Der Pegel Meldorf Sperrwerk AP befindet sich im Gewässer Nordsee. Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=110026) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Seit 2018 haben sich in der Region Celle die Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwasserneubildung und Grundwasserstände deutlich gezeigt. Grundwasserabhängige Biotope (Fließgewässer und Landökosysteme) sind in eine extreme Stresssituation geraten. Damit hat sich die Konkurrenzsituation mit Grundwassernutzern und hier insbesondere auch mit der Feldberegnung zugespitzt. Um diese Konkurrenzsituation zu entschärfen, wollen die Flächennutzer und Bewirtschafter in diesem Projekt gestalterisch behutsam im Sinne eines nachhaltigen Managements eingreifen. Immer dort, wo es konfliktfrei möglich ist, soll das anfallende Oberflächenwasser vor Ort zurückgehalten und möglichst dem Grundwasser zugeführt werden. Durch die Rückhaltung von Wasser in sommertrockenen Gräben soll der Oberflächenabfluss reduziert, die Grundwasserneubildung erhöht und der Grundwasserstand ausgeglichener werden. Zudem sollen die Phasen von Grundwasser-Tiefstständen verkürzt werden mit den sich daraus ergebenen positiven Effekten für Feuchtbiotope, Basisabfluss in Fließgewässern etc. sowie für weitere Grundwassernutzer. Damit wird einerseits der Landschaftswasserhaushalt gestützt und andererseits der für Grundwasserentnahmen verfügbare Vorrat erhöht. Durch das Pilotprojekt sollen die konkreten örtlichen Zusammenhänge der Wasserhaushaltskomponenten (Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung, Verdunstung) transparent gemacht und deutlich dargestellt werden. Es wird aufgezeigt, wie mit einfachen technischen Mitteln den Änderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, entgegengesteuert werden kann. Geplant sind dafür eine Vielzahl von kleinen und kleinsten Maßnahmen in den örtlichen Grabensystemen. Diese verhältnismäßig kleinen Maßnahmen werden durch ein Monitoring (hydrogeologisch, hydrologisch, bodenkundlich, naturschutzfachlich) begleitet, in dem an jeder Maßnahme regelmäßig qualitativ deren Wirksamkeit - individuell an die jeweilige Situation angepasst - überprüft werden soll. An ausgewählten Maßnahmen finden zusätzlich Grundwasser- und Oberflächenwasserstandsmessungen statt, um die Effekte auch quantitativ einschätzen zu können. - Aus Betroffenen Beteiligte machen!?. Dieser Ansatz bedeutet, dass Landwirte ein Teil der vorgeschlagenen Lösungsstrategie für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sind. Das Pilotprojekt soll Landwirten eine Möglichkeit geben, aktiv am Lösungsweg mit zu wirken. Vorgesehen ist es, an landwirtschaftlichen Entwässerungsgräben (Gräben 3. Ordnung, die in den letzten Jahren sommertrockenfallend waren) Staustufen zu installieren, um dadurch einen Wasser-rückhalt und weitergehend auch die Versickerung des Niederschlagswassers ins Grundwasser zu ermöglichen. Als technische Maßnahmen sind geplant: - temporäres Setzen und Betreiben von kleinen Stauanlagen (z. B. einfache Holzbohlenwehre) in Gräben ? i. d. R. in den Wintermonaten und abhängig von der Flächenbewirtschaftung auch darüber hinaus (bis zu ganzjährig) und ggf. Veränderung der Stauhöhe oder - Reduzieren der Unterhaltung (komplett oder in Teilen) in Gräben oder - Anheben von Grabensohlen oder - Rückbau (vollständig oder in Teilen) von Gräben.
Veranlassung Anders als beim Fischaufstieg (DWA-Merkblatt 509) gibt es für den Fischabstieg noch keinen allgemein anerkannten Stand der Technik. Vor allem Abstieg über Wehre, Verhalten bei Abflussaufteilung und Abstieg potamodromer Arten sind nur wenig untersucht. Grundlegende Fragen, die bei der Planung von Fischabstiegshilfen durch die WSV (z.B. bei Wehrersatzbauten) gestellt werden, müssen daher im Rahmen entsprechender Untersuchungen geklärt werden. Im Fokus steht vor allem zwei Aspekte des Verhaltens der Fische: 1. Welche Abflussarme wählen die Fische, um ein Querbauwerk abwärts zu überwinden? 2. Wie muss eine Abstiegshilfe gestaltet werden, damit sie von den Fischen genutzt wird? Ziele - Identifikation der wichtigsten Abwanderkorridore eines Standorts (Parameter anhand der Modellierung von Abfluss-Szenarien ermitteln und durch telemetrische Studien mit Fischen verifizieren) - Weiterentwicklung eines methodischen Ansatzes zur Klassifikation von Abstiegskorridoren an Stauanlagen in Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung biologischer Untersuchungen - Vorgaben zur Positionierung und Gestaltung der Abstiegshilfen aus Beobachtungen von Fischen direkt beim Abstieg (Anwendung unterschiedlicher Erfassungsmethoden) ableiten Die ökologische Durchgängigkeit muss sowohl für aufwandernde als auch für abwandernde Fische hergestellt werden, um die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen. An Standorten mit mehreren Querbauwerken teilt sich der Fluss in der Regel in mehrere Abflussarme auf, die theoretisch zur Abwanderung genutzt werden können. Hier müssen Korridore geschaffen werden, über die Fische schadlos abwärts gelangen. Um diese effizient planen und umsetzen zu können, sind Kenntnisse darüber notwendig, welche Abwanderwege die Fische wählen und wie sie sich beim Abstieg verhalten. Fische, die im Fluss abwärts wandern, müssen Querbauwerke überwinden. Wir finden heraus, welche Wege sie an diesen Wehr- und Kraftwerksstandorten nutzen, um sie dort effektiv schützen und stromab leiten zu können.
Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Nr. 5 (Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus im Müglitztal) beabsichtigt der Betrieb Oberes Elbtal der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen die Errichtung eines ökologisch durchgängigen Hochwasserrückhaltebeckens (HRB). Im Osterzgebirge, ungefähr 5,0 km südlich der Ortslage Glashütte, wird dazu ein begrünter Steinschüttdamm mit Asphaltkerndichtung geplant, welcher die Biela im Hochwasserfall noch oberhalb der Mündung in die Müglitz stauen soll. Im Modellversuch sollen zwei Anlagenteile auf ihre hydraulische Leistungs- und Funktionsfähigkeit getestet werden, der Gewässerdurchlass sowie die Hochwasserentlastungsanlage (HWE). Zur Durchleitung der Biela dient ein (b x h) 4,0 x 4,5 m, mit natürlichem Sohlsubstrat versehener Durchlass, der im Hochwasserfall verschlossen werden kann. Während eines Hochwasserereignisses wird stattdessen das Wasser über eine Bypassleitung mit integrierter Gegenstromtoskammer in Dammmitte abgeführt und über ein Wehr wieder in den Gewässerdurchlass eingeleitet. Der Abfluss der Bypassleitung wird über zwei parallel angeordnete Betriebsschützen geregelt. Im Modellversuch (Teilmodell 1) wird die im Damminneren angeordnete Gegenstromtoskammer im Maßstab 1:12 nachgebildet, untersucht und optimiert. Das Teilmodell 2 ist eine im Maßstab 1:20 verkleinerte Nachbildung der geplanten HWE, einer einseitig angeströmten Hangseitenentlastung, bestehend aus dem Einlaufbauwerk, der Sammel-, Übergangs- und Schussrinne, dem räumlichen Tosbecken sowie dem Unterwasserbereich.
Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"
Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.
Nach dem verheerenden Hochwasser 2002 musste in einer nüchternen Bilanz festgestellt werden, dass nur 5 % der Hochwasserschutzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt den erforderlichen technischen Standards entsprachen. Darüber hinaus hatten die Hochwasserschutzanlagen bei diesem extremen Hochwasser erheblichen Schaden genommen. Auf der Grundlage der 2003 erstellten Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt, die verzahnt ist mit den Zielstellungen des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), wurden im Zeitraum von 2003 bis 2013 ca. 51 % der Deichanlagen nach den technischen Regelwerken hergestellt. Heute entsprechen bereits mehr als 67 % der Deiche den technischen Regeln. Dafür wurden aus Landes-, Bundes- und EU-Fonds ca. 998,6 Mio. € (Stand 31. Dezember 2018) verwendet. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes sowie der Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe vereinen den Grundgedanken, dass ganzheitlicher und nachhaltiger Hochwasserschutz nur abgestimmt von der Quelle bis zur Mündung eines Flusses Sinn macht. Die Hochwasser 2006, 2010/2011 aber insbesondere das außerordentliche Extremhochwasser vom Juni 2013 haben gezeigt, dass dieser Weg richtig war. Die nach dem Hochwasser im August 2002 umgesetzten Maßnahmen haben sich bewährt. Ansonsten hätte sich für das Land Sachsen-Anhalt ein noch verheerenderes Schadensbild ergeben. Dennoch hat dieses Ereignis erhebliche Schäden auch an den Hochwasserschutzanlagen verursacht. Für die Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 und die zukünftige Hochwasserschutzstrategie ist es wichtig, alle Akteure einzubeziehen. In diesem Sinne hat der damalige Minister, Herr Dr. Aeikens, im Zeitraum vom November 2013 bis Februar 2014 gemeinsam mit Vertretern des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Gespräche mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten geführt. Die Gesprächsergebnisse werden sowohl bei der Beseitigung der Hochwasserschäden als auch in der überarbeiteten Hochwasserschutzkonzeption des Landes berücksichtigt. In diesen Prozess flossen auch die Ergebnisse der Sonderumweltministerkonferenz vom 9. Dezember 2013 und der Elbeministerkonferenz vom 5. Dezember 2013 mit ein. Die Grundzielstellung dabei ist, dass die Hochwasserschutzanlagen des Landes bis 2020 im Wesentlichen den technischen Regelwerken entsprechen sollen. Weiterhin werden die in der bisherigen Hochwasserschutzkonzeption verankerten Retentionsmaßnahmen zielstrebig umgesetzt sowie weitere Retentionsräume erschlossen. Die Bundesregierung hat zur finanziellen Unterstützung gerade dieser Maßnahmen das nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt, aus dem das Land seit 2015 finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen hat. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass die Maßnahmen der Schadensbeseitigung mit den planmäßigen Maßnahmen zu verzahnen sind und die Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2013 bereits Berücksichtigung finden. Hintergrundinformation (Stand 31. Dezember 2018) Der LHW betreut 2.042,90 km Fließgewässer 1. Ordnung sowie 5 stehende Gewässer mit folgenden Anlagen: 1.357 km Deiche an Gewässern 1. Ordnung 46 Schöpfwerke mit einer Förderleistung von 103,26 m³/s 422 Deichsiele 560 Wehre, Stauanlagen und Sohlbauwerke 43 Technische Fischaufstiegsanlagen
Messstelle betrieben von STANDORT HAMBURG.
Messstelle betrieben von STANDORT HAMBURG.
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Origin | Count |
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Bund | 398 |
Land | 683 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 14 |
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 154 |
Text | 440 |
Umweltprüfung | 67 |
WRRL-Maßnahme | 217 |
unbekannt | 162 |
License | Count |
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geschlossen | 553 |
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Language | Count |
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Englisch | 165 |
Resource type | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 511 |
Lebewesen und Lebensräume | 742 |
Luft | 466 |
Mensch und Umwelt | 1055 |
Wasser | 777 |
Weitere | 867 |