Ein am 18. September 2014 in Berlin vorgelegtes Rechtsgutachten von Greenepace untersucht, ob der Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA mit den Vorgaben des deutschen Rechts vereinbar ist. Die auf Umweltrecht spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Günther kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Export von Atommüll illegal wäre. Demnach verstieße die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz). Der BUND Nordrhein-Westfalen stellte am 22. September ebenfalls ein Rechtsgutachten vor, nach dem die geplanten Atommüllexporte aus Jülich und Ahaus in die USA illegal seien, sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka verteidigte in der vierten Sitzung der Endlagerkommission am 22. September 2014, einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen Forschungsreaktor handle.
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 244/06
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 244/06
Magdeburg, den 7. Dezember 2006
Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ¿Saxony
Anhalt goes South Carolina (USA)¿
Am 08. Dezember um 15.30 Uhr beginnt in der
Landesvertretung des Landes Sachen-Anhalt in Berlin, Luisenstr. 18, die
Veranstaltung zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung über das
Gemeinschaftsprojekt zur Fortbildung von sachsen-anhaltischen Grundschullehrkräften
und amerikanischen Lehramtsstudierenden.
Den Vertrag werden Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik
Olbertz und der Vorstandsvorsitzende der Checkpoint Charlie Stiftung, Alexander
Longolius, unterschreiben. Die amerikanische Botschaft wird von der
Botschaftsrätin Anne Cermak vertreten. Anwesend sein werden weiterhin 38
Honorakonsuln, 14 Grundschullehrkräfte aus den USA sowie der Chef der Landesvertretung,
Staatssekretär Dr. Michael Schneider.
Minister Olbertz begrüßte vorab die Fortsetzung des
erfolgreichen Projektes. Die englische Sprache sei von überragender Bedeutung
für die Kommunikation in Europa und in der Welt, so der Minister.
Sachsen-Anhalt habe sich dafür entschieden, ab Klasse 3 der Grundschule das
Fach Englisch verbindlich zu lehren. Die aktive Beteiligung der Lehrkräfte aus
den Grundschulen an dem Programm und die Besonderheit des Austausches mit amerikanischen
Lehramtsstudenten lasse ihn an dem weiteren Erfolg des Programms nicht zweifeln.
Die aktive Beteiligung der amerikanischen Studenten im Unterreicht steigere das
Interesse der Schülerinnen und Schüler am Fremdsprachenunterricht und an der
Historie und Gegenwartsgeschichte der amerikanischen Nation, so Olbertz.
In der ersten Phase des im Oktober 2004 vereinbarten Projektes
konnten sich etwa 65 Englischlehrerinnen und -lehrer von sachsen-anhaltischen
Grundschulen an amerikanischen Grundschulen und an der University of Delaware
fortbilden.
Hintergrund zum Projekt
Seit Juni 2005 können Englischlehrkräfte an Grundschulen
in Sachsen-Anhalt jährlich an einem Gemeinschaftsprojekt
(Team-Teaching-Seminar) mit der Checkpoint Charlie Stiftung Berlin teilnehmen.
Der erste Teil der Austauschmaßnahme findet im Juni/Juli
des Jahres in Sachsen-Anhalt statt. In einem vierwöchigen Unterrichts- und
Hospitationsprojekt werden amerikanische Lehramtsstudierende zu etwa gleichen
Teilen als ¿American Partner Teachers" in Englisch in Kooperation mit dem
jeweils zuständigen Englischlehrer eingesetzt. Sie übernehmen dabei auch kleinere
Unterrichtssequenzen.
Der zweite Teil des Team-Teaching-Seminars findet für zwei
Wochen im Oktober des Jahres in den USA statt. Dabei unterrichten und/oder
hospitieren die Grundschullehrkräfte aus Sachsen-Anhalt an verschiedenen Grundschulen
des Bundesstaates South Carolina im Fach Englisch im Umfang von max. 20 Unterrichtsstunden
pro Woche. Die Gestaltung eines ¿Welcome-Seminars" und eines zweitägigen
Unterrichtsworkshops liegt in der Verantwortung der Checkpoint Charlie Stiftung
in Zusammenarbeit mit dem LISA. Diese Veranstaltungen finden an Wochenenden in
der Stiftung Leucorea in Wittenberg statt.
Impressum:
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39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-3710
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Das Projekt "Bodengefüge und seine Bedeutung für Boden- und Grundwasserschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Bodenlandschaftsforschung durchgeführt. Wasser- und Stofftransport in Böden werden durch Gefügeinhomogenitäten in strukturierten Böden, eine kleinräumige Variabilität im Profilaufbau, die Korngrößenzusammensetzung, die Oberflächenbeschaffenheit und unterschiedliche Niederschlagsintensität beeinflusst. Viele Modellierungsansätze berücksichtigen und beschreiben den Einfluss dieser Faktoren auf den zeitlichen Verlauf des Transportes. Im Gegensatz dazu gibt es noch wenig Erfahrungen, wie die räumliche Variabilität der Fließprozesse quantifiziert werden kann. Unser Verständnis für Ursachen und Effekte präferentieller Fließprozesse muss durch Feldexperimente vertieft werden, um die Vorhersage und Abschätzung von Stoffverlagerungen und Kontaminationen des Bodens und Grundwassers zu verbessern. Ziel dieses Projektes war, die räumlichen Muster des Stofftransportes unter Berücksichtigung der Bodenoberflächenbeschaffenheit und des Bodengefüges in Abhängigkeit von der Beregnungsintensität auf unterschiedlich strukturierten Böden zu untersuchen. Ein einheitliches Tracerexperiment wurde auf sandigen und tonigen Böden in South Carolina und Brandenburg unter Feldbedingungen durchgeführt. Neben klassischen statistischen Verfahren werden geostatistische Verfahren eingesetzt, um die räumliche Variabilität zu bestimmen.