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Abfallentsorgung: Bundesländer, Jahre, Anlagenart

Abfallentsorgung: Deutschland, Jahre, Anlagenart,Abfallarten

Abfallentsorgung: Deutschland, Jahre, Anlagenart

Analyse der Effizienz und Vorschläge zur Optimierung von Sammelsystemen (Hol- und Bringsysteme) der haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen auf der Grundlage vorhandener Daten

Auf der Basis vorliegender Sortieranalysen wurde die Effizienz unterschiedlicher Sammelsysteme für Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (StNVP) analysiert und verglichen. Besonderer Wert wurde auf die werkstoffliche Verwertung der Materialfraktionen Kunststoffe, Metalle und Verbunde gelegt. Verglichen wurden die Systeme Gelbe Tonne, Wertstofftonne, Gelber Sack, Wertstoffsack, Depotcontainer ohne StNVP, Wertstoffhof ohne StNVP. Für die Sortierung wurden ein IST-⁠ Szenario ⁠ und ein ZUKUNFT-Szenario (alle Sortieranlagen nach dem Stand der Technik) berücksichtigt. Im Ergebnis wurden Vorschläge zur Optimierung der Sammelsysteme und der Sortierung erstellt. Veröffentlicht in Texte | 37/2018.

Abfallentsorgungsanlagen

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - umfasst der Begriff der Abfallentsorgung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung. Unter Abfallentsorgungsanlagen verstehen sich Anlagen, die diesem Zweck dienen. Deponien, Anlagen zur mechanisch-biologischen und thermischen Abfallbehandlung, Anlagen zur Behandlung von Sonderabfall, Anlagen zur Abfallverwertung wie Bauabfallaufbereitungs- und -sortieranlagen, Kompostierungs- und Biogasanlagen, Sortieranlagen für Siedlungsabfälle und Recyclinganlagen.

Anlagenbezogene Behandlung und Entsorgung von Abfällen

1. Art, Menge, Herkunft und Verbleib der behandelten, abgelagerten sowie der abgegebenen Abfälle, ohne besonders überwachungsbedürftige Abfälle, nach Art der Anlage ( Deponie, chemisch/physikalische Behandlungsanlage, Bodenbehandlungsanlage, Kompostierungsanlage, Shredderanlage, Sortieranlage und sonstige Anlagen). 2. Außerdem alle 2 Jahre Angaben zu Ausstattung und Kapazität der Anlagen (Energiegewinnung).

Entsorgerhandbuch

Im Entsorgerhandbuch werden Abfallentsorgungsanlagen vom Typ Deponien, Chemisch-physikalisch-biologische Anlagen, Mechanisch-biologische Anlagen, Recyclinganlagen, Thermische Behandlungsanlagen, Sortieranlagen für Siedlungsabfälle (ohne Bauabfälle), Kompostierungsanlagen, Abfallvergärungsanlagen, Zwischenlager mit Behandlung dargestellt, die vom Betreiber zur Veröffentlichung freigegeben sind.

Herstellung eines bleibenden Gewässers durch Kiesabbau (Kiesgrube „Winzer Au VIII“) im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 286, 1065 und 285, 1064, 1066 (jeweils TF), Gemarkung Altenufer, Markt Hengersberg durch die Raiffeisenbank Hengersberg-Schöllnach eG, vertreten durch den Vorstand, Herrn Karl Santner und Herrn Gerhard Progl, Bahnhofstr. 20, 94491 Hengersberg

Der beplante Bereich umfasst die im Betreff genannten Grundstücke. Die Fläche selbst, wird zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (2022) als intensiver Acker genutzt. Die Kiesgewinnung erfolgt auf einer rund 18.500 m² großen Fläche im Nassabbau. Die maximale Abbauendtiefe soll bei 4,4 m u. GOK, entsprechend etwa 303,6 m NN liegen. Davon entfallen auf die Kiesschicht durchschnittlich 3,2 m, während auf den humosen Oberboden rund 0,3 m entfallen und 0,9 m als Abraum einzustufen sind. Die Kies- und Sandabbaumenge beträgt nach den Angaben des Antragstellers rund 64.000 m³, die Abraummenge ca. 18.000 m³, der Oberboden rund 6.000 m³. Die Ausdehnung der beantragten Maßnahme misst in NNW-SSE-Richtung rund 125 m, in WSW-ENE-Richtung rund 225 m. Der Abbau erfolgt als Nassabbau. Das abgebaute Material wird auf dem Gelände im Bereich der bestehenden Kieswasch- und Sortieranlage zwischengelagert und später mittels LKW abtransportiert. Die geplanten Auffüllungen (Anlage Flachwasserzone) erfolgen mit einem Teil des örtlich anfallendem Abraums. Das beantragte Vorhaben stellt einen Lückenschluss zwischen den bereits genehmigten und im Abbau befindlichen Kiesabbauvorhaben „Winzer Au IV-VI“ im Südosten und Winzer Au VII im Nordwesten dar. Im Westen, nicht direkt angrenzend, verläuft die Staatsstraße St212. Nach Abschluss des Kiesabbaus sollen die Flächen aus Gründen der Grundwasserhydraulik mit Ausnahme kleiner Randbereiche nicht verfüllt, sondern als offene Gewässerfläche erhalten werden.

Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Gemüsekonserven der Stangl GmbH & Co. Gemüse KG, Gmeinbauer 56, 94436 Simbach

Die Stangl GmbH & Co. Gemüse KG betreibt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 384, 388 und 393 der Gemarkung Langgraben eine Anlage zur Herstellung von Gemüsekonserven, die mit Bescheid des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 18.06.2006, Az.: 42-170/3/2-310, erstmals immissionsschutzrechtlich genehmigt worden ist. Die Stangl GmbH & Co. Gemüse KG beabsichtigt nunmehr, ihre Anlage wesentlich zu ändern. Beantragt wird die Änderung der Anlage durch den Umbau der Linie 5, die bislang für Sonderchargen und Spezialaufträge genutzt wurde. Durch die beantragte Änderung soll laut Antragsunterlagen der Ablauf im Gesamtbetrieb optimiert werden. Die Linie 5 soll mit einer außenliegenden Aufgabemulde analog der Linie 4 versehen werden. Der Betriebsablauf erfolgt analog der alten Linie 5. Eine Schneidemaschine und ein Handverpacktisch sollen installiert, der Längsfüller soll entnommen werden. Als Kompensationsmaßnahme wird die Linie 2 als Standby-Linie betrieben. Die Gesamtkapazität zur Herstellung von Konserven verändert sich zum bisher genehmigten Stand von Mitte Juni bis Ende Oktober mit max. 227 t/d und von November bis Mitte Juni mit max. 36 t/d nicht. Die Verarbeitungskapazität von 9000 t/a der Sortieranlage ändert sich ebenfalls nicht.

ALBA Group und Berliner Senat schließen erste kombinierte Klima- und Umweltschutzvereinbarung

Als erstes Unternehmen hat die ALBA Group eine kombinierte Klima- und Umweltschutzvereinbarung mit dem Land Berlin abgeschlossen. Darin verpflichtet sich das führende private Recyclingunternehmen der Stadt, seine CO 2 -Emissionen noch weiter zu senken und den Ressourcenverbrauch kontinuierlich zu verringern. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, und der ALBA Group-Vorstandsvorsitzende Dr. Eric Schweitzer haben das Abkommen heute unterzeichnet. Erstmals verpflichtet sich ein Berliner Unternehmen in einer kombinierten Vereinbarung sowohl auf verbindliche Klima- als auch ambitionierte Umweltziele. Im Mittelpunkt stehen der möglichst sparsame und ökologisch verträgliche Energieeinsatz, die verstärkte Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand sowie die nachhaltige Ressourcenschonung, aber auch der weitere Ausbau des Recyclings von Abfällen und der Einsatz von gütegesicherten Recyclingrohstoffen. Der vereinbarte Aufgabenkatalog umfasst 29 konkrete Maßnahmen von der Umrüstung auf sparsame LED-Leuchten über den schrittweisen Umstieg auf Hybrid- und Elektrofahrzeuge, die Nutzung geeigneter Dachflächen für Photovoltaik bis zum Einbau energiesparender Druckluftsysteme in den Sortieranlagen. Die ALBA Group verpflichtet sich konkret zu einer Absenkung ihrer direkten und indirekten CO 2 -Emissionen um jeweils 15 Prozent in den nächsten zehn Jahren. Ergänzend wird die Recyclingspezialistin ein Konzept vorlegen, wie sie ihre CO 2 -Emissionen in Berlin bis 2050 um 95 Prozent reduzieren kann. Zudem unterstützt die Unternehmensgruppe die Zero Waste-Strategie des Landes Berlin, wonach ökologische Stoffkreisläufe durch Wiederverwendung und Recycling geschlossen werden sollen. Hierfür werden ressourcenschonende Maßnahmen wie nachhaltiges Bauen umgesetzt. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz , sagte anlässlich der Vertragsunterzeichnung: „Mit dieser Klima- und Umweltschutzvereinbarung übernimmt ALBA in besonderer Weise Verantwortung. Nur gemeinsam mit Unternehmen, der Stadtgesellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern können wir die Berliner Klimaschutzziele erreichen. Es kommt auf ambitionierte Beiträge zu mehr Energieeffizienz und zur Schonung der Ressourcen an. Besonders relevant ist die Verpflichtung von ALBA, ein Klimaschutzkonzept zu entwickeln, mit dem die Klimaneutralität des Unternehmens bis 2050 erreicht werden soll. Mit der Umsetzung der Vereinbarung wird ALBA zu einer wichtigen Minderung der CO 2 -Emissionen beitragen und unsere Zero Waste-Strategie unterstützen.“ Dr. Eric Schweitzer, Vorstandsvorsitzender der ALBA Group , sagte: „Wiederverwendung und Recycling sind per se wichtige Beiträge zum Klima- und Ressourcenschutz, weil durch diese Maßnahmen viel weniger schädliche Klimagase frei werden als bei der Neuproduktion. Und mit den MPS-Anlagen, die wir gemeinsam mit der BSR betreiben, zeigen wir, dass durch die intelligente Aufbereitung sogar Hausmüll einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Trotzdem wollen auch wir noch besser werden, beispielsweise indem wir unsere Produktion noch effizienter machen und sparsamere Fahrzeuge einsetzen.“ Die Kooperationspartner verfolgen zudem eine Zero Waste-Strategie, die noch stärker als bisher auf den Ausbau der Abfallvermeidung, die Wiederverwendung sowie das Recycling abzielt. Die Vereinbarung ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur Zero Waste-Strategie, die der Senat in seinem neuen Abfallwirtschaftskonzept 2020/2030 formuliert hat. So sollen das beim Land Berlin etablierte Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen – Silberstandard“ sowie der Einsatz von Recyclingbeton auch bei ALBA-Neubauten angewendet werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt ALBA im Rahmen der von der Senatsumweltverwaltung initiierten Re-Use Berlin-Kampagne die Durchführung eines Pilotprojektes zur Wiederverwendung von Baumaterialien. Bisher hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vor allem mit städtischen Unternehmen und Hochschulen Klimaschutzvereinbarungen geschlossen. In den Vereinbarungen verpflichten sich die Partner, durch konkrete Aktivitäten zur Umsetzung der Berliner Klimaschutzziele beizutragen. Die Vereinbarungen enthalten definierte CO 2 -Reduktionsziele. Jährlich erfolgen Zwischenkontrollen, regelmäßig liefern die Partner Fortschrittsberichte. Über die Klimaschutzvereinbarungen des Landes Berlin: Mit den Klimaschutzvereinbarungen bindet das Land Berlin Unternehmen und Hochschulen ganz konkret dabei ein, Berlin klimaneutral zu machen. Unternehmen oder Hochschulen setzen sich bei der Entwicklung einer Klimaschutzvereinbarung mit der Frage auseinander, welche Maßnahmen und Schritte erforderlich sind, um den eigenen Wirkungsbereich perspektivisch klimaneutral gestalten zu können. Die Ergebnisse dieser Überlegungen fließen in die Vereinbarung ein und sichern in der Umsetzung die erforderlichen Emissionsminderungen. Darüber hinaus entwickeln Klimaschutzvereinbarungen eine Vorbildfunktion. Sie sollen andere Unternehmen anregen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und ebenfalls ambitionierte Zielstellungen zu entwickeln. Daher sind die Klimaschutzvereinbarungen als Instrument auch im Berliner Energiewendegesetz verankert. Ab ca. 16.30 Uhr ist ein Foto verfügbar, das unter der Quellenangabe „ALBA Group“ frei verwendbar ist: www.alba.info/newsroom/

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