Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.
Der Dienst stellt Daten des Verwaltungsatlas Sachsen dar. Er umfasst die Standorte von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Zuständigkeitsbereiche der Fachgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte und des Verfassungsgerichtshofes. Darüber hinaus beinhaltet der Dienst die Notariellen Amtsbereiche.
Die intensive und komplexe Aufklärungsarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) in Sachen „Upstream Emission Reductions“ (UER) zeigt weitere Erfolge: „Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Sein weiteres Fazit ist, dass die reine Begutachtung von UER-Projekten aus der Ferne auf Basis von Satellitenbildern oder die Papier-Prüfung der von Projektträgern eingereichten Berichte oftmals nicht ausreiche, um den Missbrauch des UER-Systems aufzudecken und nachzuweisen. Das UBA hat sich daher zusätzlich zu seinen eigenen Ermittlungen durch eine internationale Anwaltskanzlei unterstützen lassen. Diese hat Projekte in China vor Ort im Auftrag des UBA untersucht. Insgesamt gibt es weltweit 75 UER-Projekte, zumeist in China – das UBA wird neben den acht Projekten auch weitere kritische UER-Projekte untersuchen.
<p> <p>Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung, illegale Abfallbeseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten des UBA deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer.</p> </p><p>Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung, illegale Abfallbeseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten des UBA deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer.</p><p> <p>Polizei- und Justizstatistiken erfassen in Deutschland Fälle, in denen Umweltstraftaten in Deutschland ermittelt bzw. justiziell verfolgt werden. Diese statistisch erfassten Fälle sind zwischen 2004 und 2016 um fast ein Drittel gesunken. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Polizei- und Gerichtsstatistiken, die das Umweltbundesamt nun veröffentlicht hat. Mit der Veröffentlichung „Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken“ setzt das Umweltbundesamt seine Publikationsreihe zur Umweltkriminalität in Deutschland fort.</p> <p>Die Entwicklung der Fallzahlen im Umweltbereich weicht damit auffällig von der Gesamtentwicklung erfasster Straftaten in Deutschland ab:Deren Rückgang beläuft sich insgesamt lediglich auf vier Prozent. Außerdem stehen die Fallzahlen im deutlichen Kontrast zu dem von den Vereinten Nationen geschätzten globalen Anstieg der Umweltkriminalität. Auch die Europäische Union hat aufgrund vielfältiger Anzeichen für gravierende Verstöße gegen europäisches Umweltrecht einen Bekämpfungsschwerpunkt Umweltkriminalität in der Sicherheitszusammenarbeit und in einem neuen Umweltaktionsplan beschlossen; im Mittelpunkt stehen dabei der illegale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie die illegale Verbringung und bzw. die illegale Beseitigung von Abfällen.</p> <p>Die genannten Abweichungen deuten auf eine beträchtliche Dunkelziffer an nicht verfolgten Umweltdelikten in Deutschland hin. Der Grund für die nach den Statistiken sinkenden Fallzahlen scheint daher weniger in tatsächlich gesunkenen Fallzahlen als in einer verringerten Kontrollintensität sowie einer weit verbreiteten Überlastung der für Vollzug, Ermittlung und Strafverfolgung zuständigen Behörden zu liegen. Von Entwarnung im Bereich der Umweltkriminalität kann daher nicht gesprochen werden. Umweltdelikte gehören überwiegend zur sogenannten „Kontrollkriminalität“: Die meisten Delikte werden erst durch Überwachungsmaßnahmen von Behörden erkennbar.</p> <p>Die Auswertung der Statistiken zu den Umweltstraftaten durch das Umweltbundesamt ist Bestandteil des mit Mitteln des Bundesumweltministeriums unterstützten Forschungsprojekts „Umweltstrafrecht – Status quo und Weiterentwicklung“. Ziel des Forschungsprojekts ist insbesondere die Entwicklung praxisnaher Verbesserungsansätze im Bereich des Umweltstrafrechts. Entsprechende Vorschläge werden Anfang 2019 in einem umfassenden Abschlussbericht vorgestellt werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen RWE wegen des Verdachts, gegen das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung verstoßen zu haben. Im November 1998 waren bei laufendem Betrieb von Block B 17 Prüfungen durchgeführt worden, die aus Sicherheitsgründen und laut Vorschriften-Handbuch nur in abgeschaltetem Zustand des Reaktors hätten erledigt werden dürfen. (Quelle: Greenpeace)
Unter Auswertung empirischer Erfahrungen bei Behoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichten sollte untersucht werden, ob und wie sich die Bestimmungen des derzeitigen Umweltstrafrechts, die die Strafbarkeit von Amtstraegern betreffen, auf den Vollzug des Umwelt(verwaltungs-)rechts auswirken. Hierbei steht die Praeventivfunktion des Strafrechts im Vordergrund, aber auch verwaltungspraktische Gesichtspunkte, wie Motivation und Entscheidungsfreudigkeit der Amtstraeger und die Flexibilitaet der oeffentlichen Verwaltung sollten nicht ausser acht gelassen werden. Einer der Untersuchungsschwerpunkte sollte das Verhaeltnis zwischen informalem Verwaltungshandeln und Strafrecht sein. Als Ergebnis werden Aussagen zur Novellierungsbeduerftigkeit der Amtstraegerstrafbarkeit im Umweltrecht erwartet. Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslage und Handhabung in verschiedenen Rechtsbereichen (zB Luft - nur Teilnahme moeglich / Wasser - auch Taeterschaft) erscheint eine Behandlung des Themas mit dem Ziel einheitlicher Loesungsvorschlaege unerlaesslich.
Im Anschluss an das inhaltlich und methodisch gleichlaufende Projekt P8504-SOZ soll die gegenwaertige Praxis des Umgangs mit Umweltkriminalitaet an Hand der 1995 bei den oesterreichischen Staatsanwaltschaften angefallenen Umweltstrafakten untersucht werden. Die Untersuchung wird nach den bisherigen Erfahrungen gut zwei Jahre dauern. Die Untersuchungsmethode soll in der Analyse der Strafakten der Sicherheitsbehoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichte bestehen. Besondere Geraete werden keine erforderlich sein, wohl aber Arbeitskapazitaet zur teilweise sehr aufwendigen Recherche und Datenerfassung sowie zur Auswertung der Ergebnisse. Aus der geplanten Untersuchung sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse ueber die praktische Handhabung des geltenden Umweltstrafrechts - das vor einer neuerlichen Reform steht - zu erwarten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
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| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 4 |
| Text | 2 |
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| License | Count |
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| Geschlossen | 2 |
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| Deutsch | 7 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 3 |
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