Der Sportartikelmarkt vertreibt Produkte, die sich zumeist durch Schnellebigkeit und Zeitgeistabhaengigkeit auszeichnen und zumeist eine angemessene Recyclingfaehigkeit vermissen lassen. Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 7. Oktober 1997 sollte sich die gesetzliche Grundlage auch fuer die Sportartikelindustrie veraendern. Nach Paragraph 22 KWG besteht nun eine Produktverantwortung fuer Hersteller und Handel. Sie sind nunmehr fuer die 'umweltvertraegliche Verwertung und Beseitigung' der von ihnen hergestellten bzw. vertriebenen Produkte verantwortlich. Da der Erlass einer speziellen Sportartikelverordnung bislang noch auf sich warten laesst, werden die Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes momentan von der Sportartikelindustrie allerdings nicht erfuellt. Im Hinblick auf eine schon alsbald nachhaltig wirtschaftende Sportartikelindustrie besteht daher aeusserste Dringlichkeit, den Umweltschutz in der Sportartikelbranche voranzutreiben und die Moeglichkeiten der Branche in diesem Bereich auszuloten. Im Bundesverband der Sportartikelindustrie (BSI) hat sich ein Arbeitskreis 'Outdoor' gebildet, der den groessten Anteil an der Produktion hat und der bereits 1995 Interesse an einer staerkeren oekologischen Ausrichtung signalisiert hat. Vo diesem Hintergrund ist es wichtig, eine aktuelle Untersuchung voranzutreiben. Diese soll folgende Aspekte bearbeiten: Teil I: Ermittlung des derzeitigen Standes des Umweltschutzes in der Sportartikelindustrie, Gewinnung eines Ueberblicks ueber die Umweltschutzaktivitaeten des Sportartikelhandels, entsorgungsfreundliches Produktdesign, Entsorgungskonzepte fuer die verwendeten, zumeist kuenstlichen Materialgefuege, Teil II: Ermittlung der Bereitschaft zur Selbstkontrolle in der Sportartikelindustrie, Erarbeitung moeglicher Inhalte einer diesbezueglichen Erklaerung, Entwicklung von Vorschlaegen fuer ein nachfolgendes Aktionsprogramm - insbesondere einer Kommunikationsstrategie Hersteller-Handel.