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Biotopkartierung

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.

Langjähriges Mittel der Niederschlagsverteilung 1991 - 2020

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Klimaanalyse 2022

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BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Klimaanalysekarten 2022 (Umweltatlas)

Die Klimaanalysekarten sind Ergebnis einer durchgeführten gesamtstätischen Klimamodellierung im Land Berlin. Sie bilden den stadtklimatischen Ist-Zustand an einem durchschnittlichen autochthonen Sommertag ab. Die Klimaanalysekarten umfassen neben verschiedenen klimatischen Parametern, bestehend aus (1) dem bodennahen Windfeld und Kaltluftvolumenstromdichte, (2) die Luft- und (3) Oberflächentemperatur, (4) die nächtliche Abkühlung, sondern auch zwei thermische Bewertungsindizes, bestehend aus (5) dem PET und (6) dem UTCI. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Klimaanalyse erfolgt in der (7) Klimaanalysekarte. Die Klimaanalysekarte ermöglicht es, die einzelnen Bereiche der Stadt nach ihren unterschiedlichen klimatischen Funktionen, d.h. ihrer Wirkung auf andere Räume, abzugrenzen. Die Karten der Klimaanalyse werden teilweise in einer Rasterdarstellung mit einer hohen räumlichen Auflösung von 10 m x 10 m sowie aggregiert auf etwa 25.000 Block- und Blockteilflächen angeboten.

NRW stärkt die Kommunen beim Schutz vor Klimarisiken wie Hitze und Starkregen

Wenn Hitzeperioden Nächte unerträglich machen oder Starkregen Straßen überflutet, spüren die Menschen in Nordrhein-Westfalen unmittelbar die Folgen des globalen Klimawandels. Der Handlungsbedarf in Städten und Gemeinden steigt. Nordrhein-Westfalen hat dafür bereits 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Seit Juli 2024 gilt auch auf Bundesebene ein solches Gesetz. Das Land entwickelt sein Gesetz auf Basis dieser Vorgaben nun weiter. Ziel ist es, Klimarisiken wie Hitze oder Starkregen vor Ort systematisch zu erfassen und Maßnahmen gezielt zu planen und bei Investitionen zu berücksichtigen. Umweltminister Oliver Krischer: „Klimaanpassung entscheidet sich vor Ort in den Wohnvierteln, auf Schulhöfen oder in den Grünflächen. Mit verlässlichen Daten, klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und gezielter Unterstützung helfen wir den Kommunen, ihre Bevölkerung besser vor den Folgen von Hitze, Starkregen und anderen Klimarisiken zu schützen.“ Da diese neue Aufgabe für die Kommunen mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, stellt das Land ihnen insgesamt 20 Millionen Euro für die Erstellung eigener Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung. Zugleich ist Klimaanpassung verbindlich in öffentlichen Planungen verankert. Das Berücksichtigungsgebot stellt sicher, dass etwa bei Infrastrukturprojekten oder der Stadtentwicklung die Folgen des Klimawandels frühzeitig einbezogen werden. So lassen sich spätere Schäden und zusätzliche Kosten vermeiden. Darüber hinaus verankert das Land die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) dauerhaft im Gesetz. Städte und Gemeinden erhalten damit langfristig Unterstützung durch Daten, Beratung, Förderinformationen und die Vernetzung untereinander. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt die aktuelle Klimaanalyse NRW 2026 des LANUK: Rund 7,5 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen leben in Siedlungsbereichen mit dringendem Handlungsbedarf. Das entspricht knapp 42 Prozent der Landesbevölkerung. Grundlage dieser Einordnung sind Modellierungen zur nächtlichen thermischen Belastung der Bevölkerung an einem typischen und einem extremen Sommertag. Die Analyse macht landesweit sichtbar, wo Hitzeinseln besonders stark ausgeprägt sind und wo Kommunen priorisieren sollten, um sich an die Klimaveränderungen anzupassen. Die Analyse liefert ihnen und den Planungsbehörden eine deutlich verbesserte Daten-Grundlage. Im Vergleich zur ersten landesweiten Klimaanalyse aus dem Jahr 2018 wurde die Untersuchung grundlegend weiterentwickelt. Die Modellierungen erfolgten nun in einer räumlichen Auflösung von 25 mal 25 Metern statt wie zuvor in einer Auflösung von 100 mal 100 Metern. Damit ist die neue Analyse 16-fach höher aufgelöst. Kleinräumige Unterschiede innerhalb von Städten und Gemeinden werden dadurch deutlich besser sichtbar. Wo sich Hitze besonders staut, wo Freiräume kühlend wirken und wo planerische Eingriffe besonders notwendig sind, lässt sich damit wesentlich genauer erkennen. LANUK-Präsidentin Elke Reichert: „Die höhere Auflösung ist für die kommunale Praxis ein entscheidender Fortschritt, da sie eine deutlich bessere Bewertung auf lokaler Ebene ermöglicht. Je genauer erkennbar ist, wo Belastungen entstehen und wo klimatisch wirksame Strukturen erhalten oder gestärkt werden müssen, desto konkreter können Maßnahmen ausgestaltet und begründet werden.“ Neu sei zudem die Betroffenheitsanalyse, erläuterte Elke Reichert. „Die Klimaanalyse betrachtet nicht nur, wo es besonders heiß wird, sondern auch, wo Menschen leben, die gegenüber Hitze besonders empfindlich sein können.“ Dafür habe das LANUK kleinräumige Bevölkerungsdaten, beispielsweise zu hochaltrigen Menschen und Kleinkindern, ausgewertet und mit hitzebelasteten Bereichen überlagert. Ergänzend sei die durchschnittliche Nettokaltmiete als Annäherungswert für Armutsgefährdung eingeflossen, um Mehrfachbelastungen räumlich besser sichtbar zu machen. „So konnten wir Quartiere identifizieren, für die Klimaanpassungsmaßnahmen eine hohe Priorität haben sollten“, erklärte Elke Reichert. Wie Klimaanpassung umgesetzt wird, zeigt zum Beispiel die Stadt Soest. Die Kommune nutzt Förderangebote des Landes und setzt Maßnahmen Schritt für Schritt vor Ort um. „Die Klimaanpassung steigert sowohl den Schutz als auch die Lebensqualität der Menschen“, erklärt Soests Bürgermeister Marcus Schiffer. „Deshalb haben wir uns in Soest schon 2016 auf den Weg gemacht und ein Klimaanpassungskonzept erstellt, das wir seitdem Schritt für Schritt nicht nur umsetzen, sondern auch weiterentwickeln.“ Dafür konnte die Stadt Soest an vielen Stellen die wertvollen Geodaten des LANUK nutzen, um zu analysieren, wo im Stadtgebiet in Sachen Starkregen, Hochwasser und Hitzebelastung Handlungsbedarf besteht. Unter anderem wurde auf diese Weise als Grundlage der Stadtplanung ein digitaler Klimazwilling der Stadt erstellt und Soest nahm als eine der ersten Kommunen erfolgreich am European Climate Award teil. Bürgermeister Marcus Schiffer: „Mittlerweile haben wir viele sehr konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt – wir verschatten Spielplätze und Innenstadtplätze, wir begrünen die Dächer unserer Stadtbücherei und entsiegeln Schulhöfe, wir bieten privaten Haushalten Förderprogramme für die Umwandlung von Schottergärten oder Fassadenbegrünung an. Viele Maßnahmen konnten wir auch mit Fördermitteln des Landes umsetzen. Diesen Weg wollen wir weitergehen.“ Soest sieht sich heute „als Vorreiterkommune in dem Vorreiterland Nordrhein-Westfalen“. Das Beispiel Soest zeigt, dass auch kleine und mittelgroße Kommunen Klimaanpassung können. Marcus Schiffer: „Unsere Erfahrung zeigt, dass Kommunen dafür präzise Datengrundlagen und Expertise brauchen. Diesen wichtigen Part übernimmt das LANUK.“ Nordrhein-Westfalen hat 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz eingeführt und entwickelt dieses nun weiter. Auf Bundesebene gibt es seit 2024 ein eigenes Klimaanpassungsgesetz. Die NRW-Novelle in 2026 stärkt die rechtliche Grundlage, schafft neue Instrumente und sorgt für eine einheitliche Umsetzung von Klimaanpassung auf verschiedenen Ebenen. Zwischen 2020 und 2026 hat das Land bereits rund 200 Millionen Euro bereitgestellt, damit Kommunen Klimaanpassung vor Ort wirksam umsetzen können. Dafür wurden im EFRE-Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ in bislang drei Einreichungsrunden rund 60 Millionen Euro bewilligt. Für kleinere Maßnahmen stehen zusätzlich 13,1 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden dabei ganz konkrete Maßnahmen vor Ort, etwa die Entsiegelung befestigter Flächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Anlagen zur Regenwasserversickerung und -speicherung nach dem Schwammstadt-Prinzip. Ergänzt wird dies durch weitere Förderprogramme mit einem Volumen von rund 128 Millionen Euro, mit denen bereits zahlreiche Projekte in Kommunen angestoßen werden konnten. Klimaatlas NRW Klimaanpassungsgesetz Förderangebote für Klimaanpassung Coole Orte in Soest Die neue Klimaanalyse zeigt, in welchen Siedlungsbereichen sich in Nordrhein-Westfalen an Sommertagen und in den damit verbundenen warmen Nächten besonders stark aufheizt, wo kühlende Luftströme aus Freiräumen ausgleichend wirken und wo daraus konkreter Handlungsbedarf entsteht. Die wichtigste Zahl dabei ist: Rund 7,5 Millionen Menschen in NRW leben in Siedlungsbereichen, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Damit sind Bereiche gemeint, die vor allem nachts durch Wärmebelastung und mangelnde Abkühlung gekennzeichnet sind und die deshalb aus fachlicher Sicht für die Klimaanpassung besonders relevant sind. Die Analyse ist wichtig, da Hitze im Alltag nicht überall gleich wirkt. In dicht bebauten und stark versiegelten Quartieren bleibt es nachts oft deutlich wärmer als im Umland. Genau diese Unterschiede macht die Klimaanalyse landesweit sichtbar und ermöglicht somit erstmals einen tiefen Einblick in die Situation in ganz NRW. Die Karten stehen grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung, ihr größter praktischer Nutzen liegt jedoch bei Städten, Gemeinden, Kreisen, der Regionalplanung, Fachbüros sowie bei Klimamanagerinnen und Klimamanagern. Für diese Zielgruppen sind die Daten eine Arbeitsgrundlage, um Klimaanpassungskonzepte zu entwickeln, Maßnahmen zu priorisieren und bestehende Planungen fachlich abzusichern. Dass dieser Bedarf real ist, zeigen Rückmeldungen aus den Kommunen. Die Veröffentlichung der neuen Klimaanalyse wird bereits seit Längerem nachgefragt, da Gemeinden und Kreise die Daten für ihre laufende Arbeit an Klimaanpassungskonzepten benötigen. Für die breite Öffentlichkeit ist das vor allem deshalb relevant, weil die Karten nachvollziehbar machen, warum bestimmte Maßnahmen vor Ort nötig sind, beispielsweise mehr Grün, weniger Versiegelung oder der Schutz wichtiger Luftleitbahnen. Der wichtigste Fortschritt ist die deutlich höhere räumliche Auflösung. So wurde die neue Klimaanalyse NRW 2026 mit einer Auflösung von 25 mal 25 Metern berechnet. Die erste landesweite Analyse aus dem Jahr 2018 arbeitete hingegen mit einer Auflösung von 100 mal 100 Metern. Damit ist die neue Untersuchung 16-fach höher aufgelöst. Das bedeutet, dass Unterschiede innerhalb von Städten und Quartieren deutlich genauer sichtbar werden. Je höher die Detailtiefe ist, desto besser lassen sich klimatische Belastungen erkennen und desto konkreter können Maßnahmen geplant werden. Hinzu kommen aktuelle Datengrundlagen zu Siedlungs- und Gebäudestrukturen sowie zur Flächennutzung. Erstmals werden kleinräumige Bevölkerungsdaten aus dem Zensus 2022 systematisch einbezogen. Während früher vor allem Einwohnerzahlen auf Gemeindeebene vorlagen, kann die Betroffenheit heute deutlich feiner dargestellt werden – teils im 100-Meter-Raster, teils auf Baublockebene. Die neue Planungshinweiskarte bewertet den Siedlungsraum anhand der nächtlichen Überwärmung. Sie unterteilt den sogenannten Wirkraum in sechs Handlungsprioritäten. Die Stufen 1 und 2 stehen für dringenden Handlungsbedarf. Aus fachlicher Sicht geht es dabei um Gebiete, die stadtklimatisch sanierungsbedürftig sind. Es werden unter anderem mehr Vegetation, zusätzliche Grünflächen, schattenspendende Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung, weniger Versiegelung sowie Wasserelemente empfohlen. Besonders wichtig ist die Sicherung oder Schaffung von begrünten Durchlüftungsbahnen. Für Planungen in diesen Bereichen sind klimatische Gutachten erforderlich. Landesweit entfallen 32,5 Prozent der Wirkraumfläche auf diesen dringenden Handlungsbedarf. Die Zahl von 7,5 Millionen betroffenen Menschen bezieht sich genau auf diese Flächen. Damit wird deutlich: Die Analyse beschreibt nicht nur ein abstraktes Klimaproblem, sondern benennt sehr konkret, wo Kommunen zuerst ansetzen sollten. Die Analyse betrachtet nicht nur die Hitzebelastung, sondern auch die Frage, woher nachts kühlere Luft kommt und wie sie in belastete Siedlungsbereiche gelangen kann. Dafür wird in der Nachtsituation zwischen dem Siedlungsraum, in dem die Überwärmung bewertet wird, und dem Freiraum, in dem Kaltluftentstehung und -strömungen untersucht werden, unterschieden. Eine Neuerung sind dabei lokal abgeleitete Kaltluftleitbahnen, also besonders wirksame Wege, über die kühlere Luft in belastete Bereiche gelangen kann. Das ist besonders für die Planung entscheidend. Denn Hitze lässt sich nicht nur durch mehr Verschattung im Quartier mindern, sondern vor allem auch durch den Schutz von Freiräumen und Luftleitbahnen, die für die nächtliche Abkühlung wichtig sind. Die Klimaanalysekarten helfen somit nicht nur dabei, Wärmeinseln zu erkennen, sondern auch zu verstehen, welche Flächen und Strukturen für die Abkühlung erhalten werden müssen. Neu ist, dass die Klimaanalyse nicht nur die heißen Gebiete identifiziert, sondern auch die Orte, an denen Menschen leben, die gegenüber Hitze besonders empfindlich sein können. Zu diesem Zweck wurde eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt. Sie basiert auf Zensus-2022-Daten auf Baublockebene und berücksichtigt unter anderem die Dichte hochaltriger Menschen ab 80 Jahren, die Dichte von Kindern unter 6 Jahren sowie die durchschnittliche Nettokaltmiete in diesen Baublöcken. Diese Informationen werden mit hitzebelasteten Bereichen verschnitten, um Mehrfachbelastungen sichtbar zu machen. Dabei ist wichtig zu wissen: Die Nettokaltmiete ist kein direkter Armutsnachweis, sondern ein Annäherungswert, da kleinräumig ausreichend differenzierte andere Sozialdaten in der benötigten Form nicht vorliegen. Der Nutzen dieser Auswertung liegt darin, besonders sensible Quartiere besser zu erkennen und Klimaanpassungsmaßnahmen dort zu priorisieren, wo Belastung und Empfindlichkeit zusammenkommen. Die Klimaanalyse basiert auf Modellrechnungen mit dem mesoskaligen Klimamodell FITNAH-3D. Es wurden zwei Wetterlagen betrachtet: ein typischer Sommertag, der eine durchschnittliche sommerliche Strahlungswetterlage in NRW abbildet, sowie ein extremer Sommertag, der auf bereits aufgetretenen Höchstwerten basiert. Solche extremen Sommertage treten bisher nur vereinzelt auf. Mit fortschreitendem Klimawandel ist jedoch davon auszugehen, dass solche Tage in Zukunft an der Tagesordnung sein werden. Die Analyse ist somit weder eine Wettervorhersage noch eine Klimaprojektion für ein bestimmtes Zukunftsjahr. Vielmehr zeigt sie, wie sich Hitze unter solchen Wetterlagen auf Grundlage der heutigen Siedlungs- und Freiraumstrukturen räumlich verteilt. Gerade diese Begrenzung ist für eine saubere öffentliche Kommunikation wichtig: Die Karten sagen nicht voraus, wie heiß es an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Straße wird. Sie zeigen belastbare räumliche Muster und planerisch relevante Zusammenhänge. Genau darin liegt ihr Wert für Kommunen und Fachplanung. Die Karten der Klimaanalyse NRW 2026 werden im Themenfeld „Planung und Bau” des Klimaatlas NRW veröffentlicht. Dabei wird die bisherige Gesamtbetrachtungskarte durch eine neue Planungshinweiskarte ersetzt. Zu jeder Karte gibt es ergänzend Methodik-Papiere, die die Datengrundlagen und die Vorgehensweise transparent erläutern. Parallel dazu wird ein zusammenfassender Methodik- und Ergebnisüberblick als LANUV-Fachbericht 171 veröffentlicht. zurück

Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage 2022 (Umweltatlas)

Die Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage ist ein Ergebnis der durchgeführten Klimamodellierung 2022 im Land Berlin. Mit dem Angebot der Kenntage ist ein Blick zur Entwicklung des Stadtklimas im Land Berlin möglich. Betrachtet werden die drei Parameter bestehend aus Sommertage, Heiße Tage und Tropennächte in unterschiedlichen Zeiträumen. Die Kenntagsentwicklung ist räumlich für das gesamte Stadtgebiet von Berlin in Karten dargestellt. Die Anzahl und Verteilung der jeweiligen klimatologischer Kenntage ist für den Referenzzeitraum 1971 bis2000 sowie für zwei Zeitabschnitte in der Zukunft 2031 bis2060 und 2071 bis2100 modelliert worden. Zudem wurde ausgehend vom Referenzzeitraum die Zunahme der Anzahl der Kenntage gegenüber den beiden Zeitschnitten jeweils berechnet. Die Karten werden jeweils in einem 10x10 m Raster und als Mittelwerte pro Block(teil)fläche (ISU5) angeboten.

Flächennutzungsplan Stadt Osterode am Harz (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Osterode am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Bebauungsplan Nr. 6 Bokel "Westlich Kerstens Tannen" Stadt Papenburg

Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum. Das Datum der Rechtskraft ist heute nicht mehr einwandfrei nachweisbar. Der Plan ist jedoch trotzdem rechtsgültig.

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Bokel "Kerstens Tannen" Stadt Papenburg

Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum. Das Datum der Rechtskraft ist heute nicht mehr einwandfrei nachweisbar. Der Plan ist jedoch trotzdem rechtsgültig.

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