Ein Plastikfolienfangzaun wurde rund um ein Gewaesser auf der Wiener Donauinsel aufgestellt, um die Wanderung saemtlicher Amphibien zu und von diesem Weiher erfassen zu koennen. Dabei sollten Wanderrichtung, Geschlechterverhaeltnis, Gewichts- und Groessenunterschiede sowie Daten ueber Verpaarung und Anzahl der Nachkommenschaft, besonders bei Knoblauchkroete und Kammolch, untersucht werden. Durch Polaroidfotos werden die individuell stark variierenden Ruecken- bzw. Bauchflecken von Kroeten bzw. Molchen abgebildet und dienen damit dem Erkennen der Wiederfaenge. Aus den bisherigen Ergebnissen konnte bei der Knoblauchkroete auf ein Geschlechterverhaeltnis (Weibchen zu Maennchen) von 1:2,3 geschlossen werden. Die Anzahl der zwischen Februar 1986 und Juni 1987 individuell erfassten Tiere der Knoblauchkroetenpopulation betraegt 1123 (Stand vom 26.6.1987). Beim Kammolch wurde ein Geschlechtsverhaeltnis von 1:1,1 bei einer Populationsgroesse von 201 Individuen (Untersuchungszeitraum Februar 1987 bis Juni 1987) ermittelt. Daten der Biologie, Oekologie und Populationsstrukturen der Amphibien sind fuer den praktischen Arten- und Feuchtraum-Biotopschutz unerlaesslich. Langfristige Beobachtungen an gut erfassten Populationen ermoeglichen exakte Prognosen fuer zukuenftige Ansiedlungsprojekte und liefern die notwendigen Grundlagen fuer naturschutzrelevante Fachgutachten. Eine Fortfuehrung des 1986 mit einer Dissertation (S.E. Endel) begonnenen Projektes ist ueber mehrere Jahre geplant.
Halle (Saale), 14.03.2023 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung von Konfliktstellen Mit den milden Temperaturen beginnt in den kommenden Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungsverstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrenstellen überwinden. Aktuell sind die Populationen in Sachsen- Anhalt dürrebedingt bereits stark geschädigt und Verluste an ungesicherten Straßenabschnitten wiegen umso schwerer.“ so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Behörden und Ehrenamtliche mit Hilfe von Krötenzäunen gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um unbekannte Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, bittet das Landesamt für Umweltschutz darum, alle Beobachtungen von lebenden oder toten Amphibien auf oder an Straßen über das Meldeportal des Landesamtes zu melden. Dabei sollten nach Möglichkeit auch Fotos hochgeladen und Angaben zur Anzahl der Tiere Pressemitteilung Nr.: 07/2023 gemacht werden. praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de lau.sachsen-anhalt.de/amphibien Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Auf einer Straße wandernde Kreuzkröte im Scheinwerferlicht (Foto: Fabian Sprott) Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) 2/2
Halle (Saale), 16.03.2022 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung toter Tiere Mit den milden Temperaturen beginnt in diesen Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann bei zumeist feuchter und milder Witterung in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungs- verstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren manchmal viele Hundert Meter langen Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrstellen überwinden. Straßen werden ihnen dabei besonders häufig zum tödlichen Verhängnis.“, so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Krötenzäune gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um solche Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, werden nun alle Beobachtungen von Amphibien auf Straßen systematisch vom Landesamt dokumentiert. Bürgerinnen und Bürger können die Erfassung unterstützen, indem sie Fundorte toter Tiere direkt auf dem Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz eintragen: lau.mlu.sachsen-anhalt.de/amphibien oder per Mail melden: artenmeldung@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Pressemitteilung Nr.: 07/2022 praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) Verkehrszeichen, die auf Amphibien- wanderung hinweisen (Foto: Marcel Seyring) 2/2
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Merchweiler (Saarland), Ortsteil Merchweiler:Bebauungsplan "048 01 Verbrauchermarkt an der L112 im Solch 1 Aenderung ME" der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Die vorgestellte Studie beschäftigte sich mit der Frage, welches nominelle Artenwissen Besucherinnen und Besucher der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim abrufen können. 389 Besucherinnen und Besucher wurden zu ihrem Artenwissen zu ausgewählten Wild-, Kultur- und Zierpflanzenarten sowie zu ausgewählten Tierarten, die im Rhein-Neckar-Raum häufig sind, befragt. Ihnen wurden 18 Pflanzen verschiedener Arten (krautige und verholzte Blütenpflanzen) als lebende Originale im Topf präsentiert. Die 18 Tiere verschiedener Arten (Wirbeltiere und Wirbellose) wurden als Balgpräparate, naturnahe Replikate im Maßstab 1:1 (Lurche, Mollusken) oder als genadelte tote Insekten in Dioramen bereitgestellt. Mittels Fragebogen wurde dokumentiert, welche Tier- und Pflanzenarten mit ihrem deutschen oder wissenschaftlichen Artnamen richtig benannt und welche Arten häufig verwechselt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, inwiefern Zusammenhänge zwischen dem nominellen Artenwissen, dem Lebensalter, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Wohnort bestehen. Ergänzend wurde mittels Fragebogen erhoben, wo die Befragten ihr Artenwissen erworben haben. Allgemein zeigen die Daten große Defizite der nominellen Artenkenntnis bei Wirbellosen, Singvögeln und manchen Pflanzen. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten z.B. Molche und Reptilien, Wanzen und Käfer oder Kaninchen und Hasen nicht voneinander unterscheiden. Das Artenwissen korrelierte positiv mit dem Lebensalter der Befragten.
Die bayernets GmbH (Vorhabenträgerin) ist Eigentümerin eines ca. 1.665 km langen Gasversorgungsnetzes im südbayerischen Raum. Das Fernleitungsnetz dient der Versorgung dieses Gebiets sowie des Tiroler Raumes mit Erdgas, der Anbindung der in Südbayern und im Salzburgerland bzw. in Oberösterreich befindlichen Untertagesspeicher für Erdgas und der Durchleitung von Gas in andere Gasversorgungsnetze. Die bayernets GmbH plant im Rahmen des vorliegenden Verfahrens die Errichtung eines oberirdischen Molchschleusenanschlusses auf ihrem Betriebsgelände Flur-Nr. 298/5 der Gemarkung Waltenhofen, Gemeinde Waltenhofen. Ziel der Baumaßnahme ist es, das Molchen der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten (MK 37) sowie der zusammenhängenden Leitungsabschnitte ET 33, TP 34, PS 35 und SM 36 von Egmating bis Waltenhofen zu erleichtern. Dazu wird die Leitung MK 37 (DN 500, DP 80), die der-zeit im Erdreich endet, mittels eines vertikalen Versprungs („Schwanenhals“, bestehend aus zwei 45°-Bögen und einem geraden Rohrleitungsstück dazwischen) an die Oberfläche geführt. Daran schließt ein oberirdisches Rohrstück an, das mit einem Anschlussflansch für eine mobile Molchschleuse endet. Insgesamt ist die zu errichtende Leitung ca. 10,6 m lang, von denen ca. 4,32 m unterirdisch verlegt werden. Die maximale Überdeckung beträgt ca. 1,8 m. Mitverlegt werden jeweils die notwendigen Steuer- und Betriebskabel. Die Vorhabenträgerin rüstet den Anschluss mit einem passiven und einem aktiven Korrosionsschutz aus. Im Rahmen des passiven Korrosionsschutzes erhalten die Rohre eine durchgehende Isolierschicht aus Polyethylen mit entsprechenden Mindestschichtdecken. Die Schweißverbindungen werden ebenfalls mit Polyethylen umhüllt. Alle oberirdischen Leitungsteile werden mit einem Anstrich gegen Außenkorrosion geschützt. Aktiv werden die Leitungen durch den kathodischen Korrosionsschutz abgeschirmt. Darunter wird ein Verfahren verstanden, bei dem die Rohrleitung mit einem schwachen Schutzstrom beaufschlagt wird. Dieser wirkt einer Korrosion (elektrochemische Reaktion) entgegen. Unabhängige Sachverständige und der Betreiber kontrollieren diese Schutzmaßnahme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit. Die neu verlegten Rohre werden vor der Inbetriebnahme einer Wasserdruckprüfung unterzogen. Das für die Druckprüfung erforderliche Wasser wird aus Tankwagen entnommen; eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern ist daher nicht erforderlich. Nach der Druckprüfung wird das Wasser gesammelt, abtransportiert und mit Nachweis ordnungsgemäß entsorgt. Die Zufahrt zum Bauvorhaben wird von Westen über die B 19, Immenstädter Straße und Bahnhofstraße auf die Illertalstraße sichergestellt. Der asphaltierte Flurweg wird als Baustraße verwendet. Für die Bauarbeiten wird auf dem südlich, östlich und nördlich angrenzenden Flurstück Nr. 298 eine ca. 1.918 m² große Baustelleneinrichtungsfläche zur temporären Lagerung von dem Rohrgrabenaushub, den Rohrleitungsteilen und weiteren Komponenten hinzugezogen. Im östlichen Teil der Baustelle befinden sich die Flächen für die Wasserhaltung (ca. 650 m²). Für die erforderliche Bauwasserhaltung (Grundwasser und Schichtenwasser) hat die Vorhabenträgerin mit Bescheid vom 06.10.2025 vom Landratsamt Oberallgäu eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erhalten. Die Böschung wird zum Schutz vor Erosion durch Niederschlagswasser mit einer Plane abgedeckt. Die Wiederverfüllung des Rohrgrabens erfolgt gemäß der vorhandenen Bodenschichtung und dem vorgefundenen Verdichtungsgrad. Die Vorhabenträgerin schätzt die Bauzeit für das Vorhaben auf ca. 4 – 6 Wochen. Bauzeitlich werden zusammen ca. 1.650 m² unbefestigte Flächen in Anspruch genommen. Zusätzlich wird im Rahmen der Baumaßnahme der auf demselben Flurgrundstück befindliche Kondensatsammler an der Anschlussleitung 3721 in einer eigenen Baugrube ausgebaut und entfernt.
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Gutachten Froschlurche (PDF) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (PDF) Gutachten Hornvögel (PDF) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Gutachten Molche Salamander (PDF) Gutachten Pandinus (PDF) Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Gutachten Reptilien (PDF) Gutachten Säugetiere Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (PDF) Gutachten Sonstige Vögel (PDF) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (PDF) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (PDF) Gutachten Weichfresserarten (PDF) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: Februar 2020 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 08.07.2020
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 37 |
| Land | 32 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 20 |
| Taxon | 1 |
| Text | 28 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 47 |
| offen | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 69 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Dokument | 22 |
| Keine | 36 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 42 |
| Lebewesen und Lebensräume | 59 |
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| Wasser | 33 |
| Weitere | 69 |