API src

Found 47 results.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Solaranlagen 2024

Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine wichtige Grundlage, die zum Abbau der bestehenden Hemmnisse der Solarenergie beitragen soll, ist der „Masterplan Solarcity“ . Am 06. Mai 2025 wurde der Masterplan in seiner zweiten Umsetzungsphase 2025-2030 durch die federführende Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nach einem breiten Beteiligungsprozess veröffentlicht. Der Maßnahmenkatalog ist damit weiterhin die Basis für den weiteren Ausbau der Solarenergie in Berlin. Berlin nähert sich dem Ziel, bis 2035 einen Solarstromanteil von 25% an der Berliner Stromerzeugung zu erreichen ( Masterplan Solarcity ). Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Mai 2025 24.153 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also steckerfertigen Solaranlagen für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022)

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk? – Neue Funktion zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Steckersolaranlagen im Solarkataster NRW

Steckersolaranlagen bestehen aus kompakten Photovoltaik-Modulen, die beispielsweise am Balkon, im Garten oder auf Garagendächern installiert werden können. Über einen Wechselrichter wird – auf 800 Watt begrenzt – der erzeugte Strom direkt ins eigene Hausnetz eingespeist. Das erleichtert insbesondere Mieterinnen und Mietern den Zugang zur Nutzung von Solarenergie. Mit der neuen Berechnungsfunktion im Solarkataster NRW soll eine der Einstiegsfragen möglichst einfach beantwortet werden: Wie groß ist das Sparpotenzial einer kleinen Solaranlage? Im Solarrechner lassen sich verschiedene Parameter wie Standort, Modulausrichtung, Neigungswinkel, Haushaltsverbrauch, Modulleistung und die Integration eines Stromspeichers flexibel einstellen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Zwei-Personen-Haushalt in der Dortmunder Innenstadt mit 3.200 kWh Jahresverbrauch plant zwei südlich ausgerichtete Module mit je 450 Watt und ergänzt die Anlage um einen Speicher. Der Solarrechner errechnet hierfür einen nutzbaren Stromertrag von rund 791 kWh im ersten vollen Betriebsjahr. Die Investitionskosten von etwa 1.290 Euro amortisieren sich bereits nach 6 Jahren. Da der tatsächliche Ertrag durch individuelle Verbrauchsprofile abweichen kann, bietet der Solarrechner eine erste Entscheidungshilfe für die eigene Planung. Im Solarkataster den Haken bei „Steckersolar, Photovoltaik an Neubauten und Fassaden“ setzen, Standort in der Karte auswählen und loslegen. Alle Ergebnisse lassen sich herunterladen oder per E-Mail versenden. Nützliche Hinweise und verständliche Erklärungen ermöglichen auch Einsteigenden einen leichten Zugang zum Thema. Nordrhein-Westfalen gilt mittlerweile als Vorreiter bei privaten Solaranlagen: Stand Juni 2025 sind rund 208.000 Steckersolaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Diese machen bereits etwa 22 Prozent aller Photovoltaikanlagen im Land aus und tragen mit 196 Megawatt zur insgesamt installierten PV-Leistung von 12.942 Megawatt bei – Tendenz steigend. Das Solarkataster NRW unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen bei der dezentralen Energiewende. Für rund elf Millionen Gebäude im Land bietet es eine fundierte Solarpotenzial-Analyse, prüft Gebäudeeignung, Dachausrichtung und Verschattung und ermöglicht so eine passgenaue Planung. Darüber hinaus können die Daten für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Fassaden oder Freiflächen genutzt werden – besonders gefragt ist die individuelle Eignungsprüfung der Dachflächen. Das Solarkataster ist Teil des Energieatlas NRW, eines digitalen Informationssystems, das neben Solardaten auch Karten und Statistiken zu Windenergie, Wärmewende und allen wichtigen Themen der regionalen Stromerzeugung bietet. Ergänzt wird dieses Angebot durch den Klimaatlas NRW – beide Systeme werden vom Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ betreut und laufend weiterentwickelt. Das Fachzentrum Klima liefert die erforderlichen Grundlagendaten und entwickelt praxisnahe Lösungen für Aufgaben des Klimawandels und der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Von regionalisierten Detailkarten bis hin zu adressscharfen Auswertungen entstehen Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Politik als Orientierung und Planungsgrundlage dienen und die Teilhabe an der Energiezukunft ermöglichen. www.energieatlas.nrw.de www.solarkataster.nrw.de zurück

Solarkataster NRW erweitert um Ertragsrechner für Neubauten und Fassaden

In das Solarkataster NRW, ein zentrales Werkzeug für die Planung und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen, wurde ein neues Werkzeug integriert: den Ertragsrechner für Neubauten und Fassaden. Der Ertragsrechner ermöglicht bereits bei der Planung eines Neubaus oder der Installation an Fassaden den Ertrag und damit die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage zu berechnen. Die Nutzung der Sonnenenergie ist entscheidend für die Energiewende und die Erreichung der Klimaschutzziele in NRW. Mit Stand Ende 2024 waren in NRW etwa 690.000 Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden installiert, ergänzt durch rund 160.000 Steckersolaranlagen („Balkonkraftwerke“) und 1.100 Freiflächenanlagen. „Mit dem Neubaurechner haben wir das Solarkataster um ein innovatives Werkzeug ergänzt, um den Ausbau von Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen effizienter zu gestalten“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). „Wir ermöglichen damit allen Nutzerinnen und Nutzern, bereits bei der Planung eines Neubaus eine möglichst effiziente Versorgung über Sonnenenergie mitzudenken und in die Kalkulation der Baukosten aufzunehmen.“ Der neue Ertragsrechner ermöglicht es, einen konkreten Standort in Nordrhein-Westfalen auszuwählen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Photovoltaikanlage durchzuführen. Die Daten zur solaren Energie sind flächendeckend verfügbar, sodass auch für noch nicht erfasste Gebäude eine Analyse möglich ist. Der Rechner bietet die Möglichkeit, zwischen Dach- und Fassadenanlagen zu unterscheiden, die Neigung der Dachfläche individuell einzustellen und die Himmelsausrichtung anzupassen. Nutzer können zudem ihre Angaben zum Verbrauchsprofil, Stromverbrauch, Anlagengröße, Speicheroptionen, Finanzierungsform und Inbetriebnahme individuell anpassen. Das Solarkataster NRW, in dem auch der neue Ertragsrechner zu finden ist, bietet umfassende Daten zu den Potenzialen und dem Bestand der Photovoltaik in NRW. Es ermöglicht eine Solarpotenzialanalyse für alle Gebäude im Land und unterstützt die Planung von Solaranlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen. Besonders beliebt sind die Daten zu Photovoltaik an Gebäuden, da für rund 11 Millionen Gebäude in NRW ein Solarpotenzial berechnet und die Dachflächen einer Eignungsprüfung unterzogen wurden. Zusätzlich finden sich Daten und Karten zur Freiflächen-Photovoltaik im Solarkataster, einschließlich aktuell geltender Flächen- und Förderkulissen sowie einer Karte der „Suchflächen“ für potenzielle Freiflächenanlagen. In den kommenden Monaten wird das Solarkataster um die Möglichkeit erweitert, Steckersolaranlagen zu berechnen. Diese Anlagen dürfen maximal 800 Watt über die Steckdose ins Stromnetz einspeisen. Das Solarkataster NRW wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ gepflegt. Das Fachzentrum erarbeitet Grundlagendaten und Lösungsansätze für die Herausforderungen, die sich aus dem anthropogenen Klimawandel und der Energiewende ergeben. Thematische Schwerpunkte sind die Anpassung an den Klimawandel sowie die Strom- und Wärmewende. Das Fachzentrum betreibt die beiden digitalen Fachinformationssysteme Klimaatlas NRW und Energieatlas NRW, in denen die Arbeitsergebnisse für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Wirtschaft und Politik zum Teil adressscharf und regionalisiert zur Verfügung gestellt werden. www.energieatlas.nrw.de www.solarkataster.nrw.de zurück

DIY Energiewende

Zielsetzung: Das Energiekonzept der Bundesregierung hat zum Ziel, spätestens zum Jahr 2045 die Treibhausgas-Neutralität zu erreichen. Dies benötigt eine sektorübergreifende Strategie für die Transformation des Energiesystems, wobei die Energiewende von der Bundesregierung als eine gemeinschaftliche Aufgabe angesehen wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in der Umsetzung der Energiewende gewinnt die Bereitschaft zu einem nachhaltigen Lebensstil und die dazu notwendige Handlungskompetenz in unserer heutigen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Die Akzeptanz der Energiewende und die persönliche Haltung zur ethischen Verantwortung im Umgang mit Energie spielen dabei eine Schlüsselrolle. Am Beispiel von DIY Energiewende werden in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Wohnen mit Alt und Jung (WAJ) in Köln Neuehrenfeld innerhalb von zwei Jahren so genannte Next Practices für eine gemeinschaftlich gesteuerte, nachhaltige Energieversorgung in genossenschaftlichen Wohnstrukturen entwickelt und die Wirksamkeit partizipativer und co-kreativer Bildungsformate zur Förderung eines nachhaltigen Energieverbrauchs in generationsübergreifenden Wohnprojekten untersucht. Durch die partizipative Installation von Balkonsolaranlagen und die Entwicklung eines nachhaltigen Energiemanagements werden die Bewohner*innen aller Altersgruppen für ihren eigenen Energieverbrauch und ihr eigenes Stromnutzungsverhalten sensibilisiert und lernen, diese kritisch zu reflektieren. Die enge Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden zielt darauf ab, konkrete Handlungsoptionen zu vermitteln, die auf dem Aufbau von Zukunfts- und Nachhaltigkeitskompetenzen basieren. Dies soll zu einer umweltfreundlicheren Energienutzung beitragen, ganz im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Somit wird in dem Projekt DIY Energiewende die Umsetzung der Energiewende nicht nur als theoretisches Ideal, sondern als gelebte und umsetzbare Praxis vermittelt, das diverse Menschen aller Altersgruppen befähigt, sich durch einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema erneuerbare Energien aktiv und gestaltend einzubringen.

DATIPilot - Sprint - SINUS: Steckersolarmodul mit Intelligenter Nutzungsregelung und Umweltfreundlichem Speicher;' EP'

ZeroHeatPump

openSenseMap: Sensor Box Krummer Weg

LoRa Feinstaubsensor (TTGO ESP32 mit SDS011, BME280 und DHT22) - montiert unterhalb einer Fensterbank, 150cm über dem Boden, Ausrichtung Osten. In der Nähe befindet sich die meistbefahrene Kreuzung im Dorf Happerschoß (Hennef, Rhein-Sieg-Kreis)

PLAN B 2030 e.V.

Unsere Herausforderung “180.000 Balkonkraftwerke für Berlin” zielt darauf ab, den Balkonkraftwerks-Ausbau in der Stadt erheblich zu steigern, indem sie die Installation von Balkonkraftwerken auf den 1,6 Millionen Balkonen in Berlin fördert. Wir wollen den Mainstream erreichen, Bildung und Partizipation der Bürgerinnen stärken. Weitere Informationen Zeitraum: Das Projekt existiert seit August 2023 . Wirkungskreis: Mit dem Projekt werden bis zu 100.000 Personen oder mehr erreicht. Transformationsfeld 5: Infrastruktur und Mobilität von morgen Das Transformationsfeld inkludiert die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele: 6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen 7. Bezahlbare und saubere Energie 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur 10. Weniger Ungleichheiten 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden 13. Maßnahmen zum Klimaschutz Mehr Informationen zum Transformationsfeld

Katrin Eder: „Die PV-Anlage auf dem Parkplatz der Deichwelle ist ein innovatives Beispiel, wie Klimaschutz im Land funktioniert“

Parkplatz-PV in Neuwied mit einer Million Euro aus dem KIPKI gefördert – Klimaschutzministerin informierte sich vor Ort über den Baufortschritt „Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Bedrohung mehr, sondern eine Realität, die wir in unserem Alltag spüren – sei es durch Hitzesommer, Starkregenereignisse oder die Herausforderungen einer nachhaltigen Energieversorgung. Klimaschutz ist daher eine große Gemeinschaftsaufgabe, die nur gelingt, wenn wir alle Verantwortung übernehmen: Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Gerade die Kommunen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, haben wir ein Förderprogramm geschaffen, das den Kommunen unkompliziert Mittel zur Verfügung stellt. Die mit einer Million Euro aus KIPKI-Mitteln geförderte Errichtung einer Parkplatz-Überdachung mit Photovoltaik hier an der Deichwelle zeigt, wie Klimaschutz flächenschonend umgesetzt werden kann. Um Flächen zu schonen ist der Ausbau der Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen wirtschaftlich und vernünftig. Der Bau einer solchen PV-Anlage auf dem Parkplatz der Deichwelle ist ein innovatives Beispiel, wie Klimaschutz im Land funktioniert. Das sollte zukünftig der Standard werden“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder heute in Neuwied, wo sie sich auf dem Gelände des Schwimmbads über den aktuellen Stand des Bauvorhabens informierte. Die rund 3.500m2 Parkfläche an der Deichwelle Neuwied sollen mit Überdachungen witterungssicher aufgestellt werden. Zugleich wird die hinzugewonnene Fläche auf den Dächern für eine nachhaltige Energiegewinnung mit Photovoltaik genutzt. Auf diese Weise können bis zu 166,88 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Ralf Seemann, Beigeordneter der Stadt Neuwied, sagte: „Die PV-Anlage auf dem Deichwellen-Parkplatz ist unser Paradebeispiel. Insgesamt setzen wir in Neuwied mit den KIPKI-Mitteln neun Projekte um – vom Ausbau der Ladeinfrastruktur über die Förderung von Balkonkraftwerken bis zu einem Unterstützungsprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung. Das Besondere an KIPKI ist, dass der Fördergeber uns vertraut und wir selbst entscheiden können, welche Projekte zu uns und unserer Stadt passen. Das ist etwas, was wir ausdrücklich zur Nachahmung empfehlen.“ „Wir finanzieren den Betrieb der Deichwelle und stehen zur Energiewende in unserer Stadt. PV-Anlagen wie diese erhöhen die Akzeptanz für die Energiewende und ich verstehe, dass sich die Menschen noch mehr Doppelnutzungen von Parkplätzen wünschen“, erklärte der Geschäftsführer der Stadtwerke Neuwied, Stefan Herschbach. „Durch Tiefbau und Aufständerung betragen die Kosten jedoch ein Mehrfaches gegenüber Freiflächen-PV. Nur durch die Förderung mit den KIPKI-Mitteln lässt sich das wirtschaftlich darstellen. Wir sind dem Ministerium und der Stadt daher sehr dankbar, dass wir mit der Unterstützung einen Teil des Stroms für die Deichwelle sehr günstig produzieren können, zumal hier durch die Direktabnahme auch keine Netzentgelte und Umlagen anfallen.“ „Die Maßnahme zeigt eindrucksvoll, wie Klimaschutz konkret funktioniert: Mit dem Projekt wird der Verbrauch fossiler Energien gesenkt und eine nachhaltige Stromversorgung für eine zentrale Freizeit- und Sporteinrichtung geschaffen. Darüber hinaus entsteht mit der Möglichkeit überdacht zu parken noch ein weiterer spürbarer Nutzen für die Besucherinnen und Besucher. Damit leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Energiewende, sondern auch zum Erhalt der Deichwelle. Kommunale Schwimmbäder sind essenzielle Bausteine der Daseinsvorsorge, da sie neben dem sozialen Aspekt und Freizeitwert auch die Möglichkeit zur Abhaltung von Schwimmkursen sowie für Schul-, Fort- und Ausbildungsveranstaltungen bieten. Das ist gerade vor dem besorgniserregenden Rückgang der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag“, betonte Ministerin Katrin Eder. Erfolgsprogramm KIPKI Alle 194 berechtigten Kommunen in Rheinland-Pfalz haben über die Online-Plattform KIPKI-Anträge gestellt. Sämtliche Anträge mit rund 1.300 Teilprojekten wurden bewilligt, mit der Projektumsetzung in den Kommunen ist bereits begonnen worden. „Allein diese Zahlen zeigen eindrucksvoll den großen Erfolg des Kommunalen Investitionsprogramms“, so Katrin Eder. Ohne komplizierte Antragsverfahren habe die Landesregierung für die rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften ein Förderprogramm geschaffen, das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst, so Eder weiter. Eine weitere Besonderheit bei KIPKI ist, dass ein Eigenanteil der Kommunen nicht nötig sei. „Dadurch konnten auch bei weniger gut gefüllten Gemeindekassen Projekte umgesetzt werden. Denn oft scheitert es bei Förderungen am Eigenanteil. Damit haben wir die Grundlage geschaffen, dass Klimaschutz nicht durch Bürokratie verhindert wird, sondern schnell und praxisnah umgesetzt werden kann. Eine Vielzahl an Kommunen investiert zusätzlich zu den Fördergeldern eigene Mittel. So entfaltet KIPKI eine große Hebelwirkung und es zeigt sich: Kommunen wollen Klimaschutz. So kommen zu den 180 Millionen Euro KIPKI-Mitteln des Zuweisungsverfahrens weitere 80 Millionen Euro hinzu, die die Kommunen in Eigenleistung finanzieren. Und damit ein weiteres Plus in Sachen CO2-Einsparung“, so die Ministerin. Mehr als 1,9 Millionen Euro aus dem Landesförderprogramm erhält die Stadt Neuwied für ihre insgesamt neun Teilprojekte. Investiert wird dabei neben der PV-Anlage für die Deichwelle noch in eine weitere auf der Großsporthallte in Neuwied-Niederbieber. Außerdem fließen weitere KIPKI-Gelder in Sonnenschutz- und Beschattungsmaßnahmen an elf Kitas sowie in energetische Sanierungsmaßnahmen, den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur, Förderungen für private Balkon-PV-Anlagen und private Begrünungsmaßnahmen. „Klimaschutz ist machbar, er ist konkret, er ist vor Ort sichtbar. Ihr Projekt hier an der Deichwelle Neuwied ist ein leuchtendes Beispiel dafür. Mit KIPKI haben wir die Grundlage geschaffen, dass viele solcher Projekte entstehen können. Jede eingesparte Kilowattstunde fossiler Energie, jede Investition in nachhaltige Technologien bringt uns dem Ziel näher, Rheinland-Pfalz klimaneutral zu machen“, so Katrin Eder.

1 2 3 4 5