Das Vorhaben soll die Erarbeitung der vorsorgenden deutschen Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen, die im Koalitionsvertrag der BReg als ein politischer Schwerpunkt gesetzt wurde, durch ein gestaffeltes Beteiligungsverfahren in drei Phasen begleiten und hierfür informelle und formelle Ansätze zur Einbeziehung von Stakeholdern und Bürger*innen entwickeln und erproben. Das Beteiligungsverfahren soll dazu beitragen einen gesellschaftlichen Konsens zur Notwendigkeit umfassender Klimavorsorge zu bilden, die die gemeinsame Verantwortung aller staatlichen Ebenen und eine Mitverantwortung von Stakeholdern und Bürger*innen (Eigenvorsorge) umfasst. Die Beteiligung von Stakeholdern, insbesondere der Länder, ausgewählter Kommunen und Verbände, zielt darauf ab, die von den Bundesressorts entworfenen Ziele, ausgewählte Instrumenten-Maßnahmen Kombinationen und Lösungsoptionen für etwaige Zielkonflikte zu diskutieren und abschließend den Entwurf der nationalen vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie zu konsultieren. Die Beteiligung von Bürger*innen, gesondert auch von Jugendlichen, zielt darauf ab, die nationalen Zielvorstellungen vor dem Hintergrund der Lebenswirklichkeit vor Ort zu überprüfen und ggfs. für lokale Gegebenheiten zu konkretisieren. Für das Beteiligungsverfahren ist eine Kommunikationskampagne zu erarbeiten, die eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet und o.g. Zielgruppen adressiert. Das Vorhaben soll flankierend unterstützen, die Beteiligung sowie die fachwissenschaftlich notwendige Entwicklung von Klimaanpassungszielen und für die Messung der Zielerreichung geeigneter Indikatoren zu verzahnen und somit die Weiterentwicklung des DAS Monitoringsystems vorzubereiten. Darüber hinaus ist eine Evaluation des erprobten Beteiligungsverfahrens notwendig, um Rückschlüsse ziehen zu können, ob und inwieweit die Beteiligung die Weiterentwicklung der DAS hin zu einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung effektiv unterstützen konnte.
Das Projekt befasst sich mit dem Problem einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen in der EU und richtet seine Aufmerksamkeit dabei insbesondere auf die Verantwortungsstrukturen, die durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschaffen worden sind. Diese werden auf ihre Leistungsfähigkeit für die Erreichung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft geprüft. Ausgehend von einer allgemeinen Untersuchung der institutionellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung von Verantwortung einerseits und einer nachhaltigkeitsökonomischen Analyse der Verantwortungsstrukturen der WRRL andererseits werden Verbesserungsvorschläge für die Organisation von Verantwortung mit dem Ziel eines nachhaltigen Gewässermanagements entwickelt. Die empirischen und theoretischen Untersuchungen zur Wasserpolitik der EU (mit Schwerpunkt auf die FGE Elbe) werden in einem zweiten Schritt generalisiert, um einen grundlegenden Beitrag zur Verantwortung, Verantwortungswahrnehmung und ihren institutionellen Voraussetzungen für eine Nachhaltigkeitspolitik zu leisten. In zwei Machbarkeitsstudien wird die Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auf benachbarte Politikfelder Fischereipolitik und Flächenhaushaltspolitik der EU abgeschätzt. Das methodische Leitprinzip des Projektes ist das Konzept der Verantwortung, das durch das Konzept der Bestände systematisch auf Nachhaltigkeit bezogen wird. Die Träger der Verantwortung werden durch die Konzepte des homo oeconomicus und des homo politicus modelliert.