Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Herstellung einer Eisenbahnüberführung über Straße K 3506 Bau einer Grundwasserwanne als Trogbauwerk für die drei Zufahrtstrecken zur Eisenbahnüberführung Neubau der Saalbachbrücke als Straßenüberführung Eisenbahnüberführung über einen Geh- und Radweg Bau einer Straßenbrücke über das Trogbauwerk als Zufahrt für Straße Neuer Weg Bau einer Geh- und Radwegbrücke über das Trogbauwerk zur verkehrlichen Anbindung des Wohngebiets Schlossbuckel Pumpwerk der Straßenentwässerung des Trogbauwerks über Straße und Stauraumkanal mit Drosselbauwerk Neuanlage der Straße Neuer Weg im Baufeld (Zufahrt zum Tennisplatz) sowie der Zufahrt für das Schloss Gondelsheim Herstellung von Parkplatz-, Rad- und Gehwegflächen Um- und Neubau der Bushaltestellen Gondelsheim Bahnhof Umlegung der öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen Hochwasserschutzeinrichtungen am Saalbach Anpassung der Oberleitungsanlage, Signalanlage, Kabelkanäle und Gleislängsentwässerung der DB-Strecke Verschiebung der Bahnsteige des Haltepunkts Gondelsheim Bf nach Süden mit barrierefreiem Ausbau.
Die Stadt Schwandorf beantragt die Umgestaltung des Weiherer-Grabens auf Flur-Nr. 121 Gem. Krondorf. Zur Pufferung der Einleitung von Mischwasser aus dem Stauraumkanal Richt soll ein Rückhaltebecken errichtet und in Kombination mit einem gewässerökologischen Ausbau des Weiherer-Grabens umgesetzt werden.
Das Änderungs¬vorhaben betrifft die Entwässerung der B 172 (neu) im Bereich Viehleite/Sonnenstein (Entwässerungsabschnitt 3). Anstelle der vorgesehenen Versickerung des Straßenoberflächenwassers über eine Versickerungsmulde in das Grundwasser soll nunmehr eine Zwischenspeicherung in einem erweiterten Stauraumkanal, der unterhalb der Fahrbahn der B 172 (neu) eingeordnet wird, erfolgen. Von dort aus wird das Oberflächenwasser – wie bisher bereits für den geringeren Anteil des nicht versickerbaren Oberflächenwassers vorgesehen – über eine längs in der B 172 (neu) verlegte Straßenentwässerungsleitung dem Regenrückhaltebecken an dem Vorflutgewässer Seidewitz zugeleitet. Das Regenrückhaltebecken bleibt unverändert. Die maximal zugelas¬senen Einleitmengen in die Seidewitz werden nicht erhöht.
Die Stadt Dingolfing beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Isar. Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2025. Die Kläranlage Dingolfing wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen. Die aktu¬elle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 70.000 EW. Auf der Kläranlage Dingolfing wird das Abwasser der Stadt Dingolfing und der industriellen Indirekteinleiter BMW und Develey gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 07/2024 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die mittlere Belastung aller Tage 58.200 EW bzw. 49.400 EW. Der 85%-Perzentil-Wert an Trockenwettertagen liegt bei 71.800 EW bzw. bei 61.800 EW. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Dingolfing, auf einer mittleren Geländehöhe von 354,00 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal bei Fluss-km 44,0 in die Isar (Grundstück Fl. Nr. 2260). Das Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk wird über einen Stauraumkanal in den linken Seitengraben der Isar (Fl.-Nr. 534/6, Gem. Gottfrieding) geleitet. Die Abwasseranlage besteht im Wesentlichen aus einem Kanalnetz im Misch¬system und Trennsystem mit Mischwasserentlastungsanlagen und einer me¬chanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebungsan¬lage mit Kaskadendenitrifikation und getrennter Schlammbehandlung als Mesophile Faulung). Die Kläranlage ist ausgelegt auf eine BSB5-Fracht (roh) von 4.200 kg/d (ent¬sprechend 70.000 EW). Dies entspricht der Größenklasse 4 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung. Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Gemeinde Fahrenzhausen beantragte unter Beilage entsprechender Unterlagen vom 14.02.2024 mit Ergänzungen vom 22.04.2024 und Austauschseiten vom 16.07.2024 sowie einer FFH-Verträglichkeitsabschätzung vom 22.05.2024 die Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 15 WHG für oben genannte Abwassereinleitungen. Für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Fahrenzhausen in die Amper und von Mischwasser aus dem Stauraumkanal SKZ Fahrenzhausen in den Mühlbach war gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Eine Überprüfung der Antragsunterlagen ergab, dass das geplante Vorhaben i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 zum UVPG NICHT der Prüfungspflicht (§ 5 ff UVPG) unterliegt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising stimmt dieser Einschätzung zu.
Der Antragsteller plant die Herstellung von drei Stauraumkanälen und fünf Einzelschächten zum Zwecke der Niederschlagsentwässerung von 2 neu zu errichtenden Gewerbehallen im Gewerbegebiet Theeßen. Für das Vorhaben ist eine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig. Das geförderte Grundwasser soll in die Bache abgeleitet werden. Aufgrund der Schadstoffsituation im Grundwasserleiter ist eine vorherige Grundwasserreinigung erforderlich.
Durch Niederschläge und Abwässer aus privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen, Industrie und Gewerbe und Abflüssen von öffentlichem Straßenland fallen in Berlin große Mengen Regen- und Abwasser an, die abgeleitet und ggf. gereinigt werden müssen. In den Klärwerken wurden 2008 pro Tag rund 645.000 m 3 Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie, öffentlichen Einrichtungen sowie Regenwasser aus Berlin und dem Umland behandelt. Diese Menge entspricht gut 8 m 3 /s und damit einem Drittel des Abflusses der Spree bei mittlerer Wasserführung. Mit dem in Berlin anfallenden Abwasser könnte der Große Wannsee in einer Woche gefüllt werden. Zur Abwasserableitung steht ein von den Berliner Wasserbetrieben unterhaltenes Kanalnetz von insgesamt 9.360 km Länge mit 233.000 Anschlussleitungen zur Verfügung. Es wurde nach zwei verschiedenen Systemen, dem Misch- und dem Trennsystem , angelegt und besteht aus 4.178 km Schmutzwasser-, 1.902 km Mischwasser-, 3.212 km Regenwasserkanälen, sowie zahlreichen Sonderbauwerken wie Regenüberläufe, Regenbecken und Dükeranlagen. Das dort gesammelte Abwasser wird mit Hilfe von 145 Pumpwerken über ein 1.120 km langes Abwasserdruckrohrnetz den Klärwerken zugeführt. Die Mischwasserkanalisation entstand 1873 nach einem Entwurf von James Hobrecht und entwässerte das damalige Berlin. Die bis 1920 selbständigen Städte und Gemeinden um Berlin legten ihre Kanalisation dagegen hauptsächlich nach dem Trennsystem an. Nach der Eingemeindung wurden die Anlagen zum heutigen System zusammengefasst. Die Entwässerungsgebiete sind nach Flussläufen und Schifffahrtskanälen ausgerichtet und folgen den unterschiedlichen Höhenverhältnissen. Die Grenzen der Entwässerungsgebiete verlaufen unabhängig von den Stadtbezirksgrenzen. Etwa drei Viertel der kanalisierten Gebiete in Berlin werden nach dem Trennsystem und ein Viertel nach dem Mischsystem entwässert. Trennsystem Im Trennsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser in zwei voneinander getrennten Kanalisationsnetzen abgeleitet. In den Schmutzwasserkanälen gelangt das häusliche, gewerbliche und industrielle Abwasser zu den Pumpwerken. Von hier wird es über Druckrohrleitungen zu den Klärwerken , Ruhleben, Münchehofe, Schönerlinde, Waßmannsdorf, Wansdorf und Stahnsdorf geleitet. Das gereinigte Abwasser der Klärwerke wird in die Gewässer eingeleitet. Die Klärwerke Marienfelde und Adlershof sind seit 1990 stillgelegt, das Klärwerk Falkenberg ging 2003 außer Betrieb. Die Regenwasserkanäle nehmen Niederschläge von versiegelten Flächen sowie Kühlwasser aus Betrieben und Wasser aus Entwässerungsgräben auf und leiten dieses direkt in kleinere oder größere Oberflächengewässer. Sehr große Stadtflächen entwässern in zum Teil sehr kleine Aufnahmegewässer. Insgesamt werden durch das Trennentwässerungssystem rund 47 Mio. m 3 Regenwasser pro Jahr in die Gewässer eingeleitet. Das Regenwasser aus der Trennkanalisation ist durch Staub, Luftschadstoffe, Abrieb der Straßendecke und der Autoreifen, Ölverluste, Laub, Exkremente von Tieren, Streugut im Winter usw. stark verunreinigt . Besonders in kleinen stehenden Gewässern und Kanälen mit relativ geringem Wasservolumen kommt es nach stärkeren Regenfällen immer wieder zu Fischsterben. Verantwortlich hierfür sind Zehrungsprozesse durch den sofort einsetzenden Abbau der eingeschwemmten Stoffe und dem damit verbundenen Sauerstoffverbrauch. Um die Belastung der Gewässer zu reduzieren, werden an den Haupteinleitungsstellen Regenbecken und Retentionsbodenfilter zur Reinigung des Regenwassers angeordnet. Bis 2009 konnten 30 Anlagen zur Regenwasserreinigung in Betrieb genommen werden. Weiterhin existieren am Innenstadtrand einige Gebiete, die, ursprünglich mit Mischkanalisation ausgestattet, nachträglich mit einer Regenwasserkanalisation versehen wurden (modifiziertes Mischsystem). Das Regenwasser wird dort in die Regenüberlaufkanäle der Mischkanalisation eingeleitet. Mischsystem Dieses System gibt es im alten Stadtkern von Berlin und im Gebiet des inneren S-Bahnringes. In der Mischwasserkanalisation werden häusliches, gewerbliches und industrielles Schmutzwasser sowie Regenwasser gemeinsam in einem Kanal gesammelt und zur nächsten Pumpstation geleitet. Von hier aus nimmt das Mischwasser in der Regel den gleichen Weg wie das Schmutzwasser der Trennkanalisation. Im Mischsystem befinden sich Regenentlastungsanlagen, Regenüberläufe, Entwässerungskanäle, Stauraumkanäle und Regenbecken, die bei Niederschlägen das Mischwasser speichern und zeitverzögert dem Klärwerk zuleiten. Ausnahmen gibt es bei starkem Regen. Wenn das Wasser eine bestimmte Höhe in der Kanalisation erreicht, oder wenn die Pumpwerke das anfallende Wasser nicht mehr bewältigen können, fließt das Mischwasser, das bei Starkregen überwiegend aus Regenwasser besteht (ca 1:9), über die Regenüberlaufkanäle ungereinigt in die Gewässer. An den ca. 530 Regenüberläufen gelangten im Jahr 2008 ca. 5,4 Mio m 3 Mischwasser in die Gewässer. Die Überlaufhäufigkeiten und eingeleiteten Mengen schwanken in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Starkniederschläge. Außerdem existieren an den Pumpwerken meist Notauslässe , über die bei technischen Defekten das Mischwasser in die Vorfluter abgeleitet wird. Von den 74 Notauslässen führen 35 zur Spree, 13 zur Havel und 18 zum Teltowkanal; 5 führen zu stehenden Oberflächengewässern und 3 Notauslässe führen über Schmutzwasserkanäle zu anderen Pumpwerken Die Notauslasstätigkeit ist ebenfalls von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. Im Schnitt kann von einer Menge von 20 000 m 3 pro Jahr ausgegangen werden. An den wichtigsten Stellen des Mischsystems und in unmittelbarer Nähe von großen Pumpwerken wurden Rückhaltebecken errichtet. Bei kurzen Starkregenfällen sind sie in der Lage, das übergelaufene Mischwasser vollständig aufzufangen. In den Becken setzen sich Schlamm- und Schwebstoffe ab. Gebiete ohne Kanalisation Trotz erheblicher Anstrengungen der Berliner Wasserbetriebe sind noch nicht alle Siedlungsgebiete an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. In den bebauten, aber nicht kanalisierten Siedlungsbebieten Berlins wird das Schmutzwasser in abflusslosen Sammelbehältern gesammelt und durch zugelassene Abfuhrunternehmen über die Klärwerke entsorgt. Die Abwasserentsorgung in den Kleingärten erfolgt auf die gleiche Weise. Das Regenwasser versickert in den Gebieten ohne Regenkanalisation in den Untergrund. Zur Dokumentation der Entwässerungssituation wurde eine getrennte Karte erarbeitet, die die Einzugsgebiete der Regenwasserkanalisation zeigt. (02.09.2). In dieser Karte ist jeder baulich genutzten und an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen Fläche das Gewässer zugeordnet, in das das Regenwasser abgeleitet wird.
Der Vorhabensträger, der Abwasserverband Schwabachtal, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein beantragt. Seit den 1980er Jahren betreibt der Abwasserverband den Stauraumkanal SKO 26 Marloffstein am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Der Kupfergraben ist ein kleiner 750 Meter langer Graben zwischen Wiesenflächen welcher in den Sommermonaten trocken fällt. Im Entlastungsfall erfolgt die Ableitung durch den Kupfergraben. Die angrenzenden Wiesenflächen werden dabei regelmäßig mit Abwasser überflutet. Außerdem hat sich der Graben stellenweise tief eingegraben, stellenweise ist er verlandet. Der Stauraumkanal SKO 26 wird nun erneuert, von Seiten des Landrat-samtes und des Wasserwirtschaftsamtes wurde in diesem Zuge die Renaturierung des Gewässers sowie eine Gewässeraufweitung zum schadlosen Ableiten des Entlastungswassers gefordert. Im südlichen Teil werden die beiden vorhanden defekten Durchlässe für die Zufahrt auf Flurstück 240 entfernt und der Abflussquerschnitt der beiden Durchlässe mit zwei Rechteckdurchlässen mit einem Querschnitt von 2,55 m x1,10 m vergrößert. Der Durchlass, der Flurstück 229/2 und Flurstück 240 verbindet wird weiter nach Norden versetzt, um dem vorhandenen Schacht der Abwasserleitung in der Böschung auszuweichen. Der Abflussquerschnitt in der unteren Hälfte des Kupfergrabens wird um ca. 1,5 m aufgeweitet und die Böschung um 30 cm erhöht, um das Entlastungsereignisses ableiten zu können. Die Böschung wird anschließend mit einer Neigung von 1:10 mit dem anstehenden Gelände verschnitten. Im Bereich der Sohle sind Leitelemente in Form von Buhnen angeordnet, um die Strömungsvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Außenkurven, in denen Erosionen ersichtlich sind, wird mit Weidenstecklingen das Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Auf Ufersicherungen mit Steinsatz kann weitestgehend verzichtet werden, diese werden nur punktuell eingesetzt. Neben den geplanten Geländemodellierungen zur besseren Ableitung des anfallenden Mischwassers bei Starkregenereignissen sind folgende Renaturierungsmaßnahmen zur Sicherung des Grabenverlaufs und seiner ökologischen Aufwertung (Schaffung von Lebensräumen) vorgesehen: • Befestigung der Uferböschungen mit Strauchweiden • Pflanzung von Schwarzperlen am südlichen Ufer zur Beschattung des Gewässers • Entwicklung einer Hochstaudenflur als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten sowie zur Beschattung des Gewässers • Erhalt der bachbegleitenden Gehölz- und Schilfbestände
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 24 |
| Land | 28 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 17 |
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 9 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
| Offen | 27 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 48 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 22 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 23 |
| Lebewesen und Lebensräume | 34 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 48 |
| Wasser | 44 |
| Weitere | 48 |