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Found 845 results.

Jahreszeitliche Veraenderungen der Immissionskonzentration in Esslingen

Das Projekt "Jahreszeitliche Veraenderungen der Immissionskonzentration in Esslingen" wird/wurde gefördert durch: Stadt Esslingen, Stadtverwaltung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Landeskultur und Pflanzenökologie.Ziel der Arbeit ist eine katastermaessige und zeitliche Darstellung von Immissionen im Stadtgebiet Esslingen. Ein Vergleich mit einer vorliegenden Flechtenkartierung (Verbreitung, Enzymaktivitaet der sauren Phosphatase) sollte den Einfluss auf den Flechtenwuchs belegen. An 23 Messstellen werden die Konzentrationen der Immissionen SO2, Staub, NO + NO2 mit einer mobilen Messapparatur erfasst. Meteorologische Faktoren werden an einer Station registriert.

Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale)

Halle (Saale), 16.12.2010 Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) Gutachten bestätigen Wirksamkeit der Umweltzone Das Landesamt für Umweltschutz führte am 16.12.2010 ein Fachkolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) durch. In der Einführung stellte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Strategie der Luftreinhalteplanung für Halle vor. Der Pflicht aus der EU- Luftqualitätsrichtlinie, den Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid bereits 2010 einhalten zu müssen, soll mit einem aktuellen und ambitionierten Luftreinhalteplan begegnet werden. Die Höhe der Luftbelastung mit diesem Luftschadstoff und mit Feinstaub, der die Lunge schädigt, wurde durch Mess- werte vom Landesamt für Umweltschutz gezeigt. Danach liegt die Belastung mit dem Reizgas Stickstoffdioxid in dem am höchsten belasteten Bereich, nämlich der Paracelsusstraße, fast 50 Prozent über dem Grenzwert für die menschliche Gesundheit. Hauptverursacher der Belastung ist der Straßenver- kehr. In dem Gutachten der IVU Umwelt GmbH, das das Ministerium für Landwirt- schaft und Umwelt auf Bitte der Oberbürgermeisterin und in enger Abstim- mung mit der Stadtverwaltung in Auftrag gab, wurde festgestellt, dass auch weitere Straßen im nördlichen Teil der Stadt hohe Werte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid zeigen. Die Prognosen zeigen, dass die übliche Erneuerung der Fahrzeugflotte, durch die moderne schadstoffarme Fahrzeuge in den Ver- kehr kommen, bei weitem nicht ausreichen wird, die Grenzwerte bis 2015 zu erreichen. Selbst mit der Inbetriebnahme der Haupterschließungsstraße Ge- werbegebiet Halle-Ost (HES-Ost) wird der Grenzwert noch überschritten. Die von der Stadt in Auftrag gegebene gutachterliche Bewertung von LK Ar- gus der Messung der Luftqualität ergab, dass das Landesamt in völliger Über- einstimmung mit den Vorgaben der EU vorgeht. Die gutachterliche Bewertung bestätigte klar, dass die Einrichtung einer Umweltzone eine wirksame Maß- nahme zur Verbesserung der Luftqualität darstellt. Sie ist Teil eines Maßnah- mebündels zu dem auch die von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Maßnahmen gehören, die allein jedoch nicht ausreichen, das von der EU fest- gelegte Ziel zu erreichen. Bei der Luftreinhalteplanung sind auch belastete Bereiche in der Burgstraße sowie in der Trothaer und Merseburger Straße in die Bewertungen einzube- ziehen. Im Blickfeld stehen daher Maßnahmen mit einer flächenhaften Entlas- tungswirkung. Von besonderer Bedeutung für den Luftreinhalteplan der Stadt Halle (Saale) sind die Fertigstellung der HES-Ost und Lückenschluss des Au- tobahnringes an der A 143. Beide Maßnahmen führen zur deutlichen Entlas- tung der Stadt vom Durchgangsverkehr und ermöglichen die großräumige Umfahrung des Stadtgebietes. Der terminliche Abschluss für die A 143 ist aber nach wie vor offen. Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Luft- grenzwerte nachzukommen, wird als kurzfristig wirksame Maßnahme die Ein- führung einer Umweltzone, deren Wirkung bereits in vorangegangenen Gut- achten bestätigt wurde, gesehen. 1/1 Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 11/2010 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de

Energiebericht städtische Gebäude Moers bis 2019 - Wasser

Die Stadtverwaltung beschäftigt sich seit Mitte der 1980er Jahre intensiv mit Maßnahmen zur Energieeinsprung an städtischen Gebäuden. Seitdem werden regelmäßig Energieberichte erstellt, in denen die Energieverbräuche und Einsparungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Zum besseren Verständnis fügen wir den Energiebericht auch als pdf-Datei bei. Weitere Infos gibt es im [Energiebericht](https://www.moers.de/de/stadtentwicklung/energieberichte-der-vom-zentralen-gebaeudemanagement-bewirtschafteten-kommunalen-gebaeude/)

Klimaschutzbericht Stadt Konstanz 2019

<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz 2019</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>

4.13.1 Hochwasser 2002 (W=9,40 m) - Tatsächlich überschwemmte Flächen - TSP

tatsächlich überschwemmte Flächen bei den Hochwasserereignissen am 12./13.08.2002 (Gewässer 1. und 2. Ordnung) sowie am 17.08.2002 (Elbe) Inhalt: Die Darstellungen wurden aus Befliegungen der Bundeswehr zum Pegelhöchststand der Elbe (17.08.2002) und Satellitenaufnahmen (18.08.2002) sowie zahlreichen Dokumentationen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Bürgern unter Nutzung des städtischen Digitalen Geländemodells (DGM) generiert. Die tatsächliche Ausdehnung wurde letztmalig im Juli 2003 im Ergebnis einer per Internet durchgeführten Bürgerbefragung verifiziert. Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Vorläufiger Kurzbericht über die meteorologisch-hydrologische Situation beim Hochwasser im August 2002. Dresden, Dezember 2002

Umriss der Umweltzone

<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>

Entsorgungskalender 2023 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

<p>Auf dieser Seite wird im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster der Entsorgungskalender 2023 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Download im maschinenlesbaren CSV-Format bereitgestellt.</p> <p>Der Entsorgungskalender enthält die 14-täglichen und wöchentlichen Regelabfuhrtermine, sowie weitere regelmäßige Abfuhrtermine entsprechend folgender Liste:</p> <ul> <li>Restabfalltonne (grau)</li> <li>Papiertonne (blau)</li> <li>Biotonne (braun)</li> <li>AWM Wertstofftonne (orange)</li> <li>Sperrgut (bitte bis 7:00 Uhr an die Straße stellen)</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href="https://awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/online-entsorgungskalender">Homepage der AWM "Der Online-Entsorgungskalender für Münster"</a></p> <p>Stichworte: Müllabfuhr, Mülltonne</p>

Entsorgungskalender 2024 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

<p>Auf dieser Seite wird im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster der Entsorgungskalender 2024 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Download im maschinenlesbaren CSV-Format bereitgestellt.</p> <p>Der Entsorgungskalender enthält die 14-täglichen und wöchentlichen Regelabfuhrtermine, sowie weitere regelmäßige Abfuhrtermine entsprechend folgender Liste:</p> <ul> <li>Restabfalltonne (grau)</li> <li>Papiertonne (blau)</li> <li>Biotonne (braun)</li> <li>Wertstofftonne (orange)</li> <li>Sperrgut und Grünabfall (bitte bis 6:30 Uhr an die Straße stellen)</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href="https://awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/online-entsorgungskalender">Homepage der AWM "Der Online-Entsorgungskalender für Münster"</a></p> <p>Stichworte: Müllabfuhr, Mülltonne, Abfuhrkalender, Abfallkalender</p>

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

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