Darstellung der Gebietszonen I bis III nach § 2 MobBauOG HB Auszug aus dem Gesetz: "Das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen [...] wird unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse in folgende Gebietszonen eingeteilt: 1. in die Gebietszone I, welche das innere Stadtgebiet umfasst, 2. in die Gebietszone II, welche außerhalb der Gebietszone I die innenstadtnahen Quartiere sowie die Ortsteile Vegesack und Grohn umfasst und 3. die Gebietszone III, welche das übrige Stadtgebiet und die Außenbereiche einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven umfasst."
Der WMS beinhaltet die Darstellung der Gebietszonen I bis III nach § 2 MobBauOG HB.