Das Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) stellt Anforderungen an die Genehmigung von Anlagen. Unter anderem fordert es eine Immissionsprognose zum Nachweis, dass in der Umgebung der Anlage die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die TA Luft legt als Verwaltungsvorschrift zum BImSchG fest, wie bei dieser Prognose die Umwandlung von Stickstoffmonoxid nach Stickstoffdioxid in der Atmosphäre berücksichtigt wird, bisher nach Untersuchungen aus den 1970er Jahren. Im Rahmen des Projekts wurde der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zur Berücksichtigung dieser chemischen Umwandlung ermittelt. Das Ergebnis kann in die TA Luft übernommen werden. Veröffentlicht in Texte | 162/2024.
Die OECD-Prüfrichtlinien für die Prüfung von Chemikalien sind ein spezielles Instrument zur Bewertung der möglichen Auswirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Diese international standardisierten Prüfrichtlinien für die Prüfung von Chemikalien werden von der Industrie, der Wissenschaft und den Behörden bei der Prüfung und Bewertung von Chemikalien (Industriechemikalien, Pestizide, Biozide, Arzneimittel usw.) verwendet. Als Teil des OECD-Prüfrichtlinienprogramms (TGP) werden die OECD Prüfrichtlinien von der OECD-Arbeitsgruppe der nationalen Koordinatoren*Koordinatorinnen für das OECD-Prüfrichtlinienprogramm (WNT) entwickelt und aktualisiert. Um sicherzustellen, dass die OECD-Prüfrichtlinien den Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln und den regulatorischen Anforderungen der Mitgliedsstaaten entsprechen, sollen die OECD Prüfrichtlinien kontinuierlich erweitert und aktualisiert werden. Da eine regelmäßige Überprüfung der OECD-Prüfrichtlinien nicht standardmäßig vorgesehen ist, liegt es in der Verantwortung der OECD-Mitgliedsstaaten, die zur Aktualisierung der Prüfrichtlinien notwendigen Projekte zu identifizieren, vorzuschlagen und durchzuführen. Daher liegt der Schwerpunkt häufig auf Richtlinien, an denen die Mitgliedsländer ein besonderes Interesse haben und für die ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um einen Überarbeitungsprozess einzuleiten. Prüfrichtlinien, die vielleicht nicht so häufig verwendet werden oder von geringerem Interesse sind, werden bei diesem Ansatz eher vernachlässigt, obwohl eine Überarbeitung erforderlich sein könnte. Ziel dieses Projekts war es die OECD Prüfrichtlinien zu identifizieren, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Berücksichtigt wurden dabei nur OECD-Prüfrichtlinien, die sich auf die Wirkungen von Chemikalien auf biotische Systeme, auf das Verhalten und den Verbleib von Chemikalien in der Umwelt oder auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften beziehen, wenn diese für die Umweltrisikobewertung verwendet werden. Auf der Grundlage eines detaillierten Fragebogens wurde eine umfassende Umfrage durchgeführt, um den notwendigen Revisionsbedarf zu ermitteln. Vorschläge zur Revision der Richtlinien wurden in einer zweiten Umfrage evaluiert. Beide Umfragen standen allen interessierten Kreisen aus Industrie, Wissenschaft, Auftragslaboren, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Behörden offen. Nach Abschluss der Umfragen wurden die Ergebnisse in drei thematischen Workshops diskutiert. Dabei wurden Empfehlungen für die Überarbeitung der OECD-Prüfrichtlinien erarbeitet und priorisiert, die schließlich den Mitgliedern des WNT vorgestellt wurden. Quelle: Forschungsbericht
Die Übersicht über den Stand von Wissenschaft und Technik behandelt folgende Hauptthemen: - Inhalt der Regeln und Richtlinien der IAEA zur Sicherheitskultur. - Empfehlungen der IAEA zur Aufsicht über die Sicherheitskultur. - Anwendung von Edgar Scheins Überlegungen zu Entstehung, Struktur und Wirkung der Unternehmenskultur auf die kerntechnische Sicherheitskultur. - Merkmale hochzuverlässiger Unternehmen (High Reliability Organizations, HROs) nach Weick und Sutcliffe („Managing the Unexpected“) und weitere Methoden mit Bezug zur Sicherheitskultur - Aufsicht über die kerntechnische Sicherheitskultur in verschiedenen Ländern. - Generische Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Kultur und Handeln. Die generischen Erkenntnisse dienen dazu, Verhaltensweisen und Vorkehrungen zu bestimmen, mit denen die Führungskräfte in Unternehmen empirischer Evidenz zufolge dazu beitragen, eine starke Unternehmenskultur zu fördern und die zuverlässige Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen. Diese Erkenntnisse werden auf die Sicherheitskultur kerntechnischer Anlagen übertragen und gehen in die Entwicklung eines Leitfadens ein, der die Erfassung und Beurteilung wesentlicher Merkmale der Sicherheitskultur deutscher Kernkraftwerke ermöglicht.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den gesetzlichen Auftrag und den eigenen Anspruch, auf der Grundlage der neuesten fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die Politik und die Gesellschaft in allen Fragen des Strahlenschutzes und seiner gesundheitlichen Belange zu beraten und zu informieren. Forschung sichert dem BfS das notwendige Handlungs- und Orientierungswissen sowie solide und wissenschaftsbasierte Entscheidungsgrundlagen für einen am Stand von Wissenschaft und Technik orientierten Strahlenschutz. Das vorliegende Forschungsprogramm des BfS konkretisiert den Forschungsbedarf für den Zeitraum von 2022-2026, der sich aus seinem gesetzlichen Auftrag und den daraus abgeleiteten Zielen des BfS ergibt.
Hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ) sind weltweit in zahlreichen Anwendungsbereichen im Einsatz und leisten in den Gebieten Medizin, Forschung und Industrie wichtige Beiträge. So werden beispielsweise in der Medizin HRQ zur Strahlentherapie oder zur Sterilisation von Blut und Blutprodukten eingesetzt. Im Bereich der Forschung sind HRQ u. a. bei der Untersuchung von Zellen, Kleintieren und Werkstoffen im Einsatz. In der Industrie werden HRQ insbesondere in den Bereichen zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (Gammaradiographie) und Prozessüberwachung verwendet. Trotz der Vorteile durch die Nutzung müssen allerdings auch die Risiken dieser Techniken, insbesondere durch gestohlene oder herrenlose HRQ, betrachtet werden. Dies ergibt sich direkt aus dem Rechtfertigungsgebot des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) [1]. Die Rechtfertigung von Tätigkeiten kann überprüft werden, sobald wesentliche neue Erkenntnisse über den Nutzen oder die Auswirkungen dieser Tätigkeit vorliegen; eine Überprüfung ist zudem dann sinnvoll, wenn wesentliche neue Informationen über alternative Verfahren und Techniken verfügbar sind (§ 6 Abs. 2 StrlSchG). Daher werden in dieser Studie alternative Technologien untersucht, die das Potential besitzen, bisherige Tätigkeiten mit HRQ ersetzen zu können. Doch auch bei gerechtfertigten Tätigkeiten mit HRQ ist die Untersuchung von alternativen Technologien mit geringerem radiologischen Risiko angebracht, um das Optimierungsgebot des StrlSchG zu berücksichtigen. So kann beispielsweise eine Technik, die bei gleichem Nutzen mit geringeren Aktivitätsmengen auskommt, eine sinnvolle Optimierung darstellen. Für Optimierungen im Bereich von HRQ-Tätigkeiten müssen immer die Umstände des Einzelfalls und der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt werden. Diese Studie soll daher auch im Bereich der Minimierung des radiologischen Risikos zweckmäßige Alternativtechnologien betrachten. Vergleichbare Studien gibt es bereits auch für einige andere Länder; die dort gewonnenen Erkenntnisse werden – sofern sie auch für die Anwendungen in Deutschland relevant sind – in dieser Studie mitberücksichtigt.
Das vorliegende Grundsatzpapier des Bundesamts für Strahlenschutz befasst sich mit den von Seekabeln während des Betriebs emittierten elektrischen und magnetischen Feldern sowie den nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf Meereslebewesen und auf die allgemeine Bevölkerung. Aufgrund der Bedeutung thermischer Effekte wurden diese ebenfalls betrachtet.
Der Strahlenexposition durch die Inhalation von Radon und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten in Wohnungen und an Arbeitsplätzen wird weltweit erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Dies kommt auch in den aktualisierten Empfehlungen der internationalen Organisationen (UNSCEAR, WHO, ICRP, IAEA) zum Ausdruck. Die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Europäischen Rates [ 1] vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung trifft konkrete Aussagen zur Radonexposition in Innenräumen. Es wird gefordert, dass die Mitgliedsstaaten im Rahmen des nationalen Maßnahmenplans nach Artikel 103 Maßnahmen zur Ermittlung von Wohnräumen ergreifen, in denen die Radonkonzentration (im Jahresmittel) den Referenzwert überschreitet. Diese Richtlinie wurde in dem neuen Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung) der Bundesrepublik Deutschland vom 3. Juli 2017 umgesetzt. Nach § 124 des Gesetzes beträgt der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen 300 Becquerel je Kubikmeter. Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Bericht über die Entwicklung der Schutzmaßnahmen für die Allgemeinbevölkerung gegenüber Radonexpositionen, über deren Wirksamkeit und Kosten auf Bundes- und Länderebene vor. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, wie die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen zu erfolgen hat. Nach § 126 ist der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen ebenfalls auf 300 Becquerel je Kubikmeter festgelegt worden. Es ist international weitgehend akzeptiert, dass entsprechende vorsorgende Maßnahmen zur Beherrschung und Kontrolle der Radonsituation in neu errichteten Gebäuden effektiv sind und gegenüber Sanierungsmaßnahmen zur nachträglichen Verringerung der Radonkonzentration auch mit geringeren Kosten verbunden sein können. Somit ist die Kontrolle der Wirksamkeit von Radonschutzmaßnahmen in neu errichteten Gebäuden ein Schwerpunkt zukünftiger Aktivitäten zur Verbesserung der Radonsituation in Wohnungen und an Arbeitsplätzen in Deutschland. In der Leistungsbeschreibung des BfS vom 26.1.2016 für das Vorhaben "Qualifizierung der Luftdichtheitsmessung an Gebäuden zur Prüfung der Radondichtheit neu errichteter Gebäude" wurde formuliert, dass die derzeit gebräuchliche Methode zur Bestimmung des Jahresmittelwertes der Radonkonzentration in Innenräumen mit integrierenden Messeinrichtungen über die Dauer von einem Jahr für eine Prüfung der Radondichtheit eines Gebäudes gegen den Baugrund ungeeignet ist. Als Ziel eines Forschungsvorhabens wurde deshalb die Entwicklung einer praxistauglichen Methode zur Prüfung der Radondichtheit neu errichteter Gebäude und die Ableitung von Prüfwerten, die die Einhaltung des Referenzwertes für die Radonkonzentration in Innenräumen gewährleisten, benannt. Es wurde darauf verwiesen, dass als Grundlage für die Entwicklung des Prüfverfahrens der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Messverfahren und Berechnungsmethoden zu recherchieren ist, mit denen für die Radonkonzentration in Gebäuden relevante Parameter ermittelt werden, die für die Aufgabenstellung von Bedeutung sein können. Dabei sind die in existierenden einschlägigen Normen festgelegten, radonrelevanten Parameter und Berechnungsverfahren zu berücksichtigen. Die Erstellung einer Unsicherheitsanalyse und der Vergleich der Ergebnisse mit den Unsicherheiten einer Langzeitmessung sollten Bestandteil der Leistungserbringung sein. Im Ergebnis der Untersuchungen ist ein konkreter Vorschlag für eine Prüfmethode zu formulieren, der ggf. als Grundlage für eine Standardisierung geeignet ist. Es wurde auch darauf in hingewiesen, dass die Referenzwerte Jahresmittelwerte der Aktivitätskonzentration von Radon-222 sind, oberhalb derer die resultierenden Expositionen als unangemessen zu betrachten sind. In der Praxis bedeutet dies, dass neue Gebäude so zu errichten sind, dass der Referenzwert oder ein anderer mit dem Bauherrn vertraglich vereinbarter Jahresmittelwert der Radonkonzentration nicht überschritten werden sollte. Die Einhaltung vertraglich gebundener oder behördlich geforderter bzw. nach dem Stand der Technik geschuldeter Eigenschaften neu errichteter Gebäude ist in der Regel bei Abnahme des Bauwerkes nachzuweisen. Die weit verbreitete, einfache und robuste Methode zur Bestimmung des Jahresmittelwertes der Radonkonzentration mit integrierenden Messeinrichtungen über die Dauer von einem Jahr, die in einem bereits genutzten Gebäude häufig angewendet wird, ist dafür ungeeignet. In der Leistungsbeschreibung wurde auf ein in der Literatur beschriebenes, komplexes Verfahren, den Jahresmittelwert der Radonkonzentration mit Hilfe modifizierter (vor der Bauabnahme ohnehin durchzuführender) Gebäudedichtheits-Messungen mit Unterdruck zu bestimmen, hingewiesen. Diesbezüglich ist zu ermitteln, mit Hilfe welcher zusätzlich zu berücksichtigender Parameter oder festzulegender Prüfwerte eine möglichst einfache, robuste Methode zur Prüfung auf ausreichende Radondichtheit entwickelt werden kann. Darüber hinaus sind alternative Methoden (auch ohne Luftdichtheitsmessung an Gebäuden) zu betrachten, die eine Prüfung der Radondichtheit erdberührender Bauteile von neu errichteten Gebäuden vor der Bauabnahme ermöglichen. Im Kapitel 2 werden die Ergebnisse der Literaturrecherche sowie weitere Prämissen zur Konkretisierung des Forschungsumfangs zusammengefasst. Im Kapitel 3 werden die erforderlichen Elemente zur Beschreibung der zeitlichen Radonkonzentrationsentwicklung, die für die Fortführung und Interpretation der Ergebnisse von Bedeutung sind, kurz dargestellt und anhand von Modellrechnungen untersetzt. Untersuchungsergebnisse von Prüfungen der Radondichtheit von 6 Häusern sowie zur Bestimmung des Radonquellterms werden in den Kapiteln 4 bis 9 vorgestellt. Die Häuser sind nach entsprechenden Voruntersuchungen so ausgewählt worden, dass möglichst viele Facetten einer Radondichtheitsprüfung erfasst werden und die Grenzen und Vorteile der anzuwendenden Methoden ausgelotet werden können. Entsprechend dem Auftrag ist für die Radondichtheitsprüfung die Unterdruckmethode als Vorzugsmethode zu testen, da auf der einen Seite die Veröffentlichungen zu bisherigen Forschungsarbeiten erfolgversprechend sind und auf der anderen Seite man sich eine deutliche Zeitersparnis, verbunden mit einer relativ Unabhängigkeit von äußeren Bedingungen verspricht. Vorschläge für eine Vorgehensweise zur Radondichtheitsuntersuchung von Häusern im Rahmen der Bauabnahme werden im Kapitel 10 unterbreitet und einzeln bewertet. In Kapitel 11 werden Ergebnisse von Langzeitmessungen der Radonkonzentration mit Hilfe von Kernspurdetektoren den Kurzzeitmessungen gegenübergestellt. Eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse enthält das Kapitel 12.
Der vorliegende Bericht präsentiert den Leitfaden, den die GRS entwickelt hat, um eine bundesweit einheitliche Erfassung und Beurteilung wesentlicher Aspekte der Sicherheitskultur deutscher Kernkraftwerke in den Phasen des Restbetriebs, des Nachbetriebs und des Rückbaus zu unterstützen. Gegenstand des Leitfadens ist die Führung im Betreiberunternehmen, soweit sie in Aktionen und Vorkehrungen zur Förderung einer starken Sicherheitskultur im Betreiberunternehmen besteht. Der vorliegende Bericht enthält alle Informationen, die man für eine sachgerechte, praktische Anwendung des Leitfadens benötigt: a) eine Zusammenfassung der Anforderungen des deutschen kerntechnischen Regelwerks an die Sicherheitskultur, b) ein Überblick über die fachlichen Grundlagen des Leitfadens, c) der Leitfaden selbst, sowie d) eine Beschreibung des Prozesses, mit dem eine die Nutzung des Leitfadens implementieren kann. Zur weiteren Vertiefung steht ein Bericht zur Verfügung der den Stand von Wissenschaft und Technik zu Begriff, Erfassung und Beurteilung der Sicherheitskultur präsentiert (/GRS 14/). Der Leitfaden unterstützt zwei Vorgehensweisen der Aufsicht. Die erste besteht in der Erfassung und Beurteilung sicherheitskulturbezogener Führung im Zuge aller Aufsichtstätigkeiten, (insbesondere bei Besuchen auf den Anlagen), aus denen sich Einsichten über diese Aspekte der Führung ergeben können, auch wenn die Gewinnung dieser Informationen nicht primäres Ziel dieser Aufsichtstätigkeiten ist („Vorgehen en passant“). Der zweite Teil des Leitfadens ermöglicht die Erfassung und Beurteilung sicherheitskulturbezogener Führung im Rahmen von Untersuchungen, die speziell dieser Führung gewidmet sind und auf eine detailliertere und systematischere Erfassung und Beurteilung abzielen als das Vorgehen en passant. Vorgehensweisen dieser beiden Arten sind international gebräuchlich, und sowohl miteinander als auch mit anderen Methoden für die Erfassung und Beurteilung der Sicherheitskultur kombinierbar. Das Vorgehen en passant ist nicht nur ein Mittel für das Sammeln vielfältiger Information. Es wird integraler Teil der Aufsicht über die Sicherheitskultur, wenn Sammeln und weitere Bearbeitung der Informationen umfassend, fortlaufend und in zeitlich dichter Folge stattfinden und dazu führen, Betreiber zur zeitnahen weiteren, im besten Fall auch proaktiven Förderung der Sicherheitskultur anzuhalten, ohne die volle Verantwortung des Betreibers für die Sicherheitskultur und ihre Förderung zu schmälern. Der Leitfaden ist als Empfehlung an n zu betrachten. Entscheidungen über eine Umsetzung fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden.
Durch den vorliegenden ersten Schritt des Gesundheitsmonitorings Asse (GM Asse) liegt erstmals eine umfassende, aussagefähige Dokumentation der Strahlenbelastung der im Zeitraum 1967 bis 2008 bei der Schachtanlage Asse II beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor. Die auf Basis der vorhandenen Mess- und Beschäftigungsdaten des früheren Betreibers HMGU durch das BfS abgeschätzte Strahlenbelastung ist zu gering, als dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik dadurch nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden könnten. Seit dem Beginn der Einlagerungen radioaktiver Abfälle in die Schachtanlage Asse II 1967 sind die jeweils zu erfüllenden rechtlichen Anforderungen an die Strahlenschutzüberwachung der Beschäftigten anspruchsvoller geworden. Es kann nicht von einer vollständigen Erfassung aller strahlenschutzrelevanten Daten über den gesamten Zeitraum ausgegangen werden, insbesondere im Hinblick auf eine vollständige Dokumentation aller strahlenschutzrelevanten Arbeitssituationen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen zu nicht dokumentierten, höheren Strahlenbelastungen gekommen ist. Für die Beschäftigten insgesamt ist die vorhandene Datenbasis aussagefähig und wissenschaftlich belastbar.
Das Erfordernis der messtechnischen Überwachung der Strahlenexposition von Personen leitet sich aus einem pyramidenförmigen Normen- und Gesetzeswerk ab. Für die Ortsdosimetrie gelten die operativen Messgrößen 𝐻∗(10), 𝐻∗(3) und 𝐻′(0,07). Auch wenn Diskussionen in und zwischen ICRU und ICRP vermuten lassen, dass es hier wesentliche Änderungen geben könnte, bezieht sich vorliegender Bericht ausschließlich auf die Messung Umgebungs-Äquivalentdosis 𝐻∗(10) und der Richtungs-Äquivalentdosis 𝐻′(0,07) bzw. auf die entsprechenden Dosisleistungen 𝐻̇∗(10) und 𝐻̇′(0,07). Die konkreten Regelungen zu den messtechnischen Anforderungen in Deutschland liefert das Mess- und Eichgesetz MessEG. Es regelt die Eignung eines Messsystems für die Bestimmung definierter physikalischer Größen. Als konkretisierende Verordnung hierzu wurde die Mess- und Eichverordnung MessEV erlassen. Über sie und die durch den Regelermittlungsausschuss bestimmten, technischen Veröffentlichungen, die den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik repräsentieren, leiten sich die verbindlichen Anforderungen ab. Für den Bereich der Ortsdosimetrie mit den Messgrößen der Umgebungs-Äquivalentdosisleistung 𝐻̇∗(10) und der Richtungs-Äquivalentdosisleistung 𝐻̇′(0,07) ist das die Veröffentlichung PTB-A 23.3 der Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB). Auch wenn im vorliegenden Projekt die Konformitätsbewertung (Bauartzulassung) auf Grund des gegenwärtigen Entwicklungsstandes (Zeitgründe) und der fehlenden Projektmittel nicht vorgesehen war, sollten die Ergebnisse immer im Kontext dazu gewertet werden. Im Anhang A zu diesem Abschlussbericht sind die für das vorliegende Vorhaben besonders relevanten Sachverhalte/Forderungen zusammengefasst und vorgestellt. Zwecks weiter-führende Literatur zur Dosimetrie ionisierender Strahlung soll hier auf verwiesen werden. Folgende Aufgaben • Zusammenstellung der gesetzlichen Vorgaben zur Messung von 𝐻∗(10) und 𝐻′(0,07) • Auswahl des Dosimetrieverfahrens (bereits im Antrag skizziert) • Auswahl und Charakterisierung des Detektormaterials • Realisierung des Lichtnachweises und der elektronischen Signalverarbeitung • Endgültige Konstruktion eines Dosimeters • Strahlungsphysikalische Charakterisierung des Prototyps waren im Projekt zu lösen. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Gesamtvorhaben.
Origin | Count |
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Bund | 538 |
Land | 13 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 275 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 180 |
unbekannt | 94 |
License | Count |
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geschlossen | 255 |
offen | 296 |
Language | Count |
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Deutsch | 515 |
Englisch | 33 |
unbekannt | 19 |
Resource type | Count |
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Dokument | 57 |
Keine | 380 |
Multimedia | 5 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 116 |
Topic | Count |
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Boden | 257 |
Lebewesen & Lebensräume | 265 |
Luft | 171 |
Mensch & Umwelt | 551 |
Wasser | 165 |
Weitere | 459 |