API src

Found 155 results.

Related terms

Methodische Grundlagen für sozio-ökonomische Analysen sowie Folgenabschätzungen von Maßnahmen einschließlichKosten-Nutzen Analysen nach EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) will durch gezielte Maßnahmen bis 2021 den guten Umweltzustand in den europäischen Meeren erreichen. Dazu sind die Kosten und die Nutzen derartiger Schutzmaßnahmen zu ermitteln und abzuwägen. Die Ziele des Forschungsprojektes waren deshalb zweierlei: zum einen der Frage nachzugehen, welche ökonomischen Nutzen durch Maßnahmen zur Belastungsreduktion entstehen, und zum anderen zu untersuchen, wie die Nutzen einer Maßnahme zur Verbesserung der Meeresumwelt nach heutigem Wissensstand quantifiziert werden können. Mit der Kostenseiten befasst sich das Vorhaben nicht. Veröffentlicht in Texte | 01/2013.

Siedlungsflächenprojektion 2045

Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurde für die Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse 2021 des Behördennetzwerks Klimawandel und Anpassung drei Landnutzungsprojektion erstellt. Dabei sind hochauflösende Landnutzungsprojektionen mit Schwerpunkt Siedlungsflächenprojektion (Raster von 100x100 m) in Fünf-Jahres-Schritten bis 2045 entstanden. Sie ermöglichen eine kleinräumige Analyse unabhängig von administrativen Grenzen. Basierend auf den Ergebnissen des PANTA RHEI Regio Modells der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung wurden drei Szenarien (Stabilität, Trend, Dynamik) berechnet. Für die Landnutzung bis zum Jahr 2045 ergibt sich daraus deutschlandweit je nach Szenario eine moderate bis starke Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen, eine leichte Zunahme der Waldund naturnahen Flächen und eine leichte Abnahme der landwirtschaftlichen Flächen. Je nach Region und Gemeinde unterscheidet sich die projizierte Entwicklung der Landnutzung erheblich. Demnach könnte die Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2045 insbesondere in den Gemeinden im Umland der großen Metropolen deutlich wachsen, während die eigentlichen Metropolen nur ein moderates und die ländlichen Gemeinden in Mittel- und Ostdeutschland nur ein geringes Wachstum verzeichnen würden. Quelle: Forschungsbericht

Zur Erfassung von Langzeit-Auswirkungen von PBT and vPvB Stoffen im Rahmen der sozio-ökonomischen Analysen in REACH

Die Autorisierung von PBT und vPvB Stoffen unter REACHerfordert eine sozio-ökonomische Analyse, die zeigt, dass diepositiven Auswirkungen einer Weiterverwendung des Stoffesdie negativen Auswirkungen überwiegen. Eine wesentlicheVoraussetzung für eine sachgerechte sozio-ökonomischeAnalyse von PBT/vPvB Stoffen ist die Bewertung ihrer langfristigzu erwartenden Umweltbelastungen. Der MultimediaStock Pollution Ansatz erlaubt eine Abschätzung des Zeitverlaufsder Anreicherung eines Stoffes in verschiedenen Umweltmedien.Darüber hinaus können die am stärksten betroffenenUmweltmedien identifiziert werden. Wir zeigen anhanddes Fallbeispiels Anthracen wie der Ansatz angewendet werdenkann und wie Ergebnisse - z.B. im Rahmen einer sozioökonomischenAnalyse - interpretiert werden können.<BR>Quelle: Gabbert, Silke; Nendza, Monika; Stolzenberg, Hans-Christian: Zur Erfassung von Langzeit-Auswirkungen von PBT and vPvB Stoffen im Rahmen der sozio-ökonomischen Analysen in REACH / Silke Gabbert ; Monika Nendza ; Hans-Christian Stolzenberg. - graph. Darst. In: Mitteilungen der Fachgruppe für Umweltchemie und Ökotoxikologie. - 22 (2016), H. 1, S. 3

Sozioökonomische Szenarien als Grundlage der Vulnerabilitätsanalysen für Deutschland

Für die Analyse und Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland im Rahmen der Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsstudie 2021 werden drei sozio-ökonomische Szenarien entwickelt. Nach einem Überblick über die Bedeutung globaler Megatrends in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Umwelt und Technologie für Deutschland werden die fünf internationalen Shared Socioeconomic Pathways (SSPs) analysiert, die für die Entwicklung von Klimaszenarien eine große Rolle spielen. Sie dienen als Ausgangspunkt für die zu entwickelnden Szenarien. Das Trendszenario schreibt aktuelle Entwicklungen für Bevölkerung, Wirtschaft, Energie, Verkehr und Flächeninanspruchnahme trendmäßig in die Zukunft fort. Eine nachhaltige Entwicklung, in der die Ziele der Bundesregierung erreicht werden, wird in dem Szenario Stabilität abgebildet. Das dritte Szenario weist eine höhere sozio-ökonomische Dynamik auf, indem sich die Rahmendaten für Bevölkerungsentwicklung und BIP-Wachstum am oberen Rand aktueller Projektionen orientieren. Die Szenarien werden anhand des makroökonometrischen Modells PANTA RHEI zunächst auf nationaler Ebene quantifiziert und anschließend in die aktuelle Szenarienlandschaft eingeordnet. Anschließend werden die Effekte mit dem Modell PANTA RHEI Regio regionalisiert und auf Kreisebene ermittelt. Nach einer methodischen Einführung und der Darstellung der demographischen Vorgaben in der regionalen Perspektive werden die Ergebnisse einzeln für die Themen Wertschöpfung, Erwerbstätigkeit, Wohnen, Verkehr, Stromerzeugung sowie Flächenentwicklung dargestellt. Die Modelle sind im Anhang ausführlich beschrieben. Quelle: Forschungsbericht

Methodische Grundlagen für sozio-ökonomische Analysen sowie Folgenabschätzungen von Maßnahmen einschließlich Kosten-Nutzen Analysen nach EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) will durch gezielte Maßnahmen bis 2021 den guten Umweltzustand in den europäischen Meeren erreichen. Dazu sind die Kosten und die Nutzen derartiger Schutzmaßnahmen zu ermitteln und abzuwägen. Die Ziele des Forschungsprojektes waren deshalb zweierlei: zum einen der Frage nachzugehen, welche ökonomischen Nutzen durch Maßnahmen zur Belastungsreduktion entstehen, und zum anderen zu untersuchen, wie die Nutzen einer Maßnahme zur Verbesserung der Meeresumwelt nach heutigem Wissensstand quantifiziert werden können. Mit der Kostenseiten befasst sich das Vorhaben nicht.

EU plant Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik ab 2022

EU plant Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik ab 2022 Mikroplastik wird in der Umwelt immer häufiger nachgewiesen. Grund ist die schlechte Abbaubarkeit der eingesetzten Kunststoffe. Langfristige Effekte auf Umweltorganismen können noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb muss der Eintrag von Mikroplastik verringert werden. Die Europäische Chemikalienbehörde hat jetzt einen Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik veröffentlicht. Kunststoffe gehören seit einigen Jahrzehnten zu den wirtschaftlich und technisch wichtigsten Materialien und werden in fast allen Bereichen des täglichen Lebens verwendet. Die jährliche Kunststoffproduktion allein in der EU erreicht 25 Millionen Tonnen pro Jahr (Quelle: „the problem with microplastics“; ECHA (2019) ). Hergestellt werden nicht nur Erzeugnisse wie Kunststoffflaschen oder Kunststoffgehäuse für Haushaltsgeräte, sondern auch kleinste Partikel, die z.B. aufgrund ihrer abschabenden Wirkung in Polituren oder Körperpflegemitteln Anwendung finden. Auswirkungen des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt Die aus technischer Sicht hervorragenden Eigenschaften von Kunststoffen haben jedoch nicht nur positive Auswirkungen. Kunststoffe sind nachweislich sehr langlebig, wenn sie in die Umwelt freigesetzt werden, und können auch negative Auswirkungen auf Organismen haben. Regelmäßig wiederkehrende Bilder von verendeten Meerestieren, in deren Mägen Kunststofferzeugnisse gefunden werden, weil diese versehentlich für Nahrung gehalten werden, sind der Beweis. Ein weiteres, in der Forschung noch verhältnismäßig junges Problemfeld ist die Verschmutzung der Meere durch sogenannte Mikrokunststoffe. Diese werden manchen Produkten absichtlich zugesetzt oder entstehen in der Umwelt durch mechanische Zerkleinerung größerer Kunststoffteile, aber auch durch biologische und chemisch-physikalische Abbauprozesse. Die Wirkungen dieser Mikrokunststoffe auf Meeresorganismen werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich verstanden und sind Gegenstand einer Vielzahl von Forschungsvorhaben. Bereits jetzt werden in einzelnen Küstenregionen große Mengen von kleinen und kleinsten Kunststoffpartikeln gefunden und Auswirkungen auf die Meeresfauna sind nachgewiesen. In der öffentlichen Diskussion weitgehend unberücksichtigt sind bisher die Einträge von Mikrokunststoffen in Binnengewässer und in den Boden. Diese resultieren vor allem aus Reifenabrieb, aber auch aus absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffen in Produkten wie z.B. Kosmetika, Wasch- und Pflegemittel, Farben und Lacke, Baumaterialien oder Arzneimittel. Diese Mikrokunststoffe können vor allem über das Abwasser und Klärschlamm in die Umwelt gelangen und sich dort aufgrund ihrer Langlebigkeit anreichern. Die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (Düngemittel) führt zur Ausbringung eines Großteils der absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffe in den Boden, wo sich die Partikel anreichern. Welche Auswirkungen sich daraus langfristig auf die Nahrungsnetze und letztlich auch auf den Menschen ergeben, ist bisher noch nicht absehbar und ebenfalls Gegenstand von Forschungsvorhaben. Regulierung der Verwendung von Mikroplastik Aus Gründen der Vorsorge und der Risikominimierung haben einige EU-Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Regulierung der Verwendung von Mikrokunststoff getroffen. Im Auftrag der EU-Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Vielfalt der Mikrokunststoffe untersucht, sowie die zunehmenden Trends ihrer Freisetzung in die Umwelt und deren Folgen. Die Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken durch die ECHA hat zu einem EU-weiten Beschränkungsvorschlag für absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe geführt, der vor Kurzem veröffentlicht wurde. In den Regelungsbereich dieser geplanten Beschränkung fallen Kunststoffpartikel, die einen Durchmesser von ≤ 5 mm besitzen bzw. Kunststofffasern, die eine Länge von ≤ 15 mm besitzen. Diese sind von der Beschränkung betroffen, wenn sie Produkten für den gewerblichen oder den Verbraucherbereich zugesetzt werden. Die Beschränkung würde ab Inkrafttreten über einen Zeitraum von 6 Jahren spezifische Produktgruppen, die Mikroplastik enthalten, schrittweise verbieten. Die ECHA geht davon aus, dass der Beschränkungsvorschlag bei Verabschiedung in seiner jetzigen Form die Belastung der Umwelt mit Mikrokunststoffen über einen Zeitraum von 20 Jahren um etwa 400 000 Tonnen verringern könnte. Die sozioökonomischen Auswirkungen auf die Industrie wurden in dem Vorschlag berücksichtigt.  Die geplante Beschränkung ist Teil der Anfang 2018 bekannt gegebenen EU-Kunststoffstrategie, die unter anderem darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren, Kunststoff-Recycling und biologisch abbaubare Kunststoffe zu fördern und die Freisetzung von Kunststoffen in die Umwelt zu reduzieren. Weitere Schritte auf dem Weg zur Beschränkung Als nächste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Beschränkungsvorschlags prüfen die Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) die von der ECHA eingereichten Unterlagen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen von öffentlichen Konsultationen weitere Informationen zu Eigenschaften von Mikrokunststoffen, deren Alternativen und zu potenziellen Folgen der Beschränkung für einzelne Anwendergruppen einzureichen. Das Umweltbundesamt begrüßt grundsätzlich den Beschränkungsvorschlag und prüft derzeit die Einzelheiten des Vorschlags und des Berichts der ECHA. Das Ergebnis dieser Prüfung geht in die deutsche Stellungnahme zu dem Vorschlag ein. Der Stand des Verfahrens kann auf der Web-Seite der ECHA eingesehen werden.

PFAS sollen EU-weit beschränkt werden

PFAS sollen EU-weit beschränkt werden Das UBA hat zusammen mit Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Dieser wurde nun veröffentlicht. In Zukunft sollen – mit Ausnahmen – die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden. ⁠ PFAS ⁠ steht für eine Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS – früher auch ⁠ PFC ⁠ abgekürzt – werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie z.B. Outdoor-Ausrüstung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen eingesetzt. Zudem kommen sie in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz. Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Die Chemikalien sind so stabil, dass sie – wenn sie in die Umwelt gelangen – dort lange verbleiben. Sie werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. In der Umwelt können PFAS sich in Nahrungsketten anreichern oder rasch im Wasserkreislauf verteilen und auch Trinkwasserquellen wie das Grundwasser erreichen. PFAS sind hauptsächlich menschengemachte Chemikalien und kommen natürlicherweise nicht in der Umwelt vor. Dennoch können PFAS heute weltweit in Wasser, Luft und Boden nachgewiesen werden. Auch im Blutserum von Menschen können sie vorkommen und gesundheitliche Effekte haben. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher mit dem nun veröffentlichten Vorschlag diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“ Für Verbraucher*innen gibt es wenig Möglichkeiten zu erkennen ob Produkte PFAS enthalten und diese zu meiden. Bei Bekleidung wie Outdoorjacken gibt es bereits entsprechend gekennzeichnete Produkte (z.B. GOTS oder Blauer Engel für Textilien). Statt einer beschichteten Pfanne funktioniert auch eine Eisen- oder Emaillepfanne. Diese sind sogar länger haltbar, weil sie kratzfest sind. Mehrweggeschirr aus Glas oder Porzellan statt beschichtetem Einweggeschirr ist ohnehin besser für die Umwelt. Auch bei Imprägniermitteln kann man anstelle PFAS-basierter Sprays auf natürliche Fette und Wachse zurückgreifen; bei Teppichen statt auf PFAS-Beschichtung auf die natürliche Schmutzabweisung von Wolle. Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. In der Chemikalienstrategie für ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ hat die Europäische Kommission daher ein umfassendes Paket an Maßnahmen angekündigt um die Verwendung von PFAS und daraus entstehenden Kontaminationen zu adressieren. Die Beschränkung der gesamten Gruppe der PFAS in der EU Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist Teil dieses Maßnahmenpakets. Der vorgelegte Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ist einer der seit der Einführung der REACH Verordnung. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf beteiligten Länder dazu verschiedene PFAS, ihre Verwendungen und die Risiken, die sie für Mensch und Umwelt darstellen können, untersucht. Sie haben zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, um Informationen für die Verwendung dieser Stoffe zu sammeln, und alle eingegangenen Informationen geprüft. Der nun veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen. Mögliche Beispiele dafür sind industrielle Prozesse wie die Herstellung von Halbleitern, persönliche Schutzausrüstung für Rettungs- und Sicherheitskräfte, oder Medizinprodukte. Auf diese Weise sollen weitere Emissionen in die Umwelt möglichst weitreichend reduziert werden. Sofern die Beschränkung wie vorgeschlagen umgesetzt wird, wird die Verwendung von PFAS in vielen Produkten wie z.B. beschichtetem Kochgeschirr, Textilien, Nahrungsmittelverpackungen oder Imprägnierungen für Outdoor-Ausrüstung zukünftig nicht mehr erlaubt sein. In diesen Bereichen stehen bereits geeignete Alternativen zur Verfügung. Nächste Schritte Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) werden im März 2023 prüfen, ob die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen von REACH entspricht. Wenn dies der Fall ist werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation des vorgelegten Dossiers soll am 22. März 2023 beginnen. Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationsveranstaltung organisiert, um den Beschränkungsprozess zu erläutern und Informationen zur Beteiligung an der Konsultation bereitzustellen. Die Stellungnahmen des RAC und des SEAC sollen gemäß der REACH Verordnung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der wissenschaftlichen Bewertung erstellt werden. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Die Beschränkung wird demnach frühestens 2025 in Kraft treten. Das ⁠ UBA ⁠ spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Webseite der ECHA eingesehen werden.

Bisphenol F und Bisphenol AF: ECHA bestätigt hormonelle Wirkung

Bisphenol F und Bisphenol AF: ECHA bestätigt hormonelle Wirkung Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (MSC) der europ. Chemikalienagentur (ECHA) hat die hormonell wirksamen (endokrinen) Eigenschaften von Bisphenol F, Bisphenol AF und den Salzen von Bisphenol AF auf Umweltorganismen bestätigt. Die Mitgliedsstaaten verabschiedeten einstimmig eine Stellungnahme, laut derer beide Bisphenole die WHO/IPCS Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen. BPF, BPAF und die Salze von BPAF werden beispielsweise für die Herstellung von Polymeren, in Epoxidharzen, für Beschichtungen und in Verpackungen eingesetzt. Die verfügbaren Studien zu den Stoffen zeigen schädliche und populationsrelevante Auswirkungen auf die Fortpflanzung (z. B. negative Effekte auf die Befruchtungsrate von abgelaichten Eiern) und die sexuelle Entwicklung bei Fischen. Beide Stoffe sind Teil eines von den deutschen Behörden bei der ECHA eingereichten Beschränkungsvorschlags zum Schutz der Umwelt vor endokrin wirksamen Bisphenolen. Im Mai 2022 legte das Umweltbundesamt zusammen mit anderen deutschen Behörden der ECHA eine Bewertung der wissenschaftlichen Studien zu BPF und BPAF vor. Zu dieser konnten in einer öffentlichen Konsultation Unternehmen, Verbände und weitere Behörden Kommentare einreichen. Auf Anweisung des Direktors der ECHA wurde der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (⁠ MSC ⁠) nach Artikel 77 (3)(c) der ⁠ REACH ⁠-VO zu einer abschließenden Stellungnahme aufgerufen. Daraufhin bestätigte das Gremium in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022, dass die Stoffe die ⁠ WHO ⁠/IPCS Kriterien eines endokrinen Disruptors in der Umwelt erfüllen. Das Verfahren nach Artikel 77 ermöglicht den wissenschaftlichen Gremien der ECHA eine Positionierung zu spezifischen Fragestellungen außerhalb direkter regulatorischer Prozesse wie beispielsweise dem Zulassungsverfahren. Die Stellungnahme stellt einen Baustein in den Beratungen um den Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A und weiterer hormonell wirksamer Bisphenole dar. Mit der Beschränkung sollen zukünftig alle Bisphenole erfasst werden, welche die WHO⁠/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen. Diese Kriterien sieht der MSC für BPF, BPAF und die Salze von BPAF nun erfüllt. Somit sind diese Stoffe zusammen mit BPA, BPB und BPS weiterhin Gegenstand der geplanten Beschränkung. Für diese Bisphenole sollen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung in der EU stark eingeschränkt werden, um den Eintrag in die Umwelt zu minimieren. Die öffentliche Kommentierung des Beschränkungsdossiers ist bis zum 23. Juni 2023 möglich. Die eingegangenen Kommentare werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der ⁠REACH⁠ Verordnung veröffentlicht. Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der Seite der ECHA .

PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt

PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die Bewertung wird gestaffelt anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren erfolgen. Als nächstes werden die Sektoren Verbrauchergemische, Kosmetik und Ski-Wachs bewertet. Mit dem Ende der öffentlichen Konsultation zum Beschränkungsdossier für ⁠ PFAS ⁠ am 25.09.2023 startete die Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für die Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC). Nachdem die meisten der Kommentare aus der Konsultation gesichtet wurden, hat die ECHA nun über die nächsten Schritte im Verfahren informiert. RAC und SEAC werden das Dossier zusammen mit den Kommentaren aus der öffentlichen Konsultation gestaffelt bewerten. Das heißt, die Bewertung und Ausarbeitung von Stellungnahmen wird anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren gegliedert. Dabei werden auch „neue“ Sektoren, welche im Rahmen der Auswertung der öffentlichen Konsultation identifiziert wurden, betrachtet. Gleichzeitig aktualisieren die fünf nationalen Behörden, die das Dossier ausgearbeitet haben, das eingereichte Dossier um Informationen aus der Konsultation zu berücksichtigen. Die Ausschüsse bewerten dieses aktualisierte Dossier und nutzen es als Grundlage für ihre Stellungnahmen. Die Überarbeitungen des Dossiers und die Bewertungen von RAC und SEAC werden in Sitzungen der Ausschüsse mit den Behörden, die das Dossier eingereicht haben, und weiteren Interessensvertreter*innen diskutiert. Anschließend erarbeiten die Ausschüsse Stellungnahmen in denen sie ihre wissenschaftliche Bewertung abschließend festhalten. Die Sektoren, die in den nächsten drei Sitzung der Ausschüsse diskutiert werden sollen, sind: März-Sitzungen: Verbrauchergemische, Kosmetik, Ski-Wachs Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC) Allgemeine Vorgehensweise (nur SEAC) Juni-Sitzungen: Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten Zusätzliche Diskussionen zu Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC) September-Sitzungen: Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche Nahrungsmittelkontaktmaterialien und Verpackungen Erdöl und Bergbau Informationen über die Bewertung weiterer Sektoren durch die wissenschaftlichen Ausschüsse werden sukzessive parallel zu den nächsten Sitzungen der Ausschüsse geplant und veröffentlicht. Sobald die wissenschaftliche Bewertung durch RAC und SEAC abgeschlossen ist und die Stellungnahmen zum Dossier verabschiedet wurden, werden diese zusammen mit dem überarbeiteten Dossier, den Kommentaren und Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Das ⁠ UBA ⁠ spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. Nur so kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Internetseite der ECHA eingesehen werden. Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 ein Dossier mit einem Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Das Dossier wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte bis September 2023 kommentiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozioökonomischen Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.

ECHA erhält über 5.600 Kommentare zum PFAS-Beschränkungsvorschlag

ECHA erhält über 5.600 Kommentare zum PFAS-Beschränkungsvorschlag Am 25.09.2023 endete die sechsmonatige öffentliche Konsultation zum Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Es wurden mehr als 5.600 Kommentare von 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Öffentliche Konsultation des Vorschlags endet am 25.09.2023 Während der Konsultation sind Kommentare aus 53 Ländern bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen. 23 % der Kommentare kamen dabei aus Deutschland. 68 % der Kommentare wurden von Industrieverbänden oder Unternehmen eingereicht, 28 % von Einzelpersonen und 4 % sind Kommentare von Nicht-Regierungsorganisationen, Behörden, Forschungseinrichtungen oder anderen Organisationen. Viele Kommentare, die während der Konsultation eingereicht wurden, sind bereits auf der Internetseite der ECHA verfügbar . Als vertraulich Gekennzeichnete Informationen werden nicht veröffentlicht. Nächste Schritte Die Kommentare werden nun von den Behörden der fünf Länder, die den ursprünglichen Vorschlag ausgearbeitet haben, sowie den unabhängigen wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und Sozio-Ökonomische Analysen (SEAC) der ECHA geprüft. Die Behörden werden prüfen, ob aufgrund der Kommentare eine Anpassung des ursprünglichen Vorschlags erforderlich ist. RAC & SEAC werden Stellungnahmen zum Beschränkungsvorschlag veröffentlichen und dabei auch die eingereichten Informationen berücksichtigen. Zudem wird eine Rückmeldung auf die Kommentare veröffentlicht werden. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie zusammen mit dem überarbeiteten Vorschlag, den Kommentaren und Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Mit dieser Entscheidung ist voraussichtlich 2025 zu rechnen. Das ⁠ UBA ⁠ spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von ⁠ PFAS ⁠ erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Internetseite der ECHA eingesehen werden. Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte nun bis September 2023 kommentiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.

1 2 3 4 514 15 16