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Einsatz von heizwertreichen Siebresten aus der Mechanisch-Biologischen Restabfallbehandlung bei der Klinkerherstellung

Zementwerke verfuegen ueber Produktionsanlagen (u.a. Drehrohroefen), deren Hauptzweck die Erzeugung von qualitativ hochwertigem Zement darstellt. Dabei handelt es sich um einen sehr energieintensiven Prozess, weshalb neben dem Primaerenergietraegereinsatz auch der Einsatz von ausgewaehlten Alternativbrennstoffen zur thermischen Verwertung in Oesterreich dem Stand der Technik entspricht. So werden beispielsweise derzeit bereits getrennt gesammelte und aufbereitete Kunststoffe sowie Kunststoff-Produktionsabfaelle in den Zementwerken Wietersdorf, Wopfing, Leube, Retznei und Mannersdorf sowie Altoele und halogenfreie Loesungsmittel in den Zementwerken Peggau und Gmunden eingesetzt. Im vorliegenden Pilotprojekt soll deshalb untersucht werden, welchen Beitrag die Firma Baufeld-Austria zu einer oekologisch vertretbaren und oekonomisch sinnvollen Loesung der Restabfallproblematik leisten kann. Insbesondere soll die Frage geklaert werden, ob der Einsatz von heizwertreichen Siebresten (SNr.: 91102 und 91103) aus der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung (MBR) bei der Klinkerproduktion technisch moeglich, umweltvertraeglich und oekonomisch sinnvoll ist. Folgende Arbeitsschwerpunkte wurden definiert: Materielle und chemische Charakterisierung der Siebreste aus der MBR Untersuchungen zur mechanischen Aufbereitung der Siebreste zu einem qualitativ hochwertigen Alternativbrennstoff mit definierten Eigenschaften Feststellung der Eignung der bestehenden Feuerungsanlage (Drehrohrofen zur Klinkererzeugung) fuer die thermische Verwertung von Siebresten aus der MBR Moegliche betriebswirtschaftliche Konsequenzen eines thermischen Verwertungskonzeptes Vorrangiges Ziel des Projektes ist die Beurteilung der Substitution von Primaerenergietraegern durch die Nutzung der Energieinhalte von Siebresten mit den damit verbundenen oekonomischen und oekologischen Vorteilen.

Bauschuttwaschanlage mit integrierter Prozesswasserregeneration

Die OTTO DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG betreibt am Standort Hittfeld ein Kieswerk mit Deponie und Recyclingplatz. Um bei der Verwertung von mineralischen Bauabfällen ein Downcycling zu vermeiden, errichtete OTTO DÖRNER eine Bauschuttwaschanlage zur Rückgewinnung von Gesteinskörnungen für eine hochwertige Wiederverwendung. Die Anlage steigert das Recycling und die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle deutlich und leistet einen wesentlichen Beitrag zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. Bisher wurden Rückbaumassen wie z.B. Bauschutt, Beton und Asphalt trocken aufbereitet. Mit dieser Methode entstehen überwiegend Recyclingtragschichten, die ihren Weg in den Straßen und Tiefbau finden. Hochbauanwendungen können so allerdings in der Regel nicht bedient werden. Dieses Verfahren ist zudem nicht für alle Stoffströme geeignet. Dazu ist die Nachfrage nach Gesteinskörnung insgesamt höher als mit den bestehenden Mitteln im Recycling gedeckt werden können. Angesichts begrenzter Abbauflächen und steigender Transportkosten stieg der Anreiz, hochwertige Recyclingprodukte für den Hoch- und Tiefbau zu entwickeln. Nach einer Vorbehandlung aus Sieb und Brecher wird das gesamte Material unter Zugabe von Wasser und Energie (Wäscher, Attritionszellen) aufgeschlossen. Sand und andere Stoffe werden vom Grobkorn gelöst und getrennt. Das Grobkorn wird in mehreren Stufen nach Dichte und optischen Eigenschaften sortiert und anschließend klassiert und so über den Stand der Technik hinaus aufbereitet. Die Weiterbehandlung der Sandbestandteile geschieht mittels eines Attritionsverfahrens. In den Attritionszellen werden durch Rotationswerkzeuge starke Spannungen an den Materialoberflächen erzeugt, die eine Ablösung von Anhaftungen bewirkt. Im Anschluss durchläuft der nun mittels Wasser geführte Massenstrom mehrere Separationsstufen, in denen der Sand nach Dichte und Korngröße getrennt und anschließend entwässert wird. Für diese Aufgaben kommen Zyklone, ein Aufstromsortierer und Siebe zum Einsatz. Der gewaschene RC-Sand wird anschließend mit einem Freifallklassierer auf das richtige Kornband eingestellt. Das anfallende Prozesswasser wird einer Wasser-/Schlammbehandlung zugeführt und im Anschluss durch eine chemisch-physikalische Aufbereitung mit mehreren Stufen geführt und als Waschwasser wiedereingesetzt. Diese Prozesswasserregeneration erlaubt weitgehend eine Schadstoffausschleusung und damit die Schließung des Wasserkreislaufs. Bei einer Aufgabenleistung von 150.000 Tonnen Bauschutt jährlich werden ca. 120.000 Tonnen Gesteinskörnung in hoher Qualität zurückgewonnen, davon rund 60.000 Tonnen an Sand, die nicht in Tagebauen als Primärrohstoff abgebaut werden müssen. Dies vermeidet jährlich 1 bis 2 ha Flächenverbrauch. Dabei kann auf Ausgangsmaterial zurückgegriffen werden, das unter anderen Umständen auf Deponien abgelagert werden muss. Diese Menge an mineralischen Abfällen muss somit nicht deponiert werden. Die ORCA gewinnt mit dem neuen Verfahren aus gemischtem Bauschutt marktfähige Sekundärrohstoffe, die Primärmaterialien wie Kies und Sand ersetzen können. Durch die Herstellung von normgerechten RC-Sanden und RC-Splitten wird der Einsatz von Recyclingbaustoffen im Hochbau gestärkt und die Akzeptanz für ressourcenschonende Bauweisen erhöht. Branche: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Otto Dörner Kies- und Deponien GmbH & Co. KG Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2023 - 2025 Status: Abgeschlossen

CO2-Sequestrierung kleinerer Emittenten in kalzium- und magnesiumhaltigen Rohstoffen/Produkten - Seq-kalz

Bedarfsgerechte Automatisierung der Freiflächen- und Tröpfchenbewässerungstechnik mittels on-site IOT-Sensorik, unterstützt durch Satellitentechnik, Teilprojekt C

Bedingt durch den Klimawandel sind landwirtschaftliche Kulturpflanzen vermehrt Wasserstress und Frostschäden ausgesetzt. Gleichzeitig prognostiziert die FAO einen Anstieg des globalen Wasserbedarfs um 55% (Landwirtschaft um 11%), bei einem Anstieg der gesamten beregneten Fläche um 6% bis 2050. Diese Problematik, kombiniert mit dem Bevölkerungsanstieg, wachsendem Energiebedarf und dem Rückgang der nutzbaren landwirtschaftlichen Fläche in den Industriestaaten, verlangt nach Lösungen. Ein bedarfsgerechter, energiesparender und effizienter Einsatz der Ressourcen Wasser und Energie ist erforderlich, um eine zukunftsfähige und nachhaltige Bewässerung zu gewährleisten und der steigenden Nutzungskonkurrenz, um die Ressource Wasser, zu begegnen. Während eine automatisierte Bewässerung im Gewächshaus bereits Stand der Technik ist, wird die Freiflächen und Tröpfchenbewässerung wie z.B. im Gemüse bzw. Obstbau überwiegend manuell auf Basis von Erfahrungswerten der Anbauer oder aufgrund fest geplanter Bewässerungsintervalle durchgeführt. Dies führt in der Regel zu hohen Bewässerungsgaben und kann weiterhin zu Nährstoffauswaschungen führen. Ziel dieses Projektes ist es daher, Daten aus den unterschiedlichsten Quellen auf einer intelligenten Service-Plattform miteinander zu verknüpfen, um dadurch über eine digitale Entscheidungsunterstützung, eine bedarfsgerechte und (teil-)automatisierte Bewässerung zu ermöglichen. Gerade die Integration lokaler Sensoren in einem multivariaten Ansatz, soll dabei auch der zunehmenden Entwicklung von teilabgedeckten Agrarflächen durch Agri-Photovoltaik-Anlagen, Folien und Netzen gerecht werden. Kern des Projekts ist dabei ein Cloud-basierter Bewässerungsplaner, der sich automatisiert an die on-Site gemessenen Klimaparameter, sowie den aktuellen phänologischen Bedingungen in Echtzeit anpasst. Der Planer wird dann mit den bestehenden Systemen der Projektpartner vernetzt, um die Ausführung der Bewässerung zu (teil)-automatisieren.

Defossilisierung von Eisengießereien durch den Einsatz elektrischer Schmelzaggregate im Kontext der Energiewende und unter Berücksichtigung standortspezifischer Faktoren

Oberverwaltungsgericht bestätigt vorläufigen Rechtsschutz gegen den Rückbau der Deponie Brüchau

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begehrt als Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz gegen die Zulassung der Ergänzung eines Abschlussbetriebsplans zum Rückbau und zur Wiedernutzbarmachung der Deponie Brüchau. Er hat sich damit auch in zweiter Instanz durchgesetzt. 1. Sachverhalt und Prozessgeschichte Die Deponie Brüchau, die sich in einem ehemaligen Tontagebau-Restloch befindet, hat eine Ausdehnung von ca. 230 m in Ost-West-Richtung und ca. 100 m in Nord-Süd-Richtung und eine Tiefe von ca. 6 m. Die Deponie diente seit 1972 der Entsorgung von bergbaulichen Abfällen in Form von Feststoffen, Schlämmen und Flüssigkeiten. Darüber hinaus war der VEB Kombinat Erdöl-Erdgas Gommern zwischen 1977 und 1990 nach DDR-Recht verpflichtet, bergbaufremde schädliche oder giftige Abfälle anzunehmen und abzulagern. Es handelte sich um feste und flüssige Abfälle der ehemaligen Giftklassen I (hochgiftige Stoffe) und II (giftige Stoffe) aus dem Bezirk Magdeburg und von 1985 bis 1990 auch aus der übrigen DDR. Die Ablagerung bergbaufremder Abfälle wurde im Jahr 1990 beendet. Fortan wurden bis zum Jahr 2012 auf der Grundlage von Betriebsplänen nur noch bergbauliche Abfälle eingelagert. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (Antragsgegner) gab der Beigeladenen, deren Rechtsvorgängerin die Deponie im Jahr 1990 übernommen hatte, im Jahr 2020 auf, einen Abschlussbetriebsplan zur vollständigen Auskofferung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau zur Zulassung vorzulegen. Mit streitgegenständlichem Bescheid vom 14. August 2025 ließ der Antragsgegner den Abschlussbetriebsplan zur Stilllegung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau mit einer Reihe von Nebenbestimmungen zu und ordnete die sofortige Vollziehung der Zulassung an. Im Anschluss an den sicheren Einschluss der Abfälle seien der Rückbau der technischen Anlagen und eine Rekultivierung vorgesehen. Hiergegen hat der Antragsteller Klage erhoben und beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Der Antragsteller hat zur Begründung vorgetragen, dass vor der Zulassung des Plans eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat sich mit Beschluss vom 8. Juni 2026 dieser Auffassung angeschlossen und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei der Deponie Brüchau um eine Abfallentsorgungseinrichtung der Kategorie A handele, die gefährliche Abfälle enthalte. Nach den einschlägigen Vorschriften des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) sei für solche Einrichtungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben. Das Verwaltungsgericht wies die Argumentation des Antragsgegners und des beigeladenen Betreibers zurück, wonach die UVP-Pflicht aufgrund von Überleitungsvorschriften nicht gelten solle. Bei der Zulassung des Abschlussbetriebsplans für die Stilllegung handele es sich um ein eigenständiges Vorhaben, das nicht von der ursprünglichen Zulassung des Deponiebetriebs aus der Zeit vor 1990 erfasst werde. Da die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung weder durchgeführt noch nachgeholt worden sei liege ein Verfahrensfehler vor, der zur voraussichtlichen Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung führe. 2. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15. September 2026 Die hiergegen vom Antragsgegner und der Beigeladenen erhobenen Beschwerden hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 15. September 2026 zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Antragsteller klage-und antragsbefugt ist. Der Antragsgegner und die Beigeladene können auch nicht damit durchdringen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht habe durchgeführt werden müssen. Zwar stellt die hier angegriffene 2. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan kein Vorhaben nach § 1 Nr. 4a UVP-V Bergbau dar. Die 2. Ergänzung des Abschlussbetriebsplans löst dennoch eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aus, weil er Maßnahmen umfasst, die zu einer wesentlichen Änderung des Vorhabens führen. Die dafür maßgebliche Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2c i.V.m. Abs. 2a BBergG setzt voraus, dass ein (Gesamt-)Vorhaben wesentlich geändert wird, das nach § 57c BBergG i.V.m. der UVP-V Bergbau der UVP-Pflicht unterliegt. Da im Rahmen der §§ 52 Abs. 2a, 57c BBergG das Gesamtvorhaben in den Blick zu nehmen ist, ist auch für die Frage, ob ein Änderungsvorhaben vorliegt, die Deponie Brüchau insgesamt in ihrer heutigen Gestalt als Ausgangspunkt zugrunde zu legen. Die 2. Ergänzung des Abschlussbetriebsplans beinhaltet entgegen der Auffassung des Antragsgegners und der Beigeladenen ein Änderungsvorhaben im Sinne des § 2 Abs. 4 Ziffer 2 UVPG, dessen Änderungsbegriff auch hier Anwendung findet. Zwar stellt allein die Stilllegung eines Bergbauvorhabens, insbesondere auch einer dem Bergrecht unterfallenden Deponie, keine Änderung der auf betriebliche Tätigkeiten gerichteten Tat bestände in § 1 Nr. 1 bis 10 UVP-V Bergbau dar, sondern den gesetzlich vorgesehenen Abschluss eines Bergbauvorhabens. Etwas anderes gilt aber dann, wenn – wie hier – das Deponat ausgekoffert, vor Ort zwischengelagert und teilweise konditioniert werden soll, die geologische Barriere umfassend ertüchtigt und technische Basisabdichtungssysteme geschaffen werden sollen sowie Oberflächenabdichtungssysteme, Drainagesysteme und eine Rekultivierungsschicht geschaffen werden sollen, um die Deponie dem Stand der Technik gemäß Anhang 1 der Deponieverordnung (DepV) für eine Deponie der Klasse III anzupassen, um darin Teilmengen des Deponats nunmehr endgültig wiedereinlagern zu können. Dies stellt eine wesentliche Änderung im Sinne des § 52 Abs. 2c BbergG dar. Auf die weiteren von den Beteiligten aufgeworfenen Fragen kommt es mithin nicht an. Angesichts ihrer Komplexität hält es der Senat auch nicht für sachgerecht, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dazu Stellung zu nehmen, zumal die in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren eingenommene Rechtsauffassung unter dem Vorbehalt einer abweichenden Beurteilung in einem Hauptsacheverfahren steht. Der Beschluss ist unanfechtbar. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2026 - 2 M 64/26 Vorinstanz: VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Juni 2026 - 3 B 107/26 MD Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: 0391 606-7077 Fax: 0391 606-7029 Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ovg.sachsen-anhalt.de

Erhöhung und Verstärkung des vorhandenen Elbedeiches zwischen Penkefitz und Wussegel

Der Dannenberger Deich- und Wasserverband hat die Planfeststellung für die Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz von Elbe-km 517,00 bis 519,70 sowie den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes „Taube Elbe“ gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,15 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksamen Hochwasserschutz wiederherzustellen. Bei der hier beantragten Teilstrecke von ca. 3,5 km zwischen der Ortschaft Penkefitz und der Hochwasserschutzwand Wussegel handelt es sich um den dritten von insgesamt fünf Plan-feststellungsabschnitten, welcher von Station 0+000 bis 3+516 verläuft. Im Zuge der Erhöhung und Verbreiterung des Deiches und der Binnenberme soll auch die Kreisstraße 36 und der sich auf der Deichkrone befindende Fahrradweg erneuert werden. Zudem entstehen in Teilbereichen ein Deichverteidigungsweg sowie die Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege. Darüber hinaus plant der Vorhabenträger den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes an der Mündung der „Tauben Elbe“ in das Elbvorland. Das vorhandene Bauwerk befindet sich mit seinen Komponenten teilweise innerhalb des Deichkörpers und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass ein Ersatzneubau mit der einhergehenden technischen Erneuerung geplant ist. Derzeit ist kein kontrollierbarer Einstau in die Taube Elbe im Zuge eines El-behochwassers möglich, da die Verschlussorgane für diese Belastungssituation nicht ausgelegt sind. Nach Inbetriebnahme des neuen Schöpfwerkes sollen die bestehenden Bauwerke endgültig außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Stadt Hitzacker (Elbe) sowie in den Gemarkungen Breese in der Marsch, Penkefitz und Wussegel aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Die Auswirkung der mittelalterlichen Klimaanomalie auf die Hypoxie in der Ostsee: Ein gekoppelter benthisch-pelagischer Modellierungsansatz

Der Klimawandel während der mittelalterlichen Klimaanomalie (MCA) und der kleinen Eiszeit (LIA) führte zur Ausdehnung bzw. Verringerung der hypoxischen Bodenbedeckung in der Ostsee. Hier schlagen wir eine Modellierungsstudie vor, um Mechanismen, durch die der Klimawandel zu den beobachteten Trends geführt hat, systematisch zu analysieren und Modellergebnisse anhand von geochemischen Sedimentkerndaten zu validieren. Das Zusammenspiel zwischen physikalischen und biogeochemischen Prozessen führt zu einer komplexen Dynamik, die den Sauerstoffgehalt in der Ostsee steuert. Die Sedimente spielen eine wichtige Rolle, indem sie sowohl als Quelle als auch als Senke für Phosphat fungieren, das den wichtigsten biolimitierenden Nährstoff bildet. Es ist jedoch kaum bekannt, wie der Klimawandel während der MCA zur Ausbreitung von Hypoxie führte. Es wurden bereits verschiedene Auslöser vorgeschlagen, um die Ausbreitung der Hypoxie während der MCA zu erklären, wie z.B. eine erhöhte Produktion von Cyanobakterien unter wärmeren Bedingungen, eine erhöhte / verringerte Stratifikation aufgrund sich ändernder Niederschlagsmuster und eine sedimentäre Freisetzung von Phosphaten. Im ersten Teil des Projekts (Arbeitspaket AP1) werden wir ein modernes Ökosystemmodell verwenden, um Szenarien zu identifizieren, die den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Hypoxie im Mittelalter erklären können. Das Modell wird durch die Implementierung eines frühen diagenetischen Moduls verbessert, das chemische Profile im Sediment vertikal auflösen kann (AP2). Für biogeochemische Reaktionen werden temperaturabhängige Ratenausdrücke implementiert. Das Sedimentmodul wird zunächst auf den aktuellen Zustand der Sedimente kalibriert (AP3). Szenarien aus AP1, die die Sauerstofftrends erfolgreich erklären können, werden anschließend in Modellläufen vom Mittelalter bis zur Gegenwart getestet (AP4). Die Simulation des Mittelalters kann durch verschiedene Sedimentproxies validiert werden, die Trends in den Redoxbedingungen des Tiefenwassers, in der Zufuhr von Metallen aus Schelfe in tiefere Becken, welche die Sequestrierung von Phosphat beeinflusst, und in der Menge an in Sedimenten erhaltenem Phosphor und organischer Substanz rekonstruieren können. Die erwarteten Ergebnisse des Projekts sind die Zuordnung der Ausbreitung von Hypoxie während der MCA zu einem Mechanismus und ein verbessertes Verständnis der Rolle der benthischen Dynamik, die die Eutrophierung als Reaktion auf den Klimawandel beeinflusst.

Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm

Der Abwasserverband Braunschweig optimiert mit einer technischen Innovation die Energiebilanz seiner Kläranlage und gewinnt wertvolle Nährstoffe aus dem Klärschlamm zurück. Das Bundesumweltministerium fördert dieses Vorhaben mit knapp 2 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm. Ziel des Vorhabens ist eine energetisch optimierte Schlammbehandlung mit erhöhter Faulgasausbeute und damit erhöhter Stromproduktion sowie die Rückgewinnung der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser für den späteren Einsatz als Düngemittel. Das Vorhaben leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Abwasserwirtschaft und ist insbesondere in Hinblick auf die Nährstoffrückgewinnung auf andere Abwasserbehandlungsanlagen übertragbar. Das jährliche Einsparpotenzial an CO2-Emissionen beträgt circa 430 Tonnen. Zudem führt das Verfahren zu einer Verbesserung der energetischen Bilanz der Kläranlage. Und so funktioniert das neue Verfahren: In einer Zentrifugenanlage wird ausgefaulter Überschussschlamm auf circa 15 Prozent Trockenrückstand entwässert und direkt einer thermischen Desintegration zugeführt, in der mittels Druckhydrolyse eine Erhöhung des abbaubaren Anteils des Schlamms erreicht wird. Damit fällt eine höhere Menge an Faulgas an, gleichzeitig sinkt die zu entsorgende Schlammmenge. Die beim Zentrifugieren anfallende hoch nährstoffreiche Flüssigkeit - das Zentrifugat - wird nacheinander den beiden Nährstoffrückgewinnungsstufen, der Magnesium-Ammonium-Phosphat-Fällung und der Ammoniak-Strippung, zugeführt. Sowohl das dabei gewonnene Magnesium-Ammonium-Phosphat als auch das Ammoniumsulfat sind von hoher Qualität und zum Einsatz als Düngemittel geeignet. Das Bundesumweltministerium fördert mit dem Umweltinnovationsprogramm erstmalige, großtechnische Anwendungen einer innovativen Technologie. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Nachbewilligung zur Dritten Phase des Projektes: Entwicklung eines zweistufigen biologischen Verfahrens zur Reinigung von Deponiesickerwasser und industriellen Abwässern mit komplexen Stoffgemischen

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der letzten Projektphase war es, mit einer Langzeit-Praxiserprobung das zweistufige biologische Verfahren zur Deponiesickerwasserreinigung als Stand der Technik zu etablieren und zu bilanzieren. Nach der Inbetriebnahme des Technikums am Deponiestandort Schöneiche ging es in der zwölfmonatigen Laufzeit des Projektes AZ 14996/04 in den Langzeitversuchen um die Validierung der Laborergebnisse im technischen Maßstab, die verfahrenstechnische Optimierung der Anlage und um eine damit verbundene mögliche Kostenreduzierung des Systems. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Nach dem ersten Technikums-Probebetrieb wurde eine Reihe von Optimierungsmaßnahmen durchgeführt: - der Umbau des Rohsickerwasserzulaufs, - die Verwendung von Soda statt Bicarbonat für die Ammoniumoxidation in Reaktor 2, - der Einsatz von Membrandosierpumpen mit integrierten Rückschlagventilen für die Zugabe von Soda und Essigsäure, - der Einbau von zusätzlichen Polyurethan-Festbetten zur Vergrößerung der Oberfläche für die Besiedlung mit Mikroorganismen, - die Einstellung des Sollwerts für Reaktor 4 auf einen pH-Wert von 6,5, - ein Update der SPS-Steuerung der Nanofiltration zur freien Programmierung der Spülzyklen, - der Einbau eines Absperrhahns vor den Nanofiltrations-Vorfilter - und die Trennung des Nanofiltrationsablaufs vom Reaktoren-Sammelablauf zur Behälterleerung. Es wurde sowohl Rohsickerwasser der MEAB-Deponie Schöneiche als auch Sickerwasserkonzentrat der Deponie Vorketzin behandelt. Fazit: Wegen der durchgeführten Optimierungsmaßnahmen ist es prinzipiell gelungen, das Schöneicher Rohsickerwasser gemäß Anhang 51 der Abwasserverordnung aufzureinigen. In Vorketzin wurde die organische Belastung über 70% und Stickstoff über 80% reduziert. Nach Rückgang der Calciumfracht sollte es zukünftig möglich sein, mit der Zweistufen-Biologie das Sickerwasserkonzentrat ausreichend zu reinigen, da organische Belastung und Stickstoffgehalt geringer als im Schöneicher Rohsickerwasser sind. Um das Verfahren als Stand der Technik, vor allem für die Behandlung von Sickerwasserkonzentraten, zu etablieren, müssten die Laborvorgaben mit den Erfahrungen des Technikumsbetriebs kombiniert und in einer weiteren Versuchsreihe unter optimierten Bedingungen verifiziert werden.

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