s/stadt-umland-region/Stadt-Umland Region/gi
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 1 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde eine monetäre Bewertung der Lärmwirkung in Verbindung mit der sozio-demografischen Struktur gewählt. Die Verteilung der Lärmbelastung zeigt einen Anstieg vom Stadtrand in Richtung Stadtzentrum. 09.01.1 Lärmbelastung 2012 Weitere Informationen Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 2 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde eine Einordnung relativ in Bezug in Berlin vorhandenen Luftbelastungen vorgenommen. 109 PLR (24 %) waren einer hohen, 58 % einer mittleren und 18 % einer niedrigen Luftbelastung durch PM2,5 und NO2 ausgesetzt. 09.01.2 Luftbelastung 2009 Weitere Informationen Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 3 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde auf der Grundlage der ‚Versorgungsanalyse Grün‘ ein auf den Einzugsbereich bezogener dreistufiger Versorgungsgrad bestimmt ("schlecht/sehr schlecht", "mittel" und "gut/sehr gut"). 09.01.3 Grünflächenversorgung 2012 Weitere Informationen Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 4 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde eine blockweise Verteilung des Bewertungsindexes PET (Physiologisch Äquivalente Temperatur) auf die Ebene der Planungsräume aggregiert und dreistufig bezogen auf die bioklimatische Belastung bewertet. 09.01.4 Bioklima/thermische Belastung 2011 Weitere Informationen Als Ansatz zur Ermittlung der Mehrfachbelastungen unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 5 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde eine planungsraumbezogene 3-stufige Verteilung der sozialen Unterschiede ermittelt. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) lieferte die notwendigen kleinräumigen Aussagen. 09.01.5 Soziale Problematik/Status-Index 2013 Weitere Informationen Die Mehrfachbelastungen, bewertet anhand der vier umweltbezogenen Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung zeigen eine deutliche Konzentration im Innenstadtbereich Berlins- Im Gegensatz dazu stehen die äußeren Bezirke mit geringer Problemlage. 09.01.6 Integrierte Mehrfachbelastung Umwelt 2013 Weitere Informationen Die Erweiterung vier umweltbezogenen Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung um den fünften Kernindikator ‚Soziale Problematik‘ verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Umwelt- und Sozialstatus. So weisen die mehrfach umweltbelasteten Räume einen deutlich höheren Anteil an niedrigen und sehr niedrigen Indexwerten auf. 09.01.7 Integrierte Mehrfachbelastung Umwelt und Soziale Problematik 2013 Weitere Informationen Die Überlagerung der vier umweltbezogenen Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung mit dem Indikator ‚Soziale Problematik‘ weist auch Planungsräume aus, in denen ein Indikator besonders belastend wirkt. Daraus lassen sich Schlüsse für besondere Handlungsdringlichkeiten ableiten. 09.01.8 Integrierte Mehrfachbelastungskarte - thematisch 2013 Weitere Informationen Die Ergänzung der zusammenfassenden Bewertung aller Kernindikatoren um eine Vulnerabilitätsbetrachtung (Einwohnerdichte, Qualität der Wohnlage) verdeutlicht die Schwerpunktbereiche auf Ebene der Planungsräume, die besondere Empfindlichkeiten in der Kombination der Belastungsfaktoren mit der Bevölkerungsverteilung aufweisen. 09.01.9 Integrierte Mehrfachbelastungskarte - Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2013 Weitere Informationen
Im Zuge von Grundwasseruntersuchungen wurden in der Vergangenheit im Einzugsbereich des Wasserwerks Kladow (Galerie Kladow) sowie in Förderbrunnen der Galerie Kladow vereinzelt erhöhte Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) nachgewiesen. Das WW Kladow bezog Grundwasser bisher aus der Brunnengalerie Kladow aus dem 2. und 3. Grundwasserleiterkomplex und erstreckt sich entlang des Havelufers. Aufgrund der Befunde werden seit 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Referat II C „Bodenschutz, Boden-, Altlasten- und Grundwassersanierung“ In-situ-Grundwasserprobenahmen im vermuteten Quellbereich im Zentrum des Ortsteils Kladow sowie im Transferbereich bis hin zu den südlichen Brunnen der Galerie Kladow des Wasserwerks Kladow durchgeführt. Bereits Ende der 1980er Jahre wurde ein Quellbereich im Zentrum des Ortsteils Kladow identifiziert, in dem es über einen Zeitraum von ca. 16 Jahren zu Einträgen von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) in den Boden, das Grundwasser und die Bodenluft kam. Auf Grundlage durchgeführter grundstücksscharfer Untersuchungen wurden bereits von 1992 bis 1996 Grundwasser- und Bodenluftsanierungsmaßnahmen in dem lokalisierten Quellbereich durchgeführt. Durch die Sanierungsmaßnahmen konnten die LCKW-Konzentrationen im Quellbereich deutlich auf ein dauerhaft niedrigeres Niveau reduziert werden. Aktuelle Untersuchungsergebnisse ergaben einen nahegelegenen weiteren lokalen LCKW-Eintragsbereich. Zur dauerhaften Überwachung der LCKW-Schadstofffahne sowie Planung und Prüfung von Gefahrenabwehrmaßnahmen wird seit 2020 ein Netz aus Grundwassermessstellen errichtet. Die Grundwasserfließrichtung im Untersuchungsbereich wird durch die Grundwasserentnahme der Wasserwerksbrunnen des Wasserwerkes Kladow sowie lokal kleinräumig durch den komplexen geologischen Untergrundaufbau beeinflusst. Vom Quellbereich ausgehend strömt LCKW-belastetes Grundwasser zunächst in nordöstliche bis östliche Richtung und verschwenkt vor den südlichen Brunnen der Wasserwerksgalerie Kladow in südliche Richtung auf die Brunnen. Auf dem Fließweg vom Quellbereich zu den Brunnen der Galerie Kladow sinkt das LCKW-belastete Grundwasser bis in den unteren Bereich des 2. Grundwasserleiters auf die Oberkante eines aus Schluff, Ton und Geschiebemergel bestehenden Grundwasserstauers ab. Die Grundwasserförderung der Brunnen der Galerie Kladow erfolgt z.T. aus dem LCKW-belasteten Grundwasserleiterbereich, sodass eine Gefährdung der Trinkwasserbereitstellung besteht. Um dieser Gefahrensituation entgegenzuwirken, werden zu dem Zeitpunkt einzelne Brunnen zeitweise ausgeschaltet und im Wechsel betrieben. Erkundung Im Zeitraum 2019 – 2022 wurden tiefenorientierte Grundwasserprobenahmen zur Erkundung des wasserwerksnahen Bereichs im Auftrag des Bodenschutz- und Altlastenreferates der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt. Mit den Untersuchungsergebnissen konnte die wasserwerksnahe LCKW-Schadstofffahne in ihrer horizontalen und vertikalen Ausdehnung sowie hinsichtlich der Schadstoffzusammensetzung ausgegrenzt und beschrieben werden. Auf dieser Grundlage wird ein Grundwassermessstellennetz geplant und seit 2020 umgesetzt. Dieses Sondermessnetz dient der regelmäßigen Überwachung der LCKW-Fahne, der Bewertung der Wirksamkeit und Effektivität sowie der Planung und Kontrolle aller eingeleiteten Gefahrenabwehrmaßnahmen. Mit ebenfalls im Zeitraum 2019 – 2022 durchgeführten tiefenorientierten Grundwasserprobenahmen im Zentrum des Ortsteils Kladow konnte ein weiterer LCKW-Eintrags-/Quellbereich eingegrenzt werden. Im Zeitraum 2023-2024 ist die weitere Erkundung der LCKW-Schadstofffahne im Quell- und Transferbereich durch ein komplexes System aus weiteren Erkundungsmaßnahmen mittels Grundwassermonitoring, tiefenorientierter Grundwasserprobenahmen, dem Ausbau des Grundwassermessstellennetzes und Durchführung von Pumpversuchen vorgesehen. Auf Grundlage der bisherigen Erkundungs- und Untersuchungsergebnisse wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Zeitraum 2019 – 2022 ein Grundwasserströmungs- und Stofftransportmodell erarbeitet und fortgeschrieben, welches zum Verständnis der GW-Fließrichtung vom LCKW-Eintragsbereich bis zu den Wasserwerksbrunnen dient und die Ermittlung eventueller weiterer LCKW-Quellstandorte ermöglicht. Weiterhin wurden auf Grundlage der bisherigen Untersuchungsergebnisse und der Grundwasserströmungs- und Stofftransportmodellierungen Varianten hydraulischer Abwehrmaßnahmen als akute Gefahrenabwehrmaßnahmen erarbeitet. Diese beinhalten als erste Gefahrenabwehrmaßnahme eine hydraulische Vorfeldbarriere zu den aktiven Wasserwerksbrunnen mit Förderung und Abreinigung von kontaminiertem Grundwasser aus dem tieferen Abschnitt des 2. Grundwasserleiters mittels Betrieb von 3 Abwehrbrunnen, so dass eine ungefährdete Trinkwasserbereitstellung des Wasserwerkes Kladow erfolgen kann. Als weitere Gefahrenabwehrmaßnahme ist ein weiterer Abwehrriegel bestehend aus 2 Abwehrbrunnen im weiter entfernten Grundwasseranstrom (Transferbereich) der Galerie Kladow geplant, um die Schadstofffahne abzuschneiden und somit die Schadstofffrachten in Richtung Wasserwerk langfristig zu reduzieren und eingeleitete Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zu optimieren. Im Zeitraum 2020 – 2021 erfolgte durch die BWB die Planung und Errichtung der 3 Abwehrbrunnen im nahen Vorfeld der Brunnengalerie Kladow und der Grundwasserreinigungsanlage. Zur Planung der verfahrenstechnischen Auslegung der Grundwasserreinigungsanlage wurde zunächst ein Pumpversuch im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Bereich der geplanten Abwehrbrunnen durchgeführt. Dabei wurden Informationen zu Schadstoffgehalten, den charakterisierenden Eigenschaften des Grundwassers sowie zur hydraulischen Durchlässigkeit des Sediments ermittelt. Es wurden am südöstlichen Ende der Imchenallee vor dem Gutspark Kladow zunächst Arbeitsebenen im Bereich der Abwehrbrunnen vorbereitet, Erkundungsbohrungen durchgeführt und anschließend die Abwehrbrunnen errichtet. Parallel wurde die aus mehreren Verfahrensstufen bestehende Grundwasserreinigungsanlage auf dem Betriebsgelände der BWB errichtet und Leitungen zwischen Abwehrbrunnen und Grundwasserreinigungsanlage verlegt. Der Reinigungsbetrieb begann im Januar 2022. Der Betrieb der wasserwerksnahen Abwehrbrunnen bewirkt eine Fokussierung der Schadstoffahne und verhindert ein Zuströmen zu den Brunnen der Galerie Kladow im unteren 2. Grundwasserleiter. Zusätzlicher Abwehrriegel im Transferpfad Mit Hilfe der Grundwasserströmungs- und Stofftransportmodellierung wurde eine weitere Abwehrgalerie im Transferpfad bestehend aus 2 weiteren Abwehrbrunnen geplant, die ein Abschneiden der Schadstofffahne bewirken soll. Somit soll langfristig ein Zuströmen von Schadstoffen in den wasserwerksnahen Bereich unterbunden werden, sodass die erste akute Gefahrenabwehrmaßnahme vor dem Wasserwerk eingestellt werden kann. Pumpversuch Zur Planung der Auslegung der Abwehrbrunnen und der Grundwasserreinigungsanlage des zusätzlichen Abwehrriegels wird in 2023 im Bereich Runebergweges ein 2-wöchiger Pumpversuch im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt, bei dem das gereinigte Grundwasser zur Bewässerung einer mit Bäumen bestandenen Fläche genutzt wird. Dabei werden Informationen zu Schadstoffgehalten, den charakterisierenden Eigenschaften des Grundwassers sowie zur hydraulischen Durchlässigkeit des Sediments ermittelt. Die gewonnenen Daten dienen dem Planer als Grundlage der verfahrenstechnischen Auslegung der Grundwasserreinigungsanlage. Erkundung Im Quellbereich der LCKW-Schadstofffahne sind seitens der zuständigen Bodenschutz- und Altlastenbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitere Untersuchungen zur Prüfung von Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Kosten Erkundung und Überwachung 2019 – 2022: ca. 1.18 Mio. € Errichtung wasserwerksnaher Abwehrbrunnen und Grundwasserreinigungsanlage: ca. 1.78 Mio. € (anteilig finanziert durch SenUMVK und BWB) Betriebskosten GWRA und Sicherungsbrunnen am Wasserwerk: ca. 110.000 € pro Jahr. geschätzte Kosten Erkundung, Überwachung Gefahrenabwehrmaßnahmen 2023 – 2024: ca. 400.000 € geschätzte Investitionskosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen zusätzlicher Abwehrriegel Transferpfad: Aufbau und betriebsfertige Montage der Grundwasserreinigungsanlage, Abwehrbrunnen, Leitungssysteme: ca. 500.000 €
Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung) Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Problemstellung: Das Projekt adressiert die Problematik einer zunehmend polarisierten Raumentwicklung zwischen schnell wachsenden urbanen Verdichtungsräumen und ihren Hinterlandregionen, die sowohl für China als auch Deutschland eine wesentliche Herausforderung auf dem Weg zur nachhaltigen Raumentwicklung darstellt. Ziel des Projektes URA ist es, am Beispiel der Region Huangyan-Taizhou strategische Raumentwicklungswerkzeuge und partizipative Planungsgovernance-Instrumente zu entwickeln, welche die akteursorientierte Steuerung von nachhaltigen Stadt-Land-Beziehungen für schnell wachsende urbane Regionen in China befördern. Das BMBF-Teilprojekt des IÖRs fokussiert auf die Veränderungsdynamiken von Ökosystemleistungen in einem Stadt-Umland-Gradienten und analysiert, welche Implikationen die Urbanisierung auf die ruralen Ökosystemleistungen ausübt. Zur Erfassung der Veränderung von Ökosystemen und grüner Infrastruktur im urban-ruralen Kontinuum der Region Huangyan-Taizhou wird in der Definitionsphase des Projektes ein geeigneter Landschaftslängsschnitt (Transsekt) von hochverdichteten Innenstadtbereichen, über den suburbanen Raum bis hin zu eher ländlich geprägten und von Bebauung freien naturnahen Räumen bestimmt und mit allen Partnern des Konsortiums abgestimmt. Eine Datenanalyse entlang des Transsekts basiert dabei auf metrischen Landschaftsindikatoren und berücksichtigt besonders die urban-ruralen Landschaftsstrukturen. Weiterhin werden Ökosystemleistungsindikatoren genutzt, um Trends und die Entwicklung grüner Infrastruktur sowie die Einflussfaktoren der Urbanisierung zu erfassen. Ausgehend von den Untersuchungen entlang des gewählten Transekt soll in dieser Initialphase des Projektes die Möglichkeit einer GIS-basierten Daten- und Kartengrundlage für die weitere Region Huangyan-Taizhou identifiziert und eruiert werden.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Stark generalisierte flächenhafte Darstellung der Verflechtungsbereiche (Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum) im Rahmen des Landesentwicklungsplans Siedlung 2006.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Stark generalisierte flächenhafte Darstellung der Verflechtungsbereiche (Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum) im Rahmen des Landesentwicklungsplans Siedlung 2006.
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Origin | Count |
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Bund | 1134 |
Kommune | 2 |
Land | 183 |
Wissenschaft | 4 |
Zivilgesellschaft | 7 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Ereignis | 10 |
Förderprogramm | 1027 |
Gesetzestext | 1 |
Taxon | 4 |
Text | 180 |
Umweltprüfung | 13 |
unbekannt | 65 |
License | Count |
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geschlossen | 175 |
offen | 1120 |
unbekannt | 6 |
Language | Count |
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Deutsch | 1273 |
Englisch | 137 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Bild | 16 |
Datei | 3 |
Dokument | 71 |
Keine | 869 |
Multimedia | 1 |
Webdienst | 20 |
Webseite | 371 |
Topic | Count |
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Boden | 840 |
Lebewesen und Lebensräume | 1301 |
Luft | 614 |
Mensch und Umwelt | 1301 |
Wasser | 604 |
Weitere | 1274 |