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Online-Handel: EU-Energielabel sind Pflicht ab 2015

Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.

Neue Vorgaben für Staubsauger treten in Kraft

Am 1. September 2014 traten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Es kommen nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt auch Mindestanforderungen für die Staubaufnahme vor und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.

Gleiche Kraft mit weniger Aufwand

Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine  Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers:  die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.

Jedes fünfte getestete Haushaltsgerät verbraucht mehr Strom als angegeben

Die Ergebnisse einer Untersuchung zum Stromverbrauch von Haushaltsgeräten im Auftrag von 16 Umwelt- und Verbraucherverbänden aus Deutschland und anderen EU-Staaten wurden am 22. März 2016 vorgestellt. Die Untersuchung ergab, dass jedes fünfte getestete Gerät mehr Energie benötigte als angegeben. Demnach hielten 18 von 100 getesteten Produkten nicht die EU-Effizienzvorgaben ein. Bei der Untersuchung im Rahmen des EU-geförderten Projekts „MarktChecker“, das in Deutschland vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt wird, waren 20 Haushaltsgerätegruppen wie Kühlschränke, Lampen und Staubsauger getestet worden. vzbv und BUND weisen in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung jedoch darauf hin, dass die getesteten Produkte nach Hinweisen von Verbrauchern, Behörden sowie anhand der Ergebnisse vorangegangener Projekte ausgewählt worden sind, um auffällige Geräte für umfassendere Testläufe zu ermitteln. Das Untersuchungsergebnis beruht deshalb auf Stichproben und spiegelt die Marktsituation nicht vollständig wider. Auch sind die Ergebnisse nach Aussage von vzbv und BUND kein Ersatz für umfangreiche Markttests durch die Marktüberwachungsbehörden.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Staubsauger

Die Verminderung des Energieverbrauchs, die Vermeidung von Schadstoffen und Abfall sowie die Kreislaufführung sind wichtige Ziele des Umweltschutzes. Der Leitfaden unterstützt bei der Beschaffung von Staubsaugern, die sich durch einen geringen Energieverbrauch, eine hohe Staubaufnahme, geringe Staub- und Geräuschemissionen, die Verwendung umweltschonender Materialien sowie eine langlebige und recyclinggerechte Konstruktion auszeichnen. Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Staubsauger (DE-UZ 188, Ausgabe Januar 2020). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Hintergrundbericht zum Umweltzeichen Blauer Engel für Staubsaugerbeutel

Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzei- chen Blauer Engel für Staubsaugerbeutel (DE-UZ 211, Ausgabe Juli 2019, Version 1) im Rahmen des Forschungsvorhabens "40 Jahre Blauer Engel - Weiterentwicklung seines Produktportfolios" (ReFoPlan FKZ 3718 37 316 0). Bei Staubsaugerbeuteln handelt es sich um ein Produkt, das wegen seines biologisch nicht abbaubaren und gemischten Inhalts über den Restmüll entsorgt werden muss. Das bedeutet, dass Staubsaugerbeutel in Deutschland einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Um den Ressourcenverbrauch durch Staubsaugerbeutel zu reduzieren, wird daher bei den Kriterien zur Vergabe des Umweltzeichens der Schwerpunkt auf einen hohen Anteil an Recycling-Material gelegt. Darüber hinaus werden auch Anforderungen an eine gute Gebrauchstauglichkeit gestellt, um eine hohe Nutzungsdauer dieses Einweg-Produkts zu gewährleisten. Nimmt man an, dass jeder der 40 Millionen Haushalte in Deutschland einen Staubsauger nutzt und dass ein Staubsaugerbeutel im Durchschnitt fünfmal pro Jahr gewechselt werden muss, kommt man auf etwa 200 Millionen Staubsaugerbeutel pro Jahr allein in Deutschland. Zieht man hier noch 30 Prozent ab, die auf Grund der beutellosen Staubsauger wegfallen, sind es 140 Millionen Beutel pro Jahr. In dem Forschungsvorhaben wurden Markt- und Umfeldanalysen, eine Recherche des regulativen Umfelds (Umwelt- und Gütezeichen, Normen, Regulierungen), eine technische Analyse (z.B. Gebrauchstauglichkeit), eine Recherche zu bestehenden Ansätzen zur Minimierung von Umweltauswirkungen und eine orientierende Analyse der Umweltbewertung durchgeführt. Diese Grundlagen dienten zur Ableitung der Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" und wurden in diesem Hintergrundbericht dokumentiert. Während der Kriterienerarbeitung fand zusätzlich ein Austausch mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus Testlaboren und von Herstellerseite statt. Es wurde eine Expertenanhörung mit interessierten Akteuren am 26. März 2019 durchgeführt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde ein Entwurf der Vergabekriterien vorgestellt und anschließend mit allen Teilnehmenden diskutiert. Die hieraus erarbeiteten Kriterien wurden am 12.06. 2019 der Jury-Umweltzeichen vorgelegt und von dieser einstimmig beschlossen. Quelle: Forschungsbericht

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Staubsauger

Die Verminderung des Energieverbrauchs, die Vermeidung von Schadstoffen und Abfall sowie die Kreislaufführung sind wichtige Ziele des Umweltschutzes. Der Leitfaden unterstützt bei der Beschaffung von Staubsaugern, die sich durch einen geringen Energieverbrauch, eine hohe Staubaufnahme, geringe Staub- und Geräuschemissionen, die Verwendung umweltschonender Materialien sowie eine langlebige und recyclinggerechte Konstruktion auszeichnen. Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Staubsauger (DE-UZ 188, Ausgabe Januar 2020). Quelle: www.umweltbundesamt.de

Guide on green public procurement

Umweltfreundliche Beschaffung - Nr.: 3/2016

Liebe Leserin, lieber Leser, am 25. Oktober 2016 fand der erste bundesweite "Aktionstag Blauer Engel" statt. Der Aktionstag, der von nun an jährlich ausgerufen wird, hat das Ziel, das Umweltzeichen als Vertrauenslabel mit staatlichem Hintergrund noch stärker ins Bewusstsein sowohl von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern, als auch von gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern zu rücken. Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in 120 verschiedenen Produktgruppen. Produkte mit dem Umweltzeichen reichen von Möbeln, Matratzen, Kaffeemaschinen, Putzmitteln über Computer, Papier, Telefone, Staubsauger, Rasenmäher bis hin zu Heizungsanlagen, Sonnenkollektoren aber auch Car-Sharing oder Stadtbusse. Nur die aus Umweltsicht besten Waren und Dienstleistungen einer Produktgruppe erhalten den Blauen Engel. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Eine interessante Lektüre wünscht Ihre UBA-Redaktion

Arbeiten am Lüftergebäude Konrad 2 starten

Auf Konrad 2 entsteht ein neues Gebäude. Bereits seit einiger Zeit wartet eine elf Meter tiefe Baugrube auf den Einbau eines Fundamentes und ein Turmdrehkran für die Verladung von Baumaterial wurde ebenfalls schon aufgestellt. Nach intensiver Prüfung durch die atomrechtliche Aufsicht, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), liegen jetzt auch die ersten Zustimmungen zu den Detailunterlagen für die Errichtung des geplanten Lüftergebäudes vor. Der Bau des Gebäudes, welches später den Hauptgrubenlüfter beherbergen wird, kann ab sofort beginnen. Beim Hauptgrubenlüfter handelt es sich um eine große Ventilatoranlage. Diese versorgt das Endlagerbergwerk unter Tage mit der benötigten Luftmenge, damit für die Beschäftigten sowie die Motoren der eingesetzten Fahrzeuge stets genügend Frischluft zur Verfügung steht. Belüftung nach dem Staubsaugerprinzip Die Belüftung im Bergwerk Konrad funktioniert wie folgt: Die frischen Wetter (Frischluft) fließen über den Schacht Konrad 1 nach unter Tage. Die Abwetter (Abluft) werden über Schacht Konrad 2 abgeleitet. Zwischen den beiden Schächten sorgen „Wettertechniker“ dafür, dass die Luft überall dorthin gelangt, wo sie benötigt wird. Für diese Wetterführung werden große Tore und eine Reihe von weiteren Lüftern und entsprechende Luftleitungen unter Tage eingesetzt. Das ganze Luftsystem arbeitet allerdings weniger wie ein Ventilator, der Luft in die gewünschte Richtung bläst, sondern eher wie ein Staubsauger. Die Luft wird nämlich vom Hauptgrubenlüfter angesaugt. Durch den dabei entstehenden Sog wird die Luftmenge, die über den Schacht 1 einfließt, enorm erhöht. Ohne Lüfter strömen aufgrund des natürlichen Luftaustauschs durch die unterschiedliche Wärme unter Tage und über Tage (Konvektion) etwa 1.000 Kubikmeter Luft pro Minute durch das Bergwerk. Mit dem neuen Hauptgrubenlüfter werden es mehr als 15.000 Kubikmeter pro Minute sein. Derzeit teilen sich diese Arbeit noch zwei Grubenlüfter in 800 und 1.000 Metern Tiefe. Sie schaffen knapp 14.000 Kubikmeter pro Minute. Nach dem Einbau des neuen Lüfters werden sie unter Tage nicht mehr benötigt und demontiert. Der neue Hauptgrubenlüfter steht dann nur noch etwa neun Meter tief unter der Erde in der extra dafür ausgehobenen Baugrube. Damit das Gewicht und die dynamischen Kräfte des Lüfters aufgenommen werden können, wird dieser auf einem zwei Meter starken Stahlbetonsockel montiert. Das eigentliche Lüftergebäude hat am Ende eine sichtbare Höhe von drei Metern. Von weitem wird das Lüftergebäude gut zu sehen sein Weiterer Bestandteil des Gebäudes wird ein trichterförmiger Abluftkanal namens Abluftdiffusor sein. Der Diffusor ähnelt einem Schornstein mit einem Durchmesser von rund sechseinhalb Metern an der Spitze. Er verbessert die Wirkung des Hauptgrubenlüfters und reduziert die Geschwindigkeit der verbrauchten Grubenluft, bevor sie ins Freie geleitet wird. Das fertige Lüftergebäude wird mit dem Diffusor insgesamt eine Höhe von 45 Metern erreichen und somit von weitem gut sichtbar sein. Die Luft wird im Lüftergebäude radiologisch kontrolliert. So wird sichergestellt, dass aus dem Endlager Konrad keine radioaktiven Stoffe in die Umgebung abgegeben werden. Rege Bautätigkeit am Endlager Konrad in den kommenden Jahren Es werden noch weitere Gebäude auf Konrad 2 gebaut. In unmittelbarer Nähe des Lüftergebäudes ist als nächstes der Baubeginn des 40 Meter hohen Förderturms samt Schachtkeller und der Umladehalle sowie der Pufferhalle geplant. Die 140 Meter lange Umladehalle wird das größte Gebäude auf Konrad 2 sein. Die Pufferhalle schließt sich an die Umladehalle an. Alle drei Gebäude dienen dem Umschlag der Behälter mit den radioaktiven Abfällen und ihren Transport nach unter Tage. Für den Bau sind besondere Bedingungen und Auflagen zu erfüllen: Die Gebäude wurden im Planfeststellungsbeschluss – der Genehmigung für das Endlager – genehmigt. Die konkrete Planung und Bauausführung unterliegen nicht nur den Bestimmungen der Bauordnung, sondern auch Atomrecht, Strahlenschutzrecht und Bergrecht. Allein der Zeitbedarf für die Planung und Überprüfung nach den verschiedenen Regelwerken übersteigt deren Bauzeit erheblich.

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