Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Landkreis Stade im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Themen wie Schulstandorte, Berufsbildende Schulen, Campingplätze, Bebungspläne, Windernergiepotenzialflächen, Ladestandorte für Elektrofahrzeuge werden über diesen WMS-Dienst dargestellt. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Niedersachsen zu finden (http://www.geodaten.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8651&article_id=25492&_psmand=28). Genauere Informationen erhalten Sie über den Landkreis Stade. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Niedersachsen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die durch ehrenamtliche Mitarbeiter gemeldeten Nistplätze von Weißstörchen im Landkreis Stade.
Geltungsbereiche und PDF-Dokumente der Bebauungspläne ausgewählter Kommunen im Landkreis Stade. Achtung! Beinhaltet keine, oder unvollständige Pläne von: Hansestadt Stade Hansestadt Buxtehude Enthält Geometrien und Sachinformationen mit verknüpften PDF Dokumenten von 1. Bebauungsplänen 2. Satzungen 3. Vorhaben und Erschließungsplänen 4. Aufbauplänen
Volkswirtschaftliche Bewertung der nord-westlichen Umfahrung Hamburgs mit einer Elbquerung zwischen Stade und Glueckstadt, Ermittlung der Wirkungen auf die Raumstruktur, Wirkungen und Moeglichkeiten der privaten Finanzierung der Elbquerung, Aufbereitung der Gueterverkehrsprognose (Planco bearbeitet einen Teilbereich der Gesamtuntersuchung).
Der hochdiverse tropische Regenwald weist eine Fülle verschiedener struktureller Parameter auf, die sich je nach Exposition und Meereshöhe graduell oder abrupt ändern. Schichtung, Bestandesarchitektur, Lebensformenanteile (Palmen, Baumfarne, Hochstauden, Epiphyten etc.), Diversitätsgrößen, Durchwurzelung, Nähr- und Spurenelementverteilung ändern sich entlang von Höhengradienten oder auch entsprechend unterschiedlicher Störungsregime. Beispiele dieser Kenngrößen und ihrer Funktion sollen erfasst werden und insbesondere mit dem Auftreten der Baumlücken verknüpft werden. Baumlücken ('gaps') spielen für die Regeneration und damit Erhaltung der hohen Biodiversität und heterogenen Bestandesstruktur in Primärwäldern eine entscheidende Rolle. Wahrscheinlich lässt sich in Primärwäldern ein großer Teil der für jede Art wesentlichen Kennfaktoren, wie Regenerationsdynamik, Keimung, Jungwuchs, Alterspyramide, Zuwachsraten, etc. aus der Baumlückendynamik ableiten. Für Bergregenwälder muß dies allerdings erst noch aufgezeigt werden. Die Einbeziehung verschiedener Störungsursachen rezenter Baumfallücken gibt Hinweise auf mögliche Entwicklungsrichtungen der Waldlücken, also auch auf ihre mögliche weitere Sukzession. Je nach Artenzahl an vorkommenden Baumarten sind vergleichende Untersuchungstransekte notwendig, die in Ecuador einerseits, in Costa Rica andererseits zur Verfügung stehen und damit ideale Vergleichsmöglichkeiten bieten.
Die allgemein gültigen Betriebszeiten für die Schleuse und den Schifffahrtsweg Elbe-Weser finden Sie hier bzw. weiter unten auf dieser Seite. Die allgemein gültigen Betriebszeiten für die Schleuse und den Schifffahrtsweg Elbe-Weser finden Sie hier bzw. weiter unten auf dieser Seite. Der Schifffahrtsweg Elbe-Weser besteht aus dem Hadelner Kanal, der Aue, dem Bederkesa-Geeste-Kanal und der Geeste. Er verbindet die beiden Ströme durch das niederelbische Marschland zwischen Otterndorf und Bremerhaven. Eigentümer der Wasserstraße ist das Land Niedersachsen, ihre Unterhaltung obliegt der Betriebsstelle Stade des NLWKN. Neben der eigentlichen rund 54,7 Kilometer langen Kanalstrecke gehören dazu auch 60 Kilometer Kanaldeiche, 45 Kilometer Kanalseitenwege, elf Kanalbrücken und zwei Schleusen. Dabei verfolgt der NLWKN drei Ziele: Der Kanal hat eine große Bedeutung für die Freizeitschifffahrt; das erfordert von allen Nutzern eine genaue Beachtung der nachstehenden Schleusenzeiten. Betriebszeiten Hadelner Kanalschleuse Otterndorf (Tel. 04751/9998730) Hadelner Kanalschleuse Otterndorf 01. April bis 31. Oktober 01. November bis 31. März Schleuse Bederkesa/Lintig (Tel. 04745/6037) Schleuse Bederkesa/Lintig Durch die Selbstbedienung der Schleuse kann an der Schleuse Bederkesa/Lintig das ganze Jahr während der Betriebszeiten geschleust werden. Gebühren für die Nutzung der Hadelner Kanalschleuse Otterndorf und der Schleuse Lintig (Bederkesa) Gebühren für die Nutzung der Hadelner Kanalschleuse Otterndorf und der Schleuse Lintig (Bederkesa) Die Gebühr für die Schleusenpassage außerhalb der Betriebszeiten beträgt für jedes Wasserfahrzeug 250,00 € pro Tag . Ein Anspruch auf Passage außerhalb der Betriebszeiten besteht nicht. 250,00 € pro Tag Die Verkaufsstelle für Tages- und Jahreskarten ist die Hadelner Kanalschleuse Otterndorf. Schleuse Bremerhaven (Tel. 0471/21678) Schleuse Bremerhaven 01. April bis 31. Oktober 01. November bis 31. März Technische Daten über den Schifffahrtsweg Elbe - Weser Technische Daten über den Schifffahrtsweg Elbe - Weser Kanallänge 54,68 km max. Tiefgang 1,50 m bei normalem Wasserstand* max. Schiffslänge 33,50 m max. Schiffsbreite 5,00 m max. Fahrgeschwindigkeit 8 km/Std. lichte Durchfahrtshöhe 2,80 m bei normalem Wasserstand* *normaler Wasserstand: 4,40 m am Pegel an den Schleusen Otterndorf, Lintig und Bremerhaven, entspricht -0,60 mNHN (Pegelnullpunkt = -5,00 mNHN) Von Bremerhaven nach Otterndorf fährt man zu "Berg" von Otterndorf nach Bremerhaven zu "Tal" "Berg" "Tal" Nähere Informationen erteilt die Betriebsstelle Stade (Tel.: 04141/601-241)
Mit dem Net-Zero Industry Act (NZIA) hat die Europäische Union einen neuen industriepolitischen Rahmen geschaffen, um die Produktion strategisch relevanter Netto-Null-Technologien innerhalb Europas signifikant zu steigern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten sowie deren technologische Souveränität zu stärken. Gemäß Artikel 17 NZIA können die Mitgliedstaaten beschließen, Beschleunigungstäler für die Produktion solcher Netto-Null-Technologien (Net Zero Valleys) anzuerkennen. Die Anerkennung eines Net Zero Valleys ist dabei nicht gleichzusetzen mit konventionellen Beschlüssen der Raum- oder Bauleitplanung, sondern dient insbesondere der strategischen Bildung regionaler Cluster, um industrielle Ansiedlungs- oder Ausbauvorhaben zur Fertigung von Netto-Null-Technologien an besonders geeigneten Standorten zu bündeln. Als Netto-Null-Technologien gelten die in Artikel 4 NZIA abschließend genannten Technologien, sofern sie als fertige Produkte (Endprodukte) oder als spezielle Bauteile und Maschinen eingesetzt werden, die über-wiegend für die Herstellung entsprechender Netto-Null-Technologieprodukte benötigt werden. Damit umfasst der Begriff insbesondere die industrielle Produktion von zentralen Komponenten und Anlagen, die für die Umsetzung der Energiewende erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Bauteile und Systeme für den Ausbau erneuerbarer Energien, für Energiespeicherlösungen sowie für den Netzausbau. Ziel ist es, die industrielle Wertschöpfung entlang dieser technologischen Lieferketten gezielt in Europa zu stärken und aus-zubauen. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung von Net Zero Valleys bei den Bundesländern. Unter Federführung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems wurde gemeinsam mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, den Landkreisen Emsland, Leer, Aurich, Wittmund, Friesland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade, den kreisfreien Städten Emden, Wilhelmshaven und Oldenburg, der Stadt Cuxhaven sowie der Hansestadt Stade und den regionalen Industrie- und Handelskammern ein Antrag auf Anerkennung der Region als Net Zero Valley „NetZero Nordwest Deutschlands“ erarbeitet. Der Antrag wurde am 11. Juni 2025 bei der Niedersächsischen Staatskanzlei eingereicht. Die Valley-Region verfügt laut Antragstellung über rund 6.340 Hektar Potenzialflächen, 155 Netto-Null-Projekte und ein Investitionsvolumen von ca. 35 Milliarden Euro. Schwerpunkte sollen gesetzt werden auf der Produktion von Wasserstofftechnologien, Batterie- und Energiespeichertechnologien, Technologien für On- und Offshore-Windenergie, Solartechnologien, Stromnetztechnologien sowie von weiteren Technologien, die für die Dekarbonisierung der Industrie benötigt werden. Der Antrag wurde nach seiner Einreichung durch die zuständigen Stellen der Niedersächsischen Landesregierung fachlich geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Net Zero Valley gemäß Artikel 17 NZIA erfüllt sind. Insbesondere weist das Vorhaben eine klare räumliche Abgrenzung, eine konsistente technologische Schwerpunktsetzung sowie einen tragfähigen Maßnahmenplan zur Steigerung der Standortattraktivität und zur Beschleunigung von Genehmigungs- und Investitionsprozessen auf. Gemäß den Vorgaben des NZIA unterliegt die Anerkennung eines Net Zero Valleys zudem der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) nach der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1). Eine entsprechende SUP wurde von der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. Diese diente dazu, mögliche Umweltauswirkungen der Anerkennung auf strategischer Ebene frühzeitig zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der aus der SUP resultierende Umweltbericht stellt keine Genehmigungsgrundlage für konkrete Einzelprojekte innerhalb des Net-Zero Valleys dar und beinhaltet keine flächenscharfe Prüfung einzelner Standorte. Vielmehr fungiert der Umweltbericht als strategischer Rahmen sowie als praxisorientierte Arbeitshilfe für nachgelagerte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Im Ergebnis kommt die SUP zu dem Schluss, dass die mit der Umsetzung des Net Zero Valleys verbundenen Umweltauswirkungen bei Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf ein vertretbares Maß begrenzt werden können und dem Plan für das Net-Zero Valley dementsprechend auch aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt werden kann. Auf Grundlage der durchgeführten Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung hat die Niedersächsische Landesregierung mit Beschluss vom 21. April.2026 die Anerkennung des Net Zero Valleys „NetZero Nordwest Deutschlands“ gemäß Artikel 17 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) 2024/1735 beschlossen. Die für die Beschlussfassung entscheidungserheblichen Unterlagen werden im Rahmen des UVP-Portals der Länder veröffentlicht und können hier nachfolgend eingesehen werden.
Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat beim NLWKN die Zulassung für das Vorhaben "Elbdeicherhöhung Hinterbrack" gem. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 12 Nds. Deichgesetz (NDG) beantragt. Für die rechtliche Zulassung des Vorhabens ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Der Deichverband der II. Meile Alten Landes plant den Elbdeich von der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg bis zu dem Deichsiel Ost von Hahnöfersand in vorhandener Trasse zu verstärken und zu erhöhen. Die Deichkilometrierung des Elbdeiches befindet sich bei dem Siel Ost bei 581+835 und endet an der Landesgrenze bei 583+895. Der Bauabschnitt hat damit eine Länge von ca. 2,0 km. Der Deichkörper soll im Zuge der Maßnahme gemäß der amtlichen Bestickfestsetzung auf +9,00 bzw. +9,30 m ü. NHN erhöht werden. Die Deichhöhe ist abhängig von der Lage des Hauptdeiches zur Elbe. Die Deichböschungen sind der Regelbauweise entsprechend mit einer Neigung von 1:3 (binnen) und 1:4 (außen) gleichbleibend, dadurch verbreitert sich das Deichprofil. Der Treibselräumweg ist im Zuge der Deichnacherhöhung gemäß den Bestickvorgaben höher zu legen, sodass dieser bei einem Neubau des Deiches den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ebenso wird die Deichberme zwischen Deichaußenböschung und Treibselräumweg verbreitert, sodass auch bei einer weiteren Erhöhung des Deiches der Weg nicht erneuert werden muss. Der benötigte und zum Teil bereits vorhandene und getrocknete Kleiboden wird aus dem Kleilager nahe Hahnöfersand Ost und Neuenschleuse angefahren. Zusätzlich soll Klei aus der in diesem Verfahren mit zu genehmigenden Bodenentnahme Bullenbruch (bei Horneburg) gewonnen werden. Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind verschiedene Kompensationsmaßnahmen geplant. Die Maßnahmen sollen sowohl im Bereich der eigentlichen Deichbaumaßnahme als auch in den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen, der Hansestadt Buxtehude sowie der Hansestadt Stade umgesetzt werden. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit aktuell einhergehenden Beschränkungen erfolgte die Auslegung des Antrages mit den Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet. Dort konnten die Unterlagen in der Zeit vom 18.08.2021 bis 17.09.2021 (jeweils einschließlich) über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden: Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Gemeinde Jork, den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen sowie den Hansestädten Buxtehude und Stade während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 18.10.2021 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin (der ggf. aufgrund der Covid-19-Pandemie in Form einer Onlinekonsultation gem. § 5 PlanSiG durchgeführt wird) ausgewertet. Aufgrund der Stellungnahmen und Einwendungen gab es noch Umplanungen im Bereich des geplanten Siels und bei einer Kohärenzmaßnahme. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit immer noch einhergehenden Einschränkungen wurde eine Onlinekonsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG den Erörterungstermin ersetzt hat. Die Beteiligung im Rahmen der Onlinekonsultation wurde im Zeitraum vom 08.02.2023 bis 01.03.2023 nach ortsüblicher Bekanntmachung durchgeführt. Mit dem Eingang der Erwiderungen des Antragstellers zu den eingegangenen Stellungnahmen am 02.10.2025 wurde die Onlinekonsultation abgeschlossen. Am 16.02.2026 wurde dann der Planfeststellungsbeschluss erstellt, in dem die Erkenntnisse aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie der Onlinekonsultation eingeflossen sind. Jeweils eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit vom 04.03.2026 bis einschließlich 17.03.2026 bei den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung bei den betroffenen Gemeinden erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung. Der Text dieser Bekanntmachung sowie der Antrag, der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die planfestgestellten Unterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum zusätzlich im Internet hier im UVP-Verbund der Länder eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie nachstehend. Außerdem wird diese Bekanntmachung und der Planfeststellungsbeschluss zeitgleich auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Wasserwirtschaft > Zulassungsverfahren > Hochwasserschutz > Elbdeicherhöhung Hinterbrack“ veröffentlicht. Von dort sind auch die festgestellten Planunterlagen über einen Link zu diesem UVP-Verbund der Länder einsehbar. Außerdem wird der Text dieser Bekanntmachung zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Jork unter www.jork.de, der Samtgemeinde Horneburg unter www.horneburg.de, der Hansestadt Buxtehude unter www.buxtehude.de sowie der Hansestadt Stade unter www.stade.de veröffentlicht. Maßgeblich ist gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG (Stand: 31.12.2023) der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Stade KKW.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Balje / Stade.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 116 |
| Kommune | 31 |
| Land | 408 |
| Weitere | 20 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 16 |
| Zivilgesellschaft | 229 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 8 |
| Daten und Messstellen | 239 |
| Ereignis | 24 |
| Förderprogramm | 83 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 222 |
| Text | 266 |
| Umweltprüfung | 102 |
| WRRL-Maßnahme | 9 |
| unbekannt | 49 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 353 |
| Offen | 166 |
| Unbekannt | 246 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 753 |
| Englisch | 38 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 24 |
| Bild | 84 |
| Datei | 124 |
| Dokument | 345 |
| Keine | 210 |
| Webseite | 395 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 414 |
| Lebewesen und Lebensräume | 764 |
| Luft | 182 |
| Mensch und Umwelt | 761 |
| Wasser | 351 |
| Weitere | 565 |