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Staub - Spiegel der Umwelt - Eine Public Science Ausstellung im Wissenschaftszentrum Umwelt

Täglich sammeln wir Staub - wenn wir uns in einem Raum aufhalten, wenn wir durch eine Wiese oder über eine Straße gehen oder auch in einem Buch lesen - und täglich versuchen wir, ihn wieder loszuwerden. Unser Drang nach Reinheit hat eine ganze Industrie entstehen lassen, die von Staubsaugern bis zu High-Tech-Filtern alle Arten von kleinen und größeren Hilfsmitteln anbietet. Für die Wissenschaft ist Staub kein Dreck. Was für den Alltagsmenschen ein Symbol der Zerstörung ist, birgt für den Forscher viele wichtige Informationen. Denn aus einer Analyse des Staubes lässt sich vieles über unsere gegenwärtige und sogar über vergangene Umwelten lernen. Zum anderen erobert die Wissenschaft mit Mikro- und Nanotechnologien die Welt des Winzigen. Denn das sehr Kleine eröffnet besondere technische Chancen. Auch diese aktuellen Entwicklungen und die damit verbundenen Chancen und Risiken soll die Ausstellung aufzeigen. Die Ausstellung wurde von November 2004 bis Oktober 2005 im Wissenschaftszentrum Umwelt der Universität Augsburg gezeigt werden. Sie umfasst 30-40 Exponate, darunter mehrere Hands-on-Exponate. Leihgeber für spezielle Objekte sind das Bundeskriminalamt, das Landesamt für Umweltschutz in Bayern, das Umweltbundesamt, der Deutsche Wetterdienst und weitere Institutionen. Ein ausstellungsbegleitendes Buch wird beim Oekom Verlag in München erscheinen. Im Anschluss an die Augsburger Station ging die Ausstellung auf Wanderschaft und wurde inzwischen an sechs weiteren Stationen gezeigt. Die Zahl der Besucher liegt bereits weit über 100.000.

Silikose-Forschung

Die fibrogene Wirkung von SiO2-haltigen Staeuben kann in Analogie zu Elektronentransfer-Modellen der Katalyse Oberflaecheneigenschaften der Staubteilchen zugeschrieben werden. Prinzipiell ist daher zu erwarten, dass sich deren spezifische Zytotoxizitaet mit physikalischen Methoden erfassen laesst.

Baulärmbroschüre

Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition infolge bergbaubedingter Umweltradioaktivität (Berechnungsgrundlagen Bergbau - BglBb)

Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition infolge bergbaubedingter Umweltradioaktivität (Berechnungsgrundlagen Bergbau - BglBb) Die Berechnungsgrundlagen Bergbau gelten für die Nutzung, Stilllegung, Sanierung und Folgenutzung bergbaulicher Anlagen und Einrichtungen und für die Nutzung, Sanierung und Folgenutzung von Grundstücken, die durch bergbauliche Aktivitäten kontaminiert sind. Sie dienen dazu, die bergbaubedingte Strahlenexposition von Einzelpersonen der Bevölkerung und von Beschäftigten zu ermitteln. Die Berechnungsgrundlagen Bergbau dienen der Ermittlung der bergbaubedingten Strahlenexposition von Einzelpersonen der Bevölkerung und von Beschäftigten und gelten sowohl für die Nutzung, Stilllegung, Sanierung und Folgenutzung bergbaulicher Anlagen und Einrichtungen als auch für die Nutzung, Sanierung und Folgenutzung von Grundstücken, die durch bergbauliche Aktivitäten kontaminiert sind. In den Berechnungsgrundlagen Bergbau werden Verfahren und Parameter zur Berechnung der effektiven Dosis für den Aufenthalt in Gebäuden, an unterirdischen Arbeitsplätzen und im Freien sowie für den Verzehr von Muttermilch und lokal erzeugter Lebensmittel beschrieben. Es werden folgende Expositionspfade berücksichtigt: äußere Exposition durch Gammastrahlung des Bodens, Exposition durch Inhalation von Staub, Exposition durch Inhalation von Radon und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten, Exposition durch Ingestion von Muttermilch und lokal erzeugter Lebensmittel (Trinkwasser, Fisch, Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischwaren, Blattgemüse, sonstige pflanzliche Produkte) und Exposition durch Direktingestion von Boden. Zur Berücksichtigung der natürlicherweise vorhandenen Umweltradioaktivität bei der Einbeziehung von Messungen enthalten die Berechnungsgrundlagen Bergbau Werte des natürlichen Untergrundes aller relevanten Umweltmedien. Weiterhin wird ein einfaches Verfahren zur radiologischen Bewertung des in die Atmosphäre freigesetzten Radon s beschrieben. Stand: 10.06.2025

Flugstaubeintrag und seine Wirkung auf die Bodenbildung im waldfreien Karst der Nördlichen Kalkalpen

Die Untersuchungsgebiete liegen in den alpinen bis nivalen Höhenstufen der Nördlichen Kalkalpen. Dort existieren auf verkarsteten Kalken (CaCO3-Gehalte größer 96 Prozent) unterschiedliche Entwicklungsstufen der humusreichen Rendzina (A-C-bzw. O-C Profile) sowie verbraunte und braune Bodentypen (A-B-C-Profile). Alle Böden, besonders die braunen Varianten, weisen allochthone Glimmer, Silikate und Schwerminerale auf. So wird der Einfluß von Flugstäuben auf die Solumbildung evident. Aus diesem Sachverhalt resultieren als Forschungsschwerpunkte die rezente Flugstaubdynamik und die dadurch beeinflußte Bodengenese auf Kalkstein. Im Rahmen des geplanten Projekts ergeben sich folgende Kernfragen: 1. Wie sind die Flugstäube durch die beeinflußten Böden in den einzelnen Höhenstufen verbreitet? Welche Geofaktoren steuern die räumliche Verteilung? 2. Wieviel Flugstaub wird rezent (Größenordnung, (mm/a) eingetragen? Welche Hauptliefergebiete gibt es? Wie korrelieren Staubmenge und Solummächtigkeit? 3. Wie verändern die Stäube die Böden? Welchen Anteil haben autochthone Terrae fuscae, allochthone Braunerden und Mischformen? Welche Divergenzen und Konvergenzen der Bodenbildung gibt es in den einzelnen Untersuchungsgebieten? Gibt es Anhaltspunkte für mögliche Bildungszeiträume eine Alterseinstufung der Böden?

Die Biodiversität aeroterrestrischer Algen auf luft-exponierten Oberflächen bei unterschiedlichem Feinstaubeintrag (PM10 und PM2.5)

Es wird untersucht, wieweit die Biodiversität aeroterrestrischer Algen auf der Luft exponierten Oberflächen durch Feinstaubeintrag (PM10 und PM2.5) beeinflusst wird. Studies deal on the influence of different amounts of PM10 and PM2.5 on the biodiversity of aeroterrestrial algae that grow on exposed surfaces in urban and rural areas.

Kiesabbau "Schlatt 1" Riedlingen-Neufra, Martin Baur GmbH

Die Firma Martin Baur GmbH mit Sitz in 88521 Binzwangen, hat mit Schreiben vom 04.06.2024 (Eingang beim Landratsamt Biberach am 05.06.2024) den Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Trockenabbau von Kies mit anschließender Wiederverfüllung am Standort Riedlungen-Neufra, Abbaufeld 1 im Gewann „Schlatt“ eingereicht. Das Abbaugebiet ist im Regionalplan Donau-Iller (Gesamtfortschreibung) als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen vorgesehen und grenzt unmittelbar an die bestehende Kiesgrube Riedlingen-Neufra an (vgl. RVDI-ID #1A-0052-2). Das Vorhaben stellt folglich eine Erweiterung dar und umfasst den Aufschluss von ca. 14,5 Hektar Fläche bei einer Abbautiefe von 20 bis 25 Metern (gemessen von der Geländeoberkante). Die Abbaurichtung wird von Ost nach West erfolgen. Nach der Abgrabung wird das Abbaufeld bis auf das Niveau des Urgeländes aufgefüllt und planmäßig rekultiviert. Bei den beanspruchten Flächen handelt es sich derzeit um überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Vorhabengebiet konnte durch mehrjährige Bohrkampagnen abbauwürdiges Moränkies festgestellt werden. Das prognostizierte Rohstoffvorkommen beläuft sich auf rund 1,4 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung für die nächsten 10 bis 17 Jahre sichern. Die rohstoffgeologische Eignung ist gegeben. Der abgegrabene Kies wird mittels einer Förderbandstraße zum Aufbereitungsstandort „Einhartsrain“ transportiert, um so Lärm- und Staubimmissionen zu minimieren. Die Aufbereitung des Kieses erfolgt in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Martin Baur in Riedlingen-Neufra. Das Abbaugebiet wird über die bestehende Zu- und Abfahrt an die B 311 verkehrlich erschlossen. Eine Nutzung zusätzlicher Wege außerhalb des Abbaugebietes ist nicht vorgesehen. Zusätzlich wird durch die Erweiterung das Verkehrsaufkommen zur Abbaustätte geringer, da auf eine externe Zufuhr von Rohstoffen möglichst verzichtet werden kann. Vorliegend bedarf der Antrag auf Kiesabbau einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. §§ 2, 49 der Landesbauordnung (LBO) und §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der Vorhabengröße unter Berücksichtigung des bestehenden Abbaugeländes besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im öffentlichen Scopingtermin vom 21.09.2021 wurde das Vorhaben vorgestellt und der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Fachbehörden festgelegt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an den Planungen und Ziele der Firma Martin Baur beteiligt und über die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Auf der Internetseite der Firma sowie an vier Terminen, wurde seitens der Firma das Vorhaben vorgestellt und über die Erweiterung der Abbaustätte vor Ort berichtet (02.07.2021, 03.07.2021, 09.07.2021, 10.07.2021). Die Termine wurden ortsüblich in den Gemeindeblättern Riedlingen, Altheim, Dürmentingen und Ertingen sowie auf der Internetseite der Firma Martin Baur die Bevölkerung bekanntgemacht (vgl. § 2 UVwG). Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kontaktdaten des Sachbearbeiters: E-Mail philipp.haering@biberach.de Telefon +49 7351 / 52 – 7659

Errichtung einer Anlage zur die großtechnische Anwendung einer neuen Fertigungstechnologie zur umweltfreundlichen Herstellung lösemittelarmer Lacke und Lasuren

Die J.W. Ostendorf GmbH & Co KG (JWO-Gruppe) errichtet eine neue Produktionsstätte am Standort Coesfeld zur großtechnischen Anwendung einer neuen Fertigungstechnologie zur umweltfreundlichen Herstellung lösemittelarmer Lacke und Lasuren. Zielsetzung der geplanten Fertigungstechnologie ist es, sowohl die innerbetrieblichen Emissionen bei der Herstellung der Anstrichmittel als auch die anwendungstechnischen Emissionen beim Gebrauch durch den Konsumenten erheblich zu reduzieren. Die Senkung der innerbetrieblichen Emissionen wird vor allem durch eine lagerlose Kleinmengenfertigung erreicht. Deren Kernstück ist die exakte Dosierung der benötigten Basiskomponenten direkt in das Verkaufsgebinde ('Tinting During Filling' - TDF -). bis zu einer Gebindegröße von 0,125 l-Dosen. Die Senkung der anwendungstechnischen Emissionen soll durch Substitution der bestehenden durch lösemittelfreie Rezepturen erreicht werden. Mit der Anwendung der neuen Fertigungstechnologie (das TDF-Verfahren) mit geschlossener Prozessführung werden die innerbetrieblichen Emissionen im Vergleich zu konventionellen Verfahren nochmals deutlich gesenkt: Der Ausstoß flüchtiger organischer Substanzen (VOC), die als Vorläufersubstanzen für den Sommersmog gelten, sinkt um rund 76 Prozent, die Staubbelastung um rund 85 Prozent. Da die Belieferung des Unternehmens künftig mit Tankfahrzeugen erfolgt, werden jährlich rund 200 000 Papiersäcke und 4000 Einweg-Container eingespart. Spüllösungen, die einer speziellen Abwasserbehandlung bedürfen, werden um 66 Prozent reduziert. Um 82 Prozent sinkt die Menge der aufwändig zu entsorgenden Farb- und Lackschlämme. Durch eine energiesparende Mischtechnologie werden über 70 Prozent weniger Energie verbraucht und damit ein deutlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Schwermetall-Analytik von Aerosolen mit der Hamburger Protonenmikrosonde

Die Belastung der Luft mit toxischen Stoffen stellt insbesondere in Ballungsraeumen wie Hamburg eine Beeintraechtigung der Lebensqualtitaet und eine potentielle Gefaehrdung der Bevoelkerung dar. Insbesondere in der Umgebung hier angesiedelter Industrie kann die Belastung der Luft mit Schwermetallen mitunter erhebliche Werte erreichen. Die Schwermetallanalytik wird mit der durch Protonen induzierten Emission charakteristischer Roentgenstrahlung (PIXE) an der Hamburger Protonenmikrosonde durchgefuehrt. Die hohe Empfindlichkeit der verwendeten Analysemethode erlaubt auch die Durchfuehrung kurzzeitiger (stuendlicher) Probennahmen und damit die Erfassung kurzzeitiger Veraenderungen. Fuer einen 1-Jahres-Zeitraum (1991) wurde am Standort Kaltehove ein Luftprobennehmer aufgestellt und bei taeglichem Probenwechsel die Staubbelastung, zusammen mit dem Luftdruck, der Luftfeuchtigkeit, der Wind-Staerke und -Richtung gemessen. Die gemessenen Gesamtschwebstaubbelastungen lagen bei etwa 30 Prozent der Immisionsgrenzwerte fuer Langzeitmessungen (IW1) und fuer Kurzzeitemissionen (IW2) der TA Luft. Die Bleikonzentration zeigt eine starke Korrelation zur Windrichtung, hohe Werte bei suedwestlichem Wind weisen den Fahrzeugverkehr auf den Elbbruecken als Verursacher aus. Hohe Chrom-Nickel Konzentrationen bei suedlicher Windrichtung lassen auf den dort angesiedelten Industriebetrieb als Quelle schliessen. Wie zu erwarten, wird nach Niederschlaegen ein deutlicher Rueckgang der Schwebstaubkonzentration ermittelt. Der tageszeitliche Gang der Bleikonzentration weist in 1989 einen deutlichen Zusammenhang mit der Verkehrsdichte auf. Dagegen zeigen Untersuchungen, die im Jahr 1996 im Hamburger Elbtunnel durchgefuehrt wurden, keinen signifikanten Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung. Dies wird auf die extensive Belueftung im Elbtunnel zurueckgefuehrt. Der Rueckgang der Bleikonzentration in der Luft spiegelt die Verringerung im Einsatz bleihaltiger Additive zu Kraftstoffen wider.

Lungenerkrankungen durch Inhalation organischer Staeube

Vorsorgemedizinische Untersuchungen und diagnostische Moeglichkeit zur Erkennung von Erkrankungen allergischer Natur bei Personen, die organische Staeube einatmen (z.B. bei Siloarbeiten/Bauern/Vogelzuechtern); Zusammenarbeit mit Lungenfachaerzten und Fachkliniken.

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