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Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 396/ 2005; Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln" für die chemische Verbindung "Spinosad: Summe aus Spinosad A und Spinosyn D, ausgedrückt als Spinosad". Der Name nach Regelwerk ist "Spinosad: Summe aus Spinosad A und Spinosyn D, ausgedrückt als Spinosad".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "ETOX: Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Qualitätskriterium / Referenzwert" für die Verbindung "Spinosad".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 726/ 2004; zugelassene Wirkstoffe in Human- und Tierarzneimitteln" für die chemische Verbindung "spinosad". Der Name nach Regelwerk ist "Comfortis".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EU) Nr. 528/ 2012; Biozide" für die chemische Verbindung "Spinosad".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "DTA-Wert" für die chemische Verbindung "Spinosad". Der Name nach Regelwerk ist "Spinosad".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009; Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln" für die chemische Verbindung "Spinosad".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) 1272/ 2008 (CLP, GHS); zur Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von Stoffen und Gemischen" für die chemische Verbindung "Spinosad (ISO)". Der Inhalt des Regelwerks ist "Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "ADI-Wert" für die chemische Verbindung "Spinosad".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Spinosad (ISO).<br> Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 12 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Förderprogramm | 1 |
| Gesetzestext | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 11 |
| Offen | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 12 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 12 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Lebewesen und Lebensräume | 2 |
| Mensch und Umwelt | 12 |
| Weitere | 7 |