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Bodenabbau, Trockenabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.

Sukzession und Alternativen in der forstlichen Rekultivierung in Kiesgruben

Nach heutigem Stand des Wissens und der Technik ist die forstliche Rekultivierung von Kiesgruben und Steinbrüchen sehr kosten- und energieaufwendig und dennoch vielfach nicht zufriedenstellend. Die vorliegende, auf mehrere Jahre angelegte Untersuchung befasst sich mit der Vegetationsentwicklung (ungelenkte Sukzession) in für forstliche Pflanzungen vorbereiteten Rekultivierungsflächen, und zwar auf 'rohem und mit Waldoberbodenauflage (mit entsprechendem Diasporenreservoir) behandeltem Rekultivierungssubstrat. Von besonderem Interesse sind hierbei die Gehölze. In zwei Versuchsanlagen (Kiesgrube, Versuchsgelände des Institutes) mit 32 Versuchsparzellen à 2,1 x 2,1 m bzw. 1,5 x 1,5 m werden vier Varianten werden untersucht: Rohboden (Bodengemisch), Auflage von Altwaldoberboden auf Rohboden, beide Varianten jeweils ohne und mit Strohabdeckung. Von April bis Oktober 1999 wurden acht mal Anzahl und Deckung der Arten höherer Pflanzen der Versuchsparzellen aufgenommen sowie der Diasporenregen auf die Versuchsanlage erfaßt. Um die Herkunft der keimenden Pflanzen zu erfassen, wurde neben der Erfassung des Diasporenregens mittels Keimversuchen das Diasporenreservoir der Ausgangssubstrate (Rohboden, Waldoberboden) ermittelt sowie die Flora der unmittelbaren Umgebung erfaßt. Des weiteren werden klimatische Daten einbezogen sowie auf dem Versuchsgelände standörtliche Parameter (Bodenfeuchte in unterschiedlichen Tiefen) gemessen. Es zeigen sich signifikante Unterschiede in der Besiedlungsentwicklung und der Artenzusammensetzung der verschiedenen Varianten. Die Besiedlung erfolgte am raschesten und mit höchsten Deckungsgraden auf Versuchsparzellen mit einer Auflage von Altwaldoberboden. Hier entwickelten sich erst Schlagfluren, im zweiten Jahr breitete sich verstärkt die Brombeere aus. Gehölze treten nur vereinzelt auf. Auf den Rohbodenparzellen siedelten sich erwartungsgemäß Pionier- und Ruderalarten an, die Besiedlung erfolgte gegenüber der Waldbodenvariante jedoch verzögert und nicht so üppig. Die Dynamik auf Parzellen mit Strohauflage wurde im ersten Jahr vor allem von Weizenpflanzen, im zweiten von Ruderalarten bestimmt; Arten der obigen Varianten traten stark verzögert und nur in Einzelexemplaren auf. Für gesicherte erste Prognosen reicht der kurze Untersuchungszeitraum (April bis November 1999) noch nicht aus. Bezüglich der Gehölzentwicklung lassen sich auf einzelnen Rohbodenparzellen Anzeichen für die Entwicklung von Weidengebüschen oder Brombeergestrüppen erkennen. Auf den Parzellen mit Waldbodenauflage wird sich in den nächsten Jahren möglicherweise die Brombeere durchsetzen und andere Pflanzen unterdrücken.

Naturdenkmale

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruches Waibertal Ost und zur Änderung der Rekultivierung, Gemarkung Großkuchen, Fa. Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG

Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

Freise & Co. GmbH, Erweiterung des Steinbruchs und Errichtung und Betrieb einer Boden- und Bauschuttbehandlungsanlage in Augustdorf, Gemarkung Augustdorf, und Detmold, Gemarkung Pivitsheide V.L.

Öffentliche Bekanntmachung Kreis Lippe – Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0086/25/2.1.2 Datum: 10.09.2026 Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 6/10/16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag zur Änderung und für den geänderten Betrieb nach § 16 BImSchG für eine Anlage zur Gewinnung und Behandlung von Naturstein Die Freise & Co. GmbH, Mergelweg 6, 32832 Augustdorf beantragt gemäß §§ 6/10/16 BImSchG die Genehmigung für die Änderung des Betriebs eines Steinbruchs sowie für eine Betriebserweiterung durch die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Lagern und Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen (Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage) in den Außenbereichen der Stadt Detmold und der Gemeinde Augustdorf. Die Änderungen der Anlage sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken vorgenommen werden: Gemeinde: Gemeinde Augustdorf Stadt Detmold Gemarkung: Augustdorf Pivitsheide v.L. Flur / Flurstück: 18 / 105 5 /6 Standortkoordinaten (UTM): Rechtswert: 484039.919 Hochwert: 5752928.317 Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Änderung und Erweiterung der bereits vorhandenen Anlage durch  Ergänzung um den Betrieb einer Anlage zum Lagern und Behandeln von nichtgefährlichen Abfällen – Hier: Bodenaufbereitungsanlage und Bauschuttaufbereitungsanlage  und Anpassung Sprengbetrieb – hier: Flächenausdehnung Die Durchführung des hier antragsgegenständlichen BImSchG-Verfahrens gemäß § 16 BImSchG und das außerdem erforderliche Planfeststellungsverfahren für die Flächenerweiterung des Abbaugebiets erfolgen parallel. Die Anlagen sollen laut Antrag mit erteilter Genehmigung in Betrieb genommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich einerseits um die Änderung einer vorhandenen Anlage zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von natürlichem oder künstlichem Gestein. Diese Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter den Nummern 2.1.2 (V) und 2.2 (V) genannt, für das nach der Verfahrensart der 4. BImSchV grundsätzlich ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Darüber hinaus handelt es sich andererseits bei dem beantragten Vorhaben, hinsichtlich der neu hinzukommenden Boden- und Bauschuttbehandlungsanlage, um eine Anlage, die im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter den Nummern 8.11.2.4 (V), 8.12.2 (V) und Nr. 9.11.1 (V) als genehmigungsbedürftige Anlage genannt ist, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ebenfalls grundsätzlich ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Des Weiteren erfüllt das Vorhaben die Nr. 2.1.3 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), wonach die Behörde zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht verpflichtet ist. Aufgrund der Lage in einem FFH-Gebiet und der Tatsache, dass das Vorhaben das Schutzgebiet negativ beeinträchtigen kann, hat die Genehmigungsbehörde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das Verfahren wird aus diesem Grund gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren, nach § 10 BImSchG, mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens und den bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere: Die Beschreibung der geplanten Maßnahme; Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; UVP-Bericht, Herstellerunterlagen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Ingenieurgeologisches Gutachten; Fachliche Stellungnahme zur geplanten Vollverfüllung der Ostflanke des Steinbruchs; FFH-Verträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Sanierungsplan für den Deponiekörper mit Wasserhaushaltsmodellierungen. Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen kann in der Zeit vom 17.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026 [1 Monat] • über die Internetseite des Kreises Lippe unter der Adresse: https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php ( Immissionsschutz  Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung  Freise & Co. GmbH, Erwei-terung des Steinbruchs und Errichtung und Betrieb einer Boden- und Bauschuttbehandlungsanlage in Augustdorf und Detmold, Gemarkungen Augustdorf und Pivitsheide v.L.) sowie • über das UVP-Portal unter der Adresse: www.uvp-verbund.de abgerufen und eingesehen werden. Hinweise zum Genehmigungsverfahren und eine Weiterleitung auf die Internetseite des Kreises Lippe finden sich in der Zeit vom 17.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026 zudem auch • auf der Internetseite der Stadt Detmold unter der Adresse: www.detmold.de/verwaltung/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen • auf der Internetseite der Gemeinde Augustdorf unter der Adresse: https://www.augustdorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/ Dadurch wird die gem. § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BImSchV erforderliche Auslegung des Antrages mit den dazugehörigen Antragsunterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, bewirkt. Hinweis: Für den o. g. Zeitraum besteht auf Verlangen zusätzlich eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in Form der Einsichtnahme in den Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde (innerhalb der üblichen Dienstzeiten). Die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme in den Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen kann unter folgender Telefonnummer erfolgen: 05231-626321. Einwendungen gegen das Vorhaben können während des Auslegungszeitraums und bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also vom 17.09.2026 bis einschließlich 16.11.2026, schriftlich bei der Kreisverwaltung Lippe, Fachgebiet 680 - Immissionsschutz, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold oder elektronisch (immissionsschutz@kreis-lippe.de) erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendungen bei der genannten Stelle. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen. Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschrift können nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, außerdem die Gründe des Einwandes darzulegen. In der Einwendung sollten zudem Angaben zum Grundstück der Einwenderin/des Einwenders (Straße, Hausnummer) gemacht werden. Die Einwendungsschreiben werden an die Antragstellerin sowie an die jeweiligen Fachbehörden zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen der Einwenderin/des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, wird hiermit der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen für das o. g. Verfahren durch die Genehmigungsbehörde auf den 15.12.2026 ab 15:00 Uhr anberaumt. Er wird im Kreishaus, Kreistagssitzungssaal, Raum 408, Felix-Fechenbach-Straße 5, in 32756 Detmold stattfinden. Die Erörterung kann bei Bedarf am darauffolgenden Tag ab 15:00 Uhr im Kreishaus, Kreistagssitzungssaal, Raum 408, Felix-Fechenbach-Straße 5, in 32756 Detmold fortgesetzt werden. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BIm-SchV entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist, unter Berücksichtigung von § 14 der 9. BImSchV, ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Absatz 6 des BImSchG durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang bei der Teilnahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Das Vorhaben und die Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG, § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht. Im Auftrag gez. Winter

LSG Flechtinger Höhenzug Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt westlich der Stadt Haldensleben. Der wesentliche Teil des Schutzgebietes liegt in der Landschaftseinheit Ohre-Aller-Hügelland, die südlichöstlichen Ausläufer reichen bis in die Magdeburger Börde, die südwestlichen bis in das Börde-Hügelland. Das LSG hat in nordwest-südöstlicher Richtung von Kathendorf bis Ackendorf eine Ausdehnung von über 28 km und in südwest-nordöstlicher Richtung von 5 bis 8 km. Bei Everingen grenzt das LSG unmittelbar an das LSG „Harbke-Allertal“. Der sanfte Höhenrücken des Flechtinger Höhenzuges hat den Charakter eines Rumpfschollengebirges, das sich nur wenig von der Umgebung abhebt. Durch zahlreiche Wasserläufe wird die Rumpffläche mehr oder weniger zerteilt. Sanfte Geländeformen herrschen vor, flache Kuppen und Rücken wechseln sich mit breiten, flachen Tälern und Senken ab. Vor allem nördlich der Straße Ivenrode-Haldensleben wird die Landschaft nur von wenigen Verkehrstrassen zerschnitten. Die großflächigen Wälder werden bei Damsendorf, Hilgersdorf, Altenhausen und Süplingen von größeren Rodungsinseln unterbrochen. Die unterschiedlichen Standortbedingungen spiegeln sich in einer differenzierten Flächennutzung und Vegetation wieder. Auf den sandigen Pleistozänstandorten dominieren großflächige Nadelholzforste, hauptsächlich mit Kiefer, daneben mit Fichte und Lärche. Auf den Kuppen und Rücken des Flechtinger Höhenzuges sind in den Forsten naturnahe Buchenwälder mit einem hohen Flächenanteil vertreten. Daneben sind Kiefern-Eichen-Mischwälder, eichenreiche Buchenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder vorhanden. Ein dichtes Netz von kleinen, meist nur flachen Bachtälchen durchzieht das Gebiet. Sie sind mit schmalen Erlen-Eschenwäldern bestanden oder werden als Grünland genutzt. Der Wechsel von großflächigen Wäldern und schmalen Wiesentälern verleiht der Landschaft einen besonderen Reiz. Die Bäche sind im Bereich der Wälder noch naturnah mit mäandrierendem Verlauf und unverbauten Ufern. Wertvolle Bäche sind insbesondere Krummbeck, Belgenriethe, Große und Kleine Renne, Sägemühlenbach, Bülstringer Bäck, Bullengraben mit seinem Quellgebiet Krähenfußwiese, Grundriethe und Schenkenriethe. Das Gebiet ist arm an Stillgewässern, einige entstanden als Stauteiche oder in aufgelassenen Steinbrüchen, zum Beispiel bei Süplingen und Hundisburg. Charakteristisch für das Gebiet sind die großen Steinbrüche, in denen bei Flechtingen Kalkstein und bei Bebertal Porphyrit abgebaut wird. Der Gesteinsabbau ist mit einer großflächigen Veränderung der Landschaft und einer Immissionsbelastung der angrenzenden Wälder verbunden. Am Nordrand des Flechtinger Höhenzuges gehört ein Teil der Spetzeniederung zum LSG. Diese Niederung ist ein weites Tal zwischen den Calvörder Bergen und dem Flechtinger Höhenzug. Es handelt sich um ein pleistozänes Urstromtal, das der Endmoräne der Calvörder Berge vorgelagert war. Die ehemals vernäßte, teilweise von Niedermoor geprägte Niederung ist melioriert und durch intensiv genutztes, strukturarmes Grünland geprägt. Die Spetze wurde zu einem naturfernen Vorfluter ausgebaut. Am Südrand des Flechtinger Höhenzuges liegt das Bregenstedter Ackerland. Diese größere Rodungsinsel um die Orte Ivenrode, Bregenstedt, Altenhausen und Emden entstand schrittweise zwischen dem Mittelalter und dem 18. Jahrhundert. Die Landschaft ist offen, strukturarm und flachwellig. Die Bachtäler sind flach eingesenkt. Nördlich von Altenhausen begleitet die ”Rittmeisterallee” aus alten knorrigen Eichen die Straße. Im Süden des Ohre-Aller-Hügellandes verläuft das Tal der Beber, in dem die Beber nach Osten der Ohre zufließt. Der Bach entspringt im Erxlebener Forst und trennt den Höhenzug von der südlich anschließenden Magdeburger Börde. Bis Emden verläuft die Beber in einer flachen Geländemulde. Mit Eintritt in das LSG tieft sich das Tal zunehmend in die umgebenden Platten ein und bildet ein Durchbruchstal durch den Flechtinger Höhenzug und die überlagerten pleistozänen Lockergesteine. Zwischen Emden und Bebertal fällt der Bach zweimal bei der Querung verwitterungsresistenter geologischer Schichten eine meterhohe Stufe hinunter. Genutzt wurden diese Engpässe zum Anstau von Fischteichen. Der Bachlauf wird an mehreren Stellen von naturnahen Erlen-Eschenwäldern oder Kopfweidenreihen gesäumt, meist sind die Ufer jedoch gehölzfrei und der Bach ist begradigt. Die Aue ist überwiegend in Grünlandnutzung. Bei Bebertal ist das Durchbruchstal rund 30 m in den Porphyrit eingeschnitten. Die steilen Hänge, von hainbuchenreichem Hangwald und von artenreichen Trockenrasen bestanden, sind als Naturschutzgebiet „Wellenberge-Rüsterberg“ geschützt. Südlich des Bebertals ist zwischen Nordgermersleben und Hundisburg ein Teil der Magdeburger Börde Bestandteil des LSG. Die Landschaft wird durch weite und strukturarme Ackerflächen geprägt. Zwischen Rottmersleben und Hundisburg verläuft hier der Bachlauf der Olbe. Das Bachtälchen schneidet sich nach Norden zunehmend in die umgebenden Ackerplatten ein und bildet auf den letzten drei Kilometern vor der Mündung in die Beber ein steilhängiges und 10 bis 20 m tiefes Tal. Auf den Hängen kommen artenreiche Trockenrasen vor. Die Bachaue befindet sich in Grünlandnutzung oder ist in ungenutzten Bereichen von einer dichten Weiden-Weichholzaue bewachsen. Am Unterlauf ist der Bach von Kopfweidenreihen gesäumt. Der Flechtlinger Höhenzug war nur im südöstlichen Bereich zwischen Flechtingen-Bülstringen und Rottmersleben besiedelt. Die ältesten Funde im Landschaftsschutzgebiet stammen aus Hundisburg, sie sind 200 000 Jahre alt. Neben Werkzeugen wurden auch Reste von Mammuten, Wollnashörnern, Wisenten und Pferden gefunden. Auf die Fundstelle ”Parkkiesgrube” weist eine Schautafel hin, die über geologische, paläontologische und archäologische Funde informiert. Eindrucksvolle Zeugnisse der Menschheitsgeschichte sind auch die etwa 5 500 Jahre alten Großsteingräber im Haldenslebener Forst, die von den Ackerbauern der Tiefstichkeramikkultur zu Ehren der Toten errichtetet wurden. In der sogenannten historischen Quadratmeile befinden sich insgesamt 84 dieser jungsteinzeitlichen Grabstätten. Die Dichte des Vorkommens der Hünengräber ist einmalig in Mitteleuropa. Das ”Königsgrab” besteht aus insgesamt 60 Findlingen. Etwa die Hälfte der Großsteingräber fiel im Verlauf der letzten 100 Jahre dem Kalksteinabbau zum Opfer. Die Großsteingräber befinden sich zwischen Haldensleben, Süplingen, Emden, Bebertal und Hundisburg. Sie bestehen aus rechteckigen, bis zu 10 m langen Grabkammern, die aus paarweise einander gegenübergestellten Wandsteinen und bis zu sechs Tonnen schweren Decksteinen errichtet sind und von einer trapezförmigen Einfassung aus Steinen umschlossen werden. Diese Grabanlage konnte durch einen Gang an der südlichen Längsseite betreten werden. Am Eingang fanden sich Opfergaben an die Verstorbenen. Die Steinkammern waren mit Hügeln überwölbt, die aufgrund des langrechteckigen Grundrisses langovale Formen besitzen. Daß derartige Anlagen auch noch zu späteren Zeiten kultische Verehrung genossen, belegen unter anderem Hortfunde der jüngeren Bronzezeit, die an diesen, der Volkssage nach von Riesen erbauten Hünenbetten vergraben wurden. Die Großsteingräber verteilen sich auf das gesamte Waldgebiet und belegen damit, daß der Haldenslebener Forst in der Jungsteinzeit weitgehend waldfrei war. Siedlungen der Tiefstichkeramikkultur fanden sich bei Haldensleben dreimal, zwei davon liegen außerhalb des LSG, sowie bei Emden und Hundisburg. Sollte sich eine bei Hundisburg entdeckte Befestigung als dieser Kultur zugehörig erweisen (bislang liegen von dieser Stelle nur stichbandkeramische Funde vor), dann hätten auch die Bauern der Tiefstichkeramikkultur wie ihre südlichen Nachbarn der Baalberger und Salzmünder Kultur ihre Siedlungen befestigt. Anstelle der Schnurkeramikkultur trat im LSG die Schönfelder Kultur auf, von der Siedlungen bei Altenhausen, Emden, Bebertal, Hundisburg und Haldensleben bekannt wurden. Eine Besiedlung des Gebietes zeichnet sich für die mittlere Bronzezeit anhand von Grabfunden ab, die aus Grabhügeln bei Emden und Haldensleben stammen. Auffallend sind dabei Gräber mit Pfeilspitzen, wobei Spitzen aus Feuerstein für das Totenritual mit Bronze übergossen wurden. Bronzehortfunde sind bei Bebertal und Haldensleben zum Vorschein gekommen. Vom letzten Fundort liegen sechs Ensemble vor. Drei davon wurden im Neuhaldenslebener Moor entdeckt und stellen Opferfunde dar. Die Deponierung fand von der mittleren bis in die jüngere Bronzezeit statt. Sie zeugen vom Reichtum, den die Bauern der Gegend um Haldensleben während der Bronzezeit ansammelten. Während der frühen Eisenzeit zählte das Gebiet südlich der Ohre zum nördlichen Rand der Besiedlung durch die Hausurnenkultur. Grabfunde liegen von Bülstringen, Haldensleben, Hundisburg sowie von Großrottmersleben vor, wo auch eine Hausurne entdeckt wurde. Die fruchtbaren Böden der Börde südlich von Hundisburg dürften bereits seit der Jungsteinzeit waldfrei gewesen sein. Die von Staunässe geprägten Böden des Flechtinger Höhenzuges waren dagegen weniger attraktive Ackerstandorte, der Wald blieb weitgehend erhalten. Allerdings wurden auch hier noch im 18. Jahrhundert Waldflächen gerodet, so östlich Altenhausen und nördlich Flechtingen. Andere ehemalige Ackerflächen wurden wieder dem Wald überlassen. Wölbäcker in den Wäldern bei Bodendorf, Hilgesdorf, Bebertal und Belsdorf bezeugen die ehemalige Ackernutzung. Bis in das 19. Jahrhundert hinein wurden die Wälder zur Gewinnung von Stallstreu und zur Waldweide genutzt, womit eine Degradierung der Waldbestände und auch der Böden einherging. Seit der Einführung der modernen Forstwirtschaft haben sich die Wälder wieder weitgehend erholt. Allerdings prägen meist nicht natürliche Laubmischwälder, sondern zum großen Teil schnellwachsende Koniferen, vor allem Kiefern, das Waldbild. Der Flechtinger Höhenzug gehört zum nordwestlichen Teil eines tektonischen Bauelements, der sogenannten Flechtingen-Roßlauer Scholle, der nordöstlichsten Aufragung des Rhenoherzynikums. Sie ist eine von Nordwest nach Südost streichende Hebungsstruktur des saxonischen Bruchschollenbaues. Im Nordosten wird diese von einer geologisch, jedoch nicht morphologisch markanten Verwerfung, der Haldenslener Störung, begrenzt. Diese Störung trennt die Flechtingen-Roßlauer Scholle von der nördlich angrenzenden, von eiszeitlichen Sedimenten verhüllten Calvörder Scholle. Geologisch weniger deutlich ist die Südwestbegrenzung der Flechtingen-Roßlauer Scholle zur Weferlingen-Schönebecker Scholle durch nur sehr geringe Absenkungsbeträge an den Verwerfungen zwischen Emden und Nordgermersleben. Paläozoische Gesteine des Grundgebirgsstockwerkes (vorwiegend Geosynklinalablagerungen) und Molasseablagerungen des Übergangsstockwerkes bilden die Flechtingen-Roßlauer Scholle. Im LSG sind die marinen Grauwacken als älteste Gesteine aufgeschlossen, die früher als Baustein genutzt wurden, zum Beispiel westlich Hundisburg nahe der Kirchenruine ”Nordhusen”. Die Molassesedimentation begann an der Grenze Stefan-Unterrotliegendes mit der Süplingenformation (Grauwacken, Sandstein, andesitoide Tuffe, Kalksteine). Flysch und Süplingenformation sind zum Teil kontaktmetamorph verändert. Die durch Älteren Andesitoid I kontakmetamorph beeinflußte Süplingenformation sind unmittelbar an der Alten Schmiede bei Süplingen aufgeschlossen. Das Molassestockwerk unterteilt sich in Vukanite und Sedimentite. Der Eruptivkomplex der Flechtingen-Roßlauer Scholle beginnt mit den effusiven Älteren Andesitoiden I und II, die durch die Sedimentite der Bodendorfer Schichten getrennt werden. Die Älteren Andesitoide werden heute noch in den Steinbrüchen Bodendorf und Dönstedt/Eiche zur Schotter- und Splittherstellung genutzt. Danach folgt als Hauptteil der Vulkanite das explosive Ignimbritstadium (rhyolithische Ignimbrite - genutzt im Steinbruch Flechtingen). Bei den Ignimbriten unterscheidet man einen Typ Holzmühlental und einen Typ Steinkuhlenberg. Die anschließenden Jüngeren Andesitoide besitzen nur eine ganz lokale Verbreitung. Das Hauptverbreitungsgebiet der jüngsten rhyolithischen Laven liegt im Nordwestteil des LSG bei Klinze, Eickendorf, Maschenhorst, Belsdorf. Die feinklastischen Bebertaler-Schichten schließen das Unterrotliegende (Autun) ab. Mit einer Wechsellagerung von Sandstein mit Silt- und Tonstein und Konglomerat wird das Oberrotliegende gebildet. In der stratigraphischen Abfolge folgen die Erxlebener Schichten mit dem Unteren Konglomerat und dem Bausandstein (gleichkörnig, schräggeschichtet) - einer vermutlich äolischen Ablagerung, den Eisleben-Schichten mit dem Oberen Konglomerat und rundkörnigen und grobkörnigen Sandsteinen, Sandsteinschiefer sowie sandigem Schluffstein. Die Schichten des Oberrotliegenden wurden und werden im Bereich Emden und der sogenannten „Hünerküche“, einem Geotop bei Bebertal, genutzt. Darüber beginnt der Zechstein mit dem Kupferschiefer, der Gegenstand von Bergbauversuchen bei Emden gewesen ist. Baryt wurde bei Bebertal und silberhaltiger Bleiglanz in der Silberkuhle bei Bodendorf abgebaut. Die paläozoischen Gesteine werden im LSG lokal von tertiären Schluffen und Sanden, vorrangig jedoch von pleistozänen Bildungen (Sande, Geschiebmergel) und lokal von pleistozänem Beckenschluff (ehemals genutzt in der Ziegelei Hundisburg) des Hüllstockwerks (warthe- und drenthestadiale Bildungen der Saale-Vereisung) überdeckt. Das LSG umfaßt die Bodenlandschaften des nördlichen Bördevorlandes mit dem Flechtinger Höhenzug, der lehmigen Grundmoränenplatte von Etigen, die südlichen Bereiche der Calvörder Endmoräne und im Süden bei Bebertal Randbereiche der Magdeburger Börde. Entsprechend vielgestaltig ist das Inventar der Bodenformen. Im Flechtinger Höhenzug dominieren über paläozoischen Gesteinen podsolige Braunerden, Braunerden und Ranker aus skeletthaltigen sandigen bis lehmsandigen meist geringmächtigen Decksedimenten über Schutt aus Rhyolith und Rhyodacit. Im westlichen Randbereich kommen über tertiären Tonen und saalekaltzeitlichen Geschiebemergeln Pseudogleye vor. An stärker vernäßte Mulden und Rinnen sind lokal Humus- bis Anmoorgleye aus Lehm, seltener flache Niedermoore, gebunden. Im Norden dominieren bei Etingen Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm beziehungsweise -mergel, an die sich nach Nordosten auf der Niederterrasse bei Wegenstedt Gleye aus lehmigem Sand bis Niederungssand anschließen. Bei Süpplingen sind es die typischen Böden der Altmoränenlandschaften: podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole, seltener Podsole aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand auf den Ausläufern der Calvörder Endmoräne und Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Auf Lößdecken im Randbereich der Magdeburger Börde sind südwestlich Berbertal Fahlerden und erodierte Fahlerden entwickelt. Bei Hundisburg sind aus mächtigeren Lößauflagen Griserden und Schwarzerden entstanden. Auf flachgründigen Lößdecken an den Hangkanten zum Olbetal sind auch Rendzinen vorhanden. In den Bachniederungen sind Gleye entwickelt. Das Gebiet liegt im Bereich der Wasserscheide zwischen Elbe und Weser. Norden und Westen entwässern über die Spetze und Nebenbäche, wie Krummbek und Große Renne, zur Aller, die wiederum der Weser zufließt. Osten und Süden entwässern über Bäche wie Grundriehe, Bullengraben, Bäck und Beber einschließlich der Zuflüsse Olbe und Röthegraben zur Ohre, die bei Rogätz in die Elbe mündet. Der relativ dichte, tonige Untergrund behindert die Versickerung des Wassers, das zum Großteil an der Oberfläche abfließt. Das LSG liegt im Übergangsbereich zwischen dem atlantisch beeinflußten Nordwestdeutschland und dem subkontinental getönten mitteldeutschen Trockengebiet. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8°C, das Julimittel bei 18°C und das Januarmittel bei -1°C. Die Niederschläge nehmen von etwa 600 mm im Westen des Gebietes auf 525 mm im Osten bei Haldensleben ab. Der klimatischen Übergangsstellung des Flechtinger Höhenzuges entspricht auch eine florengeographische. Viele Pflanzen erreichen hier ihre nordwestliche Verbreitungsgrenze. Beispiele sind Märzenbecher, Frühlings-Adonisröschen, Bienen-Ragwurz, Purpur-Königskerze, Felsen-Goldstern, Fransen-Enzian und Weiße Braunelle. Die potentiell natürliche Vegetation wird überwiegend vom Flattergras-Buchenwald gebildet. Staunasse Senken würden einen bodensauren Geißblatt-Eichen-Hainbuchenwald und bei Lößeinfluß einen reicheren Waldziest-Eichen-Hainbuchenwald tragen. In den Bachtälchen wären flächendeckend der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und Walzenseggen-Erlenbruchwald ausgebildet. Steile Hänge des Beber- und Olbetals würden den Feldulmen-Hainbuchen-Hangwald tragen. Auf den Lößschwarzerden der Börde stellt der Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwald die potentiell natürliche Vegetation dar. Entsprechend der geologischen Vielfalt ist auch die aktuelle Vegetation differenziert. Die weniger stark zur Vernässung neigenden Buntsandsteinstandorte tragen bei Flechtingen noch großflächig naturnahe Flattergras-Buchenwälder. Diese dunklen Buchenhallenwälder sind arm an Sträuchern. In der Krautschicht dominieren Arten mit mäßigen Nährstoffansprüchen wie Maiglöckchen, Vielblütige Weißwurz, Wald-Flattergras, Hain-Sternmiere, Einblütiges Perlgras, Busch-Windröschen und andere. Der Buche sind in geringen Anteilen Hainbuche und Stiel- oder Trauben-Eiche beigesellt. Die staunassen Standorte auf den Tonen des Röt werden von reichen Stieleichen-Hainbuchenwäldern eingenommen, in denen der Feld-Ahorn häufig ist. Die flachgründigen Porphyrböden tragen ärmere Traubeneichen-Hainbuchen-Winterlindenwälder, in denen auch Elsbeere und Wild-Apfel vorkommen. Wo der Porphyr von einer Lößdecke überdeckt ist, wie im NSG „Wellenberge -Rüsterberg“, stockt ein artenreicher Hainbuchen-Feldulmen-Hangwald. Es dominieren Feld-Ulme, Hainbuche, Stiel- und Trauben-Eiche, Berg- und Spitz-Ahorn. In der Strauchschicht treten Pfaffenhütchen, Hasel, Schwarzer Holunder und Eingriffliger Weißdorn auf. Am Hangfuß wachsen in diesem Wald zahlreiche Frühlingsgeophyten, wie Hohler Lerchensporn, Mittlerer Lerchensporn, Wald-Goldstern, Aronstab, Wald-Primel, Gelbes Windröschen und Wald-Bingelkraut. Die feuchtesten Standorte der Hangfüße werden von einem Moschuskraut-Bergahornwald mit höherem Anteil an Berg-Ahorn bedeckt Die sandigen, nährstoffarmen Substrate werden heute von großflächigen Kiefernforsten eingenommen. Teilweise sind hier auch Eichen-Birkenwälder vorhanden. In der Krautschicht dominieren Säurezeiger wie Draht-Schmiele, Sand-Reitgras und Schattenblümchen. Bei hoch anstehendem Grundwasser sind auch Pfeifengras, Keulen-Bärlapp und Kleines Wintergrün zu finden. Kleinflächig sind an den Bachläufen Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder entwickelt. Ein Beispiel sind Feuchtwälder im Bereich des Forsthauses „Eiche“ bei Süplingen. In den trockeneren Ausbildungsformen des Erlen-Eschenwaldes treten neben Schwarz-Erle und Esche einzelne Moor-Birken, Stiel-Eichen und Hainbuchen auf. In der Strauchschicht finden sich Faulbaum, Roter Hartriegel, Hasel und Gemeiner Schneeball. Die nassen Ausbildungsformen leiten mit Sumpf-Dotterblume, Wasserdost, Kohldistel, Schwertlilie, Sumpf-Segge und Sumpf-Labkraut zu dem Erlenbruchwald über. Trockener stehen die reichen Schuppenwurz-Stieleichen-Hainbuchenwälder, in denen Busch-Windröschen, Scharbockskraut und Waldmeister auftreten. An die Wälder grenzt eine von einem Bach durchflossene, feuchte Wiese an, auf der Sibirische Schwertlilie, Geflügelte Braunwurz und Geflecktes Knabenkraut vorkommen. Floristische und vegetationskundliche Besonderheiten sind die artenreichen Trockenrasen an den Steilhängen des Bebertals im NSG „Wellenberge-Rüsterberg“ und am Olbetal. Auf flachgründigen, steinigen Hängen siedelt der Grasnelken-Rauhblattschwingelrasen mit Ohrlöffel-Leimkraut, Kartäuser-Nelke, Felsen-Goldstern und Mauerpfefferarten. Bei stärkerer Lößüberdeckung ist der Trockenrasen des Walliser Schwingels und Haarpfriemengrases ausgebildet. Neben den namengebenden Arten treten Blaugrünes Labkraut, Frühlings-Adonisröschen, Pupur-Königskerze und Illyrischer Hahnenfuß auf. Von faunistischer Bedeutung sind insbesondere die kleinen Bachtälchen und Quellen in den Wäldern mit ihren Amphibienvorkommen. Vor allem die Vorkommen von Springfrosch und Feuersalamander unterstreichen den Wert dieser Lebensräume. An einigen Teichen, so am Flechtinger Schloßteich, kommt der Laubfrosch vor. Andere Lurch- und Kriechtierarten des LSG sind Kammolch, Ringelnatter und Zauneidechse. Vogelarten der Bäche sind Gebirgsstelze und Eisvogel. Der Weißstorch brütet in den an die Ohreniederung und den Drömling angrenzenden Dörfern. Weitere Vogelarten des Landschaftsschutzgebietes sind Rotmilan, Sperber, Habicht, Grau-Schwarz- und Mittelspecht. In landwirtschaftlich genutzten Bereichen brüten Braunkehlchen sowie Neuntöter. Die Säugetierfauna ist im LSG mit Rot-, Dam- und Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Dachs, Steinmarder, Iltis, Hermelin und Waschbär vertreten. Eine Besonderheit sind die Herden des eingebürgerten Muffelwildes in den Wäldern um Flechtingen. Insgesamt wurden 12 Fledermausarten nachgewiesen, von denen insbesondere Mopsfledermaus, Bartfledermaus und Mausohr genannt seien. Aus der Insektenfauna sind die Vorkommen von Großem Heldbock und Hirschkäfer aus alten Eichen, so im Park Bischofwald, bekannt. Aus der Krummbek sind die seltenen Vorkommen der Helm-Azurjungfer und des Kleinen Blaupfeils als vom Aussterben bedrohte bzw. stark gefährdete stenöke Libellen-Arten hervorzuheben. Auf den forstwirtschaftlichen Flächen sind die Koniferenforste in standortgerechte Laubmischwälder aus standortheimischen Arten umzuwandeln. Vor allem die Buche ist als dominierende Art der potentiell natürlichen Waldgesellschaften zu fördern. Die kleinen Wiesen- und Ackerflächen innerhalb der Wälder sind als landschaftsprägend zu erhalten. Das gilt auch für die historischen Rodungsinseln um Hilgesdorf, Damsendorf, Bodendorf und Ellershausen. Die naturnahen Fließgewässer in den Wäldern sind zu schützen, Entwässerungsgräben sind rückzubauen. Ein Randstreifen ist von forstwirtschaftlicher Nutzung freizuhalten. Die Tagebaufolgelandschaften sind zu sanieren und teilweise aufzuforsten. Dabei ist die Erhaltung offener Felswände anzustreben. Die landwirtschaftliche Nutzung könnte auf den kleinflächigen Rodungsinseln im Wald extensiv gestaltet werden. Im Randbereich zu Wäldern, Gehölzen und Trockenrasen sind Ackerrandstreifen anzulegen. Auch an den Bachläufen sollte ein Schonstreifen extensiv genutzt oder ganz aus der Nutzung genommen werden. In den Bachtälern von Beber und Olbe sollten die landwirtschaftlichen Flächen ausschließlich als Extensivgrünland genutzt werden. Bachbegleitende Gehölze an Beber, Olbe und anderen Fließgewässern des Offenlandes sind zu schützen. Die offene Ackerlandschaft der Börde ist durch alleeartige Bepflanzung der Wegränder mit Obstbäumen und durch Anlage von Hecken und Feldgehölzen stärker zu gliedern. In der Spetzeniederung sind Ackerflächen auf hydromorphen Böden in Grünland umzuwandeln. Darüber hinaus könnte die Niederungslandschaft stärker durch Kopfweiden- und Erlenreihen gegliedert werden. Die Fließgewässer sind durch Rückbau von Verrohrungen, Stauen und Sohlabstürzen ökologisch durchgängiger zu gestalten. Stark begradigte Abschnitte sind durch Anlage eines geschwungenen Laufs und gehölzbestandener Randstreifen zu renaturieren. Zur Entwicklung einer naturbezogenen Erholung sind die historischen Parkanlagen durch geeignete Pflege zu erhalten. In den bestehenden Schwerpunkten der Erholungsnutzung bei Haldensleben, Flechtingen und Süplingen ist durch Anlage von Rad- und Wanderwegen eine naturbezogene Erholungsnutzung weiterzuentwickeln. Die Übernutzung der Steinbruchseen bei Süplingen durch Camping- und Badebetrieb sollte verhindert werden. Sensible Bereiche der Wälder, die Quellbereiche und Bachtäler sollten dem Natur- und Landschaftsschutz vorbehalten bleiben, zum Beispiel ist die Zugänglichkeit von Teilen des Bodendorfer Forstes durch besucherlenkende Maßnahmen zu regeln. Zeugen der Kulturgeschichte sind im LSG und an seinen Grenzen insbesondere in Flechtingen, Altenhausen, Haldensleben, Alt-Haldensleben und Hundisburg zu finden. Am Ortsrand von Flechtingen erhebt sich auf einem Porphyrfelsen die malerische Burg. Sie wird von einem künstlich angestauten Schloßsee umgeben. Zwischen 1307 und 1853 residierte hier das Geschlecht derer von Schenck, eine der ältesten Familien der Region. Das aus Vor- und Kernburg bestehende Bauwerk wurde 1860 bis 1897 im neugotischen Stil ausgebaut, ohne jedoch die alten Bestandteile völlig zu verändern. Schon im 14. und 15. Jahrhundert wurden nach einem Brand Fachwerkgeschosse auf die alten Mauern gesetzt. Die Kernburg ist in reizvoller Weise um einen dreieckigen Innenhof gruppiert. Über eine Brücke erreicht man von der Burg aus einen weiträumigen Landschaftspark. In der Dorfkirche von Flechtigen befinden sich die Grabstätten der Familie Schenck. In Altenhausen war die traditionsreiche Familie von der Schulenburg ansässig. Bereits im 11. und 12. Jahrhundert wurde die Burg auf einer noch älteren Grundlage erbaut. Die heute erhaltenen Gebäude stammen aus dem 15. und 16. Jahrhundert. Ende des 19. Jahrhunderts wurden ein Herrenhaus und der Bergfried hinzugefügt. Die Anlage wird von einem weitläufigen Park umgeben. Unweit von Alt-Haldensleben thront eine Rundburg aus dem 12. Jahrhundert über dem Bebertal. Sie war eine wichtige Feste der Erzbischöfe von Magdeburg gegen die Mark und gegen Braunschweig. Die Ringmauer und der Zwinger sind relativ gut erhalten. Nach Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg wurde die Anlage als Barockbau wiedererrichtet. Sie wurde im Jahre 1945 durch einen Brand teilweise zerstört. Im vergangenen Jahrhundert ließ der Tonwarenhersteller Nathusius an der Beber am Ortsrand von Hundisburg einen englischen Garten mit verschlungenen Wegen und schattigen Alleen anlegen. Haldensleben Die Stadt Haldensleben wurde im Jahre 1938 aus den Ortsteilen Alt-Haldensleben und Neu-Haldensleben zusammengefügt. Alt-Haldensleben wurde im Jahre 966 erstmals genannt und entstand auf einem mittelalterlichen Burgwall an der Beber. 1228 wurde ein Zisterziensernonnenkloster eingerichtet. Im Klostergut richtete der Tonwarenhersteller Johann Gottlob Nathusius im 19. Jahrhundert eine Musterlandwirtschaft ein. Neu-Haldensleben wurde vermutlich von Heinrich dem Löwen im 12. Jahrhundert gegründet. Ende des 13. Jahrhunderts wurde eine Stadtmauer mit drei Stadttoren errichtet, wovon noch das Bülstringer Tor im Nordwesten und das Stendaler Tor im Norden stehen. An der Kreuzung zweier Hauptstraßen wurde ein Marktplatz angelegt, an dem ein Roland zu Pferde aufgestellt wurde. Das Original steht heute im Museum. Das Rathaus ist ein Barockbau aus dem 18. Jahrhundert, der Anfang des 19. Jahrhunderts klassizistisch überformt wurde. Sehenswert ist auch die Pfarrkirche St. Marien, eine dreischiffige flachgedeckte Bruchsteinbasilika, die vermutlich zwischen 1370 und 1414 errichtet wurde. In späteren Jahrhunderten wurde sie mehrfach verändert. Das hölzerne Gewölbe im Mittelschiff stammt aus dem 19. Jahrhundert, der Altaraufsatz und die Kanzel entstanden 1666. Flechtingen und die umgebenden Wälder Flechtingen stellt mit seiner Burg, dem Schloßsee und den südlich angrenzenden naturnahen Wäldern ein lohnendes Ausflugsziel dar. Im Ort kann die alte Burganlage besichtigt werden. Ein Gasthaus am Schloßsee bietet einen schönen Blick über die Wasserfläche auf die Burg. Von Flechtingen in südlicher Richtung liegen ausgedehnte Buchenwälder, insbesondere zur Blütezeit der Frühjahrsgeophyten ein floristisches Erlebnis. Bebertal Das Bebertal kann zwischen den Orten Bebertal und Alt-Haldensleben auf einem neu angelegten Radweg durchfahren werden. Direkt am Ortsrand von Bebertal bietet das Naturschutzgebiet „Wellenberge-Rüsterberg“ eine Möglichkeit, die Erdgeschichte und naturnahe Pflanzengesellschaften des Nordrandes der Magdeburger Börde zu studieren. Der Beberlauf ist zum Teil von Kopfweiden bestanden und zieht sich durch ein landschaftlich schönes Tal. Oberhalb von Hundisburg steht auf der linken Talkante die Ruine eines mittelalterlichen Gebäudes. Direkt daneben bietet ein Steinbruchsee mit mehrere Meter hohen Abbruchkanten einen Einblick in den geologischen Untergrund. Im weiteren Verlauf der Radtour bietet die Hundisburg ein sehenswertes Ziel. Unterhalb des Ortes Hundisburg führt der Weg durch den von Nathusius angelegten englischen Park. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Flächennutzung in Deutschland

<p> <p>Mehr als die Hälfte der deutschen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Dieser Anteil sinkt langsam, während der Anteil für Siedlung und Verkehr stetig steigt. Ziel einer nachhaltigen Flächennutzung ist es daher, den Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehr zu senken und gleichzeitig vorhandene Flächen für Siedlung und Verkehr optimal zu nutzen und ökologisch aufzuwerten.</p> </p><p>Mehr als die Hälfte der deutschen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Dieser Anteil sinkt langsam, während der Anteil für Siedlung und Verkehr stetig steigt. Ziel einer nachhaltigen Flächennutzung ist es daher, den Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehr zu senken und gleichzeitig vorhandene Flächen für Siedlung und Verkehr optimal zu nutzen und ökologisch aufzuwerten.</p><p> Die wichtigsten Flächennutzungen <p>Deutschland hatte im Jahr 2024 eine Fläche von 357.683 Quadratkilometern (km²) (siehe Abb. „Flächennutzung in Deutschland“). Zur Gesamtfläche zählen unter anderem landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen, Flächen für Siedlung und Verkehr, sowie Gewässer wie Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer.</p> <p>Wie Deutschlands Fläche genutzt wird, steht in den Grundstückskatastern, wird aber auch zunehmend durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15012">Luftbilder und Satellitendaten</a> überprüft. Grundlage der <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Tabellen/bodenflaeche-insgesamt.html">Nutzungsdaten ab 2016</a> sind die Angaben des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) der Länder:</p> <ul> <li>50,2 % der Gesamtfläche wurden <strong>landwirtschaftlich </strong>genutzt.</li> <li><strong>Wälder und Gehölze</strong> nahmen zusammen 31,2 % der Gesamtfläche ein, davon Wälder 29,9 %.</li> <li>Die Fläche für <strong>Siedlung und Verkehr </strong>(SuV-Fläche) ist die drittgrößte Nutzungsart. Sie nahm Ende 2024 14,6 % der Gesamtfläche in Anspruch. Zur SuV-Fläche zählen neben Flächen für Wohnen, öffentliche Zwecke oder Gewerbe auch Erholungsflächen, Friedhöfe und Verkehrsflächen.</li> <li><strong>Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer</strong> nahmen 2,3 % der deutschen Fläche ein.</li> <li>Die restliche Gesamtfläche sind <strong>„sonstige Flächen“</strong>. Dazu zählen „Abbauland“ wie Kies- oder Braunkohlengruben sowie „Unland“ wie Felsen, ehemaliges Militärgelände oder ehemalige Abraumhalden, und seit 2016 auch ungenutzte Vegetationsflächen wie Heideland, Moore, Sümpfe, Gehölze und Gewässerbegleitflächen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_flaechennutzung-d_2025-11-06.png"> </a> <strong> Flächennutzung in Deutschland </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_flaechennutzung-d_2025-11-06.pdf">Diagramm als PDF (42,87 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_flaechennutzung-d_2025-11-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,86 kB)</a></li> </ul> </p><p> Die landwirtschaftlich genutzte Fläche schrumpft <p>Von 2016 bis 2024 sank der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche um 3.058 Quadratkilometer (km²) von 51,1 auf 50,2 % der Gesamtfläche. Seit dem Jahr 2016 werden Heiden und Moore nicht mehr bei den Landwirtschaftsflächen ausgewiesen, sondern bei „sonstigen Flächen“, weshalb der Verlust rein statistisch in den vorherigen Jahren noch höher ausfällt. Diese Abnahme erfolgte besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume. Der wichtigste Grund dafür ist die Zunahme der Fläche für Siedlung und Verkehr um 3.012 km² im gleichen Zeitraum (ohne Bergbaubetriebe und ohne Tagebau, Grube, Steinbruch). Aber auch die Zunahme der Wälder und Gehölze erfolgt zum Teil zulasten landwirtschaftlicher Flächen. Weitere Landwirtschaftsfläche fällt dem Tagebau zum Opfer und kann Jahrzehnte später nur teilweise durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rekultivierung">Rekultivierung</a> zurückgewonnen werden.</p> <p>Die meisten landwirtschaftlich genutzten Flächenanteile haben die nördlichen und östlichen Bundesländer; Spitzenreiter ist Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 68,1 % Landwirtschaftsfläche. Die geringsten Anteile haben Stadtstaaten wie Berlin mit 3,9 % landwirtschaftlich genutzter Fläche (siehe Abb. „Flächennutzung in den Bundesländern“).</p> <p>Die Art der Flächennutzung beeinflusst die biologische Vielfalt und die Umweltbelastung. Viele Tier- und Pflanzenarten profitieren etwa von einer extensiven Bewirtschaftung von Äckern und Weiden. Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen wiederum können die Natur belasten: Sie können Biotope stören, Gewässer im Überfluss mit Nährstoffen anreichern (eutrophieren) sowie Böden und Grundwasser weiteren Belastungen aussetzen. Auch der technische Wandel kann etwa durch große landwirtschaftliche Maschinen zu einer Ausräumung ökologisch wertvoller Landschaftsteile führen, da Knicks, Wälle oder Baumgruppen beseitigt, Gewässer begradigt, Böden verdichtet oder neue landwirtschaftliche Wegenetze angelegt werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_flaechennutzung-bulae_2025-11-06.png"> </a> <strong> Flächennutzung in den Bundesländern </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_flaechennutzung-bulae_2025-11-06.pdf">Diagramm als PDF (56,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_flaechennutzung-bulae_2025-11-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (32,46 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zunahme der Waldfläche <p>Zwischen 2016 und 2024 nahm die als Waldfläche definierte Fläche um 776 Quadratkilometer (km²) zu. Gehölze werden allerdings seit 2016 nicht mehr unter Waldfläche erfasst, sondern unter den „sonstigen Flächen“ wie zum Beispiel auch ehemalige Übungsplätze oder ehemalige Bergbauflächen und Abraumhalden. Rechnet man Gehölze dennoch dazu, so betrug die Zunahme seit 2016 real 1821 km². Auch der Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche nahm leicht zu, und lag 2024 bei 29,9 % (31,2 % mit Gehölzen).</p> <p>Überdurchschnittlich hohe Waldflächenanteile finden sich in siedlungsarmen, für eine intensivere Landwirtschaft weniger geeigneten Mittel- und Hochgebirgslagen, etwa dem Harz, dem Thüringer Wald, dem Sauerland, der Eifel, dem Schwarzwald, dem Bayerischen Wald und in den Alpen. In den Zentren großer Verdichtungsräume und in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind die Waldanteile dagegen geringer.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11220">Wälder</a> haben – ähnlich wie Gewässer, Moore und Heiden – einen besonderen ökologischen Stellenwert. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen Böden vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, helfen sauberes Grundwasser zu bilden und schützen das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, indem sie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> Kohlendioxid (CO2) aus der Luft binden. Sie dienen auch – abgesehen von einigen Naturschutzgebieten – den Erholungs- und Freizeitbedürfnissen der Bevölkerung.</p> </p><p> Mehr Betriebs- und Wohngebäude, Straßen und Flugplätze <p>Die Fläche für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11184">Siedlung und Verkehr</a> ist die am dynamischsten wachsende Nutzungsart in Deutschland. Ihr Anteil an der Gesamtfläche wuchs von 2016 bis 2024 um 1,8 Prozentpunkte was 3.012 km² entspricht. Der Anteil von Flächen für Siedlung und Verkehr an der Gesamtfläche fällt regional sehr unterschiedlich aus. Während die Stadtstaaten hier sehr große Anteile aufweisen, sind diese in ländlich geprägten Bundesländern wesentlich geringer. Den höchsten Anteil hat Berlin mit rund 71 %, der niedrigste Anteil findet sich in Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 9 %.</p> <p>Die zunehmende Flächennutzung für Gebäude und Verkehrswege hat viele negative Auswirkungen auf die Umwelt. Nennenswert ist der direkte Verlust der vorher meist landwirtschaftlich genutzten Böden. Hinzu kommt etwa der Rohstoff- und Energieaufwand für Bau und Erhalt neuer Gebäude und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57693">Infrastruktur</a>, ein höherer Kraftstoffverbrauch mit einem höheren Ausstoß an Schadstoffen durch mehr Verkehr sowie mehr Lärm und die Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume für die wildlebende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>.</p> </p><p> Leichte Zunahme der Gewässerfläche <p>Der Anteil der Gewässer an der deutschen Gesamtfläche blieb vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2024 weitgehend konstant und stieg nur leicht um 37 Quadratkilometer (km²).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

INSPIRE: Map of Near-Surface Deposits of the Federal Republic of Germany 1:250,000 (KOR250)

The KOR250 (INSPIRE) in the scale of 1:250,000 shows occurrences and deposits of mineral resources in Germany, which lie close to the Earth’s surface, i.e. can be mined in open-pits, quarries or near-surface mines. These mineral resources include industrial minerals, aggregates, peat, lignite, oil shales, and natural brines. The map is derived from the KOR250, the digital successor of the map series KOR200 „Map of Near-Surface Deposits of the Federal Republic of Germany 1:200,000”, which has been published since 1984. The KOR200 and KOR250 have been published by the Federal Institute for Geosciences and Natural Resources together with the State Geological Surveys of the federal states on behalf of the Federal Ministry for Economic Affairs and Energy. Primary purpose of the KOR250 is to display Germany’s potential of domestic raw materials in a comparable way. The explanations given in the printed booklets accompanying the KOR200 are not available in the digital KOR250. In the KOR250 besides the defined deposits and differently coloured areas of raw materials, "active mines" (= operations) at time of publication or "focal points of several active mines" are marked with one symbol each. These mines are not included in the KOR250 (INSPIRE) as often the headquarters of the mining company and not the mining site itself is displayed as well as in many regions the dataset is outdated. As the map sheets of the KOR200 have been generated over more than three decades the timeliness of data is extremely different. For more detail, the current large-scale raw material maps of the Federal State Geological Surveys should always be consulted. The point data displayed in KOR250 (INSPIRE) indicate very small, but worth mentioning prospects of certain raw materials. According to the Data Specification on Mineral Resources (D2.8.III.21) the content of the map is stored in two INSPIRE-compliant GML files: KOR250_EarthResource_polygon.gml comprises the mineral resources as polygons. KOR250_EarthResource_point.gml comprises the mineral resources as points. The GML files together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (KOR250-INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML files content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements. Notes: It should be noted that according to the INSPIRE commodity code list, most magmatites and metamorphites were assigned to the two values "granite" and "basalt". From a geological point of view and with regard to its origin, this assignment is often misleading. For more information on the outcropping rock of a specific raw material occurrence, the German name from the original KOR250 was mapped to the attribute name of the class GeologicFeature.

Podarcis muralis (Laurenti, 1768) Mauereidechse Reptilien Vorwarnliste

Die autochthonen bayerischen Vorkommen bilden zusammen mit denen im österreichischen Inntal ein vom übrigen Artareal hochgradig isoliertes Vorkommen. Dieses isolierte Teilareal ist das Ergebnis einer von den anderen deutschen Podarcis muralis-Vorkommen unabhängigen nacheiszeitlichen Einwanderung (Schulte & Franzen 2019). Sehr wahrscheinlich erfolgte die Besiedlung des Inntals in einer wärmeren nacheiszeitlichen Phase über den Reschen- oder den Brennerpass (Schmidtler et al. 2006), während der Alpenhauptkamm heute eine natürliche Barriere zwischen italienischen und österreichischen Vorkommen bildet (Schweiger et al. 2015). Genetisch gehört die Metapopulation des Inntals zur Südalpen-Linie der Unterart P. m. maculiventris. Deutschland ist für die hochgradig isolierten Vorposten in besonderem Maße verantwortlich. Als submediterrane Art ist die Mauereidechse ausschließlich in Südwestdeutschland (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Südhessen und südliches Nordrhein-Westfalen; Unterart: P. m. brongniardii) sowie im äußersten Südosten Bayerns einheimisch (Unterart: P. m. maculiventris-SüdalpenLinie). Darüber hinaus haben sich infolge von Verschleppungen und Aussetzungen über 110 Populationen innerhalb und außerhalb des natürlichen Areals etabliert, die neben den beiden autochthonen drei weiteren genetischen Linien (bzw. Unterarten) angehören, die in Deutschland allochthon sind: (1) P. m. maculiventris, östliche Linie, (2) P. m. muralis und (3) P. m. nigriventris (Schulte & Deichsel 2015). Bei der Gefährdungseinstufung wurden, soweit eine klare Trennung möglich war, ausschließlich die autochthonen Bestände berücksichtigt. Ihr Verbreitungsschwerpunkt liegt entlang der wärmebegünstigen Hanglagen der Weinberge und Niederwaldflächen der Flüsse Saar, Mosel, Nahe, Rhein, Lahn und Neckar. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 4,78 % und liegt im unteren Bereich der Kriterienklasse „selten“. Unabhängig von ihrer geografischen Beschränkung bzw. Seltenheit kann die Mauereidechse dort, wo sie vorkommt, mitunter individuenreich vertreten sein (Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008). Zur Beurteilung des langfristigen Bestandstrends sind vor allem bestandsreduzierende Auswirkungen der intensiven Flurbereinigungen in den Weinbaugebieten und der wasserbaulichen Maßnahmen (Wegfall von Kiesbänken und Abbruchkanten) sowie Bestandsförderungen durch den Ausbau des Eisenbahnnetzes und den Bau von Uferpflasterungen zu betrachten. Die vor allem in den 1970er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen verursachten durch die Beseitigung hunderter Kilometer alter Trockenmauern sicherlich die größten Bestandsrückgänge der Mauereidechse (Fritz 1987, Konold 2007, Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008), sodass für den langfristigen Bestandstrend mindestens ein mäßiger Rückgang anzunehmen ist. Wegen einer Abschwächung der langfristig wirksamen Faktoren, insbesondere weil großflächige Flurbereinigungen kaum noch durchgeführt werden, wird im Zeitraum des kurzfristigen Bestandstrends deutschlandweit von stabilen Beständen ausgegangen. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Es ergeben sich keine Änderungen bei der Einstufung der einzelnen Kriterien und der Rote-Liste-Kategorie. Die Mauereidechse ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet (siehe Laufer & Schulte 2015): Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen; Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession infolge der Aufgabe des Weinbaus; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Einbau von Festbettgleisen, Lärmschutzwände) an Güterbahnhöfen und Bahndämmen; Erschließung von Brachflächen; unsachgemäße Sanierungsmaßnahmen an Ruinen, Burgen und Trockenmauern; genetische Verdrängung durch gebietsfremde genetische Linien im natürlichen Areal. Dieser Prozess ist entlang der Oberrheinebene bereits in vollem Gange (Schulte et al. 2012 c). Von besonderer Relevanz ist diese Gefährdung für die einzigen autochthonen deutschen Vorkommen der Südalpen-Linie von P. m. maculiventris in Südost-Bayern. Für eine anpassungsfähige Art wie die Mauereidechse ist es mit überschaubarem Aufwand möglich, effektive Schutzmaßnahmen durchzuführen (siehe Laufer & Schulte 2015): Erhaltung und langfristige Sicherung trockenwarmer Primärbiotope (lichte felsdurchsetzte Laubwälder, Block- und Geröllhalden sowie Trockenrasen); Wiederzulassen von Fließgewässerdynamik (Sedimentabtrag und -auflandung); Beibehaltung und Wiederaufnahme einer naturverträglichen Weinbergsbewirtschaftung (z. B. tradtionieller kleinparzelliger Terrassenweinbau); Erhaltung und Pflege brachliegender Steinbrüche, Bahndämme, Straßen- und Wegränder; Erhaltung, Freistellung und unter Berücksichtigung von Naturschutzaspekten sachgerechte Sanierung von Mauern, Burgen, Ruinen und Gleisbereichen (Wagner et al. 2015); Erhaltung der genetischen Integrität der heimischen Populationen am Nordrand des Areals: Unterlassen ungeeigneter Schutzmaßnahmen, insbesondere Umsiedlungen eingeschleppter Populationen.

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