Web Feature Service (WFS) stellt die statistischen Gebieten in Hamburg zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Klimawandel hat in der Arktis weitreichende direkte und indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit der indigene und nicht-indigene Bevölkerung. Die Klima- und Wetterbedingungen der nördlichen Breiten und die jüngsten dramatischen Klimaveränderungen führen zu Temperaturextremen, die sich auf die soziale und wirtschaftliche Struktur der städtischen und ländlichen Gebiete auswirken werden. Eine eingehende Analyse dieser Veränderungen sollte sich sowohl mit den spezifischen natürlichen und sozialen Merkmalen befassen als auch mit den Anliegen der indigenen Bevölkerung. Das menschliche Wohlbefinden im Kontext von Klima- und Wetterextremen lässt sich mit dem Universal Thermal Climate Index (UTCI) erfassen. Während die Lufttemperatur allein ein guter Indikator für die aktuellen und zukünftigen Wetter- und Klimabedingungen ist, kann das Wohlbefinden durch starke Winde und hohe Luftfeuchtigkeit beeinflusst werden. Gerade in Küstengebieten verschärfen sich die klimatischen Situationen im Winter durch das Zusammenspiel von Wind und Kälte. Das Projekt zielt darauf ab, die aktuellen bioklimatischen Bedingungen zu identifizieren und mittels dem UTCI zu bewerten. Der Schwerpunkt liegt auf der thermischen Belastung für den menschlichen Körper und der Bewertung der sozialen Anfälligkeit, die sich aus den rezenten extremen klimatischen Schwankungen in der Arktis ergeben. Es werden auch die positiven Folgen der globalen Klimaerwärmung und der gesellschaftliche Nutzen aus diesen Veränderungen der nördlichen Breitengrade diskutiert. Zur Bestimmung der sozialen Verwundbarkeit und der sozialen Sensibilität und Anpassungsfähigkeit in den nördlichen Breiten berechnen wir den Social Vulnerability Index (SVI). Die SVI konkretisiert die sozialen Probleme, die sich aus dem fortschreitenden Klimawandel ergeben und liefert Erkenntnisse für die Entwicklung von Anpassungsstrategien in dieser Region. Um sich in die regionalen Details des SVI zu vertiefen, wird das sozioökonomische Umfeld der Gemeinden im Norden Norwegens als Fallstudie betrachtet. Die Ergebnisse des Projekts können als nützliches Instrument zur Minimierung von Bevölkerungsverlusten und zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit in der Arktis dienen und politischen Entscheidungsträgern eine solide wissenschaftliche Grundlage für die Prävention und Eindämmung von Klimakatastrophen bieten, was für die Menschen in den nördlichen Gebieten äußerst wichtig ist in Zeiten des Klimawandels.
Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek), - Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Zur Zeit befindet sich keine Soziale Erhaltungsverordnungen im Aufstellungsverfahren. Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Bezirke und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Sozialstruktur • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist.
Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die Bodenarten Oberboden Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Bei der zugrundeliegenden Bodenkarte handelt es sich um die Darstellung von Bodenformengesellschaften. Areale einzelner Bodenformen können nicht ausgewiesen werden, weil die Struktur und Heterogenität der Bodendecke maßstabsbedingt nur noch die Kartierung von Gesellschaften erlaubt, die den Inhalt der Legenden bestimmen. Für das Thema Bodenarten des Oberbodens bedeutet dies, dass der Einfachheit halber gemittelte Bodenarten des Oberbodens für die Legendeneinheiten (Bodenformengesellschaften) angegeben werden.
Wiederholung von Pflanzenbestandsaufnahmen und Kartierungen der Gruenlandvegetation Hessens seit ca. 1950, um Veraenderungen in der Vegetation festzustellen. Daraus ergeben sich Hinweise auf Aenderungen in der Nutzungsintensitaet der Gesellschaften, der Gesellschaftsstrukturen sowie die Gefaehrdung von Gesellschaften und Arten. Ausserdem werden Nutzungsumwidmungen (Acker, Strassen, Siedlung) erfasst.
To develop information on the impact of agricultural policies and recent technological developments on the structure of rural society in Europe with a view to identifying possible parliamentary initiatives aimed at maintaining the quality of rural life. Are we witnessing an urbanisation or suburbanisation of rural areas?.
Das Forschungsprojekt zielt auf eine geographische Erfassung von Zuckerrohranbau und -verarbeitung im weltweiten Ueberblick. Es werden insbesondere die Anpassung an die oekologischen Gegebenheiten, die fuer Zuckerrohranbau und -verarbeitung charakteristischen Sozialstrukturen und die Abhaengigkeit des Zuckerrohranbaus vom Produktionsziel und von den weltwirtschaftlichen Verknuepfungen der Produktionslaender untersucht.
Ziel der Arbeit ist es, die Bedeutung sozialer Einflusseffekte bei der Herausbildung umweltfreundlichen Konsumverhaltens in einer heterogenen Population von Haushalten zu untersuchen. Die Grundlage der Modellierung bildet ein soziales Interaktionsnetzwerk zur Repräsentation sozialer Einflussbeziehungen zwischen den einzelnen Haushalten. Die Analyse erfolgt anhand eines agentenbasierten Simulationsmodells. Es wird untersucht, welche Netzwerkstrukturen die Etablierung umweltfreundlichen Konsums über einen nur marginalen Anteil hinausgehend ermöglichen. Dabei besitzt die Untersuchung unterschiedlicher Netzwerkpositionen eine zentrale Funktion. Sie soll es ermöglichen, nicht nur die Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlichen Konsums, sondern auch die Effektivität möglicher netzwerkspezifischer Strategien zur Durchführung dieser Maßnahmen kritisch beurteilen zu können. Im Fokus der verlaufsoffenen Modellierung steht die Möglichkeit eines durch sozialen Einfluss, exogene Beeinflussung oder individuelle Gewohnheitsbildung hervorgebrachten Präferenzwandels, der sich begünstigend oder förderlich auf die Umweltfreundlichkeit des Konsumverhaltens auswirken kann. Im Vordergrund steht hier die Fragestellung, welche Mechanismen eine 'Verfestigung' von Präferenzen begünstigen und eine gewisse 'Resistenz' gegenüber gegenläufigen Einflüssen bewirken können. Um möglichst realistische Strukturen zu erreichen, beruht die Modellierung des sozialen Netzwerkes, das durch ein Zufallsprinzip erzeugt wird, auf der räumlich-geografischen und soziodemografischen Bevölkerungsstruktur einer gut abgrenzbaren Region. Bei der Netzwerkmodellierung werden sowohl soziale als auch räumliche Distanzen zwischen den Haushalten berücksichtigt.
Der Schutzzweck des Biosphärenreservates besteht nach § 3 Abs. (2) 10. BRVO in der Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Siedlungsstrukturen mit traditionellem Dorfcharakter. Auf dieser Grundlage wurden in den Jahren 1997 bis 2007 in einer Reihe von Gemeinden Örtliche Entwicklungskonzeptionen erstellt (siehe Übersicht). Die Planer untersuchten dabei jeweils die historische Entwicklung der einzelnen Dörfer, erfassten bei der Bestandsaufnahme die ortstypische Architektur, wirtschaftliche, kommunale und soziale Strukturen sowie Naturdenkmale und nach § 26 SächsNatSchG besonders geschützte Bio-tope. Im Ergebnis dieser Erfassungen wurde eine Stärken- und Schwächenanalyse erarbei-tet, aus dem in gemeinsamen Beratungen mit interessierten Bürgern (Arbeitskreisen) Maßnahmekataloge erarbeitet wurden. Die Örtlichen Entwicklungskonzeptionen bilden heute die Grundlage u.a. für hauptsächlich kommunale, aber auch private Bau- und Umgestal-tungsmaßnahmen in den Dörfern sowie für die Verbesserung der sozialen, kommunalen und wirtschaftlichen Infrastruktur.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 288 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 17 |
| Land | 42 |
| Weitere | 6 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 92 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 275 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 16 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 26 |
| Offen | 285 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 304 |
| Englisch | 54 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 222 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 84 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 184 |
| Lebewesen und Lebensräume | 280 |
| Luft | 127 |
| Mensch und Umwelt | 312 |
| Wasser | 110 |
| Weitere | 314 |