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s/spieplatz/Spielplatz/gi

Grünanlagenbestand Berlin (einschließlich der öffentlichen Spielplätze)

Die Karte des Berliner Grünanlagenbestandes enthält die überwiegend von den bezirklichen Gartenämtern gepflegten öffentlichen Grünanlagen einschließlich der nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten Grün- und Erholungsanlagen. Dazu gehören auch die öffentlichen Spielplätze, die in der Karte gelb dargestellt sind. Zu den einzelnen Grünanlagen in der Karte sind für einen Großteil der Flächen Sachdaten vorhanden. Andere Grünflächenkategorien wie Grünflächen auf gewidmetem öffentlichem Straßenland (einschließlich gärtnerisch begrünter Stadtplätze), Grünflächen auf Friedhöfen, in Kleingartenanlagen, an öffentlichen Gebäuden, Freiflächen an Schulen, Kindertagesstätten und Bädern sowie Sportflächen inkl. Rahmengrün sind in der Karte in der Regel nicht dargestellt. Die grafischen Daten der Karte sowie die der Karte hinterlegten Sachdaten werden von den bezirklichen Gartenämtern erstellt und laufend aktualisiert. Die hier im Rahmen des Internetauftritts "Stadtgrün" zur Verfügung gestellte Karte beruht auf den bezirklichen Daten und wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mindestens einmal jährlich aktualisiert. Das genaue und aktuelle Verzeichnis der gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen kann bei den bezirklichen Gartenämtern eingesehen werden.

Digitales Baumkataster Münster

<p>Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit pflegt alle Bäume auf städtischen Flächen. Sie stehen vorwiegend in Park- und Grünanlagen, entlang von Straßen und Wegen, auf Spielplätzen und Schulhöfen, in Kindertageseinrichtungen und natürlich im Wald. Insgesamt werden rund 100.000 Einzelbäume baumpflegerisch betreut. Knapp die Hälfte der Baum-Standorte davon ist digital erfasst und in diesem Datensatz enthalten.</p> <p>Dieser Datensatz enthält für einen Teil der städtischen Bäume die Information über: Geokoordinaten des Baumes und Art des Baumes (im Datensatz steht jeweils der lateinische Name der Baumgruppe).</p> <p>Bitte beachten Sie, dass es im Stadtgebiet auch viele Bäume auf privaten Flächen gibt, oder Bäume, die vermeintlich auf öffentlichen Flächen stehen, aber in anderen Zuständigkeitsbereichen liegen (z.B. Straßen.NRW, Land NRW, Deutsche Bahn). Informationen zu solchen nicht-städtischen Baumstandorten sind in diesem Datensatz nicht enthalten.<br /> <br /> Weiterhin ist die digitale Erfassung der städtischen Bäume außerhalb des Promenadenringes noch nicht abgeschlossen, weswegen dieser Datensatz im Bereich außerhalb des Promenadenringes noch nicht alle Bäume enthält.<br /> <br /> Die Daten spiegeln den folgenden Stand wieder:<br /> - Innerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2020<br /> - Außerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2017, unvollständig</p>

WMS 100 Jahre Stadtgruen

WMS (Web Map Service) mit Themen zu 100 Jahre Stadtgrün Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man in einer interaktiven Karte z.T. anklicken kann. In einem Pop-Up-Fenster liefert ein Bild und ein Kurztext weitere Informationen und ein Link leitet auf eine ausführliche Artikel-Seite weiter. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Teilbebauungsplan TB 710 Hamburg

Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 301, Planbezirk: Kinderspielplatz am Luruper Weg

Digitaler Grünplan / Kataster der öffentlichen Grünanlagen

Informationen über alle geführten Grünarten - Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Kleingärten, Dauerkleingärten, Schutzgrün, Sportplätze und Friedhöfe. Wesentliche Datenfelder: Eindeutige Identifikationsnummer (IDNR), Grünart, Belegenheit, Flächengröße, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil und Eigentum/Verwaltungsvermögen. Aktualisierungsrhythmus (quartalsweise): 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.

Spielplätze Hamburg

Eine Auswahl an beliebten Spielplätzen in Hamburg. Einige der ausgewählten Spielplätze sind mit einem Link auf eine Hintergrundseite auf www.hamburg.de verknüpft, auf der der jeweilige Spielplatz ausführlich beschrieben und mit Fotos dargestellt wird. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/go/spielplaetze

Digitales Baumkataster Münster

<p>Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit pflegt alle Bäume auf städtischen Flächen. Sie stehen vorwiegend in Park- und Grünanlagen, entlang von Straßen und Wegen, auf Spielplätzen und Schulhöfen, in Kindertageseinrichtungen und natürlich im Wald. Insgesamt werden rund 100.000 Einzelbäume baumpflegerisch betreut. Knapp die Hälfte der Baum-Standorte davon ist digital erfasst und in diesem Datensatz enthalten.</p> <p>Dieser Datensatz enthält für einen Teil der städtischen Bäume die Information über: Geokoordinaten des Baumes und Art des Baumes (im Datensatz steht jeweils der lateinische Name der Baumgruppe).</p> <p>Bitte beachten Sie, dass es im Stadtgebiet auch viele Bäume auf privaten Flächen gibt, oder Bäume, die vermeintlich auf öffentlichen Flächen stehen, aber in anderen Zuständigkeitsbereichen liegen (z.B. Straßen.NRW, Land NRW, Deutsche Bahn). Informationen zu solchen nicht-städtischen Baumstandorten sind in diesem Datensatz nicht enthalten.<br /> <br /> Weiterhin ist die digitale Erfassung der städtischen Bäume außerhalb des Promenadenringes noch nicht abgeschlossen, weswegen dieser Datensatz im Bereich außerhalb des Promenadenringes noch nicht alle Bäume enthält.<br /> <br /> Die Daten spiegeln den folgenden Stand wieder:<br /> - Innerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2020<br /> - Außerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2017, unvollständig</p>

Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.

Umrisse der städtischen Grünflächen

<p>Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreut mehr als 960 ha städtisches Grün. Diese Grünflächen werden in unterschiedlichen Kategorien aufgeteilt (Öffentliche Grünflächen, Spielplätze, Rad- und Wanderwege, Ausgleichsflächen, etc).<br /> <br /> Dieser Datensatz enthält die Umrisse der städtischen Grünflächen sowie jeweils die zugehörige Kategorie (im Datensatz als "Objektart" bezeichnet).<br /> <br /> Liste der Objektarten:</p> <pre> 01 Grünfläche 02 Spielplatz 03 Radwanderweg 34 Reitweg 04 Ausgleichsfläche 05 Verkehrsgrün 06 Schule 07 Kindergarten 08+09 Sonstige Flächen 10 Neue Fläche</pre>

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932

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