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Abfallentsorgungsanlagen

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - umfasst der Begriff der Abfallentsorgung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung. Unter Abfallentsorgungsanlagen verstehen sich Anlagen, die diesem Zweck dienen. Deponien, Anlagen zur mechanisch-biologischen und thermischen Abfallbehandlung, Anlagen zur Behandlung von Sonderabfall, Anlagen zur Abfallverwertung wie Bauabfallaufbereitungs- und -sortieranlagen, Kompostierungs- und Biogasanlagen, Sortieranlagen für Siedlungsabfälle und Recyclinganlagen.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der AGR mbH in Hünxe

Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH) hat am 25.04.2024 die Erteilung einer Planänderungsgenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im nordöstlichen Bereich der Sonderabfalldeponie Hünxe-Schermbeck bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solargenerator bzw. Modulfeld, Trafo- und Schaltstation) im nordöstlichen Bereich der Deponie (Kassettenbereich) auf einer ca. 14.200 m² großen Fläche und mit einer Nennleistung des Solarparks von rd. 2 MWp.

Anpassung der Auflagen zur Überwachung von Grund-, Oberflächen- und Sicker-wasser an die Deponieverordnung bei der Sonderabfalldeponie (SAD) Bürrig der Fa. Currenta in Leverkusen

Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung - UVPG vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94 / FNA 2129-20) zum Geneh-migungsantrag der Firma Currenta GmbH & Co. OHG, Chempark, 51368 Lever-kusen für die Anpassung der Auflagen zur Überwachung von Grund-, Ober-flächen- und Sickerwasser an die Deponieverordnung bei der Sonderabfalldeponie (SAD) Bürrig in Leverkusen.

SAD Schwabach, Antrag auf Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG für die Ertüchtigung des Sickerwasserbeckens S30

Der Vorhabenträger (GSB - Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH im Auftrag des Staatsbetriebs Sonderabfalldeponien) beabsichtigt die Ertüchtigung & Revitalisierung des bestehenden Sickerwasserbeckens S30 zur Fassung des Sickerwassers anstelle des bestehenden Abwassertanklagers. Das immissionsschutzrechtlich genehmigte Abwassertanklager wird in Folge außer Betrieb genommen.

Verlegung des Sickerwasserendschachtes auf der Sonderabfalldeponie (SAD) Bürrig der Fa. Currenta in Leverkusen

Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94 / FNA 2129-20) zum Genehmigungsantrag der Firma Currenta GmbH & Co. OHG, Chempark, 51368 Leverkusen zur Verlegung des Sickerwasserendschachtes auf der Sonderabfalldeponie (SAD) Bürrig in Leverkusen.

Abfall, Altlasten, Bodenschutz

Aufgaben sind - die ordnungsgemäße Entsorgung von Haus-, Gewerbe- und Sondermüll, - die Überwachung des Betriebs von Abfalldeponien sowie - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - die Vergabe von Fördermitteln für die Abfallwirtschaft und die Altlastenbeseitigung - die Prüfung der Kostenerstattung für die Sanierung kontaminierter, ehemals gewerblich genutzter Flächen (Altlastenfreistellung) - Begleitung der damit verbunden Sanierungsmaßnahmen - Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Bezug auf Deponien - Vollzug des Bundesbodenschutzgesetzes bei Selbstbetroffenheit der unteren Verwaltungsbehörden - Vollzug der EG-AbfallverbringungsVO

Plangenehmigung für die Erweiterung des Positivkatalogs um die Abfallschlüsselnummer AVV 12 01 13 - Schweißabfälle -

Antrag der Remondis Industrie Service GmbH, Niederlassung Knapsack vom 24.02.2022, auf Erteilung einer abfallrechtlichen Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Erweiterung des Positivkatalogs der Sonderabfalldeponie (SAD) Knapsack (Stadt Hürth, Rhein-Erft-Kreis)

Sonderabfalldeponie (SAD) Troisdorf, Rückbau von Grundwassermessstellen zur Vorbereitung der Herstellung der Oberflächenabdichtung

Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94 / FNA 2129-20) zum Genehmigungsantrag der Fa. Mineralplus GmbH, Stollenstraße 12 -16 45966 Gladbeck zum Rückbau von Grundwassermessstellen zur Vorbereitung der Herstellung der Oberflächenabdichtung bei der Sonderabfalldeponie (SAD) Troisdorf, Mauspfad (K 20) in 53842 Troisdorf.

Ertüchtigung und Erweiterung der Sonderabfalldeponie (SAD) Röthehof um einen Deponieabschnitt der Deponieklasse DK III im Landkreis Havelland

Die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB) beabsichtigt als Vorhabenträgerin die Ertüchtigung und Erweiterung eines Teilbereichs des Altstandortes der Sonderabfalldeponie (SAD) Röthehof als Deponie der Deponieklasse DK III. Der Deponiestandort befindet sich im Landkreis Havelland zwischen den Ortslagen Wustermark, Tremmen und Etzin. Die Deponieerweiterung erstreckt sich in der Gemarkung Markee über mehrere Flurstücke in Flur 11 und 13. Die betreffenden Flurstücke befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Das Deponiegelände umfasst eine Gesamtgrundfläche von ca. 24,2 ha, wovon die reine nutzbare Ablagerungsfläche ca. 12 ha betragen soll. Die Ertüchtigung wird in zwei unterschiedliche Dichtungssysteme unterschieden. Zum einen eine kombinierte Basis- und Oberflächenabdichtung im Bereich der bisher erfolgten Abfalleinlagerungen (8,6 ha (2D) bzw. 8,8 ha (3D)), zum anderen eine Basisabdichtung auf bereits beräumten, ehemals mit Aschen belegten, unbelasteten Flächen östlich des vorhandenen Deponiekörpers (3,2 ha (2D/3D)). Dadurch wird ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von ca. 1.240.000 m³ geschaffen. Die Erweiterung der Sonderabfalldeponie Röthehof ist sowohl auf dem Altkörper, als auch auf gewachsenem Baugrund geplant. Für den Aufbau des Deponiekörpers sind jeweils 9 Bauabschnitte (BA 1 - BA 9) vorgesehen, die wiederrum in Teilbauabschnitte untergliedert werden. Ausgehend von einer jährlichen Einlagerungsmenge von 50.000 bis 70.000 Mg/a würde sich damit ein Betriebszeitraum von ca. 23 bis 32 Jahren ergeben. Mit zum Antragsgegenstand gehört die Errichtung des Sickerwasserfassungs- und -ableitungssystems, einschließlich Sickerwasserspeicherbecken mit einem Gesamtspeichervolumen von 1.800 m³. Des Weiteren ist die Errichtung eines Betriebsweges (Randweg) entlang der östlichen Grenze in einem Umfang von etwa 0,7 ha geplant. Die Errichtung und der Betrieb des oben benannten Vorhabens bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 KrWG. Die Einzelheiten zu dem Vorhaben sind den ausgelegten Planunterlagen zu entnehmen.

Kubaturänderurng der Sonderabfalldeponie Dormagen Rheinfeld

Die Currenta GmbH & Co. OHG betreibt in Dormagen-Rheinfeld eine Sonderabfalldeponie der Klasse III. Gegenstand des Antrags ist die Zulassung zur Ausführung des Plateaubereichs mit einem Mindestgefälle von 3 % in den Bereichen der Deponie, die bis dato noch nicht mit einem Oberflächenabdichtungssystem versehen sind. Hierdurch erhöht sich das nutzbare Restvolumen um ca. 100.000 m³.

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