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s/spieplatz/Spielplatz/gi

WMS 100 Jahre Stadtgruen

WMS (Web Map Service) mit Themen zu 100 Jahre Stadtgrün Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man in einer interaktiven Karte z.T. anklicken kann. In einem Pop-Up-Fenster liefert ein Bild und ein Kurztext weitere Informationen und ein Link leitet auf eine ausführliche Artikel-Seite weiter. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Digitaler Grünplan / Kataster der öffentlichen Grünanlagen

Informationen über alle geführten Grünarten - Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Kleingärten, Dauerkleingärten, Schutzgrün, Sportplätze und Friedhöfe. Wesentliche Datenfelder: Eindeutige Identifikationsnummer (IDNR), Grünart, Belegenheit, Flächengröße, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil und Eigentum/Verwaltungsvermögen. Aktualisierungsrhythmus (quartalsweise): 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.

Badegewässer Infrastruktur

Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)

Umrisse der städtischen Grünflächen

<p>Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreut mehr als 960 ha städtisches Grün. Diese Grünflächen werden in unterschiedlichen Kategorien aufgeteilt (Öffentliche Grünflächen, Spielplätze, Rad- und Wanderwege, Ausgleichsflächen, etc).<br /> <br /> Dieser Datensatz enthält die Umrisse der städtischen Grünflächen sowie jeweils die zugehörige Kategorie (im Datensatz als "Objektart" bezeichnet).<br /> <br /> Liste der Objektarten:</p> <pre> 01 Grünfläche 02 Spielplatz 03 Radwanderweg 34 Reitweg 04 Ausgleichsfläche 05 Verkehrsgrün 06 Schule 07 Kindergarten 08+09 Sonstige Flächen 10 Neue Fläche</pre>

Mauerpark

Bis 2027 werden die ursprünglichen Flächen des Mauerparks und angrenzende Areale gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern saniert und weiterentwickelt. Ziel ist es, die stark beanspruchte Grünfläche klimaangepasst aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Dabei werden bestehende Nutzungen und die umgebenden Stadtkieze berücksichtigt. Für die Qualifizierung stehen rund 16 Mio. Euro aus dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bereit. Aktuelle Entwicklungen: Projekt-Ticker Kurzübersicht Bilder-Galerie Der Mauerpark ist eine lebendige und über Berlin hinaus bekannte Grünanlage. Kaum ein Park wird so mit dem Berliner Lebensgefühl verbunden wie der Mauerpark. An den Wochenenden im Sommer nutzen mehrere Zehntausend Menschen den Park. Durch seine besondere stadtkulturelle Identität und nicht zuletzt aufgrund des sonntäglichen Flohmarktes und der Straßenmusik ist der Park auch bei den Touristinnen und Touristen sehr beliebt. Durch die 2020 erfolgte Erweiterung des Mauerparks von 8 Hektar auf 15 Hektar Fläche hat die Attraktivität der Grünanlage deutlich zugenommen. Der Mauerpark erstreckt sich auf dem ehemaligen Grenzstreifen Ost-Berlins und einem ehemaligen Güterbahnhof. Im Süden wird er von der Bernauer bzw. der Eberswalder Straße und im Norden von der Gleimstraße bzw. den Gleisen der S-Bahn begrenzt. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der östliche Bereich des Mauerparks als Exerzierplatz genutzt. 1872 begann der Bau des Güterbahnhofs im westlichen Bereich. Nach dem Mauerbau 1961 verlief im östlichen Teil die Sektorengrenze zwischen Ost- und Westberlin, der westliche Teil wurde als Gewerbegebiet genutzt. Durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Kieze, die sich für die Errichtung einer öffentlichen Grünanlage einsetzten, und mit finanzieller Unterstützung der Allianz Umweltstiftung sowie mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) konnte der Mauerpark in mehreren Bauabschnitten nach den Entwürfen des Landschaftsarchitekten Prof. Gustav Lange errichtet werden. 1994 wurde der östliche Teil des heutigen Mauerparks mit der großen Wiese, dem Sonnenhügel mit Amphitheater und Hinterlandmauer und dem Birkenwäldchen eingeweiht. Im Jahr 2005 wurde der Park erstmals nach Norden erweitert, wodurch der Senkgarten, die Jugendfarm Moritzhof und ein Spielplatz mit Kletterfelsen entstanden. Über zwei Jahrzehnte wurde dann darüber diskutiert, inwieweit der Mauerpark auch nach Westen wachsen kann, wobei die Idee eines verbindenden Parks zwischen Ost und West in starker Konkurrenz zum Bedarf an innerstädtischem Wohnraum stand. 2012 wurde schließlich ein Kompromiss gefunden, der die Gleimstraße als Grenze zwischen einer südlichen Grünanlagenerweiterung und einem neuen Wohnquartier im Norden festlegte. Mit dem Grundstückseigentümer wurde eine Vereinbarung geschlossen, welche die Grundlage für die Erweiterung des Mauerparks um 7 Hektar auf insgesamt 15 Hektar war. Es folgte zusammen mit dem Landschaftsarchitekten Prof. Gustav Lange und der Bürgerwerkstatt „Mauerpark fertig stellen“ eine intensive Planungsphase. Im Jahr 2013 konnte eine erste Teilfläche provisorisch eröffnet werden, die den direkten Zugang aus dem Wedding in den Park ermöglichte. Im Juni 2020 wurde die Erweiterungsfläche eingeweiht, wodurch sich die Fläche des ursprünglichen Mauerparks, die sich um die große Wiese und den Sonnenhügel erstreckte, verdoppelte. Der Park umfasst nun insgesamt etwa 15 Hektar. Diese Erweiterung entstand in enger Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern und wurde mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” GRW realisiert. Der „neue“ Mauerpark bietet unter anderem Raum für ruhigere Aktivitäten, neue Rasen- und Wiesenflächen, einen großen Spielplatz, Platz für Gärtnerinnen aus der Nachbarschaft, zusätzliche Wege- und Querverbindungen sowie einen großen Steinkreis als zentralen Punkt. Weitläufige, baumbestandene Promenaden umrahmen das neue Naherholungsgebiet zwischen der Bernauer- und der Gleimstraße. Der Mauerpark bietet auf der im Jahr 2020 eröffneten Erweiterungsfläche Angebote für alle Altersgruppen: eine schattige vierreihige Allee zum Promenieren und Verweilen, große Rasenflächen für Spiel und Sport und kleinteilige Flächen als Orte der Ruhe, einen kiefernbestandenen Platz, drei große Podeste (mit unterschiedlichen Oberflächen – Holz, wassergebundene Wegedecke und Charlottenburger Gehwegplatten) als Aufenthaltsfläche und Verbindung zwischen altem und neuen Mauerpark, einen Spielplatz und eine multifunktionale Bewegungsfläche, auf der sonntags der Flohmarkt stattfinden kann. Zwei Biergärten bereichern das Erholungsangebot. Die intensive Nutzung des 1994 fertiggestellten östlichen Teils des Mauerparks hat deutliche Spuren hinterlassen, sodass dieser nun Schritt für Schritt gesamthaft qualifiziert wird. Bis 2027 werden die ursprünglichen Flächen des Mauerparks sowie die angrenzenden Areale in vier Bauabschnitten saniert und behutsam weiterentwickelt. Mit Rücksicht auf die etablierten Nutzungen, die bestehenden Urheberrechte, die vielfältige Stadtnatur und die umliegenden Stadtquartiere wird die Grünanlage klimaangepasst entwickelt. Die Qualifizierung der Bestandsflächen sowie der umliegenden Areale mit dem Falkplatz erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung. Aktuelle Informationen zum Planungsstand und zum Beteiligungsverfahren auf der Seite der Grün Berlin GmbH: Mauerpark Grün Berlin GmbH: Mauerpark Jugendfarm Moritzhof Kletterfelsen “ParcView” des bdla Mauergarten

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

Findlinge im Stadtgebiet Soest

Dieser Datensatz enthält die Standorte von Findlingen auf Spielplätzen in Soest. Hierbei handelt es sich nicht um die Standorte von Findlingen, die von Gletschern hinterlassen wurden. Die Findlinge sind auf den Spielplätzen abgelegt worden und gehören zu deren Ausstattung.

Bebauungsplan Eißendorf 30 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Eißendorf 10 vom 19. Oktober 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 204) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Parkanlage" auf den Flurstücken 1045, 1046 und 2304 sowie auf Teilen des Flurstücks 1047 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) in die Festsetzung "Spielplatz" geändert.

Teilbebauungsplan TB 621 Hamburg

Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Ortsteil: 309, Planbezirk: Kinderspielplatz an der Straße Beim Schlump

100 Jahre Stadtgrün - Stadtpark und Volkspark

Anlässlich des 100. Geburtstags vom Hamburger Stadtpark und Altonaer Volkspark werden für beide Parks Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten im Park dargeboten. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/parkanlagen

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