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Ressortforschungsplan 2024, Unterstützung von Flächenrecycling, Ressourcenschutz, Klimaschutz und -anpassung bei der nachhaltigen Transformation urbaner Räume im Rahmen der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen zum nachhaltigen Umbau des Siedlungsbestands, um die Ziele für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz zu erreichen und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Mit der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde die Förderfähigkeit von Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Bodenentsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz in allen Programmlinien gestärkt. Das Vorhaben soll dazu beitragen, diese Möglichkeiten auf kommunaler Ebene bekannter zu machen und die Anwendung und Umsetzung voranzubringen. Im Fokus stehen dabei die fachliche und konzeptionelle Unterstützung von Kommunen sowie die Bereitstellung praxisrelevanter Informationen. Das Vorhaben soll untersuchen, wie die o. g. Maßnahmen in Gebieten der Städtebauförderung verstärkt integriert werden können und welche Chancen und Hemmnisse hierbei bestehen. Zudem sollen gute Praxisbeispiele analysiert werden, wobei ein Fokus auf multifunktionalen Lösungen liegt. Dabei sollen Synergien für den Umweltschutz durch die Förderung und Nutzung digitaler Instrumente geprüft werden. Ebenso gilt es, die Rahmensetzungen auf Ebene des Bundes und der Länder zu analysieren und Vorschläge zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der Fokus liegt auf der Stärkung ökologischer Belange bei der konkreten Umsetzung auf kommunaler Ebene. Im Ergebnis soll eine Handreichung für Kommunen zeigen, wie in Gebieten der Städtebauförderung Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung, zu Entsiegelung, Flächenrecycling und Revitalisierung von Brachflächen, zur Grünversorgung sowie zur Nutzung klimaschonender Baustoffe und damit zum Ressourcenschutz umgesetzt werden können. Darauf aufbauend sollen auch Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Städtebauförderung und die weitere Stärkung der Umweltbelange auf Bundes- und Landesebene formuliert werden.

Das Glückstein-Quartier in Mannheim

Das etwa 33 Hektar große Glückstein-Quartier südlich des Hauptbahnhofs im Stadtteil Lindenhof ist eines der bedeutendsten Stadtentwicklungsprojekte der Stadt Mannheim. Auf ehemaligen Bahn- und Industrieflächen entstand ein neues Stadtquartier mit etwa 169.000 Quadratmetern Büro- und Verwaltungsflächen für etwa 4.600 Arbeitsplätze sowie rund 91.000 Quadratmetern Wohnflächefür rund 1.500 Menschen in 750 Wohnungen. Einzelne von der Bahn genutzte Gebäude (Lokschuppen und Betriebswerkstätte) wurden erhalten und in das neue Quartier integriert. Das Glückstein-Quartier ist direkt an den Mannheimer Hauptbahnhof angebunden und liegt nahe wichtiger Autobahnen. Mit einem städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das Projekt Mannheim 21, der von der Stadt Mannheim und der Deutsche Bahn AG im Jahr 2001 ausgelobt wurde, und mit der Erstellung der städtebaulichen Rahmenplanung im Jahr 2003 wurden die wesentlichen konzeptionellen Grundlagen für die Quartiersentwicklung gelegt. Im Jahr 2011 trat der Bebauungsplan für das Glückstein-Quartier in Kraft. Grundlage für die Vermarktung der Grundstücke und die Gestaltung der öffentlichen Plätze, Grünflächen und Gebäude waren Investoren- bzw. Architektenwettbewerbe. Die Entwicklung des Glückstein-Quartiers war mit umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen verbunden. Insbesondere die Verlegung der Südtangente an die Bahntrasse war ein zentraler Baustein, um die notwendige Steigerung der Leistungsfähigkeit dieser wichtigen innerstädtischen Verkehrsstraße sicherzustellen. Mit dem Bau der Glücksteinallee erhielt das Quartier zudem eine neue, zentrale Erschließungsstraße. Im Jahr 2010 wurde mit dem Bau der neuen Südtangente und des Glückstein-Carrés begonnen. Es folgten der Bau der Glücksteinallee und die Realisierung weiterer Bauabschnitte mit Wohn- und Bürogebäuden. Das markante Gebäudeensemble „No.1“ am Quartierseingang wurde im Jahr 2020 fertiggestellt. Sukzessive wurden weitere Bauabschnitte realisiert. Inzwischen ist das Projekt Glücksteinquartier weitgehend umgesetzt, nur einige wenige Baufelder stehen noch für eine Bebauung zur Verfügung. Im Glücksteinquartier wurden auch neue Grünflächen geschaffen bzw. aufgewertet. Dachbegrünungen und die Durchgrünung des Gebiets mit dem Hanns-Glückstein-Park und weiteren öffentlichen Freiräumen sorgen für ein gutes Kleinklima. Darüber hinaus wird ein modernes Mobilitätskonzept mit einem intelligenten Mobilitätsmix aus Bahn, Stadtbahn, Fahrrad- und Fußverkehr sowie Sharing-Angeboten umgesetzt. In verschiedenen Gebäuden und Standorten des Quartiers sind Carsharing-, Bikesharing- und E-Ladeangebote vorgesehen. Dadurch können Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte flexibel zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wählen und auf ein eigenes Fahrzeug verzichten. Geplant sind eine neue Stadtbahnstrecke durch das Glückstein-Quartier mit vier neuen Haltestellen sowie Fahrradabstellanlagen und ein Fahrradparkhaus am Lindenhofplatz. Die Stadt Mannheim entwickelte die Infrastruktur (Straßen, Plätze, Grünanlagen), schuf das Baurecht und vermarktete die Grundstücke. Das Gesamtvorhaben wurde seitens der Stadt aus Grundstückserlösen sowie Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes finanziert. Die einzelnen Baufelder wurden beziehungsweise werden anschließend von unterschiedlichen Investoren und Projektentwicklern bebaut. Das Glückstein-Quartier, das moderne Architektur, wirtschaftliche Entwicklung und hohe Lebensqualität verbindet, ist ein Beispiel für den erfolgreichen Strukturwandel Mannheims. Durch die Neuordnung des Areals konnten gravierende städtebauliche Mängel beseitigt und die Südseite des Mannheimer Hauptbahnhof attraktiver gestaltet werden. Diese herausragende Konversion wurde mit dem Flächenrecyclingpreis Baden-Württemberg 2025 ausgezeichnet. Realisierungswettbewerb zur städtebaulichen Neuordnung Städtebauliche Rahmenplanung Festlegung als Stadtumbaugebiet nach §171 b BauGB Bebauungspläne Landesprogramm “Einfache Stadterneuerung” Bund-Länder-Programm “Stadtumbau-West” Mittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - LGVFG EU-Strukturförderprogramm Ziel 2 (2000 bis 2006) EU-Förderprogramm der Strukturfonds „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (2007 bis 2013) BMWSB-Beitrag zur Städtebauförderung „Mannheim - Glückstein-Quartier“ Flächenrecyclingpreis Baden-Württemberg 2025 B-Plan 43.19.1 Glückstein-Quartier in Mannheim-Lindenhof

Neue Mitte Niederschelderhütte

Dient der Neuordnung der Ortsmitte von Niederschelderhütte im Zusammenhang mit dem Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"

Neue Mitte Niederschelderhütte

Dient der Neuordnung der Ortsmitte von Niederschelderhütte im Zusammenhang mit dem Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"

WMS Integrierte Stadtteilentwicklung - RISE - Fördergebiete in Hamburg

Dieser WMS (WebMapService) stellt die Fördergebiete des Hamburger Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Integrierte Stadtteilentwicklung - RISE - Fördergebiete in Hamburg

Dieser WFS (WebFeatureService) stellt die Fördergebiete des Hamburger Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Integrierte Stadtteilentwicklung - RISE - Fördergebiete in Hamburg

Die Karte zeigt die Fördergebiete des Hamburger Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). RISE bildet das programmatische Dach der Städtebauförderung auf der Landesebene. Es umfasst die Gebiete der Bund-Länder-Städtebauförderung in den Programmbereichen Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Zukunft Stadtgrün sowie Sanierungsgebiete. Seit 2020 gibt es eine neue Programmstruktur mit nur noch drei Programmen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/rise" target="_blank">www.hamburg.de/rise</a>

Sanierungsgebiet "Soziale Stadt" in Barsinghausen

Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für das Städtebauförderungsprogramm "Die Soziale Stadt" im Stadtgebiet von Barsinghausen wird dargestellt.

Sanierungsgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Barsinghausen

Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Stadtgebiet von Barsinghausen (Innenstadt) wird dargestellt.

Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern

<p> <p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p> </p><p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p><p> <p>Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a>⁠ anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p> <p>Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener ⁠und unverzüglicher ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠.</p> 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt <p>Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserentwicklung">Gewässerentwicklung</a>⁠ und wasserwirtschaftliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a>⁠ für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an.</p> <p>Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/retentionsflaechen">Retentionsflächen</a>⁠ (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>⁠, aber auch bei Hitzewellen und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a>⁠, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt.</p> <p>Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“.</p> <p>Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden.</p> 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen <p>Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden.</p> <p>Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt.</p> 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen.</p> <p>Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung.</p> 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge <p>Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen.</p> <p>Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen.</p> <p>Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

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