Das Projekt "Staub - Spiegel der Umwelt - Eine Public Science Ausstellung im Wissenschaftszentrum Umwelt" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Augsburg - Wissenschaftszentrum Umwelt (WZU).Täglich sammeln wir Staub - wenn wir uns in einem Raum aufhalten, wenn wir durch eine Wiese oder über eine Straße gehen oder auch in einem Buch lesen - und täglich versuchen wir, ihn wieder loszuwerden. Unser Drang nach Reinheit hat eine ganze Industrie entstehen lassen, die von Staubsaugern bis zu High-Tech-Filtern alle Arten von kleinen und größeren Hilfsmitteln anbietet. Für die Wissenschaft ist Staub kein Dreck. Was für den Alltagsmenschen ein Symbol der Zerstörung ist, birgt für den Forscher viele wichtige Informationen. Denn aus einer Analyse des Staubes lässt sich vieles über unsere gegenwärtige und sogar über vergangene Umwelten lernen. Zum anderen erobert die Wissenschaft mit Mikro- und Nanotechnologien die Welt des Winzigen. Denn das sehr Kleine eröffnet besondere technische Chancen. Auch diese aktuellen Entwicklungen und die damit verbundenen Chancen und Risiken soll die Ausstellung aufzeigen. Die Ausstellung wurde von November 2004 bis Oktober 2005 im Wissenschaftszentrum Umwelt der Universität Augsburg gezeigt werden. Sie umfasst 30-40 Exponate, darunter mehrere Hands-on-Exponate. Leihgeber für spezielle Objekte sind das Bundeskriminalamt, das Landesamt für Umweltschutz in Bayern, das Umweltbundesamt, der Deutsche Wetterdienst und weitere Institutionen. Ein ausstellungsbegleitendes Buch wird beim Oekom Verlag in München erscheinen. Im Anschluss an die Augsburger Station ging die Ausstellung auf Wanderschaft und wurde inzwischen an sechs weiteren Stationen gezeigt. Die Zahl der Besucher liegt bereits weit über 100.000.
Das Projekt "DDT and DDE Konzentrationen im Blut-Serum durch Pestizid belastete Wohnräume" wird/wurde gefördert durch: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität München, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Umweltmedizin.Ziel: DDT wurde früher häufig als Insektizid auch im Wohnbereich eingesetzt. Messungen zeigten, dass auch noch lange nach dem DDT Verbot (15.09.1989) DDT Konzentrationen bis 90 mg/kg Hausstaub gemessen werden können. Handlungsbedarf besteht laut Umweltbundesamt bereits ab 4 mg DDT/kg. Da die Anreicherung bzw. die Probenahme des Hausstaubes in den meisten Fällen mit einfachen Staubsaugern durchgeführt wurden, liegen keine Kenntnisse über die Größenverteilung des gesammelten Staubes vor (z.B. über die Menge der einatembaren Staubfraktion). DDT könnte aber zusätzlich auch perkutan aus Kleidungsstücken, die in den übernommenen Einbauschränken aufbewahrt und kontaminiert werden, resorbiert werden. Eine Abschätzung der inneren Belastung allein über die DDT Konzentrationen in den gesammelten Staubfraktionen ist daher nicht möglich. Methodik: Im Serum von 16 Personen, die in früheren US Wohnungen mit angeblich erhöhten DDT Belastungen leben, führten wir ein human-biomonitoring durch. Wir bestimmten im Serum der Betroffenen den DDT Metaboliten 4,4 'DDE. Ergebnisse: Im Mittel lagen die 4,4 DDE Konzentrationen im Serum mit 1,62 my/l in der Größenordnung nicht belasteter Personen (1,82 my/l).
Der Forschungsbericht untersucht die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit des Austauschs von Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern, Wäschetrocknern und Staubsaugern gegen besonders effiziente Neugeräte. Ziel ist es, Empfehlungen für Verbraucher*innen zu entwickeln, ob sie ihre bestehenden Geräte weiter nutzen oder durch neue, besonders effiziente Modelle ersetzen sollten. Methodisch basiert die Studie auf einer vereinfachten Ökobilanz und einer Lebenszykluskostenrechnung. Insgesamt zeigt die Studie, dass die Entscheidung für oder gegen einen Geräteaustausch von vielen Faktoren abhängt, darunter der spezifische Energieverbrauch der Geräte, die Nutzungsintensität und die Entwicklung der erneuerbaren Energien.
Elektrische und magnetische Felder Elektrische Energie wird über Leitungen transportiert und durch Geräte genutzt. Elektrische Felder entstehen um Geräte und Leitungen, sobald eine elektrische Spannung anliegt. Magnetfelder entstehen um Geräte und Leitungen, sobald ein elektrischer Strom fließt. Im Alltag erzeugen elektrische Geräte und Leitungen elektrische und magnetische Felder. Mit zunehmendem Abstand werden die Felder schnell schwächer. Durch Ladungen hervorgerufenes elektrisches Feld Wenn Strom fließt, erzeugen elektrische Geräte und Leitungen zwei Arten von Feldern: elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld entsteht, sobald an einem Gerät oder einer Stromleitung eine Spannung anliegt. Die Spannung ist die Voraussetzung dafür, dass elektrischer Strom fließen kann, wenn ein Gerät eingeschaltet wird. Wenn Strom fließt, entsteht zusätzlich ein Magnetfeld . Daher sind elektrische Geräte und Leitungen, in denen Strom fließt, von elektrischen und magnetischen Feldern umgeben. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder Für die Stromversorgung wird in der Regel Wechselstrom verwendet. In Deutschland hat er eine Frequenz von 50 Hertz ( Hz ). Dies bedeutet, dass der Strom 100 Mal pro Sekunde seine Richtung ändert. Auch die elektrischen und magnetischen Felder ändern ihre Richtung genauso oft wie der Strom. Die Frequenz von 50 Hertz liegt im unteren Bereich des elektromagnetischen Spektrums. Deshalb heißen diese Felder "niederfrequent". Durch Strom hervorgerufenes magnetisches Feld Feldstärken und Maßeinheiten Die Stärke des elektrischen Feldes steigt mit der Spannung, die an der Leitung anliegt. Maßeinheit für die Spannung ist das Volt ( V ). Die elektrische Feldstärke wird in Volt pro Meter ( V/m ) angegeben. Die Stärke des Magnetfeldes um eine elektrische Leitung hängt davon ab, wie stark der Strom ist, der fließt. Die Stromstärke wird in Ampere (A) und die Magnetfeldstärke in Ampere pro Meter ( A/m ) gemessen. Für den Strahlenschutz ist die magnetische Flussdichte relevant. Das Erzeugen elektrischer Ströme in leitfähigen Körpern hängt direkt mit dieser Größe zusammen. Sie ist rechnerisch mit der Magnetfeldstärke verknüpft. Die Maßeinheit ist Tesla ( T ) beziehungsweise Mikrotesla ( µT ). Ein Mikrotesla ist ein Millionstel Tesla (0,000001 T ). Begriffe und Maßeinheiten Elektrische Feldstärke Magnetisches Feld Feldstärke Flussdichte Maßeinheit Volt pro Meter ( V/m ) Kilovolt pro Meter (kV/m), 1 kV/m = 1.000 V/m Ampere pro Meter ( A/m ) 1 Tesla = 1 Voltsekunde pro Quadratmeter (1 T = 1 Vs/m 2 ) Mikrotesla ( µT ), 1 µT = 0,000001 T Elektrische und magnetische Felder im Alltag In der Nähe von elektrischen Haushaltsgeräten und Leitungen sind die elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichten meist gering. Bei manchen Geräten sind höhere magnetische Flussdichten möglich, allerdings meist nur sehr nahe an den Geräteoberflächen (zum Beispiel Geräte mit einer sehr hohen Stromaufnahme wie Staubsauger oder Föne). Je weiter man sich entfernt, desto schwächer werden die elektrischen und magnetischen Felder . Die Exposition der Bevölkerung mit niederfrequenten Feldern ist daher normalerweise niedrig. Dies gilt auch für Personen, die in der Nähe einer Hochspannungsleitung wohnen. Abstand und Abschirmung Grundsätzlich verringern sich die Feldstärken mit der Entfernung von den Feldquellen. Elektrische Felder werden darüber hinaus zum Beispiel durch übliche Baustoffe für Gebäude bereits gut abgeschirmt. Im Gegensatz dazu lassen sich Magnetfelder nur mit relativ großem Aufwand abschirmen. Stand: 28.02.2025
richtig nutzen und fachgerecht entsorgen So handeln Sie nachhaltig beim Umgang mit Batterien und Akkus Kaufen Sie nach Möglichkeit netzbetriebene und batteriefreie Geräte und verringern Sie so ihren Batterieverbrauch. Sofern es nicht ohne Energiespeicher geht, sind Akkus anstelle von Batterien in der Regel die bessere Wahl. Achten Sie beim Kauf neuer Geräte auf die einfache Austauschbarkeit der Akkus. Fragen Sie nach der Verfügbarkeit von Ersatzakkus. Kaufen Sie Akkus und Batterien ohne giftige Schwermetalle. Verlängern Sie die Lebensdauer von Akkus durch "richtige" Handhabung. Entsorgen Sie Akkus und Batterien aufgrund von Brand- und Umweltgefahren nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen. Entnehmen Sie vor der Rückgabe alter Elektrogeräte die Batterien und Akkus, wenn es durch einfache Handgriffe möglich ist. Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Batterien erhalten Sie über die Kampagne "Batterie Zurück" . Gewusst wie Energie- und Kosteneffizienz: Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkus (wiederaufladbar) liefern – "jenseits der Steckdose" – Strom für mobile Anwendungen. Nicht wiederaufladbare Batterien tun dies allerdings auf sehr ineffiziente Art und Weise. Denn Batterien benötigen für ihre eigene Herstellung 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus. Eine Beispielrechnung zeigt dies sehr eindrucksvoll: Aktuell müssen Verbraucher*innen ca. 0,35 € für eine Kilowattstunde (kWh) elektrische Energie aus der Steckdose zahlen. Möchte man die gleiche Energiemenge (1 kWh) durch Batterien bereitstellen, z.B. mit AA-Batterien, müssten hingegen rund 75 € ausgegeben werden (AA-Batterie: 2.600 mAh * 1,5 V = 0,0039 kWh/ Batterie, 0,30 €/Stück). Vereinfacht bedeutet das: Energie aus Batterien ist mindestens 200-mal teurer, als Energie aus der Steckdose. Noch ungünstiger fällt der Vergleich aus, wenn die kleineren AAA-Batterien eingesetzt werden (AAA-Batterie: 1.250 mAh * 1,5 V = 0,0019 kWh/ Batterie, 0,30 €/Stück): Hier müssen ca. 150 € ausgegeben werden, um 1 kWh elektrische Energie aus der Steckdose zu ersetzen bzw. ca. 400-mal mehr, als für Strom aus der Steckdose. Netzbetriebene statt batteriebetriebene Geräte: Wenn Geräte eigentlich nur stationär genutzt werden, sollten sie auch über die Steckdose betrieben werden. Überlegen Sie daher vor einer Anschaffung, wie oft Sie Geräte wie z.B. Tastatur, Maus, elektrische Rasierer, Stabmixer aber auch Staubsauger und Bohrmaschinen außerhalb der Reichweite von Steckdosen benutzen werden und ob Sie dafür bereit sind, wesentliche Nachteile in Kauf zu nehmen. In der Regel sind netzbetriebene Geräte ohne Akku leistungsfähiger und kostengünstiger. Oft ist allein die abnehmende Akkuleistung für das (verfrühte) Lebensdauerende der Geräte verantwortlich. Lange Lebensdauern helfen hingegen, die negativen Umweltauswirkungen durch unsere Verbräuche zu verringern. Dazu werden für die Herstellung netzbetriebener Geräte ohne Akku in der Regel weniger Rohstoffe verbraucht. Batteriefreie oder solare mobile Produkte: Es gibt auch mobile Produkte und Geräte, die ohne Batterien auskommen (z.B. mechanische Salz-/ Pfeffermühlen oder automatische Uhren) oder solarbetrieben sind (z.B. Solar-Taschenrechner oder Solar-Uhren). Akkus statt Batterien für mobile Geräte: Falls die technischen Voraussetzungen Ihres Gerätes eine Wahl zwischen Batterien oder Akkus erlauben, dann sind Akkus die bessere Alternative. Durch das mehrfache Wiederaufladen Ihres Akkus mildern Sie die ineffiziente Art der Energieversorgung durch Batterien. Je nach Art und Handhabung können Akkus ca. 200 - 1.000-mal wiederaufgeladen werden, bevor sie das Lebensdauerende erreichen. Eine entsprechend hohe Anzahl an Einwegbatterien lässt sich so einsparen. Die typischen Merkmale der aktuell gängigen Akkutypen sind im Folgenden – unterteilt nach Bauformen/ Baugrößen – aufgelistet. In der Regel finden Sie auf dem Akku oder auch auf der Verpackung eine Kennzeichnung, um welchen Akkutyp es sich handelt. Akkus der Standardbaugrößen AAA (Micro), AA (Mignon), C (Baby), D (Mono), 1604 D (9 V Block) und Akkupacks: Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) : Gute und preisgünstige Alternative zu nicht wiederaufladbaren Batterien. Ihre hohe Selbstentladungsrate von ca. 25 Prozent pro Monat beeinträchtigt jedoch den Einsatz in Geräten. Werden Geräte beispielsweise nur selten genutzt (z.B. Kinderspielzeug oder Taschenlampen), sind die Akkus oft leer, wenn man sie braucht. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V). LSD-NiMH (Low self discharge Nickel-Metallhydrid) : Sie zeichnen sich durch sehr geringe Selbstentladungsraten aus (ca. 4 Prozent pro Monat). Die Kapazitäten dieser Akkus sind mit einer Höhe von ca. 2.000 mAh (Baugröße: AA) mit denen der NiMH-Standardakkus vergleichbar. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V). Für diese Akkus der neueren Generation werden im Handel oft die Bezeichnungen "ready to use" / "precharged" / "vorgeladen" / "geringe Selbstentladung" verwendet. UBA -Empfehlung: Akkus ohne Selbstentladung haben gegenüber den einfachen NiMH-Akkus entscheidende Vorteile. Zum einen geht die geladene Energie weit weniger ungenutzt verloren, zum anderen sind sie selbst nach längerer Lagerung sofort einsatzfähig, beispielsweise bei seltener Nutzung in Taschenlampen. Manche Geräte wie elektrische Zahnbürsten, Haarschneidemaschinen und ältere Akkuschrauber können auch NiMH-Akkupacks enthalten. Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion): Sie werden aufgrund ihrer hohen Energiedichte, hohen Leistungsfähigkeit und geringen Selbstentladung überwiegend als Akkupacks in Haushalts-, Küchen- und Gartengeräten wie Mobiltelefonen, Laptops, Kameras, Spielekonsolen, kabellosen Kopfhörern, Saugrobotern, Elektrowerkzeugen, Sägen, E-Zigaretten, etc. eingesetzt. Typisch sind individuelle Bauformen und auch die hohen Spannungen, je nach Ausführung im Bereich von 3,8 – 4,0 V. Mittlerweile sind Lithium-Ionen-Akkus auch in diversen Standardgrößen im Spannungsbereich von 1,5 Volt oder als 9-Voltblocks erhältlich. Austauschbarkeit und Interoperabilität von Akkus: Die Langlebigkeit mobiler Geräte wird häufig durch das Lebensdauerende der verbauten Akkus begrenzt. Dies gilt vor allem bei intensiv bzw. häufig genutzten Elektrogeräten, da jeder Lade- und Entladevorgang die Lebensdauer der Akkus verkürzt. Achten Sie daher bereits beim Kauf mobiler Geräte, auf eine möglichst einfache und zerstörungsfreie Austauschbarkeit des Akkus. Defekte oder schwache Akkus führen dann nicht dazu, dass Sie ihr Gerät entsorgen müssen. Prüfen Sie bitte auch die Möglichkeit eines Akkuaustauschs durch Fachbetriebe: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält die Vorgabe, dass die Entnehmbarkeit von Akkus und Batterien nach Möglichkeit problemlos für Endnutzer, mindestens jedoch für herstellerunabhängiges Fachpersonal möglich sein muss. Langlebige Geräte und Akkus helfen nicht nur Kosten einzusparen sondern tragen auch dazu bei, Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden. Typische Geräte bei denen sich Akkus häufig nur schwer oder gar nicht im Haushalt austauschen lassen, sind beispielsweise Smartphones, Tablets und sogenannte Ultrabooks, elektrische Zahnbürsten, Haar- und Bartschneider, MP3 Player und Navigationsgeräte. Achten Sie daher bewusst auf leicht austauschbare Akkus und die Möglichkeit, Ersatzakkus nachkaufen zu können. Erfreulicherweise werden Elektrogeräte, insbesondere in den Segmenten Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, verstärkt mit interoperablen austauschbaren Akkusystemen angeboten. Der Vorteil interoperabler Akkusysteme besteht darin, dass ein Akku in mehreren unterschiedlichen Produkten (eines Herstellers) genutzt werden kann. Da sich deren Kapazität nun weniger durch die zeitliche Alterung, sondern vielmehr durch die Anzahl der Einsätze (Zyklisieren) verringert, werden insgesamt weniger Akkus benötigt. Häufig ist nicht bekannt, dass Li-Ion-Akkus auch ohne Nutzung altern bzw. an Kapazität verlieren. Diesen Vorgang nennt man kalendarische Alterung. Durch die optimierte Akkunutzung ergeben sich enorme ökologische Einsparpotenziale. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Ersatzakkus in diesem Produktbereich außerordentlich gut. Akkus pfleglich behandeln: Die Nutzung von Akkus anstelle von Batterien trägt zur Verringerung von Umweltauswirkungen bei. Jede Akkuladung hilft, Batterien einzusparen und je länger die Nutzungsdauer eines Akkus ist, umso größer ist der Einspareffekt. Sie können die Lebensdauer Ihrer Akkus verlängern, indem Sie einige einfach umzusetzende Dinge bei der Handhabung, Lagerung sowie beim Laden und Entladen beachten. Die folgenden Empfehlungen sind nach Akkutypen untergliedert: Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion): Der Einsatz des Akkus bei Umgebungstemperaturen größer 40° C ist nachteilig und kann den Akku beschädigen; das gilt selbst für die zwischenzeitliche Lagerung (z.B. Aufbewahrung des Laptops , des Smartphones oder der Powerbank im Auto bei Hitze oder beim Liegenlassen in der Wärme in Verbindung mit praller Sonne). Laden und Entladen Sie ihre Akkus nie vollständig: Dies kann die Lebensdauer ihrer Li-Ion-Akkus deutlich verlängern. Vermeiden Sie daher Tiefenentladungen und warten Sie nicht, bis Ihr Akku fast oder vollständig leer ist. Den Ladevorgang sollten Sie, soweit möglich, spätestens bei ca. 20 Prozent Rest-Ladestand (Restkapazität) starten und beenden, wenn der Akku einen Ladestand von ca. 90 Prozent erreicht hat. Bleibt Ihr Akku für längere Zeitdauer ungenutzt, ist ein Nachladen nach spätestens 6 Monaten empfehlenswert (bspw. beim Überwintern elektrischer Gartengeräte). Bei richtiger Verwendung und sorgsamen Gebrauch sind lithiumhaltige Batterien und Akkus sicher; bei falschem Umgang können sie jedoch auch während der Anwendung und des Ladens zur Gefahr werden. Beachten Sie deshalb unsere Hinweise zum sicheren Umgang mit Li-Ion-Akkus auf unserer Ratgeberseite Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus . Der von anderen (älteren) Akkutypen teilweise bekannte Memory- oder Lazy-Effekt tritt bei Li-Ion-Akkus nicht auf. Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) : Hohe Umgebungstemperaturen ab ca. 40° C verringern auch die Lebensdauer der NiMH-Akkus. Teilentladungen führen im Gegensatz zu Li-Ion-Akkus zum sogenannten Lazy-Effekt, d.h. die entnehmbare Kapazität verringert sich zunächst für die Nutzer. Wir empfehlen dennoch, NiMH-Akkus trotz des Lazy-Effekts nur teilweise zu entladen (geringe Zyklentiefen), da hohe Zyklentiefen (geringe Rest-Ladestände) – im Gegensatz zum "heilbaren" Lazy-Effekt – die Lebensdauer dauerhaft verkürzen. Den Lazy-Effekt bzw. die Kapazitätsminderung können Sie heilen, indem sie Akkus dieses Typs mit dem Ladegerät in gewissen Abständen vollständig Laden und Entladen. Umgang mit ausgelaufenen Batterien: Fassen Sie ausgelaufene Batterien möglichst nicht ohne Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich danach gründlich die Hände. Wischen Sie Reste des Elektrolyten feucht auf. Waschen Sie die Kleidung, die mit dem Elektrolyten in Kontakt gekommen ist. Danach können Sie die Gegenstände wieder gefahrlos benutzen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite Ausgelaufene Batterien: Gefahrenpotenzial und sicherer Umgang . Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel. Richtige Entsorgung: Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Hausmüll (Restmüll), Sperrmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne/ gelber Sack), Metallschrott oder gar achtlos in die Umwelt! Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien und Akkus sowie der Verpackung hin (vgl. Abbildung 1). Geben Sie Ihre verbrauchten Batterien und Akkus kostenfrei in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder den weiteren Rücknahmestellen ab. Verbraucher*innen sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Die getrennte Sammlung hält zum einen die Schadstoffe aus Hausmüll und Umwelt fern. Zum anderen ermöglicht sie die Verwertung der Batterien und damit die Rückgewinnung wertvoller Stoffe wie z.B. Zink, Stahl/Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Mangan sowie Lithium und Kobalt. Händler (Vertreiber) sind zur kostenfreien Rücknahme von Altbatterien der Art verpflichtet, die sie im Sortiment führen oder geführt haben. Beispielsweise müssen Vertreiber von Gerätebatterien vom Endnutzer Geräte-Altbatterien unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, der Baugröße und Beschaffenheit im Handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen (Bsp.: Supermärkte oder Discounter, Warenhäuser, Drogeriemärkte, Elektro-Fachgeschäfte oder Baumärkte). Die Rücknahme erfolgt in der Regel über eigens dafür bereitgestellte Sammelbehältnisse. Vertreiber von Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (sog. "LV-Batterien" wie E-Fahrrad- oder E-Scooter-Akkus), Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien) und Industriebatterien müssen für diese Altbatteriearten ebenfalls kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Auto-Werkstätten, Baumärkte, Fahrrad-Fachhandel). Auch Kommunen nehmen bestimmte Altbatterien (z.B. Gerätebatterien oder Batterien für leichte Verkehrsmittel) zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen. Vertreiber müssen die Batterien auch zurücknehmen, wenn diese beschädigt (z.B. ausgelaufen, aufgebläht, aufgeplatzt) sind. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an das Personal für die Rückgabe und transportieren Sie die Batterie in einem geeigneten Transportbehältnis zur Sammelstelle. Achtung hohe Brandgefahr durch lithiumhaltige Batterien und Akkus in den Bereichen Sammlung und Behandlung! Mechanische Beschädigungen und thermische Einwirkungen können zu inneren und äußeren Kurzschlüssen in der Batterie oder dem Akku führen. Ein Kurzschluss kann zum Brand oder zur Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben. Vor allem in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen haben solche Brände in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, die Sicherheitsaspekte in allen Abschnitten des Entsorgungspfades zu berücksichtigen. Wegweiser für Sammelstellen: Sammelstellen für Geräte-Altbatterien finden sie überall dort, wo Sie neue Gerätebatterien kaufen können, bspw. im: Supermarkt oder Discounter, Warenhaus, Drogeriemarkt, Elektro-Fachgeschäft oder Baumarkt. Die Sammelboxen im Handel befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich, oftmals im Bereich der Einpacktische, dort wo auch anderer Abfall wie Altpapier und Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden. Außerdem können Geräte-Altbatterien auch an den Sammelstellen der Kommunen zurückgegeben werden, bspw.: beim Schadstoffmobil und auf den öffentlichen Wertstoffhöfen. Viele Sammelstellen sind auch an dem einheitlichen Sammelstellenlogo für Batterien zu erkennen (vgl. Abbildung 2: Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen). Wo immer Sie das Zeichen "Batterie-Rücknahme" sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Batterien zurückgeben kann. Für alle – egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – die sich informieren und zum Umweltschutz beitragen wollen , gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Batterien, Akkus und Elektroaltgeräten sowie Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.: Batterie Zurück Plan E "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" Was Sie noch tun können: Entnehmen Sie Ihren Akku aus dem Laptop, wenn Sie nur an der Steckdose arbeiten. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebensdauer Ihres Akkus. Viele Ladegeräte verbrauchen Strom, solange sie sich in der Steckdose befinden. Trennen Sie Ladegeräte nach dem Ladevorgang immer vom Netz. Kaufen Sie keine Gimmicks mit Batterien: Eine Grußkarte muss nicht singen, Schuhe müssen nicht blinken und Salz-/ Pfeffermühlen mahlen auch mechanisch. Wenn Sie alte Elektrogeräte an den Sammelstellen der Kommunen oder im Handel zurückgeben, entnehmen Sie bitte, wenn möglich, zuvor die Batterien oder Akkus und geben Sie diese in die Altbatteriesammlung. Fragen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sammelstellen, ob Sie Ihnen dabei behilflich sein können. Der Entsorgungsweg verkürzt sich dadurch und kann sicher und effizient erfolgen. Beachten Sie auch unsere Tipps zu Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Gerätebatterien: Sammelquote sank minimal im Berichtsjahr 2023 Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Hintergrund Umweltrelevanz: In Batterien und Akkus stecken Wertstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium, Nickel, Kobalt, Mangan und Silber. Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei sowie Leitsalze und Lösungsmittel sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. So können Schwermetalle gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der Nahrungskette sowie in der Umwelt anreichern. Gelangen sie beispielsweise in Gewässer und reichern sich in Fischen an, können die Schwermetalle auf indirektem Weg über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für den Menschen. Sie führen bei hohen und länger auftretenden Belastungen zu Beeinträchtigungen, insbesondere des Nerven-, des Immun- und des Fortpflanzungssystems. Cadmiumverbindungen können beispielsweise Nierenschäden hervorrufen und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. Blei kann auf verschiedene Organe und das zentrale Nervensystem schädigend wirken. Es lagert sich in den Knochen ab und kann biochemische Prozesse im Körper stören. Auf Wasserorganismen wirkt es ebenfalls hochgiftig. Falsch entsorgte lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus sind des Öfteren verantwortlich für schwere Brände, die Mensch und Umwelt gefährden. Aufgrund der hohen Umweltrelevanz sind Batterien mit Quecksilber (Hg), unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten. Höchstens eine minimale Verunreinigung (Belastung) von maximal 0,0005 Prozent Quecksilber ist noch zulässig. Auch für Cadmium (Cd) in Batterien gilt ein sehr strenger Grenzwert: So sind Gerätebatterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten. Ab dem 18. August 2024 darf auch der Bleigehalt (Pb-Anteil) in Gerätebatterien nicht mehr als 0,01 Prozent betragen, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte eingebaut sind. Ausgenommen hiervon sind Zink-Luft-Gerätebatterien in Form von Knopfzellen. Geregelt werden die aufgezählten Stoffverbote für Quecksilber, Cadmium und Blei in der neuen EU-Batterieverordnung. Gesetzliche Grundlage: Den gesamten Lebensweg von der Produktgestaltung, Beschaffung der Rohstoffe, Produktion, Vertrieb und Nutzung bis hin zur Sammlung, der Vorbereitung der Wiederverwendung und dem Recycling von Altbatterien am Lebensdauerende regelt die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 , die am 12. Juli 2023 verabschiedet wurde und am 18. Februar 2024 in großen Teilen in Kraft trat. Die Verordnung ersetzt in Teilen das in Deutschland geltende Batteriegesetz (BattG). Aktuell wird das BattG zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) zur Anpassung an die neuen Anforderungen überarbeitet. Das BattG richtet sich vor allem an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher, Organisationen für Herstellerverantwortung, Abfallbewirtschafter, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie Behandler und Recyclingbetreiber von Altbatterien. Im Rahmen der Produktverantwortung sollen Hersteller und Vertreiber von Batterien potenzielle Umweltbelastungen auf ein Minimum reduzieren. Hohe Sammelmengen und Entsorgungsanforderungen sollen dies sicherstellen. Die Vertreiber (Händler) sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus kostenlos zurückzunehmen. Auch Kommunen sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien aus Elektrogeräten kostenlos zurückzunehmen. Die gesammelten Geräte-Altbatterien/ Altakkus werden über die Vertreiber, Kommunen oder Behandlungseinrichtungen den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien zur Verfügung gestellt. Im Auftrag der verpflichteten Hersteller sorgen die Rücknahmesysteme für die Verwertung der Geräte-Altbatterien und Altakkus. Marktbeobachtung: Daten zum Batterie- und Altbatterieaufkommen Deutschlands, insbesondere zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommen Massen, Sammelquoten, Verwertungsquoten und Recyclingeffizienzen, veröffentlicht das UBA jährlich neu auf der Internetseite Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung . Verschiedene Grafiken veranschaulichen dort Jahresergebnisse und Entwicklungen, die sich im Bereich der Batterien aufzeigen. Weiterführende Informationen: Batterien und Altbatterien ( UBA -Themenseiten) Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung (Daten zur Umwelt) Lithium-Batterien und -Akkus (UBA-Umwelttipps) Ausgelaufene Batterien (UBA-Themenseite)
: Am besten so sparsam und leise wie möglich Was Sie beim Kauf Ihres Staubsaugers beachten sollten Kaufen Sie einen Staubsauger mit niedrigem Stromverbrauch. Bevorzugen Sie leise Geräte (< 70 dB(A)). Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler. Gewusst wie Je höher die Watt-Zahl beim Staubsauger, desto höher der Stromverbrauch und damit die Umweltbelastung. Außerdem verursacht Staubsaugen störenden Lärm. Energieeffiziente Geräte: Mit einem energieeffizienten Gerät können Sie jährlich bei normaler Nutzung (einmal Staubsaugen pro Woche) schätzungsweise 8 bis 15 Euro an Stromkosten sparen gegenüber einem schlechten Gerät oder den bisher üblichen Geräten mit mehr als 1.600 Watt. Ein vorzeitiger Austausch alter Geräte aus Gründen der Energieeffizienz lohnt jedoch meist weder ökonomisch, noch ökologisch, wenn man den Kaufpreis sowie den Energie- und Ressourcenaufwand für die Herstellung des Gerätes mit einbezieht. Leider darf das EU-Energielabel für Staubsauger, das eine einfache Orientierung ermöglichte, auf Grund eines EuG-Gerichtsurteils seit 19.01.2019 im Verkauf nicht mehr genutzt werden, bis eine neue, rechtskonforme Verordnung durch die Europäische Kommission verabschiedet wird. Dies wird voraussichtlich Ende 2024 geschehen. Neue Energielabel werden dann ab 2026 zu sehen sein. EU - Energielabel Staubsauger (Überblick) Das Label ist vom EuG für nichtig erklärt worden und darf nicht mehr verwendet werden. Es zeigt allerdings übersichtlich, auf welche Aspekte Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin achten sollten. Quelle: EU - Kommission Das Label ist vom EuG für nichtig erklärt worden und darf nicht mehr verwendet werden. Es zeigt allerdings übersichtlich, auf welche Aspekte Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin achten sollten. Leise Geräte bevorzugen: Staubsauger sind normalerweise nur kurze Zeiten in Betrieb. Trotzdem sind sie eine besonders unangenehme Lärmquelle in Innenräumen. Je kleiner der Wert, umso leiser der Staubsauger. Reinigungsleistung beachten: Die Werbung hat jahrelang suggeriert: "Höhere Watt-Zahl = besserer Staubsauger". Das ist aber falsch. Die Reinigungsleistung hängt neben der Watt-Zahl vom Zusammenwirken von Gerät, Saugrohr, Düsenkonstruktion und Luftweg ab. Deshalb hatte das EU-Label die Reinigungsleistung explizit ausgewiesen, wobei zwischen Teppichboden und Hartboden unterschieden wurde. Denken Sie daran: Je voller der Staubbeutel, desto schlechter saugt ein Staubsauger. Staub dicht einfangen: Schlechte Sauger pusten den eingesaugten Staub wieder "hinten" raus. Das EU-Etikett zeigte deshalb auch an, wie gut der Staubsauger den eingesaugten Staub zurückhält. Allerdings müssen Sie auch bei der Nutzung darauf achten: Tauschen Sie volle Staubbeutel rechtzeitig aus. Tauschen Sie Motorschutz- und Mikroabluftfilter, auch "Hygienefilter" genannt, regelmäßig aus (z.B. beim Austausch der Staubbeutel). Vermeiden Sie den Kontakt mit Staub, wenn Sie den Beutel austauschen oder die Box leeren. Im Staub können sich Pilzsporen, Milbenkot, Bakterien und Schadstoffe ansammeln. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Staubsaugers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun können: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Vermeiden Sie das Staubsaugen während allgemeiner Ruhezeiten (22-7 Uhr, 12-15 Uhr und Sonn- und Feiertage). Befreien Sie die Düsen regelmäßig von Fusseln und Flusen: So erzielen Sie ein besseres Saugergebnis. Kaufen Sie nach Möglichkeit ein Modell, bei dem Sie die Leistungsaufnahme regulieren und so an den jeweiligen Untergrund anpassen können. Stellen Sie das Teleskoprohr auf Ihre Körpergröße ein. Das ist nicht nur bequemer, sondern verbessert auch die Kraftübertragung zwischen Hand und Gerät. Hintergrund Umweltsituation: Im Vergleich zum heutigen Trend können bis zum Jahr 2020 durch die neuen Vorgaben der Öko-Design-Richtlinie für Staubsauger in der EU 18 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden. Das entspricht rund 5 Großkraftwerken. Bisher wurden Staubsauger mit immer höherer Leistungsaufnahme - teilweise bis über 3.000 Watt - beworben. Dies hat aber nichts mit der Leistungsfähigkeit der Geräte zu tun, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Staubaufnahme und der elektrischen Leistungsaufnahme gibt. Gute Staubsauger kommen auch mit weit weniger Leistungsaufnahme aus, was die Tests der Stiftung Warentest belegen. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schnitten Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1.200 Watt am besten ab. Der Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigte sogar nur 870 Watt. Gesetzeslage: Seit September 2014 dürfen nach der Ökodesign-Richtlinie ( Verordnung (EU) Nr. 666/2013 ) nur noch Staubsauger mit weniger als 1.600 Watt und ab September 2017 mit weniger als 900 Watt und weniger als 80 dB(A) neu auf den Markt gebracht werden. Gleichzeitig müssen sie weitere spezifische Werte wie z.B. eine Mindeststaubaufnahme auf Teppich- und Hartboden erreichen und eine maximal zulässige Staubemission einhalten. Das stellt sicher, dass die Geräte trotz reduzierter Leistungsaufnahme die Böden gut reinigen und den aufgenommenen Schmutz zurückhalten. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und die Saugschläuche bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Ab 2017 müssen auch Wasserfiltersauger die Kriterien erfüllen. Während diese Ökodesign-Verordnung weiterhin Gültigkeit hat, wurde die parallel dazu verabschiedete Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 665/2013) vom Europäischen Gerichtshof am 08.11.2018 für nichtig erklärt. Das Energielabel für Staubsauger darf deshalb nicht mehr beim Verkauf von Staubsaugern gezeigt werden. Dieses Verbot bezieht sich sowohl auf die Werbung in Printmedien, das Internet als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen. Es spricht allerdings aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, die bisher auf dem Energielabel angebrachten Informationen auf andere Weise darzustellen. Quellen: Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 666/2013 (Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern) Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 665/2013 (Staubsauger)
: sachgerechter Gebrauch, Gewährleistung und Neukauf Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen Aus Umweltsicht gilt (fast) immer: Nutzen Sie Ihre Elektro- und Elektronikgeräte so lange wie möglich. Achten Sie beim Neukauf auf langlebige und reparaturfreundliche Geräte. Machen Sie bei defekten oder nicht einwandfreien Geräten von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch. Gehen Sie sorgsam mit Ihren Geräten um, warten und reinigen Sie diese regelmäßig. Lassen Sie defekte Geräte reparieren . Entsorgen Sie am Ende einer möglichst langen Nutzungszeit Ihr Altgerät sachgerecht. Gewusst wie Elektro- und Elektronikgeräte benötigen nicht nur Strom zum Betrieb, sondern auch viel Energie und andere Ressourcen zur Herstellung. Die Herstellung ist dabei häufig sogar von höherer Umweltrelevanz als die Betriebsphase. Deshalb gilt: Je länger ein solches Gerät genutzt wird, desto besser für die Umwelt. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich. Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Sorgsamer Umgang mit Geräten: Insbesondere Elektronikgeräte wie Smartphones, Laptops oder Flatscreens können leicht kaputt gehen. Nässe und Schmutz an den falschen Stellen oder Erschütterungen schaden den Geräten. Umso wichtiger ist ein besonders sorgsamer Umgang mit ihnen. Schützen Sie Ihre mobilen Geräte wie Smartphones durch Hüllen und Folien vor Stürzen und Kratzer. Achten Sie auf einen sicheren Stand beim Abstellen von Laptop oder Smartphone. Nutzen Sie Produkte im Außenbereich nur, wenn Sie dafür auch ausgelegt sind. Metall sollte möglichst vor Wasser geschützt werden, um Rost zu vermeiden. Akkus sollten vor Temperaturschwankungen geschützt werden. Auch Schmutz kann die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, wenn es in das Innere des Gerätes gelangt. Deshalb sollen Geräte regelmäßig gereinigt werden und in einer möglichst sauberen Umgebung gelagert und verwendet werden. Reparieren von defekten Geräten: Aus Umweltsicht lohnt sich eine Reparatur statt eines Neukaufs so gut wie immer. Doch vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie, wenn Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben. Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen : Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ob im stationären oder Online-Handel erworben: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie bei Neugeräten für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Bei gebrauchten Produkten können gewerbliche Händler die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränken , indem dies deutlich kenntlich ausgewiesen wird. Wenn Sie gebrauchter Ware von Privatpersonen kaufen, sollten Sie den Kaufvertrag dahingehend genau prüfen, ob die/der private Verkäufer*in jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr. Innerhalb von zwölf Monaten (bei Geräten, die Sie vor dem 1. Januar 2022 gekauft haben, innerhalb von sechs Monaten) nach Übergabe der Ware müssen Sie als Käufer*in nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Nach dieser Frist müssen Sie dies nachweisen. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf Nacherfüllung . Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich oder für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer Kaufpreisminderung wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter Schadensersatz beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte Garantien . Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt. Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung und Garantie finden Sie bei den Verbraucherzentralen und beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland . Langlebige Produkte bevorzugen : Wie lange ein Produkt halten wird, lässt sich im Voraus nicht exakt bestimmen. Folgende Tipps helfen Ihnen, beim Neukauf langlebigere Produkte zu erkennen: Langlebige Geräte sind tendenziell teurer. Dies ist beispielsweise auf eine höhere Materialqualität oder Ersatzteilvorhaltung zurückzuführen. Berücksichtigen Sie Lebensdauertests durch unabhängige Institute (wie z. B. durch Stiftung Warentest). Auf Reparierbarkeit achten Freiwillige Zusatzgarantien : Bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung entscheiden, prüfen Sie die Garantiebedingungen . Achten Sie bei (Produkten ) auf den Blauen Engel. Bei diesen Produkten zählen neben einem niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch auch Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu den produktspezifischen Umweltkriterien des Blauen Engels . Geräte sind generell für eine vorher definierte Nutzungsintensität ausgelegt. Wenn Sie ein Gerät besonders intensiv nutzen werden, sollten Sie deshalb Geräte für den Profi- und Businessbereich wählen. Denn diese sind auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch. Achten Sie auf ein möglichst zeitloses Design , was Ihnen noch viele Jahre gefallen wird Bei modularen Geräten können Sie Bauteile selbstständig austauschen und Hardware updaten. Bisher sind jedoch nur wenige Produktkategorien im modularen Design verfügbar. Zusatzfunktionen an Geräten können kaputt gehen. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld genau, was sie wirklich benötigen und auf welche Gadgets Sie verzichten können. Achten Sie beim Kauf von elektronischen Geräten auf die Energieeffizienz , damit Sie auch bei langer Nutzung eine niedrige Stromrechnung haben. Sie sind verpflichtet, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht zu entsorgen. Was Sie noch tun können: Aus ökologischer Perspektive ist es sinnvoll, Geräte zu leihen und gebraucht zu kaufen. Mehr Infos hier (Sharing). Nutzen Sie das umfassende und überwiegend kostenfreie Informations- und Beratungsangebot der Verbraucherzentralen zu Ihren Verbraucherrechten. Eine Schlichtung stellt eine risikofreie Alternative zu einem Gerichtsprozess dar, um Ihre Verbraucherrechte gegenüber einem Unternehmen geltend machen zu können. Hintergrund Umweltsituation: Ressourcenabbau, Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung von elektronischen Geräten verursachen erhebliche Umweltbelastungen. Begrenzt verfügbare Ressourcen werden verbraucht, Treibhausgase schaden dem Klima und das Abfallaufkommen wird erhöht. Zudem erfolgen insbesondere der Ressourcenabbau, die Herstellung und die Entsorgung nicht selten unter prekären sozialen Bedingungen. Auch Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit sind nicht immer auszuschließen. Wird der gesamte Lebenszyklus eines Gerätes betrachtet, sind die größten sozialen Probleme und ökologischen Schäden in den allermeisten Fällen mit dem Ressourcenabbau und der Herstellung verbunden. Diese überwiegen vor allem bei Elektronikgeräten fast immer die Umweltbelastungen, die durch den Verbrauch an Strom während der Nutzung entstehen. Zum Beispiel verursacht die Nutzung einer langlebigen Waschmaschine in einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren knapp 1.100 kg weniger CO₂-Äquivalente als die Nutzung von vier kurzlebigen Maschinen über den gleichen Zeitraum. Das sind knapp 30 Prozent weniger Treibhausgasemissionen, wie die nachstehende Abbildung veranschaulicht. Vor diesem Hintergrund ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, ein noch funktionierendes Gerät durch ein sparsameres Modell auszutauschen. Die Einspareffekte durch ein neues Gerät können die Energieverbräuche für die Herstellung eines Neugeräts i. d. R. nicht kompensieren. Wenn man beispielsweise ein Notebook durch ein neues, energieeffizienteres Notebook ersetzt, müsste man das neue Gerät mehrere Jahrzehnte lang nutzen, um den Aufwand für die Herstellung durch die Einsparung in der Nutzung wieder aufzuwiegen. Im Jahre 2017 – also bevor die Energieeffizienzklassen 2021 aktualisiert wurden – konnten wenige Gerätekategorien identifiziert werden, bei denen es ökologisch sinnvoll sein kann, besonders energieintensive Modelle (ggf. erst nach einem Defekt) gegen Geräte der besten Effizienzklasse auszutauschen. Die beistehende Abbildung veranschaulicht diese Fälle. Dazu gehören Trockner der Energieeffizienzklasse A oder niedriger, Kühlschränke der Energieeffizienzklasse A+ oder niedriger, Geschirrspülmaschinen der Energieeffizienzklasse A oder niedriger sowie Staubsauger der Energieeffizienzklasse C oder niedriger. Die Grafik zeigt, welche Geräte man der Umwelt wegen länger nutzen sollte (linke Seite). Gesetzeslage: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Ware mängelfrei zu übergeben. Andernfalls hat die/der Käufer*in einen Anspruch auf Gewährleistung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Darüber hinaus bieten einige Hersteller oder Händler für ihre Produkte auf freiwilliger Basis Garantien an. Durch die Inanspruchnahme dieser Rechte können Verbraucher*innen einen Beitrag zur Verlängerung der Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten leisten. Die Lebensdauer eines Gerätes wird nicht nur durch das Gerätedesign, sondern auch durch die Nutzungsintensität und den sorgsamen Umgang beeinflusst. Geräte sind generell für eine vorher definierte Nutzungsintensität ausgelegt. Diese ist meistens für Nutzer*innen nicht transparent, Ausnahmen bilden etwa Angaben zum Druckvolumen bei Druckern oder die täglichen Kaffeetassen bei einem Kaffeevollautomaten. Prinzipiell sind Geräte für den Profi- und Businessbereich auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch. Marktbeobachtung: Auf der einen Seite steigt die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern. Auf der anderen Seite hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler elektronischer Geräte in den letzten Jahren tendenziell verkürzt. Diese Erscheinung wird seit einigen Jahren unter dem Begriff „Obsoleszenz" diskutiert. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben kürzeren Innovationszyklen, Defekten durch Materialschwächen, schlechter Reparierbarkeit, hohen Reparaturkosten, fehlenden Software-Updates, aber auch dem Verbraucherwunsch nach modernen Geräten, verleiten aggressive Werbe- und Rabattaktionen zum Neukauf und Mehrkonsum. Die Ursache dafür ist unter anderem, dass Hersteller aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren müssen. So ist der Anteil der innerhalb von weniger als fünf Nutzungsjahren aufgrund eines Defektes ausgetauschten Haushaltsgroßgeräte von 3,5 % im Jahr 2004 auf 8,3 % im Jahr 2013 gestiegen. Ein anderes Beispiel: 2012 waren über 60 % der ausgetauschten Flachbildschirmfernseher noch funktionstüchtig. 1 1 Quelle (Absatz Marktbeobachtung): Öko-Institut (2016): Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz" , in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau
Durch Reparaturen Umwelt schützen und Geld sparen Wie Ihre Alltagsgegenstände durch Reparatur lange nützlich sind Ziehen Sie eine Reparatur einem Neukauf vor. Das ist fast immer umweltverträglicher. Holen Sie bei komplexen Reparaturen Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie die Preise. Reparieren Sie Alltagsgegenstände mit einfachen Hilfsmitteln selbst. Gehen Sie sorgsam mit Dingen um, pflegen und reinigen Sie diese regelmäßig. Achten Sie bei der Anschaffung von Gegenständen auf deren Reparierbarkeit. Gewusst wie Die Herstellung von Möbeln, technischen Geräten und anderen Gegenständen benötigt Energie und Rohstoffe. Insbesondere bei elektrischen und großen Geräten sind mit der Herstellung entsprechende Umweltbelastungen verbunden. Eine Reparatur ist deshalb umweltverträglicher als ein Neukauf – abgesehen von wenigen Ausnahmen . In der Praxis entscheiden häufig die Kosten, ob ein Gerät repariert oder ausgetauscht wird. Reparaturbetriebe: Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis nach Adressen und Erfahrungen oder suchen Sie online. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Unabhängige Reparaturbetriebe sind mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller. Doch Vorsicht: Der Kostenvoranschlag darf in begründeten Fällen um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur. Manche Reparaturbetriebe stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit. Wichtig: Solange Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben, sollten Sie keine Reparaturen in Eigenregie durchführen – sonst können Sie diese Ansprüche verlieren. Selbst reparieren: Kleinere Reparaturen können Sie mit der Bedienungsanleitung, der Hilfe von Freund*innen oder Ihrer eigenen Kreativität selbst durchführen. Mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren. Kratzer können Sie oft mit Lack oder Reparaturstiften retuschieren. In Onlineportalen wie kaputt.de oder ifixit und auf Videoplattformen finden Sie Reparaturanleitungen. Viele auf Reparatur spezialisierte Online-Plattformen bieten auch Spezialwerkzeuge an. Reinigen: Um Gegenstände wieder glänzen zu lassen , reichen oft Hausmittel wie Spülmittel, Natron, Zitronensäure oder Schmutzradierer. Beachten Sie – gerade bei elektrischen Geräten – unbedingt die Hinweise zur Reinigung in den Gebrauchsanweisungen. Repair-Cafés bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair-Cafés sind Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen gemeinsam repariert wird. Informationen über Repair-Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter reparatur-initiativen.de und repaircafe.org . Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie einen Termin buchen müssen oder spontan vorbeikommen können. Eine Haftung für Mängel gibt es in Repair-Cafés üblicherweise nicht. Arrangieren mit Abnutzung und kleinen Defekten: Manche Defekte machen einen Gegenstand wirklich unbrauchbar. Aber wenn Sie bereit sind, sich mit kleinen, die Funktion nicht zu sehr beeinträchtigenden Mängeln an Ihren Dingen zu arrangieren, können Sie viel Geld sparen – und tun etwas für die Umwelt. Manche liebgewonnenen Gegenstände bekommen durch persönliche Gebrauchsspuren sogar (erst) ihren besonderen Charakter. Aufwertung von Dingen durch Reparatur: Viele Dinge wachsen uns mit der Zeit ans Herz und werden uns umso lieber, je mehr wir uns mit ihnen beschäftigen. Gelungene Reparaturen können ein Gefühl der Ermächtigung und der Selbstwirksamkeit auslösen. Manche Reparatur macht einen Gegenstand erst richtig schön. Beim „Visible Mending" wird Kleidung kreativ und auffällig gestopft. Die Reparatur wird demonstrativ zur Schau gestellt. 1 Beim Kauf auf Reparierbarkeit achten : Es ist nicht leicht zu erkennen, ob ein Gerät reparierbar ist. Achten Sie beispielsweise auf Folgendes: Können Gehäuse geöffnet werden (zum Beispiel geschraubt statt verschweißt)? Sind reparaturanfällige Bauteile wie Akkus leicht austauschbar? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Wie lange werden Softwareupdates angeboten? Welche Reparatur- und Wartungsdienstleistungen werden angeboten? Informieren Sie sich zudem bei unabhängigen Institutionen, wie zum Beispiel Stiftung Warentest oder ifixit , oder fragen sie Händler und Hersteller. Engagement für die Kultur der Reparatur: Mit etwas Reparatur-Knowhow können Sie Verwandte und Bekannte beim Reparieren unterstützen. Berichten Sie in Online-Foren und Produktbewertungen von ihren Erfahrungen. Unterstützen Sie ein Repair-Café in Ihrer Nähe. Neben Reparateur*innen werden auch regelmäßig Helfer*innen ohne Reparaturerfahrung gesucht. Engagieren Sie sich bei einer Initiative für die Förderung von Reparatur. Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen. Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil notwendige Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, sind Sie als Verbraucher*in verpflichtet, Ihre Altgeräte sachgerecht zu entsorgen . FAQ Warum sind Reparaturen häufig unverhältnismäßig teuer im Vergleich zum Neukauf? Elektronische Geräte werden überwiegend in Ländern mit niedrigen Lohnkosten produziert. Routinierte Abläufe und hohe Stückzahlen ermöglichen die Produktion zu geringen Kosten. Angestellte in Reparaturbetrieben in Deutschland hingegen arbeiten zum hier üblichen Lohnniveau. Zudem sind Ersatzteile häufig nur zu hohen Preisen erhältlich. Warum sind Ersatzteile häufig nicht mehr erhältlich oder sehr teuer? Die Geschäftsmodelle der meisten Hersteller sind darauf ausgerichtet, Gewinne durch den Verkauf von Neuware zu erzielen anstatt durch langlebige und reparaturgeeignete Produkte. Insbesondere bei elektronischen Geräten stehen die Hersteller unter einem enormen internationalen Konkurrenzdruck, der sie dazu drängt, ihre Produkte möglichst günstig anzubieten. Jedoch mangelt es an Anreizen für die Hersteller, auch Ersatzteile günstig anzubieten. 2 Zudem hat die notwendige Lagerkapazität aufgrund der höheren Anzahl verschiedener Ersatzteile zugenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits bei vielen Gerätekategorien die Anzahl an Produktvarianten, die auf dem Markt erhältlich sind, zugenommen hat, und andererseits darauf, dass die Dauer, wie lange Produktvarianten verfügbar sind, abgenommen hat. Welche Produkte sind nicht gut zu reparieren? Viele Produkte sind nicht so gestaltet, dass sie gut reparierbar sind, zum Beispiel wenn das Gehäuse verklebt oder der Akku nicht austauschbar ist. Wenn Hersteller keine Software-Updates, Baupläne, Reparaturanleitungen, Ersatzteile oder Analysesoftware liefern, behindert das oft ebenfalls die Reparatur oder verhindert sie sogar vollständig. Begrenzen Hersteller absichtlich die Lebensdauern von Produkten, um den Absatz zu erhöhen (sogenannte „geplante Obsoleszenz“)? Der Begriff der geplanten Obsoleszenz unterstellt, dass Hersteller Geräte absichtlich derart designen, dass diese vorzeitig ausgetauscht werden müssen, um den Verkauf anzukurbeln. Untersuchungen konnten keine Hinweise dafür finden, dass Hersteller absichtlich strategisch die Lebensdauern begrenzen . 3 Berichte in den Medien dazu beziehen sich auf Einzelfälle. 4 Hersteller müssen aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren. Umso wichtiger sind verbindliche staatliche Vorgaben für das Produktdesign und die Förderung von Reparatur. Hintergrund Bei vielen Geräten ist Reparierbarkeit Pflicht: Die EU-Ökodesign-Richtlinie schreibt unter anderem für Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher, Staubsauger und künftig Smartphones und Tablets vor, dass sie reparierbar sein müssen, und bei einigen Geräten müssen die Hersteller für eine bestimmte Zeit die wichtigsten Ersatzteile bereithalten. Zukünftig sollen alle Produkt- Anforderungen, die von der EU erlassenen werden, enthalten, dass die Geräte reparierbar sind und die Hersteller Ersatzteile bereitstellen müssen. Was ist das Recht auf Reparatur? Die EU will bis 2050 klimaneutral werden und hat mit dem Green Deal ein ambitioniertes Programm vorgelegt. Dazu gehört, dass Produkte besser reparierbar werden. Auch die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Reparatur zu fördern. Weitere Informationen beim Bundesumweltministerium (BMUV) und bei der Europäischen Kommission . In manchen Regionen werden Reparaturen finanziell gefördert. In einigen Bundesländern (z.B. Thüringen , Sachsen ), Städten und Kommunen wurde ein sogenannter "Reparaturbonus" bereits eingeführt oder es wird darüber diskutiert. Österreich war Vorreiter für einen Reparaturbonus. Quellen 1 Melanie Jaeger-Erben / Sabine Hielscher (2023): Verhältnisse reparieren. Wie Reparieren und Selbermachen die Beziehungen zur Welt verändern. und Andrea Baier / Tom Hansing / Christa Müller / Karin Werner (Hg.) (2016): Die Welt reparieren. Open Source und Selbermachen als postkapitalistische Praxis. 2 Poppe, Erik; Longmuß, Jörg (2019): Geplante Obsoleszenz: Hinter den Kulissen der Produktentwicklung. 3 Öko-Institut (2016): Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz", in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau 4 Jaeger-Erben, Melanie / Hipp, Tamina (2018): Geplanter Verschleiß oder Wegwerfkonsum? Verantwortungsdiskurse und Produktverantwortung im Kontext kurzlebiger Konsumgüter (Erschienen in: Reflexive Responsibilisierung. Verantwortung für nachhaltige Entwicklung. Bielefeld: transcript, S. 373-394).
Elf Paletten Staubsauger entwendet 30 Tannenbäume entwendet Polizei sichert Weihnachtsmärkte im Landkreis Börde ab Kriminalitätslage Elf Paletten Staubsauger entwendet 39326 Hermsdorf, Helmstedter Straße, 09.12.2023, 14:00 Uhr – 10.12.2023, 15:00 Uhr Unbekannte Täter haben in der Nacht zum Sonntag die Plane eines Lkw-Anhängers an zwei Stellen aufgeschlitzt und zusätzlich die Verplombung der Tür zerschnitten, um so den Anhänger zu öffnen. Aus dem Anhänger wurden anschließend elf Paletten mit insgesamt 176 Staubsaugern entwendet. Wie die Täter die Paletten bewegt haben und womit sie wegtransportiert wurden ist bisher unklar und ist nun Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Der Gesamtschaden wird auf ca. 40.000 EUR geschätzt. Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt oder zum Verbleib der Staubsauger machen können, werden gebeten sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 zu melden. 30 Tannenbäume entwendet 39326 Hohenwarsleben, Berliner Allee, 09.12.2023, 19:15 Uhr – 11.12.2023, 07:30 Uhr Unbekannte Täter haben sich unbefugt Zutritt zu einem umfriedeten Verkaufsbereich für Weihnachtsbäume verschafft. Die Täter haben an einem Zaunfeld die Verplombung entfernt und so den Zaun geöffnet. Anschließend wurden 30 Tannenbäume auf unbekannte Weise entfernt. Der Schaden wird auf ca. 1500 EUR geschätzt. Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt oder zum Verbleib der Bäume machen können, werden gebeten sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 zu melden. Prävention Polizei sichert Weihnachtsmärkte im Landkreis Börde ab Landkreis Börde, Vorweihnachtszeit Im Landkreis Börde finden auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Weihnachtsmärkte statt. Neben einer Vielzahl von kleineren Adventsmärkten, die zumeist nur wenige Tage andauern, findet der größte Weihnachtsmarkt in Haldensleben statt. Hier werden täglich bis zu 500 Besucherinnen und Besucher erwartet. Die Polizeibeamten des Polizeireviers Börde sichern im Rahmen von sogenannten Fuß- und Präsenzstreifen flächendeckend die Weihnachtsmärkte ab. Neben den örtlich zuständigen Regionalbereichsbeamten werden auch Beamte des Reviereinsatzdienstes eingesetzt. Beispielsweise in Haldensleben werden die Fußstreifen gemeinsam mit den zuständigen Ordnungsämtern realisiert. Die Polizei möchte in diesem Zuge darauf hinweisen, dass gerade größere Menschenmengen ein beliebtes Ziel für Taschen- und Trickdiebe sind. Daher ist es wichtig, sich mit einfachen Verhaltensweisen dagegen zu schützen. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-0 / 03904-478 190 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
Feldbelastung im Alltag Das BfS führte vor mehreren Jahren im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen eine Studie zur "Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern" durch. Bei 24-stündigen Messungen mittels am Körper tragbarer Personendosimeter wurde für das magnetische Feld bei 50 Hertz ein arithmetischer Mittelwert von 0,101 µT und ein mittlerer Medianwert von 0,047 µT bestimmt. Im Rahmen des Forschungsprogramms "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" werden aktuelle Daten über die Exposition der allgemeinen Bevölkerung erhoben. Bei einer Studie des BfS zur "Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern", die vor mehreren Jahren im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen durchgeführt wurde, zeigte sich, dass bei 24-stündigen Messungen mittels am Körper tragbarer Personendosimeter für das magnetische Feld bei 50 Hertz ein arithmetischer Mittelwert für alle untersuchten Personen von 0,101 µT und ein Medianwert von 0,047 µT erreicht wurden. Im Rahmen des Forschungsprogramms "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" werden aktuelle Daten über die Exposition der allgemeinen Bevölkerung erhoben. Magnetfeldexposition für die allgemeine Bevölkerung (repräsentativ für die Siedlungsstruktur im Bayern) aufgrund der 50 Hertz -Stromversorgung Personen Mittelwert in Mikrotesla Median in Mikrotesla 95-Prozent- Perzentil in Mikrotesla 24-Stunden- Exposition 1.952 0,101 0,047 0,308 Exposition im Haus 1.941 0,090 0,063 0,215 Exposition in der Nacht 1.926 0,095 0,092 0,144 Großstadt, 24 Stunden 370 0,115 0,061 0,314 ländlich, 24 Stunden 432 0,077 0,035 0,261 Einfamilienhaus 1.227 0,092 0,059 0,218 Hochhaus 51 0,097 0,076 0,116 Wohnung in der Nähe von Hochspannungsleitungen 417 0,112 0,061 0,299 24-Stunden-Daten: im Büro Tätige 624 0,107 0,049 0,338 24-Stunden-Daten: Handwerker / Arbeiter 148 0,166 0,049 0,628 24-Stunden-Daten: nicht Erwerbstätige 922 0,093 0,046 0,258 Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz Für Personen, die angegeben hatten, einen elektrischen Radiowecker zu benutzen, wurden im Vergleich mit dem übrigen Kollektiv durchschnittlich etwa zweieinhalb mal höhere nächtliche Expositionen bestimmt. Während die nächtliche Exposition für Personen, die angegeben hatten, keinen elektrischen Radiowecker zu nutzen, bei 0,058 bzw. 0,054 Mikrotesla lag ( Mittelwert bzw. mittlerer Medianwert), lag sie für Personen, die die Nutzung eines solchen Weckers angegeben hatten, bei 0,149 bzw. 0,146 Mikrotesla (nicht in der oben stehenden Tabelle aufgeführt). Bei Probanden, die angegeben hatten, in einem Haus mit Dacheinspeisung oder in der Umgebung (100 Meter) einer Hochspannungsleitung zu wohnen, ergaben sich im Vergleich zum Gesamtkollektiv nur leicht erhöhte Zahlenwerte. So betrug der Mittelwert der Exposition in dieser Probandengruppe 0,112 Mikrotesla (gegenüber 0,101 Mikrotesla im Gesamtkollektiv) und der mittlere Medianwert 0,061 Mikrotesla (gegenüber 0,047 Mikrotesla im Gesamtkollektiv). Erstmals konnte bei dieser Untersuchung auch die Exposition durch Magnetfelder von Bahnstromanlagen ermittelt werden. Für 190 Personen, die angaben, in der Nähe einer Bahnstrecke zu wohnen, betrug der Mittelwert der Exposition 0,16 Mikrotesla bei 16,7 Hz ; der Medianwert lag bei 0,1 Mikrotesla. Feldbelastung Handwerker Hausfrau Radiowecker Feldbelastung Handwerker Magnetfeldbelastung eines Handwerkers Deutlich sind die Unterschiede zwischen Tag und Nacht, der Arbeit und dem Aufenthalt zu Hause auszumachen. Bei Arbeiten mit leistungsstarken elektrischen Geräten (zum Beispiel Schweißapparat, Bohrmaschine) erreichte die Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern relativ hohe Werte, gegen 13 Uhr bis zu 45 Mikrotesla. Hausfrau Magnetfeldbelastung einer Hausfrau Die Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern ( magnetische Flussdichte ) unterscheidet sich zwischen Tag und Nacht. Beim Aufenthalt in der Nähe leistungsstarker Elektrogeräte ( z.B. Waschmaschine, Küchenherd, Staubsauger) werden Spitzenwerte zwischen 0,4 und 2 Mikrotesla ( µT ) erreicht. Radiowecker Magnetfeldbelastung durch einen Radiowecker In vielen Fällen wurde in der Nacht eine höhere Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern beobachtet als am Tag. Dies war in der Regel darauf zurückzuführen, dass der Radiowecker weniger als 30 Zentimeter vom Bett entfernt aufgestellt war. Messungen der magnetischen Flussdichte in größeren Abständen von den Radioweckern erbrachten deutlich niedrigere Werte. Stand: 14.11.2023
Origin | Count |
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Bund | 45 |
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