Die Stadt Dingolfing beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Isar. Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2025. Die Kläranlage Dingolfing wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen. Die aktu¬elle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 70.000 EW. Auf der Kläranlage Dingolfing wird das Abwasser der Stadt Dingolfing und der industriellen Indirekteinleiter BMW und Develey gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 07/2024 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die mittlere Belastung aller Tage 58.200 EW bzw. 49.400 EW. Der 85%-Perzentil-Wert an Trockenwettertagen liegt bei 71.800 EW bzw. bei 61.800 EW. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Dingolfing, auf einer mittleren Geländehöhe von 354,00 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal bei Fluss-km 44,0 in die Isar (Grundstück Fl. Nr. 2260). Das Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk wird über einen Stauraumkanal in den linken Seitengraben der Isar (Fl.-Nr. 534/6, Gem. Gottfrieding) geleitet. Die Abwasseranlage besteht im Wesentlichen aus einem Kanalnetz im Misch¬system und Trennsystem mit Mischwasserentlastungsanlagen und einer me¬chanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebungsan¬lage mit Kaskadendenitrifikation und getrennter Schlammbehandlung als Mesophile Faulung). Die Kläranlage ist ausgelegt auf eine BSB5-Fracht (roh) von 4.200 kg/d (ent¬sprechend 70.000 EW). Dies entspricht der Größenklasse 4 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung. Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Das Änderungs¬vorhaben betrifft die Entwässerung der B 172 (neu) im Bereich Viehleite/Sonnenstein (Entwässerungsabschnitt 3). Anstelle der vorgesehenen Versickerung des Straßenoberflächenwassers über eine Versickerungsmulde in das Grundwasser soll nunmehr eine Zwischenspeicherung in einem erweiterten Stauraumkanal, der unterhalb der Fahrbahn der B 172 (neu) eingeordnet wird, erfolgen. Von dort aus wird das Oberflächenwasser – wie bisher bereits für den geringeren Anteil des nicht versickerbaren Oberflächenwassers vorgesehen – über eine längs in der B 172 (neu) verlegte Straßenentwässerungsleitung dem Regenrückhaltebecken an dem Vorflutgewässer Seidewitz zugeleitet. Das Regenrückhaltebecken bleibt unverändert. Die maximal zugelas¬senen Einleitmengen in die Seidewitz werden nicht erhöht.
Die Gemeinde Fahrenzhausen beantragte unter Beilage entsprechender Unterlagen vom 14.02.2024 mit Ergänzungen vom 22.04.2024 und Austauschseiten vom 16.07.2024 sowie einer FFH-Verträglichkeitsabschätzung vom 22.05.2024 die Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 15 WHG für oben genannte Abwassereinleitungen. Für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Fahrenzhausen in die Amper und von Mischwasser aus dem Stauraumkanal SKZ Fahrenzhausen in den Mühlbach war gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Eine Überprüfung der Antragsunterlagen ergab, dass das geplante Vorhaben i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 zum UVPG NICHT der Prüfungspflicht (§ 5 ff UVPG) unterliegt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising stimmt dieser Einschätzung zu.
Der Antragsteller plant die Herstellung von drei Stauraumkanälen und fünf Einzelschächten zum Zwecke der Niederschlagsentwässerung von 2 neu zu errichtenden Gewerbehallen im Gewerbegebiet Theeßen. Für das Vorhaben ist eine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig. Das geförderte Grundwasser soll in die Bache abgeleitet werden. Aufgrund der Schadstoffsituation im Grundwasserleiter ist eine vorherige Grundwasserreinigung erforderlich.
Der Vorhabensträger, der Abwasserverband Schwabachtal, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein beantragt. Seit den 1980er Jahren betreibt der Abwasserverband den Stauraumkanal SKO 26 Marloffstein am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Der Kupfergraben ist ein kleiner 750 Meter langer Graben zwischen Wiesenflächen welcher in den Sommermonaten trocken fällt. Im Entlastungsfall erfolgt die Ableitung durch den Kupfergraben. Die angrenzenden Wiesenflächen werden dabei regelmäßig mit Abwasser überflutet. Außerdem hat sich der Graben stellenweise tief eingegraben, stellenweise ist er verlandet. Der Stauraumkanal SKO 26 wird nun erneuert, von Seiten des Landrat-samtes und des Wasserwirtschaftsamtes wurde in diesem Zuge die Renaturierung des Gewässers sowie eine Gewässeraufweitung zum schadlosen Ableiten des Entlastungswassers gefordert. Im südlichen Teil werden die beiden vorhanden defekten Durchlässe für die Zufahrt auf Flurstück 240 entfernt und der Abflussquerschnitt der beiden Durchlässe mit zwei Rechteckdurchlässen mit einem Querschnitt von 2,55 m x1,10 m vergrößert. Der Durchlass, der Flurstück 229/2 und Flurstück 240 verbindet wird weiter nach Norden versetzt, um dem vorhandenen Schacht der Abwasserleitung in der Böschung auszuweichen. Der Abflussquerschnitt in der unteren Hälfte des Kupfergrabens wird um ca. 1,5 m aufgeweitet und die Böschung um 30 cm erhöht, um das Entlastungsereignisses ableiten zu können. Die Böschung wird anschließend mit einer Neigung von 1:10 mit dem anstehenden Gelände verschnitten. Im Bereich der Sohle sind Leitelemente in Form von Buhnen angeordnet, um die Strömungsvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Außenkurven, in denen Erosionen ersichtlich sind, wird mit Weidenstecklingen das Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Auf Ufersicherungen mit Steinsatz kann weitestgehend verzichtet werden, diese werden nur punktuell eingesetzt. Neben den geplanten Geländemodellierungen zur besseren Ableitung des anfallenden Mischwassers bei Starkregenereignissen sind folgende Renaturierungsmaßnahmen zur Sicherung des Grabenverlaufs und seiner ökologischen Aufwertung (Schaffung von Lebensräumen) vorgesehen: • Befestigung der Uferböschungen mit Strauchweiden • Pflanzung von Schwarzperlen am südlichen Ufer zur Beschattung des Gewässers • Entwicklung einer Hochstaudenflur als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten sowie zur Beschattung des Gewässers • Erhalt der bachbegleitenden Gehölz- und Schilfbestände
Gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Miesau (Buchholz) und Mischwasser aus dem Stauraumkanal, in den Neuwoogbach sowie auf Genehmigung zur Umstellung der biologischen Stufe auf einstraßige Betriebsführung.
Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet. Ein Abwasserpumpwerk fördert das Mischwasser zum Klärwerk. An bestimmten Stellen im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind Regenüberläufe angeordnet, die bei starken Niederschlägen eine große Menge Mischwasser zeitweise zurückhalten. Bei langanhaltenden und sehr starken Niederschlägen kann es jedoch zum Überlaufen von ungereinigtem Mischwasser in die Gewässer kommen. Die Berliner Kanalisation entwässert die Innenstadtbereiche im Mischsystem. Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden in den Einzugsgebieten der 18 Abwasserpumpwerke gemeinsam gesammelt und den Klärwerken zugeführt. Bei Starkniederschlägen kommt es zu Mischwasserüberläufen (Regenwasser mit ungeklärtem Schmutzwasser), die mit ihren Nährstoff- und Schadstoffeinträgen unterschiedliche Schäden in den Gewässern verursachen. Langfristig wird die Eutrophierung mit all ihren negativen Auswirkungen beschleunigt, aber auch sofortige und akute Wirkungen wie Fischsterben oder hygienische Beeinträchtigungen der Badegewässer werden regelmäßig ausgelöst. Es ist ein dringendes Gebot unserer Zeit, die Intensität der Gewässerbelastung deutlich zurückzudrängen, indem die Überlaufmengen durch Schaffung von Stauraum im Berliner Mischkanalnetz deutlich begrenzt werden. Die wasserwirtschaftlichen Zielgrößen wurden neben der Wasserrahmenrichtlinie auch aus der Badegewässerrichtlinie, der Oberflächengewässerverordnung und den Rahmenkonzepten der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser abgeleitet. Ein gemeinsames Konzept der Länder Berlin und Brandenburg enthält konkrete Ziele für die Reduzierung der Nährstoffbelastung. Um die Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen sowie die Auflagen der wasserbehördlichen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser in die Berliner Gewässer zu erfüllen, wurden ein Gewässergütebauprogramm aufgestellt und zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) eine langfristige Finanzierungvereinbarung geschlossen. Für die Laufzeit des Programms werden jährlich bis zu 7 Millionen € Zuschüsse aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt, denn das Land trägt für Gewässergütemaßnahmen im Mischsystem 60 % der Kosten, im Trennsystem sogar 100 %. Das gemeinsame Bauprogramm zielt auf die Schaffung von Stauraum im bestehenden Kanalnetz, um die Überlaufhäufigkeiten und -mengen von Mischwasser in das Berliner Gewässernetz deutlich zu verringern. Das Programm sieht vor, bis zum Jahr 2024 insgesamt 300.000 m³ Stauraumkapazität in der innerstädtischen Mischkanalisation zu schaffen (bisher gibt es etwa 235.000 m³ Speichervolumen). Folgende Maßnahmen werden umgesetzt: Optimierter Betrieb vorhandener Regenüberlaufbecken und Stauraumkanäle Aktivierung von vorhandenem Stauraumvolumen im Kanalnetz durch Bau von Wehrklappen oder Anpassung von Überlaufschwellen Bau neuer Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanäle In Betrieb: Stauraumkanal Weigandufer Im Einzugsgebiet des Abwasserpumpwerks Neukölln I errichteten die Berliner Wasserbetriebe 2009 bis 2011 im Untergrund des Weigandufers am Neuköllner Schifffahrtskanals einen Stauraumkanal. In dem 210 m langen und 2,60 m mächtigen Bauwerk können bei starkem Regen bis zu 1.050 m³ Mischwasser zwischengespeichert werden. Darüber hinaus können durch den Um- bzw. Neubau von drei Regenüberlaufbauwerken am Weigandufer weitere 1.750 m³ in den vorhandenen Regenüberlaufkanälen in der Treptower Straße und der Roseggerstraße zurückgehalten werden. Das überlaufende Mischwasser floss bisher direkt in den Neuköllner Schifffahrtskanal. Nun werden die unterirdisch gespeicherten großen Mischwassermengen nach einem Niederschlagsereignis kontrolliert zum Klärwerk abgeleitet. Einen weiteren Stauraumkanal bauen die Berliner Wasserbetriebe entlang der Schwedter Straße unter dem Mauerpark. Dieser “Tunnel” mit einem Durchmesser von 3,8 m und einer Länge von 654 m kann nach Fertigstellung 7.400 m³ Abwasser zwischenspeichern und so Panke und Spree vor Mischwasserüberläufen schützen. Das Großprojekt wurde 2017 mit vorbereitenden Maßnahmen für den unterirdischen Tunnelvortrieb gestartet. Über den Verlauf des imposanten Projektes informieren die Berliner Wasserbetriebe auf ihren Internetseiten und mit breit angelegten Öffentlichkeitsangeboten vor Ort. Hinweis: Start für den Vortrieb des Stauraumkanals unter dem Mauerpark Pressemitteilung vom 25.06.2018
Durch Niederschläge und Abwässer aus privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen, Industrie und Gewerbe sowie Abflüssen von öffentlichem Straßenland fallen in Berlin große Mengen Regen- und Abwasser an, die abgeleitet und ggf. gereinigt werden müssen. In den Klärwerken wurden 2022 pro Tag rund 680.000 m³ Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie, öffentlichen Einrichtungen sowie Regenwasser aus Berlin und dem Umland behandelt. Diese Menge entspricht fast 8 m³/s und damit etwa 15 % des Abflusses der Unterhavel unterhalb Berlins bei mittlerer Wasserführung. Mit dem in Berlin anfallenden Abwasser könnte der Große Wannsee in drei Wochen gefüllt werden. Zur Abwasserableitung steht ein von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) unterhaltenes Kanalnetz von insgesamt 9.768 km Länge zur Verfügung. Es wurde nach zwei verschiedenen Systemen, dem Misch- und dem Trennsystem , angelegt und besteht aus 4.421 km Schmutzwasser-, 1.927 km Mischwasser- und 3.349 km Regenwasserkanälen sowie zahlreichen Sonderkanälen und Sonderbauwerken wie Regenüberläufen, Regenbecken und Dükeranlagen. Das dort gesammelte Abwasser wird mit Hilfe von 166 Pumpwerken über ein 1.194 km langes Abwasserdruckrohrnetz den Klärwerken zugeführt. Die Mischwasserkanalisation entstand ab 1873 nach einem Entwurf von James Hobrecht und entwässerte das gesamte Stadtgebiet des damaligen Berlins. Die bis 1920 selbständigen Städte und Gemeinden außerhalb des alten Stadtkerns von Berlin und Spandau legten ihre Kanalisation dagegen hauptsächlich nach dem Trennsystem an. Nach der Eingemeindung wurden die Anlagen zu den heutigen zwei Systemen zusammengefasst. Die Entwässerungsgebiete sind nach Flussläufen und Schifffahrtskanälen ausgerichtet und folgen den unterschiedlichen Höhenverhältnissen. Die Grenzen der Entwässerungsgebiete verlaufen unabhängig von den Stadtbezirksgrenzen. Etwa vier Fünftel der kanalisierten Gebiete in Berlin werden nach dem Trennsystem und ein Fünftel nach dem Mischsystem entwässert (SenStadt 2001). Im Trennsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser in zwei voneinander getrennten Kanalisationsnetzen abgeleitet. In den Schmutzwasserkanälen gelangt das häusliche, gewerbliche und industrielle Abwasser zu den Pumpwerken. Von hier wird es über Druckrohrleitungen zu den Klärwerken Ruhleben, Münchehofe, Schönerlinde, Waßmannsdorf, Wansdorf und Stahnsdorf geleitet. Das gereinigte Abwasser der Klärwerke wird in die Gewässer eingeleitet. An den Pumpwerken existieren zumeist Notauslässe , über die bei technischen Defekten das Abwasser in die Vorfluter abgeleitet wird. Von den 77 Notauslässen führen 29 zur Spree, 3 zur Dahme, 18 zur Havel und 20 zum Teltowkanal; 6 führen zu stehenden Oberflächengewässern und 1 Notauslass führt über Schmutzwasserkanäle zu anderen Pumpwerken. Die Notauslasstätigkeit ist von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. Die Regenwasserkanäle nehmen Niederschläge von versiegelten Flächen sowie Kühlwasser aus Betrieben und Wasser aus Entwässerungsgräben auf und leiten dieses direkt in kleinere oder größere Oberflächengewässer. Sehr große Stadtflächen entwässern in zum Teil sehr kleine Aufnahmegewässer. Insgesamt werden durch das Trennentwässerungssystem rund 50 Mio. m³ Regenwasser pro Jahr in die Gewässer eingeleitet (SenStadtWohn 2017). Das Regenwasser aus der Trennkanalisation ist durch Staub, Luftschadstoffe, Abrieb der Straßendecke und der Autoreifen, Ölverluste, Laub, Exkremente von Tieren, Streugut im Winter usw. stark verunreinigt . Besonders in kleinen stehenden Gewässern und Kanälen mit relativ geringem Wasservolumen kommt es nach stärkeren Regenfällen immer wieder zu Fischsterben. Verantwortlich hierfür sind Zehrungsprozesse durch den sofort einsetzenden Abbau der eingeschwemmten organischen Stoffe und dem damit verbundenen Sauerstoffverbrauch. Um die Belastung der Gewässer zu reduzieren, werden an den Haupteinleitungsstellen Regenbecken und Retentionsbodenfilter zur Reinigung des Regenwassers errichtet. Bis 2022 konnten 32 Anlagen zur Regenwasserreinigung von den Wasserbetrieben in Betrieb genommen werden, außerdem wurden bereits mehr als 10 weitere Anlagen an den Stadtautobahnen errichtet. Weiterhin existieren am Innenstadtrand einige Gebiete, die, ursprünglich mit Mischkanalisation ausgestattet, nachträglich mit einer Regenwasserkanalisation versehen wurden (modifiziertes Mischsystem). Das Regenwasser wird dort aber weiterhin in die Regenüberlaufkanäle der Mischkanalisation eingeleitet. Dieses System entwässert nahezu vollständig die alten Stadtkerne von Berlin und Spandau sowie das Gebiet des Inneren S-Bahnringes. In der Mischwasserkanalisation werden häusliches, gewerbliches und industrielles Schmutzwasser sowie Regenwasser gemeinsam in einem Kanal gesammelt und zur nächsten Pumpstation geleitet. Von hier aus nimmt das Mischwasser in der Regel den gleichen Weg wie das Schmutzwasser der Trennkanalisation. Im Mischsystem befinden sich 16 Stauraumkanäle und Regenüberlaufbecken sowie 9 Anlagen wie z.B. Stauwehre (Stand 2022) im vorhandenen Mischwasserkanalnetz, in denen bei Niederschlägen das Mischwasser zurückgehalten und zeitverzögert dem Klärwerk zugeleitet wird. Bei kurzen Starkregenfällen kann damit das Mischwasser vollständig aufgefangen werden. Ausnahmen gibt es bei länger anhaltenden, intensiven Regenereignissen. Wenn das Wasser dann eine bestimmte Höhe in der Kanalisation erreicht und das Zwischenspeichervolumen vollständig ausgeschöpft ist, oder wenn die Pumpwerke das anfallende Wasser nicht mehr bewältigen können, fließt das Mischwasser, das bei Starkregen überwiegend aus Regenwasser besteht (Verhältnis Schmutz- zu Regenwasser ca. 1:9), über Regenüberlaufkanäle ungereinigt in die Gewässer. Mischwasserüberläufe sind witterungsabhängig. Die Jahresauswertungen zeigen, wie stark Mischwasserüberläufe schwanken. In dem Zeitraum 2012 bis 2022 schwankte die Anzahl der Tage mit registriertem Mischwasserüberlauf zwischen 31 und 69 Tagen pro Jahr und die Überlaufmenge zwischen 0,78 und 7,22 Mio. m³ pro Jahr. Bei der Bewertung der Tage mit registriertem Mischwasserüberlauf ist zu beachten, dass Regenereignisse häufig lokal auftreten und daher Mischwasserüberläufe räumlich und zeitlich begrenzt sind. Um die Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen sowie die Auflagen der wasserbehördlichen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser in die Berliner Gewässer zu erfüllen, besteht ein Bauprogramm der BWB und des Senates zur Schaffung von insgesamt 300.000 m³ Stauraumkapazität (bisher gibt es etwa 264.000 m³ Speichervolumen) bis zum Jahr 2024 in der innerstädtischen Mischkanalisation. Dies wird Überlaufhäufigkeiten und -mengen von Mischwasser in das Berliner Gewässernetz deutlich verringern. In den Außenbereichen der Stadt existieren Gebiete mit Schmutzwasserkanalisation, die aber nicht regenwasserkanalisiert sind. Das Regenwasser versickert in diesen Gebieten in den Untergrund. Durch die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wird das Regenwasser also nicht in das Gewässer abgeleitet. Dadurch wird nicht nur der Spitzenabfluss bei Niedersschlagsereignissen in der Kanalisation und damit im Gewässer reduziert, sondern es steigt auch die Verdunstungsleistung in der Umgebung der Fläche, wodruch das Mikroklima verbessert werden kann. Zudem kann auch die Grundwasserneubildung erhöht werden (SenUVK, 2018). Durch Abkopplungsmaßnahmen werden diese positiven Potentiale genutzt. Im Rahmen von Abkopplungsmaßnahmen oder durch alternative Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung, die in den vergangenen Jahren oft bereits bei der Planung neuer Baugebiete zum Einsatz kamen und zwischenzeitlich für Neubauten verpflichtend sind, wird das Regenwasser vermehrt in der Fläche zurückgehalten (SenUVK, 2018, s. BReWa-BE , SenUMVK 2021). Eine genaue räumliche Verortung von Flächen mit dezentraler Regenwasserbewirtschaftung steht noch aus. Vorhandene Gründächer werden bereits in der Umweltatlaskarte 06.11 kartiert. In wenigen Ausnahmefällen wird das Regenwasser von Straßen in die Schmutzwasserkanalisation geleitet. Diese Straßen sind in der Karte als schmutzwasserkanalisiert klassifiziert. Trotz erheblicher Anstrengungen der Berliner Wasserbetriebe sind noch nicht alle Siedlungsgebiete an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. In den bebauten, aber nicht kanalisierten Siedlungsbebieten Berlins wird das Schmutzwasser in abflusslosen Sammelbehältern gesammelt und durch zugelassene Abfuhrunternehmen über die Klärwerke entsorgt. Es gibt ebenfalls viele Flächen, die nur an die Regenwasserkanalisation, nicht aber an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind. Die meisten dieser Flächen sind Straßen und Wege. Vereinzelt kann das aber auch auf andere Flächen zutreffen, beispielsweise sind häufig Überdachungen auf Bahnanlagen oder Parkplätze an Grünflächen an die Regenwasserkanalisation angeschlossen. Auf diesen Flächen fällt in der Regel kein Schmutzwasser an. Zur Dokumentation der Entwässerungssituation hinsichtlich der Ableitung von Regenwasser in die Gewässer wurden eigene Karten erarbeitet, die die Einzugsgebiete der Regenwasserkanalisation zeigen (02.09.2 und 02.09.3). In diesen Karten ist jede an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen Fläche dem Gewässer zugeordnet, in welches das Regenwasser abgeleitet wird.
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Bund | 25 |
Land | 24 |
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Förderprogramm | 17 |
Text | 15 |
Umweltprüfung | 7 |
WRRL-Maßnahme | 1 |
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Boden | 22 |
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