Im Rahmen der Netzplanung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs ist die Senatsverwaltung für die Erarbeitung grundlegender Konzepte und damit für die Priorisierungen bei der Netzentwicklung zuständig. Dies erfolgt üblicherweise über den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr und das zugehörige Mobilitätsprogramm mit den kurzfristig umzusetzenden prioritären Maßnahmen. Die Netzplanung basiert auf Analysen zu stadträumlichen Entwicklungen, Defizitbetrachtungen, Netzlücken u.ä. Die aktuellen Planungen des Landes Berlin u.a. zu Infrastrukturergänzungen sind im StEP Verkehr mit Senatsbeschluss aus dem März 2011 zusammengefasst. Die Umsetzung des StEP Verkehr bzw. des Mobilitätsprogramms wird regelmäßig überprüft und in Fortschrittsberichten zusammengefasst. Der StEP Verkehr mit Zielhorizont 2030 befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Aufbauend auf den strategischen Überlegungen und allgemeinen politischen Beschlüssen zur Netzentwicklung sind die Einzelvorhaben durch die Senatsverwaltung planerisch vorzubereiten. Vor einer politischen Entscheidung zur tatsächlichen Realisierung einer Maßnahme und damit zur Aufnahme in die Finanzplanungen des Landes Berlin sind bestimmte fachliche Arbeiten erforderlich. Hierzu gehören: Beantwortung der Frage: Welches Verkehrsmittel ist für das identifizierte Defizit und die räumliche Relation am ehesten geeignet? Identifikation und Bewertung der Trassenalternativen in dem jeweiligen Untersuchungsraum ggf. eine Grobplanung für die planerisch zu bevorzugende Variante Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, z.B. über die Methode der Standardisierten Bewertung Die Erkenntnisse werden in einer verkehrlichen Begründung zusammengefasst und für die späteren Planungsverfahren bereitgestellt. Mit der politischen Entscheidung zur Umsetzung einer Maßnahme ergeht der Planungsauftrag an den jeweiligen Vorhabenträger (BVG oder Deutsche Bahn) und diese Arbeiten werden durch die jeweiligen Vorhabenträger weiter spezifiziert (z. B. mit der Entwurfsplanung, Leistungsfähigkeitsbetrachtungen von Knoten u.ä.). Kurze Sachstände zu den derzeit in Bearbeitung befindlichen potenziellen Infrastrukturergänzungen werden aufgeführt. Sollte eine politische Entscheidung bzgl. einer Umsetzung gefallen sein, werden die Maßnahmen unter Projekte in Umsetzung im Prozessverlauf der Realisierung vorgestellt. Bild: SenMVKU, Kartengrundlage: Geoportal Berlin Nahverkehrstangente auf dem östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant die Errichtung einer Nahverkehrstangente für den Schienenpersonennahverkehr entlang des östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR). Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Kartengrundlage: Geoportal Berlin (Luftbild 2024) Straßenbahnverlängerung von Schöneweide zum Potsdamer Platz Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) führt eine Grundlagenuntersuchung für eine Straßenbahnneubaustrecke zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz durch. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Ramboll Straßenbahn Jungfernheide – Urban Tech Republic – Kurt-Schumacher-Platz Die Berliner Landesregierung hat im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe) festgelegt, das wichtige Entwicklungsgebiet "Nachnutzung des Flughafens Tegel (TXL)" mit einer Straßenbahn an den öffentlichen Nahverkehr anzuschließen. Konkret ist diese Straßenbahnstrecke als mittelfristige Maßnahme mit Inbetriebnahme 2031 vorgesehen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / TKK (Transport Technologie Consult Karlsruhe GmbH), Hintergrundkarten: © 2017 GeoBasis-DE/BKG (©2009),Google) Straßenbahnneubauvorhaben Elisabeth-Aue Auf der Elisabeth-Aue – einer über 70 ha großen, landeseigenen und aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche im Norden des Bezirks Pankow – ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit bis zu 5.000 Wohnungen geplant. Das geplante ökologisch und sozial nachhaltige Stadtquartier der kurzen Wege soll eine hochwertige ÖPNV-Anbindung mit zwei Straßenbahnlinien bekommen. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Straßenbahnneubaustrecke UTR – Gartenfeld – Rathaus Spandau Der Berliner Nordwesten soll zukünftig an das Straßenbahnnetz angeschlossen werden. Hierzu wird eine Grundlagenermittlung durchgeführt. Weitere Informationen Bild: BVG / Sven Lambert U3 Krumme Lanke – Mexikoplatz: Lückenschluss zwischen dem U-Bahnhof Krumme Lanke und der S-Bahnstation Mexikoplatz Ein Lückenschluss würde zu einer verbesserten Umsteigesituation zwischen beiden Verkehrsmitteln und damit zu einer attraktiven Verbindung aus dem Südwesten der Stadt ins Zentrum führen. Weitere Informationen Bild: HT pix / Depositphotos.com U7 Rudow – BER: Netzerweiterung vom U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER Für Berlin bietet sich eine zusätzliche Schienenanbindung des Flughafens BER und ein Direktanschluss zum Berliner U-Bahnnetz an. Weitere Informationen Bild: philipus - Fotolia.com U7 Rathaus Spandau – Heerstraße Nord: Netzerweiterung im Bezirk Spandau Die Verlängerung der U7 würde zu einer Verbesserung der Erschließung der Ortsteile Wilhelmstadt und dem südlichen Staaken führen und birgt Potenziale für die Verlagerung des Individualverkehrs auf den schienengebundenen Verkehr. Weitere Informationen
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadt Münster erhalten Sie an dieser Stelle alle Rohdaten, die zur Darstellung des <a href="https://klimadashboard.ms/">"Klimadashboard Münster"</a> genutzt werden.</p> <ol> <li>Die angehängte CSV-Datei enthält alle Daten, die sich monatlich oder seltener aktualisieren.</li> <li>Daten, die sich häufiger aktualisieren, sowie detailliertere Datensätze finden Sie <a href="https://opendata.stadt-muenster.de/search?query=klimadashboard">in weiteren Datensätzen auf dem Open-Data-Portal der Stadt Münster</a>. </li> </ol> <p><strong>Infos zu den Datenspalten der CSV-Datei</strong></p> <p>Die CSV-Datei enthält alle Werte, die in den Diagrammen des Klimadashboards genutzt werden, die sich seltener als 1x im Monat aktualisieren. Dazu enthält sie folgende Spalten: </p> <ol> <li>DATEINAME - Über die Spalte "Dateiname" können zusammengehörende Zeilen zugeordnet werden. Die CSV-Datei enthält (fast) alle Rohdaten für die unterschiedlichen "Kacheln" bzw. Diagramme des Klimadashboards. Anhand des Dateinamens können Daten zu einer Klimadashboard-Kachel zugeordnet werden.</li> <li>RAUM - Räumlicher Bereich, auf den sich die Daten beziehen. Z.B. die Gesamtstadt, oder nur ein Stadtviertel.</li> <li>QUELLE_INSTITUTION - Von welcher Institution die Daten stammen, also z.B. die Stadtwerke.</li> <li>THEMENBEREICH - Nur intern genutzt. Die hier enthaltene Zahl stellt eine numerische ID des Dateinamens dar.</li> <li>MERKMAL - Die Beschreibung des Merkmals, auf das sich der Wert bezieht. </li> <li>ZEIT - Der Zeitraum, auf den sich der Wert bezieht.</li> <li>WERT - Der Wert selbst.</li> <li>WERTEEINHEIT - Die Einheit des Werts, z.B. Prozent.</li> </ol> <p><strong>Weitere Infos zum Klimadashboard</strong></p> <p>Der Quellcode, mit dem diese Daten für das Klimadashboard verarbeitet werden, ist Open Source Software und kann im <a href="https://gitlab.opencode.de/smart-city-muenster/klimadashboard-muenster">Klimadashboard-Repository unter OpenCODE.de</a> eingesehen werden. OpenCODE.de ist vergleichbar mit Github. Es ist eine gemeinsame Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source Software und kann von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen genutzt werden.</p> <p>Das Ziel des Klimadashboard Münster ist es, einen Eindruck zu geben, auf wie vielen unterschiedlichen Ebenen Fortschritte nötig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Ebenso zeigt es auf, wie viele Menschen, Unternehmen und Einrichtungen sich in Münster bereits auf den Weg gemacht haben, damit die Stadtgesellschaft gemeinsam das Klimaziel erreicht. Weitere Informationen zum Klimadashboard erhalten Sie auf der <a href="https://smartcity.ms/klimadashboard-muenster/">Homepage Smart City Münste</a>r.</p> <p>Das Klimadashboard Münster ist von den städtischen Stabsstellen Smart City und Klima in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Töchtern des Stadtkonzerns entwickelt worden. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Strategiephase (01/2022-06/2023) des Programms „Modellprojekte Smart City (MPSC)“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.</p>
Die BSW ist zuständig für die Stadtentwicklung und die Wohnungsbaupolitik der Hansestadt. Übergeordnetes Ziel ist es, Hamburg als lebenswerte Stadt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Da Hamburg als Stadtstaat zugleich Bundesland und Stadt ist, entsprechen die Fachbehörden den Ministerien in den Bundesländern. Gemeinsam mit den Bezirken nehmen sie in Hamburg auch kommunale Aufgaben wahr. Die Behörde entwickelt langfristige Strategien und Konzepte für die Stadtentwicklung und schafft geeignete Rahmenbedingungen für den Bau von bezahlbaren Wohnungen und die Modernisierung von Wohnraum. Darüber hinaus ist die BSW für den Erhalt der städtebaulichen und baukulturellen Qualität im öffentlichen Raum zuständig. Sie verantwortet die Sanierung und Aufwertung von Stadtteilen und Stadtquartieren sowie die Gestaltung und Umsetzung des rechtlichen Rahmens der Bauplanung. Bei der Behörde liegt zudem die Zuständigkeit für Bundesbauten in Hamburg. Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen ist Karen Pein, Staatsrätin ist Monika Thomas. Als leitender Fachbeamter gehört Oberbaudirektor Franz-Josef Höing der Behördenleitung an. Die Behördenleitung und die meisten Dienststellen haben ihren Sitz in Hamburg-Wilhelmsburg.
Zielsetzung: Das Forschungsprojekt „Erdwärme vernetzt – Urbane Anergienetze als Instrument der Wärmewende in Bremen“ widmet sich der Frage, wie „kalte Nahwärmenetze“ zur klimaneutralen Wärmeversorgung in dicht bebauten Stadtgebieten beitragen können. Diese Technologie bietet insbesondere für Stadtquartiere Potenzial, die weder an bestehende Fernwärmenetze angeschlossen sind/werden noch für den Einsatz individueller Wärmepumpen geeignet sind. Ziel ist es, praxistaugliche Lösungen für bestehende Stadtquartiere zu entwickeln, die bisher über keine tragfähigen Konzepte für eine nachhaltige Wärmeversorgung verfügen. Als Energiequelle soll Erdwärme aus Bohrungen im öffentlichen Raum dienen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele im urbanen Raum geleistet werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, 1) die für die Umsetzung entsprechender Formen von Wärmenetzen bestehenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und Empfehlungen für ihre Verbesserung zu entwickeln; 2) die Herausforderungen für die bürgerschaftlichen Initiativen bei der Entwicklung von Anergienetzen als bürgerschaftliche Nahwärmenetze zu untersuchen und Unterstützungmöglichkeiten zu entwickeln sowie 3) Potenziale für die Übertragbarkeit des Handlungsansatzes zu untersuchen. Anlass des Vorhabens: In Bremen bestehen große Herausforderungen bei der Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Der heterogene Gebäudebestand, die bestehenden Infrastrukturen und begrenzte Fläche erschweren die Umsetzung von Wärmeversorgungsoptionen. Gleichzeitig sind bürgerliche initiativen entstanden, die daran arbeiten, gemeinwohlorientierte Wärmelösungen für ihre Quartiere zu schaffen. Diese Initativen wollen mithilfe von Erdwärme und Anergienetzen die Wärmeversorgung nachhaltig gestalten. Das Forschungsprojekt greift diese Entwicklungen auf und unterstützt sowohl die Analyse bestehender Hindernisse als auch die Entwicklung konkreter Handlungsstrategien.
Der voranschreitende Prozess der Urbanisierung geht mit einem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen in Städten einher, das eine beachtliche Zunahme an Klima- und Gesundheitsbelastungen durch Feinstaub zur Folge hat. Daher bedarf es innovativer Mobilitätskonzepte wie Elektromobilität, 'Park and Ride' oder Mitfahrgelegenheiten, die sich zugleich an den Bedürfnissen der urbanen Bewohner orientieren. Denn Projekte wie Stuttgart 21 zeigen mit Nachdruck, dass eine vornehmlich technikzentrierte Planung solcher infrastrukturellen Mobilitätskonzepte ohne eine konsequente Berücksichtigung von Bedarfen und ohne eine sensible Informations- und Kommunikationsstrategie mit Bürgern und Anwohnern nicht umsetzbar ist. Das interdisziplinäre Projekt Future Mobility (FuMob) befasst sich daher mit Fragen nach den Bedarfen, Potenzialen und Grenzen öffentlicher Kommunikation und Information bei der strukturellen Planung und Umsetzung neuer Mobilitätskonzepte. Am Beispiel der Aachener Campusbahn wird eine multifaktorielle Informations- und Kommunikationsstrategie erarbeitet, die soziale, individuelle, kommunikative und kognitive Bedarfe von Bürgern in urbanen Räumen ebenso berücksichtigt wie technische und stadtplanerische Aspekte der Machbarkeit. Hierzu werden zum einen aus der Perspektive der Stadtbauplanung und aus Sicht der Informations- und Kommunikationstechnik zukünftige urbane Mobilitätsbedarfe und -formen analysiert sowie nachhaltige Mobilitätsketten und Infrastrukturszenarien entwickelt, die mittels moderner Informations- und Kommunikationstechnologien intermodale Lösungsansätze für Mobilitätsprobleme zukünftiger Städte bieten. Zum anderen gilt es, die individuellen Mobilitätsanforderungen von Stadtbewohnern unter besonderer Berücksichtigung genderspezifischer Mobilitätsbedarfe über die Lebensspanne zu identifizieren und die Wahrnehmung von Prozessen der Meinungs- und Entscheidungsbildung zu Infrastrukturprojekten aus Sicht der Bevölkerung zu untersuchen. Aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive wird schließlich mithilfe computergestützter Auswertungsmethoden eine Diskurs- und Argumentationsanalyse zur Wahrnehmung und Bewertung von Infrastrukturbauprojekten vorgenommen. Dabei werden relevante Medien (digitale und Massenmedien) als Ort der Information und politischen Meinungsbildung, Zeitpunkte und Inhalte für Informations- und Kommunikationskonzepte identifiziert.
Das interdisziplinäre Vorhaben verschränkt technisch-ökonomische, informationstechnische, klimatische sowie ökologische und gesellschaftlich-soziale Perspektiven auf die Energiewende. Ziel ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Modells und einer Methodik für die Umsetzung nachhaltiger, robuster Energiesysteme, die gesellschaftlich-soziale Faktoren (Nutzerwahrnehmung von Energiesystemen) systematisch in den technisch-ökonomischen und technisch-informatorischen Prozess der Identifizierung, Planung und Realisierung von Energieszenarien integriert. Ausgehend von einem ökologisch normativen und technisch-epistemisch bestimmten Lösungsraum werden akzeptanzrelevante Faktoren in ihrem Zusammenspiel und ihrer zeitlichen Veränderung erfasst, bewertet und modelliert. Der Einbezug gesellschaftlichen Wissens erfolgt über drei Datenzugänge und ihrer Triangulation: die empirische Beschreibung und Modellierung kognitiv-affektiver Einstellungen, die Analyse von Meinungsbildungsprozessen im Internet (Social Media) sowie eine ökologisch- klimatologische Bewertung. Die Ergebnisse werden auf Zielszenarien bezogen (Zukunftsvisionen der Energiewende), die vorab anhand der Bewertung von Chancen und Risiken bestehender Energiekonzepte aufgestellt wurden. Mittels Conjoint-Analysen für diese Szenarien werden potentielle Trade-offs ermittelt -Faktorenkonstellationen für eine zumindest hinnehmende Akzeptanz- und die Ergebnisse in die Entwicklung technisch-ökonomischer Transformationsprozesse integriert. Basierend auf der Modellierung von Transformationsprozessen, die technisch-ökonomische und gesellschaftlich-soziale Perspektiven auf die Energiewende zusammenführen, werden Empfehlungen für Politik und Entscheider in Wirtschaft und Praxis sowie die kommunikative Begleitung partizipativ orientierter Transformationsprozesse abgeleitet. Bislang liegt kein derartiger ganzheitlicher Modellansatz für das komplexe gesellschaftliche Problem der nach-haltigen Entwicklung von Energietechnik vor, der technische, ökologische und ökonomische Aspekte berücksichtigt, gleichzeitig gesellschaftlich-soziale Facetten als Steuerungselemente einbezieht und damit eine belastbare Methodik zur gesellschafts-verträglichen Ausgestaltung der Energiewende für die Unterstützung nachhaltiger Entscheidungsprozesse bereitstellt.
Berlin wächst weiter: Laut Stadtentwicklungsplan Wohnen sollen bis 2030 194.000 Wohnungen gebaut werden. Räumliche Schwerpunkte dafür sind derzeit 16 neue Stadtquartiere. Ihre Entwicklung ist ohne Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zu machen. Das Baugesetzbuch schreibt jedoch vor, solche unvermeidbaren Eingriffe auszugleichen. Um diesen Ausgleich zu steuern, gibt es die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) mit den drei Säulen Leitprojekte, thematische Programme und integrierte Aufwertung. GAK und Berliner Ökokonto erlauben es, Ausgleichsmittel zu bündeln – unter anderem in sechs Landschaftsräumen, die als Leitprojekte umfassend ökologisch aufgewertet werden. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption und Berliner Ökokonto Flankierend zur GAK entstand 2018 ein Artenschutzkonzept. Dafür wurde analysiert, welche geschützten Arten voraussichtlich von der Entwicklung der Wohnungsneubauschwerpunkte (Stand 2017) betroffen sein werden. Einige Arten haben Ansprüche an ihren Lebensraum, die einen Ausgleich am Eingriffsort unmöglich machen. Doch fünf der sechs GAK-Leitprojekte liegen unweit großer Standorte für den Wohnungsneubau. Deshalb wurde geprüft, ob diese Landschaftsräume sich für den artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich eignen. Dafür wurde eine Vielzahl an Untersuchungen und Planungen ausgewertet – nicht zuletzt die Pflege- und Entwicklungspläne für Landschaftsschutzgebiete in den Leitprojekten. Außerdem wurden Fachmeinungen aus Bezirken und Planungsbüros gesammelt. In drei Leitprojekten – der Offenlandschaft Blankenfelder Feldmark, der Waldweidelandschaft Hobrechtsfelde/Buch und der Malchower Auenlandschaft – wurde der Artenbestand eigens kartiert, um ihre Aufwertungspotenziale zu ermitteln. Die so gewonnenen Erkenntnisse, welche geschützten Tierarten wo vorkommen, und mit welchen Maßnahmen sie gefördert werden können, sind in die GAK Artenschutzkonzeption eingeflossen. Das hat den Weg geebnet, konkrete Ausgleichsprojekte mit stadtweiter Bedeutung auf den Weg zu bringen. Ein Großteil der untersuchten Neubauvorhaben geht zulasten von Acker- und Offenland; Vogelarten der Feldflur und anderer Offenlandschaften verlieren damit ihren Lebensraum. Für Feldlerche, Wiesenschafstelze und andere hier brütende Arten muss als Ersatz neuer Lebensraum an anderer Stelle geschaffen werden. Die Artenschutzkonzeption hat nachgewiesen, dass das in den von Acker- und Grünland dominierten Ausgleichslandschaftsräumen möglich ist. Dazu muss die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft extensiviert werden. Außerdem müssen Feldsäume, Blühstreifen, Saumstreifen und andere Lebensraumstrukturen angelegt und naturschutzgerecht gepflegt werden. Ein erstes Pilotprojekt für diesen Ausgleich wurde im Rahmen des Berliner Ökokontos realisiert: In der südlichen Feldflur der Malchower Auenlandschaft sind die ersten Feldlerchenstreifen mittlerweile angelegt. Die integrierte Aufwertung führt zu einer deutlich höheren Brutdichte als auf konventionell bewirtschafteten Flächen. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption Artenschutz
Ein Netzwerk von Umweltbildungseinrichtungen mit unverwechselbarem Profil hilft dabei, der Natur in der Stadt auf die Spur zu kommen. Die vielfältigen Lebensräume des Britzer Gartens und des Tempelhofer Felds können im Umweltbildungszentrum oder im Forscherzelt erkundet werden. Der Naturhof im Bauernhofensemble in Malchow gibt Einblicke in die nachhaltige Produktion unserer Ernährung, im alten Wasserwerk am Teufelssee dreht sich alles um das Thema Wasser und in rustikalen Blockhütten in Spandau und Zehlendorf stehen die Walderlebnisse im Vordergrund. Der Campus Stadt Natur lädt an verschiedenen grünen Orten dazu ein, die Natur zu entdecken: im Umweltbildungszentrum am Kienbergpark, im Park am Gleisdreieck oder im Natur-Park Schöneberger Südgelände. Weitere vielfältige Angebote finden Kinder und Erwachsene bei der landeseigenen Stiftung Naturschutz Berlin. Nemo – Naturerleben mobil – Stiftung Naturschutz Berlin Was machen die naturbegleiter*? – Stiftung Naturschutz Berlin Naturerfahrungsräume NER-Beratungsstelle – Stiftung Naturschutz Berlin Das Netzwerk bietet nicht nur ein umfassendes Bildungs- und Erlebnisprogramm, sondern ist auch engagiert in der Landschafts- und Waldpflege, in der Umweltbildung direkt in Stadtquartieren, im Tier- und Pflanzenschutz und im Vermitteln bewussten Umgangs mit den natürlichen Ressourcen. Die Berliner Waldschulen haben vielfältige Angebote, den Wald und seine Bewohner kennen und schätzen zu lernen. Sämtliche Veranstaltung stehen tagesaktuell im Umweltkalender. Umweltkalender – Stiftung Naturschutz Berlin Der Wald ist für alle da. Und so ist es auch mit den Berliner Waldschulen. Sie locken mit interessanten und vielseitigen Bildungsangeboten nicht nur die Großstadtkinder in den Wald. Es gibt vielfältige Angebote für Jung und Alt, den Wald und seine Bewohner kennen und schätzen zu lernen. Zu den Waldpädagogischen Einrichtungen – Waldschulen und Lehrkabinett – bei den Berliner Forsten In Karte anzeigen Bild: Freilandlabor Britz e.V. Freilandlabor Britz e.V. – Umweltzentrum Die Anfänge des Freilandlabor Britz liegen im Britzer Garten, wo sich der gleichnamige Verein 1986 gründete. Neben Veranstaltungen ist ein Schwerpunkt die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Das Freilandlabor kooperiert mit vielen Vereinen, Volkshochschulen und Verwaltungen. Freilandlabor Britz e.V. – Umweltzentrum Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Freilandlabor Britz e.V. Freilandlabor Britz e.V. – Geschäftsstelle und Forscherzelt 2011 wurde mit dem Forscherzelt auf dem Tempelhofer Feld ein neuer Umweltbildungsstandort eingerichtet. Das Umweltbildungsangebot spricht alle Ziel- und Altersgruppen an. Freilandlabor Britz e.V. – Geschäftsstelle und Forscherzelt Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Naturschutz Berlin-Malchow e.V. / Beate Kitzmann Naturhof Malchow 1898 erbaut, wird der Dreiseithof seit 2011 sukzessive saniert. Entdecken Sie die alten Apfelsorten der Streuobstwiesen, grasende Robustrinder, das Storchencafé und den Hofladen mit regionalen Angeboten. In praktischen Beispielen wird im Freiland gezeigt, was Jeder für den Naturschutz beitragen kann Naturhof Malchow Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Freilandlabor Marzahn Naturschutzstation Marzahn Wer Wissenswertes über Tiere, Pflanzen und ökologische Zusammenhänge vor seiner Haustür erfahren will, oder Entdeckungsreisen in die Hönower Weiherkette oder ins Wuhletal unternehmen möchte, ist hier richtig. Naturschutzstation Marzahn Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Auf dem Gelände des historischen Wasserwerks im Grunewald kann Natur in Verbindung mit Industriekultur hautnah erlebt werden. Für alle Altersgruppen werden in Führungen und Workshops die Lebensräume Teich, See, Boden, Wald und Garten erfahrbar gemacht. Ebenso wird die Geschichte und Technik der Trinkwasserförderung in den denkmalgeschützten Gebäudeteilen plastisch aufgezeigt. Ein Bildungsschwerpunkt liegt auf dem Thema „Wasser als Lebensraum und Lebensmittel“. Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Lucia Kühn Naturschutzstation Hahneberg Wer wissen will, wie Landwirtschaft in einer Großstadt funktioniert, mehr über Naturschutz, Landschaftspflege und Beweidungsprojekte mit alten Schaf- und Ziegenrassen sowie Galloway-Rindern erfahren möchte, ist hier richtig. Naturschutzstation Hahneberg Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: Naturschutzstation Marienfelde Naturschutzstation Marienfelde Auf der ehemaligen Mülldeponie dreht sich alles um die hier typische Tier- und Pflanzenwelt und den umweltgerechten Umgang mit Abfällen. Auf dem Gelände wurde eine Trennt:Station eingerichtet. Naturschutzstation Marienfelde Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: NIRGENDWO Berlin NIRGENDWO – Stadtnatur erleben, Biodiversität fördern Bildungs- und Erlebnisort für Natur, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit. Mitten im Wriezener Park in Berlin-Friedrichshain liegt das NIRGENDWO – ein nachhaltig zertifizierter und gemeinnütziger Bildungs- und Begegnungsort rund um Stadtnatur, naturnahes Gärtnern und biologische Vielfalt. In Gärten mit Wildblumen, Nisthilfen und Totholzstrukturen zeigt das NIRGENDWO, wie selbst kleinste urbane Flächen Lebensräume für Insekten, Vögel und Pflanzen bieten können. NIRGENDWO – Stadtnatur erleben, Biodiversität fördern Weitere Informationen In Karte anzeigen Bild: droneyourlife Umweltbildungszentrum Kienbergpark Der zentrale Anlaufpunkt für „grünes Lernen“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist das Umweltbildungszentrum Kienbergpark am Wuhlesteg, an dem alles über Natur und Umwelt, Gärtnern und Pflanzen, Welt und Wissen, Ernährung und Gesundheit, Kunst und Medien und Grüne Berufe gelernt werden kann. Umweltbildungszentrum Kienbergpark Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Campus Stadt Natur Der Campus Stadt Natur lädt an verschiedenen grünen Orten dazu ein, die Natur und neue Perspektiven zu erkunden und erleben. Entdecken Sie ein abwechslungsreiche Bildungsprogramme für Jung und Alt in den verschiedenen Parks und Gärten der Grün Berlin GmbH. Weitere Informationen Freilandlabor Britz e.V. – Geschäftsstelle / Forscherzelt und Umweltzentrum Freilandlabor Marzahn Naturhof Malchow Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Naturschutzstation Hahneberg Naturschutzstation Marienfelde NIRGENDWO Umweltbildungszentrum & Kulturort Umweltbildungszentrum Kienbergpark
Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden. Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932
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