Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Zur Freude aller darf kostenlos für den Eigenbedarf, also in haushaltsüblichen Mengen, an den in der Karte dargestellten Obst-und Nussbaum-Standorten geerntet werden. Doch Achtung: Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr! Verletzen oder gefährden Sie weder sich selbst, noch andere, noch die Bäume, damit alle auch im nächsten Jahr noch Freude daran haben. Bitte verwenden Sie keine Äste etc. um Obst aus den Bäumen herauszuschlagen/-werfen. Dieses entwertet einerseits Ihr Obst und beschädigt andererseits unsere Mähtechnik, wenn die Äste im Gras liegenbleiben. Respektieren Sie bitte auch eingezäunte bzw. eingefriedete Bereiche.
Dies ist eine Anwendung, die prognostizierte Fließwege und Überflutungsflächen aufzeigt, die im Falle eines Starkregenereignisses auftreten können. Hierbei werden die landesweiten Starkregengefahrenhinweise vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) präsentiert. Zusätzlich werden die vorhandenen kommunalen Starkregengefahrenkarten dargestellt. Die Karten können eine Grundlage für Ihre Planung sein, Ihr Gebäude vor Starkregen zu schützen. Die Ansprechpartner in den Kommunen finden Sie in der Kartenanwendung über den Info-Button unten rechts.
Hier finden Sie eine Karte zur Anleinpflicht für Hunde in Bünde und Kirchlengern. Einzelne Flächen sind in verschiedenen Farben schraffiert. Eine Legende zeigt die unterschiedliche Bedeutung.
Das Umfeld, in dem Einwohner der Städte und Gemeinden leben, hat einen Einfluss auf den Grad der sommerlichen Hitzebelastung. Lokal unterscheiden sich die Temperaturen in einer Siedlung von denen im unbebauten Umland, da die Bebauung als Wärmespeicher der Sonneneinstrahlung fungiert und einen lokalen Temperaturanstieg zur Folge hat (Hitzeinseleffekt). Die Karte „Hitzebelastung für die Bevölkerung“ zeigt daher die Flächen mit Wohnbau- und gemischter Nutzung, die eine ungünstige thermische Situation aufweisen und vom Effekt der städtischen Wärmeinseln betroffen sind. Die Karte zeigt außerdem auf welchen Flächen der Klimawandel zu einer Verschlechterung der thermischen Situation führen wird. Weitere Informationen www.kreis-herford.de/klimaschutz
Lärmkarten werden erstellt, um die Lärmbelastung zu erfassen und darzustellen. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung und zeigen für Straßen- und Schienenverkehr die durchschnittlichen Lärmbelastungen in der Fläche. (www.umgebungslaerm.nrw.de)
Hier finden Sie eine Karte zu den Eichenprozessionsspinnern und den Bearbeitungsstand im Kreis Herford. Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter aus der Familie der Zahnspinner. Die Brennhaare der Raupe können beim Menschen eine Raupendermatitis auslösen. Die Saison geht meist von Mitte Mai bis Ende Juli.
Hier finden Sie eine Karte zur Krötenwanderung. Sperrungen, Beschilderungen und Amphibienschutzräume sind zu erkennen
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie. Im Kreis Herford sind derzeit vier FFH-Gebiete zu finden.