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ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen

Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.

G20/2025/106 – Wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 24398 Dörphof

Die Firma Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG in 24398 Dörphof, Schuby 18, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 24398 Dörphof, Schuby 18, Gemarkung Schuby, Flur 2, Flurstücke 117/5 und 240. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen die Errichtung eines zusätzlichen Gasspeichers mit einer Länge von 91 Metern, einer Breite von 36 Metern und einer Höhe von 18 Metern, die Erhöhung der Gasspeichermenge von bislang 24.302 m³ beziehungsweise 31,6 t auf zukünftig 51.746 m³ bzw. 67,3 t sowie der Wechsel von der unteren Klasse in die obere Klasse im Sinne der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV).

Notwendigkeit einer Sicherheitsanalyse nach der Störfallverordnung für die Anlage zur Verbrennung von Trockenstabilat aus Abfällen der Firma Herhof Umwelttechnik GmbH in Aßlar

Fritz Logistik GmbH - Errichtung und Betrieb eines Hochregallagers in Heilbronn

Die Fritz Logistik GmbH teilte dem Regierungspräsidium in ihrem Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 04.12.2024 mit, dass sie beabsichtigt, nordwestlich der Lagerhallen 6 bis 9 ein Hochregallager zu er-richten, welches über die Wannenäckerstraße erreichbar sein soll. Das geplante Hochregallager hat eine lichte Hallenhöhe von circa 29 m und einer Lagerfläche von circa 2.446 m². Stirnseitig ist ein Kopfbau mit einer ebenerdigen Kommissionierung geplant, über dem sich in zwei weiteren Etagen Büro- und Aufenthaltsräume befinden sollen. Das Hochregallager soll mit einer Sauerstoffreduzierungsanlage ausgerüstet wer-den, welche durch die Einbringung von Stickstoff den Sauerstoffanteil der Luft im Gebäudeinneren auf 13,5 % Luftsauerstoff reduziert. Das Hochregallager soll voll-automatisch betrieben werden. Insgesamt stehen 17.250 Lagerplätze zur Verfügung. Bei einer ausschließlichen Belegung mit IBC-Behältern mit jeweils 1.000 Litern Inhalt ergibt sich eine maximale Gesamtlagermenge von 17.250 t. Es ist geplant innerhalb des Hochregallagers maximal 17.250 t Stoffe der Gefahrenkategorie H1, H2, H3, P5a, P5c, E1 und E2 und 8.750 t Stoffe der Gefahrenkategorie P3a laut Anhang I der 12. BImSchV zu lagern.

Anlagensicherheit

Anlagensicherheit, Vollzugsaufgaben für Betriebsbereiche die unter die Belange der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) fallen. Dies betrifft Betriebsbereiche mit Grund- und erweiterten Pflichten (untere und obere Klasse gem. Änderung der 12. BImSchV v. 9. Jan. 2017)

Anlagenbezogener Immissionsschutz (Sachsen)

LänderInformationsSystem Anlagen (LIS-A) Oracle-Datenbank Betriebsstätten und Anlagen (Stammdatenmodul) Betriebsbereiche gem. 12. BImSchV (Störfall-Modul) Anlagenüberwachung (Ü-Modul) Genehmigungsverfahren (G-Modul) Nachbarschaftsbeschwerden (N-Modul) Auswertungen

Notfallschutzplanung und -organisation

Notfallschutz umfasst alle vorbeugenden Massnahmen, aufbau- und ablauforganisatorischen Sonderformen sowie Massnahmenpakete zur Gefahrenabwehr bei unvorhergesehenen Ereignissen, die Umwelt, Menschen und Sachgueter gefaehrden. Die Reaktion auf derartige Ereignisse muss vorgeplant und eingeuebt werden. Es gibt zwei Haupt-Problembereiche: 1) Einberufung und Aktivierung von Sonderorganisationsformen (Krisenstaebe), Schaffung von Kommunikationsstrukturen, Befolgen vorher festgelegter Massnahmen (Gefahrenabwehrplaene, Krisenplaene). 2) Koordination verschiedener Organisationen (Feuerwehr, Polizei, THW, Katastrophenschutz, Betriebsfeuerwehr etc) unter einheitlicher Leitung. Im Rahmen des Projektes werden Notfallschutzhandbuecher erarbeitet, Plaene aufgestellt und Uebungen durchgefuehrt.

Loseblattsammlung AKU: Empfehlungen zur Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet

Ausarbeitung von praxisbezogenen Empfehlungen und Arbeitsvorschriften fuer Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet im Routine- und Stoerfall, speziell fuer kerntechnische Anlagen. Basiert auf gesetzlichen Vorschriften der BRD, jedoch mit methodischen Beitraegen auch aus der Schweiz (EIR, KUER, HSK). Der Arbeitskreis (AKU) dient auch dem Erfahrungsaustausch und der Weiterbildung der ueber 40 aktiven Teilnehmer aus BRD, Schweiz und Oesterreich und beteiligt sich an der Organisation von Fachtagungen des FS. Gruendung des AKU: 1973 Gruendung des FS: 1966.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Achtungsabstand nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU)

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Achtungsabstand der Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU). Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. Artikel 13 der Seveso-III- Richtlinie („Land-Use-Planning“ oder passiv planerischer Störfall schutz) nimmt über ein Abstandsgebot zwischen einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG und verschiedenen Umgebungsnutzungen wie Wohnbebauung oder öffentlich genutzten Gebäuden auf Verfahren der Bauleitplanung Einfluss. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Wesentliche Änderung der Biogasanlage Alt Schönau

Die BP Energy GmbH, Am Nationalpark 10, 17219 Ankershagen, beabsichtigt die Biogasanlage Alt Schönau wesentlich zu ändern und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Standort befindet sich in 17192 Peenehagen OT Alt Schönau, Warener Chaussee, Gemarkung Alt Schönau, Flur 2, Flurstücke 133/7 und 136/1, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Gegenstand der wesentlichen Änderung sind: • der Austausch/Ersatz des vorhandenen Feststoffeintrags durch einen neuen Feststoffeintrag • die dauerhafte Erhöhung der Inputmenge und der Biogasproduktion auf max. 3,7 Mio. Nm³/a • die Korrektur der Größe der Silagelagerfläche • die Korrektur der Gasspeichergrößen des Fermenters und des Gärproduktlagers und damit die Anpassung der maximal am Anlagenstandort vorhandenen Biogaslagermenge (nach der 12. BImSchV)

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