Der Pegel Worms wurde im Jahr 1818 mit einer Skala in hessischem Fußmaß neu errichtet und ab 1819 regelmäßig beobachtet. Der Lattenpegel bestand aus Teilpegeln, die sich unter- bzw. oberhalb des alten Krans befanden, ca. 400 m bzw. 100 m unterhalb des heutigen Standorts am linksseitigen Brückenkopf der ehemaligen Schiffsbrücke. Nach Zerstörung des Pegels durch Eisgang am 31.01.1823 wurde unter Beibehaltung des Pegelnullpunktes ein neuer, wiederum aus Teilpegeln bestehender Lattenpegel eingerichtet. Ein Teil der Skala wurde in die Ufermauer eingehauen. Ab 1855 befanden sich zwei, 1880 drei Staffeln des Lattenpegels an der Schiffsbrücke. 1872 erfolgte die Skalen-Umstellung auf Metermaß. 1928 wurde ein elektrischer Schreibpegel ergänzt, dessen Betrieb vom 18.03.1945 bis 20.05.1946 unterbrochen war. 1968 erfolgte die Installation eines Rollbandziffernanzeigers am Pegelturm, eines mechanischen Wasserstandsanzeigers und eines Messwertansagegeräts. Ab 1969 war Datenfernübertragung eingerichtet. 1972 kam ein weiterer Schwimmerpegel zur Lochstreifenstanzung hinzug. Wasserstände und Durchfluss am Pegel wurden bzw. werden beeinflusst durch die 1879 erfolgte Rheinverkürzung ca. 4 km oberhalb des Pegels, durch die Erweiterung des Hochwasserprofils auf der rechten Rheinseite 1911/12 sowie durch die Errichtung von Stromregulierungsbauwerken unterhalb Worms (1926-1929). Durch Trümmereintrag nach Sprengung der Straßenbrücke (0,1 km oberhalb des Pegels) und der Eisenbahnbrücke (2 km unterhalb des Pegels) am 22.03.1945 wurde der Durchfluss gestaut. Der Pegel Worms gilt seit 1923 als Richtpegel für die Beurteilung der Abflussvorgänge des Rheins. Ablesezeiten des Lattenpegels: 1819-1886: 6:00 Uhr bzw. 7:30 Uhr, 1863-1866: zusätzlich 12:00 Uhr; 1887-1889: zweistündlich; 1890-1936: 6:00 Uhr, 12:00 Uhr, 18:00 Uhr; 1937-Juli 1945: 6.30 Uhr, 12:00 Uhr; August 1945-1968: 5:00 Uhr, 13:00 Uhr, 21:00 Uhr und ab 1969: 7:00 Uhr, 13:00 Uhr. Ab 1890 wurden für den Hochwasserfall zusätzliche Beobachtungen angeordnet. Änderungen der Höhe des Pegelnullpunktes über NN bzw. NHN: vor 1855: NN+ 86,092 m ab 1855: NN+ 86,102 m (Angabe aus dem Jahr 1889) / NN+ 86,100 m (Angabe aus dem Jahr 1907) ab 01.11.1938: NN+ 84,100 m (Tieferlegung des Pegelnullpunkts) ab 01.01.1953: NN+ 84,163 m (neues System [DHHN 12]; die Höhenlage des Pegels zum Gelände hat sich nicht geändert) ab 01.11.1998: NN+ 84,156 m (DHHN 85; die Höhenlage des Pegels zum Gelände hat sich nicht geändert) ab 18.07.2017: NHN+ 84,11 m (neues System [DHHN 2016]) Quellen: Centralbureau Meteorol. Hydrogr. Ghzgt. Baden (Hrsg.)(1889): Der Rheinstrom Ghzgl. Hydrogr. Bureau Darmstadt (1907): Die Pegel am Rhein WSA Worms (1971 u. spätere Ergänz.): Pegelstammbuch Pegel I.O. Worms
Organotin and especially butyltin compounds are used for a variety of applications, e.g. as biocides, stabilizers, catalysts and intermediates in chemical syntheses. Tributyltin (TBT) compounds exhibit the greatest toxicity of all organotins and have even been characterized as one of the most toxic groups of xenobiotics ever produced and deliberately introduced into the environment. TBT is not only used as an active biocidal compound in antifouling paints, which are designed to prevent marine and freshwater biota from settlement on ship hulls, harbour and offshore installations, but also as a biocide in wood preservatives, textiles, dispersion paints and agricultural pesticides. Additionally, it occurs as a by-product of mono- (MBT) and dibutyltin (DBT) compounds, which are used as UV stabilizer in many plastics and for other applications. Triphenyltin (TPT) compounds are also used as the active biocide in antifouling paints outside Europe and furthermore as an agricultural fungicide since the early 1960s to combat a range of fungal diseases in various crops, particularly potato blight, leaf spot and powdery mildew on sugar beet, peanuts and celery, other fungi on hop, brown rust on beans, grey moulds on onions, rice blast and coffee leaf rust. Although the use of TBT and TPT was regulated in many countries world-wide from restrictions for certain applications to a total ban, these compounds are still present in the environment. In the early 1970s the impact of TBT on nontarget organisms became apparent. Among the broad variety of malformations caused by TBT in aquatic animals, molluscs have been found to be an extremely sensitive group of invertebrates and no other pathological condition produced by TBT at relative low concentrations rivals that of the imposex phenomenon in prosobranch gastropods speaking in terms of sensitivity. TBT induces imposex in marine prosobranchs at concentrations as low as 0,5 ng TBT-Sn/L. Since 1993, for the littorinid snail Littorina littorea a second virilisation phenomenon, termed intersex, is known. In female specimens affected by intersex the pallial oviduct is transformed of towards a male morphology with a final supplanting of female organs by the corresponding male formations. Imposex and intersex are morphological alterations caused by a chronic exposure to ultra-trace concentrations of TBT. A biological effect monitoring offers the possibility to determine the degree of contamination with organotin compounds in the aquatic environment and especially in coastal waters without using any expensive analytical methods. Furthermore, the biological effect monitoring allows an assessment of the existing TBT pollution on the basis of biological effects. Such results are normally more relevant for the ecosystem than pure analytical data. usw.
Die Firma Fritz Ludwig Grubenbetrieb beabsichtigt, den bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruch zum Abbau von Granit unter dem Einsatz von Sprengungen nach Norden hin auf die Fl.Nrn.. 684 der Gemarkung Kürn sowie die Fl.Nrn. 1028/2, 1028/3, 1028/4 und 1028/12 der Gemarkung Zeitlarn zu erweitern. Die Antragstellerin hat außerdem die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8 a BImSchG für die Durchführung von Rodungsarbeiten auf dem Gelände sowie für die Durchführung von Erdarbeiten zum Abtrag des Ober- und Unterbodens im Bereich von Abbauabschnitt 1 beantragt. Die Inbetriebnahme der Anlage soll bei einem positiven Ergebnis des Genehmigungsverfahrens unmittelbar auf die Erteilung der Genehmigung erfolgen. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: 1. Verlängerung der Genehmigung zum Betrieb der Schottergrube im Hinblick auf Abgrabungen und Aufschüttungen 2. Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage 3. Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Vornahme von Sprengungen 4. Erweiterung der genehmigten Abbauflächen (vgl. Lagepläne) 5. Gesteinsabbau bis Kote 384 mNN, vgl. Profilschnitte 6. Verfüllung der Abbaubereiche mit Material bis zur Einstufung Z 1.1
Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
This dataset provides geochemical data from from the Quaternary Chachimbiro Volcanic Complex (CVC), situated in the Western Cordillera of Ecuador, Northern Andes (0.468°N, 78.287°W). The CVC is subdivided into 4 eruptive stages (CH1, CH2, CH3, CH4) ranging in age between ~400 and ~4 ka ago (Bellver-Baca et al., 2020). The CH1 stage consists of andesitic flows erupted between 405.7 ± 20.0 and 298.6 ± 32.9 ka with collapse of the pre-existing cone at the end of the effusive period (File #1). The following CH2 stage (121.75 ± 23.2 -36.08 ± 2.8 ka) consists of andesitic to dacitic domes and pyroclastic rocks which also suffered a collapse event as shown by the scar and the uprooted domes in the hillside of the edifice (File #1). The CH3 unit (36.08 ± 0.28 – 22.73 ± 0.12 ka) consists of two main andesitic to dacitic domes (Hugá and Albují: H and A, respectively, in File #1) and effusive rocks. CH4 consists of a volumetrically small rhyodacitic pyroclastic unit which was produced by a lateral blast dated at 5.5-5.8 ky ago. A younger pyroclastic episode (<4.15 ka ago) has been related to the Pucará dome (Comida, 2012), but rocks of this event have not been investigated in the present study. The bulk rock and mineral data are used to reconstruct the plumbing system beneath the CVC during its ~400 ka long lifetime. Since the temporal geochemical evolution of CVC bulk rocks towards higher values of adakite-like indices (e.g., Sr/Y, La/Yb) bears strong similarities to that of magmatic systems associated with supergiant porphyry copper deposits, these data may serve to better understand how adakite-like signatures are acquired in fertile arc magmatic systems with metallogenic implications. Files included are: • 2024-018_Chiaradia-et-al_Table-1_Sample-overview: sample overview table with coordinates of and type of analyses carried out on each sample (Table #1) • 2024-018_Chiaradia-et-al_File_1_map: a geological map with location of investigated samples (File #1) • 2024-018_Chiaradia-et-al_File_2_WholeRocks: geochemical and radiogenic isotope data on bulk rocks (File #2). • 2024-018_Chiaradia-et-al_File_3_Pyroxene: contains microprobe and LA-ICP-MS major and trace element analyses of clino- and orthopyroxenes from the CVC and P-T conditions retrieved from clinopyroxene compositions (File #3) • 2024-018_Chiaradia-et-al_File_4_Amphibole: contains microprobe and LA-ICP-MS major and trace element analyses of amphiboles from the CVC and P-T-H2Omelt, fO2 conditions retrieved from amphibole compositions (File #4). • 2024-018_Chiaradia-et-al_File_5_Plagioclase: contains microprobe and LA-ICP-MS major and trace element analyses of plagioclases from the CVC (File #5). • 2024-018_Chiaradia-et-al_File_6_Equilibrium tests: reports the calculations to retrieve pressure and temperature data from clinopyroxene-melt equilibrium and clinopyroxene-only composition (File #6). • 2024-018_Chiaradia-et-al_File_7_CPX_Thermo_Barometry: reports the calculations to obtain P-T conditions from clinopyroxene-orthopyroxene equilibria in the same thin section (File #7). • 2024-018_Chiaradia-et-al_File_8_Cpx_Opx_Thermo_Barometry: reports the equilibrium tests between minerals (clinopyroxene, orthopyroxene, amphibole) and host rock compositions and the P-T values retrieved by clinopyroxene and amphibole analyses that passed the test (File #8). Associated RStudio Scripts are available as https://doi.org/10.5880/fidgeo.2025.010 (Chiarada, 2025).
Das Sprengstoffrecht gilt für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Einfuhr. Als explosionsgefährlich gilt eine Substanz, wenn sie „durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung“ zur Explosion gebracht werden kann. Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, verbracht, in Verkehr gebracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn der Hersteller oder sein in einem Mitgliedstaat ansässiger Bevollmächtigter für sie den Konformitätsnachweis erbracht hat und die Stoffe und Gegenstände mit der CEKennzeichnung (CE-Zeichen) versehen sind. Die grundlegenden Anforderungen für Explosivstoffe sind in Anhang I der Richtlinie 93/15/EWG und für pyrotechnische Gegenstände in Anhang I der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände festgelegt. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt (hier: BAM) zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung allgemein zugelassen sind. Ausnahmen regelt das Gesetz. Inhalte des Sprengstoffgesetzes sind u.a.: Konformitätsnachweise für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie deren Zulassung, gezielte Sprengungen, Verkauf, Lagerung und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, Theater- und Bühnenfeuerwerke, Airbags und Gurtstraffer im Automobilbereich, Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen z.B. durch Jäger, Freilegen und Bergen von Fundmunition, z.B. Fliegerbomben. Dies alles ist durch das Sprengstoffgesetz und die vier Sprengstoffverordnungen geregelt. Die Fachaufsicht sowie die Anerkennung für Sachkundelehrgänge nach § 32 1. SprengV liegen im Saarland beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Der Vollzug des Sprengstoffrechtes im Saarland liegt beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Das LUA ist u.a. zuständig für: Erlaubnis nach § 7 SprengG (gewerblicher Bereich) Befähigungsschein nach § 20 SpengG (gewerblicher Bereich) Erlaubis nach § 27 SprengG für private Zwecke Genehmigung eines Lagers nach § 17 SprengG sowie Kontrolle der ordnungsgemäßen Lagerung von Sprengstoffen, Zündmitteln und Treibladungspulver Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs.2 1. SprengV Überwachung von Sprengarbeiten
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 101 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 1 |
| Land | 23 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 53 |
| Text | 52 |
| Umweltprüfung | 12 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 46 |
| Offen | 57 |
| Unbekannt | 25 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 117 |
| Englisch | 14 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 2 |
| Datei | 23 |
| Dokument | 45 |
| Keine | 71 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 94 |
| Lebewesen und Lebensräume | 99 |
| Luft | 128 |
| Mensch und Umwelt | 128 |
| Wasser | 73 |
| Weitere | 121 |