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Digitale Bundeswasserstraßenkarte 1: 1.000.000 (DBWK1000), PDF-Datei

Die Übersichtskarte Bundeswasserstraßenkarte DBWK1000 enthaelt Bundeswasserstraßen, den Sitz der Ober-, Mittel- und Unterbehörden, Wasserstraßen-Klassifizierung, Angaben über Kilometrierung, freie oder staugeregelte Flußstrecken, Schleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Orte, sonstige Gewässer und Grenzen. Abgabe WSVintern als PDF-Datei. Dieser Datensatz ist im Internet frei zugänglich. Download unter: https://gdws.wsv.bund.de/DE/service/karten/01_karten/karten-node.html

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zur Sanierung der Stauanlage Wagenhauser Weiher, Bad Saulgau

Die Stadt Bad Saulgau beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Sanierung der Stauanlage des „Wagenhauser Weihers“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 228, 247, 230/3, mit Baustelleneinrichtungen auf Flst. Nrn. 245/1, 228/1, 230/2, 228/2 Gemarkung Bolstern, Stadt Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Aufgrund der nicht nachweisbaren Standsicherheit der Stauanlage musste der „Wagenhauser Weiher“ im Ortsteil Wagenhausen, Stadt Bad Saulgau bereits ab September 2025 abgelassen werden. Mit dem Ablassen des Weihers findet durch Winterung und Sömmerung sowie eine Teilentlandung des Stauraums eine Sanierung des Weihers statt. In diesem Zusammenhang konnte in das Gelände zwischen Weiher und „Wagenhauserbach“ im Rahmen der Gewäs-serunterhaltung ein Biberschutzgitter eingebracht werden, damit aufgrund der Grabarbeiten der Biber kein Durchbruch der Ufer stattfindet. Zur Einbringung der Biberschutzgitter musste die Vegetation im betroffenen Bereich entfernt oder auf Stock gesetzt werden, was vor allem das kartierte Offenlandbiotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ in Anspruch nahm. Die Sanierung der bestehenden Stauanlage bewirkt die Verbreiterung des Dammes durch die standsichere Anpassung der luftseitigen und der wasserseitigen Böschungen und Aufbringung einer mineralischen Abdichtung. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 167 m, die Dammkrone wird auf 7 m verbreitert, die Dammachse Richtung „Wagenhauser Weiher“ verschoben und die Breite der Dammaufstandsfläche beträgt dann bis zu 27 m. Die Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm wird entfernt und mit einer neuen Fahrbahn, Gehweg und Bankette bzw. Teilbereich als Steinmauer wiederaufgebaut. Die gesamte Vegetation im Dammbereich wird entfernt. Die Sicherung des luftseitigen Böschungsfußes im Bereich des „Karpfenweihers“ erfolgt mit einer Steinschüttung. Zur Überwachung werden Grundwassermessstellen eingebracht. Auf der Wasserseite sollen 4 Angelplätze am Damm hergestellt werden. Die Hochwasserentlastung wird als Stirnentlastung mit einer Breite von 3 m und Höhe von 1,9 m neu gebaut, das Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle mit der Breite von 10 m. Die bisherige Hochwasserentlastung wird abgebrochen. Es wird ein neues Mönchbauwerk (3 m x 1,80 m) mit Zugangssteg am bisherigen Grundablass errichtet. Die vorhandene Stützwand, der Mönch und das Einlaufbauwerk werden abgebrochen. Die Grundablassleitung wird saniert, hierzu findet eine Erneuerung des luftseitigen Zwischenschachtes statt. In verschiedenen Bereichen werden Leerrohre und Leitungen eingebracht. Zur Baumaßnahme werden Baustraßen und Lagerflächen eingerichtet, welche nach Abschluss wieder rückgebaut werden. Die in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Erholungssuchenden und die Betriebe werden durch die Baumaßnahmen mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen, die notwendige Umleitung des Verkehrs und die optische Wirkung des abgelassenen Weihers und der entfernten Vegetation in Ihrem Empfinden gestört. Es handelt sich um vorübergehenden Belästigungen während der Bauarbeiten. Besucher, welche Erholung suchen, können in der Umgebung auf weitere Angebote der Stadt ausweichen. Anlagenbedingt erfolgen keine weitergehenden Auswirkungen, als von der bisherigen Stauanlage. Der Bau eines Gehweges erhöht die Verkehrssicherheit entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die sanierte Stauanlage sichert die Gefahr von Hochwasser durch einen Dammbruch für den Bereich bis Fulgenstadt. Zum Ablassen der Weiher wurden die Fische abgefischt und in andere Gewässer verbracht. Die Biber zogen sich in den Zulauf des Weihers zurück und für Amphibien wurden südlich zwei Ersatzlaichgewässer hergestellt, welche gut angenommen wurden. Die Gemeine Teichmuschel, eine der häufigsten heimischen Großmuschelarten, konnte im Weiher nicht geborgen werden, da der Untergrund nicht begehbar war. Bei den, bereits 2008 erfassten und der Relevanzbegehung 2025 nachgewiesenen, Vogelarten handelt es sich um häufige und ungefährdete Gehölzbrüter. Die kleine Berg-Ahorn-Allee entlang der Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm musste aufgrund der nicht nachgewiesenen Standsicherheit der Stauanlage bereits auf die Stammtorsi reduziert werden und stellten damit keinen Lebensraum mehr dar. Die vorkommenden Tiere werden mit der Durchführung der Bauarbeiten optisch und akustisch gestört. Bereits zur Entfernung der Gehölze wurde auf die zeitliche und räumliche Begrenzung der Maßnahmen geachtet. Das gesetzlich geschützte Biotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ wurde bereits durch die Verlegung des Biberschutzgitters und wird im nördlichen Bereich durch die Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit der Stauanlage beeinträchtigt, da die Vegetation entfernt werden muss, bzw. rückgeschnitten wurde. Nach Umsetzung der Maßnahmen am Dammbauwerk wird sich durch Bewuchs die Verlandungsvegetation wiedereinstellen, so dass kein dauerhafter Verlust von Biotopfläche verbleibt. Zur Sanierung der Stauanlage ist eine ökologische Bauüberwachung geplant, die insbesondere die Einhaltung der festgelegten Schutz-, Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen überwachen und dokumentieren soll. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 0,53 ha inklusive temporär beanspruchter Baustelleneinrichtungen. Dauerhaft benötigt die Stauanlage aufgrund der Herstellung standsicherer Böschungen und Abdichtung mit mineralischer Dichtung eine größere Standfläche, die Dammachse wird Richtung Weiher verschoben, so dass sich die Wasserfläche bei Dauerstau um ca. 400 m² verringert. Die dauerhaft mehr beanspruchte Fläche befindet sich überwiegend unter Wasser. Im Zuge der Bauarbeiten werden Baustraßen und Lagerflächen auf zumeist befestigten Flächen angelegt, welche nach Abschluss wieder zurückgebaut werden. Während der Baumaßnahmen erfolgen durch die Verdichtung im Bereich der Baustraßen, Lagerflächen, durch den Abtrag des Bodens und Schotter und durch die Entschlammung des Weihers Eingriffe in den Boden. Hinzutretende Neuversiegelungen durch den Gehweg, die Angelplätze und den Zugang zum Mönch nehmen ca. 325 m2 auf dem bereits verdichteten Untergrund in Anspruch. Der Abtrag von Oberboden und Oberboden-Schotter-Gemisch wird mit ca. 1.050 m3 veranschlagt. Bei der als Unterhaltungsmaßnahme notwendigen Teilentschlammung der Weihersohle fällt ca. 700 m3 Bodenmaterial mit anschließendem Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen an. Die Ufermodellierung am „Karpfenweiher“ und der Einbau von Oberboden luftseitig beansprucht ca. 275 m3, am Hauptdamm wird bindiges Material zur Abdichtung mit ca. 2.000 m3 eingebaut. Die baubedingten Eingriffe werden durch den Rückbau und Neuaufbau der Dammböschungen wieder ausgeglichen. Der Weiher wird nach Abschluss der Arbeiten wieder bespannt und kann damit wieder als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, der Sonderstandort für naturnahe Vegetation wird sich neu einstellen. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch sachgemäßen Umgang und Einbau von geeignetem Bodenmaterial und Schutz vor dem Eintrag von Stoffen werden die beeinträchtigten Bodenfunktionen nach Beendigung der Maßnahmen mittel bis langfristig wiederhergestellt. Der Talkörper des Wagenhauser Tals beinhaltet ein Grundwasservorkommen welches zur Trinkwasserversorgung benötigt wird und über die Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Steinwiesen“ vom 28./30.10.1994 geschützt ist. Der „Wagenhauser Weiher“ und der „Wagenhauserbach“ befinden sich in dessen Einzugsgebiet. Der Neubau des Mönchbauwerks wird neben dem Standort des bisherigen Mönchbauwerks errichtet und an den bestehenden Grundablass angeschlossen, so dass nicht mit einem Eingriff in das Grundwasser gerechnet wird. Die neue Hochwasserentlastung liegt weiter östlich am Talrand etwas höher auf ca. 607 m ü NHN und damit außerhalb der grundwasserführenden Schichten. Das Einbringen von Piezometern in den Grundwasserleiter erfolgt unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gegen das Einbringen von schädigenden Stoffen, es erfolgen keine negativen Einwirkungen auf das Grundwasser durch die Messanlagen. Der „Wagenhauser Weiher“ ist ein künstlich hergestellter Weiher der früher dem Kloster Sießen als Fischteich diente und vom „Wagenhauserbach“ durchflossen wurde. Heute wird er vor allem aus den östlichen Quellbereichen und Niederschlagswasser gespeist. Der Weiher ist zum Erhalt seiner Wasserqualität regelmäßig in größeren Abständen zu sömmern/wintern und muss auch ohne die Umsetzung von Bauarbeiten immer wieder abgelassen werden. Die Verringerung der Wasserfläche des „Wagenhauser Weihers“ um ca. 400 m² aufgrund der Abdichtung und Abflachung der wasserseitigen Dammböschung macht etwa 0,6 % der Gesamtfläche des Weihers aus. Eine erhebliche Verringerung findet damit nicht statt. Der „Wagenhauserbach“ ist ein Quellbach, der in der südlich gelegenen Gemeinde Bolstern entspringt. Er gehört zum Einzugsgebiet der Donau, in die er nördlich von Bad Saulgau einspeist und wird aus demselben orographischen Einzugsgebiet wie das Wagenhauser Tal gespeist. Im Bereich der Stauanlage verläuft er in einem künstlich hergestellten Bachbett neben dem Weiher. Bei den Arbeiten zum Einbau des Biberschutzgitters und beim Ablassen der Wei-her wurden wirksame Maßnahmen zum Schutz des Eintrags von Stoffen ergriffen. Ein Eingriff in den Bach selbst erfolgt nicht. Bei den Bauarbeiten sind die allgemeinen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Grund- und Oberflächengewässer einzuhalten, wie das Vermeiden des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssigkeitsdichten Unterlage oder außer-halb des Bereichs. Die Nutzung der Lagerplätze ist nur unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen zulässig. Der klimatisch und aus lufthygienischer Beurteilung unbelastete Bereich am „Wagenhauser Weiher“ wird baubedingt vorübergehend durch den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen beansprucht. Anlagenbedingt ergeben sich keine Auswirkungen, da sich die Stauanlage klimatisch nicht auswirkt. Das Landschaftsbild am „Wagenhauser Weiher“, früher „Sießener See“ genannt, wird durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 25./30.09.1940 in seinem Bestand geschützt. Das Ablassen des Weihers, die Entfernung des Bewuchses auf der Stauanlage und der Neubau der technischen Anlagen Mönchbauwerk und Hochwasserentlastung im Weiher verändern das bisherige Landschaftsbild. Mit dem trocken gelegten Weiher ist vorübergehend ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftsbildes beeinträchtigt. Die Sanierung der Stauanlage ermöglicht die Herstellung des Weihers wieder, so dass die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist. Der Neubau der technischen Anlagen ersetzt die bisherigen Bauwerke, welche entfernt werden. Die Neupflanzung einer Hecke als Sichtschutz zur Fischzuchtanlage sowie der niedrige Bewuchs auf den Böschungen der Stauanlage mindern die Vorgabe, dass keine hohen Gehölze auf dem Damm aufwachsen dürfen. Der Bewuchs im Bereich der Biberschutzmaßnahme zwischen dem „Wagenhauser Weiher“ und dem „Wagenhauserbach“ wird sich wiedereinstellen. Die nach § 2 DSchG denkmalschutzrechtlich geschützte „Mittelalterliche und neuzeitliche Holzmühle mit Mahlweiher“ beinhaltet einige der alten Anlagenteile im „Wagenhauser Weiher“ und können mit den Sanierungsmaßnahmen aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben nicht mehr bestehen bleiben. Mit der archäologischen Begleitung und Dokumentation der zu verändernden Bestandteile des Kulturdenkmals ist die geschichtliche Bedeutung der Anlage gesichert. Das Vorhaben zur Sanierung der Stauanlage am „Wagenhauser Weiher“ und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen Biberschutzgitter und Sömmerung/Winterung des Weihers erfolgen unter Inanspruchnahme verschiedener Schutzgüter in einer geschützten Landschaft mit mehreren Schutzgebietskulissen. Eine starke Veränderung findet vor allem während der Umsetzung der Maßnahmen statt, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Bauwerks handelt. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Bespannung des Weihers unter Beachtung der Verminderungsmaßnahmen wird sich der frühere Zustand in Bezug auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild weitestgehend wiedereinstellen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

Hydraulischer Modellversuch Odertalsperre

Am Südwestrand des Harzes wurde zwischen 1930 und 1933 bei Bad Lauterberg (Niedersachsen) die Odertalsperre errichtet, die dem Hochwasserschutz, der Energieerzeugung und der Niedrigwasseraufhöhung des Unterlaufes der Oder in Trockenzeiten dient. Die Gesamtanlage besteht neben der 56 m hohen Hauptsperre (Erddamm mit Betonkern) aus einem unterhalb gelegenen Ausgleichsbecken (ca. 200 m x 700 m), das wiederum durch einen 7,5 m hohen Erddamm mit integrierter Wehranlage begrenzt wird. Das Reservoir der Hauptsperre und das Ausgleichsbecken wurden bis Anfang der 1990er Jahre als Pumpspeicherkraftwerk betrieben. Zur sicheren Ableitung extremer Hochwasser existiert am linken Hang der Hauptsperre eine Hochwasserentlastungsanlage (HWE) aus Beton, die nach fast 80 Jahren Schäden aufweist, die einer Sanierung bedürfen. Aus Sicherheitserwägungen soll außerdem die Wehranlage des Ausgleichsbeckens umgebaut werden. Für den Betreiber, die Harzwasserwerke GmbH aus Hildesheim, wurden deshalb von Dezember 2008 bis September 2009 zur Vorbereitung der geplanten Sanierungen hydraulische Modellversuche zur HWE, zur Wehranlage am Abschlussdamm des Ausgleichsbeckens und zum Ausgleichsbecken selbst durchgeführt. Unter Leitung von Prof. Jürgen Stamm erfolgten im Hubert-Engels-Labor des Instituts für Wasserbau und Technische Hydromechanik (IWD) der TU Dresden durch Dipl.-Ing. Holger Haufe und Dipl.-Ing. Thomas Kopp die Untersuchungen an drei Teilmodellen, zwei davon physikalisch im Maßstab M 1:25 für die HWE und M 1:20 für die Wehranlage. Bei dem dritten Teilmodell handelte es sich um ein tiefengemitteltes 2D-hydronumerisches Modell zur Ermittlung der Strömungsverhältnisse im Ausgleichsbecken. Am Teilmodell der HWE wurde im Rahmen mehrerer Versuchsreihen die hydraulische Leistungsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit für verschiedene Zustände (vor, während und nach der Sanierung) überprüft und nachgewiesen. Durch Maßstabseffekte bedingte hydraulische Unterschiede zwischen Natur und Modell (Wasser-Luft-Gemischabfluss), die im 'verkleinerten' Modell nicht auftraten, wurden analytische Berechnungen durchgeführt, mit denen nachgewiesen werden konnte, dass die Seitenwände der HWE auch beim vermutlich größten Hochwasser (PMF) nicht überströmt werden. Die Harzwasserwerke GmbH wird voraussichtlich 2010/11 auf Grundlage der Versuchsergebnisse mit den Sanierungsarbeiten beginnen. Die am IWD untersuchten und hydraulisch optimierten Einzelmaßnahmen werden dann zu einer effizienten Bauausführung beitragen und anschließend die Hochwassersicherheit der Odertalsperre für die nächsten Generationen gewährleisten. (Text gekürzt)

Stauanlagenverzeichnis

Das Landesamt für Umwlt und Geologie (LfUG) führt das Stauanlagenverzeichnis in Form einer Datenbank. Es werden alle Stauanlagen des Freistaates Sachsen entsprechend § 84 des Sächsischen Wassergesetzes erfasst und mit fachtechnischen Daten beschrieben.

Dezernat 320 Gewässerverwaltung, Küsten- und Hochwasserschutz (StALU MM Rostock)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Dünenbepflanzung, Baumpflege, Korrisionsschutz, Betonsanierung

Gewidmete Deiche in Niedersachsen

Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen. Hochwasserdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser dienen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser dienen, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Deiche der 2. Deichlinie schränken beim Bruch eines Hauptdeiches oder Sperrwerks die Überschwemmung im geschützten Gebiet ein. Deiche erhalten ihre Eigenschaft durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)

Bundeswasserstraßenkarte 1: 1.000.000 (BWK1000), A0 Farbplot

Die Übersichtskarte Bundeswasserstraßenkarte BWK1000 enthaelt Bundeswasserstraßen, den Sitz der Ober-, Mittel- und Unterbehörden, Wasserstraßen-Klassifizierung, Angaben über Kilometrierung, freie oder staugeregelte Flussstrecken, Schleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Orte, sonstige Gewässer und Grenzen. Abgabe als Farbplot A0.

Zukunft der Tideelbe im Klimawandel - Klimawandel und Hochwasserschutz

Tideästuare sind wichtige Lebensadern für das Hinterland. Entlang der Ästuare haben sich Siedlungen, Städte, Handwerks- und Industriebetriebe, Handel und Häfen angesiedelt. In Tideästuaren liegen aber auch wertvolle Biotope und Ökosysteme. Zudem laufen über die Tideästuare Sturmfluten in das Hinterland. Diese verursachen ohne ausreichenden Schutz durch Deiche, Mauern, Überflutungsflächen- und Retentionsräume sowie Sperrwerke und Entwässerungsbauwerke große Schäden. Eine Konsequenz aus dem zukünftig steigenden Meeresspiegel und aus möglicherweise stärkeren und häufigeren Stürmen sind zukünftig steigende Sturmflutwasserstände in den Ästuaren. Hierdurch werden die Belastungen auf die Küstenschutzbauwerke erhöht und die Wahrscheinlichkeit von Überflutungen steigt an. Insgesamt steigt ohne entsprechende Anpassungsmaßnahmen das Risiko in den überflutungsgefährdeten Gebieten an. Das Vorhaben TideelbeKlima verfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels (AdKw) das Ziel, die denkbaren Optionen für den Hochwasserschutz der Zukunft im tidebeeinflussten Bereich der Elbe dem Grunde nach zu identifizieren und zu analysieren sowie diese aus wasserbaulicher, wasserwirtschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Sicht vergleichend zu bewerten und daraus Handlungsoptionen für die Zukunft abzuleiten. Die Elbe wurde als größtes deutsches Tideästuar mit Hamburg und der Metropolregion Hamburg als beispielhaft auch für die anderen deutschen Tideästuare für die Untersuchungen ausgewählt. Output: einen aktuellen Stand zu den AdKw für die Tideelbe, einen grds. Maßnahmenkatalog und eine Bewertung hinsichtlich des Hochwasserschutzes, der Wasserwirtschaft, der Ökologie und der Kosten und Nutzen, einen systematischen, multikriteriellen Vergleich der Lösungsansätze, einen Methodenkatalog und eine Toolbox für die Analyse und Bewertung des Hochwasserschutzes für die Übertragbarkeit auf andere Ästuare sowie Empfehlungen für den zukünftigen Hochwasserschutz an der Tideelbe.

Küstenschutz Hochwasserschutz Hochwasserinformation und Vorhersage Meldedienste des NLWKN: Hochwasserdienste im NLWKN

Die Hochwasserdienste des NLWKN spielen bei der Bewältigung einer Gefahrenlage durch Hochwasser für die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte eine wichtige Rolle. In Niedersachsen kommen je nach betroffenem Flussgebiet unterschiedliche Hochwasserdienste zum Einsatz. Neben hochverfügbar abrufbaren Wasserständen auf dem NLWKN-Pegelportal sowie den Vorhersagen und Warnlageberichten der Hochwasservorhersagezentrale (HWVZ) warnen die Hochwasserinfodienste des NLWKN die Unteren Wasserbehörden gezielt über eine drohende Hochwasserlage. NLWKN-Pegelportal Hochwasservorhersagezentrale Die Hochwasserinfodienste werden regional von den jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN ausgeführt (sogenannter Regionaler Hochwasserinfodienst RHID). Für die Elbe gibt es einen länderübergreifenden Hochwassermeldedienst, mehr dazu weiter unten. Bis zum Jahr 2025 wurde zwischen den Regionalen Hochwassermeldediensten (RHWD) und dem Überregionalem Hochwassermeldedienst für die Weser (ÜHWD) unterschieden. Ab Ende 2025 wurden diese bisherigen Meldedienste durch die Regionalen Hochwasserinfodienste (RHID) ersetzt. Moderne digitale Warn- und Lagesysteme wie Apps und das NLWKN-Pegelportal ermöglichen es allen Akteuren und den vom Hochwasser Betroffenen, jederzeit und unkompliziert hochaktuelle und individuelle Informationen über Pegelstände und Gefahrenlagen abzurufen. Apps Für die Regionalen Hochwasserinfodienste gelten folgende Festlegungen: Für die Regionalen Hochwasserinfodienste gelten folgende Festlegungen: Der Regionale Hochwasserinfodienst der zuständigen NLWKN-Betriebsstelle nimmt bei Überschreiten der Meldestufe 1 und weiter steigenden Wasserständen den Dienst auf, beobachtet und bewertet die Abflusslage an den Flüssen. Meldestufe 1 Bei einer drohenden Hochwassergefahr werden die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte vom zuständigen RHID über die aktuelle Situation per E-Mail informiert. Diese Warnung erfolgt für alle Hochwassermeldepegel spätestens bei Überschreitung der Meldestufe 2 und wenn mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen ist. Je nach Hochwassergefahr und Einschätzung des zuständigen RHID kann diese Information auch früher erfolgen, zum Beispiel bei Überschreiten der Meldestufe 1 und deutlich ansteigenden Wasserständen. Meldestufe 2 Bei Überschreiten der Meldestufe 3 und weiter steigenden Wasserständen informiert der Regionale Hochwasserinfodienst per E-Mail mindestens einmal am Tag über die aktuelle Lage und die weitere Entwicklung. Die Information kann bei Bedarf auch häufiger und anlassbezogen erfolgen. Meldestufe 3 Alle versendeten Informationen können je nach Einschätzung des RHID zusätzliche, hochwasserrelevante Angaben über die derzeitige und zu erwartende Abflusslage beinhalten. Das können aktuelle und geplante Steuerungen von Stauanlagen sein, die vom NLWKN oder den Harzwasserwerken betrieben werden, oder Deichbrüche, sofern diese Angaben dem RHID rechtzeitig vorliegen. Die ergänzenden Informationen zu den Stauanlagen beziehen sich vor allem auf die Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden an der Leine im südlichen Niedersachsen (Landkreis Northeim) und Alfhausen-Rieste an der Hase im Landkreis Osnabrück sowie auf die sechs Harz-Talsperren im Westharz. Weiterhin steht der jeweilige Regionale Hochwasserinfodienst für Rückfragen der Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte hinsichtlich der Hochwasser- und Pegelinformationen zur Verfügung und berät bei Bedarf über die Abflusslage oder über besondere Ereignisse wie Abgabenänderungen an den Stauanlagen, mögliche Pegelausfälle und Weiteres. Die Regionalen Hochwasserinfodienste stehen zudem in engem Austausch zur Hochwasservorhersagezentrale des NLWKN, die bei einer zu erwartenden Hochwasserlage Tage im Voraus mit dem betroffenen RHID Kontakt aufnimmt, interne hydrologische Vorhersagen bereitstellt und bei Hochwasser neben Wasserstandsvorhersagen flussgebietsbezogene Warnlageberichte veröffentlicht. In den Warnlageberichten der HWVZ können ebenfalls wichtige geplante Abgabe-Änderungen der Stauanlagen enthalten sein. Die Prognosen der Vorhersagezentrale Magdeburg finden Sie hier... Die Prognosen der Vorhersagezentrale Magdeburg finden Sie hier... Die Betriebsstelle Lüneburg des NLWKN erhält nicht nur im Hochwasserfall, sondern täglich aktuelle Wasserstände und Wasserstandsvorhersagen für die Hauptpegel der Elbe. Der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des NLWKN Lüneburg wertet die Meldungen aus, beobachtet die weitere Entwicklung über den zeitlichen und räumlichen Ablauf des Hochwasserereignisses und gibt eine Einschätzung für die Situation in Niedersachsen ab. Bei bevorstehender Hochwassergefahr im Bereich der Unteren Mittelelbe ab einem Wasserstand von 550 cm am Pegel Neu Darchau werden unverzüglich das Umweltministerium, die betroffenen Landkreise Lüneburg, Harburg sowie Lüchow-Dannenberg, Deichverbände und weitere betroffene Stellen informiert. Die Broschüre „Hochwassermeldedienst Niedersachsen, Untere Mittelelbe“ gibt einen Überblick über den Hochwassermeldedienst an der Mittelelbe. Das Heft enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, den Aufgaben und der Ablauf- und Meldestruktur. Hochwassermeldedienst Niedersachsen, Untere Mittelelbe

Stauanlagen

Stauanlagen an Fließgewässern in MV

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