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Bebauungspläne (Landkreis Göttingen)

Bebauungspläne sind das Ergebnis einer konkreten kleinräumigen Planung, die in der Regel für ein kleines Teilgebiet (höchstens einen Stadtteil, oder auch nur für ein Grundstück) aufgestellt werden. Sie sind rechtsverbindlich und daher für die Bauabsichten der Bürger entscheidend. Bebauungspläne werden als Satzung von einer Gemeinde beschlossen. Die Bebauungspläne einer Gemeinde müssen aus dem Flächennutzungsplan dieser Gemeinde heraus entwickelt werden. Die Festsetzungen eines Bebauungsplans dürfen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen. Dem Landkreis Göttingen liegen nur die Pläne vor, die von den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Hierbei handelt es sich um Bebauungspläne, Bebauungsplanänderungen, Abgrenzungs- und Abrundungssatzungen folgender Gemeinden im Landkreis Göttingen: - Adelebsen - Bad Grund (Harz) - Bad Lauterberg im Harz - Bad Sachsa - Bovenden - Dransfeld - Duderstadt - Friedland - Gieboldehausen - Gleichen - Hann. Münden - Hattorf am Harz - Herzberg am Harz - Osterode am Harz - Radolfshausen - Rosdorf - Staufenberg - Walkenried Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig sind die kreisangehörigen Gemeinden.

Bebauungspläne im Landkreis Leer

Bebauungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel

Bebauungspläne Gemeinde Ostrhauderfehn

Bebauungspläne in der Gemeinde Ostrhauderfehn

Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung

Im Projekt 'Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung sind erste Ansätze zur energetischen Stadtplanung auf Basis des Energiemodells URBS entwickelt worden. Die Analyse erlaubt eine Einteilung der Stadt in Vorranggebiete bezüglich der Wärmeversorgung. Die Arbeit basiert auf verschiedenen Analysemodulen. Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Gebäudedatenbank. Alle Gebäude der Stadt sollen hinsichtlich ihrer Geometrie, des Gebäudealters, der Bauweise, des aktuellen Energieverbrauches usw. enthalten sein. Diese Informationen werden dann genutzt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Wärmeverbrauch zu bestimmen. Der zukünftige Gebrauch wird unter der Annahme verschiedener Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer Analyse der Verdichtung und Ausweitung des bestehenden Fernwärmenetzes. Mit Hilfe der Gebäudedatenbank wird analysiert wo und zu welchen Kosten die Fernwärme ausgebaut werden könnte. Die Erhebungen aus dieser Analyse werden dann im nächsten Schritt an das Optimierungsmodell IJRBS übergeben. Im nächsten Schritt werden verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit untersucht. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Wärmepumpen. Hierfür wurde ein eigenes Bodenmodell entworfen. Mit dem Modell kann bestimmt werden, wo welche Menge an Energie aus dem Boden entzogen werden kann, ohne bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu verletzten. All diese Informationen werden in das Energiemodell URBS-Augsburg eingepflegt. Neben der Warme- wird auch die Stromversorgung im Modell abgebildet. Anhand des Modells kann dann untersucht werden welche Technologien und Maßnahmen eingesetzt werden sollten um gesetzte Klimaschutzziele zu erreichen. Ein entscheidendes Ergebnis des Modells zeigt die starke Abhängigkeit der lokalen Entwicklung in Augsburg von der allgemeinen Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland. Wenn eine überregionale Lösung beispielsweise mit viel off-shore Wind und Ansätzen wie Desertec realisiert wird, dann wird in Augsburg durch die Optimierung wenig eigner Strom erzeugt, Kraft- Wärme-Kopplung und Fernwärme werden nicht ausgebaut. Städtische Klimaschutzziele sollten in diesem Fall durch Einsparungsmaßnahmen im Gebäude-Wärmebereich vorangetrieben werden. Ist die Entwicklung hin zu klimaneutralem Strom in Deutschland schleppend, dann muss in Augsburg viel mehr 'grüner ' Strom erzeugt werden. Hier kann dann der Kraft-Wärme-Kopplung eine zentrale Rolle zukommen. Die Ausweitung dieses Ergebnisses ist dringend notwendig, da sie für die aktuelle politische Diskussion von zentraler Bedeutung sind.

Open Source Entwicklungstools für Stadtentwicklung: Klimafolgenanpassung mit kooperativen KI-gestützten Entscheidungsprozessen

Zielsetzung: Das Forschungsprojekt OpenSKIZZE befasst sich mit zentralen umwelt- und klimabezogenen Herausforderungen in städtischen Gebieten und konzentriert sich insbesondere auf die Verbesserung städtischer Freiraumplanung und Bauprojekte durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels, wie extreme Temperaturen und zunehmende Dürren, ist es dringend erforderlich, städtische Gebiete widerstandsfähiger zu machen. Das Projekt identifizierte eine wesentliche Lücke in der aktuellen Praxis: die unzureichende Integration von Umweltdaten und klimatologischen Erkenntnissen in die frühen Phasen der Planungs- und Bauprozesse. OpenSKIZZE ist bestrebt, diese Lücke durch die Entwicklung eines offenen, KI-gestützten Assistenzsystems zu schließen. Das System soll Planer und Architekten dabei unterstützen, Projekte von Beginn an so zu gestalten, dass sie den klimatischen Bedingungen besser standhalten und gleichzeitig die Lebensqualität im urbanen Raum steigern. Durch die Integration fortschrittlicher Algorithmen, maschinellem Lernen und detaillierter Strömungsmechaniksimulationen ermöglicht OpenSKIZZE eine genauere Vorhersage und Bewertung der Klimaauswirkungen in städtischen Gebieten. Auf diese Weise können die Auswirkungen von Bauvorhaben und Gebäudeplatzierungen auf Kaltluftkorridore besser geplant und Wärmeinseln effektiver vermieden werden, was nicht nur zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führt, sondern auch die städtische Artenvielfalt fördert und die Lebensbedingungen verbessert der Bewohner. Ein konkretes Beispiel für den Einsatz des OpenSKIZZE-Systems ist die Neugestaltung einer mittelgroßen Baustelle in der Stadt Bonn, die unter Berücksichtigung von Aspekten wie der Luftzirkulation optimiert wird. Das OpenSKIZZE-Projekt zielt daher darauf ab, einen nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz für die Stadtplanung und -entwicklung zu etablieren, der nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige klimatische Herausforderungen berücksichtigt. Die Bereitstellung des Assistenzsystems als offene Software fördert zudem eine breite Zugänglichkeit und Nutzung, die die Umsetzung umweltfreundlicher und klimaangepasster Stadtprojekte auf breiter Basis ermöglicht.

Biodiversität im globalen Kontext

Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die biologische Vielfalt im Berliner Raum zu schützen und leistet damit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das globale Artensterben. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist: Laut dem globalen „Living Planet Index“ sind zwischen 1970 und 2016 die Populationen von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien und Fischen weltweit um fast 70 % zurückgegangen. Bei der Förderung der biologischen Vielfalt spielen auch Städte eine wichtige Rolle. Als ‚grüne Metropole‘ hat Berlin ein großes Potenzial und Vorbildcharakter zugleich. Politisch betrachtet ist Berlin in einem großen Rahmen aus globalen, internationalen, nationalen und lokalen Abkommen dazu verpflichtet, zum Schutz der biologischen Vielfalt beizutragen. Mit dem Berlin Urban Nature Pact leistet Berlin einen aktiven Beitrag zur Förderung von Stadtnatur in Städten weltweit. Der Berlin Urban Nature Pact von 2024 unterstreicht die führende Rolle, die Städte und lokale Behörden beim Schutz der biologischen Vielfalt, der Bekämpfung des Klimawandels und für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger spielen. Das Abkommen ist darauf fokussiert, die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmen mittels konkreter, lokaler Maßnahmen umzusetzen. Der Pakt definiert sieben Zielbereiche mit 28 formulierten Unterzielen, wobei sich die unterzeichnenden Städte verpflichtet haben, bis 2030 mindestens 15 von ihnen umzusetzen. Um die Ziele zu erreichen, setzt der Pakt auf die Zusammenarbeit, Mitgestaltung und proaktive Partnerschaften mit der Stadtgesellschaft und der Wirtschaft. Auf internationaler Ebene ist der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (Global Biodiversity Framework) ein zentrales Regelwerk, der 2022 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) von 196 Staaten verabschiedet wurde. Er legt langfristige Ziele bis 2050 und 23 konkrete, handlungsorientierte Ziele bis 2030 fest. Ziel 12 fordert Städte wie Berlin auf, ihre Grünflächen- und Stadtplanung zu verbessern, um sowohl das menschliche Wohlergehen als auch die biologische Vielfalt zu fördern. Biodiversität ist außerdem in der Agenda 2030 fest verankert, die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. 17 Ziele für nachhalte Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bilden das Herzstück der Agenda: besonders SDG 14 („Leben unter Wasser”) und SDG 15 (“Leben an Land”) heben die Bedeutung der Biodiversität für eine nachhaltige Zukunft hervor und setzen klare Ziele für den Schutz von Meeres- und Landökosystemen sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Die Ramsar-Konvention von 1971 spielt eine weitere global bedeutsame Rolle für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und den Erhalt ihrer Biodiversität. Feuchtgebiete sind Lebensräume zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten, regulieren den Wasserhaushalt und spielen eine Schlüsselrolle bei der Kohlenstoffspeicherung und Klimaanpassung. Die Konvention ist somit essenziell für den Schutz und die Wiederherstellung dieser Ökosysteme und den Erhalt der biologischen Vielfalt, die darauf angewiesen ist. Auf europäischer Ebene sind die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie zentrale Instrumente zum Schutz der Biodiversität in Europa. Sie bilden die rechtliche Grundlage für das Natura-2000-Netzwerk, ein europaweites Netz geschützter Gebiete, das bedrohte Arten und Lebensräume bewahrt. Diese Richtlinien fördern den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und tragen wesentlich dazu bei, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU zu stoppen und langfristige Lebensräume für gefährdete Arten zu sichern. Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist eine tragende Säule des European Green Deals und zielt darauf ab, die Natur zu schützen und den Artenverlust zu stoppen. Sie wurde 2020 beschlossen und enthält eine Reihe von sehr konkreten Zielen: die Ausweitung der Schutzgebiete auf 30 %, das Pflanzen von drei Milliarden Bäumen in der EU bis 2030 – was umgerechnet auf Einwohnerinnen und Einwohner etwa einer Million Bäume für Berlin bedeuten würde, sowie das Renaturieren von 25.000 km Flüssen, was etwa einem Drittel der Flüsse in der EU entspricht. Die aktuelle EU-Strategie betont die Bedeutung von Städten wie Berlin und fordert sie auf, ehrgeizige Pläne für die Begrünung zu entwickeln. Dabei sollen auch die öffentlichen Räume und Infrastrukturen, Gebäude und ihre Umgebung als große Flächenreserve in den Blick genommen werden. 2024 hat die EU-Kommission außerdem die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet. Sie verfolgt das Ziel, den Verlust von Biodiversität und die Degradierung natürlicher Lebensräume in Europa umzukehren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zur Renaturierung von Ökosystemen zu ergreifen, darunter Wälder, Feuchtgebiete und landwirtschaftliche Flächen. Artikel 8 adressiert städtische Ökosysteme und fordert, dass es ab 2030 einen positiven Trend bei der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen sowie der Baumüberschirmung gibt. Dadurch soll nicht nur die Artenvielfalt geschützt, sondern auch die Lebensqualität der Stadtbewohner verbessert und Städte widerstandsfähiger gegen Klimawandel und Extremwetter gemacht werden. In Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das zentrale Gesetz für den Naturschutz und regelt den Schutz von Natur und Landschaft auf nationaler Ebene. Es zielt darauf ab, die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme und die Vielfalt der Landschaften dauerhaft zu sichern. Durch Schutzmaßnahmen, die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Förderung nachhaltiger Landnutzung trägt das Gesetz entscheidend zur Erhaltung der Biodiversität und zur ökologischen Stabilität bei. Außerdem ist die neue Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030((NBS 2030)) richtungsweisend für Bundesländer und Kommunen. Sie wurde 2024 beschlossen und ist eine Weiterentwicklung der Nationalen Strategie von 2007. Die Umsetzung von 64 Zielen wird von einem Aktionsplan begleitet, der rund 250 Maßnahmen enthält, die zwischen 2024–2027 durchgeführt werden sollen. Auf Berliner Ebene ist das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) relevant, denn es schafft einen rechtlichen Rahmen für das Landesgebiet und beinhaltet Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in der räumlichen Gesamtplanung. Zudem gibt es die Berliner Strategie zum Schutz und zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern mit konkreten Maßnahmen für den Schutz von Wildbienen und Honigbienen. Zusammenfassend ist Berlin durch diese Strategie und die Einhaltung von internationalen, nationalen und lokalen Vorgaben verpflichtet, die biologische Vielfalt aktiv zu schützen und zu fördern. Gleichzeitig verdeutlichen die Abkommen die wichtige Rolle von Städten bei der Förderung biologischer Vielfalt. Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro)

Europäische „Circular Cities Declaration“ des Städtenetzwerks ICLEI

Der europäische Green Deal erfordert den Übergang von einer linearen “nehmen-machen-wegwerfen”-Wirtschaftsweise hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft: So sollen sich Produktions- und Verbrauchsmuster etablieren, bei denen die eingesetzten Produkte, Materialien und Rohstoffe so lange wie möglich benutzt, wiederverwendet und recycelt und werden, während zugleich Abfälle minimiert werden. Mit der Unterzeichnung der europäischen Circular Cities Declaration ( CC Declaration ) unterstreicht Berlin die Bedeutung einer zirkulären Wirtschaftsweise für das Land und bekennt sich zu folgenden Zielen: Die Entwicklung von Kreislaufwirtschaftszielen und -strategien als Grundstein für eine lokale Transformation in Richtung einer Kreislaufwirtschaft („Circular Economy“), eine Sensibilisierung der Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zum Thema Kreislaufwirtschaft, die Beteiligung von und Kooperation mit lokalen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bei der Entwicklung von Kreislaufwirtschaftsprojekten (z. B. Sharing und Reparier-Modelle), die Einbettung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in die Stadtplanung, die Förderung einer umweltfreundlichen Beschaffung, eine ökonomische Anreizsetzung, um kreislaufwirtschaftskonformes Verhalten zu fördern, die Entwicklung eines regulatorischen Rahmenwerks, um die Nutzung von Sekundärrohstoffen, Wiederverwendung von Produkten und Materialien sowie Sharing-Modelle zu fördern, die Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen und EU-Institutionen bei der Entwicklung förderlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Übergang in Richtung einer Kreislaufwirtschaft, ein Monitoring zu Fortschritten und Auswirkungen der Aktivitäten sowie eine jährliche Berichterstattung. Das Land Berlin ist bereits in vielen dieser Handlungsfelder aktiv: Beispielsweise stärkt die Berliner Zero Waste Strategie ( Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030 ) die lokale Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung. Die Berliner Vorgaben zur umweltfreundlichen Beschaffung ( Nachhaltige Beschaffung ) sind vergleichsweise umfassend und gelten auch im Bereich öffentlicher Bauvorhaben. Die Re-Use Kampagne ( Re-Use Berlin ) sowie Schulprojekte der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ( Zero Waste an Schulen ) stärken das Bewusstsein der Verbraucher*innen für einen ressourcenschonenden Konsum. Zukünftig möchte das Land die Berliner Unternehmen verstärkt bei der Transformation in Richtung einer zirkulären Wirtschaftsweise unterstützen. ICLEI wurde als International Council for Local Environmental Initiatives im September 1990 bei den Vereinten Nationen in New York gegründet. 2003 beschloss die Mitgliederversammlung (Council) die Umbenennung in ICLEI – Local Governments for Sustainability. Inzwischen ist ICLEI mit 12 Büros an 10 Standorten auf allen Kontinenten vertreten (mit Weltsekretariat in Bonn und Europasekretariat in Freiburg). ICLEI hat zum Ziel, eine weltweite Bewegung von Kommunen aufzubauen und zu unterstützen, um durch die Gesamtheit lokaler Aktivitäten greifbare Verbesserungen der weltweiten Nachhaltigkeit – mit besonderem Blick auf die globalen Umweltbedingungen – zu erzielen. Die ICLEI-Strategie 2018-2024 adressiert hier vor allem die Handlungsfelder Niedrigemissionen, Kreislaufwirtschaft, Naturbasierte Lösungen, Resilienz und Inklusion/Ansätze, die die Menschen in den Städten in den Mittelpunkt stellen.

EnEff: Stadt: Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zu Bilanzierung, Planung und Betrieb von klimaneutralen, urbanen Quartieren als 'Positive Energy Districts - PEDs' sowie Mitarbeit im IEA-EBC Annex 83

DAS: Integration von Starkregen-Resilienzen in die Siedlungsplanung

Nutzung von COPERNICUS-Daten zur klimaresilienten Stadtplanung am Beispiel von Wasser, Wärme und Vegetation

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