Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
Eine marktwirtschaftliche Ordnung kann nur funktionieren und auch „gerecht“ sein, wenn die Produzenten und Konsumenten die Kosten ihres Handelns tragen und nicht auf andere abwälzen. Subventionen, die umweltschädliche Produkte und Techniken verbilligen oder umweltschädliche Aktivitäten belohnen, laufen diesem Prinzip zuwider. Denn sie führen dazu, dass die Verursacher einen Teil der Kosten der Produktion und des Konsums nicht selber tragen, sondern dem Staat und der Gesellschaft aufbürden – beispielsweise in Form erhöhter Krankheitskosten oder Kosten zur Beseitigung entstandener Umweltschäden. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort „Grüne Investitionsprogramme“ kontrovers diskutiert. Das vorliegende Policy Paper diskutiert in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investitionsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 05/2023.
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort „Grüne Investitionsprogramme“ kontrovers diskutiert. Die vorliegende Studie untersucht in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investitionsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 04/2023.
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort "Grüne Investitionsprogramme" kontrovers diskutiert. Das vorliegende Policy Paper diskutiert in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm (grIP) konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investitionsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Im Rahmen eines jetzt aufzusetzenden grünen Investitionsprogramms lassen sich einige Handlungsfelder identifizieren, in denen mittels Staatsausgaben wie auch anderer Instrumente von grIP prioritär gehandelt werden sollte. Zentrale Bereiche grüner Investitionen sind die Infrastruktur zur Bereitstellung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Verkehrswende, die Klimaneutralität im Gebäudesektor, die Dekarbonisierung industrieller Prozesse sowie der Naturkapitalerhalt und die Klimaanpassung. Von besonderer Dringlichkeit ist dabei der begleitende Abbau umwelt und klimaschädlicher Subventionen, da diese die Effektivität und Effizienz der grünen Investitionen konterkarieren können. Nicht zuletzt muss ein erfolgreiches grIP auch die Wirkung der Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel und im weiteren Policy-Mix im Blick haben, um so etwa konterkarierende Anreize ausschließen bzw. eindämmen und Synergien bei den Zielbeiträgen erkennen und berücksichtigen zu können. Quelle: Forschungsbericht
Die Transformation der Wirtschaft im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit erfordert umfangreiche Investitionen durch den Staat, Unternehmen und die privaten Haushalte. Wie diese Investitionen in angemessener Form durch den Staat stimuliert und gelenkt werden können, wird unter dem Schlagwort "Grüne Investitionsprogramme" kontrovers diskutiert. Die vorliegende Studie untersucht in diesem Kontext, wie ein grünes Investitionsprogramm konzeptionell gefasst werden kann, welche Anforderungen an ein solches zu stellen sind, welche Herausforderungen mit der Ausgestaltung eines grünen Investitionsprogramms verbunden sind und welche konkre ten Handlungsempfehlungen sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für ein grünes Investiti onsprogramm für Deutschland ableiten lassen. Im Rahmen eines jetzt aufzusetzenden grünen Investitionsprogramms lassen sich einige Handlungsfelder identifizieren, in denen mittels Staatsausgaben wie auch anderer Instrumente von grünen Investitionsprogrammen prioritär gehandelt werden sollte. Zentrale Bereiche grüner Investitionen sind demnach die Infrastruktur zur Bereitstellung und Nutzung erneuerbarer Energien, die Verkehrswende, die Klimaneutralität im Gebäudesektor, die Dekarbonisierung industri eller Prozesse sowie der Naturkapitalerhalt und die Klimaanpassung. Von besonderer Dringlichkeit ist dabei der begleitende Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen, da diese die Effektivität und Effizienz der grünen Investitionen konterkarieren können. Nicht zuletzt muss ein erfolgreiches grünes Investitionsprogramm auch die Wirkung der Maßnahmen in ihrem Zusammenspiel und im weiteren staatlichen Policy-Mix im Blick haben, um so etwa konterkarierende Anreize ausschließen bzw. eindämmen und Synergien bei den Zielbeiträgen erkennen und berücksichtigen zu können. Quelle: Forschungsbericht
Normung und Umweltschutz Normung ist wichtig für den Umweltschutz. Viele nationale und europäische Rechtsregelungen verweisen auf Normen. Normung entlastet hier idealerweise die Umweltgesetzgebung. Normung ist wichtig für den Umweltschutz Die Festlegung von Normen hat sich deutlich auf die europäische Ebene verlagert und ersetzt die nationale Normung weitgehend. Das liegt an der europäischen Gesetzgebung, die ähnlich der deutschen Verfahrensweise zunehmend auf Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) zurückgreift. Die Normen dienen als Instrument, um Rechtsvorschriften zu konkretisieren, wie beispielsweise beim Umweltrecht und bei Qualitätsanforderungen. Die CEN-Mitglieder müssen europäische Normen in ihre nationalen Regelwerke übernehmen und entgegenstehende Normen zurückziehen. Das UBA wirkt bei der europäischen Normung mit, um europaweit einen einheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften auf hohem Technikniveau zu erreichen. Ziel ist es auch, die Produktanforderungen so zu beeinflussen, dass Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden – beispielsweise bei den im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeiteten Normen. Die enge Zusammenarbeit zwischen der europäischen Gesetzgebung und der Normung hat besonders bei den technischen produktbezogenen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz weitreichende Konsequenzen. Die Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) müssen nicht in das nationale Regelwerk übernommen werden. Es besteht jedoch eine enge technische Zusammenarbeit zwischen CEN und ISO, geregelt in der Wiener Vereinbarung . So nimmt die Bedeutung der internationalen Normungsarbeit seit etlichen Jahren zu. DIN – Nationale Normung Die Basis für die Mitwirkung des UBA in nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien ist der Kooperationsvertrag (Normenvertrag) von 1975 zwischen dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der Bundesrepublik Deutschland. Zum 30-jährigen Bestehen des Bündnisses veranstaltete das DIN ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift aus dem Jahr 2005 entnommen werden. Auch wenn die Normung sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat sind die Beiträge in ihren Kernaussagen noch aktuell. Kooperationsvertrag Der Normenvertrag schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Umweltrecht auf die Normen als Instrument zurückgreifen kann. Auf Seiten der Wirtschaft bestanden zunächst starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Bindung mit der Bundesregierung, weil der Verlust der Selbstverwaltung an der Normung interessierten Kreise befürchtet wurde. Um diese Befürchtungen auszuräumen und die Bedeutung der Normung als Aufgabe der Selbstverwaltung der der an der Normung interessierten Kreise und das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Normung deutlich zu machen, wurde die Form des Kooperationsvertrages gewählt. Der Kooperationsvertrag regelt im Bereich der Normung die Zuständigkeits- und Kompetenzverteilung zwischen der Legislative und Exekutive einerseits und dem DIN andererseits. Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesrepublik das DIN als alleinige nationale Normungsorganisation für das Bundesgebiet an. Weil allein die nationalen Normungsorganisationen Mitglieder des Europäischen Komitees für Normung (CEN) sowie der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sind, erhält die Bundesregierung durch die Anerkennung des DIN Zugang zur nationalen, europäischen und internationalen Normung. Die wesentlichen Passagen des Normenvertrages auch aus der Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind: Die Bundesregierung erkennt das DIN als zuständige nationale Normenorganisation sowie als die nationale Normenorganisation in nichtstaatlichen internationalen Normenorganisationen an. Das DIN verpflichtet sich bei seinen Normungsarbeiten das öffentliche Interesse zu berücksichtigen. Das DIN sorgt dafür, dass die Normen bei der Gesetzgebung als Umschreibungen technischer Anforderungen herangezogen werden können. Das DIN verpflichtet sich, Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten. Das DIN verpflichtet sich, Normen, die einer Regelung der Bundesregierung widersprechen, anzupassen, zurückzuziehen oder nicht herauszugeben. Die Bundesregierung hat die Absicht, das Normenwesen auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel des Bundeshaushaltes zu fördern. Zum 30-jährigen Bestehen des Normenvertrages veranstaltete das DIN im Jahr 2005 ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift entnommen werden. CEN - Europäische Normung Die Normung verlagert sich seit Jahren immer mehr von der nationalen auf die europäische Ebene. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Europaweit geltende Normen erstellen das Europäische Komitee für Normung ( CEN ) und Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC). CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Mazedonien, Türkei und die Schweiz. Außerdem gibt es eine größere Anzahl von sogenannten affilierten Mitgliedern und Partner-Normungsorganisationen. Die CEN-Arbeitsverfahren sind unter CEN-BOSS zusammengefasst. Die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit sind als Allgemeine Leitlinien veröffentlicht. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ( KAN ) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Die Politik des Neuen Ansatzes ( New Approach ) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 eingeführt mit dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung von Umwelt- und gesundheitsrelevanten Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Die EU-Verordnung zur Normung setzt unter anderem auf eine stärkere Beteiligung schon bei der Mandatserstellung und auf beschleunigte Prozesse in der Normung. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn Normen zügig erarbeitet werden, muss man das aus Sicht des Umweltschutzes auch kritisch betrachten. Wo es oftmals sowieso schon schwer ist, Umweltgesichtspunkte adäquat in Normen einzubringen, könnte eine Beschleunigung der Arbeit dieses noch erschweren. Die Rolle der Europäischen Kommission für die Normung wird in dem „ Vademecum on European Standardisation “ erläutert. ISO - Internationale Normung Internationale Normen (ISO) werden durch die zunehmende Globalisierung auch für das UBA wichtiger. Die weltweit geltenden Maßstäbe werden bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet. Die Zahl der Mitglieder, Komitees und veröffentlichten Normen sowie die Finanzierung der ISO können für das jeweils aktuelle Berichtsjahr der Seite „ ISO in figures “ entnommen werden. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Neuer Ansatz - New Approach Die Politik des Neuen Ansatzes (New Approach) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 in der EU mit dem Ziel eingeführt, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft übermitteln die Mitgliedsstaaten der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift, sofern es sich nicht um eine vollständige Übertragung einer internationalen oder europäischen Norm handelt. In dem Fall reicht die Mitteilung aus, um welche Norm es sich handelt.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 703/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 703/02 Magdeburg, den 8. November 2002 Antrittsansprache des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, als Präsident des Bundesrates am Freitag, 8. November 2002, in Berlin Herr Bundeskanzler, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gehört zu den guten Traditionen im Bundesrat, dass der für das neue Geschäftsjahr turnusgemäß gewählte Präsident mit einer kurzen Ansprache sein Amtsjahr beginnt. Dabei ist es auch mir ein wichtiges Anliegen, meinem Vorgänger im Amte des Bundesratspräsidenten, Herrn Regierenden Bürgermeister Wowereit, ganz herzlich für seine Amtsführung zu danken. In diesen Dank schließe ich auch die übrigen Mitglieder des Präsidiums und die Mitglieder des Ständigen Beirates ein. Dank gebührt nicht zuletzt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats des Bundesrates. Sie haben die Arbeit des Bundesrates in bewährter und perfekt eingespielter Weise unterstützt. Viele Verfahren sind fest geregelt und so zur Gewohnheit geworden, dass der jährliche Wechsel der Präsidentschaft den inneren Arbeitsablauf kaum noch stört. Nur dadurch ist die Wahrnehmung des Amtes mit den Pflichten eines Ministerpräsidenten in einem entfernt liegenden Land überhaupt vereinbar. Deshalb auch mein Dank für die Einbindung in bewährte und tradierte Arbeitsabläufe. Mein Vorgänger im Amt hat am Ende seiner Präsidentschaft auf eine für ihn schwierige Auslegung einer Verfassungsvorschrift hingewiesen, die jetzt beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. In der Frage, ob Klarheit über die definitive Uneinheitlichkeit einer Stimmabgabe bestanden habe oder ob in zulässiger Weise durch den Präsidenten ein Bewertungsspielraum durch Nachfrage genutzt worden sei, sind wir unterschiedlicher Meinung. Da dieser Meinungsunterschied in direkter Weise mit der Bewertung des Abstimmungsgegenstandes korreliert, ist es sicher für uns alle hilfreich, wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt darüber entscheidet. Jeder von uns weiß, dass die Ausübung dieses Amtes für jeden von uns erleichtert wird, wenn Entscheidungen im Rahmen der Sitzungsleitung nicht, aus welcher Perspektive auch immer, angezweifelt werden. Entscheidungen braucht unser Land. Nach der Bundestagswahl vor wenigen Wochen ist Ihnen, Herr Bundeskanzler, erneut dieses Amt übertragen worden. Namens des Bundesrates darf ich Ihnen dazu unseren Glückwunsch aussprechen und Ihnen gute Entscheidungen für unser Land wünschen. Ihre Anwesenheit während der ersten Sitzung des Bundesrates nach Ihrer Wiederwahl möchte ich als Geste der Zusammenarbeit mit dem zweiten Gesetzgebungsorgan unseres Bundesstaates werten. Diese Zusammenarbeit war nicht immer spannungsfrei und wird es im Sinne unseres Demokratieverständnisses wohl auch in Zukunft nicht immer sein. Während der letzten Jahre haben alle meine Vorgänger in diesem Amt auf dringend notwendige Reformen in Deutschland hingewiesen und zu Entscheidungen dazu aufgerufen. Diese Notwendigkeit ist eher größer geworden. Der Bundesrat wird alle ihm zugestellten Vorlagen fristgemäß bearbeiten. Er muss aber seinerseits darauf bestehen, dass regelhaft vereinbarte Zeitabläufe auch respektiert werden und ihm ausreichend Zeit zur Beratung bleibt. Wenn unterschiedliche Mehrheiten zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, stehen wir regelmäßig vor der Wahl, uns gegenseitig zu blockieren und gemeinsam den Stillstand zu beklagen oder in Vermittlungsgremien aufeinander zuzugehen und miteinander einen demokratischen Kompromiss zu finden. Ich glaube mich nicht zu täuschen, wenn ich sage, dass eine große Mehrheit der Menschen in unserem Land genau dies von uns Politikern erwartet. Auch auf einer ganz anderen Ebene werden wir für Kompromisse werben und darum bemüht sein müssen, wenn wir wenigstens einige für uns wichtige Zielvorstellungen mehrheitsfähig machen wollen. Die vorgesehene Erweiterung der Europäischen Union hat eine lebhafte Diskussion über künftige Strukturen und deren Kompetenzzuordnung ausgelöst. Für den Bundesrat ist unser Kollege Erwin Teufel offizielles Konventmitglied und dort Mitglied der Arbeitsgruppe Subsidiarität. Auch von dieser Stelle aus danken wir ihm für sein großes Engagement und für sein Werben für die Respektierung regionaler Parlamente. Mitte November wird in Florenz die Dritte Konferenz der Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen stattfinden. In acht von 15 Mitgliedsstaaten bestehen 74 Regionen, in denen 56 Prozent der EU-Bevölkerung leben, die über eigene Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis und eigene Regierungen verfügen. Alle politischen Ebenen mit Gesetzgebungsbefugnissen sollten Partner im europäischen Entscheidungsprozess sein und in geeigneter Weise einbezogen werden. Nach unserer Meinung kann die Europäische Union ihre Ziele hinsichtlich Demokratie, Transparenz, Effizienz, Flexibilität, Bürgernähe, Effektivität und politischer Glaubwürdigkeit nur erreichen, wenn sie den Regionen mit Legislativbefugnissen deren Handlungsmöglichkeiten lässt. Diese Sicht wird nicht von allen europäischen Staaten geteilt. Wir sehen in unseren Strukturen eines föderalen Bundesstaates eine Garantie für Demokratie und Stabilität, die wir weiter empfehlen möchten, insbesondere jenen Staaten mit chronischen regionalen Konflikten. Nur totalitäre Staaten sind unfähig, mit föderalen Strukturen zu leben. Das war so, als 1933/34 auf der Grundlage eines Ermächtigungsgesetzes die Länderparlamente aufgelöst und die Länderregierungen als bloßes Verwaltungsorgan der Reichsregierung unterstellt wurden, und das war wieder so, als 1952 im damals sowjetisch besetzten Teil Deutschlands die Länderstrukturen erneut aufgelöst wurden, um einfache nachgeordnete Verwaltungsbezirke zu schaffen. In Respekt vor den bewährten Strukturen der Bundesrepublik hat nach der politischen Wende das erste frei gewählte Parlament der ehemaligen DDR die Wiedereinführung der Länder beschlossen. Neben der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in ihr alltägliches Wohnumfeld in Dörfern und Städten ist es die Identität mit ihrem Land und die Loyalität zu den gesamtstaatlichen Institutionen, die die Stabilität unserer Staatsform ausmachen. Deshalb glauben wir, diese Erfahrungen auch der Europäischen Union empfehlen zu dürfen. Auf diese Weise können auch die Regionen in einem vereinten Europa entscheidend dabei mitwirken, aus der Vielfalt eine politische Einheit wachsen zu lassen. Das setzt aber auch voraus, dass wir unter uns die Strukturen bei tatsächlichen Entscheidungen respektieren, die wir bei feierlichen Anlässen so schätzen. Ich selbst gehöre zu jenen Bürgern, die nicht in diese Strukturen hineingeboren wurden und die sie erst erlernen mussten. Dazu hilfreich waren mir auch die Ansprachen meiner Vorgänger in diesem Amt bei deren Amtsübernahme. Es ist schon beeindruckend zu lesen ¿ und manche unter Ihnen werden sich erinnern ¿ wie von Jahr zu Jahr aus unterschiedlicher Perspektive und in unterschiedlicher Modulation letztlich die gleichen Schwierigkeiten bei der Kompetenzabstimmung der einzelnen Gremien im föderalen System der Bundesrepublik angesprochen wurden. Viele dieser Probleme konnten immer noch nicht einvernehmlich gelöst werden. Deshalb bitte ich es mir nicht als Einfallslosigkeit anzurechnen, wenn ich das eine oder andere noch einmal anspreche. Zum einen, weil der Konflikt immer noch besteht und zum anderen, weil möglicherweise jetzt die Voraussetzungen für eine Lösung günstig sein könnten. Dabei geht es nicht nur darum, dass der Bundeskanzler der fünfte in Folge ist, der vorher Mitglied des Bundesrates war. Bisher wohl erstmalig sind neben ihm noch drei weitere ehemalige Ministerpräsidenten eines Landes in seinem Kabinett. Das sollte uns zu der Hoffnung berechtigen, auf Gesprächspartner zu treffen, die die Probleme der Länder und des Bundesrates sehr genau kennen. Und davon gibt es viele. Es bleibt die ureigenste Aufgabe von Bund und Ländern, sich selbst und ihr Verhältnis zueinander, also die föderale Ordnung so zu organisieren, dass die anstehenden Aufgaben in diesem System bewältigt werden können. Die Rahmenbedingungen, die durch den Staatsaufbau und die Staatsorganisation gesetzt werden, sind natürlich noch nicht selbst die Lösung der gesellschaftlichen Probleme. Sie sind aber eine zentrale Voraussetzung für einen leistungsfähigen Staat und damit auch für die Leistungsfähigkeit und das Innovationspotenzial der Gesetzgebungskörperschaften. Wenn ich von der Reformbedürftigkeit des Föderalismus spreche, meine ich übrigens nicht den Bundesrat selbst. Mit dem Bundesrat verfügt Deutschland über ein Instrument, das gut geeignet ist zur Bewältigung auch großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Das beweisen die Eingliederung der neuen Länder, die solidarische Begleitung des gewaltigen Transformationsprozesses in diesen Ländern, die Assimilation völlig unterschiedlicher Sozialstrukturen, und nicht zuletzt das Flutopfersolidaritätsgesetz zur Behebung der Hochwasserschäden. Bundesrat und Bundestag wirken in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle reibungslos zusammen. Der Bundesrat hat in den vergangenen mehr als fünfzig Jahren eine hohe Anpassungsfähigkeit gezeigt und unterschiedlichste politische Leitbilder und Problemstellungen aufgenommen und verarbeitet. Gefordert sind jedoch Strukturveränderungen bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und bei der Finanzverfassung. Auf der Tagesordnung stehen Reformvorhaben zu der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern einer Reform der Mischfinanzierungstatbestände und der Stärkung der Ge-staltungskompetenzen bei den Landes- und Kommunalsteuern. Es ist zwischen Bund und Ländern unstrittig, dass es ¿ angesichts der zunehmenden Vermischung von Landes- und Bundeskompetenzen und einer inzwischen unflexiblen Finanzverfassung ¿ erforderlich ist, Entflechtungen vorzunehmen, durch die die Eigenverantwortung und die Handlungsspielräume von Bund und Ländern erweitert werden. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben dazu verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt und beschlossen, die Verhandlungen über die Reformschritte bis Ende 2003 abzuschließen. Die gesetzliche Umsetzung der Reformen soll bis Ende 2004 erfolgen. In Zusammenhang damit steht auch das Thema der Gemeindefinanzreform, für die wir gleichfalls gemeinsam mit dem Bund bis Mitte 2003 Lösungsvorschläge erarbeiten wollen. Es kommt darauf an, den Gemeinden durch die künftige Ausgestaltung des Steuersystems eine gesicherte und eigenständige Finanzierungsbasis zu schaffen. Weitere einseitige Aufkommens- und Lastenverschiebungen vom Bund auf Länder und Kommunen müssen vermieden werden. Die Finanzsituation unserer Kommunen wird bundesweit als katastrophal empfunden. Sie ist dort am schwierigsten, wo die Einnahmen am geringsten, die Wirtschaftskraft am niedrigsten und die Ausgaben wegen jahrelanger hoher Arbeitslosigkeit besonders im Sozialhilfebereich relativ am höchsten sind. Die von vielen geforderte Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe mag formal richtig sein, ist aber ohne eine grundlegende Gemeindefinanzreform nicht denkbar. Mit dem Grundsicherungsgesetz haben wir den Kommunen eine zusätzliche Aufgabe übertragen und eine zusätzliche Summe Geld angeboten. Wenigstens unsere Kommunen rechnen mir vor, dass damit etwa ein Drittel der Ausgabenverpflichtungen erstattet würden, die sie jetzt übertragen bekommen haben. Als Anfang November 1998 der damalige hessische Ministerpräsident Hans Eichel dieses Amt übernahm, ist er in seiner Antrittsrede ausführlich auf diese Probleme eingegangen. Die Beschränkung der Bundesgesetze auf das bundeseinheitlich erforderliche Maß der Regulierung und eine grundsätzliche Anpassung der Finanz- an die Kompetenzstrukturen wurde damals schon von ihm gefordert. Ich will es wenigstens als Hoffnung formulieren, dass die Kenntnis beider Seiten des Problems einer Lösungsfindung eher nützen sollte, als dass es sie erschweren könnte. Es wird andere Probleme geben, bei denen wir unter uns mit den gleichen Begriffen möglicherweise doch nicht das Gleiche meinen. Ich komme aus einem Land und persönlich aus einer Gegend Deutschlands, mit der die Geschichte eigene Wege gegangen ist. Der Begriff der sozialen Gerechtigkeit wurde fast täglich strapaziert mit dem Ziel, die sogenannte soziale Frage mit gesellschaftspolitischen Maßnahmen zu lösen. Der Elitegedanke war verpönt ¿ mit Ausnahme des Sports, wo er außenpolitisch hilfreich sein sollte. Ansonsten war es erklärtes Staatsziel, soziale Gerechtigkeit durch ein hohes Maß an Umverteilung von Eigentum und Entgelten zu erreichen. Die sogenannte zweite Lohntüte, das waren die zur Subventionierung von Preisen weit unter die Herstellungskosten umgesteuerten betrieblichen Abführungen und abgeschöpften Steuern, war am Ende größer als die erste, die der ausgezahlten Löhne. Wir haben erlebt, dass man die Menschen schließlich einmauern musste, um sie auf diese Weise zu beglücken. Wir haben erlebt, dass diese Staatsdoktrin nicht nur nicht erfolgreich war, sondern am Ende in sich selbst zusammengebrochen ist. Ich erinnere nur daran, um zu begründen, dass ein gut gemeintes Ziel noch lange nicht jede Methode rechtfertigt, es zu erreichen. Ich erinnere nur daran, weil wir mit dem Begriff ¿soziale Gerechtigkeit¿ auch heute noch untereinander argumentieren, ohne dass er jemals definiert worden wäre und ohne dass wir sagen könnten, worin denn dieses Ziel besteht und wann denn dieser Zustand erreicht sein könnte. Er ist zur beliebigen, den Leistungswillen demotivierenden Umverteilungsbegründung geworden ¿ und das ist schade. Wir hätten es besser wissen können. Ich bezweifle ausdrücklich nicht die Richtigkeit der Forderung von Willy Brandt, dass in einer solidarischen Gesellschaft die starken Schultern mehr tragen müssen als die schwachen. Dafür sorgt schon die Progredienz der Besteuerungskurve, die schon vor ihm eingeführt worden war. Aber ebenso richtig ist die schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Abraham Lincoln formulierte Mahnung, dass wir die Schwachen nicht stärken, in dem wir die Starken schwächen. Auch wir werden den Menschen nicht auf Dauer helfen, wenn wir als Staat für sie tun, was sie selber für sich tun sollten und können. Als Verantwortliche in einem Staat sollten wir nur dafür sorgen, dass sie es können. Deshalb ist es ein richtiges Ziel, zu fördern und zu fordern. Ich vermute, dass wir in der nächsten Zeit über nicht wenige Vorschläge dazu werden entscheiden müssen. Auch dabei halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass wir immer einer Meinung sein werden. Das wiederum war auch schon so, als Anfang November 1997 der damalige niedersächsische Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder seine Antrittsrede als neugewählter Präsident des Bundesrates hielt. Er hat damals deutlich gemacht, dass es kein Versagen der bewährten bundesstaatlichen Ordnung sei, wenn der Bundesrat Vorgaben der Bundesregierung oder des Bundestages ablehnt, sondern nur ein Beweis der Funktionsfähigkeit und der Selbstregulierung in einem föderalen Bundesstaat. Seinem damals geäußerten Verdacht, dass Bundesregierung und Bundestag den Bundesrat nur politisch vorführen und öffentlich diskreditieren wollten, wenn sie ihm Gesetze vorlegen, von denen sie wüssten, dass ihnen eine Mehrheit des Bundesrates nicht zustimmen kann, würde ich - bei allem Respekt vor dem jetzigen Amt - nicht beipflichten wollen. Dass der faire demokratische Meinungsstreit um den besten Weg und die beste Alternative für ein gemeinsam als dringend lösungsbedürftig empfundenes Problem der Sache selbst letztlich mehr dient als ein blauäugiges Konsensbedürfnis, das haben auch jene längst begriffen, die wirklichen demokratischen Parteienpluralismus erst relativ spät miterleben konnten. Aber eine natürliche Skepsis kommt ¿ auch bei mir ¿ immer dann auf, wenn der Streit über eher nebensächliche Unterschiede so groß wird, dass die Sicht auf die Gemeinsamkeit in der Hauptsache verdeckt bleibt. Ich hatte große Mühe zu verstehen, warum es jahrelanger intensiver Gespräche bedurfte, bis es möglich war, in einer betont atheistischen Umwelt zwischen den beiden christlichen Kirchen einen gemeinsamen Religionsunterricht für die wenigen Kinder beider Konfessionen zu organisieren, die das überhaupt noch wünschten. Mir ist das Problem erst deutlicher geworden, als ich mir meinerseits sagen lassen musste, dass aus der Sicht der großen Zahl parteiloser Mitbürger wir in den politischen Parteien uns genau so verhalten würden. Kollege Platzeck aus Brandenburg hat kürzlich in einem öffentlichen Vortrag gesagt, dass die Ostdeutschen in ihrer Mehrheit weder politikverdrossen noch rückwärtsgewandt oder handlungsmüde seien. Aber sie begegnen den parteipolitischen Ritualen mit Ablehnung, weil häufig in dem Meinungsstreit der gemeinsame Problemlösungswille eben nicht mehr erkennbar sei. Ich meine, das trifft auf die Debatten im Bundesrat nicht zu. Parteipolitische Orientierung und Polarisierung ist bisher im Bundesrat keine Dauersituation gewesen. So gilt sein Verhandlungsstil als nicht gerade spektakulär, dafür aber ausgesprochen sachdienlich. Soweit es mir irgend möglich ist, möchte ich alles tun, dass dies auch so bleibt. Ebenso wenig vermag ich es als spektakulär anzusehen, dass ein Vertreter aus einem sogenannten jungen Land jetzt die Funktion des Bundesratspräsidenten übernimmt. Die Einheit der Deutschen in einem einzigen Bundesstaat ist inzwischen unspektakuläre Normalität ¿ sowenig die meisten von uns sich das vor weniger als zwei Jahrzehnten auch vorstellen konnten. Die Entwicklung des Einigungsprozesses war der Beweis für die Überlegenheit föderaler Strukturen. Wir müssen auch den gelegentlich strapazierten Begriff eines Wettbewerbsföderalismus nicht fürchten, wenn wir uns auf die schlichte Selbstverständlichkeit einigen, dass zu einem fairen Wettbewerb Chancengleichheit beim Start gehört. Dies kann noch nicht der Fall sein. Die Vorteile des Föderalismus, aus Ungleichheiten Chancen zu mehr eigener Kreativität abzuleiten, verschwinden durch zunehmende zentralistische Vereinheitlichung. Was in der Wirtschaft schlichte Selbstverständlichkeit ist, gilt im öffentlichen Dienst bereits als Tabubruch. Auch das Recht der Länder, innerhalb bundesstaatlicher Rahmengesetze einen größeren eigenen Gestaltungsfreiraum zu bekommen, würde niemandem schaden, langfristig aber allen nutzen. Insofern wird es auch weiterhin Aufgabe des Bundesrates bleiben, den Vereinheitlichungsverheißungen sogenannter ¿vertikaler Fachbruderschaften¿ zu widerstehen und deutlich zu machen, dass nur aus der Ungleichheit Chancen zu eigener Kreativität erwachsen. Wir sind in vielen unserer öffentlichen Ordnungssysteme überreguliert. Das gilt auch für unsere gemeinsamen Sozialsysteme, für die von uns allen unbestritten dringender Reformbedarf besteht. Da viele dieser Probleme in die Länderkompetenz hineinreichen, muss sich auch der Bundesrat im nächsten Jahr damit befassen. In allen diesen Systemen muss der Weg zu mehr Eigenverantwortung weitergegangen werden. Es wird heut kaum noch verstanden, dass die Einführung der dualen Finanzierung mit der sogenannten Bismarckschen Sozialgesetzgebung ein erster Schritt zur eigenen Mitverantwortung war. Genau diesen Weg werden wir weiter gehen müssen ¿ auch im Interesse aller Länder. Wir sagen zu Recht, dass die Stabilität des Sozialstaates Deutschland in den kommenden Jahren von unserer Fähigkeit abhängen wird, innovativ neue Strukturen durch Reformen zu entwickeln. Die Quelle innovatorischer Entwicklung ist der Wettbewerb auch in einem kooperativen Föderalismus. Die Länder haben die Pflicht, ihre Selbständigkeit und ihre Vielfalt als Quelle dieser Entwicklung zu erhalten. In diesem Sinne tragen wir eine gemeinsame Verantwortung. Im Sinne dieser gemeinsamen Verantwortung hoffe ich als Bundesratspräsident mit dazu beitragen zu können, dass wir gemeinsam Lösungen finden und die Bürgerinnen und Bürger in ihren Erwartungen an die Politik nicht enttäuscht werden. Ich danke Ihnen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 488/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 488/07 Magdeburg, den 24. September 2007 Sachsen-Anhalt-Monitor 2007: Hohe Zustimmung zur Demokratie als Staatsform und deutliche Ablehnung des Rechtsextremismus/ Enttäuschung über das Funktionieren der Demokratie Ministerpräsident Böhmer: ¿Klarer Handlungsauftrag für Politiker, die politischen Zusammenhänge besser zu erklären¿ Zum ersten Mal seit Neugründung des Landes 1990 gibt ein ¿Sachsen-Anhalt-Monitor 2007¿ Aufschluss über die politischen Einstellungen der Bevölkerung und die Stimmung im Land. 1.000 Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts wurden zwischen Juni und Juli 2007 in einer breit angelegten Studie befragt. Die repräsentative Umfrage wurde durchgeführt von Infratest dimap und ausgewertet vom Institut für Politikwissenschaft und Japanologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Ergebnisse des Sachsen-Anhalt-Monitor wurden heute in der Landeshauptstadt Magdeburg von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und dem Politikwissenschaftler Prof. Dr. Everhard Holtmann vorgestellt. ¿Die allermeisten Sachsen-Anhalter sind weder demokratiefeindlich noch rechtsextrem. Die Studie belegt im Gegenteil eine hohe Zustimmung zur Demokratie als Staatsform und eine deutliche Ablehnung rechtsextremistischer Einstellungen und Parteien. Dies ist in einer Gesellschaft, die einen sehr grundsätzlichen Systemwechsel zu bewältigen hat, alles andere als selbstverständlich.¿ So fasste Ministerpräsident Böhmer eines der Ergebnisse zusammen. Andererseits habe die Umfrage aber auch eine große Enttäuschung über das Funktionieren der Demokratie , den Mangel an Teilhabe und ein Nichtverständnis politischer Verfahren zu Tage gefördert. Der Regierungschef: ¿Dies ist ein klarer Handlungsauftrag an alle Politiker auf allen Ebenen, in der Bevölkerung die politischen Zusammenhänge besser zu erklären.¿ Der deutlich positivere Grundtenor der Jugend stimme ihn zuversichtlich, dass diese die Folgen der deutschen Einheit selbstbewusst meistern würde. Das sei auch der beste ¿Schutz¿ gegenüber einer ¿Weichzeichnung¿ der DDR als ¿soziale Insel¿. Böhmer appellierte auch an die Schulen und Medien, der Vermittlung von Wissen über die Funktionsweise der Demokratie und eines fairen DDR-Bildes, das den historischen Tatsachen entspreche, mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Der Regierungschef skizzierte die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte der Studie wie folgt: 1. Stimmung im Land Die Stimmung im Land hat sich deutlich verbessert. Das ist nicht nur daran abzulesen, dass eine große Mehrheit von 72 Prozent mit ihrer derzeitigen Lebenssituation zufrieden ist. Auch die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Landes als gut bzw. sehr gut hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert: von 14 Prozent (1998) über den Tiefpunkt 5 Prozent (2002) auf nun 29 Prozent. Gleichwohl gibt es nach wie vor einen deutlichen Unterschied zwischen der guten Beurteilung der persönlichen Lebenssituation und der des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt insgesamt, der kritischer gesehen wird. Erfreulich ist ebenfalls, dass die Mehrheit der Befragten positiv in die Zukunft blickt. Das gilt sowohl für die persönlichen Aussichten, die von zwei Dritteln (67 Prozent) hoffnungsvoll beurteilt werden, als auch für die Zukunft des Bundeslandes, die 58 Prozent eher optimistisch sehen. Dieses insgesamt erfreuliche Bild wird dadurch getrübt, dass sich immerhin 15 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als ¿Verlierer¿ einstufen. Sie sind mit ihrer Lebenssituation unzufrieden, fühlen sich ungerecht behandelt, haben eher pessimistische Erwartungen an die Zukunft und empfinden die Gesellschaft als Ganze als ungerecht. 2. Verankerung der Demokratie in der Bevölkerung Die Zustimmung zur Demokratie als ¿beste aller Staatsideen¿ ist hoch. 79 Prozent der Sachsen-Anhalter teilen diese Einschätzung. Selbst der überwiegende Teil derjenigen, die sich in der Umfrage als ¿Nichtwähler¿ zu erkennen gegeben haben, ist dieser Ansicht (71 Prozent). Unabhängig von dieser grundsätzlich hohen Zustimmung zur Demokratie als Staatsform sind viele nicht mit dem Funktionieren der Demokratie einverstanden und bewerten politische Institutionen und Parteien negativ. So sind 57 Prozent der Sachsen-Anhalter unzufrieden mit dem Funktionieren der Demokratie in Deutschland, wobei die Institutionen des Landes besser abschneiden als die des Bundes. Das größte Vertrauen wird noch den direkt gewählten kommunalen Organen entgegengebracht. Auch wird von den Befragten die mangelnde Lösungskompetenz des Staates bei dringenden Problemen wie Alterung und Kindermangel, Lohngerechtigkeit, Abwanderung und Arbeitslosigkeit beklagt. Ebenso wird keine hinreichende Öffnung des politischen Systems gesehen. Eine deutliche Mehrheit ist der Auffassung, dass sich Politiker nicht um die Probleme der einfachen Leute kümmern (73 Prozent), dass Abgeordnete schnell den Kontakt zum Volk verlieren (85 Prozent) und dass sich die Parteien nur für die Stimmen der Wähler interessieren (74 Prozent). Hinzu kommt, dass knapp 60 Prozent die Gesetze, über die diskutiert wird, nicht verstehen. Vor allem die älteren Jahrgänge und die niedriger Gebildeten sehen kaum Möglichkeiten, politisch Einfluss zu nehmen. Außerdem schätzen besonders die Langzeitarbeitslosen die Politiker als abgehoben und volksfern ein. Erfreulich ist, dass sich die deutlich bekundete Unzufriedenheit über die Funktionsweise der Demokratie nicht auf die bestehende Verfassungsordnung überträgt. Mit dem Grundgesetz sind nämlich drei Viertel (72 Prozent) der Sachsen-Anhalter prinzipiell einverstanden. 3. Wahlmüdigkeit In der Befragung ¿outeten¿ sich 28 Prozent als Nichtwähler. Auch ein Teil der 8 Prozent der Jung- und Erstwähler, die die Demokratie ablehnen, ist zum Nichtwählerpotential zu rechnen. Das mangelnde Verständnis der demokratischen Abläufe, ein zu schwaches Vertrauen in zentrale politische Institutionen und die geringe Wertschätzung von Politikern dämpfen die Bereitschaft, zur Wahl zu gehen. Das vorherrschende Demokratieverständnis der Sachsen-Anhalter ist auch 17 Jahre nach der deutschen Vereinigung, besonders bei den älteren Bürgern, durch die mangelnde Erfahrung mit dem System geprägt. Die Enttäuschung resultiert also auch aus falschen Vorstellungen über demokratische Verfahrensweisen. Die Altersgruppen, die mindestens die Hälfte ihres Lebens nach der Wende verbrachten (18 bis bis 34-jährige), sehen erheblich häufiger die Chance, politisch Einfluss zu nehmen. Während 61 Prozent der über 60jährigen die Aussage bejahen ¿Leute wie ich haben keinen Einfluss darauf, was die Regierung tut¿. Die Wahlmüdigkeit ist aber auch durch den Vertrauensverlust der Institutionen geprägt. Im Vergleich zum Jahr 2000 haben sowohl die Landeregierung als auch der Landtag und die Gemeindevertretungen an Vertrauen verloren. Dabei wird fehlende Kommunikation zwischen Politikern und Bevölkerung beklagt und mangelnde Präsenz der Politik vor Ort. Dass eine größere Nähe und Erreichbarkeit von Politikern vertrauensbildend wirkt, wird dadurch bestätigt, dass die Sachsen-Anhalter das größte Vertrauen noch den direkt gewählten kommunalen Organen entgegen bringen. Zu dem passt nicht, dass die Beteiligung bei den Kommunalwahlen die geringste war. 4. Rechtsextremismus Eines der überraschendsten Ergebnisse der Befragung ist, dass sich die rechtsextremistischen Einstellungen der Sachsen-Anhalter nur gering von denen in den alten Bundesländern unterscheiden und sogar deutlich unter dem Durchschnitt der neuen Länder liegen. Dies wurde an den Parametern autoritäre Grundeinstellungen, Einstellungen gegenüber Ausländern, antisemitische Einstellungen und Einstellungen zu rechtsextremistischen Parteien wie DVU und NPD gemessen. Danach bejahen 73 Prozent, dass ¿jeder in seinem persönlichen Umfeld rechtsextremistischen Tendenzen entgegentreten sollte¿. Nur acht Prozent unterstützen die Aussage, dass man ¿den hier lebenden Ausländern jede politische Betätigung in Deutschland untersagen sollte¿. 13 Prozent sind der Auffassung, dass man ¿die hier lebenden Ausländer wieder in ihre Heimat zurückschicken sollte, wenn Arbeit knapp wird¿. Vergleicht man die Einstellungen gegenüber Ausländern im Deutschlandvergleich, so kristallisiert sich heraus, dass Sachsen-Anhalter etwas weniger ausländerfeindlich sind als die übrigen Ostdeutschen und damit eher den Westdeutschen vergleichbar. Bei den Parametern ¿Ausländer sollten ihren Lebensstil besser an den der Deutschen anpassen¿ bzw. ¿Politische Betätigung untersagen¿ liegen die Sachsen-Anhalter in ihren Zustimmungen sogar leicht unter dem Anteil der Bevölkerung Westdeutschlands (46 zu 47 Prozent bzw. 8 zu 14 Prozent). Noch eindeutiger wird dieses Bild, wenn man sich die Ergebnisse zum Antisemitismus vor Augen hält. Über zwei Drittel (68 Prozent) der Sachsen-Anhalter sind beschämt über die Verbrechen, die Deutsche an Juden begangen haben. Damit liegen sie 20 Prozentpunkte über dem westdeutschen Anteilswert (49 Prozent) und zehn Prozentpunkte über dem ostdeutschen (58 Prozent). 5. DDR-Bild Nur eine Minderheit der Befragten (21 Prozent) wünscht sich die DDR zurück. Für die überwiegende Zahl der Sachsen-Anhalter haben sich die mit dem Systemwechsel verbundenen Hoffnungen ausreichend (59 Prozent) oder leidlich (25 Prozent) erfüllt. Nur fünf Prozent sagen, sie haben sich ¿gar nicht erfüllt¿. Für 54 Prozent überwiegen die Vorzüge der Einigung und 65 Prozent haben persönlich überwiegend vorteilhafte Erfahrungen gemacht. Besonders werden der Zugewinn an persönlicher Freiheit (80 Prozent), die Anhebung des Lebensstandards (65 Prozent), die Erweiterung individueller Lebenschancen (58 Prozent), die Verbesserung der Wirtschaftskraft (56 Prozent), die Ablösung eines autoritären Regimes durch einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat (55 Prozent) und der Schutz vor staatlicher Willkür (54 Prozent) genannt. Allerdings wird die DDR auch als eindeutig sozialer als die heutige Bundesrepublik beurteilt. So hat sich für 84 Prozent der Befragten der Umgang der Menschen miteinander verschlechtert, für 75 Prozent die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, für 64 Prozent die soziale Absicherung, für 60 Prozent die Garantie sozialer Gerechtigkeit, für jeweils 59 Prozent das Angebot an Bildung und Ausbildung sowie die Gesundheitsversorgung und für 58 Prozent der Schutz vor Kriminalität und Verbrechen. Obwohl für 82 Prozent der Diktaturcharakter des DDR-Regimes außer Frage steht, urteilen 96 Prozent, dass ¿nicht alles schlecht¿ gewesen sei in der DDR bzw. 90 Prozent sagen, in der DDR habe man ¿privat ganz gut leben¿ können. Das Vergangenheitsbild der DDR wird am ehesten durch eigenes Erleben und durch Gespräche in der Familie bestimmt. Völlig nachrangig sind Einflüsse der Schule, des Freundeskreises und der Medien. 6. Defizite im Bildungssystem Die Befragung hat verdeutlicht, dass es Defizite in bestimmten Bereichen des Bildungssystems gibt. Besonders bei der Wissensvermittlung über das Funktionieren der Demokratie und über die DDR werden die Mängel offensichtlich. So haben auch in den jüngeren Altersgruppen vergleichsweise viele kein zutreffendes Verständnis von funktionierender Demokratie: 14 Prozent halten eine demokratische Opposition für entbehrlich, 13 Prozent bestreiten ihren Mitbürgern das Recht, für die eigene Überzeugung auf die Straße zu gehen und fast ein Viertel der 18 bis 24-jährigen lehnt die Möglichkeit eines Regierungswechsels ab. Ähnlich das Ergebnis in Bezug auf die DDR: Nur 12 Prozent der Befragten zwischen 18 und 24 Jahren geben an, dass ihr Bild von der DDR durch die Schule geprägt ist. Für die meisten der jungen Menschen sind die Erlebnisse und Erfahrungen der Eltern und Großeltern die wichtigste Quelle (63 Prozent). 7. Generationenunterschiede Es gibt deutliche Einstellungsunterschiede zwischen den Generationen. Grob kann gesagt werden, dass die 35 bis 59-jährigen demokratiekritischer und zukunftsskeptischer sind. In der jungen Generation (18 bis 34-jährige) zeigt sich dagegen ein großes Zukunftspotenzial. Sie ist alles andere als eine ¿Null-Bock-Generation¿, sondern ist zukunftsoptimistischer und demokratiefester. Auch der so genannte Wohlfühlfaktor ist bei den Jüngeren im geeinten Deutschland deutlich höher ausgeprägt als bei den mittleren und älteren Jahrgängen. Junge Sachsen-Anhalter bewerten die Gesellschaft der Bundesrepublik häufiger als gerecht (38 Prozent), als dies die über 35-jährigen (19 Prozent) tun. Dazu passt, dass sich besonders ältere Befragte in einer ¿Verlierer¿-Situation sehen, wobei die 45 bis 59-jährigen mit einem Anteil von 20 Prozent hervorstechen. 8. Regionenunterschiede / Landesidentität Die Umfrage hat in wichtigen Kennziffern auch regionale Unterschiede zutage gefördert. So ist in der Altmark mit 75 Prozent die Landesidentität wesentlich stärker ausgeprägt als in der Saale-Unstrut-Region um Halle (63 Prozent). Bei der aktuellen Einschätzung der wirtschaftlichen Lage zeigen sich die Bürger in Anhalt um Dessau und Bitterfeld sowie in der Saale-Unstrut-Region positiver als in den nördlichen Regionen Altmark und Börde. Das gilt auch für die persönliche Zukunft und die des Landes, die in den südlichen Regionen optimistischer gesehen wird. Generell gilt, dass die Sachsen-Anhalter zu knapp 80 Prozent eher ¿Regionalpatrioten¿ sind. Dieser Befund gilt für alle Landesregionen gleichermaßen. Deshalb ist die insgesamt gestiegene Landesidentität umso bemerkenswerter . Sie ist seit 1995 um 22 Prozentpunkte gewachsen. 67 Prozent der Sachsen-Anhalter fühlen sich nun auch mit dem Land stark oder sehr stark verbunden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 530/09 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 530/09 Magdeburg, den 13. Oktober 2009 ¿Sachsen-Anhalt-Monitor 2009¿: Sachsen-Anhalter sind optimistischer und politisch interessierter geworden / Mehr Vertrauen in Demokratie, aber noch geringes Vertrauen in staatliche Institutionen Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Everhard Holtmann haben heute in Magdeburg den ¿Sachsen-Anhalt-Monitor 2009¿ vorgestellt. Zum zweiten Mal nach 2007 wurden Bürgerinnen und Bürger des Landes in einer repräsentativen Umfrage zu ihren Wertvorstellungen und politischen Ansichten befragt. Die Umfrage von infratest dimap fand im Juni und Juli 2009 statt. Die Auswertung erfolgte durch das Institut für Politikwissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Auftraggeber der Studie war die Landeszentrale für politische Bildung. Zu den Ergebnissen erklärte der Ministerpräsident: ¿Erfreulich ist, dass die Sachsen-Anhalter optimistischer in die Zukunft schauen als noch vor zwei Jahren. Das ist gerade angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise bemerkenswert. Der Sachsen-Anhalt-Monitor 2009 hat zudem bestätigt, dass demokratische Überzeugungen im Land fest verankert und extremistische und ausländerfeindliche Gedanken weit weniger verbreitet sind, als dies oft vermutet wird. Bedenklich ist jedoch das immer noch geringe Vertrauen in staatliche Institutionen und die Problemlösungskompetenz des Staates. Hier ist ein klarer Auftrag an Regierungen und Politik formuliert, Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen mit ihrer persönlichen Lebenssituation zufrieden ist.¿ Eine große Herausforderung bestehe darin, so der Ministerpräsident, junge Menschen für Demokratie und politische Mitwirkung zu begeistern, da die Studie hier nach wie vor Defizite aufzeige. Es gelte dabei auch neue, jugendgemäße Vermittlungsformen anzubieten, um beispielsweise der stetig wachsenden Bedeutung des Internets als Informationsmedium junger Menschen gerecht zu werden. Zu ausgewählten Ergebnissen des Sachsen-Anhalt-Monitors 2009: Einschätzung der allgemeinen und persönlichen Lage Die wirtschaftliche Lage in Sachsen-Anhalt wird von 19% der Befragten als gut oder sehr gut eingeschätzt. Vor zwei Jahren teilten diese Einschätzung noch 29%. Hier schlägt wohl die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu Buche. Allerdings hatten im Jahr 2002 nur 5% der Sachsen-Anhalter die wirtschaftliche Lage in ihrem Land positiv bewertet. Optimistisch sind die Befragten hinsichtlich der Zukunft. So sind 29% der Bürgerinnen und Bürger der Überzeugung, dass in einem Jahr die Wirtschaftlage wieder gut oder sehr gut sein wird, allerdings mit regionalen Unterschieden. Während diese Einschätzung 33% der Einwohner der Region Börde/Magdeburg teilen, sind es im Harz nur 24%. Mit ihrer derzeitigen Lebenssituation zufrieden oder sehr zufrieden sind 73% der Sachsen-Anhalter. Damit ist die Zufriedenheit seit 2007 (72%) leicht gestiegen. Am zufriedensten ist die Altergruppe der 35- bis 44-jährigen (80%), während die 45- bis 59-jährigen hier mit 63% das Schlusslicht bilden. Erfreulich ist, dass der Anteil der Sachsen-Anhalter, die ihre persönliche Zukunft optimistisch sehen, gestiegen ist. Blickten 2007 noch 67% der Befragten optimistisch in die Zukunft, so sind es jetzt 74%. Dabei sind unter den 18- bis 24-jährigen mit 81% die meisten Optimisten, während hier wiederum die 45- bis 59-jährigen mit 67% am Ende rangieren. Optimistisch in die Zukunft sehen selbst die über 60-jährigen mit einem Wert von 72%. Der gewachsene Optimismus überträgt sich auch auf das Land Sachsen-Anhalt. Auf die Frage, ob sie die Zukunft des Landes eher optimistisch oder pessimistisch sehen, antworteten 62% optimistisch. Das sind 4 Prozentpunkte mehr als 2007 (58%). Interessant ist, dass hier die Unterschiede zwischen den Altergruppen, den Bildungsarten und dem Erwerbsstatus gering sind. Selbst eine Mehrheit der Arbeitslosen (55%) sieht die Zukunft Sachsen-Anhalts optimistisch. Regionale Identitäten Eine starke oder sehr starke Verbundenheit mit Sachsen-Anhalt bekundeten im aktuellen Sachsen-Anhalt-Monitor 65% der Befragten. Dies ist ein leichter Rückgang um zwei Prozentpunkte gegenüber 2007. 1995 hatten sich 45% der Befragten dem Land stark oder sehr stark verbunden gefühlt. Die höchste Verbundenheit mit dem Land herrscht in der Region Börde/Magdeburg vor (69%), die niedrigste in der Region Saale-Unstrut/Halle (59%). Generell nimmt die Verbundenheit mit dem Alter zu. Fühlen sich von den 18- bis 24-jährigen nur 34% mit Sachsen-Anhalt stark oder sehr stark verbunden, erreichen die über 60-jährigen mit 72% den höchsten Wert. Wird nach der Verbundenheit mit anderen Gebieten (der unmittelbaren Region, Ostdeutschland, Deutschland oder Europa) gefragt, so nennen hier 80% der Sachsen-Anhalter eine starke oder sehr starke Verbundenheit mit Ostdeutschland. Am stärksten ist diese Verbundenheit in den Altersgruppen der über 35-jährigen ausgeprägt. Die geringste Verbundenheit mit einem Gebiet ist bei den 18- bis 24-jährigen zu verzeichnen. Interessant ist jedoch, dass in dieser Altersgruppe mit 52% der höchste Wert der Verbundenheit mit Europa erreicht wird (Landesdurchschnitt 41%). Wertvorstellungen und Demokratieverständnis Nach Dingen gefragt, die ihnen wichtig bzw. außerordentlich wichtig sind, gaben jeweils 98% der befragten Sachsen-Anhalter an, einen Partner zu haben, dem man vertrauen kann und ein gutes Familienleben. Gesetz und Ordnung zu respektieren war für 91% wichtig, Fleiß und Ehrgeiz für 88%. Weniger wichtig dagegen waren mit 58% ein hoher Lebensstandard und mit 39% politisches Engagement. Am Ende rangierten mit 19% der Glaube an Gott und der Besitz von Macht und Einfluss (16%). Das Demokratieverständnis der Sachsen-Anhalter hat sich in den letzten zwei Jahren nicht grundlegend verändert. Wie 2007 stimmen 79% der Befragten der Aussage mehrheitlich zu, dass die Demokratie die beste Staatsidee ist. Völlig abgelehnt wird diese Aussage wie schon vor zwei Jahren nur von 4%. Insgesamt 89% sind der Meinung, dass man Andersdenkende und ihre Lebensweisen akzeptieren müsse (2007: 88%) und 84% lehnen eine Diktatur als alternative Staatsform ab (2007: 82%). Mit dem politischen System in Deutschland sind 74% der Sachsen-Anhalter zufrieden (2007: 72%). Unterschiede gibt es hier jedoch zwischen den Altergruppen. Während die Demokratie als beste Staatsform von 89% der über 60-jährigen erkannt wird, sind es bei den 18- bis 24-jährigen nur 57%. Und während jeder vierte dieser Altergruppe zur Not auch eine Diktatur akzeptieren würde, ist es bei den Altersgruppen über 35 nur jeder achte. Andererseits ist der Respekt Andersdenkenden gegenüber bei den 18 bis 24-jährigen mit 96% so stark wie in keiner anderen Altergruppe ausgeprägt. Vor die Frage gestellt, was ihnen wichtiger sei, wenn sie sich für eines entscheiden müssten, Freiheit oder Gleichheit , antworteten 54% der Befragten: Freiheit (2007: 52%). Werden Freiheit und Sicherheit zur Wahl gestellt würden sich jedoch nur 26% für die Freiheit entscheiden (2007: 25%). Auch hier hat es nur geringfügige Änderungen gegenüber dem letzten Monitor gegeben. Politische Mitwirkung und Funktionieren der Demokratie Das politische Interesse in Sachsen-Anhalt hat leicht zugenommen. So gaben 59% (2007: 58%) an, sich stark oder sehr stark für Politik zu interessieren. Allerdings hat eine deutliche Differenzierung zwischen den Altergruppen stattgefunden. Festzustellen ist, dass das tendenziell höhere politische Interesse der älteren Menschen in Sachsen-Anhalt noch gewachsen ist, während das ohnehin bereits geringere Interesse der Jüngeren weiter sinkt. So interessierten sich zwar 73 % der über 60-jährigen stark oder sehr stark für Politik (2007: 67%), aber nur 32% der 18- bis 24-jährigen (2007: 38%). Bei Männern (68%) ist das Interesse an Politik immer noch stärker ausgeprägt als bei Frauen (51%). Dieser Unterschied wird noch größer hinsichtlich des subjektiven politischen Kompetenzgefühls. Während sich 68% der Männer Kompetenz in politischen Fragen zubilligen, sind es nur 46% der Frauen. Insgesamt ist die Zahl derjenigen, die sich politische Kompetenz zubilligen, in Sachsen-Anhalt gestiegen. Waren es 2007 nur 45%, so sagen dies in diesem Jahr 57% der Befragten. Ein Wandel deutet sich in der Frage an, welche Informationsquellen genutzt werden, um sich über das politische Geschehen zu informieren. Während Tageszeitungen (25%) und Radio (15%) im Jahr 2009 in etwa gleich oft genannt wurden wie zwei Jahre zuvor, ist das Fernsehen zwar immer noch die wichtigste Informationsquelle, aber in seiner Bedeutung gesunken. Im aktuellen Sachsen-Anhalt-Monitor wird es von 45% als Hauptinformationsquelle genannt, 2007 waren es noch 52%. Demgegenüber hat das Internet seinen Anteil verdoppeln können, von 7% auf 14%. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man sich die Generationen betrachtet. Für die unter 35-jährigen besitzt das Internet als Informationsquelle heute schon einen höheren Stellenwert als das Fernsehen. Besonders deutlich ist der Unterschied bei den 18- bis 24-jährigen (Fernsehen 29%, Internet 39%). Die Frage, inwieweit sich die Bürger in Sachsen-Anhalt von der Politik ernst genommen fühlen, wird noch immer mehrheitlich negativ beantwortet. 74% der Befragten glauben nicht, dass die Politik ihre Interessen angemessen vertritt. Diese Ansicht wird mit geringen Unterschieden über alle Altersklassen und Bildungsabschlüsse vertreten. Dennoch ist die Zahl der Menschen, die mit dem Funktionieren der Demokratie in Deutschland zufrieden sind, gewachsen. Waren 2007 insgesamt 41% der Sachsen-Anhalter mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden, sind es in diesem Jahr 49%. Als größtes Problem im Land wird wie 2007 von 89% der Befragten die Arbeitslosigkeit genannt, aber nur 18% billigen hier dem Staat Lösungskompetenz zu. Eine höhere Kompetenz wird im Schutz vor Kriminalität gesehen (39%), die von 51% der Bürger als Problem gesehen wird. Die Problemwahrnehmung hat sich in den vergangen Jahren nur geringfügig verändert. Eine Ausnahme bildet hier die Frage der Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West. Wurde dies 2007 von 64% der Befragten als besonderes Problem gesehen, waren es 2009 nur noch 54%. Das Vertrauen in Institutionen bei den Menschen in Sachsen-Anhalt liegt immer noch unter dem Bundesdurchschnitt. Das höchste Vertrauen genießt nach wie vor der Bundespräsident (72% Zustimmung). Die Bundesregierung genießt bei 39% der Befragten Vertrauen (2007: 36%). Den Parteien vertrauen nur 19% (2007: 17%). Größeres Vertrauen genießen Institutionen auf Landes- oder Gemeindeebene. So vertrauen 62% der Sachsen-Anhalter ihrem Oberbürgermeister und 50% ihrem Stadt- oder Gemeinderat. Die Landesregierung genießt bei 41% der Bürger Vertrauen (2007: 45%) und der Landtag bei 37% (2007: 39%). Geschichtswissen, Rückblick auf die DDR Das richtige historische Ereignis mit dem 3. Oktober 1990 verbinden 79% der Sachsen-Anhalter (2007 82%). Unter den 18 bis 24-jährigen sind es nur 61%. Für 62% haben sich die Wendehoffnungen in wesentlichen Teilen erfüllt (2007: 59%). Dass die Wiedervereinigung für sie persönlich Vorteile erbracht hat, glauben 65% der Befragten, während Vorteile für Ostdeutschland insgesamt etwas weniger, nämlich 53% sehen. Der Systemvergleich der DDR mit dem vereinigten Deutschland fällt differenziert aus. Allerdings verschiebt sich das Urteil im Vergleich zu 2007 etwas zuungunsten der DDR. Vorteile für die DDR werden gesehen im Umgang miteinander (77% - 2007: 84%), in der Kinderbetreuung (68% - 2007: 75%) oder der sozialen Absicherung (57% - 2007: 64%). Im vereinten Deutschland wird besser eingeschätzt die persönliche Freiheit (81% - 2007: 80%), der Lebensstandard (69% - 2007: 65%) und das politische System (62% - 2007: 55%). Dass der 20. Jahrestag des Mauerfalls für sie ein freudiges Ereignis ist, sagen 77% der Befragten. Das politische System der DDR kennzeichnen 79% der Sachsen-Anhalten als Diktatur (2007 82%). Groß sind allerdings die Unterschiede in den Altersgruppen. Während 83% der über 60-jährigen die DDR als Diktatur sehen, sind es nur 63% der 18- bis 24-jährigen. Ausländerfeindlichkeit und extremistische Anschauungen Ausländerfeindliche und extremistische Einstellungen sind in Sachsen-Anhalt entgegen der öffentlichen Wahrnehmung weniger verbreitet als in Ostdeutschland insgesamt und zum Teil auch deutlich geringer als in den alten Bundesländern. Dass Ausländer ihren Lebensstil besser an den deutschen anpassen sollen, fordern in Sachsen-Anhalt 40% der Befragten, im ostdeutschen Schnitt sind es 61%, in den alten Bundesländern fordern dies 49%. Dass Ausländern jede politische Betätigung untersagt werden sollte, meinen 10% der Sachsen-Anhalter, in Ostdeutschland aber 16% und im Westen 14%. Wenn Arbeitsplätze fehlten, würden 9% der Westdeutschen Ausländer zurückschicken wollen, in Sachsen-Anhalt sind es 12% und in Ostdeutschland insgesamt 17%. Scham über die deutschen Untaten an den Juden empfinden 63% der Sachsen-Anhalter (Westdeutsche 49%, Ostdeutsche 58%). Dass Juden die deutsche Vergangenheit ausnutzen, glauben 13% der Menschen in Sachsen-Anhalt (Westdeutsche 24%). Der Aussage, dass sich rechtsextreme Parteien um die Probleme der Menschen kümmern, stimmen wie 2007 nur 2% der Befragten zu. Der Anteil jüngerer Menschen, die dieser Aussage zustimmen, ist jedoch gewachsen, von 0% auf 4% bei den 18- bis 24-jährigen und von 1% auf 5% bei den 25- bis 34-jährigen. Dagegen spielt diese Einstellung bei den über 35jährigen fast keine Rolle. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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