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Mit „Spannung” erwartet: Das BattG-Melderegister geht online

Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen,  stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.

Batterien

Die Batterieindustrie und der Handel verpflichten sich, Knopfzellen, Haushalts- und Starterbatterien zurückzunehmen und für die Verwertung zu sorgen. Zudem wird eine schrittweise Verminderung des Quecksilbergehaltes in Alkali-Mangan-Batterien vereinbart, die wesentlich zur Quecksilberbelastung des Hausmülls beitragen.

BfS-Broschüre: „Asse II Maßnahmen und Perspektiven“ (PDF, nicht barrierefrei)

Asse II Maßnahmen und Perspektiven 1. Juni 2012: Journalisten verfolgen live über eine Videoleinwand den Start der Bohrarbeiten im Arbeitsbereich vor der Einlagerungskammer 7 Die Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel wurde zu Beginn des letzten Jahrhunderts zur Kali- und Steinsalzgewinnung angelegt. Von 1967 bis 1978 lagerte der Bund knapp 126.000 Abfallbehälter mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Bergwerk ein. Heute gibt es Probleme mit der Stabilität des Bergwerks. Täglich dringen rund 12 Kubik- meter salzgesättigtes Grundwasser in das Bergwerk ein. Anfang Januar 2009 wurde dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Verantwortung für die Schachtanlage Asse II übertagen. Das BfS hat den Auftrag, das Bergwerk nach Atomrecht zu betreiben und unverzüglich stillzulegen. Im Januar 2010 stellte das BfS das Ergebnis des Optionenvergleichs zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II vor: Die Rückholung aller radioaktiven Abfälle ist nach derzeitigem Kenntnisstand die einzige Stilllegungsoption, für die der atomrechtlich notwendige Nachweis der Langzeitsicherheit erbracht werden kann. Mit der Lex Asse vom April 2013 hat der Bundestag diese Entscheidung nochmals unterstrichen. Die Stilllegung der Schachtanlage Asse II soll nach der Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen, sofern dies radiologisch verantwort- bar und bergsicherheitlich machbar ist. Außerdem wurden Regelungen getroffen, die die Rückholung beschleunigen sollen. Im Rahmen der Probephase wird untersucht, wie die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden können. Um gesicherte Kenntnisse und aussagekräftige Daten zu gewinnen, werden zwei Einlagerungskammern in 750 Metern Tiefe untersucht und erste Abfallbehälter geborgen. So können die technischen Voraussetzungen für die Rückholung und die zu erwartende Strahlenbelastung für die Beschäftigten und die Bevölkerung besser abgeschätzt werden. Die Ergebnisse der Probephase sind wichtig, um die Rückholung zu planen. Ein Bergungsschacht muss gebaut, der bestehende Schacht modernisiert, eine Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager errichtet und die notwendige Infrastruktur über und unter Tage hergestellt werden. Parallel dazu werden alle Maßnahmen fortgesetzt, die die Stabilität des Bergwerks verbessern und die Wahrschein- lichkeit eines unbeherrschbaren Wasserzutritts verringern. Gleichzeitig müssen Vorkehrungen für den Notfall getroffen werden, falls es dennoch zu einem erhöhten Wasserzutritt kommen sollte, der nicht mehr beherrschbar ist, mit dem Ziel, die radiologischen Konsequenzen eines solchen Ereignisses zu minimieren. | Verantwortung für Mensch und Umwelt | Heutiger Stand Bohrarbeiten im Rahmen der Probephase im Arbeitsbereich vor der Einlagerungskammer 7 Im Januar 2009 wurde dem BfS die Verantwortung für die Schachtanlage Asse II übertragen, um die Anlage unter der Aufsicht des Bundesumweltministeriums nach Atomrecht zu betreiben und sicher ­stillzulegen. Von Anfang an bestand akuter Handlungsbedarf für Maß­ nahmen zur Bewältigung der dringendsten Probleme beim Betrieb des Bergwerks, dessen Stabilität durch eindringendes salzgesättigtes Grundwasser (Zutrittswässer) und den Druck der angrenzenden Gesteinsschichten gefährdet ist. Notwen­ dige Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt, notwendige Genehmigungen nach Atomrecht eingeholt und der betriebliche Strahlenschutz sowie die Umge­bungsüberwachung nach atomrechtlichen Maßstäben intensiviert. Die technischen Maßnahmen zur Stabilisierung der Schacht­ anlage Asse II sind die unverzichtbare Voraussetzung für eine Rückholung der Abfälle und eine geordnete Stilllegung. Am 1. Juni 2012 begann vor Einlagerungskammer 7 in 750 Metern Tiefe die erste Erkundungsbohrung im Rahmen der Probephase. Seit dem 5. Juni 2013 wird 500 Meter östlich des bestehenden Schachts 2 der Standort für einen neuen Ber­ gungsschacht erkundet, über den die Abfälle zurückgeholt werden ­sollen. Sicherheit durch Stabilisierung • 11 1 Wassermanagement In Speicherbecken auf der 490-Meter-Sohle wird ein Großteil der Zutrittswässer zwischengelagert und nach radiologischer Untersuchung und Freigabe nach über Tage gepumpt. Das Wasser stammt aus der Hauptauffangstelle vor der ehemaligen Salzabbaukammer 3 auf der 658-Meter-Sohle, auf der täglich etwa 11 Kubikmeter salzhaltige Zutrittswässer aufgefangen wer- den. Auch auf der 725- und 750-Meter-Sohle, im Umfeld der Einlagerungskammern, wird etwas Wasser aufgefangen. Es wird vor Ort zwischengelagert oder zur Betonherstellung un- ter Tage eingesetzt. Zutrittswässer, die mit radioaktiven Abfäl- len in Kontakt gestanden haben und auf der 750-Meter-Sohle aufgefangen werden, müssen als radioaktiver Abfall behan- delt und verwertet oder entsorgt werden. 6 7 8 22 • 2 Firstspaltverfüllung Die ehemaligen Salzabbaukammern an der Südflanke wurden bis zum Jahre 2004 mit lockerem Salzpulver verfüllt. Dieses ist im Laufe der Jahre zusammengesackt. Es haben sich Rest- hohlräume, sogenannte Firstspalte, unterhalb der Decken der Salzabbaukammern gebildet. Diese Hohlräume werden seit Dezember 2009 verfüllt, um das Bergwerk zu stabilisieren. Der dafür notwendige Spezial- beton wird vor Ort in einer mobilen Baustoff­anlage gemischt und zu den Firstspalten gepumpt. Auf diese Weise sollen die Resthohlräume in rund 80 ehemaligen Salzabbaukammern verfüllt werden. Damit wird die Verformung des Gruben­ gebäudes reduziert und auch die Wahrscheinlichkeit eines unbeherrschbaren Wasser­zutritts geringer. 33 10 10 55 99 • 3 Verfüllung der Blindschächte Blindschächte verbinden die Ebenen unter Tage und reichen nicht bis zur Erdoberfläche. Die Schachtanlage Asse verfügt über drei Blindschächte. Zutrittswässer könnten über diese vertikalen Verbindungen einen ­direkten Weg zu den Einlagerungsberei- chen finden. Daher werden die Blindschächte verschlossen. 1/2/6/7 11 11 44 • 4 Verfüllung des Tiefenaufschlusses Der Tiefenaufschluss umfasst die Grubenbereiche unterhalb von 800 Metern. Ein Teil dieser Hohlräume wurde bereits vom früheren Betreiber mit Salzpulver und Magnesiumchlorid­ lösung verfüllt. Die Verfüllung noch offener Hohlräume im Tiefenaufschluss wird derzeit mit Spezialbeton fortgesetzt. •• 5 Zusätzliche Wasserspeicher Um weitere Speicherkapazitäten für die Zutrittswässer zu schaffen, die nicht sofort abtransportiert werden können, werden unter anderem auf der 658-Meter-Sohle Faltcontainer bereitgestellt. Weitere Speichermöglichkeiten wurden auf der 800-Meter-Sohle geschaffen. • 6 Notfalllager Tritt der Notfall eines erhöhten Wasserzutritts ein, muss die erforderliche technische Ausrüstung zum Abpumpen von ­Zutrittswässern unverzüglich zur Verfügung stehen. Daher wurden ein überirdisches und ein unterirdisches Notfalllager eingerichtet. Hier stehen die Ressourcen bereit, um größere Mengen an Zutrittswässern, soweit möglich, auffangen und abpumpen zu können. 3/8 5 / 11 • 7 Räumung von Stoffen, die Gas bilden könnten Als eine Vorsorgemaßnahme für den Fall eines unbeherrsch­ baren Wassereinbruchs müssen Schadstoffe wie Altöl oder Fahrzeugbatterien nach über Tage gebracht werden. Auch ­Materialien wie Holz oder Metall sollten möglichst vor Eintritt eines Notfalls aus der Grube entfernt werden, da bei deren Zersetzung Gase gebildet werden, die einen Transport von ­radioaktiven Stoffen begünstigen können. • 8 Stabilisierung und Abdichtung im Umfeld der Einlagerungskammer auf der 511-Meter-Sohle* Die Hohlräume im Nahbereich um die Kammer mit mittel­ radioaktiven Abfällen in einer Tiefe von 511 Metern sollen mit Spezialbeton verfüllt werden. Mit dieser Maßnahme wird das Grubengebäude stabilisiert und die ­Lösungs- und Transport- möglichkeiten für radioaktive Stoffe werden minimiert. Somit wird auch eine weitere Voraussetzung für eine sichere Rück- holung geschaffen. 4 / 9 / 10 • • 9 Verfüllung der Erkundungsstrecke 3 auf der 750-Meter-Sohle Südlich der ehemaligen Salzabbaukammer 3 auf der 750-Meter- Sohle befindet sich eine Erkundungsstrecke, die bis ins an- grenzende Deckgebirge reicht. Um den Zutritt von Lösungen ins Bergwerk aus dieser Richtung zu verhindern bzw. zu reduzieren, ist die Strecke im Januar 2013 mit Spezialbeton abgedichtet worden. * Die Einlagerungskammer auf der 511-Meter-Sohle enthält ausschließlich mittelradioaktive Abfälle. ** Die Einlagerungskammern auf der 725- und 750-Meter-Sohle enthalten schwach- und auch mittelradioaktive Abfälle. 10 Drainagebohrung zum Sammeln von Zutrittswässern In 725 Metern Tiefe, direkt oberhalb der meisten Einlage­rungs­ kammern, werden Drainagebohrungen erstellt. Über diese Bohrungen soll versucht werden, eindringendes Wasser auf­ zufangen, bevor es zu den Einlagerungsbereichen vordringt. Über neu zu verlegende Rohr­leitungen wird es dann intern transportiert und nach entsprechender Freigabe zur Herstel- lung von Spezial­beton verarbeitet. 11 Abdichtung, Verfüllung, Stabilisierung der 725- und 750-Meter-Sohle** Zur Stabilisierung des Bergwerks und zum Schutz der Einlage- rungskammern werden Strecken und Resthohlräume auf der725- und 750-Meter-Sohle mit Spezial­beton verfüllt. Außerdem werden in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskammern Abdichtbauwerke errichtet. Sie sollen im Notfall den Kontakt des Wassers mit den radioaktiven Abfällen und deren Ausbrei- tung minimieren. Trotz dieser Maßnahmen können die Abfälle weiterhin zurückgeholt werden. Hierzu soll ein neuer Schacht Asse 5 in 700 Metern Tiefe an das Grubengebäude angeschlos- sen werden. zur Stabilisierung des Grubengebäudes • Maßnahmen und zum Schutz der EinlagerungskammernMaßnahmen für eine schnelle • Vorbereitende Reaktionsfähigkeit beim Eintritt des Notfalls •

Altauto, Altautoverwertung

Altauto fachgerecht entsorgen oder verkaufen Was Sie beim Verkauf Ihres Altautos beachten sollten Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge. Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen. Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Gewusst wie Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben? Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb. In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehört der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc.. Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge ( GESA) , in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft. Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs vorzulegen haben. Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden: Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen . Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Was Sie noch tun können: Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu Carsharing und zum Autokauf . Hintergrund Umweltsituation Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen: Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem Lithium-Ionen-Akkus enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig. Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes ⁠ Gemisch ⁠ aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet beziehungsweise im Deponiebau oder Bergversatz eingesetzt. Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“ veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel ⁠ CO2 ⁠-Emmissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten. Gesetzeslage Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung. Für die Entsorgung anderer Kraftfahrzeuge wie Busse, Lkws und Motorräder gibt es keine spezielle Vorschrift. Sie richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat entsprechend auch nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Unbekannter Fahrzeugverbleib Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib “ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden. Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden. Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt. Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren? Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits-und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe. Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 Quelle: GENESIS-Online u. a. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020 Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Batterien

Das Batteriegesetz (BattG) setzt die europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Das Gesetz trat erstmalig im Jahr 2009 in Kraft und wurde 2021 aktualisiert (BattG2). Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus müssen sich nun bei der stiftung elektro-altgeräte register (EAR) registrieren, bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen. Die registrierten Hersteller werden im Internet veröffentlicht. Vertreiber von Batterien und Akkus nicht registrierter Hersteller gelten selbst als Hersteller. D.h. der Vertreiber unterliegt in diesem Fall sowohl der Registrierungspflicht als auch den Entsorgungspflichten der Hersteller. Seit 2016 gilt eine Mindestsammelquote von 45 % für Gerätebatterien. Bei den Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben die bewährten Rücknahmestrukturen erhalten. Vertreiber von Starterbatterien für Fahrzeuge sind verpflichtet, ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine gebrauchte zurückgegeben wird. Batterien können gefährliche Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten. Deshalb sind sie getrennt von anderen Abfallströmen zu erfassen. So sind Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus vom Hausmüll getrennt über die Sammelstellen des Handels (überall wo Batterien verkauft werden) und des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zurückzugeben, z.B. Recyclinghöfe und Schadstoffsammelstellen der BSR. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Umweltbundesamt stiftung elektro-altgeräte register Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Vollzugshilfen zur Umsetzung der Marktüberwachung bei den abfallrechtlichen Harmonisierungsrechtsvorschriften für Altfahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren und Verpackungen in Sachsen-Anhalt Anhang II zum Handbuch Leitfaden zur Marktüberwachung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Batteriegesetzes Bearbeitungsstand: 24.11.2016 Anhang II – Leitfaden – BattG Bearbeitungstand: 24.11.2016 2 Anhang II – Leitfaden – BattG Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 5.1 5.2 5.3 5.3.1 5.3.2 5.4 5.5 5.5.1 5.5.2 5.5.3 5.6 5.7 5.8 5.8.1 5.8.2 5.8.3 5.9 6 7 Einführung und Zielstellung ...................................................................................... 5 Abkürzungen ............................................................................................................ 5 Begriffsbestimmungen .............................................................................................. 5 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 9 Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG ...................... 9 Verordnung (EU) Nr. 1103/2010 zur Festlegung von Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie auf Fahrzeugbatterien und –akkumulatoren.................... 9 Verordnung (EU) Nr. 493/2012 der Kommission vom 11. Juni 2012 mit Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Recyclingeffizienzen von Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates....................................... 9 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) ......................................................................................... 10 Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV) ............................. 11 Überwachung ......................................................................................................... 11 Verkehrsverbote ..................................................................................................... 12 Anzeigepflichten ..................................................................................................... 12 Rücknahmepflichten ............................................................................................... 17 Hersteller ................................................................................................................ 17 Vertreiber................................................................................................................ 18 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien .......................................................................... 18 Kennzeichnungspflichten ........................................................................................ 19 Symbol „Durchgestrichene Mülltonne“ .................................................................... 19 Zeichen für Schadstoffgehalte ................................................................................ 19 Kapazitätsangaben ................................................................................................. 19 Hinweispflichten ...................................................................................................... 21 Verwertung und Beseitigung ................................................................................... 22 Wirtschaftsakteure .................................................................................................. 23 Hersteller ................................................................................................................ 23 Vertreiber................................................................................................................ 24 Entsorger ................................................................................................................ 24 Praktische Vorgehensweise bei der Überwachung – Hinweise zur Verwendung der Checklisten .................................................................................. 25 Anhaltspunkte für Abweichungen von den rechtlichen Vorgaben ............................ 26 Quellenverzeichnis ................................................................................................. 28 Bearbeitungstand: 24.11.2016

Polizei sucht 14- Jährige

PRev Börde - Pressemitteilung Nr.: 071/09 PRev Börde - Pressemitteilung Nr.: 071/09 Haldensleben, den 27. April 2009 Polizei sucht 14- Jährige Bei der Polizei wurde eine 14- Jährige seit dem 21.04.09 als Vermisst gemeldet. Nach bisherigen Erkenntnissen soll Marie-Louise Milz gegen 6.55 Uhr das Elternhaus in Colbitz, Schossstr. in Richtung Schule verlassen haben. Die Polizei hat seit Bekanntgabe Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, bekannte Kontaktpersonen befragt sowie Handyortungen veranlasst. Bislang wurde das Mädchen nicht aufgefunden, deshalb sind weitere Polizeidienststellen in der Sache involviert und das Fahndungsgebiet erweitert worden. Die 14- Jährige leidet unter Atembeschwerden und benötigt Medikamente (soll Notfallspray mit haben). Hinweise zum Aufenthalt von Marie ¿ Louise nimmt die Polizei in Haldensleben oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.    Pkw beschädigt 25./27.04.09, Wanzleben, Ampfurther Weg Ein VW- Caddy Fahrer parkte den Pkw in einer Parktasche und stellte beim erneuten Nutzen fest, dass Unbekannt die Lackierung des Fahrzeuges (beidseitig)  beschädigten. Die Beschädigungen sind in einer Höhe von ca. 88 bis 92 cm angebracht. Scheibe eingeschlagen und Akku entwendet 25./27.04.09, Seehausen, Am See   Unbekannte begaben sich auf das umfriedete Gelände einer Behindertenwerkstatt, schlugen hier von einem abgestellten VW-Transporter die hintere Fensterscheibe auf der Beifahrerseite ein und entwendeten die Fahrzeugbatterie. Die Schäden wurden fotografiert und der Tatort nach Spuren untersucht. Unfall mit Sachschaden 26.04.09 gegen 13.55 Uhr, B 246A / B81, Altenweddingen Ein Pkw VW Golf Fahrzeugführer befuhr die Auffahrt B81 aus Richtung B 246a in Richtung Magdeburg. Vermutlich auf Grund von Unaufmerksamkeit kam der 33- Jährige mit dem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Leitplanke. Am Golf sowie an der Leitplanke entstanden Schäden. 27.04.09 gegen 6.25 Uhr, Wassensdorf, Hauptstr. Eine Pkw Audi A3 Fahrzeugführerin beabsichtigte an einem parkenden VW Golf vorbeizufahren, schätzte den Seitenabstand ungenügend ein und prallte seitlich gegen das Fahrzeug. Der Golf wurde durch den Anprall gegen eine Straßenlampe gedrückt. Bei dem Crash entstanden Schäden an den Fahrzeugen sowie an der Straßenlampe. 26.04.09 gegen 23.45 Uhr, Klein Wanzleben, Lindenallee Eine Polizeistreife überprüfte einen Pkw Ford Fahrzeugführer und stellte bei der Kontrolle Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Der Test vor Ort bestätigte den Verdacht (1,44 o/oo). Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und stellten den Führerschein sicher. Unbekannte drangen in Keller ein 25./26.04.09, Eilsleben, Hakenstedter Straße Unbekannte drangen unter Anwendung von Gewalt in einen Keller ein und entwendeten hieraus zwei Trennschneider, eine Tauchpumpe sowie vier Pkw Winterreifen einschließlich Felge. Gartenlaube aufgebrochen 25./26.04.09, Gröningen, An dem Dammwiesen Unbekannte drangen unter Anwendung von Gewalt in zwei Geräteschuppen sowie in eine Gartenlaube ein. Bislang ist bekannt dass die Täter ein CD Radio (Phillips),  Düngerbeimischgerät (Gardena) sowie einen Baum (Dissectum Garnet) entwendeten. Die Polizei fand am Tatort Schuhabdruckspuren und hat die Ermittlungen aufgenommen. Junge vom Hund gebissen 25.04.09 gegen 14 Uhr, Zielitz , Ramstädter Straße Zwei Kinder gingen in Zielitz die Magdeburger Straße entlang. Ein Hundebesitzer entlud gerade sein Fahrzeug und ließ hierbei das Hoftor offen. Als der Achtjährige mit seinem gleichaltrigen Freund an dem Eingang vorbei ging lief ein schwarzer Hund vom Anwesen und biss dem Jungen zweimal in den rechten Unterarm. Der Achtjährige wurde in der Notfallambulanz des Klinikums Magdeburg ärztlich versorgt. Die Polizei hat Strafanzeige aufgenommen und andere Behörden informiert. Unbekannte drangen in Sportlerheim ein 26./27.04.09, Bösdorf Unbekannte drangen vermutlich in den Nachtstunden in das Sportlerheim ein und Durchstöberten das Anwesen. Aus einem Stahlblechschrank wurden ca. zehn Flaschen Schnaps sowie vier Gläser Bockwurst entwendet. Des Weiteren wurde ein weiterer Stahlblechschrank im Schiedsrichterraum aufgebrochen und Leergut gestohlen. Unbekannte beschädigten Zelt 24./27.04.09, Ebendorf, Krugstr Unbekannte beschädigten ein Zelt, das auf dem Spielplatz der Kita aufgebaut war. Die Täter entfernten die Befestigungen und warfen das Zelt über eine Umfriedung. Schaden ca. 100 Euro. Lkws durchstöbert 26./27.04.09, Hermsdorf, Genossenschaftsweg Unbekannte schlugen von mehreren Lkws einem Daimler, von einem VW sowie von einem Ford die Fahrertürscheibe ein und durchsuchten die Fahrgasträume. Nach ersten Erkenntnissen wurde nichts aus den Fahrzeugen entwendet. Unbekannte versuchten in Schwimmbad- Kassenbereich einzudringen 26./27.04.09, Wolmirstedt, Schwimmbad Unbekannte Täter gelangten durch Aufhebeln der Eingangstür (Gittertür) auf das Schwimmbadgelände. Im Eingangsbereich zum Bad wurde die Scheibe des Kassenfensters eingeschlagen. Des Weiteren wurde versucht die Eingangstür zum Kassenraum gewaltsam zu Öffnen, was jedoch nicht gelang. Anzeige aufgenommen und Tatort nach Spuren abgesucht. 26./27.04.09, Schackensleben, Str der DSF/ Kirchenwinkel Unbekannte versuchten vermutlich zunächst das Schloss der Beifahrertür eines VW T4- Transporters gewaltsam zu Öffnen. Offensichtlich gelang das nicht, daraufhin wurde die Beifahrertürscheibe eingeschlagen. Im Fahrzeug wurden aus dem Handschuhfach die Begleitpapiere einschließlich Bedienungsanleitung entwendet. Des Weiteren wurde die Abdeckplane der Ladefläche eingeschnitten und aufgerissen. Von der Ladefläche wurde offensichtlich nichts entwendet. Unbekannte stahlen Design LCD-TV 27.04.09 gegen 1 Uhr, Weferlingen, Wilhelm- Suder- Str. Unbekannte drangen in eine Aldi-Filiale ein und entwendeten elektronische Geräte. Die Täter beschädigten die Jalousie am Fenster zum Aufenthaltsraum und schlugen die Fensterscheibe ein. Aus einem Lagerraum wurden elektronische Geräte entwendet. Derzeit ist die Kripo am Tatort mit der Suche nach Spuren beschäftigt. Bei dem Einbruch wurde die Alarmanlage ausgelöst. Erkenntnisse zu Tatverdächtigen sind derzeit nicht bekannt. Hinweise zur Tat nimmt die Polizei in Haldensleben oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Info - Mobil in Erxleben Informationen zur Vorbeugung von Straftaten sowie zum Schutz des persönlichen Eigentums können Interessenten am 30. April 09 in der Zeit von 10 bis 14 Uhr, in Erxleben, Am Markt, erhalten. Das Infomobil - Team des Landeskriminalamtes sowie Herr Manfred Knechtel, Mitarbeiter des Polizeireviers Börde stehen zur Verfügung und  beraten gerne. Darüber hinaus können auch Termine für individuelle Haus-/ Wohnungsberatungen vereinbart werden. Die Beratungen und Informationen sind unentgeltlich. (alb) Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord    - PRev Börde - Pressestelle  Gerikestr.68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904  478  198 Fax: +49 3904  478  210 Mail: bpa.prev-boerde@polizei.sachsen-anhalt.de Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier BördeBeauftragter für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitGerikestr. 6839340 HaldenslebenTel: +49 3904  478  198Fax: +49 3904  478  210 Mail: presse.prev-boerde@polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung Prev. Salzlandkreis - Sammelmeldung -

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Kriminalitätsgeschehen Aschersleben, Bonifatiuskirchhof   (Körperverletzung) Am Donnerstag kam es in Aschersleben, am Bonifatiuskirchhof zu einer Körperverletzung. Drei Jugendliche hatten dort gegen 09:30 Uhr im Rahmen des Unterrichts Bilder der Straße gezeichnet. Kurzzeitig wurde zur besseren Übersicht auch die Straße betreten. Plötzlich kam ein VW-Transporter, der Junge trat zur Seite und das Fahrzeug stoppte auf Höhe des 15-jährigen. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen wurde der Junge dann durch den Fahrer beleidigt und mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Anschließend stieg der Mann wieder ins Fahrzeug und fuhr weiter. Der Junge begab sich nach der Schule, gegen 14:15 Uhr zur Polizei und erstattete dort Strafanzeige wegen Körperverletzung. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach weiteren Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Aschersleben, gern auch telefonisch unter 03473-9510 entgegen. Aschersleben, Breite Straße   (Sachbeschädigung) Bereits am Mittwoch wurden auf der Herrentoilette einer öffentlichen Einrichtung in der Breiten Straße verschiedene Schmierereien mit fremdenfeindlichem Hintergrund festgestellt. Die Schmierereien wurden fotografisch gesichert und anschließend durch den Hausmeister beseitigt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und dauern derzeit noch an. Staßfurt, Neundorfer Straße   (Diebstahl an Kraftfahrzeugen) In der Nacht zu Freitag entwendeten unbekannte Täter aus zwei Baggern, die Fahrzeugbatterien. Täterhinweise liegen derzeit nicht vor.Egeln, Dorfstraße   (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Freitag verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zur Werkhalle einer Firma in der Dorstraße in Egeln. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten nach bisher vorliegenden Erkenntnissen eine Palette Kupferschweißdraht und verschiedene Stromkabel. Westeregeln, Hadmerslebener Straße   (versuchter Fahrzeugdiebstahl) Am Donnerstagmorgen, gegen 06:10 Uhr, hatte ein Fahrzeugführer seinen Citroen kurzzeitig, verlassen um noch etwas aus dem Wohnhaus zu holen. Die Tochter befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Fahrzeug und wartete. Das Fahrzeug hatte er trotzdem verschlossen. Als er nach etwa 5 Minuten wieder zum Fahrzeug kam, berichtete ihm das Kind, dass in der Zwischenzeit ein Unbekannter versucht hatte das Fahrzeug zu öffnen. Die Tochter machte sich lautstark bemerkbar und der Täter flüchtete daraufhin. Eine Zeugin hatte aus einiger Entfernung den Sachverhalt beobachtet und berichtete dies ebenfalls bei der Polizei. Es soll sich um einen kräftigen jungen Mann handeln, das Gesicht soll durch eine Skimaske verdeckt gewesen sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach weiteren Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Staßfurt, gern auch telefonisch unter 03925-8580 entgegen. Hecklingen, Löderburger See   (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Freitag verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu einem Bootshaus am Löderburger See. Sie entwendeten nach bisher vorliegenden Erkenntnissen verschiedene Wasserski, einen Bootsmotor und einiges an Zubehör für eine Wasserskianlage.   Verkehrsgeschehen Aschersleben, Eislebener Straße   (Unfallflucht) Am Donnerstag wurde auf dem Parkplatz des ALDI-Marktes in Aschersleben, in der Eislebener Straße ein links neben der Einfahrt abgestellter BMW beschädigt. Das Fahrzeug wurde gegen 09:30 Uhr auf dem Parkplatz abgestellt. Nach dem Einkauf wurde das Fahrzeug noch kurz im Klinikum Aschersleben, an der Notaufnahme abgestellt. Als die Fahrerin dann gegen 12:00 Uhr zu Hause angekommen war, stellte sie beim Verschließend des Fahrzeuges einen frischen Unfallschaden fest. Der Unfall kann nur auf dem Parkplatz passiert wein. Hinweise auf den Verursacher liegen derzeit nicht vor, es ist demnach davon auszugehen, dass sich dieser unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Aschersleben, gern auch telefonisch unter 03473-9510 entgegen.   Verkehrskontrollen L70, Wolmirsleben ? Unseburg   (Unfallflucht) Am Freitag eggen 06:15 Uhr kam es auf der L70 zwischen Wolmirsleben und Unseburg zu einem Verkehrsunfall. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen befand sich ein LKW auf der L70 aus Richtung Wolmirsleben in Richtung Unseburg. Etwa auf der Hälfte der Strecke kam ihm ein anderer LKW entgegen. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Spiegel. Er stoppte seinen LKW an der nächsten Haltemöglichkeit. Der andere LKW, der dem Schadensbild nach den Zusammenstoß bemerkt haben müsste, setzte seine Fahrt ohne Anzuhalten fort und entfernte sich unerlaubt Unfallort. Angaben zum anderen Fahrzeug konnte der Geschädigte auf Grund der Dunkelheit nicht machen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Staßfurt, gern auch telefonisch unter 03925-8580 entgegen.   Sonstiges Bernburg, Hohe Straße   (Haustürgeschäfte) Am Donnerstag meldet sich bei der Polizei in Bernburg, ein verärgerter Anwohner der Hohen Straße. Ihm waren die beiden männliche Personen, die in einer ungehörigen Art den Menschen einen Stromvertrag aufschwatzen wollten, ein Dorn im Auge. Sie hatten sich offenbar nicht vorgestellt und wollten oder konnten sich auch nicht ausweisen. Die Polizeistreife konnte die beiden durch den Mann beschriebenen Personen im Nahbereich antreffen und kam mit ihnen ins Gespräch. Nachdem ihnen der Grund des polizeilichen Erscheinens offenbart wurde, konnte die Identität der beiden Personen wurde zweifelsfrei festgestellt werden. Sie versicherten den Beamten gegenüber natürlich nur ordnungsgemäße Geschäfte abzuwickeln. Sie waren in den polizeilichen Auskunftssystemen trotz dieses Versprechens kein unbeschriebenes Blatt. Ein weiterer Vertreter wurde in der Schachtstraße angetroffen und kontrolliert, auch hier konnten keine strafrechtlich relevanten Vorkommnisse festgestellt werden. Sie wurden über Verhaltensweisen wie z.B. Nötigung, Bedrohung etc. aufgeklärt und angehalten solche Mittel nicht zum Zwecke eines Vertragsabschluss einzusetzen, da sonst ein Ermittlungsverfahren drohen könnte. Die Vorgehensweise bei den sogenannten Haustürgeschäften war bereits des Öfteren in die Kritik geraten. Die Stadtwerke und ähnliche Stromanbieter hatten sich diebsbezüglich bereits über die örtliche Presse an die Kunden gewandt. Alsleben, Bergstraße   (Ermittlungen) Die Polizei hat nach Bürgerhinweisen die Ermittlungen nach einem möglichen Einbrecher im Bereich Alsleben aufgenommen. Die Mitteilung erfolgte am Donnerstag, hierbei wurde bekannt, dass in einem Einfamilienhaus in den Morgenstunden, gegen 06:45 Uhr, eine maskierte Person angetroffen wurde. Ein Einbruchsdiebstahl hat sich vorerst nicht bestätigt, die Ermittlungen dauern aber noch an. Sachdienliche Hinweise zu Personen- und Fahrzeugbewegungen in dem Bereich nimmt die Dienststelle in Bernburg, gern auch telefonisch unter 03471-3790 entgegen   Im Auftrag Kopitz /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier SalzlandkreisBereich Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitFranzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail:  presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Ziel Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (Batterierichtlinie) in nationales Recht. Diese Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/56/EU im Jahr 2013 geändert und wurde durch das Erste Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt, welches am 26. November 2015 in Kraft trat. Durch Veränderungen auf dem Markt der Batterieentsorgung wurde eine weitere Anpassung der rechtlichen Vorgaben notwendig, um allen Akteuren Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das Erste Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) wurde am 9. November 2020 im Bundesgesetzblatt I Nummer 50 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen betreffen das Zusammenwirken der Rücknahmesysteme. Dieses erfolgt nun im Wettbewerb der herstellereigenen Batterierücknahmesysteme untereinander. Ein Solidarsystem wie bislang gibt es demnach nicht mehr. Wesentliche Kernelemente der Gesetzesänderung sind: Wechsel von einer Anzeige- zu einer Registrierungspflicht für alle Hersteller von Batterien; neue Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die Genehmigung der herstellereigenen Rücknahmesysteme; Einbindung der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) mit Blick auf die Registrierung der Hersteller und die Erteilung von Genehmigungen für die Rücknahmesysteme sowie den Vollzug in diesem Bereich; Festlegung von Mindeststandards an die Behältnisse für die Sammlung und die Abholung durch die Rücknahmesysteme; Festlegung weitergehender Informationspflichten sowie die Pflicht zur gemeinsamem Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für die Rücknahmesysteme sowie die Anhebung der Sammelquote für Geräte-Altbatterien auf mindestens 50 Prozent. Zudem werden Anforderungen aus der am 4. Juli 2018 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) an die erweiterte Herstellerverantwortung umgesetzt. Bestehende Regime der erweiterten Herstellerverantwortung müssen bis zum 5. Januar 2023 an die neuen Vorgaben angepasst werden. Verbote Das Batteriegesetz verbietet grundsätzlich, Batterien mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0005 Gewichtprozent in Verkehr zu bringen. Ferner ist es verboten, Gerätebatterien mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,002 Gewichtsprozent in Verkehr zu bringen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung und für medizinische Ausrüstungen oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind. Batteriearten Das Batteriegesetz unterscheidet mit Blick auf die Rücknahme zwischen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien. Gerätebatterien sind dabei solche Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Hierbei handelt es sich typischerweise um die Mikrozellen, aber auch um Knopfzellen und andere in Elektrogeräte eingebaute Batterien. Industriebatterien sind hingegen Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Zudem fallen hierunter auch die Batterien, die in Elektrofahrzeugen oder Hybridfahrzeugen zum Einsatz kommen. Zu den Fahrzeubatterien gehören im Gegensatz dazu sämtliche Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Hierunter sind die sogenannten Starterbatterien für Fahrzeuge zu verstehen, die keine Elektro- oder Hybridfahrzeuge sind. Pflichten der Vertreiber Der Handel muss alle von ihm vertriebenen Batterien nach Gebrauch von Verbraucherinnen und Verbrauchern unentgeltlich zurücknehmen. Dies betrifft alle Batteriearten. Zurückgenommene Geräte-Altbatterien haben sie den Rücknahmesystemen zur Verwertung oder Beseitigung zu überlassen. Vertreiber haben den Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Vertreiber von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien für Kraftfahrzeuge) sind verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, wenn dieser beim Kauf der neuen Batterie keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeugbatterie zu erstatten. Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, können die Erstattung des Pfandes – anstelle der tatsächlichen Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie – von der Vorlage eines Rückgabenachweises, der die ordnungsgemäße Entsorgung beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder einen Händler vor Ort dokumentiert, abhängig zu machen. Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen. Zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien können von den Vertreibern selbst entsorgt oder den Herstellern zur Entsorgung kostenlos überlassen werden. Vertreiber, die Industriebatterien auf dem Markt bereitstellen, sind auch zur kostenlosen Rücknahme entsprechender Altbatterien verpflichtet. Sie können diese selbst entsorgen oder dem Hersteller kostenlos zurückgeben. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien, die nach dem ElektroG durch den Verbraucher vom Altgerät zu trennen sind, unentgeltlich zurückzunehmen. Daneben können sie auch freiwillig alle anderen Geräte-Altbatterien und Fahrzeug-Altbatterien kostenlos zurücknehmen. Die gesammelten Geräte-Altbatterien haben sie einem der Rücknahmesysteme zur Entsorgung zu überlassen. Falls öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Rücknahme von Fahrzeug-Altbatterien anbieten, müssen diese unentgeltlich zurückgenommen und die Rückgabe dem Verbraucher bescheinigt werden. Für die Entsorgung der Fahrzeug-Altbatterien sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger selbst verantwortlich. Pflichten der Hersteller und Rücknahmesysteme Schadstoffhaltige Batterien sind zu kennzeichnen. Batterien dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller sich vor seiner Markteilnahme bei der stiftung stiftung ear zuvor registriert hat. Dabei sind insbesondere die Marke und die Batterieart, die in Verkehr gebracht werden soll, wesentliche Angaben bei der Registrierung. Die Rücknahme der Geräte-Altbatterien stellen die Hersteller durch Teilnahme an einem von einem oder mehreren Herstellern eingerichteten und betriebenen Rücknahmesystem sicher. Hersteller müssen bei der Registrierung das von ihnen beauftragte Rücknahmesystem benennen. Zu den wesentlichen Pflichten der Hersteller und der von ihnen beauftragten Rücknahmesysteme zählt die Verbraucherinnen- und Verbraucherinformation. Die Rücknahmesysteme sind deshalb verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher gemeinsam in angemessenem Umfang über deren Pflichten zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Geräte-Altbatterien zu informieren und gemeinsam eine einheitliche Kennzeichnung für Sammelstellen zu entwerfen. Vor dem Hintergrund der mit lithiumhaltigen Altbatterien verbundenen Gefahren haben die Hersteller die Verbraucherinnen zudem über Risiken sowohl bei der Nutzung als auch bei der Sammlung und Behandlung der lithiumhaltigen Batterien zu informieren. Auch müssen Rücknahmesysteme zukünftig ihre Sammelbemühungen intensivieren, um eine Sammelquote für Geräte-Altbatterien von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Die Hersteller sind zudem verpflichtet, für Industrie- und Fahrzeug-Altbatterien eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für die zurücknehmenden Vertreiber und Behandlungsanlagen für Elektro-Altgeräte und Altfahrzeuge anzubieten. Die zurücknehmenden Akteure können die Entsorgung jedoch auch selbst übernehmen. Dann ist jedoch sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen an die Behandlung eingehalten werden. Verwertung der Altbatterien Die Behandlung von Altbatterien erfolgt im Auftrag der Hersteller oder aber – gegebenenfalls im Falle der Entsorgung von Industrie- und Fahrzeug-Altbatterien – durch die zurücknehmenden Akteure. Dabei sind vorgegebene Recyclingeffizienzen zu erreichen. Dabei ist die Beseitigung von Fahrzeug- und Industriebatterien untersagt. Pflichten der Verbraucherinnen und Verbraucher Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien an den Handel oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Rücknahmestellen (zum Beispiel Schadstoffmobile und Recyclinghöfe) oder aber bei freiwilligen Rücknahmestellen (zum Beispiel öffentliche Einrichtungen, Unternehmen) zurückzugeben. Altbatterien Europäische Batterierichtlinie Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das BattG.

Wirtschaftsminister betont große Bedeutung der Erneuerbaren Energien Haseloff bei Inbetriebnahme des Umspannwerks bei Stendal und Eröffnung des VDI-Symposiums

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 191/09 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 191/09 Magdeburg, den 1. Oktober 2009 Wirtschaftsminister betont große Bedeutung der Erneuerbaren Energien Haseloff bei Inbetriebnahme des Umspannwerks bei Stendal und Eröffnung des VDI-Symposiums Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff hat heute in der Altmark auf zwei Veranstaltungen die große Bedeutung der Erneuerbaren Energien für das Land Sachsen-Anhalt hervorgehoben. In Stendal (11.00 Uhr) nahm er zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der E.ON-Avacon AG, Michael Söhlke, dem Geschäftsführer von Vattenfall Europe Transmission, Wolfgang Neldner, und Stendals Landrat Jörg Hellmuth das neue Umspannwerk Stendal-West in Betrieb. In das Gemeinschaftsprojekt investieren E.ON-Avacon und Vattenfall Europe Transmission insgesamt 50 Millionen Euro. Der Neubau war aufgrund der starken Zunahme der Stromerzeugung aus regenerativen Energien notwendig geworden. Schon heute überschreitet die installierte Leistung der Windenergieanlagen im nördlichen Sachsen-Anhalt die Höchstlast des dortigen Stromnetzes um das Doppelte. Bei starkem Wind wird also deutlich mehr Strom eingespeist, als in der Region verbraucht werden kann. ¿Sachsen-Anhalt setzt seit langem auf Erneuerbare Energien, sie schonen das Klima und schaffen Arbeitsplätze im Land. Ihre verstärkte Nutzung stellt aber gleichzeitig neue Anforderungen an das Stromnetz¿, sagte Haseloff. Durch den Neubau des Umspannwerkes könne der in der Altmark erzeugte Strom auf kurzem Weg ins Stromnetz des Betreibers Vattenfall eingespeist werden und müsse nicht den Umweg über den Knoten Magdeburg/Wolmirstedt nehmen. ¿Die damit verbundene Entlastung der Leitung zwischen diesem Knoten und Stendal sorgt für Versorgungssicherheit in der Region und stellt sicher, dass künftig noch mehr regenerativ erzeugter Strom ins Netz eingespeist werden kann.¿ Die elektrische Grundausstattung des Umspannwerkes umfasst drei Transformatoren mit je 300 Megavoltampere (MVA), die dazugehörigen Schaltanlagen sowie die Anbindung an vier 380-kV-Leitungen und sechs 110-kV-Leitungen. Parallel zum Neubau des Umspannwerks wurde die 32 Kilometer lange Stromleitung zwischen Stendal und Gardelegen entlang der alten Trasse neu gebaut. Dadurch soll die Übertragungsleistung deutlich steigen. 1.400 Tonnen Stahl wurden für neue Maste verbaut sowie fast 600 Kilometer Seil verlegt. Im Anschluss (14.00 Uhr) an die Inbetriebnahme des Umspannwerks eröffnete der Minister zusammen mit dem Vorsitzenden des Landesverbandes des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), Prof. Dr. Michael Schenk, dem Landrat des Altmarkkreises Salzwedel, Michael Ziche, sowie Bürgermeister Konrad Fuchs in Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) das 15. VDI-Symposium zum Thema ¿Energiewirtschaft und Umwelt¿. In seiner Festansprache sagte er: ¿Die Energiepolitik des Landes zielt im Umfeld eines liberalisierten und internationalen Energiemarktes auf die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit ab, wobei alle Ziele gleichwertig sind. Die Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Ziele, ein ausgewogener Energiemix, haben wir geschaffen. Neben Erdgas und Braunkohle spielen die regenerative Energieträger mit über 32 Prozent Anteil an der Stromerzeugung eine immer bedeutendere Rolle.¿ Zu den Handlungeschwerpunkten der Landesregierung gehörten neben der Steigerung der Energieeffizienz auch die Förderung der Energieforschung im Bereich der Erneuerbaren Energien, so der Minister weiter. Er nannte in diesem Zusammenhang den Aufbau des Fraunhofer-Fraunhofer-Centers für Silizium-Photovoltaik in Halle/Schkopau, die zahlreichen dualen Studiengänge an den Fachhochschulen und Hochschulen des Landes und das Projekt ¿Harz.EE-mobility¿, das Technologien entwickelt, um Strom bei großem Angebot in Autobatterien zwischenzuspeichern. ¿Wir sind das Land der Erneuerbaren Energien und streben nun an, auch das Land der regenerativen Speichertechnologien zu werden¿, sagte Haseloff. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

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