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Errichtung u. Betrieb einer Windenergieanlage GE 5.3 - 158 der juwi AG

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Mainz-Hechtsheim der Stadt Mainz Die Firma juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Windpark Mainz-Hechtsheim, Gemarkung Mainz-Hechtsheim, Flur 16, Fl.st. Nr. 77/1. Dabei wird es sich um den Bautyp GE 5.3-158 mit einer Nennleistung von 5,3 MW, einer Nabenhöhe von 161 m, einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Gesamthöhe von 240 m handeln. Die geplante Inbetriebnahme ist für Oktober 2020 vorgesehen. Die Vorhabenträgerin beantragt zudem ein öffentliches Verfahren gem. § 19 Abs. 3 BImSchG. Die beantragte Windenergieanlage (WEA) liegt einschließlich ihres Rotors innerhalb der Konzentrationsfläche für Windenergie der Stadt Mainz (Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der Windenergie FNP Ä 34) und innerhalb des Vorranggebietes 01 des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe-Teilplan Windenergienutzung. Die Vorhabenträgerin beantragt für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG entfällt die Vorprüfung nach den Absätzen 1 und 2 UVPG, wenn die Vorhabenträgerin die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die zuständige Behörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Die Stadt Mainz hat das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Für dieses Vorhaben besteht daher nach § 7 Abs. 3 Satz 2 die UVP-Pflicht. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (§ 4 UVPG). Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist daher in einem förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Neben der Windenergieanlage (inklusive Kranstell- und Montagefläche) ist die Zuwegung, die zur Errichtung und zum Betrieb der WEA erforderlich ist, Bestandteil dieses Antrages. Die Kabeltrasse wird in einem späteren Verfahren im Hinblick auf wasserrechtliche und naturschutzfachliche Verträglichkeit geprüft. Bei dem Planungsraum handelt es sich um einen Offenlandbereich im Westen von Mainz-Hechtsheim, umgeben von Landwirtschaftsflächen und einigen Gehölzen. Im Planungsraum befinden sich bereits 7 WEA unterschiedlicher Größe. In etwas mehr als 1 km Entfernung westlich der geplanten WEA befindet sich die Autobahn 63. In weniger als 1 km Entfernung östlich der geplanten WEA schließt sich der Wirtschaftspark Mainz Rhein/Main und in ca. 1,5 km Entfernung der Ortsbezirk von Mainz-Hechtsheim an. Dieser befindet sich in einer Talsenke (zwischen 175 m ü. NN und 130 m ü. NN). Der geplante Anlagenstandort liegt hier auf Ackerland im Westen von Hechtsheim, ca. 170 m ü. NN (Anlage 1). Die Antragsunterlagen umfassen die für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, insbesondere: Antragsformulare; Verzeichnis der Unterlagen; Anlagedaten (Technische Dokumentation der Windenergieanlage [WEA], Ansicht, Schnitt der WEA, Technische Dokumentation Sicherheitskonzept, topografische Karte, Detailplan), Angaben und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Stoffe; Betriebsablauf und Einleiterdaten; Verzeichnis der Emissionsquellen; Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate (Schalltechnische Immissionsprognose); Angaben zu Stoffen der Störfallverordnung; Angaben zu Abfällen (Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie Entsorgung von Abfällen); Angaben zum Arbeitsschutz (Flucht- und Rettungsplan, Sicherheitskonzept); Angaben zum baulichen Brandschutz (Brandschutzkonzept, Branderkennung und -meldung, Sicherheitskonzept); Unterlagen zur Landespflege (Fachbeitrag Naturschutz mit integriertem UVP-Bericht, Avifaunagutachten, Fledermausgutachten, Stellungnahme Feldhamster, Fachbeitrag Artenschutz, Visualisierung und Sichtbarkeitsanalyse); Angaben zu Ansprechpersonen, Anlagen- und Betriebsbeschreibung, Fließbild und Inventar Betriebsbereich; Bauantragsunterlagen (Bauantragsformular, Pläne, Bauvorlagenberechtigung, Koordinaten und Höhen der WEA, Topographische Karte mit Anlagenstandorten, Eigentümerverzeichnis, Liegenschaftskarten, Herstellungs- und Rohbaukosten, Rückbauverpflichtungserklärung, Rückbaukosten, Abstandsflächenberechnung, Kipphöhen mit Abständen zur Straße, Angaben für Wehrbereichsverwaltung, inkl. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Nummer 30 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen); Schattengutachten (Schattenwurfgutachten, Vermeidung von Schattenwurf); sonstige Unterlagen (Turbulenzgutachten Langfassung, Kurzbeschreibung Turbulenzgutachten, Funktionsbeschreibung des Servicelifts, Beschreibung zum Blitzschutz, Beschreibung Eiserkennung, Schutz vor Eiswurf, TÜV-Gutachten zur Eiserkennung, Allgemeine Spezifikationen Sichtweitenmessgerät, Übersicht und allgemeine Informationen zur Tages- und Nachtkennzeichnungen); Typenprüfung sowie Unterlagen der Straßenbehörde (Unterlagen zur Sondernutzungserlaubnis der Ein- und Ausfahrt für Bau- und Betriebsphase, Übersicht, Sichtbarkeitsanalyse, Ausbau, Schleppkurvennachweis).

Gesetze, Regelwerke und mehr

Der Bereich Anlagen/Umwelttechnik wird in Nordrhein-Westfalen durch eine große Zahl an Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken bestimmt. Anlagensicherheit Richtlinien der Europäischen Union Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates Seveso-III-Richtlinie RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung) , Entscheidung der Kommission 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle RICHTLINIE 2008/98/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien Bundesgesetze Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Chemikaliengesetz (ChemG) Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe Sprengstoffgesetz (SprengG) Verordnung der Europäischen Union VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CLP-Verordnung Verordnungen Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über das Genehmigungsverfahren (4. BImSchV) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Störfall-Verordnung (12. BImSchV) Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Umwelttechnik/Emissionen Richtlinien der Europäischen Union RICHTLINIE 2010/75/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 über Industrieemissionen - integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Neufassung) Richtlinie 2008/50/EG des Rates vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie Bundesgesetze Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom 15. März 1974 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Gesetz vom 8. Juli 1994 zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnungen Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe (17.BImSchV) Verwaltungsvorschriften Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Abstandserlass Erlass zur Umsetzung der TA Luft bei Kompostierungsanlagen in Nordrhein-Westfalen

Ermittlung und Berechnung von Stoerfallzenarien nach der Massgabe der 3. Stoerfall-Verwaltungsvorschrift

Das Projekt "Ermittlung und Berechnung von Stoerfallzenarien nach der Massgabe der 3. Stoerfall-Verwaltungsvorschrift" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungsverein Ostdeutschland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt. Das Vorhaben besteht aus drei Teilen: 1. In einer Beispielesammlung sollte die Anwendung der Vorgaben der 3. StoerfallVwV bezueglich der Auswahl und Erstellung von Stoerfallablaufszenarien an verschiedenen Faellen demonstriert werden. Dabei sind sowohl Anlagen in chemischen Grossbetrieben als auch die typischen Situationen in kleinen- und mittleren Betrieben zu beruecksichtigen. Hinsichtlich der Ausbreitungspfade sollte neben der Ausbreitung von schweren und leichten Gasen/Daempfen/Staeuben ueber die Luft auch die Ausbreitung in Oberflaechengewaesser angemessen beruecksichtigt werden. 2. Entwicklung eines methodischen Leitfadens zur Aufstellung und Berechnung von Stoerfallablauf-Szenarien und 3. Zusammenstellung aktueller, ggf. validierter Berechnungsmethoden (incl. DV-Programme).

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