In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht
In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Gutachten ueber den Antrag der Firma Rethmann auf Errichtung und Betrieb eines Abfallzwischenlage in Peine" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Firma Rethmann hat beantragt, in einem Sonderabfallzwischenlager Schlaemme u.a. mit Saegemehl zu vermischen, fluessige Abfaelle zu behandeln und zu mischen sowie feste Abfaelle zu sortieren. Die moeglichen Umweltauswirkungen und Risiken einer derartigen Anlage sowie die Anwendbarkeit des BImSchG und der Stoerfall-Verordnung werden untersucht. Die moegliche Funktion von Zwischenlagern bei Durchfuehrung einer Abfallvermeidungspolitik wird diskutiert.
Das Projekt "Internationale Zusammenarbeit im Rahmen des Foerderkonzeptes Entsorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Karlsruhe GmbH Technik und Umwelt durchgeführt. Der Projekttraeger Entsorgung uebernimmt folgende Aufgaben: 1. Wahrnehmung uebergreifender internationaler Aufgaben im Zusammenhang mit der Foerderung und Durchfuehrung des BMBF-Foerderkonzepts 'FuE zur Entsorgung gefaehrlicher Abfaelle in tiefen geologischen Formationen', 2. Informationsaustausch mit Belgien und Frankreich zur direkten Endlagerung, 3. Sekretariat des BMBF/CEA/ANDRA-Vertrages ueber Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Behandlung und Endlagerung von radioaktiven Abfaellen und abgebrannten Brennelementen sowie auf dem Gebiet der Stillegung von Anlagen, 4. Fachliche Begutachtung von Projektvorschlaegen fuer das Internationale Wissenschafts- und Technologiezentrum Moskau (IWTZ), 5. Unterstuetzung des BMBF bei der Fortschreibung des Foerderkonzepts im Hinblick auf internationale Zusammenarbeit. 6. Vorbereitung der Sitzungen des Sachverstaendigenkreises Endlagerung (SKE) und Auswertung des Sitzungsergebnisse.
Das Projekt "Ablagerung und Entsorgung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen, insbesondere Entwicklung von Kriterien für die Annahme sowie zeitweilige und dauerhafte Ablagerung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Im Februar 2009 beschloss der UNEP-Verwaltungsrat ein Verhandlungsmandat für ein globales Umweltübereinkommen zu Quecksilber mit dem Ziel, die Quecksilber-Emissionen weltweit zu reduzieren. Ein entscheidender Faktor für die Erreichung dieses umweltpolitischen Ziels ist eine umweltgerechte Ablagerung/Entsorgung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen. Die EU- Quecksilberausfuhrverbotsregelung von 2008 verpflichtet die Kommission, Vorgaben für die sichere Ablagerung von flüssigem Quecksilber zu machen. Im Rahmen des Basler Übereinkommens werden derzeit Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen erarbeitet. Ein Umweltübereinkommen zu Quecksilber könnte ähnlich wie das Stockholmer Übereinkommen (Artikel 6) materielle Bestimmungen enthalten sowie auf die Arbeiten im Rahmen des Basler Übereinkommens verweisen, so dass keine Doppelregelungen entstehen. Es ist vorgesehen, die Leitlinien anläßlich der COP 10 im Oktober 2011 zu verabschieden, so dass diese in das INC 3 - Treffen für das Übereinkommen zu Quecksilber eingespeist werden könnte. Die Leitlinien befassen sich mit Fragen der Ablagerung und Entsorgung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen. Europäische und deutsche Erkenntnisse sollen stärker in den Leitlinien, in den zu entwickelnden Kriterein der EU-Vorgaben für die Ablagerung und Entsorgung sowie im globalen Übereinkommen zu Quecksilber berücksichtigt werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Kriterien für eine umweltgerechte Ablagerung und Beseitigung zu spezifizieren. Dies umfasst unter anderem Fragen der Standortanforderung, insbesondere bei Untertagedeponien, aber auch Fragen zum Auslaugverhalten von stabilisierten Quecksilberverbindungen. Aufgrund des internationalen Bezugs sollte der Abschlussbericht nur in englischer Sprache vorgelegt werden.
Das Projekt "Begutachtung des geplanten Sondermuellzwischenlagers in Recklinghausen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Bewertung von Immobilisaten zur Ablagerung auf Deponien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Die Deponieverordnung vom 24.07.2002 (DepV) regelt in § 6 Abs. 3, dass stabile, nicht reaktive besonders überwachungsbedürftige Abfälle auf einer Deponie oder einem Deponieabschnitt der Klasse I oder II abgelagert werden können, wenn diese dem Auslaug-verhalten von Abfällen entsprechen, die die Zuordnungskriterien nach Anhang 1 der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) einhalten. Demzufolge ist eine Ablagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen auf Deponien der Klasse I und II nur zulässig, wenn deren vollständige und dauerhafte Stabilisierung nachgewiesen wird. Aus der chemisch-mineralogischen Fachliteratur sind viele Speicherminerale und chemische Verbindungen bekannt, die in Immobilisaten gebildet werden können. Deren Langzeitstabilität ist u.a. von zahlreichen äußeren Faktoren abhängig, wie z.B. den Bedingungen auf der Deponie, den mechanischen und hydraulischen Eigenschaften und der stofflichen Zusammensetzung der Immobilisate. Da es bisher keine konkreten Auswertungen zur Langzeitstabilität von Immobilisaten unter Deponiebedingungen gibt, soll eine Literaturrecherche und -auswertung zu diesem Thema durchgeführt werden. In dieser Studie werden bevorzugt solche Verbindungen dargestellt, die sich aus Stoffen zusammensetzen, die in gängigen Immobilisierungsverfahren eingesetzt werden und bei Ablagerung auf Deponien der Deponieklasse I oder II nach DepV unter Einhaltung der Zuordnungswerte der AbfAblV langfristig stabil sind.
Das Projekt "Pruefung eines Gebaeudes auf Nutzbarkeit fuer Gefahrstoff- und Sonderabfallzwischenlagerung sowie Abwasserbehandlung im Lohnbetrieb" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Pforzheim, Hochschule für Gestaltung, Technik und Wirtschaft, Institut für Angewandte Forschung durchgeführt. Fuer ein Gebaeude, in dem ehemals eine Leiterplattenfertigung untergebracht war, wurde untersucht, ob es sinnvoll fuer folgende Zwecke genutzt werden kann: Zwischenlagerung von Gefahrstoffen, Zwischenlagerung von Sonderabfaellen, Abwasserbehandlung im Lohnbetrieb. Dazu wurden einerseits fuer das Gebaeude die rechtlichen Genehmigungsanforderungen zusammengetragen und geprueft, welcher bauliche Aenderungsbedarf sich daraus ergibt. Andererseits wurde durch eine Marktanalyse (mit Befragungen) in der Region Nordschwarzwald ermittelt, wie gross die Nachfrage nach den genannten Dienstleistungen ist. Es zeigte sich, dass diese relativ gering ist. Auf der Basis dieser beiden Komplexe von Randbedingungen wurden Empfehlungen fuer die Nutzung des Gebaeudes erarbeitet.
Das Projekt "Immobilisierungs- und Stabilisierungsmethoden und -technologien für Zwischenlagerungen von Quecksilber" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens soll eine wissenschaftliche Aufbereitung in Englisch über vorhandene und in Entwicklung befindlicher Immobilisierungs- und Stabilisierungsmethoden und -technologien für Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle erstellt werden. Aufgrund seiner POPs-ähnlichen Eigenschaften (hohe Human- und Ökotoxizität, bioakkumulativ, Persistenz und Ferntransport) hat das UN Umweltprogramm (UNEP) beschlossen, zu Quecksilber ein globales Umweltübereinkommen ab 2010 zu verhandeln. Eine wichtige Quelle möglicher Emissionen ist die Lagerung von Quecksilber. Dies ist von besonderer Relevanz für Länder in Asien und Südamerika, in denen Quecksilber als industrielles Neben- oder Abfallprodukt anfällt, im Lande aber umwelt- und arbeitssichere Strategien und Methoden zur Lagerung von Quecksilber fehlen. Chemische und physikalische Stabilisierungs- und Immobilisierungsstrategien können zu einem erheblichen Sicherheitsgewinn beitragen, indem sie die Eigenschaften des Quecksilbers hinsichtlich der Anforderungen an Lagerung und Handhabung so vereinfachen, dass auch unter schwierigen Bedingungen (geringe fachliche Qualifikation der Verantwortlichen, geringe Qualität der Lagermöglichkeiten, schwache staatliche Kontrolle) eine Gefährdung von Umwelt und Gesundheit weitestgehend ausgeschlossen oder zumindest erheblich verringert werden kann.
Das Projekt "Neue Verfahren und Methoden zur Sanierung von Altlasten am Beispiel der Deponie Georgswerder - Teilvorhaben 3: Durchfuehrbarkeitsuntersuchung fuer ein Zwischenlager zur mittelfristigen Lagerung hochkontaminierten Deponiematerials" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie und Hansestadt Hamburg, Umweltbehörde durchgeführt. Dieses F+E-Vorhaben ist konzeptionell, sachlich und fachlich dem Komplex der Beseitigung der Schadstoffe aus der Deponie zuzuordnen. Es steht in engen Zusammenhang mit dem F+E-Vorhaben zur Erstellung einer Hochtemperatur-Verbrennungsanlage und beinhaltet die Erstellung einer Durchfuehrbarkeitsstudie fuer den Bau und Betrieb eines hochdiversifizierten, innovativen und komplexen Spezial-Zwischenlagers zur sicheren und umweltneutralen Lagerung hochtoxischer (Dioxin-haltiger) Abfaelle, bis diese in einer Hochtemperatur-Verbrennungsanlage endgueltig entsorgt werden koennen. Zielvorstellung sind modulare, kontrollier- und reparierbare Behaelter, die mit zu entwickelnden, neuartigen, redundanten Dichtungs- und Kontrollsystemen ausgestattet sind und deren Konzeption und Konstruktion von der Zusammensetzung, Art und Menge der einzulagernden Stoffe abhaengt.
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Bund | 18 |
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