Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert.
Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert.
Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen.
Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft.
Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt.
Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert.
Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert.
Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen.
Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft.
Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt.
Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Im Land Brandenburg waren bisher weniger als fünf Prozent der Landeswaldfläche aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Mit Wirkung vom 1. März dieses Jahres sind 16.605 Hektar landeseigene Naturwaldfläche hinzugekommen. Davon entsprechen rund 9.700 Hektar der neu ausgewiesenen NWE 10-Flächen den Qualitätskriterien für Wildnisgebiete. Brandenburg setzt insgesamt nun auch als eines der letzten Bundesländer die Verpflichtungen, die sich aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie des Bundes von 2007 ergeben, auf 26.197 Hektar um. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Für Wildnis- und NWE 10-Gebiete (größer 200 Hektar) werden Steckbriefe erstellt, die nähere Informationen zu den Gebieten enthalten. Die bisher vorliegenden Steckbriefe können nachfolgend eingesehen werden – weitere werden laufend ergänzt. Im Land Brandenburg waren bisher weniger als fünf Prozent der Landeswaldfläche aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Mit Wirkung vom 1. März dieses Jahres sind 16.605 Hektar landeseigene Naturwaldfläche hinzugekommen. Davon entsprechen rund 9.700 Hektar der neu ausgewiesenen NWE 10-Flächen den Qualitätskriterien für Wildnisgebiete. Brandenburg setzt insgesamt nun auch als eines der letzten Bundesländer die Verpflichtungen, die sich aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie des Bundes von 2007 ergeben, auf 26.197 Hektar um. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Für Wildnis- und NWE 10-Gebiete (größer 200 Hektar) werden Steckbriefe erstellt, die nähere Informationen zu den Gebieten enthalten. Die bisher vorliegenden Steckbriefe können nachfolgend eingesehen werden – weitere werden laufend ergänzt.