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s/solch/Molch/gi

Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise 1. Was sind Tiergehege? 2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? 3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht? 4. Wichtiger Hinweis 5. Haltungsgutachten

Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter WISIA ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 12.04.1999 Gutachten Froschlurche (PDF) VDA & DGHT, Stand: 1. April 2005 Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-1 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Mai 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-2 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirschaft, Stand Dezember 2024 Gutachten Hornvögel (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 5. März 2007 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, Stand 10.07.1996 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Protokoll vom 21./ 22.11.1985 Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Stand 1997 Gutachten Molche Salamander (PDF) VDA & DGHT, Stand: 31. Dezember 2006 Gutachten Pandinus (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 24.6.1997 Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1996 Gutachten Reptilien (PDF) Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 10. Januar 1997 Gutachten Säugetiere (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand Mai 2014 Gutachten Seepferdchen (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 20.12.2012 Gutachten Sonstige Vögel - englische Artbezeichnungen (PDF) (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Sonstige Vögel - Übersetzung (PDF) Übersetzung der englischen Artbezeichnungen (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand März 2019 Gutachten Turakos (PDF) Bundesamt für Naturschutz, August 2009 Gutachten Weichfresserarten (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 31. August 2000 Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: November 2025 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 05.11.2025

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Umbau des Molchschleusenanschlusses an der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten „MK 37“ und Rückbau eines Kondensatsammlers durch die bayernets GmbH

Die bayernets GmbH (Vorhabenträgerin) ist Eigentümerin eines ca. 1.665 km langen Gasversorgungsnetzes im südbayerischen Raum. Das Fernleitungsnetz dient der Versorgung dieses Gebiets sowie des Tiroler Raumes mit Erdgas, der Anbindung der in Südbayern und im Salzburgerland bzw. in Oberösterreich befindlichen Untertagesspeicher für Erdgas und der Durchleitung von Gas in andere Gasversorgungsnetze. Die bayernets GmbH plant im Rahmen des vorliegenden Verfahrens die Errichtung eines oberirdischen Molchschleusenanschlusses auf ihrem Betriebsgelände Flur-Nr. 298/5 der Gemarkung Waltenhofen, Gemeinde Waltenhofen. Ziel der Baumaßnahme ist es, das Molchen der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten (MK 37) sowie der zusammenhängenden Leitungsabschnitte ET 33, TP 34, PS 35 und SM 36 von Egmating bis Waltenhofen zu erleichtern. Dazu wird die Leitung MK 37 (DN 500, DP 80), die der-zeit im Erdreich endet, mittels eines vertikalen Versprungs („Schwanenhals“, bestehend aus zwei 45°-Bögen und einem geraden Rohrleitungsstück dazwischen) an die Oberfläche geführt. Daran schließt ein oberirdisches Rohrstück an, das mit einem Anschlussflansch für eine mobile Molchschleuse endet. Insgesamt ist die zu errichtende Leitung ca. 10,6 m lang, von denen ca. 4,32 m unterirdisch verlegt werden. Die maximale Überdeckung beträgt ca. 1,8 m. Mitverlegt werden jeweils die notwendigen Steuer- und Betriebskabel. Die Vorhabenträgerin rüstet den Anschluss mit einem passiven und einem aktiven Korrosionsschutz aus. Im Rahmen des passiven Korrosionsschutzes erhalten die Rohre eine durchgehende Isolierschicht aus Polyethylen mit entsprechenden Mindestschichtdecken. Die Schweißverbindungen werden ebenfalls mit Polyethylen umhüllt. Alle oberirdischen Leitungsteile werden mit einem Anstrich gegen Außenkorrosion geschützt. Aktiv werden die Leitungen durch den kathodischen Korrosionsschutz abgeschirmt. Darunter wird ein Verfahren verstanden, bei dem die Rohrleitung mit einem schwachen Schutzstrom beaufschlagt wird. Dieser wirkt einer Korrosion (elektrochemische Reaktion) entgegen. Unabhängige Sachverständige und der Betreiber kontrollieren diese Schutzmaßnahme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit. Die neu verlegten Rohre werden vor der Inbetriebnahme einer Wasserdruckprüfung unterzogen. Das für die Druckprüfung erforderliche Wasser wird aus Tankwagen entnommen; eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern ist daher nicht erforderlich. Nach der Druckprüfung wird das Wasser gesammelt, abtransportiert und mit Nachweis ordnungsgemäß entsorgt. Die Zufahrt zum Bauvorhaben wird von Westen über die B 19, Immenstädter Straße und Bahnhofstraße auf die Illertalstraße sichergestellt. Der asphaltierte Flurweg wird als Baustraße verwendet. Für die Bauarbeiten wird auf dem südlich, östlich und nördlich angrenzenden Flurstück Nr. 298 eine ca. 1.918 m² große Baustelleneinrichtungsfläche zur temporären Lagerung von dem Rohrgrabenaushub, den Rohrleitungsteilen und weiteren Komponenten hinzugezogen. Im östlichen Teil der Baustelle befinden sich die Flächen für die Wasserhaltung (ca. 650 m²). Für die erforderliche Bauwasserhaltung (Grundwasser und Schichtenwasser) hat die Vorhabenträgerin mit Bescheid vom 06.10.2025 vom Landratsamt Oberallgäu eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erhalten. Die Böschung wird zum Schutz vor Erosion durch Niederschlagswasser mit einer Plane abgedeckt. Die Wiederverfüllung des Rohrgrabens erfolgt gemäß der vorhandenen Bodenschichtung und dem vorgefundenen Verdichtungsgrad. Die Vorhabenträgerin schätzt die Bauzeit für das Vorhaben auf ca. 4 – 6 Wochen. Bauzeitlich werden zusammen ca. 1.650 m² unbefestigte Flächen in Anspruch genommen. Zusätzlich wird im Rahmen der Baumaßnahme der auf demselben Flurgrundstück befindliche Kondensatsammler an der Anschlussleitung 3721 in einer eigenen Baugrube ausgebaut und entfernt.

Alles beim Alten? – Erfassung des Artenwissens von Besucherinnen und Besuchern auf einer Bundesgartenschau mit lebenden Pflanzen, echten Tieren und Dermoplastiken

Die vorgestellte Studie beschäftigte sich mit der Frage, welches nominelle Artenwissen Besucherinnen und Besucher der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim abrufen können. 389 Besucherinnen und Besucher wurden zu ihrem Artenwissen zu ausgewählten Wild-, Kultur- und Zierpflanzenarten sowie zu ausgewählten Tierarten, die im Rhein-Neckar-Raum häufig sind, befragt. Ihnen wurden 18 Pflanzen verschiedener Arten (krautige und verholzte Blütenpflanzen) als lebende Originale im Topf präsentiert. Die 18 Tiere verschiedener Arten (Wirbeltiere und Wirbellose) wurden als Balgpräparate, naturnahe Replikate im Maßstab 1:1 (Lurche, Mollusken) oder als genadelte tote Insekten in Dioramen bereitgestellt. Mittels Fragebogen wurde dokumentiert, welche Tier- und Pflanzenarten mit ihrem deutschen oder wissenschaftlichen Artnamen richtig benannt und welche Arten häufig verwechselt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, inwiefern Zusammenhänge zwischen dem nominellen Artenwissen, dem Lebensalter, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Wohnort bestehen. Ergänzend wurde mittels Fragebogen erhoben, wo die Befragten ihr Artenwissen erworben haben. Allgemein zeigen die Daten große Defizite der nominellen Artenkenntnis bei Wirbellosen, Singvögeln und manchen Pflanzen. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten z.B. Molche und Reptilien, Wanzen und Käfer oder Kaninchen und Hasen nicht voneinander unterscheiden. Das Artenwissen korrelierte positiv mit dem Lebensalter der Befragten.

TransHyDE_UP2: Infrastrukturelle - und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen, Teilvorhaben der Nowega GmbH: Intelligente Molchung

TransHyDE_UP2: Infrastrukturelle - und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen, Teilvorhaben Rosen 'Infrastrukturelle und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen - Intelligente Molchung'

Achtung Krötenwanderung – Landesamt für

Halle (Saale), 16.03.2022 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung toter Tiere Mit den milden Temperaturen beginnt in diesen Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann bei zumeist feuchter und milder Witterung in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungs- verstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren manchmal viele Hundert Meter langen Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrstellen überwinden. Straßen werden ihnen dabei besonders häufig zum tödlichen Verhängnis.“, so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Krötenzäune gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um solche Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, werden nun alle Beobachtungen von Amphibien auf Straßen systematisch vom Landesamt dokumentiert. Bürgerinnen und Bürger können die Erfassung unterstützen, indem sie Fundorte toter Tiere direkt auf dem Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz eintragen: lau.mlu.sachsen-anhalt.de/amphibien oder per Mail melden: artenmeldung@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Pressemitteilung Nr.: 07/2022 praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) Verkehrszeichen, die auf Amphibien- wanderung hinweisen (Foto: Marcel Seyring) 2/2

Populationsstruktur und Wanderungsaktivitaet von Amhpibien unter besonderer Beruecksichtigung der Knoblauchkroete (Pelobates fuscus) und des Kammolches (Triturus cristatus)

Ein Plastikfolienfangzaun wurde rund um ein Gewaesser auf der Wiener Donauinsel aufgestellt, um die Wanderung saemtlicher Amphibien zu und von diesem Weiher erfassen zu koennen. Dabei sollten Wanderrichtung, Geschlechterverhaeltnis, Gewichts- und Groessenunterschiede sowie Daten ueber Verpaarung und Anzahl der Nachkommenschaft, besonders bei Knoblauchkroete und Kammolch, untersucht werden. Durch Polaroidfotos werden die individuell stark variierenden Ruecken- bzw. Bauchflecken von Kroeten bzw. Molchen abgebildet und dienen damit dem Erkennen der Wiederfaenge. Aus den bisherigen Ergebnissen konnte bei der Knoblauchkroete auf ein Geschlechterverhaeltnis (Weibchen zu Maennchen) von 1:2,3 geschlossen werden. Die Anzahl der zwischen Februar 1986 und Juni 1987 individuell erfassten Tiere der Knoblauchkroetenpopulation betraegt 1123 (Stand vom 26.6.1987). Beim Kammolch wurde ein Geschlechtsverhaeltnis von 1:1,1 bei einer Populationsgroesse von 201 Individuen (Untersuchungszeitraum Februar 1987 bis Juni 1987) ermittelt. Daten der Biologie, Oekologie und Populationsstrukturen der Amphibien sind fuer den praktischen Arten- und Feuchtraum-Biotopschutz unerlaesslich. Langfristige Beobachtungen an gut erfassten Populationen ermoeglichen exakte Prognosen fuer zukuenftige Ansiedlungsprojekte und liefern die notwendigen Grundlagen fuer naturschutzrelevante Fachgutachten. Eine Fortfuehrung des 1986 mit einer Dissertation (S.E. Endel) begonnenen Projektes ist ueber mehrere Jahre geplant.

Grasfrosch, Erdkröte und Co. wandern los: SGD Nord bittet um Rücksicht

Nun ist es wieder so weit: Wenn die nächtlichen Temperaturen steigen, starten Erdkröte, Grasfrosch, Molch und Co. wieder ihre jährliche Reise. Auf dem Weg zu den Laichgewässern legen die heimischen Amphibien teils mehrere Kilometer zurück und queren dabei auch vielbefahrene Straßen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord appelliert daher an Verkehrsteilnehmende, in den kommenden Wochen Rücksicht auf wandernde Amphibien zu nehmen. Wann genau die Amphibien zu den Laichplätzen aufbrechen, hängt von der Außentemperatur und der Luftfeuchtigkeit ab. Sobald die nächtlichen Temperaturen mehrere Tage infolge auf fünf bis zehn Grad Celsius klettern, machen sich frühlaichende Arten, wie zum Beispiel der Grasfrosch oder die Erdkröte, auf den Weg. Neben dem Risiko von Fahrzeugreifen erfasst zu werden, kann auch das bloße Hinwegfahren über Amphibien weitreichende Folgen haben. Denn ab Geschwindigkeiten von 30 Kilometern pro Stunde entsteht unter Autos ein Unterdruck, der zu schweren inneren Verletzungen bei den Tieren führen kann. Tunnel als Querungshilfe Die SGD Nord bittet daher in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht. Zu den betroffenen Straßen zählt beispielsweise die L 309 zwischen Vallendar und Hillscheid. Wer die Hinweisschilder beachtet, die Geschwindigkeit reduziert oder auf weniger betroffene Straßen ausweicht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Amphibien. An einigen Straßen, wie etwa der L 113 zwischen dem Kloster und dem Campingplatz am Laacher See, wurden besondere Vorkehrungen getroffen: Unterirdische Tunnel, sogenannte Amphibien-Leitsysteme, ermöglichen den Tieren eine sichere Reise zu ihren Laichplätzen. Schutzprojekte Viele heimische Amphibienarten sind stark gefährdet. Deshalb setzt sich die SGD Nord aktiv für ihren Schutz ein. Neben der Förderung des ehrenamtlichen Amphibienschutzes werden auch im Zuge von Artenschutzprojekten zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Grasfrosch, Erdkröte und Co. ergriffen.

Katrin Eder: „Das Forschungsprojekt der Universität Trier trägt zum Erhalt unserer Biodiversität bei“

Abschlussveranstaltung des Projekts „Maßnahmen zum Erhalt der durch die Salamanderpest bedrohten Amphibien-Arten Feuersalamander und Kammmolch in Rheinland-Pfalz“ – Amphibien durch Bsal-Hautpilz stark bedroht „Es wird oft vergessen, dass neben der Klimakrise auch die Bewältigung der Artenkrise zu den großen Herausforderungen unserer Zeit zählt. Denn der Erhalt der Biodiversität gehört zu unseren Lebensgrundlagen. Daher müssen wir dafür sorgen, dass diese biologische Vielfalt erhalten bleibt. Forschungsprojekte wie das der Universität Trier tragen dazu bei. Der Schutz des Feuersalamanders und des Kammmolchs vor einer neuen, sich ausbreitenden Krankheit, der ‚Salamanderpest‘ standen dabei im Mittelpunkt. Überträger ist der Hautpilz Bsal aus Asien. Durch den Pilz ist insbesondere der Feuersalamander zu einer bedrohten Art geworden. Früher war er eine Allerweltsart, die in fast allen Wäldern verbreitet war. Dieser Pilz ist eine weitere Krankheit, die unsere Biodiversität im Klimawandel weiter unter Druck setzt. Er zeigt uns, dass der Klimawandel immer stärker und immer wieder unerwartet zuschlägt“, erklärte Umweltministerin Katrin Eder bei der Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts „Maßnahmen zum Erhalt der durch die Salamanderpest bedrohten Amphibien-Arten Feuersalamander und Kammmolch in Rheinland-Pfalz“ des Umweltministeriums und der Universität Trier in Mainz. Das Projekt wurde für drei Jahre vom Umweltministerium durch die Aktion Grün mit 184.047 Euro gefördert. An der Universität Trier waren Prof. Dr. Stefan Lötters, Prof. Dr. Michael Veith und Dr. Philipp Böning an dem Projekt beteiligt. Neben dem Aufbau einer Ex-situ-Erhaltungszucht in einem Zoo-Netzwerk war ein Hauptbestandteil ihrer Arbeit ein deskriptives Monitoring, um Daten darüber zu gewinnen, wo der Pilz verbreitet ist und mit welcher Geschwindigkeit er sich ausbreitet. Aus den Daten wurden anschließend Maßnahmen zum Schutz vor der Salamanderpest formuliert. Zur Datengewinnung wurden Proben von Hautabstrichen an Salamandern am Watzbach und an Molchen und Salamandern in der Süd- und Vulkan-Eifel genommen sowie die Bestände der Feuersalamanderlarven über ein Monitoring überprüft. Prof. Dr. Stefan Lötters betonte: „Es ist erschreckend, live mit anzusehen, wie die Salamanderpest eine intakte Feuersalamanderpopulation binnen weniger Monate fast völlig dezimiert. Nicht nur als Forscher, sondern auch als Amphibienfreund und Artenschützer fühle ich mich daher verpflichtet, mich der Sache anzunehmen!“ Bsal wurde erstmals 2017 bei Feuersalamandern und Molchen in Rheinland-Pfalz (Eifel) nachgewiesen. Mittlerweile wurde das Pathogen nicht nur bei Feuersalamandern, sondern bei allen einheimischen Molcharten und der Geburtshelferkröte dokumentiert. Die Abkürzung „Bsal“ steht für den wissenschaftlichen Namen des Erregers Batrachochytrium salamandrivorans. Der Hautpilz wurde vor wenigen Jahren an Feuersalamandern in den Niederlanden entdeckt und stammt wohl ursprünglich aus Asien. Höchst wahrscheinlich ist er durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt. 2013 wurde er erstmals von einem internationalen Wissenschaftler-Team, dem auch Wissenschaftler der Universität Trier angehörten, beschrieben. Bsal befällt die äußerst sensible und überlebenswichtige Haut der Amphibien, indem er Löcher in die Haut frisst. So können andere Erreger die Hautbarriere überwinden, woran die Tiere letztlich verenden. Aufgrund des extremen Krankheitsverlaufs – nahezu 100prozentige Sterblichkeit bei Feuersalamandern – sowie den unmittelbaren populationsbezogenen Auswirkungen wird auch von der „Salamanderpest“ gesprochen. Die Studie der Universität Trier zeigt, dass sich die Salamanderpest in Rheinland-Pfalz weiter ausbreitet und sich – zumindest eine Zeit lang – im Lebensraum erhält. Vor allem dann, wenn andere Amphibien im selben Lebensraum vorkommen, die Bsal-tolerant sind und somit als Überträger dienen. Die Erkenntnisse der Trierer Forschenden deuten darauf hin, dass die Tiere eher eine Chance haben, die Salamanderpest langfristig zu überstehen, wenn sie sich in ihrer natürlichen Umwelt wohlfühlen. Deswegen ist es wichtig, die Ausbreitung der Salamanderpest zu verlangsamen. Ein wichtiger Ansatz ist dabei die Identifikation von Bsal-Zentren und das Ergreifen entsprechender Vorsichtsmaßnahmen. Dazu zählt etwa die Desinfektion des Schuhwerks. Zur Sicherung der Art wurde zudem die Erhaltungszucht in einem Netzwerk aus Zoos und fachkundigen Privatpersonen aufgebaut. „Wir sehen, dass sich dieser Pilz in Rheinland-Pfalz ausbreitet und gehen davon aus, dass er irgendwann im ganzen Land verbreitet sein wird. Noch haben wir Zeit, uns darauf vorzubereiten. Mit diesem Projekt ist ein erster wichtiger Schritt getan, gefährdete Arten wie den Feuersalamander und den Kammmolch bei uns zu erhalten“, so Eder.

Ressourcenschonende und verbrauchersichere Reinigung von Rohrleitungen mit flexiblen, konturadaptiven Suspensionsmolchen aus Lebensmittelgrundstoffen

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