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Störfallanlagen im Landkreis Ammerland - Originär

Störfallanlagen im Landkreis Ammerland im originären Datenformat

INSPIRE Downloaddienst (WFS) - (T) Stoerfallanlagen (Landkreis Ammerland)

Download- und Darstellungsdienste zu Störfallanlagen im LK Ammerland

INSPIRE Darstellungsdienst (WMS) - (T) Stoerfallanlagen (Landkreis Ammerland)

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(T) Stoerfallanlagen

Störfallanlagen

Stoerfallanlagen

Störfallanlagen

INSPIRE Darstellungsdienst (WMS) - Stoerfallanlagen (Landkreis Ammerland)

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INSPIRE Downloaddienst (ATOM-Feed) - (T) Stoerfallanlagen (Landkreis Ammerland)

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BAB 553 Linienbestimmungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) BAB 553 inklusive Rheinquerung zwischen der linksrheinisch verlaufenden BAB 555 und der rechtsrheinisch gelegenen BAB 59

ID: 4594 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben sieht einen 4-streifigen Neubau der BAB 553 vor. Dies beinhaltet eine Rheinquerung südlich von Köln als Tunnel- oder Brückenbauwerk. Darüber hinaus kommt es zum Aus- bzw. /Neubau von zwei Autobahnknotenpunkten. Westlich des Rheins erfolgt der Anschluss an die BAB 555 mit einem neu zu errichtenden Autobahnkreuz Köln-Godorf, östlich des Rheins an die BAB 59 durch den Neubau des Autobahndreiecks Köln-Lind. Der Umfang des Vorhabens beeinflusst alle Schutzgüter des UVPG, insbesondere ist dabei die mögliche Beeinträchtigung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und mögliche Konflikte mit Störfallanlagen zu erwähnen. Es wird abhängig von den Varianten das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ gequert und ein Teilbereich der „Spicher Seen“ nordwestlich von Troisdorf in Anspruch genommen. Einige vorgeschlagene Varianten verlaufen teilweise im Nahbereich von Anlagen, welche unter die Seveso-III-Richtlinie fallen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 21.05.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Linienbestimmungsverfahren nach § 16 FStrG inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 15 ff. UVPG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Zuständige Organisationseinheit: Referat S3 - Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig a553rheinspange@fba.bund.de Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland, Außenstelle Köln Deutz-Kalker-Straße 18-26 50679 Köln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Stadt Wesseling und Stadt Niederkassel Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Wesseling Alfons-Müller-Platz Neues Rathaus, Amt für Stadtentwicklung 50389 Wesseling Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes 3. Obergeschoss, Raum 313 Montag von 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 – 18:00 Uhr Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag von 08:00 – 16:00 Uhr Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr Die Einsichtnahme kann während der genannten Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen. Weitere Ortshinweise Zusätzlicher Auslegungsort : Stadt Niederkassel Rathaus, Stadtplanungsamt Rathausstraße 19 53859 Niederkassel Öffnungszeiten des Auslegungsortes Zimmer 18 Montag von 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch von 08:30 - 12.00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 08:30 - 12.00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag von 08:30 - 11:30 Uhr Die Stadt Niederkassel bittet, zu den oben genannten Zeiten, grundsätzlich um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen unter folgender Telefonnummer: + 49 2208 9466-800 Eröffnungsdatum der Auslegung 18.11.2024 Enddatum der Auslegung 17.12.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.02.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.11.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Homepage des Fernstraßen-Bundesamtes mit dem Link zu den Unterlagen Dokumente Bekanntmachung über die Auslegung der Unterlagen Öffentliche Auslegung Auslegungsunterlagen im Pdf-Format

Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo)

ChemInfo stellt umfangreiche Chemikalieninformationen in einen weit gefächerten Merkmalskatalog zur Verfügung. Für diese Stoffe sind neben physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen, toxikologischen Parametern auch ihre Vorkommen in der Umwelt enthalten. Außerdem finden Sie Inhalte, die für die Belange des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes von unmittelbarer Bedeutung sind. Hierzu zählen Angaben zu Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, zu Schutz- und Einsatzmaßnahmen sowie die Wiedergabe der stoffrelevanten Inhalte aus rechtlichen Regelungen. ChemInfo steht in drei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Während Behörden sowie Fachberaterinnen und Fachberater vorrangig den Gesamt-Datenbestand nutzen, wählen Einsatzkräfte der BOS-Organisationen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) vor allem die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA), einen Teildatenbestand von Cheminfo, der im Notfall schnell und übersichtlich Chemikalieninformationen liefert. Vor der Nutzung des gesamten ChemInfo-Datenbestandes sowie der Gefahrstoffschnellauskunft muss eine Registrierung erfolgen. Die interessierte Bevölkerung kann ohne vorherige Anmeldung im öffentlich zugänglichen public-Datenbestand recherchieren. Für alle Datenbestände gibt es unterschiedliche Produkte, die in Abhängigkeit vom verwendeten Endgerät (Desktop-PC oder Smartphone/Tablet) zur Recherche genutzt werden können (GSA, Chemie im Alltag CiA).

Kriterien Objektschutzmassnahmen

Unter Federführung des Bundesamtes für Umwelt BAFU und weiteren Behörden sowie Inhabern von StFV-Anlagen, wurde im Dezember 2015 die Studie 'Bewertung von Schutzmassnahmen ausserhalb der Quelle zur Reduktion von Störfallrisiken' erarbeitet. Siehe Forschungsprojekt; 15.0037.KP Bewertung von Schutzmassnahmen zur Reduktion von Störfallrisiken aus / 2006-02060/2025 In dieser Studie wird ein erster Vorschlag beschrieben, wie die Wirksamkeit von Objektschutzmassnahmen quantitativ ausgewiesen werden kann. Zudem werden erste Ansätze zur Beurteilung des Kosten/Nutzen Verhältnisses solcher Massnahmen diskutiert. Die Studie stiess auf grossen Anklang bei den kantonalen Störfallfachstellen. Mit diesen wurden die Inhalte der Studie am 46. Kontaktgremium (November 2015) sowie im Rahmen des 4. Inspektionsworkshops (Mai 2016) diskutiert und vertieft. In der Folge wurde beschlossen, dass die Grundlagen aus der genannten Studie weiterentwickelt und daraus eine für Planungsbehörden und Planungsbüros anwendbare Methodik hergeleitet werden soll. Diese Arbeit soll mithelfen, dass in Zukunft ein sia-Merkblatt zum Thema störfallgerechtes Bauen publiziert werden kann. Projektziele: Erarbeiten einer für Planungsbehörden und -büros anwendbare Arbeitshilfe zur Beurteilung der Wirksamkeit sowie von Anhaltspunkten zur Diskussion des Kosten/Nutzen-Verhältnisses von Objektschutzmassnahmen.

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