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Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

Umweltfreundliche Möbel: Ressourcenschonung mit einem gesunden Raumklima verbinden

<p> So richten Sie sich umweltfreundlich und schadstoffarm ein <ul> <li>Achten Sie beim Kauf von Möbeln auf <strong>Umweltsiegel</strong> wie Blauer Engel, EU-Ecolabel oder das Goldene M. Diese stehen für umweltfreundliche und schadstoffarme Möbel.</li> <li>Wählen Sie <strong>zeitloses Design und gute Qualität</strong>. So können Sie Ihre Möbel viele Jahre nutzen.</li> <li>Nutzen Sie <strong>Secondhand-Angebote</strong>. Dies schont Ressourcen und kann auch viel Geld sparen.</li> <li><strong>Pflegen </strong>Sie Ihre Möbel regelmäßig. Das erhält Aussehen und Funktion auf lange Sicht.</li> <li><strong>Reparieren </strong>oder <strong>verschönern </strong>Sie beschädigte Möbel. Ein neuer Anstrich oder Bezug kann viel bewirken.</li> <li>Geben Sie gut erhaltene Möbel weiter. <strong>Spenden oder verkaufen</strong> Sie diese über Plattformen oder soziale Einrichtungen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Wir möchten uns in unseren eigenen vier Wänden wohlfühlen – daran haben Möbel einen großen Anteil. Möbel sind aber in der Regel nicht nur größere Anschaffungen, sondern benötigen bei der Herstellung wertvolle Ressourcen und zum Teil umweltschädliche Materialien. Mit den folgenden Tipps sparen Sie nicht nur Umweltressourcen, sondern stellen auch sicher, dass Sie eine angenehme und gesunde Raumluft in Ihrer Wohnung haben.<br>&nbsp;</p> <p><strong>Umweltfreundliche Möbel erkennen Sie an folgenden Merkmalen:</strong></p> <ul> <li>Hochwertige Möbel sind <strong>langlebig </strong>und können viele Jahre genutzt werden.</li> <li>Sie bestehen aus <strong>umweltschonenden Rohstoffen</strong>, etwa Holz aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern.</li> <li>Sie sind geruchsarm und <strong>frei von Schadstoffen</strong> – gut für Ihre Gesundheit und die Raumluft.</li> <li>Kurze Transportwege und <strong>faire Produktionsbedingungen</strong> sprechen für nachhaltige Herkunft und Herstellung.</li> <li>Möbel, die gut <strong>reparierbar </strong>oder <strong>recycelbar </strong>sind, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.<br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Vertrauenswürdige Umweltsiegel helfen bei der Orientierung:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel (UZ 38 für Möbel aus Holz und UZ 117 Polstermöbel)</a></li> <li><a href="https://eu-ecolabel.de/">EU-Ecolabel für Möbel</a></li> <li><a href="https://www.das-goldene-m.de/de/das-goldene-m">Goldenes M – RAL-Gütezeichen</a></li> <li><a href="https://www.levelcertified.eu/de/level/">Level-Zertifikat</a></li> </ul> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können einen aktiven Beitrag leisten, indem Sie beim Kauf von Möbeln auf vertrauenswürdige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label#top-umweltsiegel-kennen-und-beachten">Umweltsiegel</a> achten. Empfehlenswert sind Möbel, die mit anerkannten Umweltzeichen (Blauen Engel, EU-Ecolabel, Goldenes M - RAL Gütezeichen, Level-Zertifikat) ausgezeichnet sind. Diese Siegel haben strenge Standards und hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften.&nbsp;<br>Möbel mit diesen Siegeln sind eine gute Wahl, da sie garantieren, dass Produkte hochwertig und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltfreundlich sind. Es werden die Materialwahl, Schadstoffe, Recyclingfähigkeit und Qualität berücksichtigt. So enthalten zum Beispiel Möbel, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, keine gefährlichen Stoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> oder Flammschutzmittel. &nbsp;</p> <p>Grundsätzlich gilt: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/240506_uba_rg_gesund_und_umweltfreundlich_einrichten_rz.pdf">Wählen sie möglichst emissionsarme Möbel und Einrichtungsgegenstände.</a> Das schützt nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die ihrer Familie und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.</p> <p>Bei <strong>Holzmöbeln </strong>gilt, sofern keine Möbel mit den oben genannten Umweltzeichen erhältlich sind:</p> <ul> <li>Bevorzugen Sie<strong> Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft</strong>, möglichst aus Deutschland oder Europa.</li> <li>Achten Sie auf <strong>Holzsiegel </strong>wie <a href="https://www.fsc-deutschland.de/"><strong>FSC</strong></a>, <a href="https://www.pefc.de/"><strong>PEFC</strong></a>, <a href="https://www.naturland.de/de/"><strong>Naturland</strong></a><strong> </strong>oder <a href="https://www.holz-von-hier.eu/"><strong>Holz von Hier</strong></a> – sie garantieren ökologische und soziale Standards.</li> <li><strong>Einheimische Holzarten</strong> wie Fichte, Eiche, Lärche und die in Mitteleuropa etablierte Douglasie sind besonders empfehlenswert. Die Douglasie gilt zudem als sehr robust und langlebig.</li> </ul> <p>Auch <strong>Möbel aus Recyclingmaterialien</strong> sind eine nachhaltige Wahl.</p> <p><strong>Zeitloses Design und gute Qualität: </strong>Sogenannte "Fast Furniture" – also billige Möbel, die schnell gekauft und ebenso schnell wieder entsorgt werden – belasten die Umwelt. Achten Sie deshalb beim Möbelkauf auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und Langlebigkeit. Möbel aus hochwertigen Materialien, die stabil und gut verarbeitet sind, halten oft viele Jahre – und sehen dabei auch nach langer Zeit noch gut aus. So ist z.&nbsp;B. die Materialstärke ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit von Möbelstücken. Besonders bei gebrauchten Sofas und Sesseln lohnt ein genauer Blick: Die Qualität des Schaumpolsters ist entscheidend für Komfort und Langlebigkeit. Achten Sie darauf, dass die Sitzfläche ein Raumgewicht von mindestens 35 kg/m³ hat, die Rückenlehne sollte bei mindestens 28 kg/m³ liegen.</p> <p>Auch die Bezüge spielen eine wichtige Rolle. Hochwertige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>- oder Lederbezüge sind nicht nur langlebiger, sondern oft auch umwelt- und gesundheitsschonender – etwa, wenn sie frei von schädlichen Chemikalien sind oder aus nachhaltiger Herstellung stammen.<br>Zeitloses Design, eine vielseitige Nutzung oder ein modularer Aufbau sorgen außerdem dafür, dass Sie ein Möbelstück flexibel einsetzen und an neue Wohnsituationen anpassen können. So sparen Sie Geld, Ressourcen und vermeiden unnötigen Müll.</p> <p><strong>Secondhand-Angebote clever nutzen:</strong> Möbel müssen nicht immer neu sein – in Kleinanzeigenportalen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder bei Vintage- und Antiquitätengeschäften finden Sie oft gut erhaltene Stücke . Secondhand-Möbel sind meist nicht nur günstiger, sondern schonen auch die Umwelt, weil keine neuen Ressourcen verbraucht werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DIY-Stuhl_glebzter_AdobeStock_1620763023.jpeg"> </a> <strong> Möbel im neuen Glanz </strong> <br> <p>Durch regelmäßige Aufarbeitung und die richtige Pflege verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Holzstücke deutlich.</p> Quelle: glebzter / AdobeStock <p><strong>Mit der richtigen Pflege bleiben Möbel länger schön: </strong>Wie lange ein Möbelstück hält, hängt nicht nur von der Qualität, sondern auch von der richtigen Pflege ab. Wer seine Möbel gut behandelt, kann ihre Lebensdauer deutlich verlängern. Dabei ist die Art der Pflege von der Oberfläche abhängige. Vollholzmöbel sollten regelmäßig mit einem weichen, leicht feuchten Tuch abgewischt werden. Eine gelegentliche Behandlung mit geeigneten Ölen oder Wachsen hilft, das Holz zu schützen und schön zu erhalten. Lackierte oder beschichtete Holzoberflächen sind pflegeleichter. Hier reicht ein feuchtes Tuch oder ein Wischleder zur Reinigung. Wichtig: Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger, vor allem keine chlorhaltigen Mittel oder Lösungsmittel wie Aceton oder Reinigungsbenzin – sie können die Oberfläche beschädigen und sind oft gesundheitsschädlich.</p> <p>Weitere Tipps rund ums umweltfreundliche Putzen und Renovieren finden Sie im entsprechenden UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/reinigung-im-haushalt">"Reinigung im Haushalt"</a> sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesund-umweltfreundlich-renovieren">UBA-Broschüre "Gesund und umweltfreundlich renovieren"</a>.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren statt wegwerfen</strong></a><strong> und kreativ neugestalten: </strong>Kleinere Schäden an Möbeln müssen kein Grund zum Wegwerfen sein. Oft lässt sich ein wackelndes Stuhlbein festziehen, eine lose Schublade reparieren oder eine beschädigte Fläche ausbessern. Wer selbst Hand anlegt oder eine Reparatur in Auftrag gibt, spart Ressourcen – und verlängert die Lebensdauer des Möbelstücks. Auch eine Neugestaltung kann Wunder wirken: Ein frischer Bezug für das alte Sofa, ein neuer Lampenschirm oder ein Anstrich in moderner Farbe – solche einfachen Maßnahmen machen aus Alt wieder neu.</p> <p><strong>Was tun mit ausgedienten Möbeln?</strong> Rund 3,6 Millionen Tonnen Möbel werden jedes Jahr in Deutschland neu gekauft – viele davon landen nach kurzer Nutzung auf dem Sperrmüll. Dabei sind viele alte Stücke noch viel zu schade für die Entsorgung. Noch brauchbare Möbel können Sie spenden, verschenken oder verkaufen – zum Beispiel über Kleinanzeigen, Second-Hand-Plattformen, Sozialkaufhäuser oder Umsonst-Läden.&nbsp;<br>Nur wirklich kaputte Möbel gehören auf den Sperrmüll. Ist ein Möbelstück nicht mehr zu retten, kann es in der Regel kostenlos bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei der kommunalen Abfallberatung.<br>Elektronisch ausgestattete Alt-Möbel sollten Sie möglichst demontieren und die Elektrobauteile ordnungsgemäß entsorgen. &nbsp;Infos zur richtigen Entsorgung von Elektroschrott finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">hier</a>.&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevorzugen Sie <strong>lokale Möbelgeschäfte</strong>, denn vor Ort können Sie Qualität und Materialien besser beurteilen – das spart oft unnötige Retouren.</li> <li><strong>Probesitzen lohnt sich: </strong>Gerade bei Polstermöbeln wie Sofa oder Sessel hilft nur ausprobieren, um Sitzkomfort und Verarbeitung richtig einschätzen zu können.</li> <li>Beim <strong>Online-Kauf</strong> sollten Sie nicht nur Höhe, Breite und Tiefe beachten, sondern auch die <strong>Materialstärke </strong>prüfen – sie ist ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit.</li> <li>Wenn Möbel nur für kurze Zeit gebraucht werden, lohnt sich das <strong>Mieten </strong>– zum Beispiel für <strong>Büromöbel oder Partyausstattung</strong>.</li> <li>Bevorzugen Sie einfache Möbel ohne unnötige Elektronik.</li> <li>Wer handwerklich gern aktiv ist, kann <strong>aus altem Holz neue Möbel bauen</strong>. Im Internet finden sich hierzu viele Anleitungen.</li> <li>Nachhaltig und kreativ: <strong>Möbel aus Recycling-Materialien</strong> sind eine gute Alternative. Lesen Sie mehr über Möbel aus Pappe oder holen Sie sich <a href="https://www.obi.de/magazin/wohnen/innengestaltung/moebel-selber-bauen/palettenmoebel-ideen">Inspiration für Palettenmöbel</a>.</li> <li>Für den Kaminofen oder das Lagerfeuer ist nur unbehandeltes Holz erlaubt (mehr dazu im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen">UBA-Umwelttipp zu Lagerfeuern</a>). Altes Möbelholz hingegen entsorgen Sie über den Rest- oder Sperrmüll.&nbsp;</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abb21_0.png"> </a> <strong> Bezugsquellen von Klein- und Großmöbeln </strong> Quelle: "Erarbeitung einer Messmethodik zum Umfang der Wiederverwendung von Produkten in Deutschland", Umweltbundesamt, 2024, eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen, Öko-Institut Hintergrund <p><strong>Gesundheit / Luft&nbsp;</strong><br>In unseren Breitengraden verbringen Menschen die meiste Zeit in Innenräumen – sei es zu Hause, bei der Arbeit oder in öffentlichen Einrichtungen. Die Qualität der Raumluft hat daher einen entscheidenden Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ein oft unterschätzter Faktor dabei sind Möbel: durch ihre großen Oberflächen und der verwendeten Materialien können sie über längere Zeit Schadstoffe in die Raumluft abgeben (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte#ausschuss-fur-innenraumrichtwerte-air">Ausschuss für Innenraumrichtwerte</a>). Besonders kritisch ist hierbei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">Formaldehyd</a>, ein flüchtiger Schadstoff, der vor allem in Holzwerkstoffen wie Spanplatten, MDF oder Sperrholz enthalten sein kann. Formaldehyd kann schon in geringen Konzentrationen das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen und Symptome wie Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, oder Konzentrationsstörungen verursachen. Bei hoher oder langfristiger Belastung steht es im Verdacht, krebserregend zu sein.&nbsp;</p> <p><strong>Ressourcen</strong><br>Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände bestehen aus den unterschiedlichsten Materialien. Holz ist ein natürlicher und nachwachsender Rohstoff, der sich besonders gut für Möbel eignet – vorausgesetzt, das Holz stammt aus verantwortlicher Holzwirtschaft. Zertifikate wie FSC, PEFC und Naturland stellen sicher, dass die Wälder, aus denen das Holz stammt, umweltverträglich, naturnah und nachhaltig bewirtschaftet werden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft">nachhaltige Waldwirtschaft</a>).&nbsp;Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.&nbsp;</p> <p><strong>Quellen:&nbsp;</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2503/dokumente/fact_sheet_gebrauchtkauf.pdf">UBA-Factsheet Gebrauchtkauf</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geruchsbeschwerden-in-innenraeumen-auswertung-von">Geruchsbeschwerden in Innenräumen: Auswertung von Daten zu VOC-Vorkommen und Quellensuche</a></li> </ul> </p><p> So richten Sie sich umweltfreundlich und schadstoffarm ein <ul> <li>Achten Sie beim Kauf von Möbeln auf <strong>Umweltsiegel</strong> wie Blauer Engel, EU-Ecolabel oder das Goldene M. Diese stehen für umweltfreundliche und schadstoffarme Möbel.</li> <li>Wählen Sie <strong>zeitloses Design und gute Qualität</strong>. So können Sie Ihre Möbel viele Jahre nutzen.</li> <li>Nutzen Sie <strong>Secondhand-Angebote</strong>. Dies schont Ressourcen und kann auch viel Geld sparen.</li> <li><strong>Pflegen </strong>Sie Ihre Möbel regelmäßig. Das erhält Aussehen und Funktion auf lange Sicht.</li> <li><strong>Reparieren </strong>oder <strong>verschönern </strong>Sie beschädigte Möbel. Ein neuer Anstrich oder Bezug kann viel bewirken.</li> <li>Geben Sie gut erhaltene Möbel weiter. <strong>Spenden oder verkaufen</strong> Sie diese über Plattformen oder soziale Einrichtungen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Wir möchten uns in unseren eigenen vier Wänden wohlfühlen – daran haben Möbel einen großen Anteil. Möbel sind aber in der Regel nicht nur größere Anschaffungen, sondern benötigen bei der Herstellung wertvolle Ressourcen und zum Teil umweltschädliche Materialien. Mit den folgenden Tipps sparen Sie nicht nur Umweltressourcen, sondern stellen auch sicher, dass Sie eine angenehme und gesunde Raumluft in Ihrer Wohnung haben.<br>&nbsp;</p> <p><strong>Umweltfreundliche Möbel erkennen Sie an folgenden Merkmalen:</strong></p> <ul> <li>Hochwertige Möbel sind <strong>langlebig </strong>und können viele Jahre genutzt werden.</li> <li>Sie bestehen aus <strong>umweltschonenden Rohstoffen</strong>, etwa Holz aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern.</li> <li>Sie sind geruchsarm und <strong>frei von Schadstoffen</strong> – gut für Ihre Gesundheit und die Raumluft.</li> <li>Kurze Transportwege und <strong>faire Produktionsbedingungen</strong> sprechen für nachhaltige Herkunft und Herstellung.</li> <li>Möbel, die gut <strong>reparierbar </strong>oder <strong>recycelbar </strong>sind, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.<br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Vertrauenswürdige Umweltsiegel helfen bei der Orientierung:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel (UZ 38 für Möbel aus Holz und UZ 117 Polstermöbel)</a></li> <li><a href="https://eu-ecolabel.de/">EU-Ecolabel für Möbel</a></li> <li><a href="https://www.das-goldene-m.de/de/das-goldene-m">Goldenes M – RAL-Gütezeichen</a></li> <li><a href="https://www.levelcertified.eu/de/level/">Level-Zertifikat</a></li> </ul> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können einen aktiven Beitrag leisten, indem Sie beim Kauf von Möbeln auf vertrauenswürdige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label#top-umweltsiegel-kennen-und-beachten">Umweltsiegel</a> achten. Empfehlenswert sind Möbel, die mit anerkannten Umweltzeichen (Blauen Engel, EU-Ecolabel, Goldenes M - RAL Gütezeichen, Level-Zertifikat) ausgezeichnet sind. Diese Siegel haben strenge Standards und hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften.&nbsp;<br>Möbel mit diesen Siegeln sind eine gute Wahl, da sie garantieren, dass Produkte hochwertig und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltfreundlich sind. Es werden die Materialwahl, Schadstoffe, Recyclingfähigkeit und Qualität berücksichtigt. So enthalten zum Beispiel Möbel, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, keine gefährlichen Stoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> oder Flammschutzmittel. &nbsp;</p> <p>Grundsätzlich gilt: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/240506_uba_rg_gesund_und_umweltfreundlich_einrichten_rz.pdf">Wählen sie möglichst emissionsarme Möbel und Einrichtungsgegenstände.</a> Das schützt nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die ihrer Familie und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.</p> <p>Bei <strong>Holzmöbeln </strong>gilt, sofern keine Möbel mit den oben genannten Umweltzeichen erhältlich sind:</p> <ul> <li>Bevorzugen Sie<strong> Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft</strong>, möglichst aus Deutschland oder Europa.</li> <li>Achten Sie auf <strong>Holzsiegel </strong>wie <a href="https://www.fsc-deutschland.de/"><strong>FSC</strong></a>, <a href="https://www.pefc.de/"><strong>PEFC</strong></a>, <a href="https://www.naturland.de/de/"><strong>Naturland</strong></a><strong> </strong>oder <a href="https://www.holz-von-hier.eu/"><strong>Holz von Hier</strong></a> – sie garantieren ökologische und soziale Standards.</li> <li><strong>Einheimische Holzarten</strong> wie Fichte, Eiche, Lärche und die in Mitteleuropa etablierte Douglasie sind besonders empfehlenswert. Die Douglasie gilt zudem als sehr robust und langlebig.</li> </ul> <p>Auch <strong>Möbel aus Recyclingmaterialien</strong> sind eine nachhaltige Wahl.</p> <p><strong>Zeitloses Design und gute Qualität: </strong>Sogenannte "Fast Furniture" – also billige Möbel, die schnell gekauft und ebenso schnell wieder entsorgt werden – belasten die Umwelt. Achten Sie deshalb beim Möbelkauf auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und Langlebigkeit. Möbel aus hochwertigen Materialien, die stabil und gut verarbeitet sind, halten oft viele Jahre – und sehen dabei auch nach langer Zeit noch gut aus. So ist z.&nbsp;B. die Materialstärke ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit von Möbelstücken. Besonders bei gebrauchten Sofas und Sesseln lohnt ein genauer Blick: Die Qualität des Schaumpolsters ist entscheidend für Komfort und Langlebigkeit. Achten Sie darauf, dass die Sitzfläche ein Raumgewicht von mindestens 35 kg/m³ hat, die Rückenlehne sollte bei mindestens 28 kg/m³ liegen.</p> <p>Auch die Bezüge spielen eine wichtige Rolle. Hochwertige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>- oder Lederbezüge sind nicht nur langlebiger, sondern oft auch umwelt- und gesundheitsschonender – etwa, wenn sie frei von schädlichen Chemikalien sind oder aus nachhaltiger Herstellung stammen.<br>Zeitloses Design, eine vielseitige Nutzung oder ein modularer Aufbau sorgen außerdem dafür, dass Sie ein Möbelstück flexibel einsetzen und an neue Wohnsituationen anpassen können. So sparen Sie Geld, Ressourcen und vermeiden unnötigen Müll.</p> <p><strong>Secondhand-Angebote clever nutzen:</strong> Möbel müssen nicht immer neu sein – in Kleinanzeigenportalen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder bei Vintage- und Antiquitätengeschäften finden Sie oft gut erhaltene Stücke . Secondhand-Möbel sind meist nicht nur günstiger, sondern schonen auch die Umwelt, weil keine neuen Ressourcen verbraucht werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DIY-Stuhl_glebzter_AdobeStock_1620763023.jpeg"> </a> <strong> Möbel im neuen Glanz </strong> <br> <p>Durch regelmäßige Aufarbeitung und die richtige Pflege verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Holzstücke deutlich.</p> Quelle: glebzter / AdobeStock </p><p> <p><strong>Mit der richtigen Pflege bleiben Möbel länger schön: </strong>Wie lange ein Möbelstück hält, hängt nicht nur von der Qualität, sondern auch von der richtigen Pflege ab. Wer seine Möbel gut behandelt, kann ihre Lebensdauer deutlich verlängern. Dabei ist die Art der Pflege von der Oberfläche abhängige. Vollholzmöbel sollten regelmäßig mit einem weichen, leicht feuchten Tuch abgewischt werden. Eine gelegentliche Behandlung mit geeigneten Ölen oder Wachsen hilft, das Holz zu schützen und schön zu erhalten. Lackierte oder beschichtete Holzoberflächen sind pflegeleichter. Hier reicht ein feuchtes Tuch oder ein Wischleder zur Reinigung. Wichtig: Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger, vor allem keine chlorhaltigen Mittel oder Lösungsmittel wie Aceton oder Reinigungsbenzin – sie können die Oberfläche beschädigen und sind oft gesundheitsschädlich.</p> <p>Weitere Tipps rund ums umweltfreundliche Putzen und Renovieren finden Sie im entsprechenden UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/reinigung-im-haushalt">"Reinigung im Haushalt"</a> sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesund-umweltfreundlich-renovieren">UBA-Broschüre "Gesund und umweltfreundlich renovieren"</a>.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren statt wegwerfen</strong></a><strong> und kreativ neugestalten: </strong>Kleinere Schäden an Möbeln müssen kein Grund zum Wegwerfen sein. Oft lässt sich ein wackelndes Stuhlbein festziehen, eine lose Schublade reparieren oder eine beschädigte Fläche ausbessern. Wer selbst Hand anlegt oder eine Reparatur in Auftrag gibt, spart Ressourcen – und verlängert die Lebensdauer des Möbelstücks. Auch eine Neugestaltung kann Wunder wirken: Ein frischer Bezug für das alte Sofa, ein neuer Lampenschirm oder ein Anstrich in moderner Farbe – solche einfachen Maßnahmen machen aus Alt wieder neu.</p> <p><strong>Was tun mit ausgedienten Möbeln?</strong> Rund 3,6 Millionen Tonnen Möbel werden jedes Jahr in Deutschland neu gekauft – viele davon landen nach kurzer Nutzung auf dem Sperrmüll. Dabei sind viele alte Stücke noch viel zu schade für die Entsorgung. Noch brauchbare Möbel können Sie spenden, verschenken oder verkaufen – zum Beispiel über Kleinanzeigen, Second-Hand-Plattformen, Sozialkaufhäuser oder Umsonst-Läden.&nbsp;<br>Nur wirklich kaputte Möbel gehören auf den Sperrmüll. Ist ein Möbelstück nicht mehr zu retten, kann es in der Regel kostenlos bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei der kommunalen Abfallberatung.<br>Elektronisch ausgestattete Alt-Möbel sollten Sie möglichst demontieren und die Elektrobauteile ordnungsgemäß entsorgen. &nbsp;Infos zur richtigen Entsorgung von Elektroschrott finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">hier</a>.&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevorzugen Sie <strong>lokale Möbelgeschäfte</strong>, denn vor Ort können Sie Qualität und Materialien besser beurteilen – das spart oft unnötige Retouren.</li> <li><strong>Probesitzen lohnt sich: </strong>Gerade bei Polstermöbeln wie Sofa oder Sessel hilft nur ausprobieren, um Sitzkomfort und Verarbeitung richtig einschätzen zu können.</li> <li>Beim <strong>Online-Kauf</strong> sollten Sie nicht nur Höhe, Breite und Tiefe beachten, sondern auch die <strong>Materialstärke </strong>prüfen – sie ist ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit.</li> <li>Wenn Möbel nur für kurze Zeit gebraucht werden, lohnt sich das <strong>Mieten </strong>– zum Beispiel für <strong>Büromöbel oder Partyausstattung</strong>.</li> <li>Bevorzugen Sie einfache Möbel ohne unnötige Elektronik.</li> <li>Wer handwerklich gern aktiv ist, kann <strong>aus altem Holz neue Möbel bauen</strong>. Im Internet finden sich hierzu viele Anleitungen.</li> <li>Nachhaltig und kreativ: <strong>Möbel aus Recycling-Materialien</strong> sind eine gute Alternative. Lesen Sie mehr über Möbel aus Pappe oder holen Sie sich <a href="https://www.obi.de/magazin/wohnen/innengestaltung/moebel-selber-bauen/palettenmoebel-ideen">Inspiration für Palettenmöbel</a>.</li> <li>Für den Kaminofen oder das Lagerfeuer ist nur unbehandeltes Holz erlaubt (mehr dazu im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen">UBA-Umwelttipp zu Lagerfeuern</a>). Altes Möbelholz hingegen entsorgen Sie über den Rest- oder Sperrmüll.&nbsp;</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abb21_0.png"> </a> <strong> Bezugsquellen von Klein- und Großmöbeln </strong> Quelle: "Erarbeitung einer Messmethodik zum Umfang der Wiederverwendung von Produkten in Deutschland", Umweltbundesamt, 2024, eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen, Öko-Institut </p><p> Hintergrund <p><strong>Gesundheit / Luft&nbsp;</strong><br>In unseren Breitengraden verbringen Menschen die meiste Zeit in Innenräumen – sei es zu Hause, bei der Arbeit oder in öffentlichen Einrichtungen. Die Qualität der Raumluft hat daher einen entscheidenden Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ein oft unterschätzter Faktor dabei sind Möbel: durch ihre großen Oberflächen und der verwendeten Materialien können sie über längere Zeit Schadstoffe in die Raumluft abgeben (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte#ausschuss-fur-innenraumrichtwerte-air">Ausschuss für Innenraumrichtwerte</a>). Besonders kritisch ist hierbei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">Formaldehyd</a>, ein flüchtiger Schadstoff, der vor allem in Holzwerkstoffen wie Spanplatten, MDF oder Sperrholz enthalten sein kann. Formaldehyd kann schon in geringen Konzentrationen das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen und Symptome wie Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, oder Konzentrationsstörungen verursachen. Bei hoher oder langfristiger Belastung steht es im Verdacht, krebserregend zu sein.&nbsp;</p> <p><strong>Ressourcen</strong><br>Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände bestehen aus den unterschiedlichsten Materialien. Holz ist ein natürlicher und nachwachsender Rohstoff, der sich besonders gut für Möbel eignet – vorausgesetzt, das Holz stammt aus verantwortlicher Holzwirtschaft. Zertifikate wie FSC, PEFC und Naturland stellen sicher, dass die Wälder, aus denen das Holz stammt, umweltverträglich, naturnah und nachhaltig bewirtschaftet werden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft">nachhaltige Waldwirtschaft</a>).&nbsp;Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.&nbsp;</p> <p><strong>Quellen:&nbsp;</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2503/dokumente/fact_sheet_gebrauchtkauf.pdf">UBA-Factsheet Gebrauchtkauf</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geruchsbeschwerden-in-innenraeumen-auswertung-von">Geruchsbeschwerden in Innenräumen: Auswertung von Daten zu VOC-Vorkommen und Quellensuche</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Abfälle privater Haushalte

<p> <p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p> </p><p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p> Nur geringer Rückgang beim Hausmüll <p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p> <p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p> <p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252&nbsp;kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p> <strong> Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte </strong> Quelle: <p>Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.pdf">Diagramm als PDF (248,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,76 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zu viel biologische Abfälle im Restmüll <p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/81249">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p> <p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p> <p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p> </p><p> Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen <p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p> <p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p> <p>Im Jahr 2023 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp&nbsp;<a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2025 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 16 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 17 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft.&nbsp;</p> <p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle in allen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p> <p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p> </p><p> Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt? <p>Zum einen belasten Lebensmittel das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen. Lebensmittelverluste und -abfälle verursachen 8-10 % der weltweiten Treibhausgas-Emissionen - fast das Fünffache der Gesamtemissionen des Luftfahrtsektors. Dies geschieht, während 783 Millionen Menschen hungern und ein Drittel der Menschheit von <a href="https://www.unep.org/resources/publication/food-waste-index-report-2024">Ernährungsunsicherheit</a> betroffen ist.</p> <p>Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Newsletter Zero Waste, Nr. 29

Rund 31.000 Personen haben zwischen Juni und August 2025 an der Befragung „Sauberkeit und Ordnung in Berlin“ teilgenommen. Die Senatskanzlei hat die Ergebnisse nun veröffentlicht, sie sollen helfen, Maßnahmen der Zielvereinbarung „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“ methodisch anzupassen. Die Ergebnisse zeigen: Die Mehrheit der Befragten ist mit der Sauberkeit im eigenen direkten Wohnumfeld zufrieden. Die Zufriedenheit sinkt jedoch mit Blick auf die weitere Wohngegend. Als größte Probleme nennen die Befragten kleine Müllstücke wie Kronkorken, Zigarettenkippen oder Glasscherben, in einigen Gebieten auch Sperrmüll. Der Senat reagiert bereits mit Schwerpunktkontrollen, angepassten Standorten für Abfalleimer und fortgesetzten Kieztagen von Bezirken und BSR. Darüber hinaus lassen sich illegale Müllablagerungen über die App „Ordnungsamt Online“ melden. Zu den Ergebnissen Zur Pressemitteilung Weitere Informationen zur Stadtsauberkeit in Berlin Beim Runden Tisch in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kamen im Juni Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um Lösungen gegen Einweg-To-Go-Verpackungen zu entwickeln. „Überquellende Müllkörbe sind kein Schönheitsfehler, sondern ein deutliches Warnsignal“, erklärte Umweltsenatorin Ute Bonde. Anlass ist auch die ab August 2026 greifende EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Im Fokus standen der Ausbau von Mehrwegsystemen, bessere Rückgabemöglichkeiten und mögliche ökonomische Anreize. Der Runde Tisch soll einen konkreten Plan mit aufeinanderfolgenden Schritten zur Reduzierung von Einwegverpackungsabfällen vorbereiten. Weitere Gespräche sollen folgen. Beteiligt waren unter anderem die BSR, Grün Berlin, die IHK Berlin, der Verband DEHOGA, die Deutsche Umwelthilfe, der Mehrwegverband Deutschland sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Gastronomie und Handel. Zur Pressemitteilung Jährlich landen in Deutschland rund 435 Millionen Pizzakartons im Müll. Wegen Fettrückständen sind sie oft nicht recycelbar und werden verbrannt. Genau hier setzt das Projekt „Frag nach Mehrweg – Pizza Edition” an: Im Auftrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt der Zero Waste Berlin e. V. Pizzerien beim Umstieg auf Mehrwegboxen und macht das Thema im Kiez sichtbar – durch öffentliche Aktionstage, Rabattaktionen und eine Social-Media-Kampagne. Nachdem das Pilotprojekt 2025 erfolgreich zeigen konnte, dass Mehrweg bei Pizza im Kiezalltag funktioniert, wird das Projekt 2026 fortgesetzt und ausgeweitet. Das Timing passt: Ab Februar 2028 wird ein eigenes Mehrwegangebot für Pizza-to-go durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Pizzerien ohnehin zur Pflicht. Mehr Informationen zum Projekt Zum Abschlussbericht des Pilotprojektes Berlin macht die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung erneut zum Schwerpunktthema und beteiligt sich mit einem stadtweiten Aktionstag an der bundesweiten Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“. Im vergangenen Jahr zählte Berlin mit über 44 Aktionen zu den aktivsten Städten bundesweit, daran soll nun angeknüpft werden. Jährlich landen in Deutschland über 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall, viele davon noch genießbar. Der Aktionstag am 30. September steht daher unter dem Motto „Alles auf den Zettel!“ und dreht sich um bewusste Planung, vom Einkaufszettel bis zur Resteverwertung. Wer eine eigene Aktion plant, kann diese bis zum 10. September 2026 beim Ernährungsteam der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz einreichen. Alle Aktionen werden auf der bundesweiten Aktionskarte veröffentlicht. Mehr Informationen zum Berliner Aktionstag und zur Einreichung eigener Aktionen Mehr Informationen zur bundesweiten Aktionswoche Im Einkaufszentrum ALEXA wurden im Juni die Gewinner des Berliner Plakatwettbewerbs für Kinder unter dem diesjährigen Motto „Gemeinsam Wertstoffe retten – so gestalten wir die Zukunft” gefeiert. Den ersten Platz holten Alex (12) und Emil (11) von der Comenius-Schule mit einem Plakat zur Mülltrennung, das über den Sommer auf zahlreichen Wall-Werbeflächen zu sehen war. Insgesamt gingen 1.093 Plakate von 1.558 Kindern aus allen zwölf Bezirken ein. Der seit 2014 jährlich von „WirBERLIN” veranstaltete Wettbewerb wird über Spenden der Wettbewerbspartner und -partnerinnen finanziert, unter anderem Wall, der BBBank, der BSR, dem Zoo Berlin und in diesem Jahr auch Alba Berlin. Die Ausschreibung für den nächsten Plakatwettbewerb startet voraussichtlich im Februar 2027. Mehr Informationen und zur Ansicht der besten Plakate Vom 13. bis 15. November verwandelt LOOPTOPIA Berlin mit über 50 dezentralen Veranstaltungen in eine Stadt der Kreislaufwirtschaft. Initiativen, Unternehmen, Werkstätten, Kulturorte, Spätis und Bildungseinrichtungen zeigen, wie Reparieren, Tauschen, Teilen und Wiederverwenden im Alltag funktionieren. Nach der Eröffnung am 13. November können am 14. und 15. November alle mitmachen, die ein passendes Programmformat einbringen möchten, von Workshops über Vorträge bis zu Kunstaktionen. Als gemeinsames Ziel will LOOPTOPIA mindestens 300 Produkte vor der Entsorgung retten. Das Projekt wird von Circular Berlin organisiert und von zahlreichen Berliner Institutionen gefördert und unterstützt, unter anderem von Berlin Partner, der Zero-Waste-Agentur und der Stiftung Naturschutz Berlin. Weitere Informationen Was brauchen zirkuläre Städte, um Wirkung zu entfalten? Die erste internationale re-VISION: Circular Cities Conference 2026 der Zero-Waste-Agentur in Berlin bringt Politik, Verwaltung, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Angekündigt sind eine Keynote von Prof. Dr. Maja Göpel, ein Panel „Circular Cities in Action“, Best-Practice re-SESSIONS, praxisnahe re-LABS und viel Raum für Austausch und konkrete nächste Schritte. Eckdaten: re-VISION: Circular Cities Conference 2026 Shaping Urban Transformation for Resource Resilience Datum: 26. November 2026 Uhrzeit: 9 bis 18 Uhr Veranstaltungsort: Berlin, Location wird noch bekanntgegeben Alle Informationen zur Teilnahme und Beteiligungsmöglichkeiten bei den re-LABS Im November 2026 finden zum dritten Mal die Zero Waste Aktionswochen in Berlin statt. Stadtweit sollen gute Beispiele sichtbar werden, die zeigen, wie Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft im Alltag funktionieren. Der Aktionszeitraum läuft vom 2. bis 29. November 2026 . Die Anmeldung ist bereits möglich. Mehr Informationen zu den Aktionswochen und zur Anmeldung einer eigenen Aktion Seit dem 31. Juli haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Reparatur. Hersteller bestimmter Produktgruppen wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Smartphones und Staubsauger müssen Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten und Ersatzteile vorhalten. Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl das üblich wäre, gilt dies als Sachmangel. Neu ist auch: Wer sein Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, statt es umzutauschen, bekommt ein Jahr zusätzliche Gewährleistung. Und wer die Reparatur selbst in die Hand nehmen möchte, hat Anspruch auf Ersatzteile und Werkzeug zu angemessenen Preisen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires nicht mehr vernichten. Stattdessen sollen die Produkte weiterverkauft, gespendet, wiederverwendet oder recycelt werden. Parallel gilt eine Offenlegungspflicht, die über Textilien hinausgeht und auch Elektrogeräte und Spielzeug umfasst: Unternehmen müssen veröffentlichen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen und aus welchen Gründen. Für mittlere Unternehmen greifen die Regelungen ab Juli 2030, kleine Unternehmen sind ausgenommen. Beide Regelungen gehen auf die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) zurück und sind Teil der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklearer Sicherheit Vertiefte Informationen zu beiden Regelungen (Umweltbundesamt) Überblick über die Ökodesign-Verordnung (Umweltbundesamt) 10. Internationaler Cradle to Cradle Congress am 17. und 18. September in Berlin Seit 2014 ist der Internationale Cradle to Cradle (C2C) Congress mit rund 1.000 Teilnehmenden eine Plattform für C2C-Lösungen. 2026 findet die zehnte Ausgabe in Berlin statt. Am ersten Tag stehen unter anderem die internationale Zusammenarbeit, politische Strategien sowie die Cradle to Cradle Electronics Initiative im Fokus, die Elektronik von Grund auf kreislauffähig gestalten soll. Am zweiten Tag widmen sich parallele Foren Themen wie öffentlicher Beschaffung, zirkulärem Bauen, Textilien und Kunststoffrecycling. Datum: 17 und 18. September 2026 , ganztägig Ort: TU Berlin, Mathematikgebäude MA, Straße des 17. Juni 136, 10623 Berlin Mehr Informationen Direkt zum Programm

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Abfallaufkommen nach Art der Entsorgung und Abfallart

Statistische Angaben zum kommunalen Abfallaufkommen in der Landeshauptstadt Stuttgart seit 1990. Der Datensatz umfasst alle von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erfassten Abfälle (u. a. Haus- und Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle, Wertstoffe, Klärschlämme) und stellt diese sowohl nach Abfallarten als auch nach Art der Entsorgung (stofflich, biologisch, thermisch) dar. Die Daten beziehen sich auf das jährliche Gesamtaufkommen einschließlich der Primärabfälle vor Verwertung und Behandlung. Die Auswertung basiert auf Meldungen und aggregierten Daten des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) sowie auf Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und wird in der Regel jährlich fortgeschrieben. Die Veröffentlichung dient der Umweltberichterstattung, der Analyse von Entsorgungsstrukturen sowie der Planung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 16. August 2005. Bei der Nutzung ist zu beachten, dass Änderungen in der Abfalldefinition, Erfassungsmethodik oder Entsorgungswegen die Vergleichbarkeit über die Zeit beeinflussen können.

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Bundesländer, Jahre

Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Sauberes Berlin

Bild: SenMVKU (KI-generiert) Stadtsauberkeit Was tun gegen Sperrmüll im Kiez? Hier erfahren Sie, welche Regeln gelten, wie Sie Ihren Müll richtig entsorgen – und warum falsches Abstellen jetzt richtig teuer wird. Weitere Informationen Bild: BSR Daten und Fakten Hier finden Sie Zahlen zur Stadtsauberkeit und deren Bewertung und Einordnung. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Was das Land Berlin gegen Vermüllung und Verschmutzung unternimmt Hier finden Sie Strategien, Maßnahmen und Best Practices. Weitere Informationen Bild: BSR / Amin Akhtar Straßenreinigung Alle Informationen zu den Grundlagen der Straßenreinigung im Land Berlin. Weitere Informationen Bild: licht75 - Fotolia.com Winterdienst Alle Informationen zu den Grundlagen des Winterdienstes im Land Berlin. Weitere Informationen

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Deutschland, Jahre,Abfallarten

Siedlungsabfälle Abfallbilanzen Abfallbilanz 2023 - Feste kommunale Abfälle Abfallbilanz 2023 - Wertstoffe Abfallbilanz 2023 - Bioabfälle Abfallbilanz 2023 - Nachweispflichtige Abfälle Unterlagen zur Abfallbilanz 2023 und zu Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen Klärschlamm Bioabfälle

Hier erhalten sie Informationen zum Aufkommen und zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Neben der Abfallbilanz werden spezielle Wertstoffarten detaillierter betrachtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung. Das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt wertet diese Informationen aus und veröffentlicht eine Gesamtbilanz. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr auf demselben Niveau. Aufkommen insgesamt: 426.596 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen: 196 kg/Einwohner Die durchschnittliche Aufkommensmenge an Hausmüll pro Einwohner für Sachsen-Anhalt lag im Jahr 2023 bei rund 142 kg. Hier gab es große Unterschiede zwischen den einzelnen Entsorgungsgebieten, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2022 um rund 2 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle):                                         289.609 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle):                  132,8 kg/Einwohner Bei der Fraktion PPK setzt sich der abnehmende Trend in den Aufkommensmengen seit 2021 fort. Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt ist nach der erheblichen Abnahme im Jahr 2022 im Jahr 2023 wieder um rund 4 kg/Einwohner angestiegen. Aufkommen Bioabfälle insgesamt: 257.000 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle: 118 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen sowie die Beseitigung auf ober- und untertägigen Deponien. Rund 80 % der 2023 in Sachsen-Anhalt entsorgten 1.998.602 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 55 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 bietet die Abfallbilanz 2023, welche auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Weiterleitung zur Abfallbilanz 2023 (PDF, barrierefrei) Weiterleitung zu den Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 10 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Hier können Sie eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme als PDF-Datei öffnen . Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann über diesen Link geöffnet werden . Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Klärschlamm ist der bei der Reinigung von kommunalem Abwasser insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen anfallende Schlamm. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. In der Kläranlage erfolgt die Behandlung des Schlammes in verschiedenen Verfahrensschritten solange, bis die Beschaffenheit für den jeweiligen Entsorgungsweg erreicht ist. In Sachsen-Anhalt werden 220 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Stand 2020) betrieben und es fallen pro Jahr ca. 53.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Die Größenklassen (GK) ergeben sich aus den angeschlossenen Einwohnerwerten (EW). An die Abwasserbehandlungsanlagen GK 4b und GK 5 sind mehr als 50.000 EW angeschlossen. Somit sind diese Anlagen von der Änderung der AbfKlärV betroffen. Im Jahr 2020 wurde 26.857 t TM Klärschlamm, der auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt angefallen ist, thermisch entsorgt. Dem folgt die Kompostierung des Klärschlamms mit 14.300 t TM Klärschlamm und die direkte Ausbringung in der Landwirtschaft mit 10.057 t TM Klärschlamm. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen in Deutschland in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2029 Pflicht. Die Phosphorrückgewinnung geht mit einer umfangreichen Einschränkung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken einher. Im Land Sachsen-Anhalt – wie auch in anderen Bundesländern – werden sich daraus neue Strukturen für die Verwertungswege von Klärschlämmen ergeben. Das Landesamt für Umweltschutz ließ in den Jahren 2021/2022 den aktuellen Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung innerhalb eines Projektes erfassen sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt prognostizieren. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt – Stand und Prognose 2022“ vorgestellt. Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) Bei Bioabfällen handelt es sich gemäß der Begriffsbestimmung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) um biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gasstätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel, mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) liefert in § 2 Abs. 1 eine Definition. Danach handelt es sich um Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen und Enzyme abgebaut werden können. In Anhang 1 der BioAbfV sind die Abfälle, welche unter die o.g. Definition fallen detailliert aufgelistet. Seit 2015 sind überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Umsetzung dieser Pflicht erfolgt durch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den entsprechenden Abfallsatzungen. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits die Pflicht-Biotonne weitestgehend etabliert. Eine ausführliche Darstellung der Mengen für Biogut aus der Biotonne, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen findet sich in der Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2022 wurden rund 135.000 t an Biogut über die Biotonne gesammelt, daraus ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von 62 kg Biotonnenabfälle pro Einwohner. Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt weitestgehend innerhalb von Sachsen-Anhalt. Bisher werden etwa 64 % der Bioabfälle kompostiert und nur 29 % in Vergärungsanlagen behandelt. Daraus lässt sich rückschließen, dass in Sachsen-Anhalt noch erhebliche Potenziale zur Stärkung der höherwertigen Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste) von Bioabfällen bestehen. Durch eine gesteigerte Getrenntsammlung in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung von Bioabfällen würde eine konsistente Ausschöpfung der erschließbaren Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung bewirken. Die höherwertige Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste kombiniert die Stärken beider Verfahren und bietet gegenüber der Erfassung der Bioabfälle im Restabfall und der damit (in den meisten Fällen) einhergehenden thermischen Verwertung sowie der reinen Kompostierung, insbesondere in ökologischer Hinsicht, entscheidende Vorteile. Im Vergleich zur herkömmlichen Strategie der Bioabfallbehandlung reduziert sie Treibhausgasemissionen, ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, erhält Nährstoffe effizient, fördert den Humusaufbau nachhaltig und schont natürliche Ressourcen. Weiterhin kann eine Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bioökonomie darstellen. Das Landesamt für Umweltschutz ließ im Jahr 2024 innerhalb des Projektes „Klimaschutz und Ressourcenschonung durch die Steigerung der Verwertung biogener Abfälle in Sachsen-Anhalt –Bioökonomie-“ das Potenzial der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens, der Entsorgung und die ökologischen Aspekte ermitteln. Die Ergebnisse werden in dem Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“ vorgestellt. Der Bericht dient als Erkenntnisquelle für die zuständigen Institutionen bei der zukünftigen Planung der Bioabfallbehandlung. Hier können Sie den Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“(pdf-Dokument) öffnen. Letzte Aktualisierung: 19.06.2025

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