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Wohlfahrtsmessung in Deutschland

In dem Bericht werden mögliche komplementäre Indikatoren zum Bruttoinlandsprodukt und zum Bruttonationaleinkommen (BIP/BNE) untersucht. Aufgrund einer Auswertung empirischer Ansätze aus verschiedenen Ländern wird dann auf Grundlage des Index for Sustainable Economic Welfare und des Genuine Progress Indicator ein erstes Variablenset zur Ergänzung des BIP/BNE erstellt. Es umfasst 21 Teilvariablen, die zum einen nicht über den Markt erzielte Wohlfahrtssteigerungen miteinbeziehen, zum anderen einige soziale Kosten und ökologische Schäden abziehen. Über ein Aggregationsverfahren wurde dann hieraus ein "Nationaler Wohlfahrtsindex" für Deutschland (NWI) in seinen Grundzügen berechnet. Zur Website Nationaler Wohlfahrtsindex (NWI) im Jahr 2012 Veröffentlicht in Texte | 02/2010.

Measuring Welfare in Germany

The social welfare debate has recently been rekindled both at the national and at the international level. There are signs that the costs of environmental change and of the maintenance of social cohesion are not adequately explicated by economic quantities like gross domestic product (GDP). Veröffentlicht in Texte | 03/2010.

Gesetzesfolgenabschätzung: Bessere Gesetze durch mehr Transparenz

Gesetzesfolgenabschätzung: Bessere Gesetze durch mehr Transparenz Bevor der Gesetzgeber über ein Gesetz entscheidet, werden die voraussichtlichen Folgen erfasst und bewertet. In Deutschland stehen dabei die wirtschaftlichen Folgen und die entstehenden Kosten im Vordergrund. Das UBA empfiehlt auch die Umweltfolgen umfassender darzustellen, die „One in one out“-Regel abzuschaffen und die wissenschaftliche Basis für die Gesetzesfolgenabschätzung zu verbessern. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt in einem aktuellen Positionspapier , die Gesetzesfolgenabschätzung transparenter zu gestalten und die sogenannte „One in one out“-Regel abzuschaffen. Durch diese ist festgelegt, dass jedes Bundesministerium Kosten für die Wirtschaft, die durch neue Regelungen entstehen, an anderer Stelle in gleichem Maße durch Entlastungen ausgleichen muss. Die Gesetzesbegründung und die darin dargestellten Folgen des Gesetzes können eine wichtige Grundlage der Entscheidungen des Gesetzgebers und des demokratischen Meinungsbildungsprozesses in der Zivilgesellschaft sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass in der Gesetzesbegründung alle wesentlichen beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar dargestellt werden und die wirtschaftlichen Folgen oder die Kosten eines Gesetzes gegenüber dessen Nutzen, den Umweltfolgen oder den sozialen Folgen nicht priorisiert werden. Darüber hinaus erleichtert es dem Gesetzgeber und der Zivilgesellschaft die Bewertung eines Gesetzes, wenn in der Gesetzesbegründung erkennbar ist, wie die Gesetzesfolgen auf die Gestaltung des Gesetzes Einfluss genommen haben und welche Alternativen geprüft wurden.

Umweltkosten von Konsumgütern als Ansatzpunkt zur Verbesserung marktlicher und nicht-marktlicher Verbraucherinformationen

Im Februar 2016 wurde das Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum verabschiedet. Um informierte Konsumentscheidungen zu ermöglichen und bei Herstellern Anreize für die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, soll unter anderem das Konzept eines "Zweiten Preisschilds" als Bestandteil der Forschung für Nachhaltigen Konsum untersucht werden. Das "Zweite Preisschild" soll die Sozial- und Umweltauswirkungen eines Produkts zumindest partiell vermitteln und gegebenenfalls monetär widerspiegeln. Das Konzept eines "Zweiten Preisschilds" wird auch in dem im Spätsommer 2016 veröffentlichten Integrierten Umweltprogramm 2030 des BMUB aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund war die zentrale Zielsetzung des Forschungsvorhabens eine strategische Grundlage zu liefern, anhand derer über die Umsetzbarkeit des Handlungsauftrages zur Einführung eines "Zweiten Preisschildes" entschieden werden kann. Zentraler Hintergrund und Anlass für das Vorhaben ist die Tatsache, dass im Rahmen der Produktion von konkreten Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nicht sichtbare (externe) Kosten verursacht werden, die nicht im Preis des Produktes enthalten sind. Diese Kosten entstehen zum Beispiel durch ökologische Schäden, die durch den Produktionsprozess entstehen und für die der Produzent nicht aufkommen muss. Externe Kosten können auch durch Risiken für die Gesundheit des Nutzers oder der Nutzerin der Produkte oder der Belegschaft der Produktionsfirma entstehen. Im Rahmen eines "Zweiten Preisschildes" als monetärer Ansatz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die ungefähre Höhe der zusätzlichen, nicht im Preis enthalten externen Kosten informiert werden, die mit Produkten einer Produktgruppe typischerweise oder im konkreten Fall einhergehen. Eine Stärke der Monetarisierung liegt darin, dass die Kosten (oder der Nutzen) verschiedener Wirkungen addiert und somit insgesamt verglichen und bewertet werden können. Die Monetarisierung von Umweltkosten ist also grundsätzlich eine geeignete und umfassende Form der Aggregation. Eine exakte Quantifizierung aller relevanten externen Kosten entlang des Lebensweges auf Produktebene ist aber aufgrund existierender methodischer Schwierigkeiten und Datenlücken bislang nur in Ausnahmefällen möglich. Dies betrifft vor allem auch Produktgruppen, bei denen aufgrund der fehlende Datengrundlage bestimmte Umweltauswirkungen (wie beispielsweise die Wirkungskategorien Humantoxizität, aquatische und terrestrische Ökotoxizität) nur schwer beziehungsweise bedingt quantifizierbar sind. Vor diesem Hintergrund sind zur Prüfung der Umsetzung des oben genannten Handlungsauftrages konkret zwei mögliche Ansätze zur Ausweisung von Umweltkosten als Verbraucherinformation vertieft untersucht worden: - das "Zweite Preisschild als monetärer Ansatz" und - die Entwicklung eines grundlegenden Kommunikations-Konzepts "Zweites Preisschild alsVerbalansatz". Quelle: Forschungsbericht

Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen

Die Erstellung produktbezogener Ökobilanzen, also die systematische Analyse der Umweltwirkungen von Produkten und Produktsystemen entlang des Lebenszyklus ist eine seit über 20 Jahren etablierte und bei vielen Stakeholdern anerkannte Methode zur Bewertung der Umweltleistung von Produkten. Auch im Bereich landwirtschaftlicher Produktionssysteme wurde bereits vielfach die Möglichkeit genutzt, durch produktbezogene Ökobilanzen ökologische Optimierungspotenziale zu identifizieren oder aber den ökologischen Fußabdruck von Nahrungsmitteln abzubilden. Als eine Herausforderung ist in diesem Zusammenhang zu sehen, dass die Ergebnisse der öko-bilanziellen Bewertung von landwirtschaftlichen Produkten eine hohe Varianz aufweisen und aussagekräftige Quervergleiche zwischen verschiedenen Studien oft nur eingeschränkt möglich sind. Im Ergebnis liegen daher zahlreiche Forschungsergebnisse vor, die sich jedoch hinsichtlich der Qualität und Belastbarkeit stark unterscheiden. Dies kann soweit führen, dass unterschiedliche Untersuchungen zu abweichenden, sich teilweise sogar widersprechenden Ergebnissen und Schlussfolgerungen kommen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich daher eine Diskussion über die möglichen Gründe und Ursachen für das Zustandekommen dieser Ergebnisse entwickelt. Wesentliche Eckpunkte und Erkenntnisse dieser Diskussion sind: - Die große Bandbreite an existierenden Produktionsverfahren bzw. substanziell divergierenden Produktionsbedingungen, mit denen landwirtschaftliche Erzeugnisse hergestellt werden. - Die Fokussierung auf den Vergleich heuristischer Kategorien, wie "konventionelle" und "ökologische" Landwirtschaft, die der beträchtlichen Variabilität innerhalb der jeweiligen Kategorien nicht oder nur unzureichend gerecht wird. - Vielfach müssen Festlegungen und Annahmen getroffen werden, welche nicht oder nicht ausreichend empirisch belegt oder objektiv begründbar sind, jedoch relevant für die Ergebnisse sind. Übergeordnete Ziel dieser Studie war es, die Möglichkeiten und Schwierigkeiten der produktbezogenen Bilanzierung und Monetarisierung der Umwelteffekte landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten am Beispiel der Milchproduktion in Deutschland zu erörtern. Hierfür wurde eine vergleichende Ökobilanz "from-cradle-to-farmgate" von Produkten aus konventionellen und ökologischen Milchproduktionssystemen in Deutschland erstellt. Darüber hinaus wurde im Anschluss eine ökonomische Bewertung der bilanzierten Umwelteffekte durchgeführt und die Ergebnisse dieser ökonomischen Bewertung unter anderem mit Blick auf ihre Kommunikation kritisch diskutiert. Mit den Ergebnissen soll außerdem das Bewusstsein über versteckte Umweltkosten landwirtschaftlicher Erzeugnisse gestärkt werden. Quelle: Forschungsbericht

Soziale Härten bei erforderlichem Austausch bzw. erforderlicher Nachrüstung von Kachelöfen, Kaminöfen und Heizkaminen

Berichterstattung der Landesregierung im Sozialpolitischen Ausschuss zu sozialen Härtenund möglichen Unterstützungen im Fall, dass Betroffene die Kosten für einen erforderlichen Austausch oder eine Nachrüstung nicht tragen können

Wirtschaftliche Aspekte nichttechnischer Maßnahmen zur Emissionsminderung im Verkehr

Die Studie untersucht die Wirkungen ausgewählter Maßnahmen der Verkehrspolitik für Umwelt, Verkehrsteilnehmer und die Gesellschaft. Betrachtet werden vier Maßnahmen im Personenverkehr und eine Maßnahme im Güterverkehr. Aus Perspektive der Verkehrsteilnehmer werden private Kosten, Fahrzeit, Gesundheitseffekte, Schadstoff- und Treibhausgasemissionen, Lärm und Verkehrssicherheit bewertet.

Rheinland-Pfalz rechnet

... unterstützt Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz dabei, die finanziellen Auswirkungen von Projekten der Siedlungsentwicklung in ihre Planungen einzubeziehen. Planungen für die Ansiedlung von Wohnen und Gewerbe sind meist verknüpft mit Fragen der Auslastung oder des Neubaus von Infrastrukturen für die Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Grünflächen und Straßen, aber auch von Kindergärten Schulen und Senioreneinrichtungen. Wie viele Flächen und Einrichtungen benötigt werden, hängt unter anderem von der Bevölkerungsentwicklung und der wirtschaftlichen Lage vor Ort ab. Somit stehen Gemeinden in prosperierenden Ballungsräumen vor ganz anderen Herausforderungen als Gemeinden im strukturschwachen ländlichen Raum. Das Land Rheinland-Pfalz stellt seinen Kommunen einen Folgekostenrechner zur Verfügung, mit welchem sie Handlungsoptionen für die Schaffung von Wohnraum mit Blick auf die kommenden Jahrzehnte kalkulieren und beurteilen können. In die Berechnungen fließen auf der Einnahmenseite Einkommensteueranteile, Grundsteuer, Schlüsselzuweisungen, Guthabenzinsen und Grundstückserlöse ein. Berücksichtigt werden steuer- und finanzrechtlich bedingte Verzögerungen bei den Mittelzuflüsse bei Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen. Auf der Ausgabenseite werden die Herstellungs- und Folgekosten für technische und soziale Infrastruktur, Zinszahlungen sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkehr angesetzt. Die Ein- und Auszahlungen bzw. Nutzen und Kosten werden denjenigen Verwaltungseinheiten zugerechnet, die für die Entscheidung verantwortlich sind. So haben die Verantwortlichen in Verwaltung und Kommunalpolitik die Möglichkeit, Varianten einer Innenentwicklung auf Baulücken und Brachflächen mit dem klassischen Bauen "auf der grünen Wiese" zu vergleichen. Hierbei können sie gezielt die Kosten für die Schaffung neuer Infrastrukturen und Möglichkeiten der Auslastung bestehender Infrastrukturen abschätzen. Das betrifft neben den kurzfristigen Planungs- und Baukosten auch die mittel- bis langfristigen Kosten der sozialen und technischen Infrastruktur unter Berücksichtigung der individuellen demografischen Entwicklung der Stadt oder Gemeinde. Damit lässt sich die zum Beispiel die Frage beantworten welches Baugebiet sich in welcher Lage - ob auf einer Bestandsfläche oder einer neu ausgewiesen Fläche - langfristig am meisten für die Kommune auszahlt. Der Folgekostenrechner kann somit bei der Neuaufstellung oder Aktualisierung eines Flächennutzungsplans oder Bebauungsplans oder einfach für die Prüfung möglicher Ausweisungsalternativen eingesetzt werden. Ebenso eignet er sich für eine nachträgliche Analyse bereits bestehender Baugebiete. Der Folgekostenrechner dient dabei nicht einer exakten Kalkulation, denn Faktoren wie der notwendige Zeitraum einer vollständigen Besiedlung eines neuen Wohngebiets oder die tatsächliche Zusammensetzung der künftigen Bewohnerschaft müssen von Annahmen ausgehen. Wichtig ist, dass der Folgekostenrechner Verwaltungsmitarbeiter/innen und Entscheider/innen flächenpolitische Entscheidungen gut informiert vorzubereiten und zu treffen. Weitere Informationen Folgekostenrechner mit begleitenden Informationen Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erleichtert den Wohnungsbau im Innenbe-reich, führt zu einer größeren Nutzungsmischung und trägt zu einer Stadt der kurzen Wege bei.

Der Weg zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)

Berlin klimaneutral zu gestalten – so lautet das erklärte Ziel des Berliner Senats. Zur Erreichung des Ziels hat der Senat bereits umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt bzw. eingeleitet. In einem ersten Schritt wurde im Rahmen einer von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragten Machbarkeitsstudie “Klimaneutrales Berlin 2050” untersucht, ob und wie das Ziel, Berlin bis zum Jahr 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln, erreicht werden kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Die Anfang 2014 fertig gestellte Studie bestätigt, dass das Klimaneutralitätsziel für Berlin auf verschiedenen Wegen erreichbar ist. Außerdem wurde ein Berliner Energiewendegesetz auf den Weg gebracht, mit welchem die Vorlage eines BEK nun gesetzlich vorgeschrieben wird. Das Gesetz ist 2016 in Kraft getreten und wurde 2021 umfassend novelliert. Es bildet eine wichtige Grundlage für die Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik, in dem u.a. das Ziel der Klimaneutralität und quantifizierte Ziele für die Reduktion der in Berlin verursachten CO 2 -Emissionen für die Jahre 2030 (70%), 2040 (90%) und 2045 (mindestens 95%) rechtlich verankert werden. Zudem wirkt es auf die Beendigung der Energieerzeugung aus Steinkohle bis Ende 2030 hin. Die Machbarkeitsstudie bildete die Grundlage für die Entwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) , das die notwendigen kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels in fünf relevanten Handlungsfeldern festlegt. Der Endbericht zum BEK wurde von einem Fachprojekt unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) unter Einbindung der Öffentlichkeit erarbeitet. Die Beteiligungsangebote zur Erarbeitung des BEK richteten sich sowohl an die Fachöffentlichkeit als auch an alle Berlinerinnen und Berliner, um sicherzustellen, dass das gebündelte Wissen Berlins genutzt wird und das BEK auch bestehende Initiativen und Ideen einbezieht. Der BEK-Endbericht stellt konkrete Maßnahmen für die Handlungsfelder vor, mit denen in Berlin das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann. Die Maßnahmen zeigen dabei nicht nur auf, wie Klimaschutz in Berlin umgesetzt werden kann, sie machen auch deutlich, wo Probleme und Zielkonflikte liegen und zeigen Lösungen auf. Dabei berücksichtigen sie auch soziale, ökologische und baukulturelle Fragen sowie die Wechselwirkungen mit der Anpassung an den Klimawandel . Für jedes der fünf Handlungsfelder wurden sogenannte Schlüsselfaktoren definiert, also zentrale Faktoren, die adressiert werden müssen, damit das jeweilige Handlungsfeld seinen Beitrag zum Klimaneutralitätsziel leisten kann. Im Handlungsfeld Energieversorgung sind das beispielsweise die Erhöhung der Menge des in Kraft-Wärme-Kopplung in der Stadt Berlin erzeugten Stroms oder die Stromerzeugung aus Sonnenlicht. Für das im Zuge des Erarbeitungsprozesses entstandene Maßnahmenset wurde eine Wirkungsabschätzung durchgeführt. Hierbei wurde insbesondere auf den Beitrag der Maßnahmen zur CO 2 -Reduktion sowie die unmittelbaren Kosten der Maßnahme fokussiert, zusätzlich wurden an dieser Stelle die sozialen, baukulturellen und weitere ökologischen Aspekte berücksichtigt. Durch dieses Vorgehen ist es gelungen, umsetzungsreife Maßnahmen zu entwickeln, die einen sehr hohen Konkretisierungsgrad aufweisen. Das mit dem BEK-Endbericht vorgelegte Maßnahmenset umfasst nun insgesamt 107 Maßnahmen , mit deren Umsetzung der Weg für ein klimaneutrales Berlin 2050 geebnet werden kann. Für alle Maßnahmen wurden die Kosten für die öffentliche Hand und die jeweils verantwortlichen Träger ermittelt, und, soweit möglich, Kosten für Dritte sowie demgegenüber auch Nutzenwirkungen abgeschätzt. Die durchschnittlichen Jahreskosten bis 2030 liegen demzufolge bei ca. 100 bis 169 Mio. Euro. Diese Jahreskosten entsprechen 0,4 bis 0,7 % des gesamten Haushaltes des Landes Berlin des Jahres 2014. Dem gegenüber stehen erhebliche Nutzenwirkungen u. a. durch eingesparte fossile Brennstoffkosten und regionalökonomische Effekte aus der energetischen Sanierung. So geben die Berlinerinnen und Berliner derzeit etwa 3,3 Mrd. Euro jährlich (Stand 2012) für den Import fossiler Brennstoffe aus. Diese Kosten könnten im Jahr 2030 um 1,9 Mrd. Euro reduziert werden. Der Endbericht zum BEK wurde auf der Abschlussveranstaltung am 01. Dezember 2015 der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die aus dem Endbericht entwickelte Senatsvorlage wurde vom Senat im Juni 2017 beschlossen, der Beschluss des Abgeordnetenhauses folgte im Januar 2018. Derzeit befinden sich die beschlossenen Maßnahmen des BEK in der Umsetzung. Die Umsetzung des BEK wird von einem Monitoring begleitet, um die Fortschritte zu ermitteln und ggf. notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Bauleitplanung: Achim, Stadt

Bauleitplanung der Stadt Achim | Stadt Achim Stadt Achim Achim, die Stadt Aktuelles Aktuelle Meldungen Baustellen & Umleitungen Jobs Vergaben & Ausschreibungen Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Achim Amtsblatt des Landkreises Verden Achim in den Medien Soziale Medien WhatsApp-Kanal der Stadt Achim Die Stadt Achim bei Facebook DorfFunk-App für Achim Youtube Presse (Neu-) Bürgerbroschüre Achim-Info Tourismus Tourist-Info am Rathaus Unterkünfte Gastronomie Sehenswertes Sehenswürdigkeiten QR-Code-Tour durch Achims Innenstadt Führungen Stadt- und Themenführungen Audiotour durch Achim Radtouren & Wanderungen Weser-Schifffahrt Shop Publikationen Achimer Innenstadt Herzlich willkommen! Mobilitätskonzept für die Achimer Innenstadt Grünflächenkonzept für die Achimer Innenstadt Mehrgenerationenpark Stadtmodell aus Bronze Trinkwasser-Brunnen in der Innenstadt Sofortprogramm: Perspektive Innenstadt Achim heute Eine liebenswerte Stadt Leitbild & Ziele Einwohnerzahlen Wappen & Logo Die Achim-Skyline Der Achim-Hashtag Achim früher Stadtarchiv Stadtarchiv im Rathaus Zigarrenmacherstube Geschichtswerkstatt Heimatverein Historie der Stadt Achim Wichtige Jahreszahlen Stolpersteine FrauenOrt Achim/Fischerhude 50 Jahre Gebietsreform (1972 - 2022) 75 Jahre Stadtrechte (1949 - 2024) Städtepartnerschaften Cesis Nowa Sol Mitgliedschaften Arbeitsgemeinschaft Achimer Sportvereine (AAS) AG Fahrradfreundliche Kommunen AZWEIO-Mobilitätsregion Europa-Union, Kreisverband Verden Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden KleVer Energieagentur Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen LEADER-Region W.A.L. 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Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Suche(n) nach Bebauungsplänen und baulichen Planungen. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und hieraus abgeleitete Bebauungspläne. Diese legen verschiedene Nutzungsarten wie z. B. Wohnbau-, Gewerbe- oder Grünflächen bzw. -gebiete und Straßenflächen fest, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Dabei sollen sie den jeweils aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen der Bürger an ihre Umgebung in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht werden. Der Flächennutzungsplan (F-Plan) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet Achim fest. Er dokumentiert die planerische Zielvorstellung und entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit. Die Bebauungspläne (B-Pläne) stellen detailliert für einen jeweils abgegrenzten Bereich des Stadtgebietes Achim die baulichen und anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten der betreffenden Flächen dar. Es können die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden. B-Pläne besitzen den Status einer Satzung und sind für jedermann rechtsverbindlich. In der Auflistung der Bauleitpläne im Verfahren können alle Planungen, die sich aktuell im Verfahrensschritt der Beteiligung befinden, eingesehen werden. Aus der Übersichtskarte der rechtskräftigen Bebauungspläne im Navigator des Landkreises Verden sind die Geltungsbereiche der geltenden Bebauungspläne ersichtlich. Durch Anklicken der jeweiligen Plangebiete können zudem Details und Verlinkungen zu den hinterlegten Planzeichnungen und weiteren Unterlagen angezeigt werden. Über die folgende Suchmaske können anhand der Nummern oder der Titel sowohl die rechtkräftigen als auch die noch im Verfahren befindlichen B-Pläne der Stadt Achim gefunden werden. Wichtig: Diese Auflistung nach erfolgter Suche erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um zu erfahren, ob Ihr Grundstück bzw. Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder im Verfahren befindlichen Bebauungsplans liegt, kontaktieren Sie bitte die Stadtplanung unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@stadt.achim.de. Anleitung zur Suche: 1. Bitte wählen Sie im aufklappenden Auswahlmenü (das Menü klappt aus, wenn Sie den kleinen blauen Pfeil anklicken) der oberen Zeile der Suchmaske zunächst den Achimer Ortsteil aus, für den Sie einen Bebauungsplan suchen. Lassen Sie die Auswahl auf "Alle" stehen, werden automatisch alle Ortsteile durchsucht. 2. Im Auswahlmenü der zweiten Zeile definieren Sie dann bitte, ob Sie bereits rechtskräftige Bebauungspläne suchen oder solche, die sich im laufenden Verfahren befinden. Lassen Sie die Auswahl "Alle Pläne und Verfahren" sucht das System automatisch in beiden Kategorien. 3. Klicken Sie abschließend auf das blaue Feld "Suche" zum Starten der Suche. Suche über alle Bebauungspläne Suche über alle Bebauungspläne Ortsteil Alle Pläne und Verfahren Status Suchwort Suchen Einbeziehungssatzungen können von der Stadt Achim aufgestellt werden, um ein Gebiet ohne Bebauungsplan (unbeplanter Innenbereich) verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf diese Weise zu steuern, ohne die Komplexität eines Bebauungsplanes zu erreichen. Über die unten stehende Suchmaske können anhand der Nummern oder der Titel sowohl die rechtkräftigen als auch die noch im Verfahren befindlichen Einbeziehungssatzungen sowie weitere Planungen der Stadt Achim gefunden werden. Suche über alle sonstige bauliche Planungen Suche über alle sonstige bauliche Planungen Ortsteil Alle Pläne und Verfahren Status Suchwort Suchen Organisationseinheiten Räumliche Planung und Entwicklung Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9529-577 E-Mail: stadtplanung@stadt.achim.de nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse. Dienstleistung Bauleitplanung Bebauungsplan Flächennutzungsplan Dokumente Verfahrensablauf der Bauleitplanung (39 kB) Links Bauleitplanung: Begriffserklärungen zurück Stadt Achim Obernstraße 38 28832 Achim Tel. 0 42 02 / 95 29 - 0 Fax: 0 42 02 / 95 29 - 299 E-Mail: stadt@stadt.achim.de Folgen Sie uns auf Öffnungszeiten des Rathauses Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Barriere melden Folgen Sie uns auf

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