Die Auswertungskarte der Steillagen grenzt auf der Grundlage der ABAG in Abhängigkeit von der Hangneigung (S-Faktor) und der Bodenart (K-Faktor) besonders erosionsgefährdete Steillagen ab. Der Datensatz zu den Steillagen grenzt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Standorte ab, die einen Wert aus K*S = 1 haben und zusammenhängend mindestens 0,3 ha groß sind. Ein Wert aus K*S = 1 ergibt sich z.B. aus: einer Hangneigung von 15% und einer hoch erosionsanfälligen Bodenart (Ut3 mit K-Faktor 0,56), die in den sächsischen Lösshügelländern weit verbreitet ist. einer Hangneigung von 21% und einer mittel erosionsgefährdeten Bodenart (Slu, Gr2 mit K-Faktor 0,36), die im sächsischen Mittelgebirge verbreitet ist. Nach diesen Kriterien gibt es auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Sachsen rd. 20.000 ha Steillagen, wovon der größte Anteil durch Dauergrünland gut vor Erosion geschützt ist. Etwa 5200 ha der Steillagen liegen innerhalb von Ackerland-Feldblöcken und haben eine zusammenhängende Fläche von mindestens 0,3 ha. Diese Standorte sollten zukünftig durch eine dauerhafte Vegetationsdecke vor Bodenerosion geschützt werden. Eine nachhaltige ackerbauliche Nutzung dieser Standorte ist nur durch sehr umfassende Erosionsschutzmaßahmen möglich (z.B. Direktsaatverfahren).
Nach einem Starkregenereignis konzentriert sich das an der Bodenoberfläche ablaufende Regenwasser temporär in natürlich vorhandenen Abflussbahnen (Tiefenlinien) des Reliefs und führt bei einem ungeschützten Boden zu Tiefenerosion. Die Karte der erosionsgefährdeten Abflussbahnen hebt Standorte hervor, die aufgrund einer reliefbedingten Abflusskonzentration einer besonders hohen Erosionsgefährdung unterliegen. Das Shape zu den Abflussbahnen grenzt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Abflussbahnen ab, die zusammenhängend mindestens 0,3 ha groß sind. Rund 10.000 ha der Abflussbahnen befinden sich auf landwirtschaftlicher genutzter Fläche, wovon 5.100 ha ackerbaulich genutzt werden. Die Ableitung der Standorte basiert auf den Auswertungen der ABAG und des Reliefparameters "rasterbezogene Einzugsgebietsgröße". Durch die Verknüpfung beider Sachverhalte kann die erosive Wirkung der Abflusskonzentration qualitativ abgeleitet werden. Besonders erosionsgefährdete Abflussbahnen sollten durch eine dauerhafte Vegetationsdecke vor Erosion geschützt werden.
In den letzten Jahren wurden neue Datengrundlagen erarbeitet, die eine aktuelle Bewertung der Erosionsgefährdung erforderte. Gegenüber den bisher vorliegenden Erosionsgefährdungskarten liegen nun räumlich differenziertere und aktualisierte Erosionsgefährdungskarten vor. Die folgenden Datengrundlagen gingen in das vorliegende Kartenwerke ein. Sie sind bei der Nutzung und Interpretation der Erosionsgefährdungskarten zu berücksichtigen: Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50), Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2020; Digitales Geländemodell im 5 m-Raster (DGM5), generalisiert aus DGM2, Quelle: Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2012; Niederschlagsreihen von 2001 bis 2017, Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2019
In aktuellen Genehmigungsverfahren für 16 Fungizide zum Ausbringen per Luftfahrzeug in Weinbausteillagen hat sich das UBA für Auflagen ausgesprochen, um eine vom Aussterben bedrohte Schmetterlingsart zu schützen. Es sind aber bereits viele Mittel ohne Auflagen genehmigt. Wichtig für den Erhalt der Falterart ist die Wiederherstellung seiner Lebensräume. Das soll die Auflagen mittelfristig ablösen. Update vom 12.03.2024: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 11.03.2024 in einer Fachmeldung bekannt gegeben, dass es die aktuellen Genehmigungen für die Anwendung von Fungiziden mit Luftfahrzeugen in Weinbausteillagen ohne Anwendungsbestimmungen zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters erteilt hat. Damit wurde eine Entscheidung gegen das hier dargelegte Votum des Umweltbundesamtes getroffen. Aktuell ist das UBA in 26 Genehmigungsverfahren zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen in deutschen Weinbausteillagen eingebunden. Eine spezifische Bewertung der Risiken für den weltweit nur noch im Weinbaugebiet des unteren Moseltals vorkommenden Mosel-Apollofalter ergab für 16 der Mittel eine so hohe Toxizität, dass eine Anwendung nur mit einem Sicherheitsabstand von – je nach Mittel – 5 bis 30 Metern zu Vorkommen des Schmetterlings vertretbar ist. Die letztendliche Entscheidung, ob die Mittel für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt werden und ob die vom UBA vorgeschlagenen Auflagen übernommen werden, trifft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das UBA kann in Anbetracht der aktuellen Datenlage zum dramatischen Bestandsrückgang des Falters bei der Beurteilung der neuen Anträge nicht mehr auf die Forderung nach Mindestabständen verzichten. Alle bisher genehmigten Pflanzenschutzmittel zur Anwendung mit Luftfahrzeugen haben solche Auflagen nicht. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung dieser Mittel schienen diese nicht nötig zu sein. Die bereits genehmigten Mittel sind also vorerst weiter für die Anwendung an Weinbausteilhängen verfügbar. Wenn für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel Drohnen statt Hubschrauber verwendet werden, verringert sich das Risiko für den Apollofalter. Die genehmigten Drohnentypen können tiefer als Hubschrauber über die Reben fliegen. Dadurch werden die Mittel zielgenauer und mit weniger Abdrift auf angrenzende Flächen ausgebracht. Die notwendigen Mindestabstände zu angrenzenden Flächen sind deshalb für die Drohne geringer als für den Hubschrauber. Ein vollständiger Umstieg auf Drohnen ist jedoch nicht kurzfristig möglich. Es müssen zum Beispiel erst Genehmigungen eingeholt, Geräteführer angelernt und Landeplätze eingerichtet werden. Der hohe Aufwand erfordert langfristige Planungssicherheit für die Anwender. Der erste Einsatz von Drohnen auf einer kleinen Fläche im Moseltal ist für das Frühjahr 2024 geplant. Die wichtigste Maßnahme für das Überleben des Mosel-Apollofalters ist jedoch die Wiederherstellung seines ursprünglichen Lebensraums in den Flächen, welche an die Rebzeilen angrenzen. Dieser Lebensraum ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts um die Hälfte geschrumpft. Solche Flächen können durch entsprechende Pflegemaßnahmen (z.B. Mahd, Beweidung) geschaffen werden. Hier sind regionale Akteure und die zuständigen Behörden des Bundeslandes gefragt. Auf kleinen Flächen wurden solche Schutzmaßnahmen bereits durchgeführt. Sobald wieder ausreichend Raum für den Arterhalt des Mosel-Apollofalters zur Verfügung steht, kann sich die Population erholen und wäre damit widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Pflanzenschutzes. Dann könnte von den Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln voraussichtlich abgesehen werden. Auch eine Übertragung der Auflagen auf die schon früher genehmigten Mittel wäre dann nicht nötig. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist in Deutschland aufgrund der sehr hohen Abdrift in umliegende Flächen grundsätzlich verboten. Für den Anbau in Weinbausteillagen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Fungizide (Pflanzenschutzmittel gegen Pilzkrankheiten) dürfen hier mit Hubschraubern oder Drohnen ausgebracht werden. Im Jahr 2023 wurden die Rebflächen im Moseltal durchschnittlich acht Mal mit Fungiziden aus Luftfahrzeugen behandelt. Werden bei der Risikobeurteilung bestimmte Werte überschritten, kann ein Mittel nicht oder nur mit Auflagen zugelassen werden. Solche Auflagen können beispielsweise Mindestabstände zum Schutz angrenzender Naturräume sein. Die zu behandelnden Rebflächen an Steilhängen sind jedoch sehr schmal und die Übergänge zu den angrenzenden Naturräumen verlaufen nicht geradlinig. Bei Einhaltung der Mindestabstände unter solchen Gegebenheiten kann demnach ein großer Teil der Rebflächen, auf oder neben denen der Apollofalter vorkommt, nicht behandelt werden. Mehrjährige Untersuchungen in Rheinland-Pfalz zeigten in der Vergangenheit, dass, trotz der langjährigen Pflanzenschutzpraxis, die Bestände ausgewählter Tierarten in den Weinhängen stabil waren. Aufgrund dieser Tatsache hat das UBA bisher auf Abstandsauflagen verzichtet. Doch mit dem Bekanntwerden der drastischen Bestandseinbrüche des Apollofalters musste die bisherige Genehmigungspraxis in Frage gestellt werden. Weinbau an der Mosel (Rheinland-Pfalz, Saarland) hat etwas Besonderes. Es ist das weltweit größte Anbaugebiet, in dem Wein in extrem steilen Hanglagen kultiviert wird. Der Einsatz von Traktoren und anderer Technik ist in solchen Steillagen nicht möglich. Pflegearbeiten und Traubenernte sind mühsam und arbeitsaufwendig. Solche Produktionsbedingungen sind oft nicht mehr wirtschaftlich, deshalb wurden viele dieser Weinhänge aufgegeben. Doch gerade diese Hänge, mit ihren nach Süden ausgerichteten Trockenmauern und den freiliegenden Felsen, sind besonders wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten. An solchen Steilhängen lebt auch der Mosel-Apollofalter ( Parnassius apollo vinningensis ), eine Unterart des Apollofalters. Der schöne Falter, 2024 zum Schmetterling des Jahres gekürt, ist endemisch. Das heißt, sein Vorkommen im unteren Moseltal ist weltweit das Einzige und Deutschland hat somit eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Unterart. Deren Vorkommen beschränkt sich auf eine Fläche von ungefähr 400 Hektar. Davon werden 80 Hektar weinbaulich genutzt, das sind etwa ein Prozent der Weinbaufläche an der Mosel. Zum Überleben ist der Falter auf ganz bestimmte Pflanzen angewiesen. An den Felsen und auf den Trockenmauern findet er die wichtigste Futterpflanze für seine Raupen, die Weiße Fetthenne (Sedum album, auch Weißer Mauerpfeffer genannt). Der Falter ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Anhang IV gelistet und somit „streng geschützt“. Laut Bundesnaturschutzgesetz § 44 Absatz 4 darf sich der Zustand der in Anhang IV gelisteten Arten durch eine Bewirtschaftung der Flächen nicht verschlechtern. Trotzdem gehen die Bestände des Mosel-Apollofalters stark zurück, an manchen Orten um bis zu 90 Prozent im Zeitraum von 1981 bis 2020. Insbesondere seit 2012 sinken die Bestände fortwährend dramatisch. Der Schmetterling ist auf der Roten Liste Deutschlands als „stark gefährdet” und auf der Roten Liste von Rheinland-Pfalz als „extrem selten“ eingestuft. Der Rückgang des Mosel-Apollofalters hat mehrere Ursachen, welche in ihrer Summe zum baldigen Aussterben dieser Unterart führen könnten. Eine Ursache ist der Verlust der Lebensräume des Falters. Wenn Weinbau in den Steillagen aufgegeben wird und die Flächen nicht durch Pflegemaßnahmen offengehalten werden, verbuschen diese und gehen dadurch als Lebensraum verloren. Als eine weitere Ursache wird der Klimawandel vermutet. Ist der Herbst zu warm, kann das zu einem früheren Schlupf der Raupen im Frühling führen. Ist der Frühling dann wiederum zu kalt, überleben das viele Raupen nicht. Zusätzlich wird der Apollofalter durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefährdet. Im Weinbau führen insbesondere Pilzkrankheiten, wie zum Beispiel der Falsche Mehltau, zu hohen Ertragsverlusten. Deshalb werden die meisten Behandlungen mit Fungiziden durchgeführt. Einige der Mittel sind giftig für Arthropoden (das sind z.B. Käfer, Schmetterlinge, Spinnen) und damit auch für den Apollofalter. Würde man jedoch auf Fungizide verzichten, wäre der Weinbau aufgrund der geringen Erträge nur noch dann wirtschaftlich, wenn Verbraucher*innen den so angebauten Wein mit einem höheren Preis honorieren würden. Andernfalls wird die Bewirtschaftung der Flächen aufgegeben. Perspektivisch wäre der Umstieg auf neue pilzwiderstandsfähige Sorten (sogenannte PIWIs) eine Alternative. Eine solche Umstellung durch Neuanpflanzungen braucht jedoch Zeit. Der Mosel-Apollofalter profitiert also vom Offenhalten der Flächen durch den Weinbau, und der Weinbau braucht Fungizide, um wirtschaftlich produzieren zu können. Die Ausbringung von Fungiziden gefährdet aber, zusammen mit den anderen genannten Faktoren, die Bestände des streng geschützten Falters. Der Weinbau hat also gleichzeitig positive und negative Auswirkungen auf den Mosel-Apollofalter. Die Wiederherstellung der Lebensräume durch Biotoppflegemaßnahmen würde die Population des Mosel-Apollofalters widerstandfähiger gegen die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel machen. Zusammen mit einem Umstieg auf Drohnen bei der Ausbringung wäre zukünftig eine Verringerung beziehungsweise sogar ein Aussetzen der Mindestabstände möglich. Um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist ein weiterer Dialog zwischen allen Akteuren, den Behörden von Bund und Ländern sowie den Winzer- und Naturschutzverbänden notwendig. So kann es gelingen, Weinbau und Artenschutz miteinander zu vereinbaren.
In den letzten Jahren wurden neue Datengrundlagen erarbeitet, die eine aktuelle Bewertung der Erosionsgefährdung erforderte. Gegenüber den bisher vorliegenden Erosionsgefährdungskarten liegen nun räumlich differenziertere und aktualisierte Erosionsgefährdungskarten vor. Die folgenden Datengrundlagen gingen in das vorliegende Kartenwerke ein. Sie sind bei der Nutzung und Interpretation der Erosionsgefährdungskarten zu berücksichtigen: Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50) Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2020; Digitales Geländemodell im 5 m-Raster (DGM5), generalisiert aus DGM2 Quelle: Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2012; Niederschlagsreihen von 2001 bis 2017 Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2019
In den letzten Jahren wurden neue Datengrundlagen erarbeitet, die eine aktuelle Bewertung der Erosionsgefährdung erforderte. Gegenüber den bisher vorliegenden Erosionsgefährdungskarten liegen nun räumlich differenziertere und aktualisierte Erosionsgefährdungskarten vor. Die folgenden Datengrundlagen gingen in das vorliegende Kartenwerke ein. Sie sind bei der Nutzung und Interpretation der Erosionsgefährdungskarten zu berücksichtigen: Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50) Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2020; Digitales Geländemodell im 5 m-Raster (DGM5), generalisiert aus DGM2 Quelle: Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2012; Niederschlagsreihen von 2001 bis 2017 Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2019
In den letzten Jahren wurden neue Datengrundlagen erarbeitet, die eine aktuelle Bewertung der Erosionsgefährdung erforderte. Gegenüber den bisher vorliegenden Erosionsgefährdungskarten liegen nun räumlich differenziertere und aktualisierte Erosionsgefährdungskarten vor. Die folgenden Datengrundlagen gingen in das vorliegende Kartenwerke ein. Sie sind bei der Nutzung und Interpretation der Erosionsgefährdungskarten zu berücksichtigen: Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50) Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2020; Digitales Geländemodell im 5 m-Raster (DGM5), generalisiert aus DGM2 Quelle: Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2012; Niederschlagsreihen von 2001 bis 2017 Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2019
Die KLSR-Karte berücksichtigt zusätzlich zu den K, S, R Faktoren die erosiven Hanglängen (L Faktor) bezogen auf den jeweiligen Feldblock. Für die Berechnung des L-Faktors wird angenommen, dass einerseits die Feldblockgrenzen die erosionswirksame Hanglänge unterbrechen (d.h. als Barriere für den Oberflächenabfluss wirken) und andererseits innerhalb des Feldblockes keine weiteren Barrieren vorhanden sind, die die erosionswirksame Hanglänge verkürzen. Der Berechnungswert aus den Faktoren KLSR steht für den Bodenabtrag eines dauerhaft unbedeckten Bodens (Schwarzbrache). Auf Grundlage dieser Auswertungskarte kann durch die Berücksichtigung des C-Faktors der Bodenabtrag für die tatsächlichen Bedingungen kalkuliert werden. Die ABAG-Ergebnisse stehen für den langjährigen mittleren flächenhaften Bodenabtrag in Tonnen pro ha und Jahr. Die KLSR-Karte zur Erosionsgefährdung liegt für die landwirtschaftlich genutzte Fläche (Feldblock-grenzen) im 5m-Raster als GRID vor.
In den letzten Jahren wurden neue Datengrundlagen erarbeitet, die eine aktuelle Bewertung der Erosionsgefährdung erforderte. Gegenüber den bisher vorliegenden Erosionsgefährdungskarten liegen nun räumlich differenziertere und aktualisierte Erosionsgefährdungskarten vor. Die folgenden Datengrundlagen gingen in das vorliegende Kartenwerke ein. Sie sind bei der Nutzung und Interpretation der Erosionsgefährdungskarten zu berücksichtigen: Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50) Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2020; Digitales Geländemodell im 5 m-Raster (DGM5), generalisiert aus DGM2 Quelle: Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) 2012; Niederschlagsreihen von 2001 bis 2017 Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2019
Das Projekt "Einfluss von Applikationstechnik und Bodenbearbeitung auf die Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln aus Weinbergen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Staatliche Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau.Die Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln aus Weinbergen wird quantitativ und qualitativ ermittelt. Beruecksichtigt werden verschiedene Applikationstechniken (Recyclingtechnik, Sensortechnik, konventionell) sowie verschiedene Formen der Bodenbearbeitung (begruent, unbegruent).
Origin | Count |
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Text | 1 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
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Deutsch | 10 |
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Boden | 10 |
Lebewesen & Lebensräume | 10 |
Luft | 9 |
Mensch & Umwelt | 10 |
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Weitere | 10 |