API src

Found 9390 results.

Related terms

Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 1

Aus Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) oder photogrammetrischen Produkten abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 1 Meter für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Daten stammen jeweils aus den landesweiten 3D-Laserscanbefliegungen aus 2010, 2020 und 2022 und liegen im Lagestatus ETRS89_UTM32 (Lagestatus 310) und mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH vor. Eine punktuelle Aktualisierung dieser Daten erfolgt über photogrammetrische Produkte und ist ggf. in den Metadaten der einzelnen Jahrgänge dokumentiert. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 15 cm. In Bereichen von Abschattungen (z. B.: Brücken), dichter Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig wird vom LGV ab dem Jahr 2022 folgende Rasterweite angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m). Ältere Jahrgänge haben zusätzlich noch folgende Rasterweiten: DGM 10 (Rasterweite 10m) DGM 25 (Rasterweite 25m) Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung für groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.

Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 10

Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 10 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 105 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Neue Mobilitätsformen, Mobilitätsstationen und Stadtgestalt

Veränderungen des individuellen Mobilitätsverhaltens haben Einfluss auf neue Mobilitätsformen wie z.B. Carsharing, öffentliche Fahrradverleihsysteme und Fernbusse. Mobilitätsstationen können eine örtliche Verknüpfung für die verschiedenen Verkehrsmittel bieten. Dabei stellt sich die Frage, welche Auswirkungen auf die Stadtgestalt und das Stadtbild durch neue Mobilitätsformen entstehen. In der Studie werden Praxisbeispiele analysiert und evaluiert, um Handlungsempfehlungen für beteiligte Akteure zu formulieren. Ziele: Die Klimaschutz- und Energieeinsparziele der Bundesregierung sind nur zu erreichen, wenn in allen relevanten Handlungsfeldern die Möglichkeiten zur Kohlendioxid-Einsparung genutzt werden. Jeder - zeitweilige oder dauerhafte - Verzicht auf die Nutzung eines eigenen PKW liefert einen Beitrag zum Klimaschutz. Neue Mobilitätsformen stellen einen wichtigen Beitrag zur Substitution privater PKW dar. Sie können aber nur dann ihre Wirksamkeit entfalten, wenn sie niedrige Zugangsbarrieren und eine hohe Akzeptanz in der Nutzung aufweisen. In der Studie sollen die bislang weitgehend getrennt voneinander diskutierten Themen 'Neue Mobilitätsformen', 'Mobilitätsstationen' und 'Einfluss neuer Verkehrsinfrastruktur auf die Stadtgestaltung' im Zusammenhang betrachtet und die wechselseitigen Abhängigkeiten untersucht werden. Im Ergebnis sollen Handlungsempfehlungen für künftige Anforderungen an Verkehrsinfrastrukturen sowie potenzielle Kooperationsformen und -möglichkeiten verschiedener Akteure abgeleitet werden, die sich an Kommunen und andere Partner neuer Mobilitätsformen richten. Durch das Aufzeigen guter Beispiele sollen u. a. Ressentiments abgebaut und die Akzeptanz, insbesondere in stadtgestalterischer Hinsicht, erhöht werden.

Bebauungspläne Gemeinde Wietzendorf

Die Gemeinde Wietzendorf ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Die Planungshoheit für das Bauen liegt in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen. In § 1 BauGB sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.

Die Stadt und ihr Verkehr

Zum Diskursauftrag der Akademie gehoert die Kommunikation mit der wissenschaftlichen Fachoeffentlichkeit. Die Workshopreihe ist das Instrument der Akademie, um diesen fachlichen Diskurs im Themenbereich Verkehr zu fuehren. Die einzelnen Workshops stellen ein Diskussionsforum fuer Wissenschaft und Planungspraxis bereit, auf dem aktuelle Problemstellungen und langfristige Themen in fachoeffentlichen Diskussionen interdisziplinaer eroertert werden. Sie haben fuer die Akademie die Funktionen, die Bedeutung moeglicher Projektthemen zu verifizieren und die Ergebnisse der Projektarbeit durch die Fachoeffentlichkeit ueberpruefen zu lassen. Die Workshops werden fachoeffentlich mit Vortraegen, Arbeitsgruppensitzungen durchgefuehrt; ihre Ergebnisse werden verfuegbar gemacht.

Vertiefende Modellprojekte der energetischen Sanierung von Großwohnsiedlungen

Im Rahmen des 2009 ausgelobten Bundeswettbewerbs 'Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen' wurden von 68 Wohnungsunternehmen integrierte Konzepte erstellt, die neben Energieeffizienz und Energieeinsparung weitere wohnungswirtschaftliche Aspekte sowie Fragen der Finanzierung, der Stadtteilentwicklung, der Partizipation und der Durchführung berücksichtigten. Aus der Umsetzung der Wettbewerbsbeiträge sollen übertragbare Handlungsempfehlungen für zukünftige Projekte, aber auch Hinweise für die Gestaltung von Gesetzen bzw. Förderkonditionen abgeleitet werden. Dafür werden in acht Modellvorhaben die gewählten Strategien und Umsetzungsschritte, Hemmnisse und Lösungsansätze analysiert. Ausgangslage: Die Stabilisierung und Attraktivierung von Großwohnsiedlungen gehört seit vielen Jahren zu den Herausforderungen der Stadtentwicklungspolitik. Mit den Anforderungen an den Klimaschutz - das Einsparen von Energie, die Verbesserung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien - ist in den letzten Jahren ein relevanter Aspekt im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit von Großwohnsiedlungen in den Fokus gerückt. Doch erst durch die Verknüpfung von Entscheidungen zu energetischen Maßnahmen mit wirtschaftlichen und sozialen Belangen sowie mit Fragen der Quartiersentwicklung insgesamt entstehen nachhaltige Entwicklungsperspektiven für die Quartiere. Dabei wird es für Wohnungsunternehmen immer wichtiger, das Quartier als Lebens- und Wohnort ihrer Mieter in den Blick zu nehmen und sich über ihren Bestand hinaus für die Stadtteile zu engagieren. Dies erfordert komplexe Strategien, die unterschiedliche Themen und Akteure zusammenbringen. Zielsetzung: Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs 'Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte' haben sich die teilnehmenden Wohnungsunternehmen hohe Ziele gesteckt und anspruchsvolle Strategien erarbeitet. Wie können diese tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden? Auf Basis der praktischen Erprobung in den Modellvorhaben werden Strategien, Instrumente und Verfahren herausgefiltert, die die komplexen Ziele des integrierten Projektansatzes umsetzen können. Es wird analysiert, wie sinnvolle inhaltliche und zeitliche Teilschritte aussehen können, wo sich Synergien ergeben können und mit welchen Verfahren die Vorgehensweisen in den Unternehmen wie auch auf Quartiersebene abgestimmt und abgesichert werden können. Dabei bilden die Modellvorhaben verschiedene repräsentative Projekttypen ab, die übertragbare Lösungen für die bundesweit auch bei anderen Wohnungsunternehmen anstehenden Aufgaben versprechen.

Stadt Bergen Ortsteil Sülze Landkreis Celle Innenbereichssatzung "Waldhof-Luxhoop" nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB

Tragen Sie weiter unten ein: 1. Adressangaben eintragen (auch in den Reitern "Distribution" und "Metadata") 2. Schlagwörter (die, wo KEIN Thesaurus steht) überprüfen 3. Ausdehnungskoordinaten eintragen 4. Regionalschlüssel eintragen 5. Maßstab überprüfen (im Reiter "Quality") 6. Welche Nutzungsbedingungen gelten, wählen Sie aus den Vorgaben oder ändern Sie für opendata ab. ------- Sofern ein Einzelplan beschrieben wird: - gültige BauNVO für diesen Plan benennen, wo es gefragt ist - Datum der Rechtskraft eintragen bei Basisinformationen eintragen ------- Löschen Sie diesen Inhalt und geben Sie hier die Kurzbeschreibung ein!

B-Plan Nr. 3 "Nördlich des Lönsweges", 3. Änderung, Gemeinde Hambühren

Im rechtsverbindlichen Plan Nr.3 aus dem Jahre 1964 isJ das Gelände des ehemaligen Wasserwerks westlich der Ostlanstraße für eine Bebauung mit zwingend zwei- und dreigeschossigen Reihen- und Mehrfamilienhäusern ausgewiesen. Nachdem das gesamte übrige Plangebiet inzwischen bebaut ist, soll jetzt auch dieses Gelände von den Trümmern der ehemaligen Bauten befreit und bebaut werden. Wegen der dabei beabsichtigten Änderung in der Aufteilung zwischen den verschiedenen Haustypen und der damit verbundenen Verschiebung von Baugrenzen wird die vorliegende 3, Änderungsplan aufgestellt. Als Erläuterung der geplanten Art der Bebauung ist als Bestandteil der Begründung ein Bebauungs-Entwurf i.M, 1:1000 ausgearbeitet worden.

Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 BauGB - Oldendorf - Alte Gasse

In der Gemeinde Südheide wurden 8 Satzungen nach § 34 BauGB rechtskräftig, diese verteilen sich auf sieben Ortsteile.

Bebauungsplan Nr. 17 „Freiflächen-PV Lichtenmoor“ Urschrift, Gemeinde Heemsen im OT Lichtenmoor

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

1 2 3 4 5937 938 939