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s/solch/Molch/gi

Bebauungsplaene Merchweiler/Merchweiler - 048 01 Verbrauchermarkt an der L112 im Solch 1 Aenderung ME

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Merchweiler (Saarland), Ortsteil Merchweiler:Bebauungsplan "048 01 Verbrauchermarkt an der L112 im Solch 1 Aenderung ME" der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

TransHyDE_UP2: Infrastrukturelle - und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen, Teilvorhaben der Nowega GmbH: Intelligente Molchung

Das Projekt "TransHyDE_UP2: Infrastrukturelle - und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen, Teilvorhaben der Nowega GmbH: Intelligente Molchung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Nowega GmbH.

Populationsstruktur und Wanderungsaktivitaet von Amhpibien unter besonderer Beruecksichtigung der Knoblauchkroete (Pelobates fuscus) und des Kammolches (Triturus cristatus)

Das Projekt "Populationsstruktur und Wanderungsaktivitaet von Amhpibien unter besonderer Beruecksichtigung der Knoblauchkroete (Pelobates fuscus) und des Kammolches (Triturus cristatus)" wird/wurde gefördert durch: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Österreich / Magistrat der Stadt Wien. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Wien, Formal- und Naturwissenschaftliche Fakultät, Institut für Zoologie.Ein Plastikfolienfangzaun wurde rund um ein Gewaesser auf der Wiener Donauinsel aufgestellt, um die Wanderung saemtlicher Amphibien zu und von diesem Weiher erfassen zu koennen. Dabei sollten Wanderrichtung, Geschlechterverhaeltnis, Gewichts- und Groessenunterschiede sowie Daten ueber Verpaarung und Anzahl der Nachkommenschaft, besonders bei Knoblauchkroete und Kammolch, untersucht werden. Durch Polaroidfotos werden die individuell stark variierenden Ruecken- bzw. Bauchflecken von Kroeten bzw. Molchen abgebildet und dienen damit dem Erkennen der Wiederfaenge. Aus den bisherigen Ergebnissen konnte bei der Knoblauchkroete auf ein Geschlechterverhaeltnis (Weibchen zu Maennchen) von 1:2,3 geschlossen werden. Die Anzahl der zwischen Februar 1986 und Juni 1987 individuell erfassten Tiere der Knoblauchkroetenpopulation betraegt 1123 (Stand vom 26.6.1987). Beim Kammolch wurde ein Geschlechtsverhaeltnis von 1:1,1 bei einer Populationsgroesse von 201 Individuen (Untersuchungszeitraum Februar 1987 bis Juni 1987) ermittelt. Daten der Biologie, Oekologie und Populationsstrukturen der Amphibien sind fuer den praktischen Arten- und Feuchtraum-Biotopschutz unerlaesslich. Langfristige Beobachtungen an gut erfassten Populationen ermoeglichen exakte Prognosen fuer zukuenftige Ansiedlungsprojekte und liefern die notwendigen Grundlagen fuer naturschutzrelevante Fachgutachten. Eine Fortfuehrung des 1986 mit einer Dissertation (S.E. Endel) begonnenen Projektes ist ueber mehrere Jahre geplant.

TransHyDE_UP2: Infrastrukturelle - und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen, Teilvorhaben Rosen 'Infrastrukturelle und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen - Intelligente Molchung'

Das Projekt "TransHyDE_UP2: Infrastrukturelle - und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen, Teilvorhaben Rosen 'Infrastrukturelle und betriebstechnische Aspekte bei der Umstellung von Erdgastransportleitungen auf Wasserstoffbetrieb und beim Neubau von Wasserstoffnetzen - Intelligente Molchung'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: ROSEN Technology and Research Center GmbH.

Achtung Krötenwanderung – Landesamt für

Halle (Saale), 14.03.2023 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung von Konfliktstellen Mit den milden Temperaturen beginnt in den kommenden Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungsverstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrenstellen überwinden. Aktuell sind die Populationen in Sachsen- Anhalt dürrebedingt bereits stark geschädigt und Verluste an ungesicherten Straßenabschnitten wiegen umso schwerer.“ so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Behörden und Ehrenamtliche mit Hilfe von Krötenzäunen gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um unbekannte Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, bittet das Landesamt für Umweltschutz darum, alle Beobachtungen von lebenden oder toten Amphibien auf oder an Straßen über das Meldeportal des Landesamtes zu melden. Dabei sollten nach Möglichkeit auch Fotos hochgeladen und Angaben zur Anzahl der Tiere Pressemitteilung Nr.: 07/2023 gemacht werden. praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de lau.sachsen-anhalt.de/amphibien Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Auf einer Straße wandernde Kreuzkröte im Scheinwerferlicht (Foto: Fabian Sprott) Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) 2/2

Achtung Krötenwanderung – Landesamt für

Halle (Saale), 16.03.2022 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung toter Tiere Mit den milden Temperaturen beginnt in diesen Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann bei zumeist feuchter und milder Witterung in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungs- verstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren manchmal viele Hundert Meter langen Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrstellen überwinden. Straßen werden ihnen dabei besonders häufig zum tödlichen Verhängnis.“, so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Krötenzäune gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um solche Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, werden nun alle Beobachtungen von Amphibien auf Straßen systematisch vom Landesamt dokumentiert. Bürgerinnen und Bürger können die Erfassung unterstützen, indem sie Fundorte toter Tiere direkt auf dem Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz eintragen: lau.mlu.sachsen-anhalt.de/amphibien oder per Mail melden: artenmeldung@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Pressemitteilung Nr.: 07/2022 praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) Verkehrszeichen, die auf Amphibien- wanderung hinweisen (Foto: Marcel Seyring) 2/2

Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise 1. Was sind Tiergehege? 2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? 3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht? 4. Wichtiger Hinweis 5. Haltungsgutachten

Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (52 KB, nicht barrierefrei) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (25 KB, nicht barrierefrei) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (36 KB, nicht barrierefrei). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (55 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Froschlurche (193 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (62 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (181 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Hornvögel (23 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (164 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (124 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (44 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Molche Salamander (163 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Pandinus (56 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Altgehege (117 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Neugehege (455 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Reptilien (768 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Säugetiere (extern, 1,9 MB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (85 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel (139 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (21 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (extern, 853 KB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (22 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Weichfresserarten (54 KB, nicht barrierefrei) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (79 KB, nicht barrierefrei) Stand: Februar 2020 Letzte Aktualisierung: 08.07.2020

Naturnahe Auen und ein neues Zuhause für „Wasserdrachen“

Katlenburg-Lindau/Göttingen – Ruhezonen, Biotope, wiederangeschlossene Flussarme und ein neuer Auwald: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Renaturierung der Rhumeaue bei Lindau im Grenzbereich der Landkreise Göttingen und Northeim erfolgreich abgeschlossen. Dabei wurde der strukturarme Fluss sowie die Aue auf einem rund 1.000 Meter langen Teilstück naturnäher gestaltet. Von den Arbeiten profitieren soll unter anderem der streng geschützte Kammmolch: Für Deutschlands größten „Wasserdrachen“ wurden neue Biotope in Form von Stillgewässern geschaffen. Ruhezonen, Biotope, wiederangeschlossene Flussarme und ein neuer Auwald: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Renaturierung der Rhumeaue im Grenzbereich der Landkreise Göttingen und Northeim Hintergrund des Projekts an der Rhume sind die Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Demnach gilt der Fluss – ein sogenanntes „Gewässer II. Ordnung“ – als Prioritätsgewässer. „Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Grund- und Oberflächengewässer der Mitgliedsstaaten in einen guten Zustand gebracht werden müssen“, erklärt Kathrin Moggert von der NLWKN-Betriebsstelle Süd in Göttingen, die das Projekt nahe Lindau geplant und umgesetzt hat. Das Problem: Im vorigen Jahrhundert war der Verlauf der Rhume hier durch menschliches Eingreifen begradigt und eingetieft worden. Infolgedessen liegt ihre Aue heute deutlich höher – die Rhume gilt in der Bewertung entsprechend als stark verändertes Gewässer. Das jetzt abgeschlossene Revitalisierungsprojekt soll das ändern. Es umfasst dabei mehrere Teilaspekte. Die ausgeführten Arbeiten sollen sowohl das Fließgewässer selbst als auch die umgebende Aue aufwerten, betont Kathrin Moggert: „Ziel war es, nicht nur die Vorgaben der WRRL umzusetzen, sondern auch Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu ermöglichen, die der Erhaltung der biologischen Vielfalt insgesamt dient“. Um der begradigten und strukturarmen Rhume wieder eine vielfältige und wertvolle Ufer- und Sohlstruktur zu verleihen, wurden konkret Totholz als Strömungslenker sowie Kiesrauschen in die Rhume eingebaut. Sie sollen unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten erzeugen und Ruhezonen für Fische und Kleinlebewesen schaffen. Auch zwei Altarme der Rhume – Relikte ihres historischen, eigentlich in großen Bögen fließenden Gewässerverlaufs – wurden per Rückschlagklappen wieder an die Rhume angeschlossen. „Bei Hochwasser wird das Wasser nun in die Altarme gedrückt, kann aber nicht wieder sofort abfließen. Dadurch wird die Wasserführung dieser Stillgewässer deutlich verbessert und eine ganzjährige Wasserhaltung ermöglicht“, erklärt Edith Büscher-Wenst, ebenfalls vom NLWKN. Neu gestaltete Furten ermöglichen zudem nun eine Verbindung der ursprünglich durch Wege voneinander getrennten Altarme. Neuer Lebensraum im Umfeld des Flusses Neuer Lebensraum im Umfeld des Flusses Neben den umgesetzten Arbeiten im Bereich der Gewässersohle und Altarme bieten ab sofort zusätzlich zwei neu geschaffene Feuchtbiotope einen geeigneten Lebensraum für zahlreiche Wasservögel, Insekten und Amphibien – etwa dem seltenen und gefährdeten Kammmolch: Der bis zu 18 Zentimeter lange „Wasserdrache“ ist ein wahrer Riese unter den heimischen Molchen. Aufgrund seiner Nachtaktivität und Vorliebe für eine versteckte Lebensweise wird er dennoch selten gesichtet. Zur Verbesserung der Auenfunktion wurden auf den umliegenden landeseigenen Naturschutzflächen Initialpflanzungen mit standorttypischen Gehölzen vorgenommen, die zunächst durch Holzzäune und Drahtgeflechte vor Fressfeinden wie dem Biber geschützt werden. „Auf den aufgelockerten Oberbodenbereichen wird sich durch die natürliche Ansiedlung von Gehölzen – insbesondere Schwarzerlen und Weidenarten – ein nach und nach natürlicher Auwald entwickeln, der dann den typischen Auwaldbewohnern wie Biber und Fischotter frei zur Verfügung steht“, so Büscher-Wenst. Auch die Kammerung von Gräben soll zu einem verbesserten Wasserrückhalt im Gebiet führen. Die Bauzeit des Projektes an der Rhume hatte sich aufgrund zwischenzeitlich ungünstiger Witterungsbedingungen stark verlängert. Baubeginn war im Oktober 2023. Angesichts des sehr niederschlagsreichen Jahresendes 2023 mussten die Arbeiten in den Wintermonaten und wegen des nassen Frühjahrs zunächst bis zum Sommer 2024 ruhen. Die Baumaßnahme konnte entsprechend erst Ende 2024 abgeschlossen werden. Finanziert wurde die Umsetzung durch das Programm Fließgewässerentwicklung mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen. „Mit dem Abschluss des Projekts konnte jetzt ein weiterer Baustein zur Renaturierung der Rhume und der naturnahen Entwicklung von landeseigenen Naturschutzflächen realisiert werden“, freut sich Kathrin Moggert. Der Altarm der Rhume (links) wurde über eine Furt und ein Rohrsystem wieder an den Fluss (rechts) angebunden. Von den neu angelegten Biotopen – oben im Bild – soll unter anderem der Kammmolch profitieren (Bilder: Kathrin Moggert/NLWKN). Die neuen Feuchtbiotope mit Totholz und Steinbuhnen schaffen günstige Lebensbedingungen für den Kammmolch (Bilder: Kathrin Moggert/NLWKN).

Ferngasleitung 102 – DN 750 – Molchbarmachung (Ontras Gastransport GmbH)

Die Ferngasleitung FGL102, DN 750, DP 63 verläuft von Steinitz nach Neugattersleben. Die ONTRAS Gastransport GmbH plant im Leitungsabschnitt Wedringen - Glöthe eine Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff. Im Vorfeld der Umstellung, ist die FGL 102 zum Nachweis der Integrität zu molchen. Des Weiteren sollen Sanierungsmaßnahmen, die sich aus der Minderdeckungskontrolle und der technischen Zustandsanalyse herleiten, ausgeführt werden.

Erdkröte, Grasfrosch & Co. kehren zurück: Eichner besichtigt erfolgreiches Projekt zum Amphibienschutz im Burgenlandkreis

Naturschutz, der wirkt: In der Nähe von Bad Bibra im Burgenlandkreis wurden in den vergangenen Monaten gleich mehrere verlandete Teiche zu wertvollen Lebensräumen und Laichgewässern für geschützte Frösche, Kröten und Molche umgestaltet. Seit Mitte 2022 hat der Geo-Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“ e.V. die einstigen Forellenteiche bei Borgau entschlammt, die Ufer für eine optimale Sonneneinstrahlung freigestellt sowie nördliche Uferbereiche für die Amphibien flach modelliert. Das Vorhaben, das auch eine Verbindung zu nördlich wie südlich angrenzenden Feuchtbiotopen schafft, wurde vom Umweltministerium mit rund 272.000 Euro aus EU-Mitteln unterstützt. Über den Erfolg des Projektes hat sich Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner heute vor Ort überzeugt. Bei seinem Besuch zeigte sich, dass Erdkröte, Grasfrosch & Co. die Teiche nach Abschluss der Renaturierung schnell wieder zu Hunderten in Besitz genommen haben. Vor Projektstart im Jahr 2022 waren dagegen kaum noch Amphibien zu finden. Auch aufgrund des Erfolgs plant der Trägerverein an weiteren Kleingewässern im Naturpark Maßnahmen zu Sanierung und Erhaltung; ein Förderantrag für neun Gewässer liegt bereits vor. Eichner betonte: „Artenvielfalt braucht Lebensräume. Um diese zu sichern oder wieder herzustellen, unterstützen wir zahlreiche Projekte in ganz Sachsen-Anhalt. Davon profitieren viele streng geschützte Arten im Land. Der Erfolg der Renaturierung wie hier bei Borgau gibt uns und den vielen im Naturschutz engagierten Partnern Recht.“ Der Staatssekretär verwies in diesem Zusammenhang auch auf die neuen Förderprogramme „NaturWasserMensch“ und „Wassermanagement“ des Umweltministeriums. Der Geschäftsführer des Geo-Naturparks, Dr. Matthias Henniger , fügte hinzu: „Wir sind hocherfreut, dass unser Projekt so schnell Erfolge zeigt. Dadurch wird das Schutzgebietssystem NATURA 2000 in unserem Naturpark deutlich aufgewertet. Gleichzeitig können wir den Menschen die Schönheit und Bedeutung unserer Natur nahebringen und planen deshalb, auch an den Teichen in Borgau künftig Umweltbildungsangebote verstärkt auszubauen. Offenkundig liegt den Menschen vor Ort viel an ihren Teichen. Neben dem Artenschutzaspekt gehört eben auch der Teich zum Dorf, und die Bedeutung von Wasser ist in den vergangenen Jahren uns allen schmerzhaft bewusst geworden.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).

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