Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine wichtige Grundlage, die zum Abbau der bestehenden Hemmnisse der Solarenergie beitragen soll, ist der „Masterplan Solarcity“ . Am 06. Mai 2025 wurde der Masterplan in seiner zweiten Umsetzungsphase 2025-2030 durch die federführende Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nach einem breiten Beteiligungsprozess veröffentlicht. Der Maßnahmenkatalog ist damit weiterhin die Basis für den weiteren Ausbau der Solarenergie in Berlin. Berlin nähert sich dem Ziel, bis 2035 einen Solarstromanteil von 25% an der Berliner Stromerzeugung zu erreichen ( Masterplan Solarcity ). Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Mai 2025 24.153 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also steckerfertigen Solaranlagen für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022)
Zum Jahresende 2024 waren rund 800.000 Steckersolargeräte mit insgesamt gut 700 MW im Marktstammdatenregister registriert. Branchenaussagen deuten jedoch darauf hin, dass der tatsächliche Markt erheblich größer ist, da viele Anlagen nicht registriert wurden. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem tatsächlichen Marktvolumen wird im Rahmen des vorliegenden Kurzgutachtens der Frage nachgegangen, wie viel Strom mit Steckersolargeräten bereitgestellt wird und in welchem Umfang der PV-Strom selbst verbraucht bzw. eingespeist wird. Veröffentlicht in Texte | 91/2025.
Steckersolaranlagen bestehen aus kompakten Photovoltaik-Modulen, die beispielsweise am Balkon, im Garten oder auf Garagendächern installiert werden können. Über einen Wechselrichter wird – auf 800 Watt begrenzt – der erzeugte Strom direkt ins eigene Hausnetz eingespeist. Das erleichtert insbesondere Mieterinnen und Mietern den Zugang zur Nutzung von Solarenergie. Mit der neuen Berechnungsfunktion im Solarkataster NRW soll eine der Einstiegsfragen möglichst einfach beantwortet werden: Wie groß ist das Sparpotenzial einer kleinen Solaranlage? Im Solarrechner lassen sich verschiedene Parameter wie Standort, Modulausrichtung, Neigungswinkel, Haushaltsverbrauch, Modulleistung und die Integration eines Stromspeichers flexibel einstellen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Zwei-Personen-Haushalt in der Dortmunder Innenstadt mit 3.200 kWh Jahresverbrauch plant zwei südlich ausgerichtete Module mit je 450 Watt und ergänzt die Anlage um einen Speicher. Der Solarrechner errechnet hierfür einen nutzbaren Stromertrag von rund 791 kWh im ersten vollen Betriebsjahr. Die Investitionskosten von etwa 1.290 Euro amortisieren sich bereits nach 6 Jahren. Da der tatsächliche Ertrag durch individuelle Verbrauchsprofile abweichen kann, bietet der Solarrechner eine erste Entscheidungshilfe für die eigene Planung. Im Solarkataster den Haken bei „Steckersolar, Photovoltaik an Neubauten und Fassaden“ setzen, Standort in der Karte auswählen und loslegen. Alle Ergebnisse lassen sich herunterladen oder per E-Mail versenden. Nützliche Hinweise und verständliche Erklärungen ermöglichen auch Einsteigenden einen leichten Zugang zum Thema. Nordrhein-Westfalen gilt mittlerweile als Vorreiter bei privaten Solaranlagen: Stand Juni 2025 sind rund 208.000 Steckersolaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Diese machen bereits etwa 22 Prozent aller Photovoltaikanlagen im Land aus und tragen mit 196 Megawatt zur insgesamt installierten PV-Leistung von 12.942 Megawatt bei – Tendenz steigend. Das Solarkataster NRW unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen bei der dezentralen Energiewende. Für rund elf Millionen Gebäude im Land bietet es eine fundierte Solarpotenzial-Analyse, prüft Gebäudeeignung, Dachausrichtung und Verschattung und ermöglicht so eine passgenaue Planung. Darüber hinaus können die Daten für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Fassaden oder Freiflächen genutzt werden – besonders gefragt ist die individuelle Eignungsprüfung der Dachflächen. Das Solarkataster ist Teil des Energieatlas NRW, eines digitalen Informationssystems, das neben Solardaten auch Karten und Statistiken zu Windenergie, Wärmewende und allen wichtigen Themen der regionalen Stromerzeugung bietet. Ergänzt wird dieses Angebot durch den Klimaatlas NRW – beide Systeme werden vom Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ betreut und laufend weiterentwickelt. Das Fachzentrum Klima liefert die erforderlichen Grundlagendaten und entwickelt praxisnahe Lösungen für Aufgaben des Klimawandels und der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Von regionalisierten Detailkarten bis hin zu adressscharfen Auswertungen entstehen Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Politik als Orientierung und Planungsgrundlage dienen und die Teilhabe an der Energiezukunft ermöglichen. www.energieatlas.nrw.de www.solarkataster.nrw.de zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
<p>Steckersolargeräte, umgangssprachlich Balkonkraftwerke, werden immer beliebter. Durch sie kann man vergleichsweise preiswert und leicht Solarstrom erzeugen und selber nutzen. In einer aktuellen Studie wurde untersucht, wie hoch das Marktvolumen dieser Anlagen tatsächlich ist, wie viel Strom bereitgestellt wird und in welchem Umfang dieser PV-Strom selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist wird.</p><p>Im Abschlussbericht des aktuellen Sachverständigengutachtens<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/steckersolargeraete">„Steckersolargeräte – Statistische Untersuchungen zu Anzahl, installierter Leistung und Selbstverbrauch“</a>analysiert das Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) den statistischen Status Quo der Steckersolargeräte in Deutschland.</p><p>Eine Literaturrecherche, eine Marktumfrage sowie ein Fachgespräch mit Branchenakteuren dienten als Grundlage für eine Hochrechnung des Gesamtbestands und die Festlegung von Annahmen zur korrespondierenden Segmentierung des Zubaus in den vergangenen Jahren. Auf dieser Basis wurde die PV-Stromerzeugung dieser Anlagen, unterschieden in Selbstverbrauch und Netzeinspeisung, ermittelt.</p><p>Die Ergebnisse zeigen: Steckersolargeräte gewinnen zunehmend an Bedeutung in Deutschland. Im Jahr 2024 wurde eine Nettostromerzeugung von rund 1,7 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a> ermittelt. Davon entfielen 1,1 TWh auf Vorort selbst verbrauchten und 0,6 TWh in das Netz eingespeisten Strom.</p><p>Der Ertrag der Steckersolargeräte war bisher nicht in den Statistiken zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien enthalten. Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien – Statistik (AGEE-Stat), deren Geschäftsstelle im Fachgebiet V 1.8 des Umweltbundesamt angesiedelt ist und die im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die offiziellen Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien der Bundesrepublik bereitstellt, wird die Erkenntnisse dieses Gutachtens in Kürze bei der nächsten Aktualisierung ihrer Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, welche voraussichtlich im Oktober veröffentlicht werden, berücksichtigen.</p>
Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, produzieren Windenergie- und Photovoltaikanlagen keinen Strom. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wächst mit Blick auf eine verlässliche Energieversorgung deshalb auch die Bedeutung von Stromspeichern. Eine Auswertung des Energieministeriums zeigt, dass der Zubau von Speicheranlagen in Sachsen-Anhalt in den vergangenen zweieinhalb Jahren stark vorangeschritten ist. So stieg die Zahl in Betrieb befindlicher Heimspeicher von 26.294 im Jahr 2023 auf aktuell 45.870 Anlagen; ein Zuwachs von rund 75 Prozent. Stark zugenommen hat auch der Zubau größerer Speicheranlagen. Die Zahl der Gewerbespeicher stieg von 57 auf 298, die Zahl der Großspeicher von vier auf 21. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann geht davon aus, dass der Zubau von Gewerbe- und Großspeichern in den kommenden Jahren noch stärker Fahrt aufnehmen wird. „Vielerorts ist die Energiewende im Eigenheim bereits angekommen. Nicht nur Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerke haben großen Absatz gefunden, auch die Nachfrage nach Speichern hat bei uns im Lande stark zugenommen. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir in Sachsen-Anhalt inzwischen recht viel grünen Strom produzieren, ist das eine erfreuliche Nachricht“, erklärte Willingmann. „Während der Speicherausbau in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich der Heim- und Gewerbespeicher auf den Eigenverbrauch ausgerichtet war, werden wir in den kommenden Jahren voraussichtlich einen verstärkten Zubau von Großspeichern verzeichnen, die mit Blick auf Netzstabilität und Versorgungssicherheit eine zunehmend wichtige Rolle spielen werden.“ Heimspeicher mit hohem Anteil an Gesamtkapazität Aktuell fallen 45.870 betriebene Speicher in die Kategorie Heimspeicher, was einem Anteil von knapp 99 Prozent der Anzahl nach entspricht. Ihre nutzbare Speicherkapazität beträgt zusammengenommen 377 Megawattstunden (MWh), was etwa 62 Prozent der Gesamtspeicherkapazität aller in Betrieb befindlichen Speicher entspricht. Auch wenn die durchschnittliche Kapazität je Anlage gering ist – sie liegt bei etwa 8,2 Kilowattstunden (kWh) pro Speicher – machen Heimspeicher aufgrund ihrer hohen Zahl einen bedeutenden Teil der installierten Gesamtkapazität aus. Saalekreis mit den meisten Heimspeichern Vorreiter hinsichtlich der Anzahl ist der Saalekreis mit 5.033 Heimspeichern und einer Gesamtkapazität von 40,7 MWh, gefolgt vom Landkreis Börde mit 4.914 Heimspeichern (40,5 MWh) und dem Landkreis Harz mit 4.801 Heimspeichern (39 MWh). Förderprogramm für Gewerbespeicher Gewerbespeicher mit einer Größe zwischen 30 und 1.000 kWh spielen zahlenmäßig mit aktuell 298 Anlagen noch eine untergeordnete Rolle. Auch die kumulierte Speicherkapazität ist mit rund 18 MWh noch ausbaufähig. Hier ist mit weiterem Zuwachs zu rechnen, auch vor dem Hintergrund, dass der Zubau vom Energieministerium über das Programm Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER mit insgesamt 11 Millionen Euro unterstützt wird. Harz liegt bei Gewerbespeichern vorn In einzelnen Landkreisen ist eine verstärkte Nutzung von Gewerbespeichern bereits erkennbar, etwa im Harz mit 50 Anlagen und 3,1 MWh Gesamtkapazität oder im Salzlandkreis mit 37 Gewerbespeichern und einer Speicherkapazität von 2,5 MWh. Großspeicher bieten schon jetzt bedeutende Energiespeicherkapazitäten Besonders ausgeprägt ist die Rolle der Großspeicher mit einer Kapazität über 1.000 kWh. Obwohl sie mit nur 21 Anlagen zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen, tragen sie mit insgesamt 210 MWh rund 35 Prozent zur gesamten Speicherkapazität Sachsen-Anhalts bei. Einzelne Speicher dieser Kategorie haben eine große Wirkung auf die Gesamtbilanz. Saalekreis auch bei Großspeichern an der Spitze Hervorzuheben sind der Saalekreis mit fünf Großspeichern und 52,1 MWh Kapazität, der Burgenlandkreis mit zwei Anlagen und 45,4 MWh, der Landkreis Stendal mit zwei Anlagen und 47,8 MWh sowie der Salzlandkreis mit drei Großspeichern und 26,6 MWh. Auch im Jerichower Land wurden drei Großspeicher mit zusammen 15 MWh registriert. Speicherkapazität könnte sich in den nächsten Jahren verdoppeln Aktuell befinden sich nach Angaben des Marktstammdatenregisters derzeit 586 neue Speicherprojekte in der Planung. Die damit verbundene Speicherkapazität summiert sich auf rund 1.077 MWh – also fast das Doppelte der derzeit installierten Gesamtkapazität. Die Registerangaben beziehen sich üblicherweise eher auf Großprojekte, da kleine Anlagen mit geringeren Kapazitäten erst mit oder nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Es zeichnet sich dennoch ein verstärkter Zubau von Großspeichern ab. Mit 33 Großspeicheranlagen in Planung machen sie mit 1.070 MWh fast die gesamte geplante Speicherkapazität aus. Der verstärkte Zubau leistungsstarker Speicherlösungen mit mehr als 1.000 kWh hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass Großspeicher zunehmend eine strategische Rolle für Netzstabilität, Industrieanwendungen und die Integration erneuerbarer Energien spielen. Die Daten wurden aus dem Marktstammdatenregister am 14. Juli 2025 abgerufen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
<p>Steckersolargeräte reduzieren eigene Stromkosten - auch für Mieter*innen</p><p>Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen</p><p><ul><li>Die<strong>Südausrichtung</strong>der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich.</li><li>Ein<strong>einzelnes Modul</strong>(ca. 400 Watt) ist aus finanzieller Sicht in der Regel die optimale Größe, weil damit die Haushaltsgrundlast gedeckt werden kann.</li><li>Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten in der Regel nicht.</li><li>Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende<strong>Anschlussnorm VDE-AR-N 4105</strong>erfüllt.</li><li>Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung nicht zulässig.</li><li>Organisieren Sie eine<strong>Sammelbestellung</strong>, um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren.</li><li>Achten Sie auf eine<strong>normgerechte Montage</strong>, die auch Windlasten standhält.</li><li>Melden Sie das Steckersolargerät im<strong>Marktstammdatenregister</strong>an.</li><li>Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.</p><p><strong>Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich:</strong>Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° „Dachneigung“) liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren.</p><p><p>Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden.<strong>Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden.</strong>Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen.</p></p><p>Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden.<strong>Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden.</strong>Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen.</p><p><strong>Ein Modul meist ausreichend:</strong>Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Haushalten liegt meist deutlich unter 100 Watt. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 400 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem<a href="https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/">Stecker-Solar-Simulator</a>der HTW Berlin ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die geringere Anforderungen an die Montage stellen.</p><p>Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen.</p><p><strong>Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel:</strong>Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Wintermonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten und der begrenzten Haltbarkeit wird sich ein Batteriespeicher für Steckersolargeräte bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch eher nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher meistens auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden.</p><p><strong>Normgerechte Geräte kaufen:</strong>Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von derzeit bis zu 800 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden.</p><p><p><strong>Anschluss an das Hausnetz:</strong>Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung aus verschiedenen Gründen bisher nicht zugelassen. Die Anschlussnorm soll im Jahresverlauf 2025 überarbeitet werden. Derzeit sieht sie als Stand der Technik eine spezielle Energiesteckdose oder einen Festanschluss vor. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft.</p><p>Achtung: Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden!</p></p><p><strong>Anschluss an das Hausnetz:</strong>Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung aus verschiedenen Gründen bisher nicht zugelassen. Die Anschlussnorm soll im Jahresverlauf 2025 überarbeitet werden. Derzeit sieht sie als Stand der Technik eine spezielle Energiesteckdose oder einen Festanschluss vor. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft.</p><p>Achtung: Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden!</p><p><strong>Transport sorgsam planen:</strong>Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben.</p><p><strong>Auf stabile Anbringung achten:</strong>Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen.</p><p><strong>Beim Marktstammregister anmelden:</strong>Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im<a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt">Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur</a>anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige<a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf">Anleitung als PDF</a>.</p><p>Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.</p><p><strong>Defekte Module richtig entsorgen:</strong>Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">Alte Elektrogeräte richtig entsorgen</a>.</p><p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Miet- und Eigentumsrecht:</strong>Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter baulicher Veränderungen aufgenommen. Anlagenbetreiber müssen für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin eine Zustimmung einholen, Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese aber nur noch aus triftigem Grund verweigern.</p><p>Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Themenseite<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/steckersolargeraete-balkonkraftwerke">Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)</a>.</p>
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Die Wärmepumpe ist eine wichtige Option, um Gebäude klimaneutral zu beheizen. Dass sie auch eine gute Lösung für ältere Häuser sein kann, zeigen mittlerweile viele gute Praxisbeispiele im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“, welches vor knapp einem Jahr an den Start ging. Mehr dazu in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem geht es unter anderem darum, wo Deutschland bei der Erreichung seiner Klimaziele und der europäischen Grenzwerte zur Luftqualität steht und was europaweit gegen die Belastung von Böden mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS getan werden kann. Kommunen, Unternehmen und NGOs möchten wir unsere Kampagne #WareWunder rund um nachhaltigen Konsum vorstellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mitmachen! Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wärmepumpen funktionieren auch im Gebäudebestand Frau und Herr Krüger heizen mit ihrer Wärmepumpe effizient und klimafreundlich. Quelle: co2online Eine Luft-Wärmepumpe fürs schmale Reihenhaus? Erdkollektoren fürs Mehrfamilienhaus? Eine Wärmepumpe als Heizungs-Unterstützung in der Eigentümergemeinschaft? Beim Thema Wärmepumpe gibt es noch immer viele Fragen. Besonders bei Bestandsgebäuden ist die Unsicherheit groß: Geht das wirklich? Und lohnt sich das auch? Die stetig wachsende Anzahl von guten Beispielen im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ zeigt seit Mai 2024, dass und wie es geht. Beispiele für Denkmalschutz, Reihenhaus und Optimierung Ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus von 1932 in einer der kältesten Regionen Deutschlands spart nach Einbau einer Wärmepumpe 2.000 Euro Heizkosten jährlich – ganz ohne Fassadendämmung. Ein schmales Reihenmittelhaus ohne Garten und Keller bekommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe auf dem Dach: „Die Wärmepumpe ist von außen nicht zu hören und im Haus meist sehr leise. Wir schlafen nur einen Meter vom Innengerät entfernt, und nur gelegentlich tritt ein niederfrequentes Geräusch auf, das noch durch Feintuning des Herstellers optimiert werden soll“, schreibt der Eigentümer des Gebäudes. Manchmal läuft die neue Heizung am Anfang nicht wie erwartet. Familie Mücke stellte fest, dass das System ineffizient arbeitet und einen schlechten Warmwasserkomfort bietet. Doch ein Umbau konnte das Problem lösen: Die Effizienz wurde erheblich verbessert, was zu Heizkosteneinsparungen von 30 bis 40 Prozent führte. Auch Beispiele für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude Auf „So geht’s mit Wärmepumpen!“ gibt es auch Projekte in Nichtwohngebäuden und Mehrfamilienhäusern. Da aufgrund des Alters von Gebäude (Baujahr 1890) und Heizungsanlage die nötigen Vorlauftemperaturen und Heizlasten nicht einfach zu bestimmen waren, entschied sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Konstanz für eine Wärmepumpe, die im Hybridsystem durch die vorhandene Gasheizung unterstützt wird. In den Projekten im Portal berichten Gebäudeeigentümer*innen oder Akteure aus Planung, Energieberatung oder Architektur aus erster Hand von ihren Erfahrungen. Viele haben außerdem eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit hinterlegt. Vorbild sein und Wärmepumpen-Erfahrung teilen! Sie haben selbst eine Wärmepumpe? Dann sind Sie schon jetzt ein Vorbild . Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben und zeigen Sie Ihr Projekt im Wärmepumpen-Portal ! Sie kennen andere Haushalte mit Wärmepumpen? Dann leiten Sie diese Mail gerne weiter! Unterstützung durch Projektteam ifeu , co2online und Ingenieurbüro Heckmann unterstützen das UBA im Rahmen eines Forschungsprojektes bei der Konzeption, dem Aufbau, der Pflege und der Außenkommunikation zum Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“. Das Projektteam ist per E-Mail erreichbar unter: UBA-WP-Datenbank@co2online.de . Kann man Leitungswasser bedenkenlos trinken? Leitungswasser oder Mineralwasser – ist beides gleich gesund? Wie hoch ist die Leitungswasserqualität in Deutschland wirklich? Und wie ist es im Ausland? Focus.de geht diesen Fragen auf den Grund, gemeinsam mit dem UBA-Experten Dr. Thomas Rapp. Kleine Solar-Stromspeicher helfen dem Klima nicht Das Balkonkraftwerk mit einem Stromspeicher ergänzen oder beides gleich im "Paket" kaufen – die Geschäftsidee boomt gerade in Deutschland. Bei den Stromkosten lohnt sich das nach ein paar Jahren, ein Beitrag zum Klimaschutz lässt sich nicht entdecken. Artikel bei den Klimareportern und in der Frankfurter Rundschau unter anderem mit UBA-Experte Matthias Futterlieb. 2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Allerdings sind weitere Anstrengungen bis 2030 erforderlich. Ute Dauert in der ARD-Tagesschau. Reisen in die Antarktis: Diese Folgen hat Tourismus am Südpol Pinguine, Eisberge, atemberaubende Fjorde: Die Antarktis lockt viele Menschen inzwischen als Traumziel. Auch durch Social Media wächst der Tourismus im Südpolarmeer. Ein Forschungsprojekt untersucht die Folgen, die das für die Natur hat. Jochen Steiner vom SWR 2 im Gespräch mit UBA-Expertin Rita Fabris. UBA-Zahl des Monats März 2025 Quelle: UBA
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