmen mit Subventionen, das Unternehmen Meyer Burger, das Standorte in Sachsen-Anhalt und Sachsen unterhält, hatte deshalb in den vergangenen Wochen bereits mit einer Produktionsverlagerung in die USA gedroht. „Während seitens der Unternehmen offen über die Schließung der Solarproduktionsstätten in Freiberg und Dresden nachgedacht wird, werden Standorte in den USA in großem Umfang ausgebaut“, konstatierte Willingmann. Dennoch halte die Bundesregierung aufgrund finanzieller Engpässe im Bundeshaushalt an Kürzungen bei Subventionen für die Solarbranche fest. „Die von der Bundesregierung geplante Halbierung der Mittel bei den im Klima- und Transformationsfonds auf 50 Millionen Euro halte ich für einen großen Fehler“, betonte der Minister. „Unsere Kostennachteile gegenüber China lassen sich inzwischen vor allem auf die fehlenden Skaleneffekte bei der Produktion zurückführen – ohne eine umfassende Erweiterung der Kapazitäten werden die heimischen Unternehmen langfristig keine Chance haben, im Preiskampf mitzuhalten.“ Flankierend zu einer direkten Industrieförderung sollte aus Sicht von Willingmann auch die Einführung qualitativer Kriterien bei der Ausschreibung beziehungsweise Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland geprüft werden. Seitens der Branchenverbände wurde unter anderem die Einführung von Resilienz-Boni und Resilienz-Auktionen gefordert. „Über diese Vorschläge sollte im politischen Raum offen diskutiert werden“, erklärte Willingmann. Der Minister betonte zugleich, dass entsprechende Regelungen bei der Solarförderung jedoch nicht zu negativen Auswirkungen für die Stromverbraucher oder für das Ausbautempo führen dürften: „Die Einführung solcher Maßnahmen muss daher mit Bedacht erfolgen. Ich halte sie aber für notwendig, damit der Ausbau der Solarenergie in Deutschland mit Modulen europäischer Herkunft fortgeführt werden kann. Wir dürfen uns auch hier nicht dauerhaft von anderen Ländern abhängig machen. Wir müssen vermeiden, bei einem wichtigen Teil unserer Energieversorgung erneut in Abhängigkeit von außereuropäischen Lieferanten zu geraten.“ Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers, dass Resilienz-Auktionen über eine Pilotausschreibung erprobt werden sollen, sei zu begrüßen. „Bevor diese Maßnahmen auf das allgemeine Ausschreibungsregime übertragen werden können, muss aber durch industriepolitische Maßnahmen die europäische Solarindustrie gesichert und Produktionskapazitäten ausgebaut werden“, betonte Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).
Die gestiegenen Energiepreise haben im vergangenen Jahr dazu geführt, dass Hauseigentümer verstärkt in Photovoltaik-Anlagen, Energiespeicher und Wärmepumpen investieren, um Strom und Wärme kostengünstiger und damit auch klimafreundlicher zu beziehen. Die Bundesregierung hat kurz vor dem Jahreswechsel auf diese Entwicklung reagiert und sich darauf verständigt, Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher über den Wegfall der Mehrwertsteuer zu begünstigen. Um eine dauerhafte Doppelförderung von Hausbesitzern zu vermeiden, wird das Energieministerium Sachsen-Anhalt das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt speichert“ vorzeitig einstellen und neu ausrichten. Aktuell wird geprüft, inwieweit Mieter und Unternehmen beim Thema Solarstrom ab 2024 stärker unterstützt werden könnten. Die im Rahmen des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt speichert“ gestellten Anträge aus dem Jahr 2022 wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) kurzfristig abarbeiten, neue Anträge können nicht mehr eingereicht werden. Ende 2022 waren 612 Anträge mit einem Fördervolumen von rund zwei Millionen Euro bei der IB eingegangen. Im Durchschnitt betrug die beantragte Fördersumme 3.000 Euro, 99 Prozent der Anträge stammten von privaten Haushalten. In den vergangenen Jahren war das Interesse an der Solarförderung stetig gewachsen. Das Ministerium hatte das Volumen der Förderung deshalb ab dem Haushaltsjahr 2022 von 500.000 Euro auf jährlich 1,5 Millionen Euro verdreifacht. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .
Das Projekt "Solartechnische Demonstrationsanlagen Evangelische Tabor-Kirchengemeinde Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelische Kirchengemeinde Tabor durchgeführt. Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Kindertagesstätte mit 100 Plätzen (Krippe-Hort) und Vollküche (inkl. Be- und Entlüftungsanlage, Kleinaufzug, Verteilerküchen), Bj. 1988; BGF: 1458 qm; Dachneigung: 26,5 Grad, SSW - 211 Grad; Außenwände: 42,5 cm (Vormauerhochlochziegel, Kerndämmung, Kalksandstein); Gasheizung, Ökostrom; Technische Beschreibung: PV-Anlage: 36 Module (Astropower, AP 150), 5,4 kW Nennleistung, Strang-WR; Wechselrichter: Aixcon, SunString 2200 (2 Stck), (auf Trägerkonstruktion) über Dach. Thermie: Kollektorfläche brutto: 13,13 qm, 3 Stck. Viessmann - Vitosol 200 D 30 (Vakuum); Aufdach, WW-Anlage, 1 Speicher: UFE-Euroheat E 750, 750 l. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Folgende Maßnahmen waren geplant und wurden durchgeführt: 1. Visualisierungseinheiten für beide Anlagen vor dem Kita-Gebäude (Fa. Skytron). 2. Straßenfest vor der Kita auf der Cuvrystraße am 9.9.2000 zur Einweihung der PV-Anlage mit ansässigen Solarfirmen (u.a. Phönix-Sonnenwärme AG, Phönix-Solarstrom AG, Energiebiss, ETA), Umweltgruppen (u.a. Gen-ethisches Netzwerk, Wassermuseum), Ökofirmen (u.a.: Twike, Lichtblick) und vielen Kindereinrichtungen. 3. Sonderausgabe der Gemeindezeitung Taborbote: 'Schöpfungsfreundlich leben - Zur Nutzung der Sonnenenergie angesichts von Energieverbrauch, Erderwärmung und Klimawandel'. 4. Solarpreisausschreiben (16 Fragen, deutsch und türkisch, von Firmen gestiftete Gewinne). 5. Beratung über Solarförderung, Standorte, Lieferanten, Probleme mit dem Denkmalschutz. 6. Vernetzung mit anderen kirchlichen Nutzern von Solarenergie. 7. Verbreitung des Wissens über Schritte zum Stromwechsel hin zum Ökostrom bei Einzelpersonen, Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Fazit: Installation der beiden Solaranlagen, die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und das Aufbringen des zur Finanzierung notwendigen Eigenanteils sind gut gelungen. Die Einbeziehung von Umweltlernen in den pädagogischen Alltag der Kita fällt durch die Solaranlagen und die beiden Schautafeln leichter. Ein weiteres Ergebnis ist die stärkere Vernetzung mit anderen kirchlichern Nutzern von Solarenergie, aber auch in den Stadtteil hinein. Bei Erfahrungsaustausch und Anfragen wurde festgestellt, dass die Anbringung von Solaranlagen auf Kirchendächern auf massive Bedenken des Denkmalschutzes in Berlin und Brandenburg stößt. Eine Tagung im Frühjahr 2002 im Umweltforum Berlin-Auferstehungskirche soll dieses Problem qualifiziert bearbeiten.
Das Projekt "Ausgestaltungsvorschläge für ein Ausschreibungsdesign für PV-Freiflächenanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH durchgeführt. Das novellierte EEG 2014 sieht die Erprobung von Ausschreibungsmodellen zur Förderung von Er-neuerbaren Energien (EE) vor. Als sogenannter Ausschreibungspilot wurde das Technologiesegment PV-Freiflächenanlagen gewählt, indem erste Erfahrungen mit dem neuenFörderinstrument gesammelt werden sollen. Erste Ausschreibungen sind für 2015 geplant; die Pilotphase endet 2017 mit einer Evaluierung des Förderinstruments. Die Ausweitung auf andere Segmente und EE-Technologien ist nach der Pilotphase vorgesehen. Die Studie erarbeitet und vergleicht zwei alternative Vorschläge, wie das Ausschreibungsmodell für den Piloten PV-Freiflächenanlagen ausgestaltet sein kann. Anschließend wird analysiert, welche Gründe den Erfolg eines Ausschreibungsmodells für PV-Freiflächenanlagen beeinflussen und welche Punkte bei der Übertragung der erarbeiteten Ausgestaltungsvorschläge auf andere erneuerbare Segmente und Technologien berücksichtigt werden sollten.
Das Projekt "Definition eines Qualitätszertifikats für Photovoltaik-Module" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. Im Rahmen dieses Vorhabens soll ein Vorschlag für ein Qualitätszertifikat Photovoltaik-Module erarbeitet und national abgestimmt werden. Das Zertifikat legt einen Minimalstandard für die Qualitätssicherung der PV-Module als Kernstück der PV-Anlage fest. Das Zertifikat soll die elektrische Sicherheit und die Ertragssicherheit der Module erhöhen. In die Abstimmung des Vorschlags werden Vertreter wichtiger deutscher Branchenakteure eingebunden, insbesondere Modulproduzenten, Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen sowie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW). Der Vorschlag soll in den für das Jahr 2013 geplanten Novellierungsprozess des EEG eingebracht werden. Das hier definierte Qualitätszertifikat soll als notwendige Bedingung für die Vergütung der vollen Einspeisevergütung für PV-Strom nach EEG vorgesehen werden. Strom aus PV-Anlagen ohne Q-zertifizierte Module würden demnach nur noch mit einem Abschlag vergütet. Der Vorschlag soll auch für den weiteren Ausbau der PV nach Auslaufen der Einspeiseförderung gemäß EEG eine wichtige Rolle spielen, indem er sich als Qualitätsstandard etabliert.
Das Projekt "Iranisch-Deutsche Kooperationsprojekte auf dem Weg zu einem Nachhaltigen Energiesystem im Iran - Vorstudie zu Solarwärme-Technologien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Am Beispiel solarer Technologien zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wurden Rahmenbedingungen, Potentiale und konkrete Ansatzpunkte für den Einsatz erneuerbarer Energien und Energieeffizienz-Technologien im Iran untersucht. Das Projekt wurde vom Wuppertal Institut in Kooperation mit dem 'Centre for Environment and Energy Research and Studies (CEERS, Teheran), dem Büro Ö-Quadrat und Prof. Massarrat (Universität Osnabrück) durchgeführt und mit Mitteln der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass einerseits die Subventionierung der Energiepreise ein Haupthemmnis für die weitere Einführung und Entwicklung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz-Technologien im Iran ist, dass aber andererseits selbst bei den in großem Umfang subventionierten Energiepreisen es sich für den Iran lohnen würde, Solarkollektoranlagen zu 100 Prozent zu bezuschussen, wenn der Iran die eingesparte fossile Energie auf dem Weltmarkt zu Weltmarktpreisen verkaufen kann. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und in einer Pressekonferenz und einem Workshop in Teheran sowie in mehreren Publikationen in iranischen Medien iranischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern vorgestellt. Zusammenfassungen der Ergebnisse in Englisch und Farsi sind im Internet unter www.ceers.org/News/index.asp erhältlich.
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