Das Projekt "Jahreszeitliche Veraenderungen der Immissionskonzentration in Esslingen" wird/wurde gefördert durch: Stadt Esslingen, Stadtverwaltung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Landeskultur und Pflanzenökologie.Ziel der Arbeit ist eine katastermaessige und zeitliche Darstellung von Immissionen im Stadtgebiet Esslingen. Ein Vergleich mit einer vorliegenden Flechtenkartierung (Verbreitung, Enzymaktivitaet der sauren Phosphatase) sollte den Einfluss auf den Flechtenwuchs belegen. An 23 Messstellen werden die Konzentrationen der Immissionen SO2, Staub, NO + NO2 mit einer mobilen Messapparatur erfasst. Meteorologische Faktoren werden an einer Station registriert.
Das Projekt "Flugstaubeintrag und seine Wirkung auf die Bodenbildung im waldfreien Karst der Nördlichen Kalkalpen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität München, Institut für Geographie.Die Untersuchungsgebiete liegen in den alpinen bis nivalen Höhenstufen der Nördlichen Kalkalpen. Dort existieren auf verkarsteten Kalken (CaCO3-Gehalte größer 96 Prozent) unterschiedliche Entwicklungsstufen der humusreichen Rendzina (A-C-bzw. O-C Profile) sowie verbraunte und braune Bodentypen (A-B-C-Profile). Alle Böden, besonders die braunen Varianten, weisen allochthone Glimmer, Silikate und Schwerminerale auf. So wird der Einfluß von Flugstäuben auf die Solumbildung evident. Aus diesem Sachverhalt resultieren als Forschungsschwerpunkte die rezente Flugstaubdynamik und die dadurch beeinflußte Bodengenese auf Kalkstein. Im Rahmen des geplanten Projekts ergeben sich folgende Kernfragen: 1. Wie sind die Flugstäube durch die beeinflußten Böden in den einzelnen Höhenstufen verbreitet? Welche Geofaktoren steuern die räumliche Verteilung? 2. Wieviel Flugstaub wird rezent (Größenordnung, (mm/a) eingetragen? Welche Hauptliefergebiete gibt es? Wie korrelieren Staubmenge und Solummächtigkeit? 3. Wie verändern die Stäube die Böden? Welchen Anteil haben autochthone Terrae fuscae, allochthone Braunerden und Mischformen? Welche Divergenzen und Konvergenzen der Bodenbildung gibt es in den einzelnen Untersuchungsgebieten? Gibt es Anhaltspunkte für mögliche Bildungszeiträume eine Alterseinstufung der Böden?
Die Firma Martin Baur GmbH mit Sitz in 88521 Binzwangen, hat mit Schreiben vom 04.06.2024 (Eingang beim Landratsamt Biberach am 05.06.2024) den Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Trockenabbau von Kies mit anschließender Wiederverfüllung am Standort Riedlungen-Neufra, Abbaufeld 1 im Gewann „Schlatt“ eingereicht. Das Abbaugebiet ist im Regionalplan Donau-Iller (Gesamtfortschreibung) als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen vorgesehen und grenzt unmittelbar an die bestehende Kiesgrube Riedlingen-Neufra an (vgl. RVDI-ID #1A-0052-2). Das Vorhaben stellt folglich eine Erweiterung dar und umfasst den Aufschluss von ca. 14,5 Hektar Fläche bei einer Abbautiefe von 20 bis 25 Metern (gemessen von der Geländeoberkante). Die Abbaurichtung wird von Ost nach West erfolgen. Nach der Abgrabung wird das Abbaufeld bis auf das Niveau des Urgeländes aufgefüllt und planmäßig rekultiviert. Bei den beanspruchten Flächen handelt es sich derzeit um überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Vorhabengebiet konnte durch mehrjährige Bohrkampagnen abbauwürdiges Moränkies festgestellt werden. Das prognostizierte Rohstoffvorkommen beläuft sich auf rund 1,4 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung für die nächsten 10 bis 17 Jahre sichern. Die rohstoffgeologische Eignung ist gegeben. Der abgegrabene Kies wird mittels einer Förderbandstraße zum Aufbereitungsstandort „Einhartsrain“ transportiert, um so Lärm- und Staubimmissionen zu minimieren. Die Aufbereitung des Kieses erfolgt in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Martin Baur in Riedlingen-Neufra. Das Abbaugebiet wird über die bestehende Zu- und Abfahrt an die B 311 verkehrlich erschlossen. Eine Nutzung zusätzlicher Wege außerhalb des Abbaugebietes ist nicht vorgesehen. Zusätzlich wird durch die Erweiterung das Verkehrsaufkommen zur Abbaustätte geringer, da auf eine externe Zufuhr von Rohstoffen möglichst verzichtet werden kann. Vorliegend bedarf der Antrag auf Kiesabbau einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. §§ 2, 49 der Landesbauordnung (LBO) und §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der Vorhabengröße unter Berücksichtigung des bestehenden Abbaugeländes besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im öffentlichen Scopingtermin vom 21.09.2021 wurde das Vorhaben vorgestellt und der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Fachbehörden festgelegt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an den Planungen und Ziele der Firma Martin Baur beteiligt und über die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Auf der Internetseite der Firma sowie an vier Terminen, wurde seitens der Firma das Vorhaben vorgestellt und über die Erweiterung der Abbaustätte vor Ort berichtet (02.07.2021, 03.07.2021, 09.07.2021, 10.07.2021). Die Termine wurden ortsüblich in den Gemeindeblättern Riedlingen, Altheim, Dürmentingen und Ertingen sowie auf der Internetseite der Firma Martin Baur die Bevölkerung bekanntgemacht (vgl. § 2 UVwG). Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kontaktdaten des Sachbearbeiters: E-Mail philipp.haering@biberach.de Telefon +49 7351 / 52 – 7659
Das Projekt "Schwermetall-Analytik von Aerosolen mit der Hamburger Protonenmikrosonde" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, I. Institut für Experimentalphysik, Arbeitsgruppe Umweltanalytik.Die Belastung der Luft mit toxischen Stoffen stellt insbesondere in Ballungsraeumen wie Hamburg eine Beeintraechtigung der Lebensqualtitaet und eine potentielle Gefaehrdung der Bevoelkerung dar. Insbesondere in der Umgebung hier angesiedelter Industrie kann die Belastung der Luft mit Schwermetallen mitunter erhebliche Werte erreichen. Die Schwermetallanalytik wird mit der durch Protonen induzierten Emission charakteristischer Roentgenstrahlung (PIXE) an der Hamburger Protonenmikrosonde durchgefuehrt. Die hohe Empfindlichkeit der verwendeten Analysemethode erlaubt auch die Durchfuehrung kurzzeitiger (stuendlicher) Probennahmen und damit die Erfassung kurzzeitiger Veraenderungen. Fuer einen 1-Jahres-Zeitraum (1991) wurde am Standort Kaltehove ein Luftprobennehmer aufgestellt und bei taeglichem Probenwechsel die Staubbelastung, zusammen mit dem Luftdruck, der Luftfeuchtigkeit, der Wind-Staerke und -Richtung gemessen. Die gemessenen Gesamtschwebstaubbelastungen lagen bei etwa 30 Prozent der Immisionsgrenzwerte fuer Langzeitmessungen (IW1) und fuer Kurzzeitemissionen (IW2) der TA Luft. Die Bleikonzentration zeigt eine starke Korrelation zur Windrichtung, hohe Werte bei suedwestlichem Wind weisen den Fahrzeugverkehr auf den Elbbruecken als Verursacher aus. Hohe Chrom-Nickel Konzentrationen bei suedlicher Windrichtung lassen auf den dort angesiedelten Industriebetrieb als Quelle schliessen. Wie zu erwarten, wird nach Niederschlaegen ein deutlicher Rueckgang der Schwebstaubkonzentration ermittelt. Der tageszeitliche Gang der Bleikonzentration weist in 1989 einen deutlichen Zusammenhang mit der Verkehrsdichte auf. Dagegen zeigen Untersuchungen, die im Jahr 1996 im Hamburger Elbtunnel durchgefuehrt wurden, keinen signifikanten Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung. Dies wird auf die extensive Belueftung im Elbtunnel zurueckgefuehrt. Der Rueckgang der Bleikonzentration in der Luft spiegelt die Verringerung im Einsatz bleihaltiger Additive zu Kraftstoffen wider.
Das Projekt "Untersuchungen zur spezifischen Schaedlichkeit von Grubenstaeuben aus dem deutschen und europaeischen Steinkohlenbergbau" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachbereich 08 Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Angewandte Geowissenschaften.Die spezifische Schaedlichkeit von Steinkohlegrubenstaeuben ist neben der Staubbelastung der Bergleute die wesentlichste Einflussgroesse fuer das Risiko einer Pneumokoniose-Erkrankung. Die wechselnden Krankheitserscheinungen haengen in erster Linie von der Zusammensetzung der Mineralstaeube und von der Beschaffenheit der Quarzpartikel ab. Zelltoxisch wirksam ist nur die unverwachsene nichtmaskiertefreie Quarzoberflaeche. Zu ihrer Bestimmung werden phasenkontrastmikroskopische, elektronenmikroskopische, Esca- und Auger-Untersuchungen durchgefuehrt und mit einem neu entwickelten Mess- und Auswerteverfahren die Abhaengigkeit der Oberflaechenaciditaetsverhaeltnisse von der LDH-Zytotoxizitaet bestimmt. Darueber hinaus wird die Beeinflussung der Oberflaechenaciditaet durch die Anionengehalte insbesondere durch Sulfat und der Einfluss nicht lagerstaettentypischer hydraulischer Baustoffmaterialien untersucht.
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 (keine Fördermittel mehr verfügbar) Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank
Pressemitteilung Nr.: 02/2009 Halle (Saale), 12.01.2009 Mit der Kälte kam der Feinstaub Das kalte Winterwetter hat landesweit zu einer erhöhten Belastung der Luft durch Feinstaub geführt. Der europaweit geltende Tageswert von 50 Mikro- gramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft wurde an einigen Messstatio- nen seit Anfang Januar bereits an fünf Tagen überschritten. Zulässig sind nur 35 Überschreitungen pro Jahr. Wie das Landesamt für Umweltschutz mitteilte, kam es gestern in einigen Re- gionen des Landes, so im Raum Magdeburg (64 µg/m³), Halle (53) und Wit- tenberg (58) zu Überschreitungen des genannten Tageswertes. Mitverursacht wurde die höhere Luftbelastung durch die gegenwärtige Hochdruckwetterlage. Bei geringen Windgeschwindigkeiten liegt wärmere Luft wie ein «Deckel» auf bodennaher Kaltluft und verhindert den Luftaustausch. In höher gelegenen Gebieten wie beispielsweise im Harz wurden demzufolge deutlich geringere Feinstaubkonzentrationen gemessen (Friedrichsbrunn 10 µg/m³). Bei gleichbleibender Wetterlage ist auch in den nächsten Tagen mit einer er- höhten Belastung und weiteren Überschreitungen zu rechnen. Das Landesamt empfiehlt, Tätigkeiten einzuschränken, die zur weiteren Erhö- hung von Feinstaub beitragen. Dazu gehören z. B. der Gebrauch von Fest- stoffheizungen wie Kaminen und Einzelöfen. Kaminöfen verursachen deutlich mehr Staubbelastung als Gas- oder Ölzentralheizungen. Anlage: Sachsen-Anhalt-Karte Feinstaub am 11.01.2009 Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -Tel. 0391-56 54 50 Messnetzzentrale Luftüberwachungssystem LÜSA -www.lau-st.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 PRESSEMITTEILUNG Öffentlichkeitsarbeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de 1/2 Legende < 10 µg/m³ > 23 µg/m³ > 37 µg/m³ > 50 µg/m³ > 64 µg/m³ > 77 µg/m³ Tagesmittelwerte Feinstaub PM10 vom 11.01.2009 in µg/m³ 2/2
Pressemitteilung Nr.: 02/2010 Halle (Saale), 26.01.2010 Feinstaubwerte auf Rekordhöhe Das kalte Winterwetter der letzten Tage hat die Belastung der Luft durch Fein- staub landesweit in rekordverdächtige Höhen getrieben. Der europaweit gel- tende Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft wurde mit dem heutigen Tage an einigen Messstationen des Luftmess- netzes Sachsen-Anhalt bereits am siebenten Tag in Folge überschritten, so zum Beispiel in Dessau, Wittenberg und Stendal. Wie der Präsident des Lan- desamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Klaus Rehda mitteilte, ist dies nun bereits die dritte Feinstaub-Episode 2010, so dass für diesen frühen Zeit- punkt im Jahr schon sehr viele Überschreitungen registriert worden sind (ma- ximal 35 Überschreitungen sind pro Jahr zulässig), an einigen Messstationen bereits mehr als im Gesamtjahr 2009. Ähnlich hohe und andauernde Belas- tungen trat zuletzt im Jahr 2003 auf. Feinstaub, aktuelle Anzahl der Überschreitungstage 2010 in Sachsen-Anhalt (Auswahl) Wittenberg/Dessauer Str. Dessau/Albrechtsplatz Magdeburg/Reuter-Allee Halle/Paracelsusstraße Bernburg Burg 13 13 12 12 11 10 Stendal Bitterfeld/Wolfen Leuna Zeitz Unterharz/Friedrichsbrunn Wernigerode/Bahnhof 9 9 8 8 4 3 Verantwortlich für die außergewöhnliche Belastungssituation ist ein ganzer Ursachenkomplex, bedingt durch die große Kälte in Verbindung mit einge- schränkten Austauschbedingungen kommt es aufgrund von Schadstofffern- transporten sowie zusätzlichen lokalen und regionalen Quellen wie Kfz- Verkehr, Industrie und Gebäudeheizung mit Festbrennstoffen z.B. Kaminöfen von Tag zu Tag zu stärkeren Anreicherungen der Luft durch den nicht sichtba- ren Feinstaub, mittlerweile vielerorts über das Doppelte des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ hinausgehend. Betroffen ist die Mitte Deutschlands (s. Karte). Der für die nächsten Tage angekündigte Wetterwechsel mit Schnee und stär- kerem Wind wird voraussichtlich aber für Entspannung sorgen und zum Ende der hohen Feinstaubbelastung führen. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt - Tel. 0391-56 54 50 Messnetzzentrale Luftüberwachungssystem LÜSA - www.lau-st.de - mdr Videotext Tafeln 524-526 PRESSEMITTEILUNG Öffentlichkeitsarbeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-103 Fax: 0345 5704-190 Susann.Uhlig@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau.sachsen-anhalt.de Fachliche Redaktion Tel.: 0391 56 54 511 Ulrich.Zimmermann@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de 1/2 2/2
Mit Email vom 30.08.2023 hat das Unternehmen Innovative Energie für Pullach GmbH beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das o. g. Vorhaben vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 10 a UVP-V Bergbau und. Nr. 17.2.3 Anlage 1 UVPG besteht. Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Merkmale des Vorhabens Zur Förderung von Erdwärme wird in der Gemarkung Pullach im Isartal, die Niederbringung von drei Geothermiebohrungen mit einer Endteufe von jeweils ca. 3.518 m (TVD) geplant. Die Gesamtfläche des geplanten Bohrplatzes beträgt 21.000 m². Standort des Vorhabens Der geplante Bohrplatz befindet sich auf Flurstück-Nr. 372 und 374 in der Gemarkung und Gemeinde Pullach im Isartal sowie auf Flurstück-Nr. 11 Forstenrieder Park in gemeindefreiem Gebiet im Landkreis München. Das Plangebiet befindet sich auf einer als Bannwald „Forstenrieder Park mit dem Staatsforst Unterbrunn und den angrenzenden Wäldern“ ausgewiesenen Fläche, im Landschaftsschutzgebiet „Forstenrieder Park einschließlich Forst Kasten und Fürstenrieder Wald“ sowie im Regionalen Grünzug Nr. 7 Starnberger See / Würmtal sowie flankierende Waldkomplexe. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Die Errichtung des Bohrplatzes für die Geothermiebohrungen umfasst die Rodung von 21.000 m² Waldfläche. Im Falle der Nichtfündigkeit wird das gesamte Areal zurückgebaut und aufgeforstet. Im Falle der Fündigkeit der Bohrung wird der Bohrplatz auf 11.300 m² zurückgebaut. Die Restfläche von ca. 9.700 m² wird wieder rekultiviert und mit einem höherwertigen Baumbestand als Teil der Eingriffsregelung des waldrechtlichen Ausgleichs, aufgeforstet. Der durch das Vorhaben entstehende dauerhafte Eingriff von 11.300 m² in den Bannwald wird durch eine höherwertige Neuaufforstung von klimaresistenten Waldflächen in funktionalem Bezug zum bestehenden Bannwald im selben Naturraum kompensiert. Der Bohrplatz liegt außerhalb der Wasserschutzgebiete „Forstenrieder Park Brunnen 1-3 und „Pullach VBS Forstenrieder Park Br. 1-2“. Eine Grundwasserbeeinträchtigung ist durch die Bohrarbeiten nicht zu erwarten. Es können temporär während der Bohr- und Bauphase Belastungen durch Lärm und Staub auftreten, für die entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Weitere mögliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt und auf die betroffenen Schutzgebiete werden durch die vorgesehenen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen als nicht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne der Kriterien nach Anlage 3, Nr. 2.3 UVPG eingestuft.
Origin | Count |
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Bund | 165 |
Land | 21 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 148 |
Text | 18 |
Umweltprüfung | 10 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
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geschlossen | 37 |
offen | 148 |
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Language | Count |
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Englisch | 22 |
Resource type | Count |
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Boden | 170 |
Lebewesen & Lebensräume | 175 |
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