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"B 172 Ortsumgehung Pirna, 3. Bauabschnitt, 6. Änderung (Straßenentwässerung Bereich Viehleite/Sonnenstein"

Das Änderungs¬vorhaben betrifft die Entwässerung der B 172 (neu) im Bereich Viehleite/Sonnenstein (Entwässerungsabschnitt 3). Anstelle der vorgesehenen Versickerung des Straßenoberflächenwassers über eine Versickerungsmulde in das Grundwasser soll nunmehr eine Zwischenspeicherung in einem erweiterten Stauraumkanal, der unterhalb der Fahrbahn der B 172 (neu) eingeordnet wird, erfolgen. Von dort aus wird das Oberflächenwasser – wie bisher bereits für den geringeren Anteil des nicht versickerbaren Oberflächenwassers vorgesehen – über eine längs in der B 172 (neu) verlegte Straßenentwässerungsleitung dem Regenrückhaltebecken an dem Vorflutgewässer Seidewitz zugeleitet. Das Regenrückhaltebecken bleibt unverändert. Die maximal zugelas¬senen Einleitmengen in die Seidewitz werden nicht erhöht.

Kläranlage Dingolfing, Neuerteilung gehobene Erlaubnis

Die Stadt Dingolfing beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Isar. Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2025. Die Kläranlage Dingolfing wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen. Die aktu¬elle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 70.000 EW. Auf der Kläranlage Dingolfing wird das Abwasser der Stadt Dingolfing und der industriellen Indirekteinleiter BMW und Develey gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 07/2024 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die mittlere Belastung aller Tage 58.200 EW bzw. 49.400 EW. Der 85%-Perzentil-Wert an Trockenwettertagen liegt bei 71.800 EW bzw. bei 61.800 EW. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Dingolfing, auf einer mittleren Geländehöhe von 354,00 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal bei Fluss-km 44,0 in die Isar (Grundstück Fl. Nr. 2260). Das Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk wird über einen Stauraumkanal in den linken Seitengraben der Isar (Fl.-Nr. 534/6, Gem. Gottfrieding) geleitet. Die Abwasseranlage besteht im Wesentlichen aus einem Kanalnetz im Misch¬system und Trennsystem mit Mischwasserentlastungsanlagen und einer me¬chanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebungsan¬lage mit Kaskadendenitrifikation und getrennter Schlammbehandlung als Mesophile Faulung). Die Kläranlage ist ausgelegt auf eine BSB5-Fracht (roh) von 4.200 kg/d (ent¬sprechend 70.000 EW). Dies entspricht der Größenklasse 4 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung. Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Kläranlage Fahrenzhausen- gehobene Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage in die Amper sowie zur Einleitung von Mischwasser aus der Entlastungsanlage SKZ Fahrenzhausen in den Mühlbach

Die Gemeinde Fahrenzhausen beantragte unter Beilage entsprechender Unterlagen vom 14.02.2024 mit Ergänzungen vom 22.04.2024 und Austauschseiten vom 16.07.2024 sowie einer FFH-Verträglichkeitsabschätzung vom 22.05.2024 die Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 15 WHG für oben genannte Abwassereinleitungen. Für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Fahrenzhausen in die Amper und von Mischwasser aus dem Stauraumkanal SKZ Fahrenzhausen in den Mühlbach war gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Eine Überprüfung der Antragsunterlagen ergab, dass das geplante Vorhaben i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 zum UVPG NICHT der Prüfungspflicht (§ 5 ff UVPG) unterliegt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising stimmt dieser Einschätzung zu.

Entwicklung eines Systems zur Inspektion von Abwasserkanalisationsnetzen - Umsetzungsphase

Entwicklung eines Systems zur Inspektion von Abwasserkanalisationsnetzen - Umsetzungsphase, Entwicklung eines Systems zur Inspektion von Abwasser-Kanalisationsnetzen - Umsetzungsphase

Allgemeine Vorprüfung für eine Grundwasserabsenkung im Rahmen einer Baumaßnahme in Theeßen

Der Antragsteller plant die Herstellung von drei Stauraumkanälen und fünf Einzelschächten zum Zwecke der Niederschlagsentwässerung von 2 neu zu errichtenden Gewerbehallen im Gewerbegebiet Theeßen. Für das Vorhaben ist eine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig. Das geförderte Grundwasser soll in die Bache abgeleitet werden. Aufgrund der Schadstoffsituation im Grundwasserleiter ist eine vorherige Grundwasserreinigung erforderlich.

Standortbezogene Vorprüfung für eine Grundwasserabsenkung im Rahmen einer Baumaßnahme in Genthin

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und den Bau eines Stauraumkanals im Gewerbegebiet Nord im Wasserschutzgebiet Zone III in Genthin. Für das Vorhaben ist eine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig.

Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein

Der Vorhabensträger, der Abwasserverband Schwabachtal, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein beantragt. Seit den 1980er Jahren betreibt der Abwasserverband den Stauraumkanal SKO 26 Marloffstein am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Der Kupfergraben ist ein kleiner 750 Meter langer Graben zwischen Wiesenflächen welcher in den Sommermonaten trocken fällt. Im Entlastungsfall erfolgt die Ableitung durch den Kupfergraben. Die angrenzenden Wiesenflächen werden dabei regelmäßig mit Abwasser überflutet. Außerdem hat sich der Graben stellenweise tief eingegraben, stellenweise ist er verlandet. Der Stauraumkanal SKO 26 wird nun erneuert, von Seiten des Landrat-samtes und des Wasserwirtschaftsamtes wurde in diesem Zuge die Renaturierung des Gewässers sowie eine Gewässeraufweitung zum schadlosen Ableiten des Entlastungswassers gefordert. Im südlichen Teil werden die beiden vorhanden defekten Durchlässe für die Zufahrt auf Flurstück 240 entfernt und der Abflussquerschnitt der beiden Durchlässe mit zwei Rechteckdurchlässen mit einem Querschnitt von 2,55 m x1,10 m vergrößert. Der Durchlass, der Flurstück 229/2 und Flurstück 240 verbindet wird weiter nach Norden versetzt, um dem vorhandenen Schacht der Abwasserleitung in der Böschung auszuweichen. Der Abflussquerschnitt in der unteren Hälfte des Kupfergrabens wird um ca. 1,5 m aufgeweitet und die Böschung um 30 cm erhöht, um das Entlastungsereignisses ableiten zu können. Die Böschung wird anschließend mit einer Neigung von 1:10 mit dem anstehenden Gelände verschnitten. Im Bereich der Sohle sind Leitelemente in Form von Buhnen angeordnet, um die Strömungsvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Außenkurven, in denen Erosionen ersichtlich sind, wird mit Weidenstecklingen das Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Auf Ufersicherungen mit Steinsatz kann weitestgehend verzichtet werden, diese werden nur punktuell eingesetzt. Neben den geplanten Geländemodellierungen zur besseren Ableitung des anfallenden Mischwassers bei Starkregenereignissen sind folgende Renaturierungsmaßnahmen zur Sicherung des Grabenverlaufs und seiner ökologischen Aufwertung (Schaffung von Lebensräumen) vorgesehen: • Befestigung der Uferböschungen mit Strauchweiden • Pflanzung von Schwarzperlen am südlichen Ufer zur Beschattung des Gewässers • Entwicklung einer Hochstaudenflur als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten sowie zur Beschattung des Gewässers • Erhalt der bachbegleitenden Gehölz- und Schilfbestände

Gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Abwasser

Gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Miesau (Buchholz) und Mischwasser aus dem Stauraumkanal, in den Neuwoogbach sowie auf Genehmigung zur Umstellung der biologischen Stufe auf einstraßige Betriebsführung.

Mischsystem

Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet. Ein Abwasserpumpwerk fördert das Mischwasser zum Klärwerk. An bestimmten Stellen im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind Regenüberläufe angeordnet, die bei starken Niederschlägen eine große Menge Mischwasser zeitweise zurückhalten. Bei langanhaltenden und sehr starken Niederschlägen kann es jedoch zum Überlaufen von ungereinigtem Mischwasser in die Gewässer kommen. Die Berliner Kanalisation entwässert die Innenstadtbereiche im Mischsystem. Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden in den Einzugsgebieten der 18 Abwasserpumpwerke gemeinsam gesammelt und den Klärwerken zugeführt. Bei Starkniederschlägen kommt es zu Mischwasserüberläufen (Regenwasser mit ungeklärtem Schmutzwasser), die mit ihren Nährstoff- und Schadstoffeinträgen unterschiedliche Schäden in den Gewässern verursachen. Langfristig wird die Eutrophierung mit all ihren negativen Auswirkungen beschleunigt, aber auch sofortige und akute Wirkungen wie Fischsterben oder hygienische Beeinträchtigungen der Badegewässer werden regelmäßig ausgelöst. Es ist ein dringendes Gebot unserer Zeit, die Intensität der Gewässerbelastung deutlich zurückzudrängen, indem die Überlaufmengen durch Schaffung von Stauraum im Berliner Mischkanalnetz deutlich begrenzt werden. Die wasserwirtschaftlichen Zielgrößen wurden neben der Wasserrahmenrichtlinie auch aus der Badegewässerrichtlinie, der Oberflächengewässerverordnung und den Rahmenkonzepten der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser abgeleitet. Ein gemeinsames Konzept der Länder Berlin und Brandenburg enthält konkrete Ziele für die Reduzierung der Nährstoffbelastung. Um die Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen sowie die Auflagen der wasserbehördlichen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser in die Berliner Gewässer zu erfüllen, wurden ein Gewässergütebauprogramm aufgestellt und zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) eine langfristige Finanzierungvereinbarung geschlossen. Für die Laufzeit des Programms werden jährlich bis zu 7 Millionen € Zuschüsse aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt, denn das Land trägt für Gewässergütemaßnahmen im Mischsystem 60 % der Kosten, im Trennsystem sogar 100 %. Das gemeinsame Bauprogramm zielt auf die Schaffung von Stauraum im bestehenden Kanalnetz, um die Überlaufhäufigkeiten und -mengen von Mischwasser in das Berliner Gewässernetz deutlich zu verringern. Das Programm sieht vor, bis zum Jahr 2024 insgesamt 300.000 m³ Stauraumkapazität in der innerstädtischen Mischkanalisation zu schaffen (bisher gibt es etwa 235.000 m³ Speichervolumen). Folgende Maßnahmen werden umgesetzt: Optimierter Betrieb vorhandener Regenüberlaufbecken und Stauraumkanäle Aktivierung von vorhandenem Stauraumvolumen im Kanalnetz durch Bau von Wehrklappen oder Anpassung von Überlaufschwellen Bau neuer Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanäle In Betrieb: Stauraumkanal Weigandufer Im Einzugsgebiet des Abwasserpumpwerks Neukölln I errichteten die Berliner Wasserbetriebe 2009 bis 2011 im Untergrund des Weigandufers am Neuköllner Schifffahrtskanals einen Stauraumkanal. In dem 210 m langen und 2,60 m mächtigen Bauwerk können bei starkem Regen bis zu 1.050 m³ Mischwasser zwischengespeichert werden. Darüber hinaus können durch den Um- bzw. Neubau von drei Regenüberlaufbauwerken am Weigandufer weitere 1.750 m³ in den vorhandenen Regenüberlaufkanälen in der Treptower Straße und der Roseggerstraße zurückgehalten werden. Das überlaufende Mischwasser floss bisher direkt in den Neuköllner Schifffahrtskanal. Nun werden die unterirdisch gespeicherten großen Mischwassermengen nach einem Niederschlagsereignis kontrolliert zum Klärwerk abgeleitet. Einen weiteren Stauraumkanal bauen die Berliner Wasserbetriebe entlang der Schwedter Straße unter dem Mauerpark. Dieser “Tunnel” mit einem Durchmesser von 3,8 m und einer Länge von 654 m kann nach Fertigstellung 7.400 m³ Abwasser zwischenspeichern und so Panke und Spree vor Mischwasserüberläufen schützen. Das Großprojekt wurde 2017 mit vorbereitenden Maßnahmen für den unterirdischen Tunnelvortrieb gestartet. Über den Verlauf des imposanten Projektes informieren die Berliner Wasserbetriebe auf ihren Internetseiten und mit breit angelegten Öffentlichkeitsangeboten vor Ort. Hinweis: Start für den Vortrieb des Stauraumkanals unter dem Mauerpark Pressemitteilung vom 25.06.2018

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