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Modellversuch Hochwasserrückhaltebecken Bärenstein

Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Nr. 5 (Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus im Müglitztal) beabsichtigt der Betrieb Oberes Elbtal der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen die Errichtung eines ökologisch durchgängigen Hochwasserrückhaltebeckens (HRB). Im Osterzgebirge, ungefähr 5,0 km südlich der Ortslage Glashütte, wird dazu ein begrünter Steinschüttdamm mit Asphaltkerndichtung geplant, welcher die Biela im Hochwasserfall noch oberhalb der Mündung in die Müglitz stauen soll. Im Modellversuch sollen zwei Anlagenteile auf ihre hydraulische Leistungs- und Funktionsfähigkeit getestet werden, der Gewässerdurchlass sowie die Hochwasserentlastungsanlage (HWE). Zur Durchleitung der Biela dient ein (b x h) 4,0 x 4,5 m, mit natürlichem Sohlsubstrat versehener Durchlass, der im Hochwasserfall verschlossen werden kann. Während eines Hochwasserereignisses wird stattdessen das Wasser über eine Bypassleitung mit integrierter Gegenstromtoskammer in Dammmitte abgeführt und über ein Wehr wieder in den Gewässerdurchlass eingeleitet. Der Abfluss der Bypassleitung wird über zwei parallel angeordnete Betriebsschützen geregelt. Im Modellversuch (Teilmodell 1) wird die im Damminneren angeordnete Gegenstromtoskammer im Maßstab 1:12 nachgebildet, untersucht und optimiert. Das Teilmodell 2 ist eine im Maßstab 1:20 verkleinerte Nachbildung der geplanten HWE, einer einseitig angeströmten Hangseitenentlastung, bestehend aus dem Einlaufbauwerk, der Sammel-, Übergangs- und Schussrinne, dem räumlichen Tosbecken sowie dem Unterwasserbereich.

Dezernat 320 Gewässerverwaltung, Küsten- und Hochwasserschutz (StALU WM Schwerin)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Dünenbepflanzung, Baumpflege, Korrisionsschutz, Betonsanierung

Gewidmete Sperrwerke in Niedersachsen

Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind. Ein Bauwerk der genannten Art erhält die Eigenschaft eines Sperrwerkes durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für Sperrwerke gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).

Wasserstand Pegel Meldorf Sperrwerk AP - Nordsee

Der Pegel Meldorf Sperrwerk AP befindet sich im Gewässer Nordsee. Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=110026) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.

Zukunft des Wiesensees: Schlammumlagerung geplant – Hochwasserschutz und Naturschutz im Fokus

Bei einem gemeinsamen Treffen am 7. August in der Tourist-Information Wiesensee tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums (MKUEM), der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), der Verbandsgemeinde Westerburg sowie Fachplaner und politische Entscheidungsträger über die Zukunft des Wiesensees aus. Schwerpunkt der Sitzung war die geplante Schlammumlagerung im See – ein zentrales Vorhaben zur ökologischen Aufwertung und Sicherung des Hochwasserschutzes. Die Entleerung des Wiesensees, die ursprünglich aufgrund von Sicherheitsmängeln an der Stauanlage erforderlich war, wird nun als Chance genutzt: „Aus der Not wird eine Tugend gemacht“, betonte Staatssekretär Dr. Erwin Manz. Die Verbandsgemeinde plant, rund 300.000 Kubikmeter Sediment innerhalb der Seefläche umzulagern – und das ohne wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, sofern die Maßnahme ohne Verlust von Rückhaltevolumen unterhalb des Dauerstauziels erfolgt. „Durch den engen Austausch zwischen Technik, Wissenschaft und Politik stellen wir grundsätzlich sicher, dass Hochwasserschutz, Naturschutz und touristische Nutzung des Wiesensees in Einklang gebracht werden“, stellte SGD-Nord Präsident Wolfgang Treis klar. Die wichtigsten Fortschritte im Überblick: Standsicherheit: Ein umfangreiches geologisches Gutachten bescheinigt dem Damm die notwendige Stabilität. Es liegt der SGD Nord seit 6.8.2025 zur Prüfung vor. Mönchbauwerk und Pegeltechnik: Die Sanierung schreitet voran, die Steuerungstechnik wird derzeit finalisiert. Hochwasserentlastungsanlage: Die Sanierung des Betonkörpers ist in Planung, die Ausschreibung läuft. Phosphorbelastung: In Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz wird ein Konzept zur Reduzierung des Phosphateintrags aus dem Einzugsgebiet erarbeitet. Die geplante Schlammumlagerung dient nicht nur der Wiederherstellung der ökologischen Funktionen des Sees, sondern auch dem Schutz empfindlicher Naturschutzbereiche vor Störungen durch den Wassersport. Ein unter der Wasseroberfläche verlaufender Damm soll künftig sensible Zonen abschirmen. Bereits im Herbst 2025 soll mit der Anlage eines Grabensystems begonnen werden, um die stark vernässten Flächen – insbesondere in der Pottumer Bucht – für die maschinelle Bearbeitung vorzubereiten. Die eigentliche Schlammumlagerung ist für das Jahr 2026 geplant. Ein Wiederanstau des Sees könnte im Frühjahr 2027 erfolgen. Hochwasserschutz bleibt zentrales Anliegen Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen ist lediglich der Nachweis, dass die geplante Umlagerung keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hat. Ein Einvernehmen kann nur bei nachgewiesener Neutralität erfolgen. Zudem wurde über Möglichkeiten diskutiert, das Hochwasserschutzniveau durch betriebliche Anpassungen – etwa einen früheren Wasserablass oder ein Absenken des Stauwasserspiegels im Sommer – zu verbessern. Solche Änderungen müssten jedoch sorgfältig geprüft werden, um negative ökologische Auswirkungen zu vermeiden. Ein gemeinsamer Weg für den Wiesensee Alle Beteiligten zeigten sich zuversichtlich, dass die geplanten Maßnahmen in enger Abstimmung zwischen den Behörden, der Wissenschaft und der lokalen Politik erfolgreich umgesetzt werden können. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist einen gemeinsamen Weg bei diesem schwierigen Projekt zu finden“, sagte Bürgermeister Markus Hof. Die nachhaltige Entwicklung des Wiesensees soll dabei sowohl den Anforderungen des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes als auch der touristischen Nutzung gerecht werden. Pressemitteilung des MKUEM

250627_Hochwasserschutz_Derenburg_Protokoll.pdf

BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Informationsveranstaltung Neubau Deich Derenburg Glaswerk Protokoll, Stand 27.06.2025 BezugsraumHoltemme (inkl. Zuflüsse Rothe und Mühlbach) Datum16.06.2025 Uhrzeit18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr OrtGasthaus & Pension Weisser Adler, Wernigeröder Str. 1, 38895 Derenburg Teilnehmer45 Gäste, 10 Beteiligte Ablauf der Veranstaltung UhrzeitTOP 18:00Begrüßung durch die Moderation 18:03Grußwort Referent Andreas Paul, Büro für urbane Projekte Burghard Hein, Ortsbürger- meister Derenburg 18:05Input 1: Begrüßung und Einstieg in die GrundlageChristian Jöckel, LHW 18:20Input 2: Vorstellung der Vorplanung (Fachteil)Helge Reymann, LHW 18:50Pause mit Beteiligungsangebot und Gesprächen19:10Rückfragen aus dem Publikum Moderation Andreas Paul und Wolfram Georg 19:50Zusammenfassung und nächste Schritte 20:00Ausklang mit Zeit für Nachfragen & Hinweise im direkten Gespräch gegen 20:30Ende der Veranstaltung Christian Jöckel, LHW Zur Informationsveranstaltung Im Rahmen der Veranstaltung präsentierten Vertreter des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt (LHW) eine Vorplanung mit Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Derenburg. Dabei ging es insbesondere um die Flüsse Holtemme und Rothe, die bei Hochwasserereignissen in der Vergangenheit zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet geführt hatten. Hintergrund sind dabei auch Neuberechnungen, die infolge des Hochwasserer- eignisses 2017 erstellt wurden. Der LHW erläuterte detailliert die einzelnen Bauabschnitte und Schutzkonzepte, die entlang der Gewässer umgesetzt werden sollen. Zentrale Elemente sind der Bau von Deichen, Hochwasserschutzwänden und Absperrbauwerken. Damit soll der Durch- fluss des Wassers kontrolliert und eine Überflutung von Teilen Derenburgs bis zum Bemessungshochwasser verhindert werden. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Anbindung an die bestehende Infrastruktur, wie zum Beispiel Brücken, sowie der Minimierung des Flächenverbrauchs. So sind an manchen Stellen platzsparende Spundwandlösungen vorgesehen. Auch die Einbindung privater Grundstücke und die Frage der Unterhaltung der Schutzanlagen wurden thematisiert. Die anwesenden Bürger, von denen viele selbst von Hochwasserereignissen betroffen waren, beteiligten sich engagiert mit Fragen und Anregungen. Die Vertreter des LHW betonten, dass man die Planung in enger Abstimmung mit den Bürgern vorantreiben und den Prozess transparent gestalten wolle. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung konnte aufgrund eben dieses Beteiligungsprozesses und des formellen Genehmigungsverfahrens ebenso mit Beteiligungsprozess noch nicht genannt werden. Das Ziel sei jedoch, in der laufenden Förderperiode bis 2028 eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 1/4 BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Fragen und Diskussion Frage 1: Ist es möglich, zusätzliche Retentionsflächen vor Derenburg zu schaffen? Antwort: Die Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen vor Derenburg ist aufgrund der engen Harztäler nicht möglich. Frage 2: Wenn im Zuge der Maßnahmen das Wasser stärker kanalisiert wird, dann ist zu erwarten, dass größere Probleme in Abschnitten mit engen Abzweigungen auftreten, insbesondere dort, wo das Wasser auf die Flussufer prallt. Wie soll die Kanalisierung des Abflusses durch Derenburg bei gleichzeitiger Verringerung der Überflutungsfläche realisiert werden? Antwort: Die Planungen des LHW müssen sich stets an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Im Fall von Derenburg ist der Raum zur Umsetzung von Maßnahmen durch die Ortslage begrenzt. Es wäre sicherlich besser, wenn man den Querschnitt des Gewässers aufweiten und somit die Strömungsgeschwindigkeit herabsetzen könnte. Allerdings müsse man immer auch die bestehende Siedlungs- und Baustruktur berücksichtigen und die Fläche, die man zum Aufweiten benötigen würde, steht in Derenburg innerorts schlicht nicht zur Verfügung. In den engen Abzweigungen wirken tatsächlich höhere Kräfte auf die Anlagen. Daher ist es wichtig, robuste Anlagen auszubilden, die einem hö- heren Druck gut standhalten können. Dies kann mit Spundwänden erreicht werden. Frage 3: Können die Brücken angepasst werden, um den Aufstau zu reduzieren? Antwort: Nach den jetzigen Erkenntnissen aus der Modellierung stellt sich die Situation an den Brücken im Stadtgebiet beim Bemessungshochwasser wie folgt dar: Die Brücke L82 wird eingestaut und überströmt, die Fußgängerbrücke Garten- straße wird eingestaut und überströmt und die Brücke L84 wird eingestaut. Die Brücken über die Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB). Ob eine Anpassung notwendig wird und unter den engen Rahmenbedingungen (z. B. einzuhaltende Fahrgeometrie) umsetzbar ist, ist daher im Pla- nungsprozess weiter zu untersuchen. Im Falle eines Einstaus/ Überströmens werden die Hochwasserschutzmaßnah- men an die entsprechende Brücke angeschlossen. Eine Anpassung des Flussbettes, etwa durch Auskofferung in die- sem Bereich, bringt wenig, da sich dies schnell wieder zusetzen würde. Frage 4: Ist es möglich, das Flussbett insgesamt zu vertiefen, um dem Gewässer mehr Raum zu geben? Antwort: Einer Vertiefung des Flussbettes der Holtemme in Derenburg würde nur zu einer Reduzierung der Fließgeschwindig- keit führen. Die Lage des Wasserspiegels ändert sich jedoch nicht maßgeblich. Zugleich müsste der Eingriff um ein gleichmäßiges Sohlgefälle herzustellen über einen mehrere Kilometer langen Abschnitt erfolgen. Eine solche Maß- nahme ist sehr aufwändig, nicht nachhaltig und unverhältnismäßig gegenüber der hier vorgestellten Maßnahme. Frage 5: Wie groß sind die vorgesehenen Überflutungsflächen am Ausgang der Ortslage? Antwort: Die Schaffung von Überflutungsflächen am Ortsausgang ist nicht vorgesehen. Die Hochwasserschutzmaßnahmen in Derenburg beziehen sich auf die Infrastruktur. Frage 6: Können Sie etwas zum Zeitplan der Umsetzung der Maßnahmen sagen? Antwort: Der LHW beabsichtigt, innerhalb der laufenden Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raums (ELER) bis zum Jahr 2027/2028 eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen. Dabei hängt eine zügige Planung immer auch von der Bereitschaft und der Mitwirkung der Eigentümer, Nutzer und Päch- ter ab, ihre Grundstücke zur Vermessung, Bauerkundung und späteren Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt unter Federführung des Landesverwaltungsamts. Ein belastbarer Zeitplan zur Um- setzung der Maßnahmen kann aufgrund der externen Beteiligungen derzeit nicht benannt werden. Frage 7: Gibt es Prioritäten bei der Umsetzung der Maßnahmen? Antwort: Nein. Im Genehmigungsverfahren werden alle Teilobjekte gemeinsam in einem beantragt. Wenn das Verfahren ab- geschlossen ist, liegt für alle Maßnahmen eine Genehmigung vor und der LHW hat formales Baurecht. Dann wird die Gesamtmaßnahme in sinnvolle Baulose aufgeteilt und abschnittsweise umgesetzt. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 2/4 BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Frage 8: Wie werden die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke, auf denen sich Deichbauwerke oder Spundwände befinden, geregelt? Antwort: Der LHW ist grundsätzlich bestrebt, Deichaufstandsflächen ins Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt zu überführen. In diesem Fall wären auf der Grundlage von Verkehrswertermittlungen Vereinbarungen zum Verkauf der betreffen- den Grundstücke erforderlich. Grundstücke mit Spundwänden hingegen müssen nicht zwingend im Eigentum des Landes sein. Hier wären beispielsweise dingliche Sicherungen mit Eintragung ins Grundbuch denkbar. Die Vorausset- zung zur Umsetzung der Maßnahme bilden Einzelvereinbarungen mit den Eigentümern, Nutzern und Pächtern. Grundstückseigentümer würden entsprechend entschädigt. Frage 9: Wie sind die Pflege und der Unterhalt von Anlagen auf privaten Grundstücken geregelt? Antwort: Die Pflege und der Unterhalt von Anlagen liegt im Aufgabenbereich des LHW, auch wenn die Anlagen auf privatem Grund liegen. Hierzu sind etwa Zugangsrechte mit den Eigentümern zu klären, die als Grunddienstbarkeit im Grund- buch eingetragen werden. Wasser- und landseitig der Spundwände müssen entsprechende Unterhaltungsstreifen von festen baulichen Anlagen oder Sträuchern und Bäumen freigehalten werden. Der Gestattungsgeber wird ent- sprechend entschädigt. Frage 10: Wie werden die Anlagen (Schieber, Pumpen) im Hochwasserfall bedient und wie ist die Einbindung der Feuer- wehr/Wasserwehr geplant? Antwort: Die Aufgabenverteilung erfolgt im gesamten Bundesland wie folgt: Der LHW plant und baut die Hochwasserschutz- anlagen. Nach Fertigstellung werden diese an die Gemeinden übergeben. Die Bedienung der Anlagen im Hochwas- serfall liegt in der Verantwortung der örtlichen Feuerwehr bzw. Wasserwehr. Der LHW wird sie dafür entsprechend handlungsfähig ausrüsten und einweisen. Nur durch dieses Konzept sind die örtlichen Kräfte handlungsfähig und können den im Harz geringen Vorwarnzeiten gerecht werden. Frage 11: Wäre es denkbar, den verrohrten Mühlgraben im Bereich der Promenade wieder zu öffnen, um so den Wasserdruck zu verringern? Antwort: Hierzu kann der LHW derzeit keine Aussage treffen. Die Hochwasser-Risikomanagement-Planung weist den Mühl- graben bisher nicht als Maßnahme aus. Der LHW sagt zu, die Anregung aufzunehmen und im Zuge der weiteren Betrachtungen zu prüfen. Frage 12: Hat der LHW bereits Ideen, wie die Verkehrsführung während der Umsetzung geregelt werden kann? Man könnte über- legen, auf die für die Landwirtschaft genutzte Brücke über die Rothe zurückzugreifen, für die heute ein Durchfahrtsver- bot für LKW besteht. Antwort: Der LHW entwickelt in der Vorplanung noch keine Konzepte zur Verkehrsregelung. Der Hinweis zur Nutzung der Brücke über die Rothe an der Utzlebener Straße wird jedoch aufgegriffen und in den weiteren Überlegungen geprüft und berücksichtigt werden. Frage 13: Gibt es bereits Vorstellungen zum Erscheinungsbild der Anlage? Wie muss man sich die Spundwände vorstellen? Antwort: Der LHW möchte eine nachhaltige und wirtschaftliche Ausbildung der Hochwasserschutzanlagen umsetzen. Die wirtschaftlich und funktional beste Lösung sind aber reine Spundwände ohne Verblendung oder Anstrich. Diese bil- den eine rot-braune Rostschicht aus. Die Rostschicht schützt die Spundwand und sie rostet nicht weiter. Die Spund- wand farblich zu gestalten oder sie baulich zu verkleiden wäre ungünstig, da eventuelle Abnutzungserscheinungen nicht oder schwieriger zu erkennen wären. Außerdem würde die Durchführung von Kontrollprüfungen erschwert. Auch würden Maßnahmen dadurch zeit- und materialaufwendiger und damit letztlich auch teurer werden. An expo- nierten Stellen im Stadtbild sind Ausnahmen mit Betonwänden oder Winkelstützwänden möglich. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 3/4

Stauanlage

Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"

Wasserkraftanlage

Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.

Ems Monitoring Salzgehalt 2000-2024

Der Datensatz enthält Zeitreihen des Salzgehalts gemessen an 8 Stationen (Knock, Emden, Pogum, Gandersum, Terborg, Leerort, Weener und Papenburg) in der Tideems für den Zeitraum 2000-2024. Die Zeitreihen wurden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Korrektur der Außreißer und eine Umrechnung in absoluten Salzgehalt (S_A) erfolgte durch die BAW. Die Zeitreihen liegen in UTC+01:00 vor. Die Zeitreihen enthalten Zeiträume in denen das Sperrwerk in Gandersum geschlossen war. English: The dataset contains time series of salinity measured at eight stations (Knock, Emden, Pogum, Gandersum, Terborg, Leerort, Weener, and Papenburg) in the Tideems for the period 2000–2024. The time series were provided by the Lower Saxony State Agency for Water Management, Coastal Protection and Nature Conservation (NLWKN). Additional correction of outliers and conversion to absolute salinity (S_A) was carried out by the BAW. The time series are available in UTC+01:00. The time series include periods during which the Ems storm barrier in Gandersum was closed.

Weltzugvogeltag 2024 in der Region Wolfsburg: Wie schützen wir Zugvögel bei uns in der Region?

Landkreise Gifhorn und Helmstedt, Region Wolfsburg – Julian Martens arbeitet seit 2023 an der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das EU-Projekt LIFE IP „GrassBirdHabitats“ als Gebietsbetreuer für die Region Wolfsburg. Die bedrohten Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz , auf die sich das Projekt bezieht, l eben auch bei uns in der Region Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Gifhorn. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag, zu dem diese sogenannten „Langstreckenzieher“ passenderweise ihre Brutzeit bei uns im Norden verbringen. Erst im Spätsommer und Herbst geht es wieder in ihre Rast- und Überwinterungsgebiete entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem nordischen Zuhause zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Julian Martens zeigt einen Einblick in die Arbeit der Vogelschutzwarte des NLWKN und ein außergewöhnliches Arbeitsfeld. Julian Martens arbeitet seit 2023 an der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das EU-Projekt LIFE IP „GrassBirdHabitats“ als Gebietsbetreuer für die Region Wolfsburg. Die bedrohten Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz , auf die sich das Projekt bezieht, eben auch bei uns in der Region Wolfsburg und den Landkreisen Helmstedt und Gifhorn. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag, zu dem diese sogenannten „Langstreckenzieher“ passenderweise ihre Brutzeit bei uns im Norden verbringen. Erst im Spätsommer und Herbst geht es wieder in ihre Rast- und Überwinterungsgebiete entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem nordischen Zuhause zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Julian Martens zeigt einen Einblick in die Arbeit der Vogelschutzwarte des NLWKN und ein außergewöhnliches Arbeitsfeld. Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen im Drömling – einem länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat in ihrem Betreuungsgebiet – und wie geht es ihnen während der aktuellen Brutsaison? Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen im Drömling – einem länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat in ihrem Betreuungsgebiet – und wie geht es ihnen während der aktuellen Brutsaison? An Wiesenvögeln im Drömling sind auf jeden Fall der Kiebitz und die Bekassine zu nennen, aber auch die Feldlerche, der Wiesenpieper, die Wiesenschafstelze, die Wachtel, das Braunkehlchen und der Wachtelkönig sind hier vertreten. Insbesondere die Bekassine profitiert in diesem Frühjahr von den hohen Wasserständen im Gebiet. Sie bevorzugt feuchten bis nassen Untergrund zum Brüten und sucht feuchte Offenstellen zur Nahrungssuche auf, beispielsweise um Regenwürmer mit ihrem langen Schnabel aus dem Oberboden zu stochern. Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Geplant sind noch in diesem Jahr eine Optimierung von zwei Stauanlagen im Naturschutzgebiet Politz und Hegholz, welches in den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt liegt. Hier sollen zwei abgängige Stauanlagen saniert werden, um besonders in der Brutzeit im Frühjahr höhere Wasserstände in den Politzwiesen zu halten. Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Wichtig sind regelmäßige Gebietsbesuche, um Rahmenbedingungen und Besonderheiten der einzelnen Gebiete kennenzulernen und zu verstehen und natürlich, um sich mit den hier vorkommenden Vogelarten vertraut zu machen. Das ist die Grundlage für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Auch der Austausch mit ortskundigen Personen und Beteiligten vor Ort sind wichtiger Bestandteil der Arbeit. Von besonderer Bedeutung ist die Vernetzung mit den anderen Gebietsbetreuerinnen und -betreuern im Projekt, hier können Ideen und Erfahrungen ausgetauscht werden und auch landesweite Trends erkannt werden. Welche Herausforderungen und Ziele gibt es im Drömling zu bewältigen? Welche Herausforderungen und Ziele gibt es im Drömling zu bewältigen? Zunächst sollen natürlich erstmal die geplanten Maßnahmen in dieser Förderperiode umgesetzt werden. Wichtige Grundlagen für die nächsten Maßnahmen stellen flächendeckende Brutvogelerfassungen dar. Diese sollen auch in nächster Zeit im Drömling umgesetzt werden. Dies gibt Aufschluss über die Bestandssituation der ortsansässigen Vogelwelt, und außerdem lassen sich hierdurch Schwerpunktbereiche für die Wiesenvögel identifizieren. Das dient auch als Grundlage, beispielsweise für Verbesserungen der Wassersituation oder einem möglichen Prädationsmanagement. Priorität haben natürlich Maßnahmen für besonders im Bestand bedrohte Wiesenvogelarten. Insbesondere spät brütende Arten wie der Wachtelkönig oder das Braunkehlchen leiden besonders stark unter frühen Mahdterminen und zu intensiver Bewirtschaftung. So gehen Gelege oder Küken verloren, außerdem reduzieren herkömmliche Mahdtechniken den Insektenbestand stark und damit die verfügbare Nahrung für viele Wiesenvogelarten. Unser langfristiges Ziel ist es, bedrohten Arten in den Schutzgebieten optimale Bedingungen zu ermöglichen, sodass hier stabile und überlebensfähige Populationen entstehen. Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Besonders faszinierend finde ich an Zugvögeln die enorme Dynamik und artspezifischen Anpassungen über die verschiedenen Phasen des Jahres. Einige Arten kommen aus dem hohen Norden nach Niedersachsen als Wintergäste. Hier entkommen sie extrem kalten Temperaturen und unter Schneedecken unerreichbarer Nahrung. Sie nutzen die milderen Verhältnisse hierzulande aus, einige Arten legen auf ihrem Weg zischen den afrikanischen Winterquartieren und den Brutplätzen in der arktischen Tundra hier eine Rast ein, um ihre Kraftreserven wieder aufzufüllen. Wieder andere Arten haben hier im Frühjahr ihr Reiseziel bereits erreicht und kommen als Sommergäste und Brutvögel ins Gebiet, und ziehen mit ihrem Nachwuchs dann im Spätsommer und Herbst wieder bis südlich der Sahara ab. Diese Vielfalt und Anpassungsfähigkeit ist sehr beeindruckend und muss dringend geschützt werden! Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Eigentlich sind immer Zugvögel auf dem Weg in unserer Region unterwegs. Aber besonders zu den Hauptzugzeiten im Frühjahr und im Herbst (Stichwort: Zugvogeltage) lassen sich vielerorts in Niedersachsen Zugvögel beobachten. Insbesondere im Wattenmeer sind große Trupps von Watvögeln zu beobachten, mit Schwärmen aus mehreren Zehntausend Individuen. Aber auch bei uns im Binnenland finden sich beispielsweise an Gewässern mit Schlammflächen sehr interessante Beobachtungspunkte. Bei Beobachtungen ist immer auf ausreichend Abstand zu achten, um die Tiere bei der Nahrungssuche nicht zu stören. Im Frühjahr muss auf jeden Fall auch auf Brutvögel Rücksicht genommen werden, damit diese in Ruhe ihre abgelegten Eier schützen können. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel sowie deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin zwölf Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt . Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

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