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Stoerfallanlagen

Störfallanlagen

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BAB 553 Linienbestimmungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) BAB 553 inklusive Rheinquerung zwischen der linksrheinisch verlaufenden BAB 555 und der rechtsrheinisch gelegenen BAB 59

ID: 4594 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben sieht einen 4-streifigen Neubau der BAB 553 vor. Dies beinhaltet eine Rheinquerung südlich von Köln als Tunnel- oder Brückenbauwerk. Darüber hinaus kommt es zum Aus- bzw. /Neubau von zwei Autobahnknotenpunkten. Westlich des Rheins erfolgt der Anschluss an die BAB 555 mit einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz Köln-Godorf, östlich des Rheins an die BAB 59 durch den Neubau des Autobahndreiecks Köln-Lind. Der Umfang des Vorhabens beeinflusst alle Schutzgüter des UVPG, insbesondere ist dabei die mögliche Beeinträchtigung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und mögliche Konflikte mit Störfallanlagen zu erwähnen. Es wird abhängig von den Varianten das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ gequert und ein Teilbereich der „Spicher Seen“ nordwestlich von Troisdorf in Anspruch genommen. Einige vorgeschlagene Varianten verlaufen teilweise im Nahbereich von Anlagen, welche unter die Seveso-III-Richtlinie fallen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 21.05.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Linienbestimmungsverfahren nach § 16 FStrG inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 15 ff. UVPG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Zuständige Organisationseinheit: Referat S3 - Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig a553rheinspange@fba.bund.de Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland, Außenstelle Köln Deutz-Kalker-Straße 18-26 50679 Köln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Stadt Wesseling und Stadt Niederkassel Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Wesseling Alfons-Müller-Platz Neues Rathaus, Amt für Stadtentwicklung 50389 Wesseling Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes 3. Obergeschoss, Raum 313 Montag von 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 – 18:00 Uhr Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag von 08:00 – 16:00 Uhr Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr Die Einsichtnahme kann während der genannten Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen. Weitere Ortshinweise Zusätzlicher Auslegungsort : Stadt Niederkassel Rathaus, Stadtplanungsamt Rathausstraße 19 53859 Niederkassel Öffnungszeiten des Auslegungsortes Zimmer 18 Montag von 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch von 08:30 - 12.00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 08:30 - 12.00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag von 08:30 - 11:30 Uhr Die Stadt Niederkassel bittet, zu den oben genannten Zeiten, grundsätzlich um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen unter folgender Telefonnummer: + 49 2208 9466-800 Eröffnungsdatum der Auslegung 18.11.2024 Enddatum der Auslegung 17.12.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.02.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.11.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Homepage des Fernstraßen-Bundesamtes mit dem Link zu den Unterlagen Dokumente Bekanntmachung über die Auslegung der Unterlagen Öffentliche Auslegung Auslegungsunterlagen im Pdf-Format

Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo)

ChemInfo stellt umfangreiche Chemikalieninformationen in einen weit gefächerten Merkmalskatalog zur Verfügung. Für diese Stoffe sind neben physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen, toxikologischen Parametern auch ihre Vorkommen in der Umwelt enthalten. Außerdem finden Sie Inhalte, die für die Belange des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes von unmittelbarer Bedeutung sind. Hierzu zählen Angaben zu Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, zu Schutz- und Einsatzmaßnahmen sowie die Wiedergabe der stoffrelevanten Inhalte aus rechtlichen Regelungen. ChemInfo steht in drei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Während Behörden sowie Fachberaterinnen und Fachberater vorrangig den Gesamt-Datenbestand nutzen, wählen Einsatzkräfte der BOS-Organisationen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) vor allem die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA), einen Teildatenbestand von Cheminfo, der im Notfall schnell und übersichtlich Chemikalieninformationen liefert. Vor der Nutzung des gesamten ChemInfo-Datenbestandes sowie der Gefahrstoffschnellauskunft muss eine Registrierung erfolgen. Die interessierte Bevölkerung kann ohne vorherige Anmeldung im öffentlich zugänglichen public-Datenbestand recherchieren. Für alle Datenbestände gibt es unterschiedliche Produkte, die in Abhängigkeit vom verwendeten Endgerät (Desktop-PC oder Smartphone/Tablet) zur Recherche genutzt werden können (GSA, Chemie im Alltag CiA).

Kriterien Objektschutzmassnahmen

Unter Federführung des Bundesamtes für Umwelt BAFU und weiteren Behörden sowie Inhabern von StFV-Anlagen, wurde im Dezember 2015 die Studie 'Bewertung von Schutzmassnahmen ausserhalb der Quelle zur Reduktion von Störfallrisiken' erarbeitet. Siehe Forschungsprojekt; 15.0037.KP Bewertung von Schutzmassnahmen zur Reduktion von Störfallrisiken aus / 2006-02060/2025 In dieser Studie wird ein erster Vorschlag beschrieben, wie die Wirksamkeit von Objektschutzmassnahmen quantitativ ausgewiesen werden kann. Zudem werden erste Ansätze zur Beurteilung des Kosten/Nutzen Verhältnisses solcher Massnahmen diskutiert. Die Studie stiess auf grossen Anklang bei den kantonalen Störfallfachstellen. Mit diesen wurden die Inhalte der Studie am 46. Kontaktgremium (November 2015) sowie im Rahmen des 4. Inspektionsworkshops (Mai 2016) diskutiert und vertieft. In der Folge wurde beschlossen, dass die Grundlagen aus der genannten Studie weiterentwickelt und daraus eine für Planungsbehörden und Planungsbüros anwendbare Methodik hergeleitet werden soll. Diese Arbeit soll mithelfen, dass in Zukunft ein sia-Merkblatt zum Thema störfallgerechtes Bauen publiziert werden kann. Projektziele: Erarbeiten einer für Planungsbehörden und -büros anwendbare Arbeitshilfe zur Beurteilung der Wirksamkeit sowie von Anhaltspunkten zur Diskussion des Kosten/Nutzen-Verhältnisses von Objektschutzmassnahmen.

Zur atomrechtlichen Situation des Zwischenlagers Brunsbüttel

Zur atomrechtlichen Situation des Zwischenlagers Brunsbüttel Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel gibt es derzeit nicht. Nun hat die Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein die Anordnung zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente ohne Nennung einer Frist verlängert. Gegenüber der Presse äußerte der schleswig-holsteinische Umweltminister seine Erwartung, dass durch Betreiber und BASE "...diese vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid ersetzt wird.“ Dazu nimmt das BASE Stellung. Mit der unbefristeten Anordnung zur weiteren Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager am Atomkraftwerkstandort Brunsbüttel hat der schleswig-holsteinische Umweltminister seine Erwartung geäußert, dass von der Genehmigungsbehörde BASE und dem Zwischenlager- Betreiber „…diese vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid ersetzt wird.“ Dazu erklärt Lisa Ahlers, Sprecherin des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: "Für eine atomrechtliche Genehmigung sind von Betreibern der Atomanlagen ohne Wenn und Aber belastbare und prüffähige Unterlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erbringen. Die Kieler Atombehörde im Umweltministerium ist umfassend über leider immer noch ausstehende Unterlagen durch die Antragstellerin Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co . oHG bei dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung informiert, u.a. zu den CASTOR -Behältern und der in unmittelbarer Nachbarschaft des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle geplanten Störfallanlage. Eine auch im Interesse der Bundesbehörde liegende Beschleunigung des Verfahrens kann durch die aufsichtliche Einwirkungsmöglichkeit des Umweltministers auf die Antragstellerin Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co . oHG erreicht werden, indem er das Unternehmen zur zeitnahen Vorlage von vollständigen Antragsunterlagen verbindlich verpflichtet. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein legt mit seiner öffentlichen Rechtfertigung für eine unbefristete aufsichtliche Anordnung für das Zwischenlager Brunsbüttel und der damit verbundenen Aufforderung an das Bundesamt die ,vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid' zu ersetzen, ein bemerkenswertes Verständnis von notwendigen Sicherheitsnachweisen an den Tag." Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel gibt es derzeit nicht. Die gültige Genehmigung erlosch infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Rechtsgrundlage für die aktuelle Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente ist eine Anordnung der Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und ländliche Räume. Die Anordnung hat das MELUND am 17. Januar 2020 ohne Nennung einer Frist verlängert. Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co . oHG, eine Tochter des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall, hat am 16. November 2015 eine Neugenehmigung beantragt. Sicherheitsnachweise noch ausstehend Derzeit fehlen nach wie vor entscheidende Sicherheitsnachweise, um die Genehmigungsvoraussetzungen für das Zwischenlager zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise Nachweisunterlagen für CASTOR -Behälter. Ein zentraler Baustein im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung dar. In dieser muss die Antragstellerin darlegen, welche Auswirkungen das beantragte Vorhaben auf die Umwelt haben kann. Eine UVP kann erst dann abgeschlossen werden, wenn beispielsweise Fragen zu Auswirkungen eines Störfalles durch benachbarte Anlagen bewertet werden können. Für das beantragte Standort-Zwischenlager Brunsbüttel betrifft dies insbesondere die derzeit geplante Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal). Das Ende des Genehmigungsverfahrens bestimmt maßgeblich die Antragstellerin, die für einen zügigen Abschluss alle erforderlichen Nachweise in der notwendigen Detailtiefe vorzulegen hat. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH zusammen mit der KKB Antragstellerin im Neugenehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Brunsbüttel. Die BGZ ist dem Verfahren formal beigetreten. Das Verfahren wird aber nach wie vor von der KKB fortgeführt, die Verantwortung liegt weiterhin bei der KKB. Hintergrund: Urteil des OVG Schleswig Mit Urteil vom 19. Juni 2013 hob das OVG Schleswig die Aufbewahrungsgenehmigung von 2003 auf. Rechtskräftig wurde das Urteil mit dem bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Keine der genannten Gerichtsentscheidungen erfolgte, weil Sicherheitsdefizite festgestellt worden sind. Die Gerichte haben sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit des Zwischenlagers (etwa gegen Terrorangriffe) nicht geäußert. Es wurde bemängelt, dass im Genehmigungsverfahren dieser Punkt nicht hinreichend ermittelt worden sei. Zwar hat die damalige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz , in den Gerichtsverfahren dargelegt, dass es alle Aspekte, insbesondere auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes, umfassend geprüft habe. Dem BfS wurde jedoch untersagt, die zugrundeliegenden Unterlagen im Verfahren offen zu legen. Broschüre zum Zwischenlager Brunsbüttel Infobroschüre: Standort-Zwischenlager Brunsbüttel Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 348KB, barrierefrei⁄barrierearm) Weitere Informationen Zwischenlager Brunsbüttel

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