API src

Found 47 results.

#WareWunder – UBA startet Kampagne für nachhaltigen Konsum

<p> <p>Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.</p> </p><p>Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.</p><p> <strong>Was steckt hinter #WareWunder?</strong> <p>Im Rahmen der Multi-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a>-Kampagne #WareWunder werden sieben Produkte präsentiert, die im Alltag und in Sachen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> wahre Wunder vollbringen. Sie verbinden Nachhaltigkeit mit Qualität und Alltagstauglichkeit und sind ein Gewinn für jeden Einzelnen und die Welt. Zudem können sie als Türöffner dienen und Verbraucher*innen dazu motivieren, sich auch in anderen Bereichen nachhaltiger zu verhalten.</p> <p>Das Umweltbundesamt stellt für interessierte Akteure – sowohl aus öffentlichen Institutionen wie Kommunen, der Privatwirtschaft oder NGOs – kostenfrei professionell gestaltete Kommunikationsmaterialien zur freien Verwendung bereit. Die Kampagne ist dezentral konzipiert. Auf der Website <a href="https://www.umweltbundesamt.de/warewunder">www.umweltbundesamt.de/warewunder</a> können interessierte Akteure die Materialien downloaden, ggf. an das eigene Design anpassen und für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Umso mehr Multiplikatoren sich an der Kampagne beteiligen, desto größer wird die Ausstrahlungskraft sein.</p> <strong>Die sieben Produkte der Kampagne</strong> <p>Von Juni 2025 bis März 2026 wird <strong>monatlich eins von sieben nachhaltigen Produkten</strong> fokussiert, mit einer Sommer- und Weihnachtspause.</p> <ul> <li>Juni 2025: <strong>Balkonkraftwerke</strong> – Kleine Solaranlagen für zuhause helfen, den eigenen Stromverbrauch zu senken.</li> <li>September 2025: <strong>Carsharing</strong> – Gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge reduzieren den individuellen Autobesitz und schonen Ressourcen.</li> <li>Oktober 2025: <strong>Programmierbare Heizkörperthermostate</strong> – Effiziente Temperaturregelung senkt den Energieverbrauch in Haushalten.</li> <li>November 2025: <strong>Sparduschköpfe</strong> – Sparen Wasser und Energie, ohne auf Komfort zu verzichten.</li> <li>Januar 2026: <strong>Pflanzendrinks</strong> –Alternativen zu Kuhmilch mit geringerer Umweltbelastung in vielfältigen Geschmacksrichtungen</li> <li>Februar 2026: <strong>Jeans mit Nachhaltigkeitssiegeln</strong> – Umweltfreundlich hergestellte Kleidung mit fairen Produktionsbedingungen.</li> <li>März 2026: <strong>Torffreie Blumenerde</strong> – Reduziert den Abbau von Moorböden und trägt zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> bei.</li> </ul> <strong>Wie läuft die Kampagne ab?</strong> <p>Durch diesen gemeinsamen Zeitrahmen wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Verbraucher*innen auf verschiedenen Kanälen mit den nachhaltigen Produkten in Berührung kommen – sei es durch Online-Beiträge, Plakate in Geschäften oder Gespräche im Bekanntenkreis. Zu den bereitgestellten Materialien gehören:</p> <ul> <li><strong>Sharepics:</strong> fünf bis acht Infografiken pro Produkt mit Postingvorschlägen für jegliche Social-Media-Aktivitäten</li> <li><strong>Textbausteine:</strong> konzipiert als Baukasten für Print- und Online-Medien (Zeitschriften, Amtsblätter, Webseiten, etc.)</li> <li><strong>Plakate: </strong>ein Plakat pro Produkt zum Aushängen oder Abdruck in Printmedien</li> <li><strong>Kampagnen-Leitfaden:</strong> Vorstellung sämtlicher Materialien sowie Tipps für die Erstellung weiterer Materialien und Aktionsideen vor Ort</li> </ul> <p>Der Hashtag #WareWunder sorgt zudem für eine Vernetzung in den sozialen Medien, sodass Verbraucher*innen ihre eigenen Erfahrungen teilen und sich gegenseitig inspirieren können.</p> <strong>Teilnahme flexibel gestaltbar</strong> <p>Die Kampagne #WareWunder bietet maximale Flexibilität für alle teilnehmende Akteure. Die Multiplikatoren können selbst entscheiden, bei welchen der sieben nachhaltigen Produkte sie mitwirken möchten – sei es nur in einem einzelnen Aktionsmonat oder über alle sieben Produkte hinweg. Auch der Umfang der Beteiligung ist individuell anpassbar:</p> <ul> <li>Kleine Maßnahmen wie das Teilen eines Social-Media-Posts oder eines Artikels in einem Newsletter</li> <li>Mittelgroße Aktionen wie ein Bericht in einer Kundenzeitschrift oder ein Hinweis in einem Amtsblatt</li> <li>Groß angelegte Kampagnen wie Vor-Ort-Veranstaltungen oder Kooperationen mit lokalen Handelspartnern</li> </ul> <p>Alle Kampagnenmaterialien stehen kostenfrei zur Verfügung, um die Teilnahme so einfach wie möglich zu gestalten.</p> <strong>Warum jetzt?</strong> <p>Mit #WareWunder setzt das Umweltbundesamt einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der <a href="https://unric.org/de/17ziele/">UN-Nachhaltigkeitsziele</a> (SDG 12). Laut der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846?enodia=eyJleHAiOjE3MzkxODYxNDgsImNvbnRlbnQiOnRydWUsImF1ZCI6ImF1dGgiLCJIb3N0Ijoid3d3LmJ1bmRlc3JlZ2llcnVuZy5kZSIsIlNvdXJjZUlQIjoiMTkzLjE3NC4xNjkuNjYiLCJDb25maWdJRCI6IjhkYWRjZTEyNWZkMmMzOTMyYjk0M2I1MmU5ZDJjZDY1MDU3NTRlMTYyMjEyYTJjZTFiYjVhZjE1YzBkNGJiZmUifQ==.XfnT-layyoSmGZL5jdrEbtZ8BKaNkwb909EOaaqLZo0=">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> und dem <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/nationales-programm/ueber-das-knk">Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum </a>soll der Konsum in Deutschland umweltschonender und sozial gerechter gestaltet werden. Allerdings empfinden viele Verbraucher*innen nachhaltigen Konsum oft als kompliziert oder teuer. Hier setzt die Kampagne an: Statt langer Erklärungen bietet sie konkrete, alltagstaugliche Lösungen, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch andere Vorteile bieten, wie Kosten sparen, Komfort und Gesundheit.</p> <strong>Jetzt mitmachen!</strong> <p>Machen Sie mit und tragen Sie dazu bei, nachhaltige Produkte in den Mainstream zu bringen! Materialien und Informationen sind kostenfrei auf der Webseite des Umweltbundesamtes verfügbar.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/warewunder">www.umweltbundesamt.de/warewunder</a></p> <p>Kontakt: <a href="mailto:warewunder@uba.de">warewunder@uba.de</a></p> <p>Telefon: 0340 2103-22 00</p> <p>&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

DIY Energiewende

Zielsetzung: Das Energiekonzept der Bundesregierung hat zum Ziel, spätestens zum Jahr 2045 die Treibhausgas-Neutralität zu erreichen. Dies benötigt eine sektorübergreifende Strategie für die Transformation des Energiesystems, wobei die Energiewende von der Bundesregierung als eine gemeinschaftliche Aufgabe angesehen wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in der Umsetzung der Energiewende gewinnt die Bereitschaft zu einem nachhaltigen Lebensstil und die dazu notwendige Handlungskompetenz in unserer heutigen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Die Akzeptanz der Energiewende und die persönliche Haltung zur ethischen Verantwortung im Umgang mit Energie spielen dabei eine Schlüsselrolle. Am Beispiel von DIY Energiewende werden in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Wohnen mit Alt und Jung (WAJ) in Köln Neuehrenfeld innerhalb von zwei Jahren so genannte Next Practices für eine gemeinschaftlich gesteuerte, nachhaltige Energieversorgung in genossenschaftlichen Wohnstrukturen entwickelt und die Wirksamkeit partizipativer und co-kreativer Bildungsformate zur Förderung eines nachhaltigen Energieverbrauchs in generationsübergreifenden Wohnprojekten untersucht. Durch die partizipative Installation von Balkonsolaranlagen und die Entwicklung eines nachhaltigen Energiemanagements werden die Bewohner*innen aller Altersgruppen für ihren eigenen Energieverbrauch und ihr eigenes Stromnutzungsverhalten sensibilisiert und lernen, diese kritisch zu reflektieren. Die enge Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden zielt darauf ab, konkrete Handlungsoptionen zu vermitteln, die auf dem Aufbau von Zukunfts- und Nachhaltigkeitskompetenzen basieren. Dies soll zu einer umweltfreundlicheren Energienutzung beitragen, ganz im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Somit wird in dem Projekt DIY Energiewende die Umsetzung der Energiewende nicht nur als theoretisches Ideal, sondern als gelebte und umsetzbare Praxis vermittelt, das diverse Menschen aller Altersgruppen befähigt, sich durch einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema erneuerbare Energien aktiv und gestaltend einzubringen.

DATIPilot - Sprint - SINUS: Steckersolarmodul mit Intelligenter Nutzungsregelung und Umweltfreundlichem Speicher;' EP'

ZeroHeatPump

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

openSenseMap: Sensor Box Krummer Weg

LoRa Feinstaubsensor (TTGO ESP32 mit SDS011, BME280 und DHT22) - montiert unterhalb einer Fensterbank, 150cm über dem Boden, Ausrichtung Osten. In der Nähe befindet sich die meistbefahrene Kreuzung im Dorf Happerschoß (Hennef, Rhein-Sieg-Kreis)

Solaranlagen 2024

Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine Maßnahme des BEK ist der „ Masterplan Solarcity Berlin ” der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Ziel ist, bis spätestens 2035 ein Viertel des in Berlin erzeugten Stroms aus Solarenergie zu gewinnen. Im Masterplan Solarcity Berlin 2025 bis 2030 sind die Maßnahmen festgelegt, die ergriffen werden, um das Ziel zu erreichen. Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Oktober 2025 28.163 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also Steckersolargeräte für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Um Bürgerinnen und Bürgern von Berlin sowie anderen Investor:innen ein erstes digitales Beratungsangebot für eine mögliche Photovoltaikanlage auf einem Bestandsgebäude zu machen, bietet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin seit dem 01.11.2025 mit dem Solarrechner für Berlin einen Wirtschaftlichkeitsrechner für Bestandsgebäude an. Die Anwendung wird regelmäßig aktualisiert und ist sehr benutzerfreundlich. Im Solarrechner werden Informationen zu Betriebs- und Finanzierungsmodellen bereitgestellt. Der Solarrechner berechnet mögliche Einkünfte und Einsparungen, die Amortisationszeit sowie den Autarkiegrad mit einer Photovoltaikanlage, wobei der Verbrauch und individuelle Ausstattungen wie z.B. Ladesäulen für eAutos, Stromspeicher, Wärmepumpen und die Art der Endverbraucher berücksichtigt werden. Außerdem steht für einzelne Dachflächen ein Verschattungsprofil zu Verfügung, was ebenso wie die Amortisationszeit für die Umsetzung des Solargesetz Berlin genutzt werden kann. Im Zuge der Aufsetzung des Solarrechners wurde auch das vorliegende Solarkataster und das Verschattungs-Layer erfasst. Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022) Mit der Umsetzung des Solarrechners für Berlin wurde im Sommer 2025 eine Analyse zur Einstrahlung und Verschattung durchgeführt (Delphi IMM GmbH, 2025). Sie bildet die Grundlage für den neuen Solarrechner und setzt sich zusammen aus einem Datenlayer, dass die Einstrahlung auf Grundlage der Dachneigung beinhaltet, sowie aus einem Verschattungslayer, welches auf der Simulation der Verschattung über das ganze Jahr hinweg für jede einzelne Stunde beruht.

Basisstrategien für einen nachhaltigen Konsum und ein klimaneutrales Leben

<p> So behalten Sie den Überblick beim nachhaltigen Konsum und vergrößern dauerhaft Ihre persönliche Wirkung beim Klimaschutz: <ul> <li>Senken Sie Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck geldsparend mit Effizienzmaßnahmen, wirksam mit Blick auf die Big Points und dauerhaft durch die Gestaltung Ihrer Alltagsstrukturen.</li> <li>Lassen Sie Ihr Geld für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> arbeiten durch klimafreundliche Geldanlagen und Spenden für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltschutz.</li> <li>Seien Sie Vorbild für andere und engagieren Sie sich nach Ihren Möglichkeiten im privaten und öffentlichen Umfeld.</li> <li>Ermitteln Sie Ihren Status Quo in Form einer persönlichen CO2-Bilanz mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-CO2-Rechner und leisten Sie verantwortungsbewusst einen Klimabeitrag für in der Vergangenheit verursachte Treibhausgasemissionen.&nbsp;</li> </ul> Gewusst wie <p>Es gibt unzählige Tipps und Ideen, wie wir einen persönlichen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> leisten können. Das macht es ganz schön schwierig, den Überblick zu behalten und sich nicht im Klein-Klein zu verzetteln. Welches sollte der nächste Schritt sein? Wie kann ich meine Wirksamkeit vergrößern? Und wie erreichen wir das anspruchsvolle Ziel eines klimaneutralen Lebens? Mit den folgenden Basisstrategien für einen nachhaltigen Konsum und ein klimaneutrales Leben behalten Sie den nötigen Überblick und steigern Ihren Impact. Sie erleben höhere Selbstwirksamkeit und schaffen die Voraussetzung für mehr Gelassenheit im klimafreundlichen Alltag.</p> Mit Energieeffizienz viel Geld sparen <p>Das Gleiche tun wie zuvor, nur mit weniger Aufwand – das ist die Grundidee der Effizienz. Und damit können Sie vor allem dort, wo Energie verbraucht wird, sehr viel Geld sparen. Zusätzlich zum Kaufpreis eines energiebetriebenen Produkts oder einer Investition ins Haus summieren sich im Laufe der Jahre Energiekosten, die den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen können. Das Einsparpotenzial liegt in einem Haushalt bei mehreren hundert Euro und mehr pro Jahr. Es lohnt sich deshalb, die durch den Kauf beeinflussten zukünftigen Energiekosten genau zu prüfen („Lebenszykluskosten“): Ob beim Duschkopf oder bei der Haussanierung, bei Haushaltsgroßgeräten oder beim Autokauf. Bedenken Sie dabei, dass heutige Investitionen in höhere Energieeffizienz immer auch eine Versicherung gegenüber steigenden Energiepreisen in der Zukunft sind. Die Energieverbrauchskennzeichnung macht es bei vielen Produkten sehr leicht, die energieeffizienteste Variante zu finden. Eine erste Ideenliste für lohnende Energieeffizienzmaßnahmen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/deutschland-krisenfester-nachhaltiger-machen">hier</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/eu-label_nicoelnino_fotolia_95320048_m.jpg"> </a> <strong> Durchblick beim Energieverbrauch mit der EU-Energieverbrauchskennzeichnung </strong> Quelle: NicoElNino / Fotolia Mit Big Points tonnenweise CO₂ vermeiden <p>Worum würden Sie sich eher bemühen: um 1 Euro oder 1 Million Euro zu bekommen? Unsere Alltagserfahrungen machen uns die Antwort leicht und lassen uns sofort die Größe des Unterschieds spüren. Bei der Umweltrelevanz fällt uns diese Bewertung hingegen schwer. Dabei bewegt sich die Wirksamkeit von allgemein vorgeschlagenen Umwelttipps (z.&nbsp;B. im Hinblick auf das CO2-Einsparpotenzial) in dieser Spannbreite von 1 zu 1 Million. Während eine Salatgurke ohne Plastikfolie oder ein eingesparter Coffee-to-go-Becher wenige Gramm CO2 einsparen, können die energetische Sanierung eines Wohngebäudes, eine Investition in erneuerbare Energien oder eine Spende für Klimaschutzprojekte schnell eine Tonne (d.&nbsp;h. 1 Million Gramm) und mehr CO2 pro Jahr einsparen.&nbsp;</p> <p>Der Blick auf die Big Points, die zentralen Stellschrauben eines nachhaltigen Konsums, ist deshalb für effektives Handeln zwingend: Energieerzeugung, Heizung und Warmwasser, Auto und Flugreisen sowie der Konsum tierischer Produkte. Dazu gehören auch Themen des sogenannten Handabdrucks wie Geldanlagen, Spenden oder persönliches Engagement (siehe unten). Mit wenigen solcher Big Points können wir im Durchschnitt unseren CO2-Fußabdruck sogar dauerhaft halbieren (siehe Abbildung). Nehmen Sie deshalb bei Ihrem Engagement für Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> die Big Points in den Blick und vermeiden Sie so tonnenweise CO2 und andere Umweltwirkungen. Weitere Materialien hierzu finden Sie in der&nbsp;<a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/wirkung">Denkwerkstatt Konsum</a> oder beim&nbsp;<a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/fussabdruck">Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_bigpoints_fussabdruck_2026.png"> </a> <strong> Mit Big Points den Fußabdruck halbieren </strong> <br> <p><strong>Große Wirkung, kleiner Fußabdruck:</strong> Schon gewusst? Mit gezielten Veränderungen wie dem Umstieg auf Ökostrom, E-Auto oder Carsharing lässt sich die persönliche Klimabilanz massiv entlasten.</p> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Mit cleveren Alltagsstrukturen Klimaschutz leicht machen <p>Wir müssen „einfach nur daran denken“ und können „ohne viel Aufwand“ oder „in nur wenigen Minuten“ viel Gutes für die Umwelt tun – so der Grundtenor vieler Umweltratgeber. Die Alltagserfahrung lehrt uns hingegen, dass jahrzehntelang eingefahrene Routinen, Alltagshektik und vielfältige, oft konkurrierende Zielsetzungen unsere guten Vorsätze immer wieder zunichtemachen können. Die Strategie aus diesem Dilemma lautet: Weniger sich selbst, denn die Alltags- und Entscheidungsstrukturen so ändern, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zum Normalfall wird. Klimaschutz passiert dann quasi automatisch, ohne dass wir ständig explizit daran denken müssen. Das funktioniert beim energieeffizienten Kühlschrank oder dem gedämmten Haus, bei der Monatskarte für den ÖPNV oder der LED-Leuchte, bei der Carsharing-Mitgliedschaft oder dem E-Auto, beim Ökostrom-Bezug, dem Balkonkraftwerk oder dem grünen Girokonto: Einmal umgesetzt, dauerhafte Klimaschutzwirkung.&nbsp;</p> <p>Diese Strategie erfordert zwar anfangs durchaus einen mehr oder weniger großen Aufwand. Dieser ist aber klar zeitlich begrenzt und Sie können danach einen großen Haken setzen. Im Ergebnis entlasten Sie damit Ihren Kopf und Ihren Alltag und gleichzeitig verstetigen und vergrößern Sie Ihren Klimaschutz-Impact. Auch Grundsatzentscheidungen wie z.&nbsp;B. für einen vegetarischen oder veganen Ernährungsstil oder für den Bioladen als zentrale Einkaufsstätte können in diesem Sinne entlastend gegenüber täglichen Einzelentscheidungen wirken. Weitere Infos finden Sie in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/alltagsstrukturen-gestalten">Denkwerkstatt Konsum</a>.</p> Quelle: Umweltbundesamt/ Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum 24.02.2026 Clever entscheiden, wirksam handeln: Mit wenig Aufwand viel fürs Klima tun <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> muss nicht kompliziert sein. Viele Entscheidungen treffen wir nur einmal – und sparen damit im Alltag langfristig CO₂. Dieser Erklärfilm zeigt, wie wirkungsvoll einfache Maßnahmen sein können: etwa ein Sparduschkopf, effiziente Elektrogeräte, ein Konto bei einer nachhaltigen Bank oder ein eigenes Balkonkraftwerk.</p> <p>Weitere Informationen liefert das <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/fussabdruck">Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum</a>.</p> Mit klimafreundlicher Geldanlage in die Zukunft investieren <p>Eine nachhaltige, klimafreundliche Geldanlage gibt es in allen Risikokategorien: Vom einfachen Girokonto, über den abgesicherten Sparbrief bis hin zu risikobehafteteren Aktienfonds oder Direktbeteiligungen. Legen Sie deshalb Ihr Geld gemäß Ihres persönlichen Anlage- und Risikoprofils nachhaltig und klimafreundlich an. Das ist in doppelter Hinsicht besonders wirksam für den Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>:</p> <ul> <li>Ob energetische Haussanierungen, der Bau von Windrädern oder die Finanzierung ökologischer Geschäftsideen: Der Umbau hin zu einer klimaneutralen und zukunftsfähigen Gesellschaft benötigt Geld. Mit Ihrer nachhaltigen Geldanlage unterstützen und ermöglichen Sie diesen Umbau direkt und profitieren gleichzeitig vom Zinsertrag.</li> <li>Investitionen in Projekte und Unternehmen binden häufig sehr langfristig Kapital und verfestigen damit hieraus resultierende Umweltschäden und Emissionen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte. Dies gilt insbesondere für Kohlekraftwerke, aber auch für Gebäude oder Maschinen. Umso wichtiger ist es für den Klimaschutz, dass heute kein Geld mehr in umwelt- und klimaschädliche Investitionen fließt.</li> </ul> <p>Sie entscheiden, welcher Bank Sie Ihr Geld für welche Investitionen anvertrauen. Legen Sie für diese Entscheidungen Ihre persönlichen Werte zugrunde, die ihnen auch gesellschaftlich und politisch wichtig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/nachhaltige-geldanlage">Nachhaltige Geldanlage</a>“.&nbsp;</p> Spenden für den Klimaschutz <p>Nachhaltiger Konsum und klimaneutrales Leben benötigen geeignete gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Starke Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Sie begleiten Gesetzgebungsprozesse für Umwelt- und ⁠Klimaschutz, informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf⁠ und realisieren Natur- und Umweltschutzprojekte vor Ort. Für diese Arbeit benötigen sie nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen.</p> <p>Mit Ihrer Spende für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen vergrößern Sie somit die Reichweite und die Wirksamkeit Ihres Handelns. Mit regelmäßigen Beiträgen in Form z.&nbsp;B. einer Mitgliedschaft verringern Sie für sich selbst den Entscheidungsaufwand (siehe oben: „Alltagsstrukturen klimafreundlich gestalten“) und ermöglichen gleichzeitig den Organisationen eine höhere Planungssicherheit. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z.&nbsp;B. 4&nbsp;% des Jahreseinkommens und 1&nbsp;% der persönlichen Zeit zu spenden. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/spenden-fuer-den-umwelt-klimaschutz">Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz</a>“.&nbsp;</p> Mit persönlichem Engagement Steine ins Rollen bringen <p>Nachhaltiger Konsum und klimaneutrales Leben sind keine Privatangelegenheit, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie benötigen deshalb nicht nur das Mitmachen, sondern auch das Vormachen und Weitersagen. Ob Fahrradtasche, Carsharing-Auto oder Solaranlage: Das vorgelebte und sichtbare Beispiel motiviert zum Nachmachen. Gute Ideen und Anregungen lassen sich im Familien- und Freundeskreis austauschen oder im Verein, am Arbeitsplatz oder in der Wohneigentümergemeinschaft einbringen. Durch zivilgesellschaftliches und politisches Engagement kann Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> in der Breite der Bevölkerung verankert werden. Auf diese Weise können Sie oft viel größere Umweltentlastungen als nur bei sich selbst erreichen.&nbsp;</p> <p>Seien Sie deshalb Vorbild für andere und engagieren Sie sich nach Ihren Möglichkeiten im privaten und öffentlichen Umfeld. Dabei gilt auch bei dieser Strategie: Jeder und jede hat unterschiedliche Möglichkeiten, Kompetenzen und Zeitressourcen beim persönlichen Engagement. Bleiben Sie realistisch bei der Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und achten Sie auf ausreichend Selbstfürsorge und Regeneration bei Ihrem Engagement.&nbsp;</p> Mit der persönlichen CO₂-Bilanz Prioritäten setzen <p>Wo stehen wir mit unseren Anstrengungen beim nachhaltigen Konsum und beim Versuch klimaneutral zu leben? Bei der Vielzahl an Konsumentscheidungen, die wir ständig treffen, ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Mit dem <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> gibt es ein einfaches Tool, mit dem Sie Ihre persönliche CO2-Bilanz erstellen und so eine erste Antwort auf diese Frage erhalten können. Der Rechner fokussiert methodisch bedingt v.&nbsp;a. auf den persönlichen Fußabdruck („CO2-Einsparung bei mir“) und berücksichtigt nur wenige Handlungsmöglichkeiten im Sinne des Handabdrucks („CO2-Einsparung mit und bei anderen“). Trotzdem ist er ein wichtiges strategisches Werkzeug: Was sind meine persönlichen Big Points? Wo liegen meine zentralen Handlungspotenziale? Wie stehe ich mit meinen Klimaschutzbemühungen im Vergleich zum deutschen Durchschnitt? Testen Sie es aus, geben Sie Ihrem Klimaengagement eine ehrliche Grundlage und finden Sie Ihren nächsten persönlichen Big Point auf dem Weg zu einem klimaneutralen Leben.&nbsp;</p> Mit Klimabeiträgen Verantwortung übernehmen <p>Mit einem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck von rund 9,8 t CO2e in Deutschland sind wir noch weit vom Ziel eines klimaneutralen Lebens, d.&nbsp;h. von netto-null Treibhausgasemissionen entfernt. Wir müssen deshalb auch beim nachhaltigen Konsum verstärkt über „Tonnen“ und nicht über „Gramm“ oder „Kilogramm“ an CO2-Vermeidung sprechen. Mit dem Konzept des Klimabeitrags (ehemals „freiwillige CO2-Kompensation“) gibt es die Möglichkeit, durch Spenden für spezifische Klimaschutzprojekte tonnenweise CO2-Vermeidung anzustoßen. Wenn Sie dabei auf die Qualität der Klimaschutzprojekte und auf vertrauensvolle Anbieter achten, ist dies eine sehr gute Möglichkeit, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> weltweit solidarisch und effektiv voranzubringen und gleichzeitig Verantwortung für die mit dem eigenen Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen zu übernehmen. Als Orientierung für die Höhe des Klimabeitrags bietet sich der persönliche Fußabdruck an. Dieser misst die mit unserem Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen i.d.R. des vergangenen Jahres, die wir aus individuellen, sozialen, gesellschaftlichen oder anderen Gründen letztlich nicht vermeiden konnten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/kompensation-von-treibhausgasemissionen">Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>.</p> Was Sie sonst noch tun können: <ul> <li><strong>Bleiben Sie mit unseren sechs Daumenregeln entscheidungsfähig.</strong> „Weniger Konsum ist mehr Umweltschutz“, „Produkte möglichst lange nutzen“, „Reparieren statt neu kaufen“, „Nutzen statt besitzen“, „Wärme effizient nutzen“ und „Mehr pflanzenbasiert, mehr Bio“. Diese Daumenregeln ermöglichen eine erste grobe Umwelteinschätzung und helfen vor allem bei kleineren Entscheidungen, ohne großen Zeitaufwand eine gute Wahl für den Umwelt- und Klimaschutz zu treffen. Mehr Infos zu den Daumenregeln finden Sie in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/daumenregeln">Denkwerkstatt Konsum</a>.</li> <li><strong>Achten Sie auf Umweltsiegel.</strong> Bei einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen genügt die Kenntnis von fünf Umweltsiegeln, um die umweltfreundlicheren Produkte zu erkennen: EU-Energielabel (Auto, Elektrogeräte u.&nbsp;ä.&nbsp;m.), Bio-Siegel (Lebensmittel), Blauer Engel und EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) sowie Grüner Knopf (Bekleidung). Lesen Sie unseren Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">Siegel und Label</a>.</li> <li><strong>Nutzen Sie unsere&nbsp;</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/uba-umwelttipps"><strong>UBA-Umwelttipps</strong></a> für konkrete Entscheidungen. Auf rund 100 Themenseiten finden Sie praktische Tipps für nachhaltiges Handeln – einfach, verständlich und aktuell.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775.jpg"> </a> <strong> Nachhaltiger einkaufen: Die 5 wichtigsten Umweltsiegel im Überblick </strong> <br><p>Orientierung im Siegel-Dschungel: Die Infografik zeigt, welche fünf etablierten Umweltsiegel beim Kauf von Lebensmitteln, Elektronik oder Kleidung die beste Orientierung für eine umweltfreundliche Wahl bieten.</p> Quelle: Umweltbundesamt (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775.jpg">Bild herunterladen</a> (459,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_daumenregel_960x1045.png"> </a> <strong> 6 Daumenregeln für mehr Nachhaltigkeit im Alltag </strong> <br><p><strong>Fahrplan für den Alltag: </strong>Mit diesen 6 Daumenregeln wird Nachhaltigkeit zur Routine.</p> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_daumenregel_960x1045.png">Bild herunterladen</a> (278,42 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund Nachhaltiger Konsum <p><strong>Nachhaltiger Konsum</strong> steht für „dauerhaft global verallgemeinerbare Konsummuster“. Dabei beinhaltet Konsum die Bedürfnisbefriedigung mit Hilfe von Produkten und Dienstleistungen in den Phasen von Aneignung, Nutzung und Entsorgung. Hinter dieser abstrakten Definition versteckt sich eine sehr große Vielfalt:&nbsp;</p> <ul> <li>Tausende von Einzelentscheidungen in unterschiedlichsten Konsumfeldern (Wohnen, Mobilität, Ernährung, Bekleidung, …)</li> <li>Große Unterschiede bezüglich der zeitlichen und finanziellen Relevanz der Konsumentscheidungen (Güter des täglichen Bedarfs versus langlebige Gebrauchsgüter, einstellige versus vier- und mehrstellige Eurobeträge)</li> <li>Große Unterschiede bezüglich der sozialen und ökologischen Wirksamkeit („Peanuts versus Big Points“).</li> </ul> <p>Bereits zur Bewertung der ökologischen Relevanz müssen unterschiedliche Umweltwirkungskategorien miteinander verglichen werden: Treibhausgasemissionen, Flächenverbrauch, Bodenversauerung, Biodiversitätsverlust, Toxizität u.a.m. Eine Priorisierung von Maßnahmen sowie eine Formulierung von messbaren Zielen für nachhaltigen Konsum sind demnach besonders herausfordernd.&nbsp;Es überrascht deshalb nicht, dass in der Vergangenheit Debatten über und Priorisierungen von nachhaltigen Konsumentscheidungen vielfach dem Prinzip Zufall folgten. Mit der in den letzten Jahrzehnten zunehmend auf allen politischen Ebenen verankerten Zielstellung einer klimaneutralen Gesellschaft bekommt nachhaltiger Konsum jedoch&nbsp;erstmalig ein umfassendes, richtungssicheres und gut quantifizierbares Ziel an die Hand (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zusammendenken-was-zusammengehoert-kommunaler">Umweltbundesamt 2020</a>).</p> <p><strong>Klimaneutralität</strong> ist nach dem völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen von Paris (2015) ein weltweit angestrebtes Ziel. Im Sinne der sogenannten „Netto-Null“ sollen positive und negative Effekte menschlichen Handelns in Summe keinen Einfluss auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> haben. Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist verankert, dass in ganz Deutschland bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität und bis 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden müssen. Es ist deshalb klar, dass ein nachhaltiger Konsum auch ein klimaneutraler Konsum sein muss. Klimaneutralität ist aber nicht nur eine Mindestbedingung, sondern auch ein guter Wegweiser für nachhaltigen Konsum.&nbsp;</p> <p>In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/big-points-des-ressourcenschonenden-konsums-als">Big Points des ressourcenschonenden Konsums</a> konnte gezeigt werden, dass die „Big Points“ eines klimaneutralen Konsums auch in wesentlichen Bereichen die „Big Points“ eines nachhaltigen Konsums sind: Art der Energieerzeugung, Automobilität und Flugreisen, Wohnfläche und Dämmstandard, Konsum tierischer Produkte und das Konsumniveau insgesamt sind hier zu nennen. Obwohl demnach nachhaltiger Konsum viel mehr Umweltaspekte als nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> beinhaltet, führt der Fokus auf das „smarte“ Ziel der Klimaneutralität dazu, dass nachhaltiger Konsum umfassender und anspruchsvoller strategisch angegangen werden kann. Klimaneutral leben ist demnach aktuell das zentrale „Schlüsselziel“ für die Förderung nachhaltiger Konsummuster. Diese Aussage gilt auch, wenn man umfassendere Konzepte wie das Konzept der Planetaren Grenzen zugrunde legt.</p> <p><strong>Die UBA-Studie&nbsp;</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-grenzen-des-konsums"><strong>Grenzen des Konsums</strong></a> untersucht, wie Lebensstile im Jahr 2050 aussehen könnten, die innerhalb planetarer Grenzen bleiben und gleichzeitig anschlussfähig an heutige Konsummuster in Deutschland sind. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich nötige Anpassungen bei individuellen Konsumgewohnheiten dann in Grenzen halten würden, wenn v.&nbsp;a. die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien zügig und vollständig erreicht wird. Aber auch in einer klimaneutralen, postfossilen Welt werden dann&nbsp;Ernährung, Mobilität und Wohnen die aus Umweltperspektive prioritären Bedarfsfelder eines nachhaltigen Konsums bleiben.</p> CO₂-Fußabdruck <p><strong>Der CO2-Fußabdruck</strong> ist ein etabliertes Konzept der Umweltforschung, das die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> einer Handlung, eines Produktes, einer Organisation (z.&nbsp;B. Unternehmen oder Verwaltung), einer Region (z.B. Staat oder Kommune) oder auch einer Person erfasst und in der Einheit CO2-Äquivalente (CO2e) beziffert. Dies ermöglicht die Analyse des Status Quo, die Identifikation von Hotspots, den Vergleich mit anderen, das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> über die Zeit, die Bezifferung von Minderungszielen oder die strategische Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität.&nbsp;</p> <p><strong>Beim persönlichen CO2-Fußabdruck</strong> werden dabei alle Treibhausgasemissionen auf die einzelnen Konsumfelder wie Wohnen, Mobilität und Ernährung aufgeteilt. Dabei wird der ganze Lebensweg von Gütern und Dienstleistungen von der Herstellung über den Transport, den Ge- und Verbrauch bis hin zur Entsorgung berücksichtigt. Diese methodisch motivierte Zuteilung aller Emissionen auf die Endverbraucher*innen darf nicht als Verantwortungszuschreibung missverstanden werden. Der CO2-Fußabdruck zeigt auf, wo bzw. wofür die Treibhausgasemissionen entstehen. Er trifft aber keine normative Aussage darüber, wer dafür in welcher Höhe verantwortlich ist. So ist z.&nbsp;B. die Höhe der Heizemissionen von Gebäuden nicht nur abhängig vom Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner*innen, sondern in hohem Maße vom Dämmstandard und der Heiztechnik des Gebäudes. Diese wiederum sind Resultat von staatlichen Anreizstrukturen, von Ge- und Verboten, der Stadtplanung, von Markt- und Informationsangeboten u.v.a.m. Darüber hinaus gilt: Wohneigentümer*innen haben andere Handlungsmöglichkeiten als Mieter*innen, Familien andere als Singles, Menschen mit höherem Einkommen andere als Menschen mit niedrigerem Einkommen. Um den Wirkraum von Individuen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> umfassend betrachten und bewerten zu können, muss deshalb zum einen der persönliche CO2-Fußabdruck vor dem Hintergrund des jeweiligen Lebenskontextes interpretiert werden. Zum anderen ist es notwendig, nicht nur den persönlichen CO2-Fußabdruck mit seinen methodischen Grenzen, sondern auch den CO2-Handabdruck, d.&nbsp;h. das Wirken von Einzelnen auf die Gesellschaft, in den Blick zu nehmen. Nur so werden&nbsp;alle relevanten individuellen Handlungshebel für mehr Klimaschutz sichtbar.</p> CO₂-Handabdruck <p><strong>Der persönliche CO2-Handabdruck</strong> umfasst alle „CO2-Einsparungen mit und bei anderen“, die ich durch mein Tun anstoße. Hierdurch reduziere ich demnach nicht meinen, wohl aber den CO2-Fußabdruck anderer Menschen. Damit ist er eine wichtige konzeptionelle Ergänzung zum persönlichen CO2-Fußabdruck, der nur die „CO2-Einsparungen bei sich selbst“ im Blick hat.&nbsp;</p> <p>Das beginnt bei Maßnahmen, die automatisch die Emissionen mehrerer Menschen verkleinern. Sparduschkopf und Balkonkraftwerk sparen Energie und CO2 für alle Haushaltsmitbewohner*innen. Mein persönlicher CO2-Fußabdruck mindert sich aber nur entsprechend meines Wohnanteils, selbst wenn ich der Hauptinitiator der Maßnahme war. Der CO2-Fußabdruck unterschätzt damit meinen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und lässt die Maßnahme kleiner erscheinen, als sie ist. Andere individuelle Handlungshebel wie klimafreundliche Geldanlage oder Spenden haben gar keinen Einfluss auf meine persönlichen Emissionen und können trotzdem eine hohe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> haben. Klimaschutzengagement wie das Gespräch im Freundeskreis, Initiativen am Arbeitsplatz (z.&nbsp;B. für betriebliches Carsharing oder für ein Energiemanagementsystem) können methodisch im CO2-Fußabdruck ebenfalls nicht abgebildet werden, obwohl ihr Einsparpotenzial schnell über die Höhe des eigenen Fußabdrucks hinausgehen kann. Das gilt schließlich auch für zivilgesellschaftliches Engagement. Die Klimawirkung lässt sich i.d.R. weder beziffern noch auf die vielen beteiligten Menschen „aufteilen“.&nbsp;</p> <p>Während die Vermeidungsleistung beim CO2-Fußabdruck durch dessen Höhe beschränkt ist, ist die potenzielle Klimawirkung beim Handabdruck zwar auch u.&nbsp;a. abhängig von Entscheidungsmacht, Handlungskompetenz, Zeit- und Geldrestriktionen, aber vom Grundsatz her „nach oben offen“. Im Konzept des Handabdrucks spiegeln sich die unterschiedlichen Rollen, die wir innehaben. Wir sind nicht nur Verbraucher*innen, sondern immer auch Bürger*innen und Mitarbeiter*innen in Organisationen.&nbsp;</p> Quelle: Umweltbundesamt/ Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum 24.02.2026 Der ökologische Handabdruck <p>Den CO2-Fußabdruck kennt jede*r. Aber wie sieht es mit dem Handabdruck aus? Der ökologische Handabdruck bildet das Gegenstück zum Fußabdruck. Er steht für die Handlungen, mit denen CO2-Einsparungen bei anderen Personen unterstützt werden können, also das Mitwirken an gesellschaftlichen Veränderungen. Die Idee lautet: Fußabdruck verkleinern, Handabdruck vergrößern. Wie unterschiedlich der Handabdruck aussehen kann, sehen Sie im Erklärvideo. Weitere Informationen liefert das <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/handabdruck">Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum</a>.</p> UBA-CO₂-Rechner <p><strong>Der UBA-CO2-Rechner</strong> ermöglicht die einfache und schnelle Bestimmung einer persönlichen CO2-Bilanz. Er berücksichtigt neben CO2 auch weitere klimawirksame Gase wie Lachgas (N2O) und Methan (CH4), wenn hierfür Daten vorliegen.&nbsp;Beim Flugverkehr werden zudem weitere klimawirksame Nicht-CO2-Effekte wie Zirruswolken berücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt verbrauchsbezogen. Im Gegensatz zur territorialen Bilanzierung z.&nbsp;B. der nationalen Treibhausgasbilanzierung, die alle Treibhausgasemissionen innerhalb von Deutschland berücksichtigt, werden bei der verbrauchsbezogenen Bilanzierung auch die Emissionen aus Exporten und Importen berücksichtigt. Produkte, die im Ausland hergestellt wurden, werden demnach im UBA-CO2-Rechner berücksichtigt. Dies ergibt ein realistischeres Bild über die mit unserem Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen. Die unterschiedlichen Bilanzierungsansätze erklären auch, weshalb sich die Werte im UBA-CO2-Rechner für die durchschnittlichen Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen in Deutschland von den Werten in der nationalen Treibhausgasbilanz unterscheiden können.&nbsp;</p> <p>Der UBA-CO2-Rechner fokussiert v.&nbsp;a. auf Verhaltensweisen bzw. Konsumentscheidungen, die für die Höhe der persönlichen Treibhausgasbilanz besonders relevant und gut erfassbar sind, um den Aufwand für Nutzer*innen möglichst gering zu halten. Mit dieser Vorgehensweise können trotzdem die Werte für Heizen, Strom und Mobilität sehr gut bestimmt werden. Im Bereich sonstiger Konsum führen hingegen die Vielzahl und Heterogenität der Konsumentscheidungen sowie Datenlücken zu höheren Unsicherheiten in der Berechnung.&nbsp;</p> <p>Die Fragen und damit auch die CO2-Bilanz beziehen sich auf ein Jahr. Aufgrund der sehr hohen Relevanz von saisonalen Konsumentscheidungen (insbesondere Heizen im Winter und Urlaubsreisen) sind kürzere Bezugszeiträume für eine CO2-Bilanz nicht aussagekräftig. Neben dem CO2-Fußabdruck, d.&nbsp;h. den auf den individuellen Konsum zurechenbaren Treibhausgasemissionen, berücksichtigt der UBA-CO2-Rechner auch in Ansätzen den persönlichen CO2-Handabdruck (z.B. Einspeisung von Solarstrom oder Klimabeiträge). Eine detaillierte Erläuterung über das Konzept des UBA-CO2-Rechners sowie seiner Berechnungs- und Datengrundlagen finden Sie in Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen zur Version 5.0</a>.</p> Quellen <ul> <li>Umweltbundesamt (2020):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/big-points-des-ressourcenschonenden-konsums-als">Big Points des ressourcenschonenden Konsums</a>&nbsp;als Thema für die Verbraucherberatung – mehr als Energieeffizienz und Klimaschutz. Studie im Rahmen des Projekts „Verbraucherberatung als Baustein einer erfolgreichen Ressourcenpolitik“.</li> <li>Umweltbundesamt (2020): Zusammendenken, was zusammengehört:&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zusammendenken-was-zusammengehoert-kommunaler">Kommunaler Klimaschutz und nachhaltiger Konsum</a>.</li> <li>Umweltbundesamt (2020):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaneutrale-regionen-kommunen-als-metastrategie">Klimaneutrale Regionen und Kommunen als Metastrategie zur Förderung nachhaltiger Lebensstile</a>: Empirische Analyse und Entwicklung von politischen Handlungsempfehlungen.</li> <li>Umweltbundesamt (2024):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-grenzen-des-konsums">Die Grenzen des Konsums</a>. Nachhaltiger Konsum unter der Berücksichtigung von planetaren Grenzen und globalen Wachstumsdynamiken</li> <li>Umweltbundesamt (2025): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen</a>: Hintergrundinformationen zur Version 5.0</li> </ul> </p><p> So behalten Sie den Überblick beim nachhaltigen Konsum und vergrößern dauerhaft Ihre persönliche Wirkung beim Klimaschutz: <ul> <li>Senken Sie Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck geldsparend mit Effizienzmaßnahmen, wirksam mit Blick auf die Big Points und dauerhaft durch die Gestaltung Ihrer Alltagsstrukturen.</li> <li>Lassen Sie Ihr Geld für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> arbeiten durch klimafreundliche Geldanlagen und Spenden für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltschutz.</li> <li>Seien Sie Vorbild für andere und engagieren Sie sich nach Ihren Möglichkeiten im privaten und öffentlichen Umfeld.</li> <li>Ermitteln Sie Ihren Status Quo in Form einer persönlichen CO2-Bilanz mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-CO2-Rechner und leisten Sie verantwortungsbewusst einen Klimabeitrag für in der Vergangenheit verursachte Treibhausgasemissionen.&nbsp;</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Es gibt unzählige Tipps und Ideen, wie wir einen persönlichen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> leisten können. Das macht es ganz schön schwierig, den Überblick zu behalten und sich nicht im Klein-Klein zu verzetteln. Welches sollte der nächste Schritt sein? Wie kann ich meine Wirksamkeit vergrößern? Und wie erreichen wir das anspruchsvolle Ziel eines klimaneutralen Lebens? Mit den folgenden Basisstrategien für einen nachhaltigen Konsum und ein klimaneutrales Leben behalten Sie den nötigen Überblick und steigern Ihren Impact. Sie erleben höhere Selbstwirksamkeit und schaffen die Voraussetzung für mehr Gelassenheit im klimafreundlichen Alltag.</p> </p><p> Mit Energieeffizienz viel Geld sparen <p>Das Gleiche tun wie zuvor, nur mit weniger Aufwand – das ist die Grundidee der Effizienz. Und damit können Sie vor allem dort, wo Energie verbraucht wird, sehr viel Geld sparen. Zusätzlich zum Kaufpreis eines energiebetriebenen Produkts oder einer Investition ins Haus summieren sich im Laufe der Jahre Energiekosten, die den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen können. Das Einsparpotenzial liegt in einem Haushalt bei mehreren hundert Euro und mehr pro Jahr. Es lohnt sich deshalb, die durch den Kauf beeinflussten zukünftigen Energiekosten genau zu prüfen („Lebenszykluskosten“): Ob beim Duschkopf oder bei der Haussanierung, bei Haushaltsgroßgeräten oder beim Autokauf. Bedenken Sie dabei, dass heutige Investitionen in höhere Energieeffizienz immer auch eine Versicherung gegenüber steigenden Energiepreisen in der Zukunft sind. Die Energieverbrauchskennzeichnung macht es bei vielen Produkten sehr leicht, die energieeffizienteste Variante zu finden. Eine erste Ideenliste für lohnende Energieeffizienzmaßnahmen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/deutschland-krisenfester-nachhaltiger-machen">hier</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/eu-label_nicoelnino_fotolia_95320048_m.jpg"> </a> <strong> Durchblick beim Energieverbrauch mit der EU-Energieverbrauchskennzeichnung </strong> Quelle: NicoElNino / Fotolia </p><p> Mit Big Points tonnenweise CO₂ vermeiden <p>Worum würden Sie sich eher bemühen: um 1 Euro oder 1 Million Euro zu bekommen? Unsere Alltagserfahrungen machen uns die Antwort leicht und lassen uns sofort die Größe des Unterschieds spüren. Bei der Umweltrelevanz fällt uns diese Bewertung hingegen schwer. Dabei bewegt sich die Wirksamkeit von allgemein vorgeschlagenen Umwelttipps (z.&nbsp;B. im Hinblick auf das CO2-Einsparpotenzial) in dieser Spannbreite von 1 zu 1 Million. Während eine Salatgurke ohne Plastikfolie oder ein eingesparter Coffee-to-go-Becher wenige Gramm CO2 einsparen, können die energetische Sanierung eines Wohngebäudes, eine Investition in erneuerbare Energien oder eine Spende für Klimaschutzprojekte schnell eine Tonne (d.&nbsp;h. 1 Million Gramm) und mehr CO2 pro Jahr einsparen.&nbsp;</p> <p>Der Blick auf die Big Points, die zentralen Stellschrauben eines nachhaltigen Konsums, ist deshalb für effektives Handeln zwingend: Energieerzeugung, Heizung und Warmwasser, Auto und Flugreisen sowie der Konsum tierischer Produkte. Dazu gehören auch Themen des sogenannten Handabdrucks wie Geldanlagen, Spenden oder persönliches Engagement (siehe unten). Mit wenigen solcher Big Points können wir im Durchschnitt unseren CO2-Fußabdruck sogar dauerhaft halbieren (siehe Abbildung). Nehmen Sie deshalb bei Ihrem Engagement für Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> die Big Points in den Blick und vermeiden Sie so tonnenweise CO2 und andere Umweltwirkungen. Weitere Materialien hierzu finden Sie in der&nbsp;<a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/wirkung">Denkwerkstatt Konsum</a> oder beim&nbsp;<a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/fussabdruck">Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_bigpoints_fussabdruck_2026.png"> </a> <strong> Mit Big Points den Fußabdruck halbieren </strong> <br> <p><strong>Große Wirkung, kleiner Fußabdruck:</strong> Schon gewusst? Mit gezielten Veränderungen wie dem Umstieg auf Ökostrom, E-Auto oder Carsharing lässt sich die persönliche Klimabilanz massiv entlasten.</p> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum </p><p> Mit cleveren Alltagsstrukturen Klimaschutz leicht machen <p>Wir müssen „einfach nur daran denken“ und können „ohne viel Aufwand“ oder „in nur wenigen Minuten“ viel Gutes für die Umwelt tun – so der Grundtenor vieler Umweltratgeber. Die Alltagserfahrung lehrt uns hingegen, dass jahrzehntelang eingefahrene Routinen, Alltagshektik und vielfältige, oft konkurrierende Zielsetzungen unsere guten Vorsätze immer wieder zunichtemachen können. Die Strategie aus diesem Dilemma lautet: Weniger sich selbst, denn die Alltags- und Entscheidungsstrukturen so ändern, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> zum Normalfall wird. Klimaschutz passiert dann quasi automatisch, ohne dass wir ständig explizit daran denken müssen. Das funktioniert beim energieeffizienten Kühlschrank oder dem gedämmten Haus, bei der Monatskarte für den ÖPNV oder der LED-Leuchte, bei der Carsharing-Mitgliedschaft oder dem E-Auto, beim Ökostrom-Bezug, dem Balkonkraftwerk oder dem grünen Girokonto: Einmal umgesetzt, dauerhafte Klimaschutzwirkung.&nbsp;</p> <p>Diese Strategie erfordert zwar anfangs durchaus einen mehr oder weniger großen Aufwand. Dieser ist aber klar zeitlich begrenzt und Sie können danach einen großen Haken setzen. Im Ergebnis entlasten Sie damit Ihren Kopf und Ihren Alltag und gleichzeitig verstetigen und vergrößern Sie Ihren Klimaschutz-Impact. Auch Grundsatzentscheidungen wie z.&nbsp;B. für einen vegetarischen oder veganen Ernährungsstil oder für den Bioladen als zentrale Einkaufsstätte können in diesem Sinne entlastend gegenüber täglichen Einzelentscheidungen wirken. Weitere Infos finden Sie in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/alltagsstrukturen-gestalten">Denkwerkstatt Konsum</a>.</p> Quelle: Umweltbundesamt/ Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum 24.02.2026 Clever entscheiden, wirksam handeln: Mit wenig Aufwand viel fürs Klima tun <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> muss nicht kompliziert sein. Viele Entscheidungen treffen wir nur einmal – und sparen damit im Alltag langfristig CO₂. Dieser Erklärfilm zeigt, wie wirkungsvoll einfache Maßnahmen sein können: etwa ein Sparduschkopf, effiziente Elektrogeräte, ein Konto bei einer nachhaltigen Bank oder ein eigenes Balkonkraftwerk.</p> <p>Weitere Informationen liefert das <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/fussabdruck">Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum</a>.</p> </p><p> Mit klimafreundlicher Geldanlage in die Zukunft investieren <p>Eine nachhaltige, klimafreundliche Geldanlage gibt es in allen Risikokategorien: Vom einfachen Girokonto, über den abgesicherten Sparbrief bis hin zu risikobehafteteren Aktienfonds oder Direktbeteiligungen. Legen Sie deshalb Ihr Geld gemäß Ihres persönlichen Anlage- und Risikoprofils nachhaltig und klimafreundlich an. Das ist in doppelter Hinsicht besonders wirksam für den Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>:</p> <ul> <li>Ob energetische Haussanierungen, der Bau von Windrädern oder die Finanzierung ökologischer Geschäftsideen: Der Umbau hin zu einer klimaneutralen und zukunftsfähigen Gesellschaft benötigt Geld. Mit Ihrer nachhaltigen Geldanlage unterstützen und ermöglichen Sie diesen Umbau direkt und profitieren gleichzeitig vom Zinsertrag.</li> <li>Investitionen in Projekte und Unternehmen binden häufig sehr langfristig Kapital und verfestigen damit hieraus resultierende Umweltschäden und Emissionen für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte. Dies gilt insbesondere für Kohlekraftwerke, aber auch für Gebäude oder Maschinen. Umso wichtiger ist es für den Klimaschutz, dass heute kein Geld mehr in umwelt- und klimaschädliche Investitionen fließt.</li> </ul> <p>Sie entscheiden, welcher Bank Sie Ihr Geld für welche Investitionen anvertrauen. Legen Sie für diese Entscheidungen Ihre persönlichen Werte zugrunde, die ihnen auch gesellschaftlich und politisch wichtig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/nachhaltige-geldanlage">Nachhaltige Geldanlage</a>“.&nbsp;</p> </p><p> Spenden für den Klimaschutz <p>Nachhaltiger Konsum und klimaneutrales Leben benötigen geeignete gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Starke Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Sie begleiten Gesetzgebungsprozesse für Umwelt- und ⁠Klimaschutz, informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf⁠ und realisieren Natur- und Umweltschutzprojekte vor Ort. Für diese Arbeit benötigen sie nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen.</p> <p>Mit Ihrer Spende für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen vergrößern Sie somit die Reichweite und die Wirksamkeit Ihres Handelns. Mit regelmäßigen Beiträgen in Form z.&nbsp;B. einer Mitgliedschaft verringern Sie für sich selbst den Entscheidungsaufwand (siehe oben: „Alltagsstrukturen klimafreundlich gestalten“) und ermöglichen gleichzeitig den Organisationen eine höhere Planungssicherheit. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z.&nbsp;B. 4&nbsp;% des Jahreseinkommens und 1&nbsp;% der persönlichen Zeit zu spenden. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/spenden-fuer-den-umwelt-klimaschutz">Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz</a>“.&nbsp;</p> </p><p> Mit persönlichem Engagement Steine ins Rollen bringen <p>Nachhaltiger Konsum und klimaneutrales Leben sind keine Privatangelegenheit, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie benötigen deshalb nicht nur das Mitmachen, sondern auch das Vormachen und Weitersagen. Ob Fahrradtasche, Carsharing-Auto oder Solaranlage: Das vorgelebte und sichtbare Beispiel motiviert zum Nachmachen. Gute Ideen und Anregungen lassen sich im Familien- und Freundeskreis austauschen oder im Verein, am Arbeitsplatz oder in der Wohneigentümergemeinschaft einbringen. Durch zivilgesellschaftliches und politisches Engagement kann Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> in der Breite der Bevölkerung verankert werden. Auf diese Weise können Sie oft viel größere Umweltentlastungen als nur bei sich selbst erreichen.&nbsp;</p> <p>Seien Sie deshalb Vorbild für andere und engagieren Sie sich nach Ihren Möglichkeiten im privaten und öffentlichen Umfeld. Dabei gilt auch bei dieser Strategie: Jeder und jede hat unterschiedliche Möglichkeiten, Kompetenzen und Zeitressourcen beim persönlichen Engagement. Bleiben Sie realistisch bei der Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und achten Sie auf ausreichend Selbstfürsorge und Regeneration bei Ihrem Engagement.&nbsp;</p> </p><p> Mit der persönlichen CO₂-Bilanz Prioritäten setzen <p>Wo stehen wir mit unseren Anstrengungen beim nachhaltigen Konsum und beim Versuch klimaneutral zu leben? Bei der Vielzahl an Konsumentscheidungen, die wir ständig treffen, ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Mit dem <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> gibt es ein einfaches Tool, mit dem Sie Ihre persönliche CO2-Bilanz erstellen und so eine erste Antwort auf diese Frage erhalten können. Der Rechner fokussiert methodisch bedingt v.&nbsp;a. auf den persönlichen Fußabdruck („CO2-Einsparung bei mir“) und berücksichtigt nur wenige Handlungsmöglichkeiten im Sinne des Handabdrucks („CO2-Einsparung mit und bei anderen“). Trotzdem ist er ein wichtiges strategisches Werkzeug: Was sind meine persönlichen Big Points? Wo liegen meine zentralen Handlungspotenziale? Wie stehe ich mit meinen Klimaschutzbemühungen im Vergleich zum deutschen Durchschnitt? Testen Sie es aus, geben Sie Ihrem Klimaengagement eine ehrliche Grundlage und finden Sie Ihren nächsten persönlichen Big Point auf dem Weg zu einem klimaneutralen Leben.&nbsp;</p> </p><p> Mit Klimabeiträgen Verantwortung übernehmen <p>Mit einem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck von rund 9,8 t CO2e in Deutschland sind wir noch weit vom Ziel eines klimaneutralen Lebens, d.&nbsp;h. von netto-null Treibhausgasemissionen entfernt. Wir müssen deshalb auch beim nachhaltigen Konsum verstärkt über „Tonnen“ und nicht über „Gramm“ oder „Kilogramm“ an CO2-Vermeidung sprechen. Mit dem Konzept des Klimabeitrags (ehemals „freiwillige CO2-Kompensation“) gibt es die Möglichkeit, durch Spenden für spezifische Klimaschutzprojekte tonnenweise CO2-Vermeidung anzustoßen. Wenn Sie dabei auf die Qualität der Klimaschutzprojekte und auf vertrauensvolle Anbieter achten, ist dies eine sehr gute Möglichkeit, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> weltweit solidarisch und effektiv voranzubringen und gleichzeitig Verantwortung für die mit dem eigenen Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen zu übernehmen. Als Orientierung für die Höhe des Klimabeitrags bietet sich der persönliche Fußabdruck an. Dieser misst die mit unserem Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen i.d.R. des vergangenen Jahres, die wir aus individuellen, sozialen, gesellschaftlichen oder anderen Gründen letztlich nicht vermeiden konnten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/kompensation-von-treibhausgasemissionen">Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>.</p> Was Sie sonst noch tun können: <ul> <li><strong>Bleiben Sie mit unseren sechs Daumenregeln entscheidungsfähig.</strong> „Weniger Konsum ist mehr Umweltschutz“, „Produkte möglichst lange nutzen“, „Reparieren statt neu kaufen“, „Nutzen statt besitzen“, „Wärme effizient nutzen“ und „Mehr pflanzenbasiert, mehr Bio“. Diese Daumenregeln ermöglichen eine erste grobe Umwelteinschätzung und helfen vor allem bei kleineren Entscheidungen, ohne großen Zeitaufwand eine gute Wahl für den Umwelt- und Klimaschutz zu treffen. Mehr Infos zu den Daumenregeln finden Sie in unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/daumenregeln">Denkwerkstatt Konsum</a>.</li> <li><strong>Achten Sie auf Umweltsiegel.</strong> Bei einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen genügt die Kenntnis von fünf Umweltsiegeln, um die umweltfreundlicheren Produkte zu erkennen: EU-Energielabel (Auto, Elektrogeräte u.&nbsp;ä.&nbsp;m.), Bio-Siegel (Lebensmittel), Blauer Engel und EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) sowie Grüner Knopf (Bekleidung). Lesen Sie unseren Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">Siegel und Label</a>.</li> <li><strong>Nutzen Sie unsere&nbsp;</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/uba-umwelttipps"><strong>UBA-Umwelttipps</strong></a> für konkrete Entscheidungen. Auf rund 100 Themenseiten finden Sie praktische Tipps für nachhaltiges Handeln – einfach, verständlich und aktuell.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775.jpg"> </a> <strong> Nachhaltiger einkaufen: Die 5 wichtigsten Umweltsiegel im Überblick </strong> <br><p>Orientierung im Siegel-Dschungel: Die Infografik zeigt, welche fünf etablierten Umweltsiegel beim Kauf von Lebensmitteln, Elektronik oder Kleidung die beste Orientierung für eine umweltfreundliche Wahl bieten.</p> Quelle: Umweltbundesamt (2025) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_infografiken_1545x775.jpg">Bild herunterladen</a> (459,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_daumenregel_960x1045.png"> </a> <strong> 6 Daumenregeln für mehr Nachhaltigkeit im Alltag </strong> <br><p><strong>Fahrplan für den Alltag: </strong>Mit diesen 6 Daumenregeln wird Nachhaltigkeit zur Routine.</p> Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/knk_daumenregel_960x1045.png">Bild herunterladen</a> (278,42 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund Nachhaltiger Konsum <p><strong>Nachhaltiger Konsum</strong> steht für „dauerhaft global verallgemeinerbare Konsummuster“. Dabei beinhaltet Konsum die Bedürfnisbefriedigung mit Hilfe von Produkten und Dienstleistungen in den Phasen von Aneignung, Nutzung und Entsorgung. Hinter dieser abstrakten Definition versteckt sich eine sehr große Vielfalt:&nbsp;</p> <ul> <li>Tausende von Einzelentscheidungen in unterschiedlichsten Konsumfeldern (Wohnen, Mobilität, Ernährung, Bekleidung, …)</li> <li>Große Unterschiede bezüglich der zeitlichen und finanziellen Relevanz der Konsumentscheidungen (Güter des täglichen Bedarfs versus langlebige Gebrauchsgüter, einstellige versus vier- und mehrstellige Eurobeträge)</li> <li>Große Unterschiede bezüglich der sozialen und ökologischen Wirksamkeit („Peanuts versus Big Points“).</li> </ul> <p>Bereits zur Bewertung der ökologischen Relevanz müssen unterschiedliche Umweltwirkungskategorien miteinander verglichen werden: Treibhausgasemissionen, Flächenverbrauch, Bodenversauerung, Biodiversitätsverlust, Toxizität u.a.m. Eine Priorisierung von Maßnahmen sowie eine Formulierung von messbaren Zielen für nachhaltigen Konsum sind demnach besonders herausfordernd.&nbsp;Es überrascht deshalb nicht, dass in der Vergangenheit Debatten über und Priorisierungen von nachhaltigen Konsumentscheidungen vielfach dem Prinzip Zufall folgten. Mit der in den letzten Jahrzehnten zunehmend auf allen politischen Ebenen verankerten Zielstellung einer klimaneutralen Gesellschaft bekommt nachhaltiger Konsum jedoch&nbsp;erstmalig ein umfassendes, richtungssicheres und gut quantifizierbares Ziel an die Hand (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zusammendenken-was-zusammengehoert-kommunaler">Umweltbundesamt 2020</a>).</p> <p><strong>Klimaneutralität</strong> ist nach dem völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen von Paris (2015) ein weltweit angestrebtes Ziel. Im Sinne der sogenannten „Netto-Null“ sollen positive und negative Effekte menschlichen Handelns in Summe keinen Einfluss auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> haben. Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist verankert, dass in ganz Deutschland bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität und bis 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden müssen. Es ist deshalb klar, dass ein nachhaltiger Konsum auch ein klimaneutraler Konsum sein muss. Klimaneutralität ist aber nicht nur eine Mindestbedingung, sondern auch ein guter Wegweiser für nachhaltigen Konsum.&nbsp;</p> <p>In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/big-points-des-ressourcenschonenden-konsums-als">Big Points des ressourcenschonenden Konsums</a> konnte gezeigt werden, dass die „Big Points“ eines klimaneutralen Konsums auch in wesentlichen Bereichen die „Big Points“ eines nachhaltigen Konsums sind: Art der Energieerzeugung, Automobilität und Flugreisen, Wohnfläche und Dämmstandard, Konsum tierischer Produkte und das Konsumniveau insgesamt sind hier zu nennen. Obwohl demnach nachhaltiger Konsum viel mehr Umweltaspekte als nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> beinhaltet, führt der Fokus auf das „smarte“ Ziel der Klimaneutralität dazu, dass nachhaltiger Konsum umfassender und anspruchsvoller strategisch angegangen werden kann. Klimaneutral leben ist demnach aktuell das zentrale „Schlüsselziel“ für die Förderung nachhaltiger Konsummuster. Diese Aussage gilt auch, wenn man umfassendere Konzepte wie das Konzept der Planetaren Grenzen zugrunde legt.</p> <p><strong>Die UBA-Studie&nbsp;</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-grenzen-des-konsums"><strong>Grenzen des Konsums</strong></a> untersucht, wie Lebensstile im Jahr 2050 aussehen könnten, die innerhalb planetarer Grenzen bleiben und gleichzeitig anschlussfähig an heutige Konsummuster in Deutschland sind. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich nötige Anpassungen bei individuellen Konsumgewohnheiten dann in Grenzen halten würden, wenn v.&nbsp;a. die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien zügig und vollständig erreicht wird. Aber auch in einer klimaneutralen, postfossilen Welt werden dann&nbsp;Ernährung, Mobilität und Wohnen die aus Umweltperspektive prioritären Bedarfsfelder eines nachhaltigen Konsums bleiben.</p> </p><p> CO₂-Fußabdruck <p><strong>Der CO2-Fußabdruck</strong> ist ein etabliertes Konzept der Umweltforschung, das die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> einer Handlung, eines Produktes, einer Organisation (z.&nbsp;B. Unternehmen oder Verwaltung), einer Region (z.B. Staat oder Kommune) oder auch einer Person erfasst und in der Einheit CO2-Äquivalente (CO2e) beziffert. Dies ermöglicht die Analyse des Status Quo, die Identifikation von Hotspots, den Vergleich mit anderen, das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> über die Zeit, die Bezifferung von Minderungszielen oder die strategische Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität.&nbsp;</p> <p><strong>Beim persönlichen CO2-Fußabdruck</strong> werden dabei alle Treibhausgasemissionen auf die einzelnen Konsumfelder wie Wohnen, Mobilität und Ernährung aufgeteilt. Dabei wird der ganze Lebensweg von Gütern und Dienstleistungen von der Herstellung über den Transport, den Ge- und Verbrauch bis hin zur Entsorgung berücksichtigt. Diese methodisch motivierte Zuteilung aller Emissionen auf die Endverbraucher*innen darf nicht als Verantwortungszuschreibung missverstanden werden. Der CO2-Fußabdruck zeigt auf, wo bzw. wofür die Treibhausgasemissionen entstehen. Er trifft aber keine normative Aussage darüber, wer dafür in welcher Höhe verantwortlich ist. So ist z.&nbsp;B. die Höhe der Heizemissionen von Gebäuden nicht nur abhängig vom Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner*innen, sondern in hohem Maße vom Dämmstandard und der Heiztechnik des Gebäudes. Diese wiederum sind Resultat von staatlichen Anreizstrukturen, von Ge- und Verboten, der Stadtplanung, von Markt- und Informationsangeboten u.v.a.m. Darüber hinaus gilt: Wohneigentümer*innen haben andere Handlungsmöglichkeiten als Mieter*innen, Familien andere als Singles, Menschen mit höherem Einkommen andere als Menschen mit niedrigerem Einkommen. Um den Wirkraum von Individuen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> umfassend betrachten und bewerten zu können, muss deshalb zum einen der persönliche CO2-Fußabdruck vor dem Hintergrund des jeweiligen Lebenskontextes interpretiert werden. Zum anderen ist es notwendig, nicht nur den persönlichen CO2-Fußabdruck mit seinen methodischen Grenzen, sondern auch den CO2-Handabdruck, d.&nbsp;h. das Wirken von Einzelnen auf die Gesellschaft, in den Blick zu nehmen. Nur so werden&nbsp;alle relevanten individuellen Handlungshebel für mehr Klimaschutz sichtbar.</p> </p><p> CO₂-Handabdruck <p><strong>Der persönliche CO2-Handabdruck</strong> umfasst alle „CO2-Einsparungen mit und bei anderen“, die ich durch mein Tun anstoße. Hierdurch reduziere ich demnach nicht meinen, wohl aber den CO2-Fußabdruck anderer Menschen. Damit ist er eine wichtige konzeptionelle Ergänzung zum persönlichen CO2-Fußabdruck, der nur die „CO2-Einsparungen bei sich selbst“ im Blick hat.&nbsp;</p> <p>Das beginnt bei Maßnahmen, die automatisch die Emissionen mehrerer Menschen verkleinern. Sparduschkopf und Balkonkraftwerk sparen Energie und CO2 für alle Haushaltsmitbewohner*innen. Mein persönlicher CO2-Fußabdruck mindert sich aber nur entsprechend meines Wohnanteils, selbst wenn ich der Hauptinitiator der Maßnahme war. Der CO2-Fußabdruck unterschätzt damit meinen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und lässt die Maßnahme kleiner erscheinen, als sie ist. Andere individuelle Handlungshebel wie klimafreundliche Geldanlage oder Spenden haben gar keinen Einfluss auf meine persönlichen Emissionen und können trotzdem eine hohe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> haben. Klimaschutzengagement wie das Gespräch im Freundeskreis, Initiativen am Arbeitsplatz (z.&nbsp;B. für betriebliches Carsharing oder für ein Energiemanagementsystem) können methodisch im CO2-Fußabdruck ebenfalls nicht abgebildet werden, obwohl ihr Einsparpotenzial schnell über die Höhe des eigenen Fußabdrucks hinausgehen kann. Das gilt schließlich auch für zivilgesellschaftliches Engagement. Die Klimawirkung lässt sich i.d.R. weder beziffern noch auf die vielen beteiligten Menschen „aufteilen“.&nbsp;</p> <p>Während die Vermeidungsleistung beim CO2-Fußabdruck durch dessen Höhe beschränkt ist, ist die potenzielle Klimawirkung beim Handabdruck zwar auch u.&nbsp;a. abhängig von Entscheidungsmacht, Handlungskompetenz, Zeit- und Geldrestriktionen, aber vom Grundsatz her „nach oben offen“. Im Konzept des Handabdrucks spiegeln sich die unterschiedlichen Rollen, die wir innehaben. Wir sind nicht nur Verbraucher*innen, sondern immer auch Bürger*innen und Mitarbeiter*innen in Organisationen.&nbsp;</p> Quelle: Umweltbundesamt/ Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum 24.02.2026 Der ökologische Handabdruck <p>Den CO2-Fußabdruck kennt jede*r. Aber wie sieht es mit dem Handabdruck aus? Der ökologische Handabdruck bildet das Gegenstück zum Fußabdruck. Er steht für die Handlungen, mit denen CO2-Einsparungen bei anderen Personen unterstützt werden können, also das Mitwirken an gesellschaftlichen Veränderungen. Die Idee lautet: Fußabdruck verkleinern, Handabdruck vergrößern. Wie unterschiedlich der Handabdruck aussehen kann, sehen Sie im Erklärvideo. Weitere Informationen liefert das <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/aktionsmaterialien/handabdruck">Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum</a>.</p> </p><p> UBA-CO₂-Rechner <p><strong>Der UBA-CO2-Rechner</strong> ermöglicht die einfache und schnelle Bestimmung einer persönlichen CO2-Bilanz. Er berücksichtigt neben CO2 auch weitere klimawirksame Gase wie Lachgas (N2O) und Methan (CH4), wenn hierfür Daten vorliegen.&nbsp;Beim Flugverkehr werden zudem weitere klimawirksame Nicht-CO2-Effekte wie Zirruswolken berücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt verbrauchsbezogen. Im Gegensatz zur territorialen Bilanzierung z.&nbsp;B. der nationalen Treibhausgasbilanzierung, die alle Treibhausgasemissionen innerhalb von Deutschland berücksichtigt, werden bei der verbrauchsbezogenen Bilanzierung auch die Emissionen aus Exporten und Importen berücksichtigt. Produkte, die im Ausland hergestellt wurden, werden demnach im UBA-CO2-Rechner berücksichtigt. Dies ergibt ein realistischeres Bild über die mit unserem Konsum verbundenen Treibhausgasemissionen. Die unterschiedlichen Bilanzierungsansätze erklären auch, weshalb sich die Werte im UBA-CO2-Rechner für die durchschnittlichen Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen in Deutschland von den Werten in der nationalen Treibhausgasbilanz unterscheiden können.&nbsp;</p> <p>Der UBA-CO2-Rechner fokussiert v.&nbsp;a. auf Verhaltensweisen bzw. Konsumentscheidungen, die für die Höhe der persönlichen Treibhausgasbilanz besonders relevant und gut erfassbar sind, um den Aufwand für Nutzer*innen möglichst gering zu halten. Mit dieser Vorgehensweise können trotzdem die Werte für Heizen, Strom und Mobilität sehr gut bestimmt werden. Im Bereich sonstiger Konsum führen hingegen die Vielzahl und Heterogenität der Konsumentscheidungen sowie Datenlücken zu höheren Unsicherheiten in der Berechnung.&nbsp;</p> <p>Die Fragen und damit auch die CO2-Bilanz beziehen sich auf ein Jahr. Aufgrund der sehr hohen Relevanz von saisonalen Konsumentscheidungen (insbesondere Heizen im Winter und Urlaubsreisen) sind kürzere Bezugszeiträume für eine CO2-Bilanz nicht aussagekräftig. Neben dem CO2-Fußabdruck, d.&nbsp;h. den auf den individuellen Konsum zurechenbaren Treibhausgasemissionen, berücksichtigt der UBA-CO2-Rechner auch in Ansätzen den persönlichen CO2-Handabdruck (z.B. Einspeisung von Solarstrom oder Klimabeiträge). Eine detaillierte Erläuterung über das Konzept des UBA-CO2-Rechners sowie seiner Berechnungs- und Datengrundlagen finden Sie in Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen zur Version 5.0</a>.</p> </p><p> Quellen <ul> <li>Umweltbundesamt (2020):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/big-points-des-ressourcenschonenden-konsums-als">Big Points des ressourcenschonenden Konsums</a>&nbsp;als Thema für die Verbraucherberatung – mehr als Energieeffizienz und Klimaschutz. Studie im Rahmen des Projekts „Verbraucherberatung als Baustein einer erfolgreichen Ressourcenpolitik“.</li> <li>Umweltbundesamt (2020): Zusammendenken, was zusammengehört:&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zusammendenken-was-zusammengehoert-kommunaler">Kommunaler Klimaschutz und nachhaltiger Konsum</a>.</li> <li>Umweltbundesamt (2020):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaneutrale-regionen-kommunen-als-metastrategie">Klimaneutrale Regionen und Kommunen als Metastrategie zur Förderung nachhaltiger Lebensstile</a>: Empirische Analyse und Entwicklung von politischen Handlungsempfehlungen.</li> <li>Umweltbundesamt (2024):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-grenzen-des-konsums">Die Grenzen des Konsums</a>. Nachhaltiger Konsum unter der Berücksichtigung von planetaren Grenzen und globalen Wachstumsdynamiken</li> <li>Umweltbundesamt (2025): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen</a>: Hintergrundinformationen zur Version 5.0</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

PLAN B 2030 e.V.

Unsere Herausforderung “180.000 Balkonkraftwerke für Berlin” zielt darauf ab, den Balkonkraftwerks-Ausbau in der Stadt erheblich zu steigern, indem sie die Installation von Balkonkraftwerken auf den 1,6 Millionen Balkonen in Berlin fördert. Wir wollen den Mainstream erreichen, Bildung und Partizipation der Bürgerinnen stärken. Weitere Informationen Zeitraum: seit August 2023 Wirkungskreis: bis zu 100.000 Personen oder mehr Transformationsfeld 5: Infrastruktur und Mobilität von morgen Das Transformationsfeld inkludiert die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele: 7. Bezahlbare und saubere Energie 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden 13. Maßnahmen zum Klimaschutz Mehr Informationen zum Transformationsfeld

Steckersolargeräte reduzieren eigene Stromkosten - auch für Mieter*innen

<p> Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen <ul> <li>Die <strong>Südausrichtung </strong>der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich.</li> <li>Unter finanziellen Gesichtspunkten ist in der Regel <strong>ein einzelnes Modul</strong> (ca. 450 Watt) die optimale Größe, weil damit die Grundlast eines Durchschnittshaushalts gedeckt werden kann.</li> <li>Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten oftmals nicht.</li> <li>Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende <strong>Anschlussnorm VDE-AR-N 4105</strong> und die <strong>Produktnorm DIN VDE V 0126-95</strong> erfüllt.</li> <li>Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung nur dann zulässig, wenn die Modulleistung 960 Watt (d.&nbsp;h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht.</li> <li>Organisieren Sie eine <strong>Sammelbestellung</strong>, um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren.</li> <li>Achten Sie auf eine <strong>normgerechte Montage</strong>, die auch Windlasten standhält. </li> <li>Melden Sie das Steckersolargerät im <strong>Marktstammdatenregister </strong>an.</li> <li>Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle.</li> </ul> Gewusst wie <p>Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.</p> <p><strong>Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich:</strong> Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° "Dachneigung") liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren.</p> <p>Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. <strong>Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden.</strong> Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen.</p> <strong>Galerie: Balkonkraftwerke – clever, günstig, nachhaltig</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg7.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/neu_balkonkraftwerke_sharepic1_mitlogo-1.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg5.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Ein Modul meist ausreichend: </strong>Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Wohnungen liegt meist deutlich unter 100 Watt, in Einfamilienhäusern oft etwas höher. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z.&nbsp;B. 450 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem <a href="https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/">Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin</a> ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die durch ihr niedriges Gewicht geringere Anforderungen an die Montage stellen.<br>&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_htw_berlin.jpg"> </a> <strong> Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin </strong> <br> <p>Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit ei­nem Stecker­solar­gerät am Balkon, an der Haus­wand oder auf dem Dach ein­sparen.</p> Quelle: Screenshot https://solar.htw-berlin.de/ <p><strong>Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel:</strong> Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Winter- und Übergangsmonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Hinzu kommen Speicherverluste beim Ein- und Ausspeichern. Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten und der begrenzten Haltbarkeit wird sich ein Batteriespeicher für Steckersolargeräte bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch eher nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden.&nbsp;</p> <p><strong>Normgerechte Geräte kaufen:</strong> Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Das Gerät sollte außerdem die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 einhalten.</p> <p><strong>Anschluss an das Hausnetz:</strong> Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung nur dann normgerecht nutzbar, wenn die Modulleistung 960 Watt (d.&nbsp;h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. Demnach ist der Anschluss an eine herkömmliche Haushaltssteckdose normgerecht zulässig, sofern das Steckersolargerät weitere Schutzmaßnahmen erfüllt: Dazu zählt z. B. ein spezieller Schutzkontaktstecker mit Abdeckungen der Kontaktstifte, ein interner Trennschalter im Schutzkontaktstecker oder – bei entsprechend ausgelegtem Wechselrichter – eine galvanische Trennung.</p> <p>Für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung über 960 Watt ist für den normgerechten Anschluss weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. der sogenannte Wieland-Stecker) oder ein Festanschluss durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Hintergrund ist, dass bei einer höheren Modulleistung die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt über deutlich längere Zeiträume am Stecker anliegt. Der Schutzkontaktstecker ist dafür nicht normgerecht vorgesehen. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft.&nbsp;</p> <p><strong>Achtung:</strong> Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden!</p> <p><strong>Transport sorgsam planen:</strong> Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0&nbsp;m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z&nbsp;B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z.&nbsp;B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben.</p> <p><strong>Auf stabile Anbringung achten:</strong> Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z.&nbsp;B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z.&nbsp;B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen.</p> <p><strong>Beim Marktstammregister anmelden:</strong> Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt">Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur</a> anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf">Anleitung als PDF</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_marktstammregister.jpg"> </a> <strong> Anmeldung beim Marktstammregister </strong> <br> <p>Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.</p> Quelle: Screenshot https://www.marktstammdatenregister.de/ <p><strong>Defekte Module richtig entsorgen:</strong> Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990">Alte Elektrogeräte richtig entsorgen</a>.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Miet- und Eigentumsrecht:</strong> Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter baulicher Veränderungen aufgenommen. Anlagenbetreiber müssen für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin eine Zustimmung einholen, Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese aber nur noch aus triftigem Grund verweigern.</p> <p>Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110863">Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)</a>.</p> </p><p> Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen <ul> <li>Die <strong>Südausrichtung </strong>der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich.</li> <li>Unter finanziellen Gesichtspunkten ist in der Regel <strong>ein einzelnes Modul</strong> (ca. 450 Watt) die optimale Größe, weil damit die Grundlast eines Durchschnittshaushalts gedeckt werden kann.</li> <li>Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten oftmals nicht.</li> <li>Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende <strong>Anschlussnorm VDE-AR-N 4105</strong> und die <strong>Produktnorm DIN VDE V 0126-95</strong> erfüllt.</li> <li>Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung nur dann zulässig, wenn die Modulleistung 960 Watt (d.&nbsp;h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht.</li> <li>Organisieren Sie eine <strong>Sammelbestellung</strong>, um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren.</li> <li>Achten Sie auf eine <strong>normgerechte Montage</strong>, die auch Windlasten standhält. </li> <li>Melden Sie das Steckersolargerät im <strong>Marktstammdatenregister </strong>an.</li> <li>Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.</p> <p><strong>Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich:</strong> Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° "Dachneigung") liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren.</p> <p>Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. <strong>Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden.</strong> Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen.</p> <strong>Galerie: Balkonkraftwerke – clever, günstig, nachhaltig</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg7.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/neu_balkonkraftwerke_sharepic1_mitlogo-1.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg5.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Ein Modul meist ausreichend: </strong>Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Wohnungen liegt meist deutlich unter 100 Watt, in Einfamilienhäusern oft etwas höher. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z.&nbsp;B. 450 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem <a href="https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/">Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin</a> ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die durch ihr niedriges Gewicht geringere Anforderungen an die Montage stellen.<br>&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_htw_berlin.jpg"> </a> <strong> Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin </strong> <br> <p>Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit ei­nem Stecker­solar­gerät am Balkon, an der Haus­wand oder auf dem Dach ein­sparen.</p> Quelle: Screenshot https://solar.htw-berlin.de/ </p><p> <p><strong>Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel:</strong> Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Winter- und Übergangsmonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Hinzu kommen Speicherverluste beim Ein- und Ausspeichern. Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten und der begrenzten Haltbarkeit wird sich ein Batteriespeicher für Steckersolargeräte bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch eher nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden.&nbsp;</p> <p><strong>Normgerechte Geräte kaufen:</strong> Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Das Gerät sollte außerdem die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 einhalten.</p> <p><strong>Anschluss an das Hausnetz:</strong> Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung nur dann normgerecht nutzbar, wenn die Modulleistung 960 Watt (d.&nbsp;h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. Demnach ist der Anschluss an eine herkömmliche Haushaltssteckdose normgerecht zulässig, sofern das Steckersolargerät weitere Schutzmaßnahmen erfüllt: Dazu zählt z. B. ein spezieller Schutzkontaktstecker mit Abdeckungen der Kontaktstifte, ein interner Trennschalter im Schutzkontaktstecker oder – bei entsprechend ausgelegtem Wechselrichter – eine galvanische Trennung.</p> <p>Für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung über 960 Watt ist für den normgerechten Anschluss weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. der sogenannte Wieland-Stecker) oder ein Festanschluss durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Hintergrund ist, dass bei einer höheren Modulleistung die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt über deutlich längere Zeiträume am Stecker anliegt. Der Schutzkontaktstecker ist dafür nicht normgerecht vorgesehen. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft.&nbsp;</p> <p><strong>Achtung:</strong> Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden!</p> <p><strong>Transport sorgsam planen:</strong> Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0&nbsp;m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z&nbsp;B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z.&nbsp;B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben.</p> <p><strong>Auf stabile Anbringung achten:</strong> Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z.&nbsp;B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z.&nbsp;B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen.</p> <p><strong>Beim Marktstammregister anmelden:</strong> Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt">Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur</a> anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf">Anleitung als PDF</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_marktstammregister.jpg"> </a> <strong> Anmeldung beim Marktstammregister </strong> <br> <p>Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.</p> Quelle: Screenshot https://www.marktstammdatenregister.de/ </p><p> <p><strong>Defekte Module richtig entsorgen:</strong> Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990">Alte Elektrogeräte richtig entsorgen</a>.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Miet- und Eigentumsrecht:</strong> Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter baulicher Veränderungen aufgenommen. Anlagenbetreiber müssen für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin eine Zustimmung einholen, Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese aber nur noch aus triftigem Grund verweigern.</p> <p>Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110863">Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>

1 2 3 4 5