API src

Found 2 results.

Other language confidence: 0.872187055532855

Bodengefüge und seine Bedeutung für Boden- und Grundwasserschutz

Wasser- und Stofftransport in Böden werden durch Gefügeinhomogenitäten in strukturierten Böden, eine kleinräumige Variabilität im Profilaufbau, die Korngrößenzusammensetzung, die Oberflächenbeschaffenheit und unterschiedliche Niederschlagsintensität beeinflusst. Viele Modellierungsansätze berücksichtigen und beschreiben den Einfluss dieser Faktoren auf den zeitlichen Verlauf des Transportes. Im Gegensatz dazu gibt es noch wenig Erfahrungen, wie die räumliche Variabilität der Fließprozesse quantifiziert werden kann. Unser Verständnis für Ursachen und Effekte präferentieller Fließprozesse muss durch Feldexperimente vertieft werden, um die Vorhersage und Abschätzung von Stoffverlagerungen und Kontaminationen des Bodens und Grundwassers zu verbessern. Ziel dieses Projektes war, die räumlichen Muster des Stofftransportes unter Berücksichtigung der Bodenoberflächenbeschaffenheit und des Bodengefüges in Abhängigkeit von der Beregnungsintensität auf unterschiedlich strukturierten Böden zu untersuchen. Ein einheitliches Tracerexperiment wurde auf sandigen und tonigen Böden in South Carolina und Brandenburg unter Feldbedingungen durchgeführt. Neben klassischen statistischen Verfahren werden geostatistische Verfahren eingesetzt, um die räumliche Variabilität zu bestimmen.

Greenpeace-Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA vorgelegt

Ein am 18. September 2014 in Berlin vorgelegtes Rechtsgutachten von Greenepace untersucht, ob der Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA mit den Vorgaben des deutschen Rechts vereinbar ist. Die auf Umweltrecht spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Günther kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Export von Atommüll illegal wäre. Demnach verstieße die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz). Der BUND Nordrhein-Westfalen stellte am 22. September ebenfalls ein Rechtsgutachten vor, nach dem die geplanten Atommüllexporte aus Jülich und Ahaus in die USA illegal seien, sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka verteidigte in der vierten Sitzung der Endlagerkommission am 22. September 2014, einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen Forschungsreaktor handle.

1