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DIY Energiewende

Zielsetzung: Das Energiekonzept der Bundesregierung hat zum Ziel, spätestens zum Jahr 2045 die Treibhausgas-Neutralität zu erreichen. Dies benötigt eine sektorübergreifende Strategie für die Transformation des Energiesystems, wobei die Energiewende von der Bundesregierung als eine gemeinschaftliche Aufgabe angesehen wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in der Umsetzung der Energiewende gewinnt die Bereitschaft zu einem nachhaltigen Lebensstil und die dazu notwendige Handlungskompetenz in unserer heutigen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Die Akzeptanz der Energiewende und die persönliche Haltung zur ethischen Verantwortung im Umgang mit Energie spielen dabei eine Schlüsselrolle. Am Beispiel von DIY Energiewende werden in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Wohnen mit Alt und Jung (WAJ) in Köln Neuehrenfeld innerhalb von zwei Jahren so genannte Next Practices für eine gemeinschaftlich gesteuerte, nachhaltige Energieversorgung in genossenschaftlichen Wohnstrukturen entwickelt und die Wirksamkeit partizipativer und co-kreativer Bildungsformate zur Förderung eines nachhaltigen Energieverbrauchs in generationsübergreifenden Wohnprojekten untersucht. Durch die partizipative Installation von Balkonsolaranlagen und die Entwicklung eines nachhaltigen Energiemanagements werden die Bewohner*innen aller Altersgruppen für ihren eigenen Energieverbrauch und ihr eigenes Stromnutzungsverhalten sensibilisiert und lernen, diese kritisch zu reflektieren. Die enge Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden zielt darauf ab, konkrete Handlungsoptionen zu vermitteln, die auf dem Aufbau von Zukunfts- und Nachhaltigkeitskompetenzen basieren. Dies soll zu einer umweltfreundlicheren Energienutzung beitragen, ganz im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Somit wird in dem Projekt DIY Energiewende die Umsetzung der Energiewende nicht nur als theoretisches Ideal, sondern als gelebte und umsetzbare Praxis vermittelt, das diverse Menschen aller Altersgruppen befähigt, sich durch einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema erneuerbare Energien aktiv und gestaltend einzubringen.

AGEE-Stat aktuell - Nr.: 3/2025

Liebe Leser*innen, anbei erhalten Sie den neuen Newsletter der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik. Dieser präsentiert ihnen eine Kurzzusammenfassung der aktuellen Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres 2025 und den Link zu den vollständigen Daten. Darüber hinaus möchten wir auf aktuelle Arbeitsergebnisse hinweisen, wie die kürzlich erschienen aktualisierten Zeitreihen der Jahre 1990 bis 2024 sowie veröffentlichte Forschungsberichte und Publikationen mit Bezug zur Erneuerbaren Energien-Statistik. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung in den ersten drei Quartalen 2025“ veröffentlicht Bei der Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien zeigen die ersten drei Quartale 2025 unterschiedliche Entwicklungen in den Sektoren: Während die erneuerbare Stromerzeugung im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1 Prozent zurückging, stieg die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien nach vorläufigem Kenntnisstand um etwa 8 Prozent und der Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Energien im Verkehr um circa 6 Prozent an. Schwache Stromerzeugung aus Windenergie und Wasserkraft lässt erneuerbare Stromerzeugung sinken. Insgesamt wurde in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 mit knapp 217 Terawattstunden (TWh) etwa 1 Prozent weniger erneuerbarer Strom erzeugt als im Vorjahreszeitraum (knapp 220 TWh). Bei der Photovoltaik (plus 19 Prozent) machte sich der starke Zubau der letzten Monate sowie die teilweise sehr sonnige Witterung in der ersten Jahreshälfte bemerkbar. So wurde erstmals in den ersten drei Quartalen eines Jahres mehr Strom durch Photovoltaikanlagen produziert als durch Windenergieanlagen an Land. Bei der Stromerzeugung aus Windenergie sorgte ein sehr windarmes Frühjahr für einen kräftigen Rückgang (an Land und auf See insgesamt minus 11 Prozent). Photovoltaik und Windkraft stellten zusammen mehr als drei Viertel des erneuerbaren Stroms bereit. Die Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen war wegen der sehr trockenen Witterung im Frühjahr und Sommer stark rückläufig (minus 25 Prozent). Die Stromerzeugung aus Biomasse ging um 3 Prozent zurück. Kältere Witterung und mehr Wärmepumpen lassen Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien steigen. Hingegen stieg die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien nach vorläufigem Kenntnisstand um etwa 8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum an. Insgesamt wurden knapp 138 Terawattstunden (TWh) Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Eine Ursache für das Wachstum war die im Vergleich zum Vorjahr kältere Witterung und der damit verbundene höhere Heizwärmebedarf. In Folge wurden etwa 14 Prozent mehr Biomasse in Haushalten und im Sektor „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ (GHD) zu Heizzwecken eingesetzt. Gleichzeitig stieg auch die Nutzung von Wärme aus Solarthermieanlagen aufgrund der sonnigen Witterung um 4 Prozent. Die nutzbar gemachte Wärme aus tiefer Geothermie sowie aus oberflächennaher Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen) nahm darüber hinaus um rund 17 Prozent zu. Maßgeblicher Treiber waren weitere Neuinstallationen von Wärmepumpen in Deutschland. Steigender Einsatz von Biokraftstoffen sowie zunehmende E-Mobilität sorgen für Wachstum des Endenergieverbrauchs erneuerbarer Energien im Verkehrsbereich. Im Verkehrsbereich ergibt eine Schätzung für die ersten drei Quartale einen leicht gestiegenen Einsatz von Biodiesel, Bioethanol und insbesondere auch von Biomethan. In Summe stieg der Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um etwa 2 Prozent an. Beim Einsatz von erneuerbarem Strom im Verkehr ergänzen sich zwei Entwicklungen. So wuchs der Bestand an E-Autos und damit der Stromverbrauch im Verkehr weiter deutlich, gleichzeitig blieb der Anteil an „grünem Strom“ im Strommix im Jahresverlauf in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die rechnerisch ermittelte im Verkehr eingesetzte erneuerbare Strommenge stieg damit um über 20 Prozent auf 8,5 Terawattstunden (TWh). Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das erste bis dritte Quartal des Jahres 2025 finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS+“. Aktualisierte Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien veröffentlicht Die aktualisierten Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland mit Datenstand September 2025 sind veröffentlicht. Sie bilden die Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr in den Jahren 1990 bis einschließlich 2024 ab und basieren unter anderem auf den aktuell vorliegenden, teilweise vorläufigen amtlichen Daten. Innerhalb der Zeitreihen findet sich ab dieser Berichtsrunde das neu ergänzte Tabellenblatt 4.1 mit einer Zusatzdifferenzierung der installierten Brutto- und Nettoleistung nach Leistungsklassen zum Energieträger Photovoltaik. Darüber hinaus wurde ein Tabellenblatt zu den Anteilswerten erneuerbarer Energien nach europäischer Berichterstattung (Blatt 2.1) ergänzt sowie das Datenblatt zum Endenergieverbrauch im Verkehr weiterentwickelt (Blatt 6). Die aktualisierten Zeitreihendokumente sind auf der UBA-Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“ veröffentlicht. Die Zeitreihendokumente sind dabei in Deutsch ( Excel | PDF ) und Englisch ( Excel | PDF ) verfügbar. Die zugehörigen Abbildungen zum Stand der erneuerbaren Energien sind ebenfalls auf der Themenseite zu finden. Tagungsband veröffentlicht: UBA-AGEE-Stat Fachtagung „Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung“ am 24. Juni 2025 Die AGEE-Stat und das Umweltbundesamt veranstalteten am 24. Juni 2025 eine Fachtagung zum Thema „ Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung “. In Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und energiestatistischen Akteuren wurden aktuelle Arbeitsergebnisse vorgestellt und mit Stakeholdern und Nutzer*innen dieser Daten zu aktuellen Herausforderungen in Statistik und Berichterstattung diskutiert. Der Tagungsband, der die Vorträge und die wesentlichen Diskussionsstränge während der Tagung festhält, ist nun zusätzlich zu den präsentierten Vorträgen veröffentlicht. Kurzgutachten veröffentlicht: Steckersolargeräte: Statistische Untersuchungen zu Anzahl, installierter Leistung und Selbstverbrauch Wissenschaftliche Analysen zu ausgewählten Aspekten der Statistik und zur Unterstützung der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik Zwischen 2018 und 2025 hat ein Konsortium namhafter wissenschaftlicher Institute unter Leitung des Leipziger Instituts für Energie GmbH ausgewählte Aspekte der Statistik erneuerbarer Energien analysiert und die AGEE-Stat bei der kontinuierlichen Validierung, methodischen Weiterentwicklung sowie Ergänzung und Fortschreibung unterstützt. Anknüpfend an die methodischen Ansätze und Zeitreihen der AGEE-Stat greifen die resultierenden Fachberichte energiestatistische Besonderheiten der einzelnen erneuerbaren Energieträger auf und entwickeln neue fortschreibbare Statistikansätze (z.B. zum eigenerzeugten Selbstverbrauch): Fachbericht Biomasse (DBFZ) Fachbericht Biomethan (dena) Fachbericht Erneuerbare Kälte (IE Leipzig) Fachbericht Geothermie (IE Leipzig) Fachbericht Photovoltaik (Fraunhofer-ISE) Fachbericht Solarthermie (Hamburg-Institut) Fachbericht Wärmepumpen (Fraunhofer-ISE) Fachbericht Wasserkraft (FWT) Fachbericht Windkraft (UL International) Neue Datenplattform für Zeitreihen zu erneuerbaren Energien: AGEE-Stat-Daten jetzt im DataCube des Umweltbundesamtes verfügbar Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) stellt ihre regelmäßig veröffentlichten Zeitreihen und Kennzahlen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland ab sofort über den DataCube des Umweltbundesamtes (UBA) bereit. Damit sind zentrale Daten erstmals maschinenlesbar über eine API-Schnittstelle abrufbar. Zum Start stehen die wichtigsten Zeitreihen zur Stromerzeugung, zur Nutzung im Wärme- und Verkehrssektor und zum Ausbau erneuerbarer Energien zur Verfügung. Das Angebot soll kontinuierlich erweitert werden, um Forschung, Verwaltung und Öffentlichkeit einen noch einfacheren und aktuelleren Zugang zu Energiedaten zu ermöglichen.

UBA aktuell - Nr.: 2/2025

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Die Wärmepumpe ist eine wichtige Option, um Gebäude klimaneutral zu beheizen. Dass sie auch eine gute Lösung für ältere Häuser sein kann, zeigen mittlerweile viele gute Praxisbeispiele im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“, welches vor knapp einem Jahr an den Start ging. Mehr dazu in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem geht es unter anderem darum, wo Deutschland bei der Erreichung seiner Klimaziele und der europäischen Grenzwerte zur Luftqualität steht und was europaweit gegen die Belastung von Böden mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS getan werden kann. Kommunen, Unternehmen und NGOs möchten wir unsere Kampagne #WareWunder rund um nachhaltigen Konsum vorstellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mitmachen! Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wärmepumpen funktionieren auch im Gebäudebestand Frau und Herr Krüger heizen mit ihrer Wärmepumpe effizient und klimafreundlich. Quelle: co2online Eine Luft-Wärmepumpe fürs schmale Reihenhaus? Erdkollektoren fürs Mehrfamilienhaus? Eine Wärmepumpe als Heizungs-Unterstützung in der Eigentümergemeinschaft? Beim Thema Wärmepumpe gibt es noch immer viele Fragen. Besonders bei Bestandsgebäuden ist die Unsicherheit groß: Geht das wirklich? Und lohnt sich das auch? Die stetig wachsende Anzahl von guten Beispielen im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ zeigt seit Mai 2024, dass und wie es geht. Beispiele für Denkmalschutz, Reihenhaus und Optimierung Ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus von 1932 in einer der kältesten Regionen Deutschlands spart nach Einbau einer Wärmepumpe 2.000 Euro Heizkosten jährlich – ganz ohne Fassadendämmung. Ein schmales Reihenmittelhaus ohne Garten und Keller bekommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe auf dem Dach: „Die Wärmepumpe ist von außen nicht zu hören und im Haus meist sehr leise. Wir schlafen nur einen Meter vom Innengerät entfernt, und nur gelegentlich tritt ein niederfrequentes Geräusch auf, das noch durch Feintuning des Herstellers optimiert werden soll“, schreibt der Eigentümer des Gebäudes. Manchmal läuft die neue Heizung am Anfang nicht wie erwartet. Familie Mücke stellte fest, dass das System ineffizient arbeitet und einen schlechten Warmwasserkomfort bietet. Doch ein Umbau konnte das Problem lösen: Die Effizienz wurde erheblich verbessert, was zu Heizkosteneinsparungen von 30 bis 40 Prozent führte. Auch Beispiele für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude Auf „So geht’s mit Wärmepumpen!“ gibt es auch Projekte in Nichtwohngebäuden und Mehrfamilienhäusern. Da aufgrund des Alters von Gebäude (Baujahr 1890) und Heizungsanlage die nötigen Vorlauftemperaturen und Heizlasten nicht einfach zu bestimmen waren, entschied sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Konstanz für eine Wärmepumpe, die im Hybridsystem durch die vorhandene Gasheizung unterstützt wird. In den Projekten im Portal berichten Gebäudeeigentümer*innen oder Akteure aus Planung, Energieberatung oder Architektur aus erster Hand von ihren Erfahrungen. Viele haben außerdem eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit hinterlegt. Vorbild sein und Wärmepumpen-Erfahrung teilen! Sie haben selbst eine Wärmepumpe? Dann sind Sie schon jetzt ein Vorbild . Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben und zeigen Sie Ihr Projekt im Wärmepumpen-Portal ! Sie kennen andere Haushalte mit Wärmepumpen? Dann leiten Sie diese Mail gerne weiter! Unterstützung durch Projektteam ifeu , co2online und Ingenieurbüro Heckmann unterstützen das ⁠UBA im Rahmen eines Forschungsprojektes bei der Konzeption, dem Aufbau, der Pflege und der Außenkommunikation zum Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“. Das Projektteam ist per E-Mail erreichbar unter: UBA-WP-Datenbank@co2online.de . Kann man Leitungswasser bedenkenlos trinken? Leitungswasser oder Mineralwasser – ist beides gleich gesund? Wie hoch ist die Leitungswasserqualität in Deutschland wirklich? Und wie ist es im Ausland? Focus.de geht diesen Fragen auf den Grund, gemeinsam mit dem UBA-Experten Dr. Thomas Rapp. Kleine Solar-Stromspeicher helfen dem Klima nicht Das Balkonkraftwerk mit einem Stromspeicher ergänzen oder beides gleich im "Paket" kaufen – die Geschäftsidee boomt gerade in Deutschland. Bei den Stromkosten lohnt sich das nach ein paar Jahren, ein Beitrag zum Klimaschutz lässt sich nicht entdecken. Artikel bei den Klimareportern und in der Frankfurter Rundschau unter anderem mit UBA-Experte Matthias Futterlieb. 2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Allerdings sind weitere Anstrengungen bis 2030 erforderlich. Ute Dauert in der ARD-Tagesschau. Reisen in die Antarktis: Diese Folgen hat Tourismus am Südpol Pinguine, Eisberge, atemberaubende Fjorde: Die Antarktis lockt viele Menschen inzwischen als Traumziel. Auch durch Social Media wächst der Tourismus im Südpolarmeer. Ein Forschungsprojekt untersucht die Folgen, die das für die Natur hat. Jochen Steiner vom SWR 2 im Gespräch mit UBA-Expertin Rita Fabris. UBA-Zahl des Monats März 2025 Quelle: UBA

Steckersolargeräte

Zum Jahresende 2024 waren rund 800.000 Steckersolargeräte mit insgesamt gut 700 MW im Marktstammdatenregister registriert. Branchenaussagen deuten jedoch darauf hin, dass der tatsächliche Markt erheblich größer ist, da viele Anlagen nicht registriert wurden. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem tatsächlichen Marktvolumen wird im Rahmen des vorliegenden Kurzgutachtens der Frage nachgegangen, wie viel Strom mit Steckersolargeräten bereitgestellt wird und in welchem Umfang der PV-Strom selbst verbraucht bzw. eingespeist wird.

DATIPilot - Sprint - SINUS: Steckersolarmodul mit Intelligenter Nutzungsregelung und Umweltfreundlichem Speicher;' EP'

ZeroHeatPump

openSenseMap: Sensor Box Krummer Weg

LoRa Feinstaubsensor (TTGO ESP32 mit SDS011, BME280 und DHT22) - montiert unterhalb einer Fensterbank, 150cm über dem Boden, Ausrichtung Osten. In der Nähe befindet sich die meistbefahrene Kreuzung im Dorf Happerschoß (Hennef, Rhein-Sieg-Kreis)

Steckersolargeräte

Zum Jahresende 2024 waren rund 800.000 Steckersolargeräte mit insgesamt gut 700 MW im Marktstammdatenregister registriert. Branchenaussagen deuten jedoch darauf hin, dass der tatsächliche Markt erheblich größer ist, da viele Anlagen nicht registriert wurden. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem tatsächlichen Marktvolumen wird im Rahmen des vorliegenden Kurzgutachtens der Frage nachgegangen, wie viel Strom mit Steckersolargeräten bereitgestellt wird und in welchem Umfang der PV-Strom selbst verbraucht bzw. eingespeist wird. Veröffentlicht in Texte | 91/2025.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Mehr als 830.000 Euro KIPKI-Förderung für Klimaschutz in Idar-Oberstein

Michael Hauer: „Wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2“ – Stadt realisiert mit KIPKI-Förderung unter anderem die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED sowie ein Förderprogramm für private Balkonkraftwerke „Kommunen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Hier wird geplant, genehmigt und umgesetzt. Hier finden Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, was die Attraktivität eines Ortes erhöht. Dabei sind die Kommunen selbst die Experten und wissen, was bei ihnen umsetzbar ist und einen möglichst großen Nutzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Klima hat. Deshalb hat die Landesregierung das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, mit insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hier kann jede Kommune selbst aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was für sie passend ist. Pro Einwohnerin und Einwohner gibt es rund 44 Euro, die sich Landkreis und Verbandsgemeinden aufteilen. Für die Stadt Idar-Oberstein bedeutet das eine Summe in Höhe von 830.578,95 Euro“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Mit einem Großteil der Förderung sollen weitere Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet auf LED umgerüstet werden. Zudem wird mit rund 90.000 Euro die Energieeffizienz der Stadenhalle weiter gesteigert. Dafür ist der Einbau von Deckenstrahlplatten vorgesehen, die den Wärmeverbrauch, die Energiekosten sowie den Wärmebedarf reduzieren sollen. Bei insgesamt vier Teilprojekten sollen die KIPKI-Fördermittel an sporttreibende Vereine im Stadtgebiet gehen. Damit werden auf vier Sportplätzen die Flutlichtanlagen auf LED umgerüstet. So kann der Energieverbrauch um 50 bis 75 Prozent gesenkt werden. Auch an und in verschiedenen öffentlichen Gebäuden soll eine Umrüstung der Beleuchtung auf LED stattfinden. Umgerüstet werden die Innenbeleuchtungsanlagen einer Schulsporthalle, die Außenbeleuchtungsanlagen der städtischen Wahrzeichen Felsenkirche und Bismarckturm sowie der Feuerwache. Weitere rund 260.000 Euro sollen für die Wärmedämmung der Fassade der Kita Weierbach eingesetzt werden und auch die Bürgerinnen und Bürger sollen von den Fördermitteln profitieren. Durch ein Förderprogramm für steckerfertige Balkon-PV-Anlagen für Privathaushalte wird die Förderung direkt an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben. „Wir freuen uns über die Förderung, mit der wir hier vor Ort wichtige Klimaschutzprojekte umsetzen können“, erklärte Bürgermeister Friedrich Marx. Dabei sei man sich mit Rat und Verwaltung einig gewesen, dass ein Teil der Fördersumme den örtlichen Vereinen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen soll. „Unser Förderprogramm für Balkonkraftwerke wird sehr gut nachgefragt. Es läuft seit gut zwei Monaten und es wurden bereits 130 Anträge positiv beschieden und 30 Prozent des Fördertopfes ausgeschöpft“. Weitere 40 Anträge seien derzeit in Bearbeitung, so der Bürgermeister. „Ich bin davon überzeugt: Investitionen in den Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunft. Denn wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2. Mit KIPKI, dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation entlasten wir das Klima und die Haushaltskassen der Kommunen. So können alle sehen: Klimaschutz lohnt sich. Zudem unterstützen wir die Kommunen auch fachlich und beraten sie gerne, wie CO2 eingespart werden kann oder was man beispielsweise tun kann, damit sich Innenstädte nicht zu stark aufheizen oder Wasser gut abfließen kann. Rheinland-Pfalz ist von der Erderhitzung stärker betroffen als andere Regionen in unserem Land. Deshalb ist es so wichtig, gewappnet zu sein. Und deshalb steht das Klimaschutzministerium den Kommunen auch über KIPKI hinaus gerne zur Seite“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Hintergrund Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst. Ganz ohne finanzielle Eigenbeteiligung können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dazu erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Ergänzt wird die direkte Förderung der Kommunen durch ein wettbewerbliches Verfahren, mit dem besonders innovative Leuchtturmprojekte gefördert werden sollen, an dem sich auch Unternehmen beteiligen können. Hier finden Sie ein Video, in dem KIPKI, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation erklärt wird: https://www.youtube.com/watch?v=OaZ4bJ3PAhw Hier finden Sie weitere Informationen zu KIPKI: https://kipki.rlp.de/

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