Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.
Zielsetzung: Angaben ueber physiologische Wirkung wasserloeslicher Fraktionen von Rohoelen im Hinblick auf Synergismus mit 'natuerlichen' entwicklungserschwerenden Umweltbedingungen. 1. Laborexperimente zur Abgrenzung von sublet. und subterratogenen Konzentrationen und Dosen. Registrierung von embryonaler Sterblichkeit, Missbildung, Schluepferfolg und Vitalitaet der Larven. Vergleichsbeobachtungen ueber Schwimmverhalten, Nahrungsaufnahme und Wachstumsraten. 2. Chemische Analysen der Organismen: Backgroundkontamierung der Fischovarien. Messung der Ad- und Absorption am Chorion und im Gewebe. Messung der physiologischen Belastungen (Gesamtstoffwechsel), spezielle Untersuchungen ueber Einfluss adsorbierter Stoffe. Untersuchungen ueber ontogenetische Entwicklung der Faehigkeiten zur Metabolierung und Exkretion von Kohlenwasserstoffen. Messungen ueber Rohoel-Loesungskinetik und Alterung von Rohoel-Seewasser-Extrakten.
Cytologische und biochemische Untersuchung der Wirkung von Spuren organischer Schadstoffe in Einzelstudien und Kombinationsexperimenten zur Katalogisierung und Bewertung von Wechselwirkungen verschiedener Schadstoffe im Fisch sowie zur Schaffung von Kriterien fuer die Formulierung von Qualitaetszielen fuer Oberflaechengewaesser. Erfassung ultrastruktureller Veraenderungen und funktioneller Parameter (Enzyminduktion, Veraenderungen in Markerenzymen) in Leber, Niere und Kiemen der Regenbogenforelle. Parallel Mikroinjektionsexperimente mit befruchteten Fischeiern (Regenbogenforelle, Zebrabaerbling). Va Untersuchung an Harnstoffderivaten, Atrazinersatzstoffen und/oder Organometallverbindungen.
Zander (Sander lucioperca) ist auf dem Weg eine wichtige Zielart für die Aquakultur in Deutschland zu werden. Insbesondere die Produktion in geschlossenen Kreislaufanlagen (KLA), unter konstanten Umweltbedingungen und mit minimalem Wasseraustausch, birgt ein großes Potential. Die ganzjährige Bereitstellung von Satzmaterial für diese KLA ist noch ein limitierender Faktor, der jedoch durch die jahreszeitenunabhängige Reproduktion überwunden werden kann. Im Rahmen eines vorherigen DFG-Projektes wurde die endokrine Regulation der Gonadenreifung des Zanders unter veränderten exogenen Faktoren untersucht und ein Protokoll zur erfolgreichen photothermalen Induktion der Laichreife beschrieben. Dieses Protokoll wird jetzt in der betrieblichen Praxis angewandt.Im Rahmen dieses Erkenntnistransferprojektes untersuchen wir den Einfluss der photothermalen Induktionsmethode auf einschlägige Qualitätsparameter der Gameten und frühen Lebensstadien des Zanders. Durch eine Auswahl von biochemischen, enzymatischen und molekularbiologischen Markern und durch Wachstums- und Konditionsschätzer wollen wir herausfinden wie die Ei- und Spermienqualität und die Qualität der frühen Lebensstadien durch die wichtigsten Einflussgrößen aus dem Elterntierbestand determiniert werden. Wir vergleichen dazu den Einfluss der photothermalen Induktion mit dem Grad der Domestizierung, dem Grad der Prä-Ovulation und parentalen Effekten (größenspezifische maternale Effekte, Familienzusammensetzung, Laicherfahrung). Die Eizusammensetzung, Spermienmotilität und Fertilisationsraten geben damit ebenso Aufschluss über additive und nicht additive genetische Effekte, wie es Wachstums- und Expositionsversuche mit Larven und Juvenilen tun werden. Die Verbindung eines multifaktoriellen Versuchsplans mit der Verbindung von experimentellen und analytischen Ansätzen von den Elterntieren, über die Gameten hin zu den frühen Lebensstadien stellen ein bisher einmaliges Unterfangen zur Untersuchung der Reproduktionseigenschaften des Zanders und andere Fischarten dar.Ziel der Arbeit ist es grundlegende Qualitätsparameter für die Gameten und frühen Lebensstadien des Zanders mit den aktuell zur Verfügung stehenden Methoden zu beschreiben und die Wechselwirkungen der parentalen Effekte zu quantifizieren. Eine geeignete Auswahl von belastbaren und in der Praxis anwendbaren Qualitätsparametern, die einerseits auf die jeweiligen Einflussgrößen zurückzuführen sind und andererseits bei der Auswahl von geeigneten Elterntieren zur Reproduktion in KLA helfen, kann in das Bestandsmanagement aufgenommen werden und auf Grund dieser standardisierten Methoden können zukünftige Errungenschaften, insbesondere im Bereich der züchterischen Bearbeitung dieser Art, quantifiziert werden.
Überwachung der Bestandesgrösse ausgewählter Amphibienarten durch Fangwiederfang. Nachweis aller anderen Amphibienarten auf dem Niveau Präsenzabsenz. Die überwachten Objekte sind Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung.
Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch in den letzten 10 Jahren die Abwasserabgabe war, die der EVS zahlen musste. Dabei bitte ich um die Höhe der jeweiligen Abgabe differenziert nach den im Abwasserabgabengesetz definierten Kriterien (Zugrundelegung der oxidierbaren Stoffe, des Phosphors, des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen, der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und ihrer Verbindungen sowie der Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischeiern) Nach Möglichkeit sollte die Angabe differenziert einerseits für die Stadt Saarbrücken bzw. die Kläranlagen im Saarbrücker Stadtgebiet und andererseits für die restlichen Kläranlagen erfolgen. Weiterhin bitte ich für denselben Zeitraum um die Angabe der Zuwendungen aus der Abwasserabgabe an den EVS, um Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zu finanzieren. Der EVS hat sich geweigert, meine Anfrage zu beantworten und halt sie als Behörde, die für die Festsetzung der Abgabe zuständig sei, für den richtigen Ansprechpartner.
In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten
In der Eiszeit abgelagerte Sandflächen waren für die Westberliner Bauindustrie wichtige Rohstoffquellen. Im Grunewald entstand durch den Sandabbau eine 18 Hektar große und 15 bis 25 Meter tiefe Grube. Wo sie unter den Grundwasserspiegel reicht, haben sich Flachgewässer und feuchte Weidenbrüche entwickelt. Der größte Teil der Grubensohle ist jedoch trocken, hier sind vegetationslose Sandflächen, Trocken- und Magerrasen wichtige Lebensräume. Dank dieser unterschiedlichen Biotope ist das NSG äußerst artenreich. Unter anderem wurden 334 Farn- und Blütenpflanzen nachgewiesen. Für wärmeliebende Insektenarten sind die besonnten Hänge wertvoll. Eine Besonderheit ist die Unterwasserflora der nährstoffarmen Gewässer. Diese werden von vielen Amphibienarten zum Laichen genutzt. Die Grube ist Ziel vieler Kindergruppen und Familien. Vom Schmetterlingsplatz am S-Bahnhof Grunewald erreicht man die Sandgrube über den Schildhornweg in einer Viertelstunde. Kastanien säumen den Weg durch den Kiefernforst, bis sich der Wald lichtet und den Blick auf ein tiefes Loch in der Landschaft mit einem großen Sandberg am Grund freigibt. Wer in die Grube absteigen will, muss nicht den Sandhang hinunterlaufen – wie es Kinder mit Begeisterung tun -, sondern kann einen der drei befestigten Zugänge wählen. An der Nord- und Südseite befinden sich Rampen, in der nordöstlichen Ecke führt eine Treppe 134 Stufen hinab. Schautafeln informieren über die Entstehungsgeschichte und die lokale Pflanzen- und Tierwelt. Die gesamte Hangkante und die störungsempfindlichen Bereiche im NSG sind abgezäunt und sollen nicht betreten werden. Durchlässe für Wildtiere wurden eingerichtet, damit sich vor allem die zahlreichen Wildschweine ungehindert bewegen können, ohne den Koppelzaun zu beschädigen. Gerne halten sie sich in den Feuchtgebieten auf und reagieren mitunter aggressiv auf Störungen. Der Besuch der Sandgrube ist besonders für Kinder ein Erlebnis. Der große Sandberg im Zentrum bietet viele Spielmöglichkeiten. Von der Sandgrube aus erreicht man in wenigen Minuten den Teufelssee, das Naturschutzzentrum Ökowerk oder den Teufelsberg. Auch kann man den Weg bis zur Havel fortsetzen. Wer vom S-Bahnhof Grunewald startet, sollte dem Waldmuseum der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald einen Besuch abstatten. Es befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Baumschule gegenüber der Revierförsterei Eichkamp und bietet ein großes Diorama mit zahlreichen Waldtieren und eine vielseitige Ausstellung. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
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