Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Darstellung der an den Waldflächen im ForstGIS geführten Eigentumsarten nach den Gruppen Landeswald, Privatwald, Körperschaftswald, Sonstiger Staatswald. Die Darstellung erfolgt ohne Gewähr und wird fortlaufend aktualisiert.
Die FFH-Richtlinie verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten zur Errichtung eines kohärenten Netzes von Natura 2000-Schutzgebieten, sogenannten „Besonderen Schutzgebieten“, zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Der Artikel 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie bestimmt ein Verschlechterungsverbot für die Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelarten nach Anhang I und Art. 4.2 der Vogelschutz-Richtlinie, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind. Unter der Zielstellung, dieser Verpflichtung nachzukommen, werden Managementpläne (MMP) erstellt. Managementpläne sind flächenkonkrete Planungsinstrumente, die eigens für das jeweilige NATURA 2000-Gebiet erstellt werden. Als Grundlage der Managementplanung dient die Erfassung und Bewertung der spezifischen Schutzgüter, ihres Erhaltungszustandes sowie bestehender Beeinträchtigungen und Gefährdungen im jeweiligen Schutzgebiet. Daraus abgeleitet erfolgt die Entwicklung von fachlich begründeten Maßnahmevorschlägen zur Sicherung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes dieser Arten und/oder Lebensraumtypen, die für die Gebiete gemeldet wurden. Die Erstellung der MMP wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union 1 oder über den Europäischen Landwirtschaftsfonds 1 für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER 1 ) sowie des Landes Sachsen-Anhalt. 1 Quelle: Europäische Kommission FFH- bzw. SPA-Gebiet EU-Nr. Landes-Nr. A Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz (Teilbereich Heimkehle) DE 4431 302 FFH0100LSA B Beeke-Dumme-Niederung DE 3132 302 FFH0288LSA Blonsberg nördlich Halle DE 4437 301 FFH0117LSA Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Nordöstlicher Unterharz (DE 4232 401/SPA0019LSA) DE 4231 303 FFH0161LSA Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt (incl. Erweiterungsflächen) DE 4634 301 FFH0135LSA Brambach südwestlich Dessau DE 4238 301 FFH0126LSA Brummtal bei Quenstedt DE 4334 303 FFH0189LSA Buchenwälder um Stolberg DE 4431 301 F97/S30LSA Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Nordöstlicher Unterharz (DE 4232 401/SPA0019LSA) DE 4233 302 FFH0177LSA C Colbitzer Lindenwald und Ausschnitt des EU SPA "Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide" (DE 3635 401/SPA0012LSA) DE 3635 302 FFH0029LSA Colbitz-Letzlinger Heide und Ausschnitt des EU SPA "Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide" (DE 3635 401/SPA0012LSA) DE 3535 301 FFH0235LSA D Dessau-Wörlitzer Elbauen und dem dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (DE 4139 401/SPA0001LSA) DE 4140 304 FFH0067LSA Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen DE 4137 304 FFH0163LSA Dissaugraben bei Wetzendorf DE 4735 305 FFH0261LSA Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle DE 4437 308 FFH0122LSA Dommitzscher Grenzgraben DE 4342 306 FFH0259LSA E Elbaue bei Bertingen und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3637 301 FFH0037LSA Elbaue Jerichow Kurzbericht zur Zusammenfassung der Geodaten der Managementpläne, betrachtete FFH-Gebiete: Elbaue bei Bertingen, Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung, Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg, Elbe zwischen Derben und Schönhausen, Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen DE 3437 401 SPA0011LSA Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3736 301 FFH0038LSA Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3138 301 FFH0009LSA Elbaue zwischen Derben und Schönhausen und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3437 302 FFH0157LSA Elbaue zwischen Griebo und Prettin und Untere Schwarze Elster (DE 4143 301/FFH0071LSA) einschließlich dem EU SPA-Gebiet Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (DE 4142 401/SPA0016LSA) DE 4142 301 FFH0073LSA Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Elbaue Jerichow (DE 3437 401/SPA0011LSA) DE 3238 302 FFH0012LSA Elster-Luppe-Aue DE 4638 302 FFH0143LSA Engelwurzwiese östlich Bad Dürrenberg DE 4738 301 FFH0198LSA Erlen-Eschen-Wald bei Gutenberg nördlich Halle Bachelorarbeit, Hochschule Anhalt (FH) Jahr der Fertigstellung: 2011 DE 4437 306 FFH0119LSA F Fallsteingebiet nördlich Osterwieck DE 3930 301 F45/S27LSA Fasanengarten Iden DE 3237 301 FFH0238LSA Fiener Bruch DE 3639 301 FFH0158LSA Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt DE 4734 301 FFH0138LSA Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe DE 4241 301 FFH0131LSA G Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt DE 4233 301 FFH0093LSA Geiselniederung westlich Merseburg DE 4637 301 FFH0144LSA Gewässersystem der Helmeniederung (Teilbereich außerhalb des EU SPA 0004 Helmestausee Berga-Kelbra) 2002 DE 4533 301 FFH0134LSA Gewässersystem der Helmeniederung (innerhalb des EU SPA 0004 Helmestausee Berga-Kelbra) 2012, Fortschreibung 2019 DE 4533 301 FFH0134LSA Glücksburger Heide DE 4143 401 F68/S22LSA Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen DE 4836 303 FFH0152LSA Grieboer Bach östlich Coswig DE 4041 301 FFH0065LSA H Haingrund und Organistenwiese bei Stolberg DE 4431 306 FFH0249LSA Hakel einschließlich Hakel südlich Kroppenstedt (DE 4134 301/FFH0052LSA) DE 4134 401 SPA0005LSA Hakel südlich Kroppenstedt DE 4134 301 FFH0052LSA Halbberge bei Mertendorf DE 4837 302 FFH0188LSA Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg DE 4132 301 FFH0084LSA Hartauniederung zwischen Lüdelsen und Ahlum DE 3331 301 FFH0187LSA Heide südlich Burg DE 3737 301 FFH0049LSA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) und Gewässersystem der Helmeniederung - DE 4533 301/FFH0134LSA - (innerhalb EU SPA 0004) 2012, Fortschreibung 2019 DE 4531 401 SPA0004LSA Himmelreich bei Bad Kösen DE 4836 306 FFH0193LSA Hirschrodaer Graben DE 4836 302 FFH0150LSA Hoppelberg bei Langenstein DE 4132 302 FFH0083LSA Huy nördlich Halberstadt DE 4031 301 F47/S28LSA I J Jävenitzer Moor DE 3434 301 FFH0027LSA Jeetze südlich Beetzendorf DE 3332 302 FFH0005LSA Jeetze zwischen Beetzendorf und Salzwedel DE 3232 302 FFH0219LSA K Kalkflachmoor im Helsunger Bruch DE 4232 303 FFH0087LSA Kamernscher See und Trübengraben DE 3238 303 FFH0014LSA Kellerberge nordöstlich Gardelegen DE 3434 302 FFH0080LSA Kleingewässer westlich Werlberge DE 3536 304 FFH0280LSA Klödener Riß DE 4243 301 FFH0072LSA Küchenholzgraben bei Zahna DE 4142 302 FFH0251LSA Kuhberg bei Gröst DE 4737 302 FFH0262LSA Kuhschellenstandort bei Recklingen DE 3233 302 FFH0260LSA L Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel Teilgebiet Offenland nördlich Hoyersburg Grünes Band Deutschland DE 3132 301 FFH0001LSA Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg (DE 4231 401/SPA0029LSA) DE 4231 301 FFH0078LSA Lausiger Teiche und Ausreißer-Teich östlich Bad Schmiedeberg DE 4342 302 FFH0132LSA M Mahlpfuhler Fenn DE 3536 301 F35/S26LSA Marienberg bei Freyburg DE 4736 306 FFH0197LSA Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda DE 4736 303 FFH0145LSA Münchenberg bei Stecklenberg DE 4232 304 FFH0092LSA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster und FFH-Gebiete Elbaue zwischen Griebo und Prettin (DE 4142 301/FFH0073LSA), Untere Schwarze Elster (DE 4143 301/FFH0071LSA) DE 4142 401 SPA0016LSA N Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg DE 4736 302 FFH0149LSA Nordöstlicher Unterharz DE 4232 401 SPA0019LSA O Obere Nuthe-Läufe DE 3939 301 FFH0059LSA Ohreaue einschließlich angrenzender Flächen des Grünen Bandes DE 3331 302 FFH0275LSA Ölbergstollen bei Wangen DE 4735 304 FFH0228LSA Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau DE 4039 302 FFH0063LSA Ostrand der Hohen Schrecke DE 4734 303 FFH0256LSA P Pfeifengraswiese bei Günthersdorf DE 4639 303 FFH0283LSA Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg DE 4438 302 FFH0182LSA Porphyrkuppen westlich Landsberg DE 4438 301 FFH0181LSA Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle DE 4437 302 FFH0118LSA Q R Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming DE 3738 301 FFH0055LSA Röhrichte und Salzwiesen am Süßen See DE 3536 301 FFH0113LSA S Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle DE 4537 301 FFH0141LSA Saaledurchbruch bei Rothenburg DE 4336 306 FFH0114LSA Saale-Elster-Aue südlich Halle DE 4638 401 SPA0021LSA Salzatal bei Langenbogen DE 4536 304 FFH0124LSA Salziger See nördlich Röblingen am See DE 4536 302 FFH0165LSA Salziger See und Salzatal sowie Salzatal bei Langenbogen (DE 4536 304/FFH0124LSA) und Salziger See nördlich Röblingen am See (DE 4536 302/FFH0165LSA) DE 4536 401 SPA0020LSA Salzstelle bei Hecklingen DE 4135 301 FFH0102LSA Salzstelle Wormsdorf DE 3833 301 FFH0202LSA Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz DE 4736 305 FFH0148LSA Schafhufe westlich Günthersdorf DE 4638 303 FFH0281LSA Schießplatz Bindfelde östlich Stendal DE 3337 301 FFH0032LSA Schlauch Burgkemnitz DE 4340 304 FFH0285LSA Schloßberg und Burgholz bei Freyburg DE 4736 307 FFH0243LSA Selketal und Bergwiesen bei Stiege und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Nördöstlicher Unterharz (DE 4232 401/SPA0019LSA) DE 4332 302 FFH0096LSA Spaltenmoor östlich Friedrichbrunn und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA Nordöstlicher Unterharz (DE 4232 401/SPA0019LSA) DE 4332 301 FFH0162LSA Steingraben bei Städten DE 4836 305 FFH0192LSA Stendaler Rohrwiesen DE 3437 303 FFH0232LSA Stendaler Stadtforst DE 3337 302 FFH0233LSA Sülzetal bei Sülldorf DE 3935 301 FFH0051LSA T Tangelnscher Bach und Bruchwälder DE 3332 301 FFH0004LSA Tanger-Mittel- und Unterlauf DE 3536 302 FFH0034LSA Thyra im Südharz DE 4431 304 FFH0121LSA Tote Täler südwestlich Freyburg DE 4836 301 FFH0151LSA Trockenhänge bei Steigra DE 4735 306 FFH0273LSA Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben DE 4235 302 FFH0258LSA Trockenrasenflächen bei Karsdorf und Glockenseck DE 4736 301 FFH0147LSA Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees DE 4436 301 FFH0112LSA U Untere Muldeaue und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (DE 4139 401/SPA0001LSA) DE 4239 302 FFH0129LSA Untere Schwarze Elster und Elbaue zwischen Griebo und Prettin (DE 4142 301/FFH0073LSA) einschließlich dem EU SPA-Gebiet Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (DE 4142 401/SPA0016LSA) DE 4143 301 FFH0071LSA V Vogelschutzgebiete Colbitz-Letzlinger Heide DE 3635 401 SPA0012LSA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch einschließlich FFH-Gebiet Fiener Bruch (DE 3639 301/FFH0158LSA) DE 3639 401 SPA0013LSA Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 401 SPA0029LSA W Weinberggrund bei Hecklingen DE 4135 302 FFH0241LSA Weiße Elster nordöstlich Zeitz DE 4839 301 FFH0155LSA Wiesengebiet westlich Schladebach DE 4638 304 FFH0284LSA Woltersdorfer Heide nördlich Wittenberg-Lutherstadt DE 4042 301 FFH0066LSA Wulfener Bruch und Teichgebiete Osternienburg und Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen (DE 4137 304/FFH0163LSA) DE 4137 401 SPA0015LSA X Y Z Zeitzer Forst DE 5038 301 F156/S31LSA Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau DE 4634 302 FFH0136LSA Ziegenberg, Augstberg und Horstberg bei Benzingerode DE 4131 301 FFH0079LSA Letzte Aktualisierung: 08.05.2025
Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die 5 neuen Waldschutzkriterien werden wie folgt beschrieben und gelten für alle Besitzarten (Privatwald, Kommunalwald, Staatswald). 1. Laubwaldbestände, die in der Hauptschicht mindestens 75 Prozent der Baumartenanteile als mindestens 100 Jahre alte Laubbäume aufweisen, wozu auch Teile eines Bestandes zählen, in denen klein flächig jüngere Bäume des Zwischen- und Unterstandes oder Nadel- holz das Bestandsbild dominieren und die zum Stichtag 1. Januar 2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung ausgewiesen sind, oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, in der landesweiten Privatwaldinventur des Jahres 2014 in der Behandlungseinheit „Altholz“ oder „mittleres Baumholz“ ausgewiesen sind, 2. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 als Alt- und Totholz Biozönosen Flächen (ATB- Flächen) in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzte Forsteinrichtung kartiert sind, 3. Waldbestände, die der forstlichen Forschung dienen, sowie Marteloskopflächen, (Flächen, die der waldbaulichen Aus- und Weiterbildung dienen), 4. zugelassene Erntegutbestände nach dem Forstvermehrungsgutgesetz, 5. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen sind. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.
Wege im Aachener Stadtwald, die für das Radfahren aus Sicht des Gesetzgebers (§ 2 Abs. 2 LFoG) zulässig sind, sofern die Belange der Natur, des Waldeigentümers sowie sonstiger Waldnutzer und Waldnutzerinnen angemessen berücksichtigt werden.
Die Kartierung der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV) ist wesentliches Ergebnis der Waldbiotopkartierung im Staatswald (1990-2008) auf Grundlage der Kartier Anleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Ein differenziertes Spektrum verschiedener Waldgesellschaften wird dabei für den Praxisgebrauch zusammengefasst. Im Vergleich der potentiell natürlichen zur real vorhandenen Vegetation kann die Naturnähe der Vegetationszusammensetzung von Wäldern bewertet werden. Staatswald und Kommunalwald.
Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist. Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.
Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren. Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Die Kartierung der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV) ist wesentliches Ergebnis der Waldbiotopkartierung im Staatswald (1990-2008) auf Grundlage der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Ein differenziertes Spektrum verschiedener Waldgesellschaften wird dabei für den Praxisgebrauch zusammengefasst. Im Vergleich der potentiell natürlichen zur real vorhandenen Vegetation kann die Naturnähe der Vegetationszusammensetzung von Wäldern bewertet werden. Staatswald und Kommunalwald.
Die Digitalen Topographischen Karten (DTK) werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen Signaturenkatalog der Präsentationsausgaben „basemap.de P10“ Raster visualisiert. Die DTK liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als Rasterdaten (farbig/grau) und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
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