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Börde Puten GmbH – Umnutzung der bestehenden Putenanlage in eine Hähnchenmastanlage am Standort Langenstein (Harz)

Die Börde Puten GmbH beabsichtigt am Standort Langenstein (Harz) die Umnutzung ihrer Putenfarm für die Haltung von Masthähnchen. Gegenwärtig ist die Anlage zur Haltung von 19.000 Truthühnern/Puten genehmigt. Aufgrund der gegebenen Marktsituation und -entwicklung beabsichtigt der Anlagenbetreiber zukünftig die Haltung von 83.950 Masthähn-chen in den drei Ställen, welche die bisher bestehende Haltung von Puten ersetzen soll. Die Ställe werden einseitig (jeweils Nordseite) mit Wintergärten (so genannte Kaltscharräume) ausgerüstet. Zusätzlich wird die Lüftungsanlage aller Ställe so ertüchtigt, dass die Ableitung der Stallabluft über firstverteilte Kamine erfolgt. Während des Mastzeitraumes der Masthühner wird ein Teil der Tiere im Vorfang (nach dem 35. Tag) den Ställen entnommen und vermarktet während die verbleibenden Tiere bis zum Endfang (nach dem 55. Tag) im Stall weiter verbleiben werden.

Untersuchung und Bewertung von Staub, Endotoxin, Schadgasen und Keimen in ausgewählten Stallsystemen mit freier Lüftung

Ziel: Das Ziel ist die Erfassung und Bewertung von Emissionen in 13 modernen Rinder-, Schweine- und Geflügelstallungen in Bayern unter den Aspekten Arbeitsmedizin, Tiergesundheit und Umweltwirkung. Methodik: Die ganztägigen Messkampanien erfolgen von Sommer 2004 bis Frühjahr 2005. Ergebnisse: Erste Auswertungen erfolgen im Frühjahr 2005.

RUBIN - PhoTech - VP3 biogene & industrielle Luft, TP3.7: Ingenieurwissenschaftliche Entwicklung und Integration von photonischen Reinigungsmodulen in Lüftungsanlagen

Teilprojekt 2, Teilprojekt 1

Technische Anleitung Luft in Deutschland und die europäische Gesetzgebung beim Immissionsschutz

Die Technische Anleitung Luft, kurz TA Luft, ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie legt den Stand der Technik für über 50.000 Anlagen in Deutschland fest und gibt den Behörden ein bundeseinheitliches Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand und führt damit zu mehr Rechts- und Planungssicherheit bei der Genehmigung von Anlagen. Dies hilft den Behörden und der Wirtschaft und dient dem Umweltschutz. Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 2021 die Neufassung der TA Luft mit den Maßgaben des Bundesrates vom 28. Mai 2021 beschlossen. Die Neufassung der TA Luft wurde am 14. September 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Mit der Novelle wurden mehrere Regelungen aus dem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Dies betrifft zahlreiche Vorsorgeanforderungen, die in Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission zu Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) auf der Grundlage der Industrie-Emissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) enthalten sind. Aber auch für Anlagen, die von diesen Durchführungsbeschlüssen nicht betroffen sind, wurde der Stand der Technik vor allem im Hinblick auf besonders relevante Luftschadstoffe wie Stickstoffoxiden oder Feinstaub überprüft und angepasst. Von besonderer Bedeutung für die menschliche Gesundheit sind die Emissionen an besonders gesundheitsschädlichen Stoffen, zu denen in erster Linie solche zählen, die krebserzeugend, keimzellschädigend oder reproduktionstoxisch sind oder bei denen der Verdacht auf eine entsprechende Wirkung besteht. Auch hierzu wurden die Anforderungen in der TA Luft angepasst. Neu in die TA Luft aufgenommen wurden z.B. Anforderungen an Geruchsbelastungen, die von Anlagen verursacht werden und Begrenzungen für Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft von großen Tierhaltungsanlagen, außerdem macht die TA Luft nun Vorgaben dazu wie Anforderungen des Naturschutzes bei der Genehmigung von Anlagen zu berücksichtigen sind. Die TA Luft gliedert sich im Wesentlichen in einen Immissions- und einen Emissionsteil. Der Immissionsteil enthält Vorschriften zum Schutz der Nachbarn und der Umwelt vor unvertretbar hohen Schadstoffbelastungen. So muss beispielsweise bei der Genehmigung einer Anlage geprüft werden, welche Auswirkungen diese auf die Luftqualität und auf empfindliche Biotope in ihrer Umgebung haben wird. Der Emissionsteil enthält Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und legt entsprechende Emissionswerte für alle relevanten Luftschadstoffe aus Anlagen fest. Dabei werden nicht nur neue Industrieanlagen erfasst, sondern auch Anforderungen an Altanlagen formuliert. Sie müssen nach angemessenen Übergangsfristen grundsätzlich an den Stand der Technik und damit an das Emissionsniveau von Neuanlagen herangeführt werden. Fragen und Antworten: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Abluftreinigungsanlagen in der Nutztierhaltung, Prüfung und Bewertung der biologischen Sicherheit von Abluftreinigungsanlagen (BioAbluftR) in der Nutztierhaltung

Die partielle Unterflurabsaugung zur Senkung der Emissionen und Verbesserung des Tierschutzes bei natürlich belüfteten Rinderställen

Feinstaubbelastung in Tierställen - Situationsanalyse und Minderungsmaßnahmen

Die Thematik Feinstaubemissionen aus der Tierhaltung ist für MUNLV hoch aktuell eingeschätzt. Das Projekt fokussiert auf die Quellen für die Staubentwicklung und liefert damit einen sinnvollen neuen Ansatz zur Reduzierung der Emissionen. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Möglichkeiten der Minderung von Feinstaubemissionen aus Ställen und liefert dabei möglichst konkrete Ergebnisse zum Minderungspotential einzelner Maßnahmen. Tiermedizinische Fragestellungen und gesundheitliche Wirkung der Emissionen auf die Bevölkerung im Anlagenumfeld werden in die Betrachtung einbezogen.

Wissenschaftliche Bewertung von Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen aus der Tierhaltung in Nordrhein-Westfalen

Im diesem Projekt werden zunächst Maßnahmen zur Verminderung von Emissionen systematisch zusammengestellt und ermittelt, mit welchen Maßnahmen sich Emissionen in Abhängigkeit von Emissionsquelle, Tierart und betrieblicher Situation in welchem Umfang mindern lassen. Mit Hilfe von betriebswirtschaftlichen Kalkulationen wird anschließend ermittelt, welche der Maßnahmen am wirtschaftlichsten sind, um ein vorgegebenes Minderungsziel unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation zu erreichen. Weiterhin sollen Empfehlungen für Fördermaßnahmen abgeleitet werden. Vorliegende Publikationen zu Emissionsminderungsmaßnahmen konzentrieren sich im Wesentlichen auf technische Aspekte, zu Effizienz bzw. wirtschaftlicher Optimierung gibt es kaum Untersuchungen. Das Projekt soll diese Lücke mit spezifisch auf die betrieblichen Verhältnisse in NRW ausgerichteten Berechnungen schließen.

Ermittlung von Emissionsdaten für die Beurteilung der Umweltwirkungen der Nutztierhaltung (EmiDaT)

Mit Hilfe von standardisierten Messprotokollen werden in verschiedenen Regionen Deutschlands Emissionsmessungen in Rinder-, Schweine- und Geflügelställen durchgeführt. Diese umfassen Ammoniak, Methan, Geruch und Staub. Aus den Messungen werden Emissionsfaktoren für die Verwendung in Emissionsinventaren und für die Beurteilung der Tierhaltungsanlagen abgeleitet. Diese Daten werden u.a. zur Verbesserung der Emissionsberichterstattung, zur Festlegung der Besten Verfügbaren Techniken (BVT) sowie zur Beurteilung des Emissionsverhaltens und der Umweltwirkung innovativer Haltungsverfahren mit freier Lüftung und Auslauf benötigt. Darüber hinaus ermöglichen sie einen Vergleich der Umweltwirkung verschiedener Haltungssysteme und dienen somit der Ableitung von Emissionsminderungsmaßnahmen. Die Projektlaufzeit beträgt 4 Jahre. Im 1. Jahr erfolgen die vorbereitenden Arbeiten. Durch einen Projektbeirat wird festgelegt, welche Haltungsverfahren an welchen Standorten zu untersuchen sind. Die Ausschreibung und Vergabe der Aufträge für die Messungen wird durchgeführt. Im 2.-4. Jahr erfolgt die Durchführung der Messung durch Labore/Institutionen, die nach standardisierten Messvorgaben messen. Geplant sind mindestens 12 Haltungsverfahren in unterschiedlichen Regionen Deutschlands. Die wissenschaftliche Begleitung zum Projekt erfolgt durch Experten in einer Arbeitsgruppe. Die Projektkoordination erfolgt durch das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft, e.V., Darmstadt. Parallel zu den Messungen werden ab dem 3. Projektjahr die Auswertung der Ergebnisse und die Anlage einer Emissionsdatenbank begonnen. Hierbei werden neben den Emissionsdaten auch die Beschreibung der Haltungsverfahren und weiterer emissionserklärender Variablen abgelegt. Abschließend erfolgen gemeinsam mit der projektbegleitenden Arbeitsgruppe die Ableitung von Emissionsfaktoren und die Herleitung von Handlungsempfehlungen.

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