Das Vorhaben soll die Erarbeitung der vorsorgenden deutschen Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen, die im Koalitionsvertrag der BReg als ein politischer Schwerpunkt gesetzt wurde, durch ein gestaffeltes Beteiligungsverfahren in drei Phasen begleiten und hierfür informelle und formelle Ansätze zur Einbeziehung von Stakeholdern und Bürger*innen entwickeln und erproben. Das Beteiligungsverfahren soll dazu beitragen einen gesellschaftlichen Konsens zur Notwendigkeit umfassender Klimavorsorge zu bilden, die die gemeinsame Verantwortung aller staatlichen Ebenen und eine Mitverantwortung von Stakeholdern und Bürger*innen (Eigenvorsorge) umfasst. Die Beteiligung von Stakeholdern, insbesondere der Länder, ausgewählter Kommunen und Verbände, zielt darauf ab, die von den Bundesressorts entworfenen Ziele, ausgewählte Instrumenten-Maßnahmen Kombinationen und Lösungsoptionen für etwaige Zielkonflikte zu diskutieren und abschließend den Entwurf der nationalen vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie zu konsultieren. Die Beteiligung von Bürger*innen, gesondert auch von Jugendlichen, zielt darauf ab, die nationalen Zielvorstellungen vor dem Hintergrund der Lebenswirklichkeit vor Ort zu überprüfen und ggfs. für lokale Gegebenheiten zu konkretisieren. Für das Beteiligungsverfahren ist eine Kommunikationskampagne zu erarbeiten, die eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet und o.g. Zielgruppen adressiert. Das Vorhaben soll flankierend unterstützen, die Beteiligung sowie die fachwissenschaftlich notwendige Entwicklung von Klimaanpassungszielen und für die Messung der Zielerreichung geeigneter Indikatoren zu verzahnen und somit die Weiterentwicklung des DAS Monitoringsystems vorzubereiten. Darüber hinaus ist eine Evaluation des erprobten Beteiligungsverfahrens notwendig, um Rückschlüsse ziehen zu können, ob und inwieweit die Beteiligung die Weiterentwicklung der DAS hin zu einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung effektiv unterstützen konnte.
Vor dem Hintergrund der aktuellen ökologischen, ökonomischen und sozialen Probleme ist die Notwendigkeit eines umfassenden gesellschaftlichen Wandels unumstritten. Noch weitgehend offen ist aber die Frage, wie die erforderlichen Veränderungsprozosse in der Zukunft durch einen gestaltenden Staat und neue Formen der Governance entlang des Leitbildes der Nachhaltigen Entwicklung und im Kontext globaler Herausforderungen stimuliert und dauerhaft verankert werden kann. Ziel dieses Vorhabens ist es, unter umweltpolitischen Gesichtspunkten und mit Bezug auf mittel- und langfristige Umweltprogramme wie etwa die Perspektive 2030 systematisch auszuwerten, wie ein neuer Gesellschaftsvertrag ausgestaltet sein kann, der eine Kultur der Achtsamkeit (aus ökologischer Verantwortung) mit einer Kultur der Teilhabe (aus demokratischer Verantwortung) sowie einer Kultur der Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen (Zukunftsverantwortung) kombiniert. Das Vorhaben soll Antworten geben u. a. auf die folgenden Fragen sowie spezifische Implikationen für umweltpolitisches Handeln identifizieren: Wie sieht Regieren und Staatlichkeit im Jahre 2030 entlang des Leitbildes der Nachhaltigkeit und im Kontext globaler Herausforderungen aus? Wie verändern sich die Rollen der Akteure (z. B. Staat, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, inkl. unterschiedlicher Gestaltungs- und Mitwirkungsansprüche)? Welche erfolgversprechenden Governance Innovationen lassen sich identifizieren? Und was sind deren Erfolgsbedingungen? Welche innovativen Instrumente zur Information und Formate der Beteiligung zur Bearbeitung der komplexen Herausforderungen, Entscheidungsprozessen und Risikoabwägungen sind erforderlich und möglich? .Wie können integrative Politiken erfolgreich gestaltet und bspw. ein Nexus-Ansatz instrumentalisiert werden? Wie können Synergieeffekte zu anderen Politikfeldern (Gesundheitspolitik, Sozialpolitik) offensiv genutzt und Zielkonflikte adäquat gelöst werden?
Not only climate change but also climate policies, that is, measures to reduce emissions and to adapt to the impacts of climate change, may have negative effects on human rights, such as the right to food, water or housing, political participation and non-discrimination, and may even lead to migration. Persons affected may either move as part of an adaptation measure (migration as an adaptive strategy), as a result of mitigation and adaptation measures (displacement or eviction), or as an individual decision to adapt to the deteriorating environment and the deprivation of livelihoods caused by climate policy measures. Nonetheless, human rights concerns are often not taken into account systematically when developing climate policies. In addition, climate policies in developing countries often have an international dimension as they are often supported by industrialised countries. In addition, domestic policies of industrialised countries such as the promotion of agro-fuels may also have negative impacts in other countries due to supply chain effects. The project aims at shedding light on this complex relationship between climate policies, migration and human rights and to analyse the human rights responsibility (extraterritorial human rights obligations) for negative impacts of Austrian and the EU's climate policies in developing countries. The central element of the project will be three case studies in countries where the EU and Austria are implementing climate policies. Human rights impacts of Austrian and EU climate policies will be investigated with on the ground research. The focus will be on displacements and other migratory movements caused by these climate policies. On this basis, the study will analyse extraterritorial human rights obligations of Austria and the EU in these cases and develop recommendations for political actors on how to adequately integrate human rights considerations into climate policies in order to avoid negative human rights impacts. The project consists of the following Work Packages (WP): - WP 1: Desk research, explorative phase - WP 2: Case studies - WP 3: Bringing together the results of the case studies, drafting recommendations - WP 4: Publications, dissemination - WP 5: Project management
Das Projekt befasst sich mit dem Problem einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen in der EU und richtet seine Aufmerksamkeit dabei insbesondere auf die Verantwortungsstrukturen, die durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschaffen worden sind. Diese werden auf ihre Leistungsfähigkeit für die Erreichung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft geprüft. Ausgehend von einer allgemeinen Untersuchung der institutionellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung von Verantwortung einerseits und einer nachhaltigkeitsökonomischen Analyse der Verantwortungsstrukturen der WRRL andererseits werden Verbesserungsvorschläge für die Organisation von Verantwortung mit dem Ziel eines nachhaltigen Gewässermanagements entwickelt. Die empirischen und theoretischen Untersuchungen zur Wasserpolitik der EU (mit Schwerpunkt auf die FGE Elbe) werden in einem zweiten Schritt generalisiert, um einen grundlegenden Beitrag zur Verantwortung, Verantwortungswahrnehmung und ihren institutionellen Voraussetzungen für eine Nachhaltigkeitspolitik zu leisten. In zwei Machbarkeitsstudien wird die Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auf benachbarte Politikfelder Fischereipolitik und Flächenhaushaltspolitik der EU abgeschätzt. Das methodische Leitprinzip des Projektes ist das Konzept der Verantwortung, das durch das Konzept der Bestände systematisch auf Nachhaltigkeit bezogen wird. Die Träger der Verantwortung werden durch die Konzepte des homo oeconomicus und des homo politicus modelliert.
In der Studie geht es um die Frage, welche konkreten Änderungen der finanzpolitischen Rahmensetzungen bezüglich der Nuklearrückstellungen für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung vorgenommen werden sollten. Die Studie kommt im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: - Die Kosten für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung betragen in der mittleren Schätzung ca. 34 Mrd. €. Bei Hinzurechnung von Risikorücklagen von 10 Mrd. € sind insgesamt 44 Mrd. € durch die KKW-Betreiber zu finanzieren. Bei Berücksichtigung einer Realverzinsung von 2Prozent können die bisher gebildeten Rückstellungen von 33-34 Mrd. € ausreichen. - Die Transparenz der Nuklearrückstellungen sollte erheblich verbessert werden und es sollte eine unabhängige Überprüfung der angemessenen Höhe erfolgen. - In Abwägung der Argumente für und gegen einen öffentlich-rechtlichen Fonds wird der Kompromissvorschlag gemacht, dass ein im Rahmen der staatlichen Überprüfung zu bestimmender Betrag für die langfristig anfallenden Kosten von Stilllegung/Rückbau und Entsorgung schrittweise in einen Fonds eingezahlt wird. Bereits gebildete Rückstellungen für kurz- und mittelfristige Verpflichtungen sollten zum überwiegenden Teil bei den KKW Betreibern verbleiben. - Für die bei den KKW-Betreibern verbleibenden Rückstellungen sollten Reformelemente zur Stärkung der Insolvenzsicherheit umgesetzt werden. - Angesichts der sehr unterschiedlichen Positionen zu den Rahmensetzungen zu Rückstellungen im politischen Raum gibt es weiterhin Diskussions- und Einigungsbedarf, damit für Reformen die nötigen Mehrheiten gefunden werden können.
Das Projekt untersuchte die Auswirkungen von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für die Versicherungswirtschaft in Deutschland. Im ersten Arbeitsschritt wurde für Deutschland der Stand der Forschung zu erwarteten direkten Klimaschäden sowie Anpassungsmaßnahmen und deren Kosten und Nutzen aufbereitet und sektoral gegliedert präsentiert. Zweitens wurde ökonomisch analysiert, in welchem Maß Anpassungsmaßnahmen einen Staatseingriff erfordern. Im Mittelpunkt des dritten Arbeitspakets standen die Auswirkungen des Klimawandels auf die klassische Produktwelt der Versicherungsbranche in Deutschland. In einem weiteren Arbeitspaket wurde die mögliche Rolle der Versicherungswirtschaft bei Carbon-Capture-and-Storage (CCS) betrachtet.
Das Vorhaben beschäftigt sich mit Ereignissen mit terroristischem Hintergrund, die durch die bisherigen Untersuchungen, Planungen und Übungen nicht abgedeckt sind, wie Bedrohungen oder Attacken mit radioaktiven Substanzen, Nuklearmaterial oder Kernwaffen. In dem Vorhaben wurden Szenarien terroristischer Bedrohungen analysiert, Anleitungen für vorbeugende Maßnahmen erarbeitet sowie eine rasche und sachgerechte Informationsstrategie im Rahmen des staatlichen Krisenmanagements entwickelt und vorgeschlagen.
Ziel der Arbeit ist es, zu klären, ob und inwieweit Unternehmensspenden und Sponsorengelder im staatlichen Naturschutz eingesetzt werden können, welche Anforderungen von Seiten des staatlichen Naturschutzes aber auch der beteiligten Unternehmen an den Einsatz von Spenden und Sponsorengeldern gestellt wurden, und ob der bisherige Einsatz von Unternehmensspenden und Sponsorengeldern im staatlichen Naturschutz erfolgreich verlief.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 11 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 10 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 8 |
| Webseite | 3 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 6 |
| Lebewesen und Lebensräume | 8 |
| Luft | 6 |
| Mensch und Umwelt | 11 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 11 |