In the follow-up to a training session in February 2009, a project was designed that has provided Croatia, Serbia and the former Yugoslav Republic of Macedonia with support to improve the knowledge of their public experts in the areas of safety reporting, and in particular on: The countries were also interested in learning from good practices in setting up an effective major accident prevention regime. For Croatia and Serbia this was especially important, because it would enable them to review the newly developed regulations and procedures vis-à-vis good practice.
Mit deutscher Beratungshilfe Störfälle verhindern Heute (25. November 2008) startet in Genf die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die grenzüberschreitenden Wirkungen von Industrieunfällen. Die 37 Unterzeichnerstaaten, darunter Deutschland, tauschen sich drei Tage lang über den Entwicklungsstand der Umsetzung des Übereinkommens aus. Die Konvention regelt die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Industrieunfälle. Sie schützt die Menschen und die Umwelt vor Risiken. Ein Thema der Konferenz ist die Arbeit der Expertengruppe, die unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) Empfehlungen zur Prävention unfallbedingter Gewässerbelastungen erarbeitet. Die Gruppe setzt sich dafür ein, Industriestörfälle - wie den im rumänischen Baia Mare im Jahr 2000, der zu einer massiven Kontamination des Donaueinzuggebiets führte - zu verhindern. Eine Hilfestellung sind dabei die Ergebnisse der Projekte aus dem „Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens” des Bundesumweltministeriums. Das UBA verwaltet, koordiniert und begleitet diese Projekte fachlich. Somit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich die Umweltstandards der Industrieanlagen – vor allem in Ländern des Südkaukasus – erhöhen. Aktuell leistet das UBA Beratungshilfe in Armenien. Ziel des Projektes ist die Information der Bevölkerung in der Nachbarschaft gefährlicher Industrieanlagen. Es dient nicht nur der Störfallvorsorge, sondern auch der Umweltbildung im Südkaukasus: Seit September 2008 erprobt Armenien erstmals die Umsetzung der Konvention in nationales Recht auf lokaler Ebene. Industrieunternehmen und Katastrophenabwehrkräfte führen gemeinsam mit der Bevölkerung eine groß angelegte Störfallübung durch und testen einen Gefahrenabwehrplan. Mit einem weiteren Beratungshilfeprojekt unterstützt das UBA - zusammen mit den zuständigen Behörden der Republik Moldau und der Ukraine - eine verbesserte Risikovorsorge im Einzugsgebiet des Flusses Dnestr. Dieses Vorhaben begann im Jahr 2006 und endet im Januar 2009. Ein Ergebnis des Projektes ist die Konzeption eines internationalen Warnplans für den Dnestr. Weil dieser Plan nur bei kontinuierlichem Betrieb von Messstationen mit einer entsprechenden Störfallerkennung funktioniert, lernen moldawische und ukrainische Experten im Januar 2009 den Umgang mit Wassermessstationen im Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt.
Ziele des Vorhabens waren die Förderung der Anwendung von systematischen, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Analyse von Ereignissen und die Verbesserung der Kommunikation gewonnener Erkenntnisse durch Behörden gemäß Seveso-Richtlinie (2012/18/EU). Aus 39 Verfahren wurden drei für Behörden geeignete ausgewählt, hierfür Manuale erstellt, mit Behörden diskutiert und erprobt. Die Bedeutung der Informationssammlung vor Analysen wurde deutlich und deshalb hierfür eine Checkliste erarbeitet. Empfehlungen zur guten Praxis der Ereignisanalyse und die Checkliste zur Informationssammlung wurden vom Ausschuss anlagenbezogener Immissionsschutz und Störfallvorsorge als geeignet beurteilt. Veröffentlicht in Texte | 14/2017.
Das Ziel des „Donaudelta-Projektes“ war es, in der Republik Moldau, in Rumänien und der Ukraine die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Industrie am Donaudelta zu stärken, wobei unter anderem die Mechanismen und Ansätze für eine effiziente und effektive Störfallvorsorge sowie das Krisenmanagement verbessert und, soweit möglich, harmonisiert werden sollten. Im Vordergrund des Projektes stand dabei die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ministerien und den beauftragten Behörden der Projektländer (hauptsächlich zwischen den zuständigen Behörden für den Umweltschutz, Katastrophenschutz, Verkehr, verschiedenen regionalen und lokalen Behörden etc.) sowie zwischen den beauftragten Behörden und der Industrie, insbesondere den Betreibern von Ölterminals. Das Donaudelta-Projekt hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten hinsichtlich Expertenniveau und gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen den nationalen Behörden und der Industrie sichtbar verstärkt. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2016.
LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der Störfallvorsorge fur die Schachtanlage Asse II wurde festgestellt, dass infolge auslegungsüberschreitender Zutrittsraten der Deckgebirgslösungen radiologische Auswirkungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse auftreten können (ISTec 2009a) Aus der Abschätzung der potentiellen radiologischen Konsequenzen wird deutlich, dass die radiologischen Schutzziele beim auslegungsuberschreitenden Zutritt von Deckgebirgslösung ohne geeignete Stilllegungsmaßnahmen nicht eingehalten werden können GRS (2009) Im vorliegenden Bericht wurde gepruft, ob und in welchem Umfang grundsätzlich Möglichkeiten bestehen, Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Konsequenzen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts in die Schachtanlage Asse II während des Offenhaltungsbetriebes zu nehmen.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der Störfallvorsorge fur die Schachtanlage Asse II wurde festgestellt, dass infolge auslegungsüberschreitender Zutrittsraten der Deckgebirgslösungen radiologische Auswirkungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse auftreten können (ISTec 2009a) Aus der Abschätzung der potentiellen radiologischen Konsequenzen wird deutlich, dass die radiologischen Schutzziele beim auslegungsuberschreitenden Zutritt von Deckgebirgslösung ohne geeignete Stilllegungsmaßnahmen nicht eingehalten werden können GRS (2009) Im vorliegenden Bericht wurde gepruft, ob und in welchem Umfang grundsätzlich Möglichkeiten bestehen, Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Konsequenzen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts in die Schachtanlage Asse II während des Offenhaltungsbetriebes zu nehmen.
Zielsetzung des Vorhabens war die Förderung der Anwendung von systematischen, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Analyse von Ereignissenund Verbesserung der Kommunikation gewonnener Erkenntnisse durch Behörden. Grundlage ist die Seveso III-Richtlinie (2012/18/EU), in der Anforderungen an die Ereignisanalyse und Erkenntniskommunikation bestimmt werden, insbesondere, dass die Analyse durch eine Behörde zu erfolgen hat.Es wurden 39 Verfahren zur Ereignisanalyse identifiziert. Aus diesen wurden mit dem Forschungsbegleitkreis drei für den Einsatz durch Behörden geeignete Verfahren ausgewählt: Abweichungsanalyse, SOL 3.0 und Storybuilder/BowTie. Für diese Verfahren wurdenManuale erstellt und mit Behördenvertretern diskutiert sowie Verfahren an drei realen Ereignissen erfolgreich erprobt. Die Hilfsmittel wurden als handhabbar eingeschätzt und in den drei Erprobungen konnten jeweils neue Erkennt-nisse über die Ereignisse gewonnen werden, die über die ursprüngliche Auswertung hinausgingen. Während der Erprobung wurde die Bedeutung der Informationssammlung vor der eigentlichen Ana-lyse deutlich und es entstand der Wunsch nach einer Checkliste für die Informationssammlung für Ereignisanalysen. Es zeigte sich, dass der Aufwand für die verfahrensunabhängige Informations-sammlung deutlich höher war, als für die Informationsaufbereitung und eigentliche Ereignisanalyse mit den ausgewählten Verfahren. Zudem wurde deutlich, dass nach der Ereignisanalyse noch eine Phase der aktiven Erkenntniskommunikation folgen muss, damit aus der Analyse eine Prävention von Ereignissen folgen kann. Die erwünschte Checkliste zur Informationssammlung wurde entwi-ckelt. Diese und die Manuale für die Verfahren sowie weitere Hilfsmittel finden sich im Anhang des Berichtes.Abschließend wurden Empfehlungen zur guten Praxis der Ereignisanalyse formuliert. Diese Empfehlungen und die Checkliste zur Informationssammlung wurden dem Ausschuss anlagenbezogener Immissionsschutz und Störfallvorsorge (AISV) der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissions-schutz (LAI) vorgelegt, der sie als für die Ereignisanalyse geeignet beurteilte. <BR>Quelle: Forschungsbericht
Die Firma beantragt die Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 9 i. V. m. § 4 im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse und einer 1. Teilgenehmigung gemäß § 8 i. V. m. § 4 für die Errichtung von Teilen der vorgenannten Anlage auf dem Grundstück in 59071 Hamm, Trianel-straße 1. Der Umfang des Vorbescheids betrifft die Beurteilung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens: 1. Die Begrenzung auf zwei mögliche Elektrolyseverfahren (PEM oder alkalisch) ohne Herstellerbezug 2. Grundsätzliche Prüfung und Freigabe der Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge von Auswirkungen auf die Umwelt (Schall, Brandschutz, Explosionsschutz, Verhinderung von Störfällen, Abwasser, Artenschutz, etc.) 3. Grundlegende Anlagen- und Aufstellungsplanung Der Umfang der 1. Teilgenehmigung umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Grund- und Erdbauarbeiten, 2. Errichtung der Aufstellungsflächen, 3. Errichtung der Wasserstoffverladung (Abfüllboxen), 4. Herstellung der Entwässerung, 5. Errichtung der Zufahrt und der Verkehrsflächen, 6. Externe Medienanbindung (Wasser, Strom, Löschwasser, Kühlwasser, demineralisiertes Wasser). Der Betrieb der Anlage soll kontinuierlich (24h-Betrieb) an 7 Tagen in der Woche erfolgen.
Für Betriebe und Anlagen, in denen besonders gefährliche Stoffe oder Gefahrstoffe in großen Mengen gehandhabt werden, werden über die üblichen Umweltschutzbestimmungen hinaus zusätzliche umfangreiche Sicherheits-, Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen gefordert. Auf Grund der Chemiestandorte mit ihren vielfältigen Produktlinien, Stoffkreisläufen und Technologien besitzt die Störfallvorsorge in Sachsen-Anhalt eine erhebliche Bedeutung. Die Fachbehörde erarbeitet die technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen für den Vollzug des Störfallrechts und die entsprechende EU-Berichterstattung. Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten: - Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie und der Störfall-Verordnung, - Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen, - gutachterliche Tätigkeit hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen der Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG, - zentrale Erfassung, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen, - Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und - Wahrnehmung der EU-Berichterstattung (Zuständigkeitsverordnung). Eine Recherche für die Kategorie "Technisches Versagen" in der Datenbank des LAU "Schadensereignisse" ergab, dass insbesondere nicht ausreichende Werkstoffeigenschaften (Korrosion, Materialfehler, Materialermüdung) zu Schäden führten. Aber z. B. auch der Ausfall der Elektroenergieversorgung kann zu erheblichen Gefährdungen führen. "Unbekannte Ursachen" sind primär bei Bränden zu verzeichnen, bei denen ein mutwilliges Fremdverschulden nicht von vornherein auszuschließen ist. Die meisten Schadensereignisse werden durch "Menschliches Versagen" verursacht. Dabei handelt es sich häufig um nicht fachgerechtes Vorgehen bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, organisatorische Fehler, unsachgemäße Anlagenbedienung und unzulässiger Umgang mit Stoffen. Auch nicht sachgerechte Transportvorgänge (Straße/Schiene) erforderten den Einsatz der Umweltbehörden. Derartige Schadensereignisse erscheinen besonders problematisch, da sie an beliebigen Orten, auch inmitten von Wohngebieten, eintreten können. Vorsorge-Maßnahmen lassen sich nur bedingt planen. Diese Tatbestände fanden in der Seveso-II-RL (967/82/EG) bzw. in deren Umsetzung als Störfall-VO 2000 durch die Einführung eines Umweltsicherheitsmanagement in einem Betriebsbereich seine Auswirkung.
Origin | Count |
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Bund | 242 |
Land | 36 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 209 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 37 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 27 |
License | Count |
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geschlossen | 60 |
offen | 213 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 271 |
Englisch | 17 |
andere | 1 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Boden | 112 |
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Weitere | 261 |