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Hochwasser und Überschwemmungen 2026

Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.

Starkregengefahrenkarte Hamburg

Die Starkregengefahrenkarte ist eine wasserwirtschaftliche Planungshilfe. Sie dient der Auffindung von Bereichen in Hamburg, die durch Starkregen besonders gefährdet sind. Die Karte basiert auf Ergebnissen einer Modellberechnung unter Einbeziehung von Regenbelastungen, der Kapazitäten der Kanalnetze (Siele) und des Oberflächenabflusses. Dargestellt sind die maximalen Wasserstände sowie Fließgeschwindigkeiten in Folge von 3 verschiedenen Starkregenszenarien (intensiver Starkregen, außergewöhnlicher Starkregen und extremer Starkregen). Wassertiefen unter 5 cm werden in der Karte nicht dargestellt. Weitere Informationen zur Karte stehen unter https://www.hamburg.de/go/starkregengefahrenkarte bereit. Der Fokus der Starkregengefahrenkarte liegt dabei auf der Analyse der Auswirkungen durch Starkregen in Siedlungsgebieten, welche aufgrund des Zusammenspiels der Oberflächenstrukturen und des Entwässerungssystems überflutet werden. Überschwemmungen durch ausufernde Gewässer werden in der Starkregengefahrenkarte nur näherungsweise dargestellt.  Die Betroffenheit durch Binnenhochwasser an einigen Hamburger Gewässern hingegen wird detailliert in den Hochwassergefahrenkarten (https://www.hamburg.de/go/gefahren-risiko-karten) und in den ausgewiesenen Hamburger Überschwemmungsgebieten dargestellt: www.hamburg.de/go/ueberschwemmungsgebiete. Für weitere Informationen pro Grundstück gelangen Sie hier direkt zum Wegweiser Überflutungsvorsorge: https://geoportal-hamburg.de/ueberflutungsvorsorge/ . Trotz aller Sorgfalt sind Fehler im Bearbeitungsvorgang nicht auszuschließen. Deshalb kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Starkregengefahrenkarte keine Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Eine Haftung entfällt auch für Folgen und mögliche Schäden, die aus der Anwendung oder Bearbeitung der Karte oder der von ihnen abgeleiteten oder erzeugten Zwischen- und Folgeprodukte entstehen können.

Karten zeigen Gefahren durch Starkregen

Starkregenhinweiskarte Starkregengefahrenkarte Unterschied zwischen Starkregenhinweiskarte und Starkregengefahrenkarte Nutzen und Grenzen Für Berlin gibt es eine Starkregenhinweiskarte und eine Starkregengefahrenkarte , um die Gefahren und Risiken starkregenbedingten Überflutungen zu identifizieren. Diese Karten dienen als Grundlage für die Planung von Schutzmaßnahmen für Menschen, Gebäude und Infrastruktur. Für Berlin liegt eine flächendeckende Starkregenhinweiskarte vor. Sie bietet eine erste Orientierungshilfe zur Gefahrenabschätzung basierend auf einer Kombination aus zu erwartenden Wasserständen und Fließgeschwindigkeiten für zwei unterschiedliche Regenszenarien, einer topographischen Senkenanalyse und bereits aufgetretenen Schäden anhand dokumentierter Feuerwehreinsätze. Im Umweltatlas ist eine umfassende Beschreibung der Karte zu finden und sie ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Die zu erwartenden Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten für ein außergewöhnliches und ein extremes Ereignis wurden durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) mit Unterstützung der Länder für Berlin-Brandenburg erarbeitet (siehe Hinweiskarte Starkregengefahren des BKGs ). Mittels Starkregenhinweiskarte kann eine Ersteinschätzung von potenziell durch Starkregen gefährdete Gebiete erfolgen, um somit den Schutz von Gebäuden, Infrastrukturen und neuen Bauvorhaben zu verbessern. In den Bereichen, wo Starkregengefahrenkarten vorliegen, sollten diese für die Bewertung hinsichtlich der Gefahren aus Überflutungen durch Starkregen verwendet werden, da aufgrund der Vereinfachungen im Modell die Aussagekraft der Starkregenhinweiskarte geringer ist als in der Starkregengefahrenkarte (siehe unten). Ein Abgleich der Ergebnisse mit der Situation vor Ort ist erforderlich. Die Starkregengefahrenkarte zeigt – ergänzend zu den Hinweiskarten – für drei unterschiedlich intensive Szenarien die jeweils räumliche Ausdehnung der Überflutungen, die Überflutungstiefen und die prognostizierten Fließgeschwindigkeiten der Wassermassen nach Starkregen. Die Gefahrenkarte, begonnen 2021, liegt aktuell lediglich für ausgewählte Gebiete vor. Eine detaillierte Beschreibung dazu findet sich im Umweltatlas . Die Starkregengefahrenkarte ist zudem im Geoportal Berlin verfügbar. Sie wird von der Senatsverwaltung und den Berliner Wasserbetrieben in den kommenden Jahren sukzessive erweitert. Wesentlicher Bestandteil der Starkregenhinweiskarte ist die durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie erstellte Hinweiskarte Starkregengefahren für die norddeutschen Bundesländer. Diese umfasst eine 2D-Niederschlags-Abfluss-Analyse der Oberfläche ohne Berücksichtigung des Kanalnetzes und der Infiltration in den Boden . Zudem konnten Geländedetails, etwa auch Durchlässe unter Straßen etc., nicht immer vollständig berücksichtigt werden. Parallel ist die Erstellung von Starkregengefahrenkarten mit integrierter 1D/2D Modellierung des Kanalnetzes, der Infiltration und des oberflächlichen Niederschlags- und Abflussgeschehens mit feiner räumlicher Auflösung und sehr hoher Qualität sukzessive im Aufbau. Somit können auch zusätzlich zu den Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten die Überstauvolumina aus der Kanalisation berechnet werden. Aufgrund datenbezogener und rechentechnischer Anforderungen kann die Erstellung der Starkregengefahrenkarten nur schrittweise für einzelne Teilgebiete in den kommenden Jahren erfolgen. Die derzeit vorliegende Starkregenhinweiskarte weist daher eine geringere Aussagekraft und Belastbarkeit im Vergleich zu den umfassenden Starkregengefahrenkarten auf. Dennoch bildet sie eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Starkregengefahren. Sowohl die Starkregenhinweiskarte als auch die Starkregengefahrenkarte sind wichtige Bausteine einer Risikovorsorge und Grundlage für eine optimierte Vorsorgeplanung. Sie helfen dabei, Gefahren durch Starkregen zu identifizieren und gezielte Maßnahmen einzuleiten. Beide Karten enthalten keine Informationen über die aktuellen Nutzungen von Grundstücken und Gebäuden. Daher können daraus auch keine präzisen Aussagen abgeleitet werden, ob ein Starkregenereignis tatsächlich Schäden verursachen wird. Auch lassen sich keine direkten Schlüsse auf Risiken für die Gesundheit von Menschen, für privates Eigentum, für öffentliches Kulturerbe oder die Umwelt ziehen, da z.B. die Schutzmaßnahmen nicht bekannt sind. Alle Informationen sind mit hoher Sorgfalt zusammengetragen, werden aber ohne eine Gewähr für ihre Richtigkeit bereitgestellt. Daher kann auch keinerlei Haftung für mögliche Konsequenzen oder Schäden übernommen werden, die durch die Nutzung der Karten entstehen könnten.

Starkregenrisikomanagement (SRRM) - Risikobereiche Kreis Viersen

"Die Ermittlung der Risikobereiche erfolgte durch visuelle Auswertung der Starkregengefahrenkarte. Maßgebend waren solche Bereiche, in denen großflächig höhere Einstautiefen und / oder hohe Fließgeschwindigkeiten auftreten können und in denen sich Gebäude befinden. Zusätzlich wurde zur Herleitung dieser Bereiche noch geprüft, woher die Gefährdung kommt, aus dem Außenbereich oder ausschließlich aus der Ortsentwässerung. Dies spielt bei den möglichen Schutzmaßnahmen eine Rolle. Innerhalb der Ortslagen ist die Auswahl an Schutzmaßnahmen begrenzt und schwierig umzusetzen. Basierend auf diesen Vorgaben wurden die Risikobereiche ermittelt. Zusätzlich zu den Risikobereichen wurden Handlungsbereiche für Maßnahmen erstellet, die dem Einzugsgebiet der Risikobereiche entsprechen. Diese sind zusammen mit Vorschlägen für potentielle technische Schutzmaßnahmen in Maßnahmensteckbriefen dargestellt. Handlungsbereiche und Maßnahmensteckbriefe sind nicht in GMSC vorhanden. "

Starkregengefahrenkarten Erkrath

In den Starkregengefahrenkarten werden die maximalen Wasserstände und Fließrichtungen bei verschiedenen Niederschlagsereignissen im Stadtgebiet Erkrath dargestellt (Simulation). Die Simulation wurde für einen außergewöhnlichen Starkregen SRI 7 (T = 100 a) und einen extremen Starkregen SRI 11 (hn = 90 mm) (SRI = Starkregenindex) durchgeführt.

Starkregen_Ottweiler - Starkregengefahrenkarte der Stadt Ottweiler

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Starkregengefahrenkarte der Stadt Ottweiler dar.:Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Starkregengefahrenkarte der Stadt Ottweiler dar.

Starkregen_Ottweiler - Wassertiefe (m) Niederschlagsszenario hN=50mm, verschlämmt

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Starkregengefahrenkarte der Stadt Ottweiler dar.:Wassertiefe für Niederschlagszenario hN 50 mm, verschlämmt für die Stadt Ottweiler

Starkregen_Ottweiler - Wassertiefe (m) Niederschlagsszenario hN=90mm, verschlämmt

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Starkregengefahrenkarte der Stadt Ottweiler dar.:Wassertiefe für Niederschlagszenario hN 90 mm, verschlämmt für die Stadt Ottweiler

Starkregen_Ottweiler - Fließrichtung Niederschlagsszenario hN=50mm, verschlämmt

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Starkregengefahrenkarte der Stadt Ottweiler dar.:Dieser Datensatz stellt die Fließrichtungen und - geschwindigkeit bei einem Niederschlagszenario hN 50 mm, verschlämmt für die Stadt Ottweiler dar.

Starkregen_Ottweiler - Fließrichtung Niederschlagsszenario hN=90mm, verschlämmt

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Starkregengefahrenkarte der Stadt Ottweiler dar.:Dieser Datensatz stellt die Fließrichtungen und - geschwindigkeit bei einem Niederschlagszenario hN 90 mm, verschlämmt für die Stadt Ottweiler dar.

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