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Erweiterung des Holcim-Steinbruchs "Kollenbach II" um die Flächen "Königkamp" und "Vellern-Süd" in Beckum

Die Firma Holcim WestZement GmbH, Werk Beckum-Kollenbach, Am Kollenbach 27, 59269 Beckum hat bei mir für die Abgrabung von Kalkstein im Grundwasser in den Erweiterungsflächen "Königkamp“ und „Vellern-Süd" des „Steinbruchs Kollenbach II“ in Beckum mit der anschließenden Herrichtung verschiedener Gewässer in der Stadt Beckum, Gemarkung Beckum, Flur 14, Flurstücke 12, 18, 84-89, Flur 162, Flurstücke 5, 6, 19-22, 60, 61, 63, 64, 80-82, 102, 128 am 17.05.2022 die Feststellung des Planes mit Festlegung von Anforderungen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 68 WHG* in Verbindung mit dem LWG*, dem UVPG* sowie dem UVPG NRW* beantragt. Die Planunterlagen zum beantragten und nachstehend beschriebenen Vorhaben werden hiermit öffentlich ausgelegt: Die Holcim WestZement GmbH besitzt den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 25.11.2004, zuletzt geändert am 15.01.2018, für die Abgrabung von Kalkstein im Steinbruch „Kollenbach“. Dieser besteht aus dem Abschnitt „Kollenbach I“, der bereits ausgebeutet ist, sowie dem Abschnitt „Kollenbach II“, der sich aktuell im Abbau befindet. Zur weiteren ausreichenden Versorgung des angegliederten Zementwerks der Fa. Holcim mit Kalkstein soll der Steinbruch „Kollenbach II“ im Norden/Nordosten um die beiden Abbauflächen „Königkamp“ und „Vellern-Süd“ mit zusammen 42,5 ha erweitert werden: Diese Abbauflächen umfassen 22,3 ha bzw. 20,2 ha, erreicht werden maximale Abbautiefen von 29 m bzw. 35 m, die Abbaumächtigkeiten des Kalksteins liegen zwischen 10 und 25 m. Das gewinnbare Kalksteinvolumen beträgt rd. 10,3 Mio. m³; nicht verwertbares Gestein, sogenannter Abraum, liegt in einem Volumen von rd. 0,77 Mio. m³ vor. Die Kalksteinentnahme erfolgt im Trockenabbau mittels Hydraulikbagger, was die Sümpfung des Geländes durch Abpumpen von Grund- und Oberflächenwasser erfordert. Die hiermit verbundene Grundwasserabsenkung ist in ihrer Wirkung über den Steinbruch hinaus räumlich eng begrenzt. Zur Ableitung des Sümpfungswassers sollen die vorhandenen Gräben, Leitungen, Teiche und Gewässer genutzt werden, die auch für den Steinbruch „Kollenbach II“ verwendet werden. Der Abtransport des gebrochenen Kalksteinmaterials aus dem Steinbruch findet auf werkseigenen Straßen statt. Über Fachgutachten wird der Nachweis eines ausreichenden Schutzes vor Schall- und Staubimmissionen erbracht. Da die zusätzlichen Abgrabungsflächen der Erweiterungen "Königkamp“ und „Vellern-Süd" eine Fläche von 25 ha in Summe überschreiten, erfordert das anstehende wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Kalksteinabbau zwingend die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (nach UVPG*, Anlage 1, Ziff. 2.1.1). Nach Abschluss der Abbautätigkeit soll das Gebiet den Zielen und Zwecken des Naturschutzes sowie der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Rekultivierung besteht schwerpunktmäßig aus einem größeren Stillgewässer in den bereits genehmigten Abbaubereichen „Kollenbach I und II“ sowie einem kleineren Grundwassersee im Abgrabungsbereich „Vellern-Süd“. Diese Gewässer werden in unterschiedlicher Art ergänzt um Tief- und Flachwasserzonen, Hecken, Feldgehölze, Sukzessionsflächen mit teils feuchten Hochstaudenfluren bzw. Vorwaldstadien und Steilhängen. Weiter sind in Teilbereichen zukünftig wieder landwirtschaftliche Flächen und Extensivgrünland vorgesehen. Die Rekultivierung folgt dem abschnittsweisen Abbau, auch werden partiell Ausgleichsmaßnahmen dem Eingriff vorgezogen. Die Gesamtmaßnahme erfordert weiter die Umlegung eines Wirtschaftswegs und den Rückbau einer Hofstelle, die sich im Eigentum der Antragstellerin befindet. Die Abbautätigkeit wird sich durch die Hinzunahme der Erweiterungsgebiete „Königkamp“ und „Vellern-Süd“ um rd. 18 Jahre verlängern. Weiter soll ein bereits zum Abbau genehmigtes Flurstück im Erweiterungsgebiet „Königkamp“ in die Gesamtrekultivierungsplanung einbezogen werden. Die Fa. Holcim plant die Fortsetzung ihres Kalksteinabbaus in den Erweiterungsgebieten ab dem Jahr 2022 bzw. 2023.

Kiesabbau "Schlatt 1" Riedlingen-Neufra, Martin Baur GmbH

Die Firma Martin Baur GmbH mit Sitz in 88521 Binzwangen, hat mit Schreiben vom 04.06.2024 (Eingang beim Landratsamt Biberach am 05.06.2024) den Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Trockenabbau von Kies mit anschließender Wiederverfüllung am Standort Riedlungen-Neufra, Abbaufeld 1 im Gewann „Schlatt“ eingereicht. Das Abbaugebiet ist im Regionalplan Donau-Iller (Gesamtfortschreibung) als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen vorgesehen und grenzt unmittelbar an die bestehende Kiesgrube Riedlingen-Neufra an (vgl. RVDI-ID #1A-0052-2). Das Vorhaben stellt folglich eine Erweiterung dar und umfasst den Aufschluss von ca. 14,5 Hektar Fläche bei einer Abbautiefe von 20 bis 25 Metern (gemessen von der Geländeoberkante). Die Abbaurichtung wird von Ost nach West erfolgen. Nach der Abgrabung wird das Abbaufeld bis auf das Niveau des Urgeländes aufgefüllt und planmäßig rekultiviert. Bei den beanspruchten Flächen handelt es sich derzeit um überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Vorhabengebiet konnte durch mehrjährige Bohrkampagnen abbauwürdiges Moränkies festgestellt werden. Das prognostizierte Rohstoffvorkommen beläuft sich auf rund 1,4 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung für die nächsten 10 bis 17 Jahre sichern. Die rohstoffgeologische Eignung ist gegeben. Der abgegrabene Kies wird mittels einer Förderbandstraße zum Aufbereitungsstandort „Einhartsrain“ transportiert, um so Lärm- und Staubimmissionen zu minimieren. Die Aufbereitung des Kieses erfolgt in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Martin Baur in Riedlingen-Neufra. Das Abbaugebiet wird über die bestehende Zu- und Abfahrt an die B 311 verkehrlich erschlossen. Eine Nutzung zusätzlicher Wege außerhalb des Abbaugebietes ist nicht vorgesehen. Zusätzlich wird durch die Erweiterung das Verkehrsaufkommen zur Abbaustätte geringer, da auf eine externe Zufuhr von Rohstoffen möglichst verzichtet werden kann. Vorliegend bedarf der Antrag auf Kiesabbau einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. §§ 2, 49 der Landesbauordnung (LBO) und §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der Vorhabengröße unter Berücksichtigung des bestehenden Abbaugeländes besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im öffentlichen Scopingtermin vom 21.09.2021 wurde das Vorhaben vorgestellt und der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Fachbehörden festgelegt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an den Planungen und Ziele der Firma Martin Baur beteiligt und über die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Auf der Internetseite der Firma sowie an vier Terminen, wurde seitens der Firma das Vorhaben vorgestellt und über die Erweiterung der Abbaustätte vor Ort berichtet (02.07.2021, 03.07.2021, 09.07.2021, 10.07.2021). Die Termine wurden ortsüblich in den Gemeindeblättern Riedlingen, Altheim, Dürmentingen und Ertingen sowie auf der Internetseite der Firma Martin Baur die Bevölkerung bekanntgemacht (vgl. § 2 UVwG). Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kontaktdaten des Sachbearbeiters: E-Mail philipp.haering@biberach.de Telefon +49 7351 / 52 – 7659

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 1994

Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) verschiedene Jahre: Informationsbroschüren zur Fernwärmeversorgung und zu den Heizkraftwerken, Berlin. Ehlert, D. 1995: Status-Quo-Analyse an Blockheizkraftwerken (BHKW) im Land Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin unveröffentlicht. GASAG Berliner Gaswerke (Hrsg.) ohne Jahr: Informationsbroschüren zur Erdgasversorgung in Berlin, Berlin. KommTeam ABS e. V. 1995: Bericht zur Emissionsentwicklung im Bezirk Berlin-Köpenick 1994/1995, Untersuchung im Auftrag des Bezirksamtes Köpenick von Berlin, Abt. Gesundheit und Umwelt, unveröffentlicht. MUNR (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg) (Hrsg.) 1994: Klimaschutzbericht Land Brandenburg, Potsdam. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Energiekonzept Berlin, Entwurf für die Öffentlichkeitsarbeit, Neue Energiepolitik für Berlin, Heft 9, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Energiesparen in öffentlichen Gebäuden, Neue Energiepolitik in Berlin, Heft 11, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Energiebedingte CO2-Emissionen in Berlin 1991 – 1994, Materialien zum Energiekonzept Berlin, Heft 7, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Photovoltaik für Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 13, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995c: Energiekonzept Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 14, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995d: Luftreinhalteplan, Heft 19 der Informationsreihe zur Luftreinhaltung in Berlin, Berlin. Valentin, Dr.-Ing. G. 1994: Auswirkungen von energiesparenden Maßnahmen an zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen von Wohnungsbaugesellschaften im Ostteil Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin. Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke VDEW e.V. (Hrsg.) 1993: Heizungssysteme im Vergleich, Energiewirtschaftliche Studien im Vergleich, Band 1, Frankfurt am Main. Karten Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) 1994: Fernwärmenetze in Berlin, Übersichtskarte 1: 50 000, Berlin. GASAG Berliner Gaswerke (Hrsg.) 1995: Gasversorgung in Berlin, Übersichtskarte 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.01 Schwefeldioxid – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/1:300 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.03 Stickoxide – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/ 1:300 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.04 Stäube – Emissionen und Immissionen, 1:200 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994d: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1994, Karte 03.08 Organische Gase – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/1:300000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995e: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1995, Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995f: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1995, Karte 06.07 Stadtstruktur, 1:50 000, Berlin.

Lärm

Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften

Ausbaustrecke Uelzen - Stendal - Magdeburg - Halle (Ostkorridor Nord), PFA 1.2 Lüchow-Dannenberg

ID: 3986 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens "ABS Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle (Ostkorridor Nord)" und hat im Wesentlichen die Errichtung von Lärmschutzwänden, die Bahnsteigverlängerungen an einer Verkehrsstation, Änderungen an 4 Bahnübergängen, die Herstellung der Wege zur Selbst- und Fremdrettung sowie die Umsetzung der Maßnahmen aus dem LBP zum Gegenstand. Baubedingt kommt es zur temporären Flächeninanspruchnahme durch die Anlage von Baustraßen und BE-Flächen und damit verbunden zum Verlust von Lebensraumstrukturen für Tiere und Pflanzen während der Bauphase. Durch die Bautätigkeiten kommt es zum Einsatz von Baumaschinen und der vermehrten Anwesenheit von Menschen. Das Baugeschehen ist mit stofflichen Immissionen wie Abgasen oder Staub sowie Lärm - und Erschütterungsimmissionen verbunden. Durch den Bau von Rettungswegen sowie die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme, die zum Verlust von Lebensraumstrukturen für Tiere und Pflanzen führt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 24.06.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland DB InfraGO AG Kantstraße 4 39104 Magdeburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite

Baulärmbroschüre

Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Zuständigkeiten

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für: Lärm durch den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen; Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen; Auskunftstelefon Baustellen ; Technische Auskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Verwaltungsauskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Rock-Musikveranstaltungen und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympia-Stadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, vor dem Brandenburger Tor, auf dem Alexanderplatz); Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Berlin Marathon, Motorbootrennen auf der Regattastrecke Berlin-Grünau); Verwaltungsauskünfte Genehmigungen und Ausnahmezulassungen für Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung . Das örtliche Bezirksamt mit Umweltamt und Ordnungsamt ist zuständig für: Lärm von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z.B. Betriebsstätten (Schankwirtschaften, Schankvorgärten, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u.ä.), ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u.ä.), Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u.ä.); mit einer Anlage im Zusammenhang stehenden verhaltensbedingten Lärm (z.B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe); verhaltensbedingten Lärm (z.B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich, Lärm auf Bolz- und Spielplätzen, Lärm durch private Feierlichkeiten, Lärm durch häusliche Renovierungsarbeiten, Lärm durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Lärm durch Tiere); Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien von bezirklicher Bedeutung (z.B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste von Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Eröffnungs-, Jubiläums- und Werbeveranstaltungen von Gewerbebetrieben, Konzerte und Rock-Musikveranstaltungen im Freien; Lärm durch Motorsportveranstaltungen von bezirklicher Bedeutung (z.B. Geschicklichkeits- und Slalomturniere oder Mofa-Turniere innerhalb eines oder mehrerer Bezirke bzw. Veranstaltungen mit Modellautos mit Verbrennungsmotoren); Lärmmessungen und technische Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen, Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie im Rahmen eines Ausnahmezulassungs-, Genehmigungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bei Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung; (Erst-) Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Verursachers bei zunächst unbekannten Lärmquellen (Sollte sich ergeben, dass der Lärm durch den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Baustelle, eines Baulagerplatzes oder einer Baumaschine verursacht wird, ist für das weitere Verfahren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.). Das örtliche Bezirksamt ist außerdem zuständig für: Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bezirkämter in Berlin Ordnungsämter in Berlin Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Der Polizeipräsident in Berlin Wasserschutzpolizei Berlin Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Ost Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: Tel.: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen. Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Kersten Klempin Tel.: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel.: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Harald Kern Tel.: (030) 9025-2264 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Raimo Schaaf Tel.: (030) 9025-2170 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen und Ausnahmezulassungen. Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formular-Center Einen Antrag auf Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes in Erkrath

ID: 4554 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat die Ausstattung mit Schallschutzwänden zum Gegenstand. Im Abschnitt werden auf der Grundlage von Fachgutachten 5 Schallschutzwänden an festgelegten Standorten neu errichtet. Der Flächenbedarf des Vorhabens beträgt insgesamt ca. 2,5 Hektar (ha), zum größten Teil ist dies ein baubedingter, also vorübergehender Zustand, der der Notwendigkeit geschuldet ist, Baustraßen, -bewegungs- und –einrichtungsflächen zu ermöglichen. Dabei werden ca. 4800 Quadratmeter der bestehenden Vegetation dauerhaft beseitigt. Anlagenbedingt wird eine Fläche von ca. 1000 Quadratmetern neu versiegelt. Es müssen ca. 1000 Kubikmeter Boden bewegt werden. Auf festgelegten und präparierten Baustellenflächen werden Baumaschinen betankt. Gewässerbenutzungen, also z. B. Einleitungen von Tag- oder Abwässern in Oberflächengewässer oder Eingriffe in das Grundwasser sind hingegen nicht geplant. Die Entstehung gefährlicher Bauabfälle ist nicht zu erwarten. Ebenso wenig verstärkte nachteilige Umweltauswirkungen durch Wechselwirkungen der Merkmale oder gar grenzüberschreitende Auswirkungen. Die Schutzgüter Landschaftsbild sowie das mikroklimatische oder globale Klima werden nicht erheblich beeinträchtigt. Das Schutzgut Denkmalschutz ist ebenfalls nicht betroffen. Die Dauer der Gesamtmaßnahme, bei der auch Immissionen von Baumaschinen, Staub sowie Baulärm und Erschütterungen in der Nachbarschaft entstehen können, wird plausibel mit ca. 6 Monaten angegeben. Ort des Vorhabens: Erkrath Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Screening mit/ohne folgendem Planrechtsantrag (gem. UVPG) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite

Abbruch der ehemaligen Wagenhalle im Güterbahnhof Hagen-Vorhalle

ID: 4505 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Abriss / Rückbau einer ehemaligen Güterwagenreparaturhalle mit einem umbauten Raum von 18.000 m³. Der anlagenbedingte Flächenbedarf beträgt 3.000 m², der baubedingte Flächenbedarf 1.000 m². Die Dauer der Arbeiten wird mit 30 Tagen veranschlagt. Es fallen gefährliche Abfälle i.S. von § 3 Abs. 1 und 8 KrWG an. Es ist mit bauzeitlichen Staubimmissionen und Erschütterungen zu rechnen. Ort des Vorhabens: Hagen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Plangenehmigung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG Hansastraße 29 46049 Oberhausen Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite

Emissionskataster Luft

Im Emissionskataster Luft NRW werden die bedeutsamen Emittentengruppen in NRW mit den wichtigsten Emissionen geführt. Bedeutende Emittentengruppen Industrie Die Emittentengruppe „Industrie“ basiert auf den Daten der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV (Verordnung über Emissionserklärungen) der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach Anhang der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Die Anlagen der Tierhaltung sind bei der Emittentengruppe „Landwirtschaft“ berücksichtigt. Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen (HuK ) Das Emissionskataster Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen umfasst die heizungsbedingten Emissionen aus den Anlagen privater Haushalte und öffentlicher Gebäude (Heizungsanlagen, Anlagen zur Warmwasserbereitung) sowie aus nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen im gewerblichen Bereich (Anlagen zur Gebäudeheizung und zur Gewinnung von Prozesswärme). Landwirtschaft Das Emissionskataster Landwirtschaft umfasst die Emissionen aus der Nutztierhaltung und der Bodennutzung. Die Daten werden vom Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut in Braunschweig im Auftrag des Umweltbundesamtes für Deutschland berechnet und auch für NRW zur Verfügung gestellt. Die Werte werden von Kreisebene mittels statistischen Verteilungen auf Gemeinde- und Rasterebene (1 km x 1 km) umgerechnet. Verkehr Die Emittentengruppe Verkehr umfasst die Daten der folgenden Teilbereiche (auch Sektoren genannt): Straßenverkehr (Kfz) Für das Emissionskataster des Straßenverkehrs werden Daten auf der Grundlage verkehrsspezifischer Kenngrößen wie Verkehrsstärken und Fahrleistungen mit Hilfe von Emissionsfaktoren in Abhängigkeit von kraftfahrzeugspezifischen Einflussfaktoren (z. B. der Art des Motors und des Abgasnachbehandlungskonzeptes usw.) modelliert und berechnet. Das vorliegende Straßennetz wird regelmäßig mit den verkehrlichen Daten aus Straßenverkehrszählungen und emissionsrelevanten Netzparameter aktualisiert. Die Emissionen werden anhand der Emissionsfaktoren und der verkehrlichen Daten (Aktivitätsdaten) berechnet. Die Emissionsfaktoren basieren auf dem jeweils aktuellen Handbuch Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr (HBEFA) und werden auf Grundlage des aktuellen Bestandes auf Zulassungsbezirksebene regional spezifiziert. Die Bestandsdaten werden vom Kraftfahrtbundesamt bereitgestellt. Andere für die Emissionsberechnung notwendigen Daten wie z.B. die Verkehrszustandsverteilung werden jeweils aktuell ermittelt. Die Ergebnisse der Emissionsberechnung werden für Kraftfahrzeuge, Personenkraftwagen, schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse, leichte Nutzfahrzeuge, Busse und Krafträder ausgewiesen. Offroadverkehr Das Emissionskataster Offroadverkehr umfasst Emissionen von motorbetriebenen Fahrzeugen und Geräten aus den Bereichen Baumaschinen, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gartenpflege und Hobby (hier auch kleine Geräte wie Kettensägen), Industrie (z. B. Gabelstapler), Fahrgastschiffe und Sportboote sowie Militär (Militärfahrzeuge ohne Flugverkehr). Als Ausgangssituation werden die Berechnungen des Umweltbundesamtes (TREMOD-MM) verwendet, auf die Verhältnisse in NRW übertragen und die Emissionen berechnet. Schienenverkehr Das Emissionskataster umfasst den Schienenverkehr auf dem gesamten Schienennetz in NRW. Es werden die Emissionen der direkten verbrennungsbedingten Luftschadstoffemissionen der Dieseltriebwagen, der direkte verbrennungsbedingte Luftschadstoffemissionen auf Rangierbahnhöfen sowie direkte Abriebemissionen des gesamten Schienenverkehrs berechnet. Da auch die Abriebemissionen (Rad, Schiene, Bremsen usw.) enthalten sind, werden auch die Strecken mit reiner Elektro-Traktion ausgewiesen. Flugverkehr Das Emissionskataster Flugverkehr umfasst den zivilen gewerblichen Flugverkehr (Instrumenten- und Sichtflug) und beschränkt sich auf die Emissionen aus Start und Landungen im Bodennahbereich bis 3.000 ft (ca. 915 m). Dies entspricht dem LTO-Zyklus, Landing Take Off Cycle. Emissionen aus dem Reiseflugverkehr über 3000 ft werden nicht berücksichtigt. Alle internationalen und regionalen Flughäfen sowie Verkehrslandeplätze in NRW werden betrachtet. Es werden Abgasemissionen aus dem LTO-Zyklus und Verdunstungsemissionen aus dem Kraftstoffumschlag ermittelt. Soweit nicht z. B. bei der Zahl der Flugbewegungen auf Angaben der Flughäfen zurückgegriffen werden kann, werden die öffentlich zugänglichen Daten des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Emissionen werden über die Verteilung der Flugzeugmodelle ermittelt. Flugzeugmodelle werden hierbei i. d. R. nicht einzeln mit den zugehörigen Triebwerken betrachtet, sondern in der Struktur der Luftfahrzeugklassen bzw. Luftfahrzeuggruppen zusammengefasst, wobei typische flughafen-spezifische Triebwerkmixe zugrunde gelegt werden. Diesen werden Flugbewegungsdaten im Bodennahbereich bis 915 m Höhe zugeordnet. Der Kraftstoffbedarf der LTO-Zyklen wird mit Emissionsfaktoren aus verschiedenen Datenbanken und Literaturangaben multipliziert, um die ausgestoßenen Emissionen zu erhalten. Die Verdunstungsemissionen werden aus dem von den Flughafenbetreibern genannten Kraftstoffumschlag berechnet. Schiffsverkehr Das Emissionskataster Schiffsverkehr umfasst die Emissionen der Binnenschiffe auf den Hauptwasserstraßen in NRW, sowie die Emissionen, die in Häfen und bei Schleusung der Schiffe freigesetzt werden. Das Emissionskataster wird regelmäßig fortgeschrieben. Das Kataster für die Emittentengruppe „Industrie“ wird auf der Basis der Emissionserklärung (11. BImSchV) erstellt, die seit 1978 (seit 1996 alle 4 Jahre) von den Betreibern der erklärungspflichtigen Anlagen abzugeben sind. Für die weiteren Emittentengruppen gelten wiederum andere Erhebungszyklen, die im Wesentlichen von der Verfügbarkeit der erforderlichen Daten und der Bedeutung der Emittentengruppe für die Emissionssituation in NRW abhängen. Aus diesem Grund stimmen die Erhebungsjahre für die Emissionen der einzelnen Emittentengruppen nicht immer überein. Für alle Katasterbereiche gilt, dass zwischen dem Ende des Erhebungszeitraums und der Bereitstellung der validierten Daten durch die zuständigen Datenlieferanten einschließlich der Datenaufbereitung erhebliche Zeit verstreichen kann, so dass zwischen Erhebungsjahr und der Verfügbarkeit der Daten mehrere Jahre liegen können. Online-Emissionskataster Luft NRW Das Internetangebot Online-Emissionskataster Luft NRW ist eine interaktive Präsentation der wichtigsten Daten des Emissionskatasters NRW. Damit wird der Forderung nach aktiver Verbreitung von verfügbaren bedeutenden Umweltinformationen für die Öffentlichkeit entsprochen. Die Emissionen lassen sich als Karte oder als Tabelle für die verschiedenen Emittentengruppen anzeigen, ausdrucken und als csv-Datei zur Weiterverarbeitung exportieren (Nutzungsbedingungen). Die räumliche Auflösung der Katasterdaten umfasst je nach Datenlage bei den einzelnen Emittentengruppen Punkt-, Linien- und Flächenquellen. Das Internetangebot der Darstellungsebenen umfassen Land, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde und 1x1 km2-Raster. Für die Emittentengruppe Industrie werden zusätzlich die Arbeitsstätten mit ihren emissionsrelevanten Anlagen dargestellt. Anhand der detaillierten Emissionsdaten können spezifische regionale und lokale Fragestellungen beantwortet werden. Von den insgesamt im Kataster erfassten luftverunreinigenden Stoffen werden im Internet die Wichtigsten aufgeführt. Für die einzelne Emittentengruppe ist der Umfang der dargestellten Schadstoffe/Schadstoffgruppen unterschiedlich. Die angebotenen Schadstoffgruppen der Emittentengruppe „Industrie“ beinhalten in der Regel mehrere Einzelschadstoffe, deren Emissionsmengen summiert unter Berücksichtigung ihres stöchiometrischen Umrechnungsfaktors ausgewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass von den Emissionen (z.B. Abgas aus einem Kamin) nicht direkt auf die Immissionen (Einwirkungen, z.B. Staub auf dem Fensterbrett) geschlossen werden kann. Hierzu sind komplexe Berechnungen notwendig, in die weitere Parameter z.B. die Hauptwindrichtung und die Quellenhöhe eingehen. Treibhausgas-Emissionsinventar NRW Ergänzend wird auch auf das Treibhausgas-Emissionsinventar NRW verwiesen. Die Einteilung der Emittentengruppen orientiert sich dabei an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und umfasst folgende Sektoren: Energie Industrieprozesse Landwirtschaft Abfall. In diesem Inventar werden die klimawirksamen Gase CO 2 , CH 4 , N 2 O und die halogenierten Gase HFC/PFC/SF 6 erfasst und jährlich in einem Bericht auf den Internetseiten des LANUV veröffentlicht.

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