Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Es sind Bodenrichtwerte ausgewiesen für Wohnbauflächen (Ein- und Mehrfamilienhäuser), Mischgebietsflächen, Kerngebietsflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen, zum Teil mit weiter gehenden Differenzierungen. Weiterhin werden Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Flächen dargestellt. Die Bodenrichtwerte liegen für folgende Jahre vor: 2024 - (Stichtag: 01.01.2024 Land Bremen) 2022 - (Stichtag: 01.01.2022 Land Bremen) 2021 - (Stichtag: 31.12.2020 Stadt Bremen) 2020 - (Stichtag: 31.12.2019 Stadt Bremerhaven) 2019 - (Stichtag: 31.12.2018 Stadt Bremen) 2018 - (Stichtag: 31.12.2017 Stadt Bremerhaven) 2017 - (Stichtag: 31.12.2016 Stadt Bremen) 2016 - (Stichtag: 31.12.2015 Stadt Bremerhaven) 2015 - (Stichtag: 01.01.2015 Stadt Bremen) 2013 - (Stichtag: 01.01.2013 Stadt Bremen) 2011 - (Stichtag: 01.01.2011 Stadt Bremen) 2010 - (Stichtag: 01.01.2010 Stadt Bremen) 2008 - (Stichtag: 01.01.2008 Stadt Bremen) 2006 - (Stichtag: 01.01.2006 Stadt Bremen) 2004 - (Stichtag: 01.01.2004 Stadt Bremen)
Dieser Darstellungsdienst (WMS) umfasst die Berechnung der Lärmimmissionen 2017 für Gewerbelärm am Tag und in der Nacht für die Stadtgemeinde Bremen.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Fahrradrouten Stadt Bremen. Die Fahrradrouten Stadt Bremen bilden nicht nur die für Fahrradfahrer geeignete Infrastruktur ab, sondern darüber hinaus ein dichtes Routennetz, über das alle wichtigen Ziele in Bremen erreicht werden können. Der ADFC hat alle Radrouten mit ihrer Qualität gekennzeichnet.
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Bodenrichtwerte Land Bremen. Der Dienst für die Bodenrichtwerte des Landes Bremen wird durch Niedersachsen bereitgestellt. Die Bodenrichtwerte werden als Jahrgangsdienste zur Verfügung gestellt. https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2024? (Stichtag: 01.01.2024 Land Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2022? (Stichtag: 01.01.2022 Land Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2021? (Stichtag: 31.12.2020 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2020? (Stichtag: 31.12.2019 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2019? (Stichtag: 31.12.2018 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2018? (Stichtag: 01.01.2018 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2017? (Stichtag: 31.12.2016 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2016? (Stichtag: 01.01.2016 Stadt Bremerhaven) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2015? (Stichtag: 01.01.2015 Stadt Bremen) https://www.geobasisdaten.niedersachsen.de/doorman/noauth/WMS_borisHB_2013? (Stichtag: 01.01.2013 Stadt Bremen)
Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>
Die Bodenrichtwertkarte 1:20 000 (BRWK20) gibt zonale Bodenrichtwerte für Wohn- und Mischgebiete, Gewerbeflächen und Kleingartengebiete im Rasterformat wieder. Sie wird durch kartographische Gestaltung, Generalisierung, Signatur- und Textzuweisung auf der Grundlage des Amtlichen Stadtplanes 1:20 000 hergestellt. Die Bodenrichtwertkarte wird regelmäßig herausgegeben. Ausgaben: 2024, 2022, 2021, 2019, 2017, 2015, 2013, 2011, 2010, 2008, 2006, 2004
Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>
Dieser Datensatz enthält für das INSPIRE-Thema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Inhalte zu den Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) der Stadt Bremen im INSPIRE-Datenmodell.
Das Digitale Geländemodell 1 m (DGM1) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die Geländeformen der Erdoberfläche durch eine in Lage und Höhe georeferenzierte Punktmenge, die in einem regelmäßigen Gitter von 1 m angeordnet ist. Höhengenauigkeit beträgt +/-10 cm + 5 % der Gitterweite Datengrundlage sind die durch Laserscanning für die Stadt Bremerhaven in 2015 und für die Stadt Bremen in 2017 entstandenen dreidimensionalen Punktwolken.
Downloaddienst Web Feature Service (WFS) Jagdrecht Stadt Bremen. Jagdbezirke: Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden. Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. 1.) Eigenjagd(bezirk): Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG). 2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk): Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG. Befriedete Bezirke: Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd: Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG). 2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung: Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall. 3.) Sonderflächen der Jagdbezirke: Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit. Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 56 |
| Land | 230 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 12 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Text | 7 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 220 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
| Offen | 221 |
| Unbekannt | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 246 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 110 |
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 27 |
| Webdienst | 140 |
| Webseite | 89 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 122 |
| Lebewesen und Lebensräume | 247 |
| Luft | 46 |
| Mensch und Umwelt | 200 |
| Wasser | 13 |
| Weitere | 237 |