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Windpark Möncheberg GbR, Öffentlichkeitsbeteiligung für ein Verfahren nach § 4 BImSchG in 33014 Bad Driburg - Herste

Bekanntmachung gemäß §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 19 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeit (UVPG) Die Windpark Möncheberg GbR, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, beantragt jeweils einzeln die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-7.2 MW mit einer Na-benhöhe von 169 m, einer Gesamthöhe von 250 m und einer Leistung von jeweils 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 33014 Bad Driburg: WEA 1: Gemarkung Herste, Flur 2, Flurstück 99 WEA 2: Gemarkung Herste, Flur 2, Flurstück 130 Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahren-sart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin mit Schreiben vom 04.09.2024 gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 24.09.2024 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Anträgen, beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbe¬sondere folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare, Übersichtskarten und Pläne, Bauantrag und Bauvorlagen, Aus¬sagen zur Standsicherheit, Anlagen- und Betriebsbeschreibung, technische Datenblätter, Her¬stellerunterlagen, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht), Allgemeine In-forma¬tionen über Umwelteinflüsse, Angaben zum Abfall, Angaben zu wassergefährdenden Stoffen, Sicherheitsdatenblätter, Angaben zur Abwasserwirtschaft und Niederschlagswasser, Land¬schaftspflegerischer Begleitplan, artenschutzrechtliche Prüfungsunterlagen (u.a. Arten-schutz¬prüfung), FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Notfall- und Alarmplan, Schallimmissions-prognose, Schattenwurfprognose, Angaben zum Brandschutz, Eisabwurfgutachten sowie eine denkmalschutzrechtliche Beurteilung der Anlagen. Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen können während des Zeitraums vom 12.06.2025 bis einschließlich zum 14.07.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmög-lichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/startseite bekannt gegeben. Die Anträge mit den dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 12.06.2025 bis ein-schließlich 14.07.2025 bei der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, Zimmer 217 aus. Sie können dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststun-den eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schrift-liche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwin-gend erforderlich. Dienststunden der Stadtverwaltung Bad Driburg: Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Herr Florian Greger, florian.greger@bad-driburg.de, 05253/88135 (Stadt Bad Driburg). Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, insgesamt vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.08.2025, schriftlich oder elektronisch (z. B. unter m.wiedemeier@kreis-hoexter.de) bei den vorstehend genannten Behörden erhoben werden. Maßgeblich für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der o. g. Frist bei einer der o. g. Behörden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlos-sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich an-schließendes Gerichtsverfahren. Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Es wird empfohlen, außerdem die Gründe des Einwandes darzulegen. In der Einwendung sollten zudem Angaben zum Grundstück des Einwenders / der Einwenderin (Straße, Hausnummer) gemacht werden. Einwendungen mit unleserlichem Namen oder un-leserlicher Anschrift können nicht sachgemäß berücksichtigt werden. Die Einwendungs-schreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Es wird vorsorglich da-rauf hingewiesen, dass bei Einwendungen hinsichtlich der Schall- und Schattenauswirkungen die Angabe der Anschrift erforderlich ist, um die Einwendung beurteilen zu können. Werden Einwendungen erhoben, kann die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 6 BIm-SchG die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er nicht aufgrund einer Ermessensent-scheidung der Genehmigungsbehörde gem. § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 16 der 9. BIm-SchV entfällt. Der Termin und der Ort der mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendun-gen wird, sofern eine Entscheidung zur Durchführung des Termins getroffen wird, durch die Genehmigungsbehörde rechtzeitig bekannt gegeben. Der Termin zur mündlichen Erörterung wird vorsorglich zunächst für den Fall, dass Einwen-dungen erhoben werden, auf den 23.09.2025 ab 10:00 Uhr anberaumt. Er wird voraussicht-lich in den Räumlichkeiten der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, Raum 228, durchgeführt. Bei Bedarf kann die Erörterung am Folgetag ab 10:00 Uhr fortge-setzt werden. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorge-bracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang bei der Teil-nahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den jeweiligen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 05.06.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0105/24/1.6.2- Dr. Kathrin Weiß 43.0106/24/1.6.2 Fachbereichsleitung

Fachpläne - Baumkataster

Die Daten des Karlsruhe Baumkatasters enthalten Standort und Baumarten (Nadelbaum, Laubbaum, Obstbaum, ...) aller digital erhobenen Bäume, die im städtischen Geodatawarehouse gespeichert sind. Dabei sind Bäume im Zuständigkeitsbereich des Gartenbauamts (GBA). Aber auch Bäume in der Zuständigkeit anderer Ämter der Stadtverwaltung, die das Liegenschaftsamt (LA) in der allgemeinen Stadttopografie dokumentiert. Im Datenbestand der LA-Bäume sind aber auch Bäume auf Flächen des Landes BW oder von Kirchen. Ebenso sind LA-Bäume auf privaten Flächen möglich. Ein Teil der Bäume ist terrestrisch vermessen. Es sind im Einzelfall Lageabweichungen der nicht terrestrisch vermessenen Baumstandorte von mehreren Dezimetern möglich. Der Stand der einzelnen Datensätze ist sehr unterschiedlich und kann nicht ganzheitlich benannt werden. Es kann keine Gewähr über die Vollständigkeit der Daten übernommen werden. Die Erhebung der Daten erfolgt entsprechend den jeweiligen Prozessabläufen in den datengebenden Ämtern der Stadt. Zur weiteren Anreicherung des Datenbestandes, können Nutzer des Transparenzportals selbst erfasste neue Baumstandorte der Stadtverwaltung zukommen lassen.

Klimaschutzbericht Stadt Konstanz 2019

<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz 2019</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>

Kindertageseinrichtungen Wuppertal

Der Datensatz "Kindertageseinrichtungen Wuppertal" umfasst die Bestandsdaten zu den Kindertageseinrichtungen (Kitas) aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 12/2024 insgesamt 205 Kitas). Die Daten werden vom zuständigen Fachbereich (Stabsstelle) "Bedarfsplanung" des Stadtbetriebs 202 "Tageseinrichtungen für Kinder – Jugendamt" primär im Fachverfahren "KIT-Office" geführt und laufend aktualisiert. Zur Optimierung der Georeferenzierung und Ergänzung um präsentationsrelevante Attribute wird ein Auszug aus diesen Daten wöchentlich automatisiert in ein Fachverfahren innerhalb des Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystems WuNDa übernommen. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Standorte der Kitas werden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienen die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jeder Kita enthält der Datensatz u. a. Kontaktinformationen, einen Hyperlink zur Homepage, das früheste mögliche Aufnahmealter, den zeitlichen Betreuungsumfang pro Woche und einen Hinweis auf einen Schwerpunkt im Bereich der Inklusion (ja oder nein). Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Standorte von Kindertageseinrichtungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" aus Anhang III der Richtline zugeordnet.

Umriss der Umweltzone

<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>

Verwaltungsatlas-Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Landratsämter

Der Datensatz beinhaltet Daten der Karten des Verwaltungsatlas Sachsen. Er umfasst die Standorte der Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die Standorte der Landratsämter.

Entsorgungskalender 2023 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

<p>Auf dieser Seite wird im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster der Entsorgungskalender 2023 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Download im maschinenlesbaren CSV-Format bereitgestellt.</p> <p>Der Entsorgungskalender enthält die 14-täglichen und wöchentlichen Regelabfuhrtermine, sowie weitere regelmäßige Abfuhrtermine entsprechend folgender Liste:</p> <ul> <li>Restabfalltonne (grau)</li> <li>Papiertonne (blau)</li> <li>Biotonne (braun)</li> <li>AWM Wertstofftonne (orange)</li> <li>Sperrgut (bitte bis 7:00 Uhr an die Straße stellen)</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href="https://awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/online-entsorgungskalender">Homepage der AWM "Der Online-Entsorgungskalender für Münster"</a></p> <p>Stichworte: Müllabfuhr, Mülltonne</p>

Entsorgungskalender 2025 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

<p>Auf dieser Seite wird im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster der Entsorgungskalender 2024 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Download im maschinenlesbaren CSV-Format bereitgestellt.</p> <p>Der Entsorgungskalender enthält die 14-täglichen und wöchentlichen Regelabfuhrtermine, sowie weitere regelmäßige Abfuhrtermine entsprechend folgender Liste:</p> <ul> <li>Restabfalltonne (grau)</li> <li>Papiertonne (blau)</li> <li>Biotonne (braun)</li> <li>Wertstofftonne (orange)</li> <li>Sperrgut und Grünabfall (bitte bis 6:30 Uhr an die Straße stellen)</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href="https://awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/online-entsorgungskalender">Homepage der AWM "Der Online-Entsorgungskalender für Münster"</a></p> <p>Stichworte: Müllabfuhr, Mülltonne, Abfuhrkalender, Abfallkalender</p>

Entsorgungskalender 2024 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

<p>Auf dieser Seite wird im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster der Entsorgungskalender 2024 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Download im maschinenlesbaren CSV-Format bereitgestellt.</p> <p>Der Entsorgungskalender enthält die 14-täglichen und wöchentlichen Regelabfuhrtermine, sowie weitere regelmäßige Abfuhrtermine entsprechend folgender Liste:</p> <ul> <li>Restabfalltonne (grau)</li> <li>Papiertonne (blau)</li> <li>Biotonne (braun)</li> <li>Wertstofftonne (orange)</li> <li>Sperrgut und Grünabfall (bitte bis 6:30 Uhr an die Straße stellen)</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href="https://awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/online-entsorgungskalender">Homepage der AWM "Der Online-Entsorgungskalender für Münster"</a></p> <p>Stichworte: Müllabfuhr, Mülltonne, Abfuhrkalender, Abfallkalender</p>

Baumaßnahme in der Major-Karl-Plagge-Kaserne, Pfungstadt

ID: 4415 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt den Umbau der MKPK durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen zur Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk). Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 1 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 1) Moltkering 9 65189 Wiesbaden vom 21.08.2024 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 6) Moltkering 9 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für die Waldumwandlung eine unbedingte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die MKPK am Standort Pfungstadt (Hessen) wurde Ende der 30er Jahre als Munitionsanstalt (Muna) errichtet. Seit Nutzung durch die Bundeswehr im Jahr 1955 wurde die Infrastruktur sukzessiv bis Ende der 90er Jahre an den Bedarfen der untergebrachten Dienststellen ausgerichtet. Das Gelände der MKPK ist im Regionalplan Südhessen als „Siedlung Bestand“ festgeschrieben. Die südlich angrenzenden Frei- und Waldflächen sind als Vorranggebiete „Bund“, „Forst“ und „Regionaler Grünzug“ und teilweise als „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ ausgewiesen (Regionalplan Südhessen, RPDA 2011). Die Hauptfunktion der Kaserne ist die Lagerung und Instandsetzung von Bundes-wehrmaterialien als Bundeswehrdepot Süd und Materiallager Pfungstadt sowie von Sanitätsmaterial als Versorgungsinstandsetzungszentrum (VIZ) und Sanitätsstaffel Sanitätsmaterialversorgung Einsatz Pfungstadt. Aufgrund ihrer Funktion wurde die MKPK für den DEU Beitrag im Rahmen des Projekts „Network of LogHubs in Europe and Support to Operations (PESCO)“ ausgewählt. Der Zustand der Gebäude ist größtenteils unsanierter Altbestand, der über die Jahrzehnte nur teilweise saniert bzw. grundsaniert wurde. Die derzeit genutzten Büro- und Unterkunftsgebäude sowie Lagergebäude sind größtenteils in einem mittleren Bauzustand die Werkstätten in einem schlechten Bauzustand. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist für die Planungen zum Umbau der MKPK zuständig. Diese soll grundlegend neugestaltet und alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrsanlagen sowie die logistische Infrastruktur bis voraussichtlich 2032 erneuert werden. Zu diesem Zweck und für die Unterbringung der stationierten Dienststellen wird in der MKPK eine funktionale, moderne, zukunftsorientierte und nachhaltige „ortsfeste logistische Lagereinrichtung (oLE)“ u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub) entstehen. Für die erforderliche umfassende infrastrukturelle Liegenschaftsentwicklung wurde ein Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept (LbAK) erstellt. Auf dieser Grundlage soll ab Winter 2024/2025 die Kaserne ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend des aktuellen Bedarfs ersetzt. Die Unterlagen für das o. g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5oaSsQs zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 04.11.2024 über den o. g. Link  eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Standort Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 21.08.2024 Datum der Entscheidung: 27.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren in Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden K 6 Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de E-Mailadresse der Kontaktperson: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Zuständige Organisationseinheit: Referat K 6 Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.11.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5… Erörterungstermin Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde BickenbachBetr.: Baumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ in Pfungstadt mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hier: Öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins Es wird bekanntgegeben, dass der Erörterungstermin gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 VwVfG für die betroffene Öffentlichkeit wie folgt fortgesetzt wird: Ort: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Süd, Kasinostraße 9, Besprechungsraum 3. OG, 64283 Darmstadt Datum: Dienstag, 10.12.2024 Zeit: Beginn 16:00 Uhr Der zweite Teil des Erörterungstermins dient der Fortsetzung der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen mit der betroffenen Öffentlichkeit. Entscheidung über Zulassung Bekanntmachung der Gemeinden Bickenbach, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Wissenschaftsstadt Darmstadt Betr.: Baumaßnahme in der Major-Karl-Plagge-Kaserne, Pfungstadt hier: Bekanntmachung der Verwaltungsentscheidung über die Umbaumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie Bekanntmachung der Auslegung der Entscheidung I. Mit Bescheid vom 27.12.2024 hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, das mit Schreiben vom 21.08.2024 durch das BAIUDBw, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K1, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, beantragte Gesamtvorhaben „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ zugelassen. II. 1. Da für das Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war, ist die Entscheidung über das Vorhaben gem. § 27 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG öffentlich bekanntzumachen. 2. Eine Ausfertigung der Entscheidung liegt in der Zeit vom 25. Januar 2025 bis 08. Februar 2025 • im Rathaus der Gemeinde Bickenbach (Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer 105), Darmstädter Straße 7, 64404 Bickenbach, während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr, von 08:30 bis 12:00 Uhr Mi von 13:30 bis 18:00 Uhr • in der Stadtverwaltung Pfungstadt (2. Stock, Raum 207 und 209), Kirchstraße 12-14 (Stadthaus 1), 64319 Pfungstadt während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, von 07:30 bis 12:30 Uhr Do von 07:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Fr von 07:30 bis 12:30 Uhr • im Bürgerbüro der Gemeinde Seeheim-Jugenheim , (Servicetheke Erdgeschoss), Georg-Kaiser-Platz 3, 64342 Seeheim-Jugenheim während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, Do, Fr, von 08:00 bis 12:00 Uhr Do von 14:00 bis 18:00 Uhr • beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt , Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02. während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. 3. Zusätzlich kann die Verwaltungsentscheidung während des unter 2. genannten Zeitraums auf dem UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-verbund.de/), dem UVP-Portal des Landes-Hessen (https://uvp.hessen.de/) sowie der Internetseite der Gemeinde Bickenbach (https://www.bickenbach-bergstrasse.de/de/amtliche-bekanntmachungen) abgerufen werden. 4. Die Verwaltungsentscheidung gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt. III. 1. Gegenstand des mit Verwaltungsentscheidung vom 27.12.2024 zugelassenen Vorhabens ist der Umbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub). Die Kaserne wird ab Winter 2024/2025 auf Grundlage des hierfür erarbeiteten liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LbAk) ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend dem aktuellen Bedarf ersetzt. 2. Der verfügende Teil der Verwaltungsentscheidung lautet wie folgt: 1. Nach § 45 Abs. 2 BWaldG, §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 UVPG wird die folgende mit Schreiben vom 21.08.2024 beantragte Gesamtmaßnahme im Bereich der Major-Karl-Plagge-Kaserne in Pfungstadt zugelassen: Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) zur Errichtung einer ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) und Ausbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zum deutschen logistischen Knotenpunkt (DEU LogHub) mit den unter B.V. aufgeführten Einzelmaßnahmen gemäß Technischem Erläuterungsbericht vom 19.07.2024 (Anlage 1 der Antragsunterlagen). 2. Die durch das Vorhaben zu bewirkenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden zugelassen. 3. Die mit dem Vorhaben verbundene Rodung von Wald im Umfang von insgesamt 21,58 ha wird zugelassen. 3. Dem Vorhabenträger wurden Auflagen erteilt, insbesondere in Bezug auf Natur- und Artenschutz sowie waldrechtliche Belange. IV. Die Rechtsbehelfsbelehrung der Verwaltungsentscheidung lautet: Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, Widerspruch erhoben werden. 2025_01_24_Verwaltungsentscheidung_MKPK.pdf

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