Das Projekt B1 'Allometrie und Raumbesetzung von krautigen und holzigen Pflanzen' ist Teil des Sonderforschungsbereiches 607 Wachstum und Parasitenabwehr und befindet sich bereits in der vierten Phase des seit 1998 laufenden Forschungsprojektes. Bisher wurde im Projekt B1 die Allometrie als Resultat der pflanzeninternen Steuerung der Allokation untersucht. Auf Individuenebene wurden Allometrie und ihre Veränderung für verschiedene Baumarten in verschiedenen ontogenetischen Stadien untersucht. Auf Bestandesebene wurden die self-thinning-Linien von Yoda und Reineke für krautige bzw. holzige Pflanzenbestände analysiert. Bisherige Allometriebestimmungen erbrachten für diese Arten zwar ähnliche Größenordnung aber auch charakteristische Unterschiede, die Ausdruck spezifischer Strategien der Raumbesetzung und -ausbeutung widerspiegeln. Die bisher vereinzelten Auswertungen sollen in Phase IV in eine übergreifende Analyse (versch. Arten, ontogenetische Stadien, Konkurrenzsituationen, Störfaktoren) der Allometrie auf Pflanzen- und Bestandesebene münden.
Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden. Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932
Der Punktdatensatz enthält für die Stadt Krefeld folgende Objektkategorien: - Sportplätze, Sportanlagen und Stadien - Turn- und Sporthallen: Dreifach-, Zweifach- und einfache Sporthallen, Turn- und Gymnastikhallen - Eissporthallen - Minigolfplätze - Wassersportanlagen - Schwimmen: Hallen- und Freibäder - öffentliche Kinderspielplätze - öffentliche Grünanlagen (Auswahl) - öffentlicher Grillplatz - Zoo - sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen: Galopprennbahn, Sport- und Modellflugplätze, Ereigniswälder und anderes Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformation).
Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Roden:Bebauungsplan "Schul und Sportzentrum in den Fliesen 1.Aenderung Nr.46_1" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Roden
Umsetzung der Regelungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie, Aktionsplanung, Beteiligung der Öffentlichkeit.
An der Schnittstelle zwischen Oekologie und Sport besteht sowohl auf theoretischer-systematischer als auch auf empirischer Ebene ein Forschungsdefizit. Zur qualitativen Identifikation umweltbelastender Potentiale des Sports wurde ein theoretisches Modell entwickelt. In diesem Modell werden potentiell umweltbelastende Handlungselemente sowie der Bedingungszusammenhang, in dem die umweltbelastenden Potentiale sportbezogener Handlungen stehen, aufgeschluesselt. An ausgewaehlten Sportarten werden quantitative Daten zur potentiellen Umweltbelastung und Daten zu den umweltbezogenen Kognitionen der Aktiven erhoben. Aus den Ergebnissen sollen Moeglichkeiten individueller Handlungsalternativen und strukturellen Veraenderungen abgeleitet werden. Zum Mobilitaets- und Materialbedarf im alltagskulturellen Sport erfolgte 1994 eine Untersuchung an 779 Volleyballmannschaften aus Bayern und 49 Erst- und Zweitligisten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Damit wurden 57 Prozent aller bayerischen Mannschaften im Erwachsenenbereich und 70 Prozent der deutschen Erst- und Zweitligamannschaften erfasst.
Flussbereich Sangerhausen Termine für die Deich- und Gewässerschau 2026 an Gewässern I. Ordnung gem. WG LSA § 94 (7) und § 67(1) Schauart Schaubereich Schautermin* Gewässer Deich Schaubeauftragter Abschnitt**) LK Deich- oder Gewässerabschnitt/BeschreibungUhrzeit*) ) GewässerschauDienstag, 03.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDonnerstag, 05.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDonnerstag, 05.03.2026GonnaMansfeld - Südharz GewässerschauDienstag, 10.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDienstag, 10.03.2026GonnaMansfeld - Südharz Deich- und GewässerschauDonnerstag, 12.03.2026WipperWipper - DeicheMansfeld - Südharz Deich- und GewässerschauDonnerstag, 12.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - Südharz Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 1von km 71,9 TS Wipper bis km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf09:00 UhrAn der Talsperre Wippra Wipper 2von km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf bis km 52,5 Ortslage Biesenrode09:00 UhrStraßenbrücke Ortslage Friesdorf Gonna 1Sangerhausen / OT Grillenberg (Einmündung des Hohensteintals) bis Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain)09:00 UhrEinmündung des Hohensteintals Wipper 3von km 52,5 Ortslage Biesenrode bis km 43,9 Wehr Leimbach09:00 UhrWipperbrücke in der Ortslage Biesenrode Gonna 2Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain) bis Mündung in die Helme09:00 UhrSohlgleite Brandrain Wipper 409:00 UhrParkplatz am Sportplatz Großörner Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 1von km 43,9 Wehr Leimbach bis km 34,7 Ortslage Wiederstedt (Brücke Gipshütte); dabei sind: - Deich Leimbach bis Großörner links 1300 m / rechts 1000 m - Deich Großörner bis Altdorf links 400 m Talsperre Kelbra bis Brücke Bennungen - Deich Kelbra , rechts - Deich Thürungen, links - Deich Roßla, links - Deich in der Ortslage Freckleben links 700 m - Deich Ortslage Drohndorf 700 m rechts neu - Deich oberhalb Ortslage Mehringen bis Walkmühle (Rote Welle) links 1400 m / rechts 1700 m - Deich Einmündung Rote Welle bis Salzkoth Aschersleben, links 1400 m (dieser Deich nur bei alleiniger Deichschau; bei gleichzeitiger Gewässerschau, dann als Anfang von Wipper 6) Brücke Bennungen bis Brücke Martinsrieth - Deich Hohlstedt , links - Deich Jahrfeld, rechts - Deich Wallhausen, links - Deich Brücken, rechts - Deich Martinsrieth, rechts - Deich Wehr Groß Schierstedt bis oberhalb Wehr Klein Schierstedt, rechts 2000 m / links 400 m - Deich Groß Schierstedt, Alter Bahndamm 250 m - Deich Groß Schierstedt, rechtes Vorland 650 m - Deich Klein Schierstedt, links 500 m - Deich Klein Schierstedt rechts 700m - Deich oberhalb OL Giersleben bis unterhalb OL Giersleben, links 700 m - Deich oberhalb Straße Warmsdorf bis Bahnbrücke Amesdorf, links 2000 m/rechts 2200 m - Deich Mühlgraben Warmsdorf bis Mühlgraben links 400 m09:00 Uhr10:30 Uhr 11:30 Uhr 09:00 Uhrehemalige Brücke Deutsche Reichsbahn unterhalb Auslauf Talsperre Wehr Roßla links Gemarkungsgrenze Roßla-Bennungen rechts Deichanfang oberhalb Ortslage Freckleben 09:00 Uhr 10:15 Uhr 10:45 Uhr 11:15 UhrBrücke Bennungen Brücke Hohlstedt Brücke Schachtstraße Brücke Brücken / Wallhausen 09:00 UhrWehr Groß Schierstedt Brücke Martinsrieth bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen - Deich Martinsrieth, rechts - Deich Oberröblingen, rechts - Deich Niederröblingen, rechts - Deich Katharinenrieth, rechts - Deich OL Amesdorf bis Gelände Agrargenossenschaft rechts 300 m - Deich ehemaliges Bahnwerk Güsten bis Ruschemühle links 400 m / rechts 300 m - Deich unterhalb Ruschemühle (Straßenbrücke nach Güsten) bis Ortslage Osmarsleben links 1400 m / rechts 400 m - Deich Flutmulde Osmarsleben links 3000 m / rechts 1600 m - Stolberg bis Heimkehle09:00 Uhr 11:00 Uhr 12:30 UhrBrücke Martinsrieth Brücke Oberröblingen Brücke Katharinenrieth 09:00 UhrSportplatz Amesdorf 09:00 UhrBahnhof Stolberg Unstrut 1- Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Ende Deich unterhalb Ortslage Memleben (Alte Eiche)09:00 UhrSchleuse Wendelstein Thyra 2- Heimkehle bis Mündung in die Helme09:00 Uhr 09:45 UhrHeimkehle Brücke " Thyrafuchs" (Gemeinde Berga) Weida 3- Deich Röblingen I, rechts; - Deich Röblingen II, links09:00 UhrParkplatz der Gemeindeverwaltung Röblingen am See - Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Mündung in die Unstrut09:00 UhrFlutkanalbrücke Memleben DeichschauDienstag, 17.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 5 Deich- und GewässerschauDienstag, 17.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - SüdharzHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 2 DeichschauDonnerstag, 19.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 6 Deich- und GewässerschauDonnerstag, 19.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - SüdharzHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 3 DeichschauDienstag, 24.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 7 GewässerschauDienstag, 24.03.2026ThyraMansfeld - SüdharzThyra 1 DeichschauDonnerstag, 26.03.2026UnstrutGewässerschauDonnerstag, 26.03.2026ThyraDeichschauDienstag, 31.03.2026WeidaWeida - DeicheMansfeld - SüdharzDeichschauDienstag, 07.04.2026Unstrutflutkanal / RöstbachUnstrutflutkanal - Deiche Röstbach - DeicheBurgenlandkreisHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Unstrut - Deiche Burgenlandkreis Mansfeld - Südharz Treffpunkt/weitere Bemerkungen Unstrutflutkanal Röstbach
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamm, unmittelbar nördlich der U-Bahn-Haltestelle „Burgstraße“. Es wird südlich begrenzt durch die Hammer Landstraße und im Osten durch den Sievekingdamm sowie die Schwarze Straße. Im Westen schließt das Plangebiet ab mit der Grünfläche entlang der Hohen Landwehr, im Südwesten dehnt es sich bis zur Burgstraße aus. Der Norden des Plangebietes wird begrenzt durch die nördlich an das Schulgrundstück (Flurstück 28) angrenzende Wohnbebauung. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von 43.900 m² die Flurstücke 28 (Schulgrundstück), 1444 (heute Sportzentrum HT16), 971 und 1687 (Grünfläche, tlw. Stellplatzfläche) sowie 31, 1090, 1821, 1794 tlw. (Straßenverkehrsflächen).
Das Vorhaben besteht aus zwei Teilen, dem Bereich des jetzigen Sportplatzes (Teilbereich (1) und dem Bereich des zukünftigen, verlagerten Sportplatzes (Teilbereich 2). Bereiche an der Efftingestraße und östlich der Fläche Am Neumarkt 40 werden als Arrondierungsflächen einbezogen.
Informationen über alle geführten Grünarten - Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Kleingärten, Dauerkleingärten, Schutzgrün, Sportplätze und Friedhöfe. Wesentliche Datenfelder: Eindeutige Identifikationsnummer (IDNR), Grünart, Belegenheit, Flächengröße, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil, Eigentum/Verwaltungsvermögen sowie das Jahr der erstmaligen Bekanntmachung (über das Vz öff GA im AA). Die geführten Grünarten werden aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen über drei Layer abgebildet: Verzeichnis öffentlicher Grünanlagen Über den Layer Verzeichnis öffentlicher Grünanlagen werden diejenigen Grünarten abgebildet, die dem Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen (GrAnlG HA) unterliegen. Hierzu zählen die Grünarten Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Spielplätze, Schutzgrün, Sportplätze, Grün an Kleingärten. Zusätzlich wird die Grünart Anderweitige Flächen abgebildet. Kleingartenanlagen Der Layer Kleingartenanlagen umfasst die Grünarten Grün an Kleingärten, Kleingärten und Dauerkleingärten. Die Kleingärten und Dauerkleingärten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG). Die Grünart Grün an Kleingärten wird hier hinsichtlich einer besseren Darstellung, Dateninterpretation und Lesbarkeit zusätzlich angezeigt. Friedhöfe Der dritte Layer Friedhöfe repräsentiert die staatlichen und privaten (kirchlichen) Friedhöfe, diese fallen unter das Hamburger Bestattungsgesetz (BestattG HA). Hinweis: Die öffentlichen Sportplätze werden vor dem Hintergrund des Grünanlagengesetzes (GrAnlG) mit abgebildet; die inhaltlich-fachliche Verantwortung jedoch liegt beim Bezirklichen Sportstättenbau. Aktualisierungsrhythmus (quartalsweise): 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 322 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 253 |
| Land | 1024 |
| Weitere | 32 |
| Wissenschaft | 64 |
| Zivilgesellschaft | 35 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 100 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 217 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 23 |
| Infrastruktur | 23 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 12 |
| Text | 129 |
| Umweltprüfung | 246 |
| unbekannt | 581 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 494 |
| Offen | 690 |
| Unbekannt | 141 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1316 |
| Englisch | 107 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 70 |
| Bild | 5 |
| Datei | 82 |
| Dokument | 198 |
| Keine | 284 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 347 |
| Webseite | 684 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 503 |
| Lebewesen und Lebensräume | 878 |
| Luft | 331 |
| Mensch und Umwelt | 1325 |
| Wasser | 453 |
| Weitere | 1202 |