Die Westermann GmbH & Co. KG., Okereistraße 7, 49479 Ibbenbüren hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag zur wesentlichen Änderung des Betriebes der Deponiegasverwertung an der Deponie Ibbenbüren im Betriebsgelände Steinbruch Westermann, Up de Hee 14, 49479 Ibbenbüren vorgelegt. Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile, die Errichtung und der Betrieb eines neuen 500 kW Blockheizkraftwerkes (BHKW) zur Optimierung des Anlagenbetriebes. Das neue BHKW soll ein vorhandenes veraltetes 330 kW BHKW ersetzen.
Der Kartendienst stellt geschützte Denkmäler im Saarland dar. Zur Beachtung: Kartierung der bekannten Baudenkmäler nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 des SaarDSchG vom 13.06.2018 (Denkmalliste). Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Saarländische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Saarländischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 SaarDSchG erfüllen. Punktdarstellung der Baudenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes mit folgenden Informationen: Adresse und Beschreibung. Zur Beachtung: Die dargestellten Baudenkmäler sind vorläufig und noch in Bearbeitung. :Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch
Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a und Abs. 4 Satz 2 sowie § 54 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. § 76 Abs. 3 VwVfG wird die durch den BU beantragte Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans (RBP) vom 27. November 2018 und seine erste und zweite Ergänzung/Änderung vom 20. März 2019 und 12. April 2019 zum Vorhaben „Steinbruch Seifersdorf-Reichenbach“, mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen, Nebenbestimmungen und Vorbehalten, zugelassen. Der Beschluss gilt bis zum 12. September 2031. Der PÄB beinhaltet die Gestattung eines Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG i.V.m. § 10 SächsNatSchG.
Sichere und grundlastfähige erneuerbare Energiequellen sind essentiell für das Erreichen globaler Klimaziele. Die Tiefengeothermie kann Wärme und Strom unabhängig von Wetterbedingungen liefern und spielt eine Schlüsselrolle bei dem Vorantreiben der grünen Energiewende. Mit unserem Vorhaben gehen wir die Hauptfaktoren, die ein schnelleres Wachstum des Geothermiesektors verzögern, an: lange Amortisationszeiten und hohe sozioökonomische Risiken im Zusammenhang mit induzierter Seismizität. Im Teilvorhaben 'Physikalische Vorgänge bei der Aktivierung von Störungen' des Verbundvorhabens 'SIEGFRIED ' fokussieren wir uns auf einen seismologische und geologischen Ansatz, um zu quantifizieren, unter welchen Bedingungen eine Störung (re-)aktiviert wird und ob es zu seismischen oder aseismischen Versagen kommt. Wir ermitteln präoperativ die Seismizitätsrate zur präzisen Messung möglicher künftiger Veränderungen. Mit Distributed Acoustic Sensing und GNSS-Messungen überwachen wir auch den niedrigen Frequenzbereich und mögliche aseismische Verformung. Dazu kommen die strukturgeologischen Messungen von Störungsrichtung in Steinbrüchen, exhumierten geothermischen Reservoiren, sowie die gesteinsphysikalische Bestimmung von Reibungseigenschaften an Handstücken. Basierend auf den vorherigen Ergebnissen dieses Teilvorhabens und den Ergebnissen der Teilvorhaben der Projektpartner modellieren wir realistische Injektionsszenarien mit Hilfe von Multiphysik-Modellen zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Störungsreaktivierung. Die resultierende seismische Gefährdungskarte der Niederrheinischen Bucht, sowie die im Projekt vorgeschlagene best-practice Richtlinie, wird den Betrieb von Geothermieanlagen optimieren, weil seismische Risiken und damit das ökonomische Risiko für Unternehmen verringert wird, indem empfindliche Strukturen vermieden werden können und Zonen mit höherer Permeabilität identifiziert werden, die eine bessere Zirkulation von Flüssigkeiten ermöglichen.
Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die Matthäi Rohstoff GmbH & Co. KG, Am Schieferberg, OT Brößnitz, 01561 Lampertswalde (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 4. September 2024 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 5. Planänderung des Grauwackesteinbruches Brößnitz-Schieferberg (Landkreis Meißen). Die Planänderungen betreffen • die Aktualisierung der Abbaukonzeption mit Änderung der Abbautiefe bis zur 9. Abbausohle (19 m NHN), • den dauerhaften Verbleib der Schutzwälle in der jetzigen Form und Höhe mit bedarfsweiser Endprofilierung auf der Tagebauinnenseite/Oberfläche), • die bedarfsweise dauerhafte Verbringung von zukünftig anfallendem Abraum in den Be-reich zwischen den bestehenden Schutzwällen westlich der Tagesanlagen (Parkplatz), • den Rückbau der stationären Aufbereitungsanlage im Zuge des weiteren Rohstoffabbaus und ersatzweiser Einsatz von mobiler Aufbereitungstechnik und • die Verlängerung der zeitlichen Dauer des Vorhabens um 20 Jahre. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 13. Februar 1997 und Änderungsbeschlüssen vom 15. November 2001, 3. Dezember 2004, 4. November 2014 und 2. Juni 2021 planfestgestellt. Das Bergbauunternehmen hat den Steinbruch bisher bis zu einer dritten Gewinnungsebene (3. Sohle, 103 m NHN) aufgeschlossen. Zur Zeit hat das Sächsische Oberbergamt die Gewinnung bis auf die Teufe von 76 m NHN zugelassen. Mit der Abbaukonzeption bis zur 9. Sohle (19 m NHN) plant das Bergbauunternehmen die langfristige Ausrichtung der Rohstoffgewinnung. Nach gegenwärtiger Konzeption des Unternehmens ist die Rohstoffgewinnung über den bisher zugelassenen Zeitraum (2042) noch für etwa 20 weitere Jahre möglich. Zum gebotenen Immissionsschutz hat das Bergbauunternehmen um den Steinbruch zugelassene Schutzwälle errichtet. Bisher ist für diese nach Abschluss der Gewinnungsarbeiten der Rückbau mit Nutzung des Abraumes zur Wiedernutzbarmachung des Steinbruches vorgesehen. Das Bergbauunternehmen plant die Schutzwälle wegen der mittlerweile gegebenen Integration in das Landschaftsbild und entwickelter Biotopstrukturen dauerhaft zu erhalten. Für zukünftig anfallenden Abraum aus nicht verkaufsfähigen Lagerstättenbestandteilen beabsichtigt das Bergbauunternehmen im Steinbruch nach Bedarf eine Halde mit einer Aufstandsfläche von etwa bis zu 1,25 ha anzulegen. Das Bergbauunternehmen plant den Rückbau der in Betrieb befindlichen stationären Aufbereitungsanlage. Die Aufbereitung soll künftig mit einer mobilen Anlage erfolgen. Für die Produktpalette plant das Bergbauunternehmen dazu zwei Produktionsstrecken. Eine Produktionsstrecke soll der Herstellung von Splittgemischen und Gleisschotter, die zweite der Herstellung von Splitten dienen. Zur mobilen Aufbereitungstechnik sollen zwei Backenbrecher, zwei Kegelbrecher, drei Siebmaschinen und ein Haldenband gehören. Die mobile Aufbereitung soll mit dem Abbau in die Tiefe mitgeführt werden. Die Ersteinrichtung soll mindestens 50 m unter Geländeoberkante erfolgen.
Das LSG liegt westlich der Ortschaft Schraplau und verläuft entlang des Weitzschkerbaches bis Farnstädt. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das Gebiet erstreckt sich über die nördlich und südlich von Unterfarnstädt gelegenen Hänge, die den Weitzschkerbach zwischen Farnstädt und Schraplau begleiten. Ein Mosaik verschiedener Biotop- und Nutzungstypen als Reste einer historisch entstandenen Kulturlandschaft gliedert die Landschaft kleinteilig. So finden sich nördlich, östlich und südlich von Unterfarnstädt Magerrasenhänge in mehreren Teilflächen, die mit Obstwiesen und Gebüschen kombiniert sind und auf den trockenen, nährstoffarmen Standorten gut ausgebildet sind. Zwischen Unterfarnstädt und Alberstedt befindet sich im südost- bis südwest exponierten Bereich ein submediterran geprägter Trocken- bis Halbtrockenrasen mit einem Streuobstbestand aus Süßkirschen sowie mit einigen offengelassenen Kalksteinbrüchen. Vom untertägigen Kalksteinabbau künden einige noch vorhandene Stollen. Eine südexponiert gelegene Senke, das „Luhloch“, bedeckt ebenfalls ein Halbtrockenrasen, dem sich ein Birkenhain anschließt. Streuobstbestände aus Mittel- und Hochstämmen prägen bei Farnstädt und westlich von Schafsee maßgeblich das Landschaftsbild. Auch südlich des Weitzschkerbaches ist mit Obstwiesen und Trocken- sowie Halbtrockenrasenhängen ein vielfältiges Mosaik verschiedener Lebensräume zu finden. Westlich und nördlich von Schafsee weist der Weitzschkerbach naturnahe Abschnitte mit bachbegleitenden Gehölzen auf, denen sich extensiv genutztes Grünland und Grünlandbrachen mäßig feuchter Standorte anschließen. Am „Dreihügelberg“, auf natürlich entstandenen Felsen, aber auch an offengelassenen Steinbrüchen, haben sich Felsfluren und Gebüsche trockenwarmer Standorte entwickelt, die sich mit vegetationsfreien Stellen abwechseln und das Landschaftsbild bereichern. Die Fluren am Südhang des Weitzschkerbachtales werden durch charakteristische Hangkanten gegliedert, die ein Mosaik aus Trockenrasen, Hecken, Laubbaumbeständen oder Obstbäumen darstellen. Nördlich von Unterfarnstädt ist ein mesophiler Laubwald als Schlucht- und Schatthangwald ausgebildet. Das Gebiet gehört zu den bereits von den Bandkeramikern bewohnten und landwirtschaftlich genutzten Siedlungsräumen und ist seitdem kontinuierlich bewohnt gewesen. Davon zeugen zahlreiche Bodenfunde. Während die Hochflächen ackerbaulich genutzt wurden, blieben die Geländeteile, die zum Ackerbau nicht geeignet waren, unter Wald, z. B. die Talhänge und Auen. Erste urkundliche Erwähnungen aus diesem Gebiet nennen 979 die „Scrapenlevaburg”. Die Hanglagen wurden nach und nach für Obst- und Weinanbau sowie als Hutung genutzt und so der noch vorhandene Wald immer weiter zurückgedrängt. Neben den sehr fruchtbaren Böden sind in diesem Gebiet auch Bodenschätze, so Kiessand und vor allem Kalkstein, abgebaut worden. Kalkstein wurde z. T. untertägig gewonnen, wofür der Kuhberg bei Unterfarnstädt ein eindrucksvolles Beispiel ist. Das LSG erstreckt sich auf der Querfurter Muschelkalk-Platte, in die sich der Weitzschkerbach bis zu 50 m tief eingeschnitten hat. Das Tal beginnt bei Oberfarnstädt im Ausstrich des wenig widerstandsfähigen Oberen Buntsandsteins (Röt). Östlich Unterfarnstädt verengt es sich stark und durchbricht in mehreren Windungen den Riegel des Unteren Muschelkalks, dessen Werksteinbänke bis zur Mitte des 20. Jh. am Kuhberg auch unterirdisch abgebaut wurden. Heute befindet sich nahe der Straße nach Alberstedt ein Muschelkalk-Tagebau zur Gewinnung von Schotter und Splitt. Im nach Osten anschließenden Ausstrich des weniger widerstandsfähigen Mittleren Muschelkalks verläuft das Tal bis Schafsee geradlinig. Westlich von Schafsee ist an dem deutlich steileren südlichen Talhang die Schichtstufe des Oberen Muschelkalks zu beobachten. In einer Kiesgrube am Nordosthang des Dreihügelberges bei Unterfarnstädt werden zeitweise saalekaltzeitliche Schmelzwasserkiese und -sande abgebaut. Der in der Weichsel-Kaltzeit aufgewehte Löss ist auf großen Teilen des LSG mit unterschiedlichen Mächtigkeiten verbreitet. Die Talaue wird von humosen, schluffigen Sedimenten des Holozäns gebildet. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Zum LSG gehören die Bachaue, die Talhänge und Teile der anschließenden Hochfläche beiderseits des Weitzschkerbaches, so dass sehr unterschiedliche Böden vorkommen. Auf der Hochfläche sind Tschernoseme aus Löss weitverbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme aus Löss zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. An den Talhängen dominieren Pararendzinen aus skeletthaltigem Löss über Lehmfließerden aus triassischem Gestein. In der Bachaue gibt es schwarze, durchgehend humose, z. T. grundwasserbeeinflusste Bödenaus Kolluviallöss. Die hydrologische Situation wird vom Weitzschkerbach als Fließgewässer bestimmt, der zur Saale entwässert. Durch die Lage im Leegebiet des Harzes gehört das Gebiet zu den niederschlagsarmen Landschaften Sachsen-Anhalts. Die Jahresniederschlagsmengen erreichen nur Werte um 500 mm. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebietes würde sich im Talgrund aus Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald, in den Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald eingestreut sein könnte, und an den Hängen aus Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald zusammensetzen, der an steileren, südexponierten Standorten in Wucherblumen-Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Im mesophilen Laubwald ist die Rotbuche bestandsprägend, während in der Krautschicht typische Arten wie Ausdauerndes Bingelkraut, Frauenfarn und Echtes Springkraut vorherrschen. Die kontinental geprägten Magerrasenhänge bei Unterfarnstädt weisen Bestände vom Dänischen und Stengellosen Tragant, Pferde-Sesel, Frühlings-Adonisröschen sowie Grauer und Gelber Skabiose auf. Die Graslilienheide wird von Vorkommen der Astlosen und Ästigen Graslilie geprägt, aber auch Edel- und Berg-Gamander, Berg-Steinkraut, Früher Ehrenpreis, Finger-Steinbrech, Frühlings-Hungerblümchen und die sehr seltenen Arten Zwerg-Steppenkresse, Kleines Mädesüß, Wimper-Perlgras, Gemeines und Graues Sonnenröschen kommen hier vor. Im Luhloch ist die Astlose Graslilie mit Blaugrünem Labkraut und Kleinem Mädesüß sowie einem kleinen Bestand der in Sachsen-Anhalt gefährdeten Gemeinen Akelei vergesellschaftet. Die Hänge südlich des Weitzschkerbachtales zeichnen sich durch das Vorkommen von Walliser Schwingel, Pfriemengras, Frühlings-Adonisröschen und Rispen-Flockenblume aus. Das Grünland in der Bachaue ist als Weidelgras-Weißklee-Weide, Rotschwingel-Weißkleeweide, Glatthaferwiese, Fettweide oder Glatthafer-Talwiese ausgebildet. Im Bach finden sich Echte Brunnenkresse, Fluten der Schwaden, Gauchheil-Ehrenpreis und Berle. Die Felsfluren werden u. a. vom Wimper-Perlgras, von Gamander-Arten, Fetthennen-Arten, Blau-Schwingel und dem Braunstieligen Streifenfarn besiedelt. Als Charakterart der Bunten Erdflechtengesellschaft ist hier auch die gefährdete, gelbgefärbte Flechte Fulgensia fulgens nachgewiesen. Die Gebüsche auf den Hangkanten bestehen aus Ein- und Zweigriffligem Weißdorn, Steinweichsel, Schlehe, Pflaume und Kreuzdorn. Auf den flachgründigen Kalkäckern, z. B. bei Unterfarnstädt, trifft man artenreiche Ackerwildkrautgesellschaften mit gefährdeten Pflanzenarten, wie beispielsweise den Blauen Gauchheil und die Möhren-Haftdolde. Auf den mit Gebüschen und Streuobstwiesen bewachsenen Trockenhängen kommen Neuntöter, Raubwürger, Braunkehlchen und Grauammer vor. Häufig sind auch Zauneidechsen zu beobachten. Neben den an lückige Mager rasen gebundenen Heuschreckenarten wie die Langfühler-Dornschrecke kommen auch die anthermophile Säume gebundene Gemeine Sichelschrecke und die auf vegetationsarmen Flächen, z. B. in Steinbrüchen lebende Blauflüglige Ödlandschrecke vor. Das im Weitzschkerbachtal vorhandene Habitatmosaik ermöglicht, dass anspruchsvolle Arten der reich gegliederten Ackerlandschaft wie Rebhuhn und Wachtel sowie der Feldhase noch regelmäßig zu beobachten sind. Die noch vorhandenen Stollen dienen mehreren Fledermausarten als Winter- und Zwischenquartier, so der Mops- und Wasserfledermaus sowie dem Großen Mausohr. Die Streuobstbestände haben für viele blütenbesuchende oder totholzbewohnende Insektenarten, aber auch höhlenbrütende Vogelarten, z. B. Star, Wendehals und Feldsperling, eine herausragende Bedeutung. Vom Blütenreichtum profitieren auch zahlreiche Tagfalter. Das LSG ist als ein wesentlicher Bestandteil eines Biotopverbundsystems in Richtung Rainholz im Westen und Weidatal im Osten zuerhalten bzw. zu entwickeln. Die Ziele zur Entwicklung des LSG umfassen die Erhaltung und Pflege der für dieses Gebiet typischen Magerrasenhänge, Trockenrasen und Streuobstwiesen sowie der naturnahen Bachabschnitte, der Felsfluren, Hangkanten und des Hangwaldes mit einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Besonders wichtig erscheint die Absicherung der Pflege der Trockenhänge zwischen Farnstädt und Schraplau, um die einsetzende Verbuschung und ein Verbrachen der Lebensräume zu verhindern. Dieses Ziel könnte durch Aufbau und Einsatz einer Schafherde unter Beimischung von Ziegen erreicht werden. Abgängige Streuobstbestände sind sukzessive durch Neuanpflanzung zu verjüngen. Alte Steinbrüche sind als strukturreiche Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln,sie sind vor Verfüllung und anderer Zweckentfremdung zu bewahren. Eine über die bereits bestehende oder genehmigte Flächenausdehnung der Sand-, Kies- und Kalkstein-Tagebaue hinausgehende Erweiterung der Abbauflächen ist nicht zuzulassen. Bei Unterfarnstädt vorhandene untertägige Stollensysteme sind fledermausgerecht zu sichern. Das Gebiet ist von jedweder Bebauung freizuhalten und vor Stoffeinträgen zu schützen. Der in Steillagen betriebene Ackerbau sollte langfristig zugunsten der Grünlandbewirtschaftung aufgegeben werden, um die Erosion zu verhindern. Im Grenzbereich zwischen Äckern und den Magerrasen der Hanglagen sind Pufferstreifen einzurichten, welche dem Schutz vor Nährstoff- und Pestizideinträgen dienen sollen. Möglich wären auch Heckenpflanzungen, z. B. an den oberen Hangkanten des Weitzschkerbachtales. Die wenigen Feldgehölze und Hangwälder sind nicht primär unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu nutzen. Der Weitzschkerbach bedarf aufgrund seines begradigten Verlaufs und der nur sehr schmal ausgebildeten Bachaue über weite Strecken einer Renaturierung. Zur naturnahen Erholung könnte das Weitzschkerbachtal durch einen Fußweg erschlossen werden. Es ist weiterhin zu erwägen, besonders schutzwürdige Teile des LSG in einen höheren Schutzstatus zu überführen und das Gebiet in Richtung Bergfarnstädt zu erweitern. Im Osten sollte der Anschluss an das NSG „Kuckenburger Hagen“ durch die Angliederung des Weitzschkerbachtales östlich Schafsee und des Weidatales - ggf. im Rahmen eines separaten Ausweisungsverfahrens - hergestellt werden. Das vielfältige Mosaik von Biotop- und Nutzungstypen, der an natürlich entstandenen Felsen oder in aufgelassenen Steinbrüchen zu beobachtende Muschelkalk sowie das abwechslungsreiche Landschaftsbild bieten Möglichkeiten zur Durchführung interessanter Exkursionen. Besonders reizvoll sind Wanderungen auf Feldwegen rings um Unterfarnstädt und weiter in Richtung Untermühle und Schafsee. Die Lage des Gebietes ermöglicht den Besuch der Sehenswürdigkeiten der nahegelegenen Ortschaften, z. B. der Pfarrkirche St. Johannis Baptista und der Reste der Burg in Schraplau oder der Dorfkirchen in Ober- und Unterfarnstädt. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 16.09.2025
Die Kalktäler liegen im südlichen Teil des Landkreises Merseburg-Querfurt zwischen dem Geiseltal und dem Unstruttal in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das Gebiet ist eine große Ebene, in die ein Trockentalsystem eingeschnitten ist. Dabei bestehen aufgrund der steilen Hänge zwischen den Tälern und der Hochfläche kaum Blickbeziehungen. Dennoch haben die Trockentäler eine sehr landschaftsprägende Wirkung. Betritt man die Täler, erlebt man einen sehr starken Wechsel des Landschaftsbildes, der einen scharfen Kontrast zu den ebenen Hochflächen vermittelt. Die markantesten landschaftsprägenden Strukturen der Hochebene sind das Müchelholz mit seinem zum Teil sehr alten Baumbestand und die südlich der Straße gelegenen Wäldchen. Sie gliedern die Hochfläche zwischen St. Micheln und Albersroda. Weitere wichtige Landschaftselemente sind die Obstbaumreihen und -alleen entlang von Straßen und Feldwegen sowie Feldholzinseln. Unmittelbar nördlich und nordöstlich der Ortslage Mücheln erstreckt sich das etwa 60 km² große Braunkohlenrevier des Geiseltales. In den Ortslagen von St. Micheln und St. Ulrich bestimmen die teils dicht bewaldeten, teils mit Trocken- und Halbtrockenrasen bewachsenen Hänge das Ortsbild. Hinzu kommt die zum großen Teil noch gut erhaltene landschaftstypische Bebauung, die durch zahlreiche Gärten mit Obstbäumen gegliedert wird. Deutlich hebt sich die Schloßanlage von St. Ulrich einschließlich des Schloßparkes von der dörflichen Siedlung ab. Das Hesseltal erstreckt sich über 3,3 km, ist vorwiegend bewaldet und grenzt an das Müchelholz. Der Nordhang wird durch aufgelassene Steinbrüche mit Halbtrockenrasen und Schuttfluren bereichert. Dicht bewaldete Hänge charakterisieren auch das Seitental am Waldhaus. Im Gegensatz hierzu stehen die trockenen Täler namens Gleinaer Grund und Spittelgraben. Typisch sind hier blütenreiche Trocken- und Halbtrockenrasen an den Hängen, kleine Waldflächen, aufgelassene Steinbrüche und Gebüsche. Ehemalige Streuobstwiesen sind teilweise stark verbuscht. Gehölzflächen sind bevorzugt auf den nordexponierten Hängen zu finden. Seit ur- und frühgeschichtlicher Zeit sind die Lößlandschaften bevorzugte Siedlungsgebiete. Daher wurde auch die fruchtbare Querfurter Platte frühzeitig besiedelt und ackerbaulich bewirtschaftet. Die eindrucksvollste Anlage innerhalb des LSG ist eine ausgedehnte Befestigung der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Krumpa. Als Relikte der ackerbaulichen Nutzung der fruchtbaren Lößböden existieren noch Fluren aus einer Zeit, als das Gebiet von Slawen besiedelt war. Nur an wenigen Stellen haben sich Reste von Wald erhalten. Das Müchelholz stellt das größte zusammenhängende Waldgebiet auf der Querfurter Platte dar. Der Bestand großer, ausladender, 120-160 Jahre alter Eichen geht vermutlich auf die Nutzung zur Schweinemast zurück. Auch Flächen mit Niederwaldstruktur findet man hier. Da die Weideviehwirtschaft eine untergeordnete Rolle spielte, entstand nur an den ackerbaulich nicht nutzbaren, steileren Hanglagen nach der Abholzung Grünland, welches extensiv als Schafweide genutzt wurde. So bildeten sich die landschaftstypischen Trocken- und Halbtrockenrasen. An Hängen wurden Terrassen angelegt und zum Teil mit Trockenmauern befestigt. Ein wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft sind Streuobstwiesen an den Ortsrändern sowie an den Talhängen. Entlang der Wege wurden Obstbaumalleen angelegt. Die Ackerflächen des LSG werden seit der Zeit der Kollektivierung großflächig bewirtschaftet, was mit einer Beseitigung von Feldwegen und Feldgehölzen einherging. Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das LSG Müchelner Kalktäler im südöstlichen Teil der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Regionalgeologisch ist das Gebiet dem südöstlichen Teil der Querfurt-Freyburger Muschelkalkmulde zuzuordnen. In den Oberhangbereichen der Trockentäler Gleinaer Grund, Hesseltal und am Spittelsteingraben treten die mesozoischen Festgesteinspartien hervor. Es handelt sich dabei um Unteren Muschelkalk, der als Wechsellagerung von welligen, dünnplattigen bis festen Kalksteinen und Mergelkalken vorliegt. Bis oberhalb der Geiselquelle verläuft am Unterhang der Geiselaue die Grenze zwischen Unterem Muschelkalk und Oberem Buntsandstein (Röt). Dieser besteht in der Pelit- und Salinarrötfolge aus geklüfteten Mergelsteinen von graugrüner bis grauroter Farbe bzw. aus Ton- und Schluffsteinen, Dolomiten und Kalksteinen, Gips- und Anhydritlagen sowie untergeordnet Steinsalzen. Den oberen Abschluß des Röts bilden die Myophorienschichten aus dolomitischen Kalksteinen sowie Ton- und Mergelsteinen. Ehemalige Steinbrüche lassen die Gesteinsabfolgen sichtbar werden. Auf der Hochfläche sind Reste der saalezeitlichen Grundmoräne erhalten. Großflächig wird sie von einer über 2 m mächtigen Lößschicht überzogen. Die geologisch jüngsten, holozänen bis rezenten Ablagerungen sind im LSG auf die Hangfußflächen der Täler beschränkt. Diese bestehen aus durchschnittlich 2 m mächtigen Abspülmassen. Das Schutzgebiet liegt zwischen dem Lauchstädter Löß-Plateau und den höchstgelegenen Bereichen des Barnstädter Löß-Plateaus. Auf dem tiefer liegenden Lauchstädter Löß-Plateau herrschen Tschernoseme aus Löß vor. Auf dem Barnstädter Löß-Plateau im Westen und Süden des Schutzgebietes sind Braunerde-Tschernoseme, Parabraunerde-Tschernoseme und Lessivés aus Löß verbreitet. Auf den Talhängen sind Pararendzinen, seltener Rendzinen, aus skeletthaltigem Löß über Lehm-Fließerden und anstehendem Gestein entwickelt. In den Hangfußbereichen und auf den Talböden dominieren Kolluvisole aus umgelagertem Bodenmaterial der Tschernoseme. Grundwasser steht erst in größerer Tiefe an. Innerhalb der Sedimentgesteine kann es über bindigen Lagen zu Stauerscheinungen kommen, die besonders nach Starkniederschlägen und langen Niederschlagsperioden zu lokalen, temporären Quellhorizonten führen. Die Gewässer in den Kalktälern besitzen vorwiegend episodischen Charakter. Eine wichtige Funktion zur Abführung von Oberflächenwasser, besonders bei Starkniederschlägen, erfüllen die Gräben. Klimatisch gesehen liegt das LSG im mittel-deutschen Trockengebiet. Bedingt durch die Lage im Lee des Harzes beträgt die jährliche Niederschlagssumme weniger als 500 mm. Die mittiere Jahrestemperatur von 8,5 - 9 o C ist relativ hoch. Das Klima ist kontinental geprägt. Aufgrund der Trockenheit zahlreicher Standorte im Gebiet besteht der floristische Reichtum insbesondere im Vorkommen licht- und wärmebedürftiger, trockenheitsertragender Pflanzenarten, die entweder ihren Verbreitungsschwerpunkt in den kontinentalen Gebieten Osteuropas und Asiens oder im submediterranen Florengebiet Südeuropas haben. Die Halbtrockenrasen werden durch Aufrechte Trespe, Fieder-Zwenke und Großes Schillergras bestimmt. Pfriemengras dominiert die Trockenrasenbestände, zusammen mit Walliser Schwingel und Gemeinem Bartgras. Bemerkenswert ist auch das Kalk-Blaugras, das bevorzugt auf extremen Standorten, wie steilen, humusarmen Kalkschutthängen, anzutreffen ist. Es bildet beispielsweise die Blaugrashalden auf dem Trockenhang südlich St. Micheln. Weitere charakteristische Pflanzen der Trocken- und Halbtrockenrasen sind Wiesen-Salbei, Karthäuser-Nelke, Echtes Labkraut, Feld-Mannstreu, Knolliger Hahnenfuß, Kleiner Wiesenknopf und Flockenblumen-Arten. Floristische Besonderheiten im Gebiet sind Stengelloser Tragant, Pferde-Sesel und Liegender Ehrenpreis. Neben Pflanzenarten mit kontinentaler Verbreitung kommen zahlreiche Vertreter der submediterranen Flora im Gebiet vor. Es handelt sich zumeist um gefährdete und geschützte Arten wie zum Beispiel Silber-Distel, Deutschen und Fransen-Enzian sowie Ästige und Astlose Graslilie. Von den Orchideen trockener, offener Standorte sind Purpur-Knabenkraut sowie Braunrote Sitter mit großen Beständen anzutreffen. In wenigen Exemplaren kommt auch die Fliegen-Ragwurz vor. Das sehr häufige Gemeine Sonnenröschen ist an wenigen Stellen mit dem seltenen und gefährdeten Grauen Sonnenröschen vergesellschaftet. In dem Schutt der Steinbrüche sowie am Rand steiniger Ackerflächen wächst relativ häufig der gefährdete Schmalblättrige Hohlzahn. Auch Gehölze prägen die Landschaft und die Biotopausstattung in entscheidendem Maße. Wälder und Feldgehölze mit naturnahem Charakter werden durch Hainbuche, Stiel- und Trauben-Eiche bestimmt. Hinzu treten Sommer- und Winter-Linde, Ahorn, Berg-Ulme und selten Rot-Buche. Auch der Unterwuchs weist noch einen naturnahen Charakter auf. Haselwurz, Maiglöckchen, Waldmeister, Vielblütige Weißwurz, Türkenbund-Lilie sowie verschiedene Grasarten sind anzutreffen. Busch-Windröschen und Gelbes Windröschen bedecken im Müchelholz im Frühjahr große Flächen. Weitere Arten sind Schattenblume, Knotige Braunwurz und Ährige Teufelskralle. Auf lichten Stellen wachsen Schwalbenwurz, Ästige Graslilie und Ebensträußige Margarite. Verschiedene Orchideen-Arten sind in den Wäldern anzutreffen, unter anderem Vogel-Nestwurz, Weiße Waldhyazinthe, Großes Zweiblatt und Bleiches Waldvöglein. Auch soll das Vorkommen des geschützten Seidelbastes im Müchelholz erwähnt werden. Im LSG und seiner Umgebung wurden 80 Brutvogelarten nachgewiesen. Dies weist das Gebiet als einen artenreichen Lebensraum aus. Besonders für Arten extensiv oder nicht genutzter Offenlandstandorte und Gebüsche, aber auch für Arten der Wälder stellt es ein Refugium innerhalb der strukturarmen Agrarlandschaft dar. Zu den gefährdeten Arten zählen Rot- und Schwarzmilan sowie Habicht. Auch Grauammer und Wendehals wurden nachgewiesen. Hervorzuheben ist der Nachweis von fünf Fledermausarten, die das Gebiet als Jagdrevier nutzen. Die im LSG liegenden alten Kalkstollen werden als Winterquartiere genutzt. Die offenen, blütenreichen Rasen der steilen Hanglagen und ehemaligen Steinbrüche besitzen eine hohe Bedeutung als Habitat für Insekten, so konnten unter anderem gefährdete Arten der Heuschrecken wie die Blauflüglige Ödlandschrecke und der Feld-Heuhüpfer nachgewiesen werden. Der Bestand an wertvollen Biotopen ist durch Pflege und durch Fortsetzung der typischen Bewirtschaftung zu sichern. Zur Vermeidung von Nährstoffeintrag aus den angrenzenden intensiv bewirtschaften Bereichen wären Pufferzonen auszuweisen. Besonders entlang der Hangkanten könnte durch Ackerrandstreifen oder breite Stauden- bzw. extensiv bewirtschaftete Grünlandsäume, Gebüsch- und Baumgruppen das Landschaftsbild bereichert werden. Der Erhalt und die Entwicklung der Waldränder trägt zur Verbesserung des Bestandsklimas bei und dient der Sicherung wichtiger Lebensräume im Übergangsbereich von Wald und Offenland. Die Erweiterung extensiv bewirtschafteter Flächen sowie die Anlage von Aufforstungen und Grünlandflächen auf ehemals ackerbaulich genutzten Bereichen würde ebenfalls zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen beitragen. Durch die Anlage von Hecken und Baumreihen entlang von Wirtschaftswegen sollten vernetzende Strukturen geschaffen und das Landschaftsbild der strukturarmen Ackerebene bereichert werden. Insgesamt wird innerhalb des LSG eine umweltschonende Land- und Forstwirtschaft, die auch den langfristigen Anforderungen an den Bodenschutz entspricht, angestrebt. Kulturhistorische Elemente, wie die durch historische Waldbewirtschaftung entstandenen Waldtypen und die Streuobstwiesen oder der Schloßpark St. Ulrich, sind als ein Teil der Identität der Landschaft zu erhalten. Eine weitere Bebauung im Außenbereich ist zu vermeiden. Naturlehrpfad Der Lehrpfad verläuft vom Park St. Ulrich entlang der Hänge nördlich St. Micheln und durch das Hesseltal bis ins Müchelholz. Darüber hinaus sind weitere Spazier- und Wanderwege durch die Täler und das Müchelholz vorhanden. Mücheln Ort und Burg Mücheln (Muchilidi) wurden erstmals Ende des 9. Jahrhundert im Hersfelder Zehntverzeichnis erwähnt. Die Lage der als Straßenschutz angelegten Burg wird im Kern der Altstadt vermutet. 1350 erhielt Mücheln Stadtrecht, bald danach wurde die Stadtmauer mit drei Toren errichtet, die nur noch in Resten vorhanden ist. Zeugen der Stadtgeschichte sind u.a. das Rathaus von 1571 sowie alte Bürgerhäuser. Kulturhistorisch bemerkenswert sind auch die 12 Apostelquellen unterhalb des Waldhauses südlich St. Micheln. Schloß St. Ulrich Das Schloß ist eine von einem Wassergraben umgebene, unregelmäßige Anlage, die vermutlich im 12. Jahrhundert gegründet wurde. Der bestehende Bau, dessen älteste Teile aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammen, wurde mehrfach umgebaut und erneuert. Anfang des 20. Jahrhundert erfolgte ein durchgreifender Um- und Erweiterungsbau durch Paul Salinger. Zum Schloß gehört ein um 1720 in Terrassenform angelegter barocker Park mit einem klassizistischen Gartenhaus. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 16.09.2025
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